Birte Glißmann
Herr Dr. Dolgner, wir haben im zweiten Staatsexamen zwei strafrechtliche Klausuren. Da gibt es also diese Schwierigkeit, diese Herausforderung schon. Und, ja, es ist meine eigene subjektive Wahrnehmung, das gebe ich zu. Aber ich bin der Auffassung, dass im zweiten Staatexamen für das Strafrecht anders gelernt wird, weil es eben zwei Klausuren sind, und ich glaube, daraus können wir für das erste Staatsexamen lernen. (Beifall CDU)
