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Birte Glißmann

CDU 13.07.2023 Sitzungen 20/33

Herr Dr. Buchholz, ich würde gern auf den Punkt des Pflichtfachstoffes zurückkommen. Sie haben den (Dr. Bernd Buchholz) Koalitionsvertrag zitiert und gelobt. Vielen Dank dafür. Ich frage nach, inwieweit Sie es für notwendig halten, eine Vergleichbarkeit der juristischen Examina im Bund herzustellen, indem man eine Angleichung des Pflichtfachstoffes in den Bundesländern herstellt. – Frau Kollegin, ich halte es in der Tat für ein wichtiges Thema, dass man zu Harmonisierungen kommt. Das bedeutet aber nicht, dass man zu Identitäten mit anderen Ländern kommt, sondern Harmonisierung bedeutet, dass man sich darauf konzentriert, dass die Methodenlehre wieder in den Mittelpunkt gerückt wird und nicht die Detailkenntnisse zu den Verträgen der Ehevermittlung oder der Anbahnung von Darlehen oder ähnlichen Finanzierungsinstrumenten. Das ist genau der Kanon, um den Sie die Prüfung jetzt erweitern. Hinzu kommt das internationale Privatrecht mit allen Einzelheiten. Ohne dass es Beschränkungen gibt, kommt hinzu die Beschränkung von Verbraucherdarlehensverträgen und entgeltlichen Finanzierungshilfen. Die private Ehevermittlung als detaillierter Vertrag setzt demnächst beim Jurastudium in der Prüfung voraus, dass man genau weiß, was Literatur und Rechtsprechung dazu gesagt haben. Das ist eine unsinnige Übertreibung der Detailkenntnisse in diesem Bereich. (Beifall FDP, SPD und SSW – Birte Glißmann [CDU] begibt sich zu ihrem Platz) – Frau Abgeordnete Glißmann, weil Sie da gerade so schön gestanden haben: Das ist nicht nur – ich war mit der Antwort noch nicht fertig – nur meine Meinung. Die Hälfte meiner Rede nehme ich doch locker noch in die Antwort hinein.

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