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Jan Kürschner

GRÜNE 13.07.2023 Sitzungen 20/33

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir unterhalten uns hier über die Reform der Juristenausbildung in Schleswig-Holstein. Die Reformdiskussion reicht sehr weit zurück, und ich fürchte, auch in hundert Jahren wird noch genau über diese Dinge diskutiert werden. Mir persönlich erscheint eine grundlegende Reform – mit einem Punktesystem wie in anderen Studiengängen – viel besser. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP], Martin Habersaat [SPD] und Birgit Herdejürgen [SPD]) Aber die Lösung aller Probleme wäre auch das nicht; das muss man klar dazusagen. Das haben wir übrigens auch nicht in unserem Koalitionsvertrag stehen. Wenn wir hier in Schleswig-Holstein einen Sonderweg gingen, dann gäbe es Probleme mit der Vergleichbarkeit der Juristenausbildung. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sie gehen einen Sonderweg mit der zusätzlichen Klausur!) Da wir eine entsprechende Wortwahl heute schon hatten: Wir können nicht den Beelzebub mit dem Teufel austreiben. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Koalitionsvertrag haben wir uns stattdessen auf die Fahne geschrieben, die Situation der Jurastudierenden zu verbessern. Ich will ganz klar sagen: Dort sehe ich uns noch nicht, auch wenn wir einen weiteren Ruhetag einführen wollen, um die siebte Klausur auszugleichen. Wollte man noch mehr Ruhetage, dann ginge dies nur, wenn sich Schleswig-Holstein aus dem Klausurenring entfernen und selbst, aus Eigenproduktion, mehr Klausuren beisteuern würde. Man müsste schon die Christian-Albrechts-Universität freundlich bitten, dies zu tun; denn vorgeben können wir das nicht. Die Einführung der siebten Klausur, also der zweiten Klausur im Strafrecht, erscheint mir sinnvoll. Die Forderung der Studierendenschaft, das nicht zu tun, ist die einzige, bei der ich nicht mitgehe. Aus der Strafjustiz wird schon seit Langem zurückgemeldet – das ist auch mir bekannt –, dass es in diesem Bereich Nachbesserungsbedarf gibt. Mit der Einführung der zweiten Strafrechtsklausur soll verhindert werden, dass im Strafrechtsbereich auf Lücke gelernt wird; das hat es schon früher gegeben. Daneben gibt es das Argument: Wenn man eine weitere Klausur hat, dann ist die Wahrscheinlichkeit nicht so hoch, dass man sich, wenn man eine Klausur verhaut – das kann an einem schlechten (Jan Kürschner) Tag passieren –, die Examensnote ruiniert, die, wie Herr Dr. Buchholz zutreffend ausgeführt hat, entscheidend für das spätere Berufsleben ist. Es ist fast ein bisschen irrsinnig, dass die Klausuren so komprimiert stattfinden; aber das können wir nicht ändern. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sie haben hier doch die Mehrheit! – Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Man hätte auch überlegen können, stattdessen eine Klausur aus dem Bereich des Zivilrechts zu streichen. Aber dadurch würde man einen Anreiz schaffen, auf diesem Gebiet auf Lücke zu lernen, und das will man auch nicht. Zum Pflichtfachstoff: Der Pflichtfachstoff ist in den juristischen Staatsprüfungen bekanntlich nicht gering. Noch immer ist es ein bemerkenswertes Alleinstellungsmerkmal des Jurastudiums – aber im negativen Sinne –, dass die Universitäten wegen der Fülle des zu vermittelnden Stoffs nicht ausreichend auf das Staatsexamen vorbereiten und fast alle Studierenden in kostenpflichtige Repetitorien gehen. Das gibt es in keinem anderen Studiengang. (Martin Habersaat [SPD]: Das ist doch erschütternd!) Es ist schwer zu sagen, ob der Pflichtfachstoff vom Umfang her nun weniger oder mehr wird; das kann ich jedenfalls nicht sagen. Nach meinem Eindruck ist er jedenfalls – völlig unabhängig von dieser Änderung – zu umfangreich, und man sollte überlegen, ob sich im Pflichtfachstoff noch weitere Rechtsbereiche finden ließen, die man streichen könnte. Das könnte man bestimmt. Hierzu ist aber eine Harmonisierung mit den anderen Bundesländern nötig. Das geschieht über den Ausschuss der Justizministerkonferenz zur Koordinierung der Juristenausbildung. Natürlich ist die Herstellung einer Übereinkunft mit 15 anderen Bundesländern kein einfaches Unterfangen. Wir möchten aber gern, dass sich das Justizministerium dort für eine weitere Begrenzung des Pflichtfachstoffs einsetzt. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart – wir haben es gehört –, dass eine Überfrachtung des Pflichtfachstoffs zu vermeiden ist. Diesen Punkt halte ich noch nicht für vollständig abgearbeitet. Im nächsten Jahr wird für das zweite Staatsexamen beim Gemeinsamen Prüfungsamt zusammen mit Hamburg das E‑Examen eingeführt; das ist ein deutlicher Schritt in die Moderne. Eine Anpassung der Hilfsmittelverfügung soll folgen. Beim ersten Staatsexamen soll zu einem noch nicht bestimmten Zeitpunkt nachgezogen werden; auch das haben wir im Koalitionsvertrag stehen. „Hilfsmittelverfügung“ klingt so technisch; aber für diejenigen, die es betrifft, ist das ein sehr wichtiger Punkt: Welche Hilfsmittel darf ich in der Prüfung benutzen? – Ich möchte dem Ministerium unbedingt mitgeben, dass wir eine Regelung brauchen, die sich an der modernen Arbeitspraxis orientiert. Nicht das Auswendiglernen von Wissen und Informationen ist entscheidend, sondern die effiziente und verständige Anwendung von Recht unter Einbeziehung von Hilfsmitteln. Dies erfolgt heute hauptsächlich unter Nutzung juristischer Datenbanken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch im laufenden Jahr werden wir Gespräche mit der Christian-Albrechts-Universität, insbesondere mit der Juristischen Fakultät, wegen der Einführung des integrierten Bachelors führen – als Bittsteller wohlgemerkt, weil wir keine Vorgaben machen können. Was in fast allen anderen Studiengängen geht, wurde in Kiel für Jura nicht eingeführt, nämlich dieser Bachelor; in anderen Universitäten ist das für das Jurastudium erfolgt. Der aktuelle Zustand hat zur Folge, dass manche Studierenden am Ende mit nichts dastehen, wenn sie das Studium abgebrochen haben oder zweimal durch das Staatsexamen gefallen sind. Es wäre sehr richtig, das zu ändern. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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