Birte Glißmann
Sie haben eben aus der Stellungnahme der Universität zitiert, als es um den Pflichtfachstoff ging. Jetzt frage ich Sie: In der Stellungnahme der Fakultät zur siebten Strafrechtsklausur begrüßen die strafrechtlichen Vertreterinnen und Vertreter, also die Professoren, sie. Ist das korrekt, Herr Dr. Buchholz? – Ja, das trifft zu. Aber das ist ungefähr so, als wenn die Raucher bei Dr. Marlboro ein Gutachten in Auftrag geben. Ob das die Strafrechtler selbst gut finden, dass ihre eigenen Sachen höhergewichtet werden? Wenn Sie die Bürgerrechtler fragen, ob sie ihre dritte Klausur gegen eine zweite austauschen wollen, dann sagen die auch nein. Wichtig ist doch, dass die anderen Professorinnen und Professoren in ihrer Stellungnahme sehr eindeutig gewesen sind und Ihren Entwurf und die Begründung Ihres Entwurfes zerfetzen. Ich zitiere noch einmal: „Bereits die Aussage, ‚in den Juristenausbildungsverordnungen anderer Länder ist eine zweite Klausur aus dem Bereich des Strafrechts bereits Standard‘ …, ist unzutreffend. Das Gegenteil trifft zu.“ Zweites Zitat: „Die hierfür angeführten schlechteren Ergebnisse im Bereich der Strafrechtsklausur sind in keiner Weise mit belastbaren Vergleichsdaten unterlegt.“ Drittes Zitat: „Die in der Begründung genannten Klausurergebnisse aus Sachsen-Anhalt sind selekErgebnisse lassen sich überhaupt nicht verallgemeinern. Das ist doch eine Ohrfeige der Juristischen Fakultät für diese Juristenausbildungsverordnung. (Beifall FDP, SPD und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre Zeit gewesen, und es wäre auch die Möglichkeit da, jetzt noch einmal einen Anlauf zu unternehmen. Das geht nur bundeseinheitlich. Wir reden hier von einem Staatsexamen. Wir reden hier nicht von einem Landesexamen. Es geht nur bundeseinheitlich, dass man einmal hingeht und sich in der Justizministerkonferenz hinsetzt und fragt: Wollen wir eigentlich weiter an diesem Irrsinn teilhaben, dass wir für ein Examen den Pflichtstoff immer weiter verschärfen und mit Zusätzlichem kommen? Oder wollen wir nicht einmal einen wirklich großen Anlauf unternehmen und uns wirklich auf die Methodenlehre der Juristerei, auf die Grundlagen, die einen Juristen ausmachen konzentrieren und nicht auf die Detailversessenheit und die letzte Kenntnis der Rechtsprechung des BGH unter Gamma, Gamma, Doppelklammer? Das ist doch eine Grundsatzfrage, die man beantworten muss. (Beifall FDP, vereinzelt SPD und SSW) Deshalb, liebe Frau Ministerin, appelliere ich an Sie im Interesse nicht nur der Studierenden, sondern auch im Interesse des Studienortes Kiel und des Ausbildungsplatzes Schleswig-Holstein, der mit Ihrer Juristenausbildungsverordnung an Attraktivität im Verhältnis zu allen anderen Bundesländern deutlich verlieren würde. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich appelliere an Sie: Verzichten Sie zumindest auf die siebte Klausur.
