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Christian Dirschauer

SSW 13.07.2023 Sitzungen 20/33

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal freut es mich – ich finde, das ist eine gute Botschaft –, dass wir hier zwei Anträge haben, die zumindest in ihrem Tenor für Tarifverträge eintreten. Das ist ein gutes Signal an dieser Stelle. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Aber es wird eben auch deutlich: Der Antrag von Schwarz-Grün bleibt deutlich hinter dem zurück, was SPD und SSW hier vorgelegt haben. Insoweit ist bei den Koalitionsfraktionen noch deutlich Luft nach oben. Wir haben hier schon oft den Fokus auf die prekäre Situation der Studierenden gerichtet. Der wissenschaftliche Nachwuchs bildet den Mittelbau an unseren Hochschulen; das wissen wir alle. Insbesondere die Arbeit in der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung sind Bereiche, in denen die Studierenden wertvolle Erfahrungen für ihren weiteren akademischen Werdegang sammeln können. Unsere Hochschulen brauchen eine Personal- und Organisationsentwicklung, welche die Arbeitssituation der an den Hochschulen Tätigen im Blick hat. Das gilt auch für die studentischen Beschäftig- (Christian Dirschauer) ten. Gute Arbeitsbedingungen stärken unsere Hochschulen. Deshalb dürfen studentische Angestellte an den Universitäten nicht mehr von Tarifverträgen ausgeschlossen sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. In einem Punkt stimme ich Kollegen Vogt zu: § 69 des Hochschulgesetzes, der das Recht der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte regelt, muss in Bezug auf die Arbeitsbedingungen dringend konkretisiert und nachgebessert werden. Entgeltfragen können aber nicht im Gesetz geregelt werden; dafür braucht es einen Tarifvertrag. Wir haben schon oft über die schwierige Situation der Studierenden gesprochen, vor allem über den sozialen und psychischen Stress im Studium, der die Gesundheit der Studierenden beeinträchtigt. Und – auch das ist eine Beobachtung –: Seit der Pandemie fällt es offensichtlich schwer, ein studentisches Miteinander beziehungsweise eine studentische Gemeinschaft zu erleben; insoweit hat es Veränderungen gegeben. Auch deshalb ist es besonders wichtig, jetzt an den Stellschrauben zu drehen, die den Studierenden die Möglichkeit bieten, an den Hochschulen fachrelevant tätig zu sein und mit ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen gemeinsam zu arbeiten, zu forschen und sich zu beraten. Die Studierenden müssen motiviert werden, an ihren Instituten zu arbeiten und ihre eigene Fachlichkeit zu vertiefen. Dadurch wird die Anbindung an die Hochschule verstärkt und eben auch verbessert. Allerdings ist es in Zeiten von Fachkräftemangel in allen Bereichen für Studierende nicht schwer, gut bezahlte Aushilfsjobs in der freien Wirtschaft zu finden. Immerhin müssen viele Studenten einen großen Teil ihres Lebensunterhalts selbst erarbeiten. Das ist immer noch so; das haben wir schon gehört. Um die Arbeitsbedingungen für studentische Beschäftigte aufzuwerten, ist ein Tarifvertrag also unumgänglich, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Studierende berichten von unklaren Vertragsverhältnissen. So wird zum Beispiel nicht klar kommuniziert, dass es Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall gibt. Das muss geändert werden. Wertschätzung und Attraktivität der Arbeit an der Hochschule müssen deutlich werden. Die Rahmenbedingungen für studentische Arbeitsverhältnisse müssen allgemeingültig und transparent geregelt werden; sprich: Es muss ein guter Tarifvertrag für studentische Beschäftigte abgeschlossen werden. Die heutige Debatte macht klar, wie wichtig die Verhandlungen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder im Herbst sein werden. Ich hoffe, dass die Verhandlungen der Situation angemessen geführt werden und Schleswig-Holstein sich für eine gute und bundesweit gültige Tarifregelung für unsere studentischen Beschäftigten einsetzt. Sollten die Tarifverhandlungen nicht erfolgreich sein und kein bundesweiter Tarifvertrag für studentische Beschäftigte erarbeitet werden, muss Schleswig-Holstein selbst einen Tarifvertrag entwickeln. Das geht. Hierfür müssen wir nicht nur nach Berlin schauen. Herr Krüger, das, was Sie uns hier erzählt haben, ist falsch. Es gibt den § 7 der Satzung der TdL. Danach kann ein Land durchaus durch Beschluss der Mitgliederversammlung der TdL ermächtigt werden, eigene Tarifverträge abzuschließen. Ich glaube, hier gäbe es sogar eine Wahrscheinlichkeit, dass der Beschluss erfolgen würde, weil es keine Tarifkonkurrenz zu anderen Bereichen gibt. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Also, wenn man es will, kann man es. Man kann zumindest in der Mitgliederversammlung der TdL versuchen, diesen Weg zu gehen. Die Landesregierung will die Tarifbindung stärken. Packen Sie es an, am besten bundesweit! – Herzlichen Dank! (Beifall SSW und vereinzelt SPD)

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