Dr. Bernd Buchholz
Frau Kollegin Glißmann, wenn Sie meinen, dass es auf diese zweite Strafrechtsklausur so sehr ankommt, warum sind Sie dann nicht auf die Idee gekommen, wie in zahlreichen anderen Bundesländern bei sechs Klausuren zu bleiben, zwei BGB‑, zwei Strafrecht- und zwei Öff-Recht-Klausuren zu schreiben und damit den Druck insgesamt nicht zu erhöhen? Warum sind Sie denn nicht auf diese Idee gekommen? (Beifall FDP, SPD und SSW)
