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Marion Schiefer

CDU 13.07.2023 Sitzungen 20/33

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist Zweck des ersten juristischen Staatsexamens? – Festzustellen, ob der Prüfling das rechtswissenschaftliche Studienziel erreicht hat und damit fachlich für den Vorbereitungsdienst geeignet ist. Das ist der Fall, wenn er das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden kann und über die hierzu erforderlichen Kenntnisse in den Prüfungsfächern verfügt. Davon ausgehend, sehen wir eine Reform der JAVO als aktuell erforderlich an. Dass alles beim Alten bleiben soll, wie die SPD es will, negiert den aktuellen Veränderungsbedarf. Diese Haltung ist uns, mit Verlaub, zu konservativ. Die FDP sagt: Ach, da machen wir mal was ganz anderes und schichten ab und werden zum bundesweiten Trendsetter, der alle anderen Bundesländer, die noch nichts von ihrem Glück wissen, mitnimmt. Diesen schnellen, grundsätzlichen Einwurf erachten wir als unausgegoren. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät hat sich dazu vorgestern im Petitionsausschuss kritisch geäußert. Nordrhein-Westfalen macht die dortige Abschichtungsvariante gerade wieder rückgängig. Dass ein Abschichten mit dem Staatsexamen überhaupt zusammengeht, ist nicht ausgemacht. Wir halten am Staatsexamen fest. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gegen den FDP-Antrag stellen wir unseren Alternativantrag. Ich werbe um Ihre Zustimmung. Zu den Hauptdiskussionspunkten positionieren wir uns wie folgt: Die Einführung einer zweiten Strafrechtsklausur ist – Achtung! – richtig, wichtig und zumutbar. Das Strafrecht generiert derzeit einen höheren personellen Bedarf bei Staat und Freiberuflern. Bestimmte Verfahren und Verfahrensarten weisen eine deutlich höhere Komplexität auf. Wir brauchen Schwerpunktspezialisten im Strafrecht, außerdem kundige Generalisten mit starkem strafrechtlichen Fundament. Die Strafrechtssäule war in der Lehre in den vergangenen Jahren gewichtet wie zuvor. Aber das als erforderlich definierte Wissen wurde im schriftlichen ersten Staatsexamen im Vergleich zu den anderen Säulen weniger intensiv abgeprüft. Unsere Zahlen und die aus den vorliegenden Ländervergleichen deuten darauf hin, dass die alleinigen Strafrechtsklausuren schlechter ausfallen als die Klausuren aus den anderen Rechtsgebieten. Das allein wäre es vielleicht noch nicht. Aber qualitativ bekommen wir zusätzlich die praktische Rückmeldung aus der schleswig-holsteinischen Ausbildung, dass das Gros der jungen Leute im Vorbereitungsdienst weniger Wissen im Strafrecht mitbringt als früher, und das Gros hat nur eine Station, um sich all die Techniken und das Wissen anzueignen, die es für das zweite Examen braucht. Die Referendare haben keine Zeit für ein großes Aufholen im materiellen Recht. In Summe ist dies Grund genug, die Studierenden dazu anzuhalten, das Strafrecht ebenso intensiv vorzubereiten wie das Öffentliche Recht. Die als erforderlich definierten Kenntnisse muss der Prüfling aufweisen. Das ist ja – siehe oben – der Zweck des ersten Examens. Ja, es ist dann eine Klausur mehr, aber bei gleichem Lernstoff. (Beifall CDU und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Regelungen zum Pflichtfachstoff bewerten wir als sehr anspruchsvoll, aber nachvollziehbar. Der Pflichtstoffkatalog ist unter Prägung der Praxis und auch der Fakultäten unter Abwägung der Exekutive in einem jahrelangen umfangreichen Beteiligungsprozess zustande gekommen. Er wird derzeit in allen Bundesländern eingeführt. Unterschiede gibt es fast nur beim IPR. Der Katalog bringt den Studierenden viel klarere Definitionen. Einige Themen wurden gestrichen, andere in ihrer Tiefe begrenzt. Ja, es sind auch Teilbereiche hinzugekommen, aber mit einer – wie die Fachschaft es vorgestern bei ihrer Anhörung formuliert hat – deutlichen Ausweitung eines ohnehin schon aufgeblähten Examensstoffes haben wir es hier nicht zu tun. Unser Jura-Dekan hat ausgeführt, dass die beim Lesen des Katalogs – wir hatten ein paar Beispiele – orchideenartig anmutenden Gesetzesabschnitte, wenn überhaupt, den Aufhänger oder eine Variante innerhalb einer Klausur abgeben, in der schwerpunktmäßig grundlegendere Themen geprüft werden. Positiv fällt ins Gewicht, dass es Studierenden nun unproblematischer möglich ist, die Uni zu wechseln oder zum Referendariat das Bundesland. Der zu wissende Standard eines erstexaminierten Juristen (Marion Schiefer) nähert sich bundesweit erfreulich an. SchleswigHolstein sollte sich dem nicht verschließen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Womit wir allerdings als Fraktion nicht einverstanden sind, ist, was zu den Ruhetagen derzeit auf dem Tisch liegt – und dies, obwohl wir die Beibehaltung des Klausurenrings wollen und das Flexibilitätsargument des Ministeriums nachvollziehen können. Das schriftliche Examen zu bewältigen, verlangt den Prüflingen eine körperliche und mentale Höchstleistung ab. Die Tagesform bei der einzelnen Klausur hat einen konkreten Anteil an den Erfolgsaussichten. Erschöpft zu sein aufgrund unzureichender Regeneration von den vorherigen Klausuren, tangiert die Konzentrationsfähigkeit und kann dazu führen, dass Prüflinge ihr vorhandenes Wissen nicht optimal zeigen können. Wir halten Blöcke von zwei zusammenhängenden Klausuren für bewährt und beibehaltungswürdig. Deshalb bitten wir das Ministerium hier um eine Ruhetagsregelung im Sinne der Studierenden. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darüber hinaus kann ich Ihnen versichern, dass wir uns in Sachen Jura-Ausbildung nicht zurücklehnen werden, sondern auch nach der neuen JAVO weitere wichtige Schritte vor uns haben. Der integrierte Bachelor ist ein weiteres wichtiges Projekt, ebenso das E‑Examen. Und wir werden bei allen künftigen Projekten darauf achten, dass die Betroffenen, die sich in diesem Verfahren bereits fachkundig und meinungsstark eingebracht haben, beteiligt werden.

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