Marc Timmer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ungeachtet der wirklich eindrucksvollen Anhörungsergebnisse plant die Landesregierung weiterhin eine deutliche, unnötige Verschärfung der Juraprüfung in Schleswig-Holstein. Die von fachlicher Seite, darunter auch von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der CAU, vorgetragenen Anregungen sind bei der Landesregierung auf (Marc Timmer) taube Ohren gestoßen oder, anders formuliert: Die Ministerin hat sich enthalten. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus der zweiten Stellungnahme der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zum Entwurf der Juristenausbildung: „Dass im Ministerium offenkundig keine Veranlassung gesehen wurde, sich mit der konstruktiven Kritik und den Anregungen der einzigen Ausbildungsstätte für die erste Juristische Prüfung im Land überhaupt nur auseinanderzusetzen und insofern zumindest dem Wunsch nach einer genaueren Begründung der geplanten Neuerungen nachzukommen, hat in der gesamten Fakultät für nachhaltige Irritation gesorgt.“ (Beifall SPD und vereinzelt FDP) Aber fangen wir von vorne an: Was sind die Kritikpunkte? – Die erste Beschwernis oder das erste Foul – dabei waren wir ja gerade –: Es soll eine zusätzliche siebte Aufsichtsarbeit im Strafrecht eingeführt werden. Hier weicht die Landesregierung von der Praxis in elf anderen Bundesländern ab, in denen nur sechs Klausuren – darunter nur eine Strafrechtsklausur – geschrieben werden. Warum dieser Sonderweg? – Die Begründung erinnert an Schwarze Pädagogik: Die Ergebnisse im Strafrecht seien schlecht, schlechter als in den anderen Bereichen. Eine zweite Klausur solle dazu führen, dass sich die Studierenden besser auf Strafrecht vorbereiten. Sind also in allen Sechs-Klausuren-Bundesländern die Ergebnisse im Strafrecht in diesem Sinne überprüft worden? – Nein. Es wird stattdessen auf Sachsen-Anhalt geschaut, die zwei Strafrechtsklausuren stellen. Hier seien die Ergebnisse im Strafrecht besser als in Schleswig-Holstein. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät dazu: „Augenfällig ist …, dass der Mittelwert der Klausuren in Sachsen-Anhalt sowohl im Zivilrecht also auch im Öffentlichen Recht … höher als in Schleswig-Holstein ist. Die besseren Klausurergebnisse in Sachsen-Anhalt können deshalb auch andere Ursachen haben.“ (Beifall SPD) Ja, genau. Es könnte daran liegen, dass sich Schleswig-Holstein durch eine deutlich höhere Zahl von sogenannten Freiversuchen auszeichnet, das heißt, die Vorbereitungszeit in Schleswig-Holstein kürzer ist. Es könnte möglicherweise auch mit dem Angebot der Universität zu tun haben. Das wurde aber von unserem Justizministerium nicht geprüft. Faktenbasiertes Entscheiden sieht anders aus! (Beifall SPD und FDP) Das kümmert die Landesregierung aber wenig. Im Gegenteil. Die zweite Beschwernis, das zweite Foul: Der klausurfreie Tag nach zwei fünfstündigen Klausurtagen hintereinander soll wegfallen. Das ist schon brutal. Die juristischen Staatsexamen gelten als die schwersten Prüfungen in Deutschland. Der psychische Druck ist enorm, ebenso wie die physische Belastung. Dies noch weiter zu verschärfen, widerspricht fundamental unserem Verständnis von humanen Studienbedingungen. (Beifall SPD und FDP) Wenn Sie schon kein Herz für die Studierenden haben, so haben Sie dennoch eine Fürsorgepflicht, Frau Ministerin. Das sollten Sie als ehemalige Hochschullehrerin eigentlich wissen. Das Argument des sogenannten Klausurenrings – man stellt Klausuren zeitgleich mit anderen Bundesländern – verfängt ebenfalls nicht. Erstens kann die synchrone Prüfung ruhetagsfreundlich ausgestaltet werden; dies muss man allerdings wollen. Zweitens müssen Prüfaufgaben ohnehin teilweise an landesspezifische Besonderheiten angepasst werden. So betont auch die Rechtswissenschaftliche Fakultät, dass „im Zweifel die notwendige Fachkompetenz im Lande zur Verfügung stehen sollte, um zumindest einige der Prüfungsaufgaben selbst zu erstellen“. Das scheint Frau Professor von der Decken wohl anders zu sehen. Die dritte Beschwernis, das dritte Foul: Erweiterung des Prüfungsstoffs. Im Gegensatz zur Landesregierung scheint sich die Fakultät als einzige Instanz vertieft mit den Auswirkungen der Neuregelung des Prüfungsstoffs auseinandergesetzt zu haben. So werde im Besonderen Schuldrecht durch die Ausweitung des Prüfungsstoffes im Bürgerlichen Recht genau das Gegenteil einer Begrenzung erreicht. Entsprechendes gelte für das Öffentliche Recht. Vorschläge der Fakultät zur Begrenzung des Prüfungsstoffs blieben unberücksichtigt. Das Fazit der Fakultät: „Der Wissenschaftliche Dienst der Rechtswissenschaftlichen Fakultät mahnt bei der Erweiterung des Pflichtfachstoffkatalogs zur Vorsicht und möchte an die Bestrebungen des Koalitionsvertrags erinnern, eine Überfrachtung an dieser Stelle zu vermeiden.“ (Marc Timmer) (Beifall SPD und FDP) Dem ist leider nichts hinzuzufügen. Die vorliegende Reform ist geprägt durch Schwarze Pädagogik, Ignoranz gegenüber sachkundigen Argumenten und ein gewisses Maß an Kaltherzigkeit. Ich bitte Sie, Frau Ministerin: Erwärmen Sie sich für die Belange der Studierenden! Geben Sie sich einen Ruck! Denken Sie die Reform noch einmal neu! Auf mittelfristige Sicht ist eine große Reform der Juristenausbildung erforderlich. Eine Auslese muss früher stattfinden. Auch ich kenne Kommilitoninnen und Kommilitonen, –
