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Oliver Kumbartzky

FDP 13.07.2023 Sitzungen 20/33

Ich habe es nicht verstanden, aber es war gut!) – Das wollte ich gerade abfragen; aber gut. (Heiterkeit) Eine Stelle an der Hochschule als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft wirkt auf den ersten Blick verlockend; denn es ist gerade zu Beginn des Studiums eher selten, dass man durch einen Nebenjob Studieninhalte und Arbeitstätigkeit miteinander verbinden kann. Gleichzeitig trägt man mit einem solchem Job idealerweise noch zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen bei. Leider sieht die Praxis oft anders aus; denn vielen Studentinnen und Studenten bleibt der Zugang zu diesen Stellen schon aufgrund ihres sozioökonomischen Hintergrundes verwehrt. Man muss es sich nämlich schon „leisten“ können, Verträge einzugehen, in denen durch die geringe Stundenanzahl das Einkommen weit unter der Geringfügigkeitsgrenze (Christopher Vogt) von 520 Euro liegt. Diese Feststellung gilt in Zeiten der Inflation ganz besonders. Wir können deshalb beiden vorliegenden Anträgen etwas abgewinnen. Ein Tarifvertrag für studentische Beschäftigte könnte einige Missstände beseitigen. (Beifall FDP) Aber, meine Damen und Herren von der Koalition, Sie machen es sich mit Ihrem Antrag aus meiner Sicht etwas zu einfach; denn Sie verweisen allein auf die Tarifgemeinschaft der Länder, wo meines Wissens seit Jahren – Frau Heinold, Sie werden es uns gleich erklären; es wurde schon angekündigt – keine entsprechende Einigung in Sicht ist; zumindest ist das mein Eindruck. Sie sagen, Sie hätten das Problem erkannt und wüssten, worin die Lösung liege. Aber wenn Sie selbst davon ausgehen, dass sie nicht kommt, dann ist es nur eine Scheinlösung, die Sie anbieten. Ich glaube, das sollte man auch offen so sagen. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Sie von den Koalitionsfraktionen schreiben in Ihrem Antrag auch, dass für Sie zu fairen Arbeitsbedingungen eine tarifliche Absicherung, eine Personalvertretung und eine angemessene Mindestvertragslaufzeit gehören. Mir drängt sich allerdings die Frage auf, warum Sie dies mit Ihrer Landtagsmehrheit nicht einfach selbst auf den Weg bringen. SPD und SSW haben vorgeschlagen, einen eigenen Tarifvertrag abzuschließen. Dies würde wahrscheinlich zu Problemen führen. Daher will ich einen dritten Weg aufzeigen. Sie könnten aus meiner Sicht auch § 69 des Hochschulgesetzes ändern und dort, wenn Sie es unbedingt wollen, eine Mindestvertragslaufzeit festschreiben. Oder Sie könnten – wie in Nordrhein-Westfalen geschehen – die Möglichkeit zur Einführung einer eigenständigen Vertretung für die Belange studentischer Hilfskräfte im Hochschulgesetz verankern. Auch das könnten Sie tun, wenn Sie es wollten. Darauf wollte ich hinweisen. Vielleicht ist das eine Lösung, mit der man in den nächsten Monaten den studentischen Hilfskräften helfen kann. CDU und Grüne tun nichts lieber, als an den Bund zu appellieren und Forderungen zu stellen. Das müssen Sie aber diesmal gar nicht machen; denn zum Glück ist Ihnen die Bundesforschungsministerin mit der geplanten Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes – ein schönes deutsches Wort –, auf dessen Regelungen ja in § 69 des Hochschulgesetzes verwiesen wird, schon einige Schritte voraus. (Beifall FDP) Denn die Bundesregierung plant sowohl eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr als auch eine Erweiterung der maximalen Beschäftigungsdauer auf acht Jahre. Damit wird die Planungssicherheit für die an den Hochschulen Beschäftigten verbessert. Sie als Koalition sollten aber auch selbst handeln. Die wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte im Land werden es Ihnen danken. Herr Kollege Pender hat auf einen wichtigen Punkt hingewiesen: So wie in Berlin sollte es nicht laufen. Dort hat man zwar die Arbeitsbedingungen ein Stück weit verbessert; aber es sind auch 100 Stellen gestrichen worden. Damit ist am Ende niemandem geholfen. Diesen Weg sollten wir also nicht gehen. – Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)

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