Beate Raudies
Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Finanzministerin Monika Heinold. Monika Heinold, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie im Antrag der Fraktionen beschrieben, spielen studentische Beschäftigte eine wichtige Rolle für das Gelingen von Lehre und Wissenschaft an unseren Hochschulen. Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass die Landesregierung sich – Zitat – „in der Tarifgemeinschaft der Länder weiterhin für einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte“ einsetzt. Meine Damen und Herren, das Thema „Tarifvertrag für studentische Beschäftigte“ stand bereits im Rahmen der letzten Tarifverhandlung auf der Tagesordnung. 2021 haben sich die Tarifvertragsparteien, die TdL, ver.di und der dbb, verständigt, in eine Bestandsaufnahme der Beschäftigungsbedingungen der studentischen Beschäftigten einzutreten. Hierzu gab es 2022/23 Gespräche zwischen TdL und Ge- (Ministerin Monika Heinold) werkschaften. Weitere Gespräche werden folgen. Bisher konnte keine Einigung erzielt werden. Inzwischen bin ich selbst Teil des Vorstands. Darauf habe ich hingearbeitet. (Christopher Vogt [FDP]: Sehr gut!) Das ist ein toller Job. (Christopher Vogt [FDP]: Macht bestimmt Spaß!) Ich werde mich in den anstehenden Verhandlungen im Herbst selbstverständlich dafür einsetzen, dass ein Tarifvertrag abgeschlossen wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Meine Damen und Herren, es ist anders als von SPD und SSW beantragt: Eine Landesregelung ist nicht ohne Zustimmung der TdL möglich. Herr Dirschauer, ich fand es ganz lustig, dass Sie erst freudig ansetzten und sagten: „Man kann es machen“, um dann zu sagen: „Man kann es versuchen.“ – Das ist ein kleiner Unterschied; aber wir werden uns nicht entmutigen lassen. Die Ausnahme ist das Land Berlin; es ist gesagt: 1981 wurde dort ein eigenständiger Tarifvertrag mit den Beschäftigten abgeschlossen, die Hochschulen haben ihn abgeschlossen, die wiederum nicht Teil der TdL sind. Nachträglich hat die Mitgliederversammlung der TdL das gebilligt, sie war allerdings nicht sehr erfreut. Gleichzeitig hat die TdL damals festgehalten und festgestellt, dass eigenmächtige Tarifverhandlungen für studentische Beschäftigte abgelehnt werden. Demzufolge braucht es eine Verständigung in der TdL. Neben uns, Schleswig-Holstein, haben nur die Länder Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Saarland und Thüringen im Rahmen von Koalitionsverträgen festgehalten, sich klar für Tarifverträge einzusetzen. Wenn Sie das aufmerksam verfolgt haben, und das werden Sie gemacht haben, wissen Sie, dass Hamburg nicht dabei ist. Wer ist Vorsitzender der TdL? Ich freue mich ja, dass Sie mir als stellvertretender Vorsitzenden so viel zutrauen, weil Sie wissen, dass ich immer kräftig kämpfe; (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) aber Vorsitzender ist mein geschätzter Kollege Dressel von der SPD. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Ich bin mir sehr, sehr, sehr sicher, dass Sie auf Ebene der Sozialdemokratie jetzt an alle Bundesländer herantreten, um zu schauen, dass es dort so gute Landtagsanträge wie hier gibt, damit wir dann mit einer breiten Mehrheit Erfolg haben; denn noch ist die Mehrheit nicht gesichert. Es bräuchte eine Dreifünftelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Ausgang unserer Bemühungen ist offen. Aber Rückenwind aus dem echten Norden ist mit Sicherheit gut. Meine Damen und Herren, die Abgeordnete Schiebe von der SPD hat eine Kleine Anfrage zum Thema gestellt, die wir mit Drucksache 20/1184 gemeinsam mit dem zuständigen Bildungsministerium beantwortet haben. Darin wird auch auf die Richtlinien der TdL über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Beschäftigten und studentischen Hilfskräfte verwiesen. Daraus ist ersichtlich, dass sich die Arbeitsbedingungen nach den gesetzlichen Vorschriften richten. Insoweit haben studentische Beschäftigte die gleichen durch Gesetz geltenden, geregelten Rechte und Pflichten, zum Beispiel in Bezug auf Urlaub, Entgeltfortzahlung und Befristungsmöglichkeiten, wie andere Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis nicht geltenden Tarifverträgen unterliegen. Deshalb wollen wir das ja auch ändern. Aber es gibt Rechte und Pflichten. Die Hinweise der Gewerkschaften und der Initiative TVStud, dass es aufgrund fehlender Informationen zu Rechten und Pflichten der Beschäftigten immer wieder zu Arbeitsrechtsverletzungen kommt, wurde vom Wissenschaftsministerium aufgegriffen. Das Wissenschaftsministerium wird die arbeitsrechtlichen und gesetzlichen Regelungen zur Beschäftigung von studentischen Beschäftigten zusammenstellen und aufbereiten; denn nur, wer seine Rechte kennt, kann auch die Einhaltung einfordern. Meine Damen und Herren, mit ihrem Antrag fordern SPD und SSW wie auch die Initiative TVStud, dass ein Tarifvertrag Mindestvertragslaufzeiten enthalten soll. Auch dies wurde hier schon gesagt. Es wurde darauf hingewiesen, dass derzeit eine bundesweit einheitliche Regelung zur Mindestvertragslaufzeit im Wissenschaftszeitvertragsgesetz in Planung ist. Da bewegt sich etwas. Im jetzt vorliegenden Referentenentwurf der Bundesregierung – Herr Vogt, Sie haben es gesagt; noch ist es ein Entwurf – ist hinsichtlich der Verlängerung der regelmäßigen Vertragslaufzeit vorgesehen, dass Verträge für nicht weniger als ein Jahr vereinbart werden sollen. Dies soll für die Studierenden ein höheres Maß an Verlässlichkeit und Planbarkeit schaffen. Eine entsprechende Änderung des schleswig-holsteinischen (Ministerin Monika Heinold) Hochschulgesetzes wäre dann mit der nächsten Novellierung die Folge. Wir setzen darauf, dass es eine bundesweite Verständigung gibt, wie die Bundesregierung es plant, und dies dann sozusagen die Grundlage ist. Meine Damen und Herren, Sie sehen, Sie rennen bei uns offene Türen ein. Die Landesregierung ist aktiv. Wir sind ganz vorne mit dabei, um die Arbeitsbedingungen für die studentischen Hilfskräfte zu verbessern. Ich bin mir sicher, dass es der Sozialdemokratie gelingt, auch ihre Freundinnen und Freunde in den anderen Bundesländern für diesen Weg zu begeistern. Dann würde der Rückenwind vielleicht für eine Dreifünftelmehrheit reichen, und die braucht es. Also gilt für uns gemeinsam: Auf geht’s! – Vielen Dank für die wundervollen Anträge. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
