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Peter Lehnert

13.07.2023 Sitzungen 20/33

Vielen Dank. – Jetzt erteile ich das Wort für die Landesregierung Ministerin Professor Dr. von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft und Wirtschaft sind auf Juristinnen und Juristen angewiesen, die ihr Fach beherrschen. Auf ihre rechtlichen Einschätzungen, ihren Rat, ihre Aussagen und ihre Entscheidungen muss sich die Bevölkerung immer verlassen können. Um Qualität und Ausbildungseffizienz weiter zu steigern und zu gewährleisten, muss die Juristenausbildungsverordnung, die JAVO, angepasst werden. Lassen Sie mich einige Punkte noch einmal kurz erläutern. Die Struktur der Prüfungen. Die Aussage, dass es alleine auf die sechs oder sieben Klausuren am (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Ende des Studiums ankommt, ist falsch; denn die sechs oder sieben Klausuren wiegen nur zwei Drittel des Staatsexamens. (Zuruf: Nur!) Es gibt ein weiteres Drittel, das ist der Schwerpunktbereich. Der Schwerpunktbereich wurde Anfang der 2000er-Jahre eingeführt und hat dazu geführt, dass die Studierenden ein Drittel ihrer Note bereits im Laufe des Studiums erhalten können, und die Noten im Examen sind seitdem gestiegen. Nächster Punkt: Pflichtstoffkatalog. Schleswig-Holstein geht, anders als es einige Male hier dargestellt worden ist, keinen Sonderweg. Ganz im Gegenteil: Bereits 2017 wurde unter den Bundesländern ein Harmonisierungsprozess gestartet. Und wir tun jetzt nichts anderes, als den vom Koordinierungsausschuss erarbeiteten Pflichtstoffkatalog zu übernehmen. (Hauke Hansen [CDU]: Hört, hört!) Dieser Pflichtstoffkatalog gilt bereits in zehn Bundesländern. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nirgends ist er detailliert aufgeführt!) Dieser Pflichtstoffkatalog gilt bereits in zehn Bundesländern, und er wird von den übrigen Bundesländern im kommenden Jahr übernommen. Wir gehen keinen Sonderweg. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört, hört!) Zwar kommen – wenn man es mit dem alten Pflichtstoffkatalog vergleicht – neue Inhalte hinzu, es fallen aber auch Inhalte komplett weg oder sie werden nicht mehr in der Tiefe gefordert wie bisher. Wir müssen gewährleisten, dass das Staatsexamen in Schleswig-Holstein genau so viel wert ist wie in einem anderen Bundesland. Voraussetzung hierfür ist ein einheitlicher Pflichtstoffkatalog. Diesen Weg gehen wir. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nächster Punkt: Ruhetage. Für unsere Teilnahme an den länderübergreifenden Klausurenringen ist neben einem einheitlichen Pflichtstoffkatalog eine einheitliche Prüfungszeitgestaltung unentbehrlich. Was wir hier machen, wird auch in anderen Bundesländern der Fall sein. Vor diesem Hintergrund ist die Ruhetagsregelung zu sehen. Ich betone ausdrücklich – auch das ist zum Teil nicht richtig wiedergegeben worden –: Es war nie die Abschaffung der Ruhetage geplant, und das ist auch nicht unser Wunsch. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist einfach passiert! – Unruhe FDP) Ruhetage zwischen den Aufsichtsarbeiten wird es selbstverständlich weiterhin geben. Das Justizprüfungsamt wird bis auf Weiteres mindestens einen Ruhetag nach jeweils zwei Aufsichtsarbeiten gewähren, soweit die Teilnahme an den Klausurenringen gewährleistet bleibt. Ich komme zur zweiten Strafrechtsklausur. Jede Juristin und jeder Jurist muss bei der Bewertung rechtlicher Sachverhalte immer auch strafrechtliche Aspekte berücksichtigen. Nicht ohne Grund gehört das Strafrecht neben dem Zivilrecht und dem Öffentlichen Recht zu den sogenannten drei Säulen des Rechts, die jede Juristin und jeder Jurist beherrschen muss. Bedauerlicherweise sind die Ergebnisse der Strafrechtsklausuren in Schleswig-Holstein seit Jahren nicht zufriedenstellend. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Diese Defizite setzen sich im Referendariat fort. Ich rate Ihnen, einmal mit Ausbildern im Referendariat und mit der juristischen Praxis zu sprechen. Wir mussten im Referendariat wegen der erheblichen Defizite im Strafrecht Fortbildungen im materiellen Strafrecht einführen, um unserem juristischen Nachwuchs die fehlenden grundlegenden Strafrechtskenntnisse zu vermitteln. Mit der Einführung einer weiteren Klausur im Strafrecht soll ein Anreiz geschaffen werden, diesen wichtigen Ausbildungsinhalt im Studium und in der Examensvorbereitung nicht zu vernachlässigen. Von zentraler Bedeutung ist: Die Einführung einer zweiten Klausur löst keinen zusätzlichen Lernaufwand aus. Warum? Weil der Prüfungsstoff derselbe ist wie in der ersten Klausur, und der Prüfungsstoff im Strafrecht wird durch die Reform reduziert. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die Prüflinge werden fortan weniger Prüfungsstoff in zwei Prüfungen statt in einer abgefragt bekommen und werden die Möglichkeit haben, durch zwei Klausuren eine schwächere Arbeit, vielleicht in einem anderen Rechtsgebiet, wieder auszugleichen. (Zurufe – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist doch hanebüchen! Das entbehrt jeder Grundlage!) (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Ich komme jetzt zum integrierten Bachelor. Der integrierte Bachelor kann nicht vom Justizministerium geschaffen werden. Der integrierte Bachelor kann von der Juristischen Fakultät geschaffen werden. Die Entscheidung obliegt der Universität im Rahmen ihrer Autonomie. Das Justizministerium wird aber gern einen entsprechenden Prozess an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät konstruktiv begleiten. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich komme zur Zeitschiene. Die derzeit geltende JAVO soll zum Februar 2024 ersetzt werden. Für die Studierenden, die jetzt schon im Jurastudium sind, wird durch Übergangsvorschriften gewährleistet, dass ihnen ausreichend Zeit zur Vorbereitung auf die bevorstehenden Prüfungen nach den neuen Regelungen bleibt. Erst im Juli 2025 werden die zusätzlich aufgenommenen Inhalte des Internationalen Prozessrechts und des Europarechts Pflichtstoff in der Prüfung. Auch erst dann wird es eine zweite Strafrechtsklausur geben. Meine Damen und Herren, in allen Bereichen, in denen Juristinnen und Juristen beruflich tätig sind, tragen sie eine enorme Verantwortung. Im Studium und im Referendariat müssen sie daher bestmöglich ausgebildet werden, und dafür tragen wir die Verantwortung. (Anhaltende Unruhe) Das Jurastudium ist anspruchsvoll. Ein juristisches Staatsexamen zweiter Klasse mit heruntergeschraubten Anforderungen in Schleswig-Holstein im Vergleich zu allen anderen Bundesländern werden wir uns nicht leisten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das hat niemand gewollt und niemand gesagt, Frau Ministerin! Unfassbar!) Mit der Novellierung der JAVO wollen wir die Qualität der Ausbildung in Schleswig-Holstein an die der anderen Bundesländer angleichen. Wir werden damit die Chancengleichheit unserer Absolventen im bundesweiten Vergleich stärken, wir werden das Jurastudium zukunftsorientiert aufstellen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 1 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als

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