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Dr. Bernd Buchholz

FDP 13.07.2023 Sitzungen 20/33

Frau Kollegin, ich hätte sonst volle fünf Minuten geantwortet. Es ist ja nicht so, dass das jetzt auf meinem Mist gewachsen wäre. Der Kollege Timmer hat es ja gesagt. Der Dekan der Juristischen Fakultät hat das am Dienstag in der Anhörung des Petitionsausschusses gesagt. Die Juristische Fakultät insgesamt sagt – ich darf aus der Stellungnahme der Juristischen Fakultät zitieren –: „Es ist zu bedauern, dass die von der zivilrechtlichen Fachsäule unterbreiteten und in der Stellungnahme … vom 24.02.2023 übernommenen Vorschläge zur Eingrenzung des Pflichtfachstoffes … weitgehend unbeachtet geblieben sind. Dies überrascht umso mehr, als die Begründung des JAVO-Entwurfes … ausdrücklich eine Begrenzung des Prüfungsstoffs propagiert, im Vergleich zu der aktuell geltenden Fassung … wird jedoch das Das sagt die Juristische Fakultät, und Sie setzen sich darüber hinweg. Ich fasse es nicht! (Beifall FDP, CDU und SSW) Mein Appell an Sie, Frau Ministerin, ist: Gehen Sie noch einmal in sich! Wir haben beim Ruhetagsthema jetzt quasi einen Konsens dahin gehend, dass nach zwei Tagen der Klausuren ein Ruhetag reinkommt. Jedenfalls entnehme ich das dem Antrag der CDU, dass das Konsens ist. Das muss dann bitte schön aber auch im Text der Ausbildungsverordnung Niederschlag finden. Wir können nicht einen Text belassen, der es ermöglicht, vier Tage hintereinander Prüfungen zu machen und zu sagen: „Ja, aber wir werden uns bemühen“, „vielleicht ein bisschen“. (Beifall FDP, SPD und SSW) Vor allem aber, Frau Ministerin: Bitte – bitte! – überlegen Sie, ob es wirklich einer siebten Klausur in diesem Examen bedarf. Das ist die zweite massive Belastung der Studentinnen und Studenten, der Studierenden, die sich damit beschäftigen. Dass im Strafrecht die Ergebnisse schlecht sind? – Mein Gott, das war zu meiner Zeit auch schon so. Man merkt es blöderweise nach dem Juristenausbildungsthema deshalb, weil die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaften durch die Examinierten als Erstes stattfindet. Versuchen Sie einmal, jemanden im Zivilrecht direkt nach dem Examen als Amtsrichter einzusetzen und eine Verhandlung führen zu lassen. Das kann der auch nicht sofort. Da wird es immer deutlich, dass nach dem ersten Examen natürlich noch Defizite da sind.

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