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Malte Krüger

GRÜNE 13.07.2023 Sitzungen 20/33

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Viele von Ihnen werden einmal als studentische Hilfskraft gearbeitet haben, oder Sie hatten zumindest Kontakt zu jemandem, der an einer Hochschule studentisch beschäftigt ist. Das ist oftmals alles andere als eine ideale Situation: Unsicherheit, ob der Vertrag verlängert wird; Unklarheit darüber, was mit den Urlaubstagen ist; eine Finanzierung, die oftmals nicht so doll ist. Die Arbeitsbedingungen von studentischen Beschäftigten richten sich nach gesetzlichen Vorschriften. Sie haben einen Anspruch auf Urlaub, auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auf Mindestlohn. Das ist schon jetzt der Fall. Aber nützt ihnen das, wenn es nicht vollends umgesetzt wird? Viele studentische Beschäftigte kennen ihre Rechte selbst nicht, sie wissen nicht, dass sie bezahlten Urlaub nehmen können. Bei der Demo eben gerade draußen vor dem Landeshaus habe ich an einem Rad drehen dürfen. Dann wurde mir eine zufällige Frage gestellt. Ich wurde gefragt, ob studentisch Beschäftigte einen Personalrat einsetzen dürfen. Vier Antwortmöglichkeiten wurden gegeben. Ich weiß nicht, wer hier die Antwort weiß, aber das ist nicht der Fall. Das ist natürlich ein Problem. Sie wissen nicht, dass sie sich nicht krank zur Arbeit schleppen müssen und dass sie das eigentlich auch gar nicht dürfen. Dagegen könnte man angehen, diese Rechte könnte man bekannter machen. Ich bin mir sicher, dass es ein Mitbringsel dieser Debatte sein wird, dass wir hier verstärkt hinschauen werden. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beifall Rixa Kleinschmit [CDU] und Peter Lehnert [CDU]) Noch schwerer wiegt aber, dass auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, oft Professorinnen und Professoren, diese Rechte selten kennen. Viele halten sich an das Arbeitsrecht und bringen ihren studentischen Beschäftigten die Wertschätzung entgegen, die sie verdienen. Aber immer wieder gibt es Fälle, in denen das nicht geschieht, in denen Druck ausgeübt wird, trotz Krankheit zu arbeiten: Es ginge ja auch ganz bequem von zuhause aus. Es gibt Fälle, in denen geltende Urlaubsregelungen verleugnet werden, und für diese Fälle reicht der Verweis auf die gesetzlichen Regelungen eben nicht mehr aus, denn es handelt sich ja bei solchen Beschäftigungsverhältnissen meist nicht um gewöhnliche Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnisse. Das ist ganz wichtig. Allzu oft ist die Chefin auch Notengeberin für den Hochschulabschluss, oft entscheidet der Chef darüber, ob ich anschließend an mein Studium eine Promotionsstelle in der gleichen Arbeitsgruppe bekomme, und eine unabhängige Vertretung gibt es für studentische Beschäftigte eben nicht. Der Personalrat der Uni vertritt sie nicht. Ich habe als HiWi also einen Anreiz, öfter mal den Mund zu halten oder krank zu arbeiten, darauf zu hoffen, dass mein befristeter Vertrag schon noch um ein weiteres Semester verlängert wird und dass ich das dieses Mal früher als zwei Wochen vor Vertragsende erfahre. Ich habe das selbst nicht so erleben müssen, aber ich denke mir das auch nicht aus. (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Gott sei Dank habe ich das nicht erleben müssen, richtig. – Eine Bestandsaufnahme seitens der Tarifgemeinschaft der Länder steht trotz Ankündigung 2021 weiterhin aus. Laut der vom Institut für Arbeit und Wirtschaft der Uni Bremen im Auftrag von ver.di, GEW und dem Netzwerk TVStud durchgeführten Studie „Jung, akademisch, prekär?“ liegt die durchschnittliche Vertragslaufzeit studentischer Beschäftigter in Schleswig-Holstein bei unter sechs Monaten. Mehr als die Hälfte der Befragten bundesweit wurde von ihren Vorgesetzten nicht über ihren Urlaubsanspruch aufgeklärt; 6,8 Prozent erhielten gar die Falschinformation, sie hätten gar keinen Anspruch. Mehr als die Hälfte der schleswig-holsteinischen Befragten arbeitet zumindest manchmal ihre Krankheitstage ab. So geht es nicht! Eine studentische Beschäftigung muss schon aus Gründen der Sicherung von Forschung und Lehre attraktiv sein; denn ohne Hiwis – das wissen wir nun wirklich alle – läuft nichts. Der Einstieg in eine Arbeitsgruppe – und damit vielleicht später in eine wissenschaftliche Laufbahn – darf eben nicht davon abhängen, ob ich es mir (Malte Krüger) leisten kann, unter prekären Arbeitsbedingungen zu arbeiten. Das schafft keine Chancengerechtigkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Deshalb brauchen wir einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte an Hochschulen. Wir brauchen einen TV Stud. Heute Mittag haben sich zu Recht Menschen vor dem Landeshaus versammelt, um das einzufordern. Sie fordern Mindestvertragslaufzeiten, eine Entlohnung oberhalb des Mindestlohns, die konsequente Umsetzung von Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechten sowie eine eigene Personalvertretung. Dagegen kann man nichts haben, das muss man unterstützen. Diese Forderungen teilen auch wir. Nach der Logik der Tarifgemeinschaft der Länder können wir keinen eigenen, auf Schleswig-Holstein beschränkten Tarifvertrag für studentische Beschäftigte abschließen. Wir würden damit unser Stimmrecht in der Tarifgemeinschaft verlieren. Das ist mit Blick auf die vielen anderen Prozesse, die dort gemeinsam abgestimmt werden, kein gangbarer Weg. Aber ich bin mir sicher, dass die Ministerin das gleich noch viel besser ausführen kann als ich; denn – es wurde schon gesagt – sie ist im Vorstand dabei. Also müssen wir die Tarifgemeinschaft mitnehmen und dort für eine ausreichende Mehrheit eintreten. Aktuell gibt es die benötigte Drei-Fünftel-Mehrheit für einen TVStud in der Tarifgemeinschaft der Länder nicht. Deshalb müssen wir – und vor allem unsere Finanzministerin Monika Heinold – dort Überzeugungsarbeit leisten. Frau Schiebe, Sie haben ja recht: Wir als Landtag könnten jetzt beschließen, für den Fall der Fälle eine andere Regelung zu treffen. Aber ich habe an der Uni aufgepasst: Schon in der Verhandlungssituation bekannt zu geben, dass man sich quasi eine Hintertür offenhält, ist keine schlaue Ausgangslage für Verhandlungen. Deswegen teilen wir Ihre Auffassung nicht. Ich glaube, wenn das wirklich scheitern sollte, dann müssen wir hier noch einmal über die genaue Ausgestaltung diskutieren und schauen, was wir machen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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