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Plenarprotokoll 18/60

21.02.2024 · 143 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (20)AfD (13)GRÜNE (12)CDU (12)FDP (9)FREIE WÄHLER (9)fraktionslos (2)

Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

76 Mehrheitliche Ablehnung des Gesetzentwurfs – Drucksache hördengesetzes (POG) Gesetzentwurf der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/7881 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

95 Mehrheitliche Ablehnung des Gesetzentwurfs – Drucksache Landesgesetz zur ergänzenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden sowie zur Änderung des Landesbeamtengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/8552 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/8552 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimtungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/8766 –

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

105 Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/8766 – an den Innenausschuss – federführend – und an den RechtsausPräsidium: Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp, Vizepräsident Matthias Lammert. Anwesenheit Regierungstisch: Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Michael Ebling, Minister des Innern und für Sport, Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung; Dr. Denis Alt, Staatssekretär, Andy Becht, Staatssekretär, Bettina Brück, Staatssekretärin, Petra Dick-Walther, Staatssekretärin, Dr. Matthias Frey, Staatssekretär, Prof. Dr. Jürgen Hardeck, Staatssekretär, Michael Hauer, Staatssekretär, Fabian Kirsch, Staatssekretär, Janosch Littig, Staatssekretär, Dr. Erwin Manz, Staatssekretär, Dr. Fedor Ruhose, Staatssekretär, Simone Schneider, Staatssekretärin, Nicole Steingaß, Staatssekretärin. Entschuldigt: Abg. Dr. Helmut Martin, CDU, Abg. Anette Moesta, CDU, Abg. Michael Wagner, CDU; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen; Heike Raab, Staatssekretärin. 60. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 21. Februar 2024 Beginn der Sitzung: 14.02 Uhr

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Hendrik Hering

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie recht herzlich zur 60. Plenarsitzung begrüßen. Schriftführende Abgeordnete sind Kollegin Lana Horstmann und Kollege Helge Schwab, der auch die Redeliste führen wird. Entschuldigt fehlen heute die Abgeordneten Dr. Helmut Martin, Anette Moesta, Michael Wagner und bis 16.00 Uhr Torsten Welling. Seitens der Landesregierung fehlen entschuldigt Staatsministerin Doris Ahnen, Staatssekretärin Heike Raab und Staatssekretär Dr. Fedor Ruhose bis ca. 16.15 Uhr. Zur Tagesordnung: Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 6 wurde am 20. Februar 2024 verteilt. Die Frist zwischen der Verteilung der Beschlussempfehlung und der zweiten Beratung ist daher mit der Feststellung der Tagesordnung gemäß §§ 55 und 68 unserer Geschäftsordnung abzukürzen. – Dagegen gibt es keinen Widerspruch, auch gegen die Tagesordnung an sich nicht. Somit gilt sie als festgestellt. Wir kommen damit zu Punkt 1: Erster Teil der AKTUELLEN DEBATTE Alle Kommunen wollen KIPKI – Klimaschutz kommt vor Ort an auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8798 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Ehmann.

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Fabian Ehmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorgestern war ich dabei, als Katrin Eder und Doris Ahnen den Förderbescheid vom Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) in Höhe von 9,5 Millionen Euro für mehr Klimaschutz in Mainz überreicht haben. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP –

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Martin Haller SPD

Das kann sich sehen lassen!) Überall im Land haben sich Menschen in den Kommunen überlegt, wie sie den Klimaschutz bei sich vor Ort mit KIPKI voranbringen können. (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) Wir in Mainz weiten unsere Klimaschutzmaßnahmen dank KIPKI aus und werden in vier Elektromüllfahrzeuge, in Batteriespeicher und Solaranlagen für unser Zentralklärwerk investieren. Dazu machen wir die Heizung der IGS in meinem Stadtteil Bretzenheim klimafreundlich. Wir wollen darüber hinaus die Bodenfeuchtigkeit mittels Smart City überwachen, um unsere Jungbäume in Zukunft intelligent zu bewässern. KIPKI bringt den Klimaschutz direkt zu den Menschen. Ganz konkret profitieren die Mainzerinnen und Mainzer zum Beispiel künftig durch eigene kommunale Förderprogramme sowohl für Lastenräder als auch Solarspeicher. Diese Geschichte ist ein kleiner Vorgeschmack darauf, wie KIPKI die Menschen vor Ort unterstützt, das Leben verbessert und gleichzeitig den Klimaschutz in Rheinland-Pfalz voranbringt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) KIPKI macht Rheinland-Pfalz zu einem Vorreiter im Klimaschutz, egal ob in den kleinen Kommunen oder in den Großstädten. Alle Landkreise, Städte und Verbandsgemeinden sind dabei. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Alle!) KIPKI, das größte kommunale Klimaschutzprogramm in der Geschichte von Rheinland-Pfalz, wird jetzt endlich Realität. Es ist ein Meilenstein, auf den wir als regierungstragende Koalition sehr stolz sind, ein 250 Millionen EuroProgramm, davon alleine 180 Millionen Euro direkte Finanzierung für unsere Kommunen und ihre Menschen. Ich freue mich sehr, dass alle – ich betone noch einmal, alle – 194 antragsberechtigten Kommunen ihren Wunsch nach mehr Klimaschutz vor Ort deutlich gemacht haben. Jede Kommune hat einen KIPKI-Antrag eingereicht. Wir haben eine Beteiligung von 100 %. Das ist ein Erfolg, auf den wir stolz sein können. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Das zeigt, dass der Klimaschutz in Rheinland-Pfalz nicht nur eine Vision, sondern gelebte Realität ist. Das zeigt, dass der Kommunale Klimapakt zwischen Land und Kommunen nicht nur eine Absichtserklärung auf dem Papier, sondern Realität in der Praxis ist. All das zeigt, dass Klimaschutz bei uns in den Kommunen vor Ort und bei den Menschen ankommt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Folgende Beispiele zeigen den Tatendrang unserer Kommunen bei KIPKI. Der Landkreis Vulkaneifel sowie die Verbandsgemeinde Monsheim wollen ihre Schulen und Kitas energetisch sanieren. (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!) Künftig werden Kinder in klimagerechten Räumen lernen und spielen können. Die Verbandsgemeinde Winnweiler baut ihre klimaneutralen Wärmenetze aus (Zuruf der Abg. Ellen Demuth, CDU) und schließt damit eine Kita in Imsbach an. Die Verbandsgemeinde Hermeskeil gibt Gelder direkt an die Menschen weiter, sodass sie Balkonkraftwerke und energiesparende Beleuchtung anschaffen können. (Zuruf von der SPD: Wir auch!) Mit diesen und mehr KIPKI-Maßnahmen vermeidet alleine Hermeskeil zum Beispiel 360 t CO -Ausstoß im Jahr. Das ist erst der Anfang. (Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Die Klimaanpassung kommt mit KIPKI ebenfalls voran. Ludwigshafen zum Beispiel stellt ein Förderprogramm auf, um seine Bürgerinnen und Bürger bei der Entsiegelung und Begrünung von Kleinflächen direkt zu unterstützen. Neben der energetischen Sanierung des Rheinhessen-Bads investiert Nieder-Olm auch in die Fassadenbegrünung der Heinz-Kerz-Halle. Die Kita von Rülzheim bekommt eine neue Dachbegrünung. So profitieren die Kinder von einem besseren Mikroklima in den heißen Sommertagen. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Sehr gut!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident, von der Begrünung von Schulhöfen bis zur klimaresilienten Umgestaltung von Spielplätzen, unsere Kommunen investieren in eine lebenswerte Zukunft für alle. Das ist Klimaschutz, der bei den Menschen vor Ort ankommt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Klimaschutz zahlt sich nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft aus. Investitionen in Klimaschutz sparen nicht nur CO , sondern auch bares Geld bei den Kommunen und den Menschen in den Kassen. Nicht zuletzt will ich mich bei diesem KIPKI-Programm ganz herzlich bei zwei Stellen bedanken, einmal ganz herzlich bei der Landesregierung und dem Klimaschutzministerium mit Katrin Eder an der Spitze für die erstklassige Umsetzung des Programms. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Überall im Land bekommen wir die Rückmeldung, wie kompetent die Kommunen vom KIPKI-Referat und der Energieagentur beraten und an die Hand genommen werden. Dazu werden die Anträge noch sehr schnell bearbeitet. Ich will mich ganz herzlich auch bei unseren Kommunen und ihren 123 Klimaschutzmanagerinnen und -managern bedanken, die im ganzen Land fleißig Ideen in ganz konkrete Klimaschutzmaßnahmen dank KIPKI umgesetzt und beantragt haben. KIPKI ist erfolgreicher Klimaschutz für Rheinland-Pfalz, für unsere Kommunen und die Menschen im Land. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Tamara Müller.

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Dr. Tamara Müller SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute nicht das erste Mal über KIPKI, aber wir sprechen das erste Mal über KIPKI nach Start des Programms. Daher bin ich dem Koalitionspartner sehr dankbar, dass dieses wichtige Programm heute Thema der Aktuellen Debatte ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, erst kürzlich endete die Antragsfrist für die KIPKI-Pauschalförderung. Das erlaubt es uns, heute hier ein erstes Fazit ziehen zu können. Zunächst möchte auch ich diesen großartigen Erfolg hervorheben, dass wirklich alle 194 antragsberechtigten Kommunen einen Antrag eingereicht haben. Dies bedeutet, dass sich in all diesen Kommunen intensiv in den Räten mit Klimaschutzmaßnahmen und Klimawandelfolgenanpassung beschäftigt wurde. Es steht hierbei völlig außer Frage, dass es in unserem Land viele Kommunen gibt, die schon im Vorfeld von KIPKI engagiert beim Thema „Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung“ unterwegs waren, aber ich denke, man kann auch festhalten, dass KIPKI zusätzlich ein starker, ein flächendeckender Katalysator für mehr Klimaschutz vor Ort war und ist. (Beifall bei der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vor Ort in den Kommunen hat man sich mit dem KIPKI-Maßnahmenkatalog beschäftigt. Es wurde diskutiert: Welche Maßnahme passt am besten zu meinem Ort? Was wird bei uns vor Ort gebraucht? Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau das ist es, wie erfolgreicher Klimaschutz funktioniert. Die Entscheidungen werden an dem Ort getroffen, an dem die Maßnahmen umgesetzt werden. Das steigert einerseits die Akzeptanz, aber andererseits kommt es allen Menschen vor Ort zugute. Alle Menschen profitieren davon, wie zum Beispiel in meiner Heimatgemeinde Mohrbach. Dort werden die Straßenbeleuchtung und die Flutlichtanlage auf LED umgestellt. (Abg. Martin Haller, SPD: Sehr gut!) Das spart nicht nur Strom und CO ein, wie in diesem konkreten Beispiel 22 t CO jährlich oder 54.000 kW-Stunden Strom, nein, das entlastet auch noch den Haushalt vor Ort. Ausbau Photovoltaik auf Schulen und Kitas, Starkregenvorsorge, energetische Sanierung von Schwimmbädern und Gebäuden, Umstellung des Fuhrparks auf E-Mobilität, Zuschüsse für Balkonkraftwerke oder ein kommunales Förderprogramm für einkommensschwache Haushalte, all dies sind aktuelle Beispiele, was mit KIPKI-Mitteln in den Kommunen, deren Antrag schon bewilligt wurde, umgesetzt wird. All dies zeigt auch, wie vielfältig die Maßnahmen sind, die vor Ort umgesetzt werden. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens habe ich es hier schon einmal gesagt, für mich ist KIPKI nicht nur ein Förderprogramm, es ist vor allen Dingen ein Ideengeber. Ich bin mir sicher, dass auch im Nachgang von KIPKI der Maßnahmenkatalog, der umfangreiche Maßnahmen enthält, nicht in der Schreibtischschublade verschwinden wird. Nein, viele werden ihn vor Ort als Anregung benutzen, noch einen Schritt weiter zu gehen. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Martin Haller SPD

Sehr gut!) Ich möchte einen weiteren Aspekt von KIPKI hervorheben, und zwar die Schnelligkeit von KIPKI. Bereits knapp ein halbes Jahr nach dem Beschließen des Gesetzes wurde der erste Förderbescheid durch unsere Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Klimaschutzministerin Katrin Eder an Wallmerod übergeben. Seitdem folgten im schnellen Takt – das können Sie alles verfolgen – die Mittelflüsse an viele weitere Kommunen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist genau das Tempo, das wir beim Klimaschutz brauchen. Wir sind der Landesregierung sehr dankbar, dass das so schnell umgesetzt werden konnte. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin aber auch den Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar, dass wir KIPKI mit einer solch großen Mehrheit in diesem Haus beschlossen haben. Ich denke, die ersten tollen Beispiele, die ich eben genannt habe, zeigen, dass das eine gute Entscheidung war. Durch KIPKI im Verbund mit dem Kommunalen Klimapakt werden nicht nur Gelder für Maßnahmen verteilt, nein, die umfassenden Beratungsangebote, das Bilden von Netzwerken und die Art der ideellen Förderung sind ebenfalls sehr wichtig für den Klimaschutz und die Klimawandelfolgenanpassung. Lassen Sie mich zum Abschluss kurz den KIPKI-Wettbewerb ansprechen. Auch diesem Teil von KIPKI mit 60 Millionen Euro, der unter anderem für Innovation, Zukunftstechnologien und Nachhaltigkeit steht, muss eine besondere Bedeutung beigemessen werden. Ich freue mich hier auf viele vielversprechende kreative und zukunftsgerichtete Projekte, die den Blick über den Tellerrand hinweg wagen und neue Pfade und neue Wege einschlagen. Genau das brauchen wir auch beim Klimaschutz: innovative Ideen und Projekte vor Ort. Ich möchte mit einem Satz schließen, der für mich ganz gut zusammenfasst, was KIPKI eigentlich ist: KIPKI ist kein Förderprogramm für einige wenige, KIPKI ist ein Förderprogramm für alle in unserem Land. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Brandl.

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Martin Brandl CDU

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, – – (Beifall der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) – Herzlichen Dank für den Applaus aus dem ganzen Haus. – – ich freue mich wirklich, dass Sie sich endlich einmal freuen können; (Beifall bei der CDU und vereinzelt Heiterkeit im Hause) denn das haben wir in diesem Hause nicht so oft, ein Förderprogramm, das tatsächlich vor Ort ankommt. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Einfach loben!) Daher verstehe ich Ihre Freude; denn noch nicht einmal der PEK der Landesfinanzministerin wird vollständig von den Kommunen angenommen und akzeptiert. Es gibt einige, die sagen, ne, das bringt uns keine Vorteile. Bei diesem Förderprogramm aber machen tatsächlich alle mit. Deshalb darf ich mich gerne mit Ihnen und dem ganzen Haus freuen. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –

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Martin Haller SPD

Das ist schön, man, sehr schön!) Das ist aber auch kein Wunder. Ich meine, wen wundert es? Wenn ich sage, ich schenke etwas und sage, Ihr bekommt einmal Geld für Maßnahmen, die Ihr eigentlich schon jahre-, jahrzehntelang realisieren wolltet und habt sie nicht finanziert bekommen, (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) dann darf man sich auch nicht wundern, dass dann alle sagen, jawohl, da mache ich mit; (Beifall der CDU – Unruhe bei der SPD) denn wo sind wir denn? Wir sind bei einem desaströsen Finanzergebnis in den Kommunen. Die desaströse Lage in den Kommunen, Frau Ministerpräsidentin, führt jetzt zu den nächsten Rücktritten in den Ortsgemeinderäten: Bosenbach, Oberstaufenbach, Freisbach. Genau das ist Ihre Bilanz der Kommunalfinanzierung. Das ist ein Desaster, weshalb die Kommunen nach diesem Programm lechzen. (Beifall der CDU) Deshalb ist doch letztendlich der Ansatz zu fragen: Wie schaffen wir es, die Kommunen dauerhaft in die Lage zu versetzen, dass diese Investitionen nicht nur wie im Moment ein Strohfeuer sind, sondern dauerhaft umgesetzt werden können? Meine Damen und Herren, zwei Zahlen dazu: 3,3 Milliarden Euro an Haushaltsausgaberesten in diesem Haushalt, 3,6 Milliarden Euro an Haushaltssicherungsrücklage. Sie halten die Kommunen klein. Sie lassen die Kommunen am ausgestreckten, am fetten Arm verhungern, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) In der Pfalz sagt man aber, einem geschenkten Gaul guckt man nicht ins Maul. Doch heute gucken wir auch einmal dem geschenkten Gaul ins Maul. (Zurufe von der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP: Oh!) Warum? Woher kam dieses Sprichwort? – Es kam daher, dass die geschenkten Gäule in der Regel schlechte Zähne hatten und es deshalb kein solch gutes Geschäft war. Ich will das gar nicht nahelegen. Ich finde, das Geschäft für die Kommunen ist ganz gut, aber wir müssen bei all der Lobhudelei realistisch bleiben; denn Investitionen, die heute getätigt werden, liegen tatsächlich schon lange in der Schublade, selbst wenn sie nicht Bestandteil des Haushalts waren. Das war eine richtige Vorkehrung. Deshalb haben wir zugestimmt. Es ist nicht so, dass die Investitionen irgendwie plötzlich ausgelöst worden sind, sondern das sind genau die Investitionen, die wegen der fehlenden Haushaltsmittel immer wieder geschoben und nicht in den Haushalt aufgenommen wurden. Jetzt konnten ein paar dieser Dinge tatsächlich realisiert werden. (Beifall der CDU) Dieses Programm treibt seltsame Blüten, weil die Kommunen versuchen, dieses Geld zu verbauen. Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Photovoltaikanlagen sind wegen der Doppelförderung ausgeschlossen, aber trotzdem beantragen viele Photovoltaikanlagen. Was machen sie dann damit? – Sie versehen sie mit einer Abschaltvorrichtung. Das ist genehmigungsfähig. Was heißt das? – Das ist letztendlich nichts anderes als volkswirtschaftlicher Schwachsinn. (Beifall der CDU) Das Land, der Steuerzahler finanziert diese Maßnahmen. Letztendlich erzeugen sie Energie, die dann abgeschaltet wird, wenn kein Eigenverbrauch da ist. Das sind genau die Blüten, die wir nicht haben wollten, aber das ist Realität bei KIPKI, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU –

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Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE

Wer hat’s erfunden? – Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb aus unserer Sicht: Eine Evaluation dieses Programms ist ganz wichtig. Das haben Sie die ganze Zeit abgelehnt. Wir wollen aber nicht, dass es eine Eintagsfliege wird. Wir wollen, dass dauerhaft für den Klimaschutz an der Basis in der Breite investiert werden kann. Deshalb brauchen wir eine Evaluation und zudem eine deutlich bessere Finanzausstattung der Kommunen. Letzter Satz in der ersten Runde – in der zweiten wird es noch einmal schön –: (Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was heißt nochmal?) Der Kommunale Klimapakt ist das Umsetzungsprogramm, das den Kommunen hilft, Aktivitäten zu verstetigen, aber auch hier sind schlicht und ergreifend die Personalkräfte nicht ausreichend bemessen. Genau das ist es aber, was die Kommunen zusätzlich brauchen. Also nicht nur auf das eine Programm konzentrieren, sondern bitte auch auf das andere. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen, zunächst Schülerinnen und Schüler der Leistungskurse Sozialkunde, 11. und 12. Jahrgangsstufe, des ImmanuelKant-Gymnasiums in Pirmasens. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Wir dürfen Teilnehmende an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme unter der Trägerschaft der Elisabeth-Stiftung des DRK Birkenfeld begrüßen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Wir dürfen die Projektgruppe Jugend und Demokratie des Gymnasiums Birkenfeld begrüßen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Wir dürfen die Diakonie aus Bad Kreuznach begrüßen. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn. (Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten) Herr Schönborn hat das Wort, sonst keiner.

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Ralf Schönborn AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach den Lobeshymnen von RotGrün (Abg. Sven Teuber, SPD: Und Schwarz!) kommt hier einmal etwas Gegenwind. Es ist einmal mehr bemerkenswert, wie die Grünen es schaffen, die katastrophale wirtschaftliche Lage, den Investitionsstau in den Kommunen und das allgemeine düstere Stimmungsbild in der Bevölkerung auszublenden und schönzureden. Nachdem es gegen Ende des vergangenen Jahres der „Solarrekord“ war, der Deutschland energiepolitisch im Grunde gar nichts genutzt hat, wird heute bejubelt, dass unsere Kommunen Anträge für das Ausschütten von insgesamt 240 Millionen Euro für sogenannten Klimaschutz gestellt haben. Alle Kommunen wollen KIPKI, schreiben Sie. Das ist aber nur die halbe Wahrheit; denn was die Kommunen tatsächlich wollen und schon seit Jahren fordern, ist eine aufgaben- und sachgerechte Finanzierung durch das Land Rheinland-Pfalz. Diese Jubelmeldung ist also nichts mehr als Augenwischerei. Wer würde als Gemeinde oder Stadt keine geschenkten Mittel teilweise in Millionenhöhe beantragen, ganz gleich, für was diese auszugeben sind? (Abg. Benedikt Oster, SPD: Stimmt doch gar nicht!) Aus ideologischen Gründen schreit die Landesregierung im übertragenen Sinn „Freibier für alle“, ohne zu überprüfen, ob unter den Konsumenten Weinliebhaber oder solche sind, die gar keinen Alkohol trinken, um das einmal bildlich zu verdeutlichen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ist keine freie Finanzspritze!) Die Zweckbindung im Rahmen der Gnadenliste für vermeintliche Klimaschutzmaßnahmen engt die Kommunen unnötig ein. Meine Damen und Herren, stattdessen wären zweckungebundene Zuwendungen völlig unbürokratisch möglich gewesen. Dann hätten die Kommunen sogar 10 Millionen Euro mehr gehabt, die nun der Amtsschimmel von KIPKI wegfrisst. Die bessere Alternative zu rot-grüner Bürokratie ist keine Bürokratie. Was hätte man mit den 250 Millionen Euro nicht alles anstellen können? – 70 Millionen Euro für kommunale Straßen. Damit wären Bürger und Kommunen von den lästigen Straßenausbaubeiträgen befreit gewesen. Nicht nur Straßen, auch Schulen, Feuerwehren und Schwimmbäder müssen saniert werden. (Zurufe des Abg. Benedikt Oster, SPD – Unruhe bei der SPD – Glocke des Präsidenten) Vielerorts ist Infrastruktur marode, die unsere Bürger in Alltag und Ehrenamt täglich nutzen; auch dafür jeweils 60 Millionen Euro Fördermittel, und vielen wäre geholfen. (Zurufe des Abg. Martin Haller, SPD) Dann könnten die Kommunen selbst entscheiden, ob sie beispielsweise die Schultoilette erneuern oder eine energetische Sanierung durchführen. Selbstbestimmt von den Kommunen statt vorgegeben vom Land, das ist demokratisch, und das ist effizient. (Beifall der AfD) Meine Damen und Herren, schauen wir auf die praktische Umsetzung. Selbstverständlich begrüßen wir die energetische Sanierung von Schulen, die vielerorts vorgenommen wird, die Begrünungsmaßnahmen und die Errichtung von Regenwasserzisternen, die auf Basis der Klimawandelfolgenanpassung geschehen. Ohne derartige Zweckbindung wäre es aber den Kommunen, wie erwähnt, viel eher möglich gewesen, sach- und bedarfsgerechte Investitionen zu tätigen. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Als fragwürdig und irreführend ist die jeweilige Angabe der CO -Einsparung zu beurteilen. Zum einen – das wissen Sie – hinterfragen wir die CO -Theorie grundlegend, da sie keinesfalls wissenschaftlich bewiesen ist (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das ist doch Quatsch!) und somit nicht als Grundlage allen politischen Handelns gesehen werden darf. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Klimaleugner!) Zum anderen ist eine glaubwürdige, seriöse Prognose an eingespartem CO schlichtweg unmöglich, weil in dem Kontext viele nicht abschätzbare Einflüsse wirken. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kompletter Unsinn!) Meine Damen und Herren, erklären Sie mir einmal, wie zum Beispiel Fahrradzählstellen in Kaiserslautern, die noch selbst Strom verbrauchen, einen CO -Ausstoß verhindern sollen. Dass es Ihnen gar nicht um Umweltschutz, sondern nur darum geht, Ihre eigene realitätsferne grüne Agenda durchzuziehen, belegt die Debatte um das Verbleiben von Fundamenten von Windrädern im Boden, zu der wir auf unseren Antrag hin gleich noch kommen werden. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Ach du meine Güte!) Meine Damen und Herren, die Bürger haben es satt, von grünen Ideologen bevormundet zu werden. Während die Landesregierung durch KIPKI breit den Austausch von Heizungsanlagen in unterschiedlichen Einrichtungen fördert, ist die Stimmung in der Bevölkerung eine ganz andere; denn die Haltungsund Absatzzahlen für 2023, die der Tageszeitung DIE WELT vorliegen, zeigen auf, dass Öl- und Gasheizungen Bestseller bleiben. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Die Nachfrage steigt sogar noch. Im vergangenen Jahr hat der Absatz von Gasheizungen um 32 % zugelegt und ist auf einen Rekordwert von 790.000 verkauften Geräten angestiegen. Der Absatz von Ölheizungen verdoppelte sich sogar gegenüber dem Vorjahr auf 112.000 Geräte. Die Entwicklung bei der Wärmepumpe hingegen enttäuscht und bleibt weit hinter der planwirtschaftlichen Vorgabe der Bundesregierung von 500.000 verkauften Geräten zurück. Meine Damen und Herren, Ihre Art, Klimaschutz zu betreiben, ist schlichtweg teuer und ineffizient. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Dürfen wir die Endlagerung bei Ihnen im Hof machen?) So wird die sogenannte Wärmewende genauso scheitern wie ökosozialistische grüne Politik immer scheitert. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber. (Unruhe bei der SPD – Glocke des Präsidenten)

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! KIPKI ist in der kommunalen Familie in aller Munde. Über KIPKI stellen wir allen rheinland-pfälzischen kommunalen Gebietskörperschaften unbürokratisch Fördermittel für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimawandelfolgenanpassung zur Verfügung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, insgesamt umfasst das Programm 250 Millionen Euro: 180 Millionen Euro für eine einwohnerbezogene Pauschalförderung an alle Verbandsgemeinden, Städte und Kreise, 60 Millionen Euro für einen Wettbewerb für kommunale Gebietskörperschaften und private Unternehmen für Klimaschutzmaßnahmen. Es ist gut, was die Landesregierung auf den Weg gebracht hat und das Klimaschutzministerium und besonders das Wirtschaftsministerium von Staatsministerin Daniela Schmitt hier auf die Beine gestellt haben. Der KIPKIWettbewerb des Wirtschaftsministeriums sucht die besten Ideen für Innovationen im Bereich des kommunalen Klimaschutzes. Die Bewerbungsphase dort ist inzwischen beendet, und ich bin mir sicher, wir werden dort gute und innovative Leuchtturmprojekte im Bereich Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in Rheinland-Pfalz sehen und finden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin selbst kommunalpolitisch aktiv im Vulkaneifelkreis, im Kreistag. Im Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Gerolstein werden ebenfalls die Gelder abgerufen. Für die Verbandsgemeinde Gerolstein bedeutet dies über 900.000 Euro für lokale Projekte. Diese 900.000 Euro werden zu 50 % zu Recht den Kommunen, den Gemeinden in der Verbandsgemeinde zur Verfügung gestellt, damit dort vor Ort die Bürgerinnen und Bürger und die kommunalen Räte ihre Projekte vorantreiben können. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Martin Haller SPD

Sehr gut!) Der Landkreis Vulkaneifel erhält knapp 900.000 Euro. Auch dort können wir innovative Projekte fortführen bzw. initiieren. Das Antragsverfahren ist einfach, das Genehmigungsverfahren genauso. Wir haben also kein Bürokratiemonster geschaffen, wie das sonst bei dem einem oder anderen Förderverfahren leider der Fall ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit KIPKI ist es uns gelungen, effektive Klimaschutzmaßnahmen direkt vor Ort in den Kommunen zu fördern. Damit werden keine ideologischen Wolkenschlösser finanziert, sondern Dinge, die der Bürger greifen kann, die er sieht. So kann etwa in Schulen und Kindertagesstätten investiert werden, etwa in den Einbau energieeffizienter Küchen. Gerade in Anbetracht der Notwendigkeit des Ausbaus von guten Ganztagsangeboten in Kitas und Schulen – ich sage nur Ganztagsfördergesetz – ist dies ein Punkt, bei dem wir den Kommunen vor Ort unter die Arme greifen können. Wichtig ist hierbei, wir schreiben den Kommunen nicht stur vor, was sie zu tun haben. Vielmehr gibt es eine Positivliste, aus der diejenigen vor Ort, die ihre Kommune und die Bedingungen vor Ort am besten kennen, das Passende auswählen. Wir vertrauen damit den Personen vor Ort und unterstützen sie. 250 Millionen Euro sind eine echte Hausnummer. Für uns Freie Demokraten ist es wichtig, dass ein ganz besonderer Punkt noch einmal heute erwähnt wird: Was verteilt wird, muss erst einmal erwirtschaftet werden. (Beifall des Abg. Philipp Fernis, FDP) – Zurufe von der CDU: Oh! – Beifall bei der CDU) Diese 250 Millionen Euro können wir nur deshalb verteilen, weil wir in Rheinland-Pfalz seit Jahren gut haushalten und unsere Finanzen im Griff haben. (Beifall des Abg. Philipp Fernis, FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU: Hoi! – Heiterkeit bei der CDU) Wir müssen nicht betteln, wir müssen nicht kürzen, wir müssen nicht die Haushaltsregeln dehnen, (Glocke des Präsidenten – Heiterkeit bei der CDU) um unfinanzierbare Wünsche irgendwo unterzubringen. (Beifall des Abg. Philipp Fernis, FDP, der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb konnten wir die Kommunen massiv entschulden, konnten den Kommunen mit dem neuen kommunalen Finanzausgleich einen Weg in die Zukunft weisen und können ihnen neben dem KIPKI echte merkliche, konkrete Maßnahmen an die Hand geben. Kollege Brandl hat dies bestätigt. (Beifall des Abg. Philipp Fernis, FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gerade die Ehrenamtler vor Ort haben es verdient, dass wir als Landesregierung alle Anstrengungen unternehmen, damit man vor Ort auch einmal kreativ etwas für seine Bürgerinnen und Bürger tun kann und nicht im Verbandsgemeinderat oder Ortsgemeinderat nur Mangelverwaltung kennt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein kurzer Hinweis zum Vorredner: Es ist gut, dass wir demokratische Verhältnisse auch in Rheinland-Pfalz haben, dass sich demokratische Fraktionen mehrheitlich für dieses Programm ausgesprochen und diese Millionen auf den Weg gebracht haben. Diejenigen, die anderer Meinung sind, können auch anderer Meinung bleiben, aber darauf, dass gerade dieses Programm mit einer großen demokratischen Mehrheit auf den Weg gebracht worden ist, sind wir als FDP, ich glaube, gemeinsam mit allen Fraktionen stolz. Das kann man heute so benennen. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Philipp Fernis und Steven Wink, FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Kunz.

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Patrick Kunz FREIE WÄHLER

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Getreu dem Motto „Tue Gutes und sprich darüber“ widmet die Fraktion der Grünen ihre Aktuelle Debatte einer Lobpreisung der eigenen Arbeit. Ob das tatsächlich von allgemeinem Interesse ist, sei einmal dahingestellt. (Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten) Allerdings macht dieses Vorgehen in den regierungstragenden Fraktionen gerade Schule. In diesem Zusammenhang erinnere ich gerne an die Aktuelle Debatte der SPD aus dem Januar-Plenum, die lediglich zum Ziel hatte, sich für die Erhöhung der Polizeizulage selbst zu beklatschen, aber sei es drum. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Als FREIE WÄHLER, die wir uns als konstruktive Oppositionskraft verstehen, erkennen wir auch gerne an, dass es ein Erfolg ist, alle 194 antragsberechtigte Kommunen zur Teilnahme am Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation bewogen zu haben. Nach den uns vorliegenden Informationen ist es ebenfalls zu begrüßen, dass die beantragten Maßnahmen verschiedene Programmbereiche abdecken: (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) klimafreundliche Mobilität, Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudebestand, Förderung von Biomasse und den Aufbau von Wärmenetzen. Besonders freue ich mich über die private Förderung von Balkonkraftwerken; denn genau dafür habe ich mich seit Beginn der Legislaturperiode eingesetzt. Liebe Kollegen der Grünen, andere Themen, die weitaus weniger ruhmreich daherkommen, hätten aber eher eine Aktuelle Debatte verdient, (Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten) wie die Streiks im ÖPNV, die gescheiterten Tarifverhandlungen und daraus resultierende Konsequenzen für alle Nutzergruppen oder der immer noch ausstehende Landesnahverkehrsplan, dessen Finalisierung eigentlich bereits für Ende des vergangenen Jahres angedacht war. Mittlerweile weigert sich das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität sogar, einen neuen Termin zur Präsentation des fertigen NVP zu verkünden. (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nicht zuletzt hätten wir darüber diskutieren können, welche Auswirkungen die unlängst vom Bundeswirtschaftsministerium vorgestellte Kraftwerkstrategie für den Standort Rheinland-Pfalz hat. Was ich damit sagen will: Es gibt Wichtigeres, als sich gegenseitig auf die Schulter zu klopfen. (Beifall der FREIEN WÄHLER –

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Sven Teuber SPD

Das habt Ihr erfolgreich hinbekommen!) Dies im Übrigen auch im Zusammenhang mit KIPKI. Es ist zwingend notwendig, dass KIPKI keine Eintagsfliege bleibt, sondern nach Ablauf des Förderzeitraums neu aufgerollt wird; (Zuruf von der SPD) denn ohne Verstetigung dieser Mittel wird der Klimaschutz bei vielen Gemeinden mangels entsprechendem Budget auf der Strecke bleiben. Eine weitaus nachhaltigere Lösung würde natürlich darin bestehen, den kommunalen Finanzausgleich in dem Umfang aufzustocken, der es den Kommunen erlaubt, verlässlich und dauerhaft mit entsprechenden Investitionen planen zu können, (Zuruf von der SPD) quasi Klimaschutz als kommunale Selbstaufgabe. Dann könnte sich die Landesregierung auf eine beratende Funktion zurückziehen und den Praktikern vor Ort noch freiere Hand lassen. Ich bin aber Realist. Deshalb sehe ich hinsichtlich dieser Option schwarz. (Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten) Insofern wäre das Bekenntnis, es käme zu einer Wiederauflage des Programms KIPKI 2.0, bereits viel wert. Abschließend möchte ich erneut für ein weiteres Förderprogramm werben, dessen Notwendigkeit sich aus der Anhörung zur Änderung des Landessolargesetzes ergeben hat. Die rheinland-pfälzischen Bürger haben ein großes Interesse an der Installation von privaten PV-Anlagen. Die Anschaffungskosten schrecken aber immer noch viele Immobilienbesitzer ab. Ich bin der festen Überzeugung, dass ein entsprechendes Förderprogramm maßgeblichen Einfluss auf den Dach-PV-Zubau haben und somit dem Klimaschutz des Landes Rechnung tragen würde. Überdies hätte die Branche endlich die notwendige Planungssicherheit. In den anstehenden Beratungen für den Doppelhaushalt 2025/2026 werden wir uns auf jeden Fall für ein solches Förderprogramm einsetzen. Meine Damen, meine Herren, ich hoffe, dass wir uns beim nächsten Mal im Rahmen der Evaluation über KIPKI unterhalten; denn das Parlament hat Besseres zu tun, als die Früchte vergangener Arbeit zu bejubeln. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht der fraktionslose Abgeordnete Hartenfels.

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Andreas Hartenfels fraktionslos

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat, beim Thema „KIPKI“ fragt man sich: Ist das der Klimaturbo, oder sind das eher die Klimaalmosen, die dort bereitgestellt werden? Um über diese Frage ein Stück weit zu entscheiden, muss man, glaube ich, das Ganze in einen gesellschaftlichen Gesamtkontext stellen. (Unruhe im Hause) Fangen wir mit dem Klimaschutz an. (Glocke des Präsidenten) Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2016 einstimmig beschlossen, dem Pariser Klimaschutzabkommen, dem sogenannten 1,5-Grad-Ziel, beizutreten. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat einmal errechnet, (Anhaltend Unruhe im Hause) wie groß das CO -Restbudget für Deutschland ist. Aktuell, Ende 2023, sind noch 1,63 Gt CO -Restbudget vorhanden. Wenn man sich anschaut, wie viel wir im Jahr ausstoßen, bedeutet das, um das 1,5-Grad-Ziel einzuhalten, verbleiben uns nur noch drei Jahre. Das ist bitter insbesondere für die junge Generation hier oben auf der Tribüne. Das heißt, wir müssen beim Tempo im Klimaschutz dramatisch schneller werden und mehr zulegen als in der Vergangenheit. Vor dem Hintergrund bin ich natürlich froh, dass wir 250 Millionen Euro über KIPKI vom Land bekommen. Das bedeutet für meinen Landkreis 1 Million Euro. Diese 1 Million Euro gehen in eine Solaranlage mit Batteriespeicher, in eine nachhaltige Wärmeversorgung, und es werden Sonnensegel für mehrere Schulen angeschafft. Gleichzeitig wird mein Landkreis Kusel im kommenden Haushalt einen Fehlbedarf von etwa 19 Millionen Euro ausweisen müssen. Hier 1 Million Euro KIPKI, da 19 Millionen Euro Fehlbedarf. Nehmen wir eine dritte Eckzahl hinzu. Der Gemeinde- und Städtebund hat ausgerechnet, die fehlenden Investitionsbedarfe bezogen auf Infrastruktur in Deutschland belaufen sich bundesweit auf 166 Milliarden Euro. (Unruhe im Hause) 166 Milliarden Euro – hören Sie bitte zu, Herr Kollege – Fehlbedarf. Das ist eine Zahl, die uns schnell über die Lippen geht. Auch dies sollten wir einmal herunterbrechen. Für Rheinland-Pfalz bedeutet das nach dem Länderschlüssel, (Glocke des Präsidenten) 8 Milliarden Euro an Mitteln haben uns in der Vergangenheit zum Ausbau unserer Infrastruktur gefehlt. Bezogen auf die Einwohner pro Kopf sind das bei 4 Millionen Einwohnern 2.000 Euro. Bezogen auf den Landkreis Kusel mit 70.000 Einwohnern ist bezogen auf die Infrastruktur ein Fehlbedarf von 140 Millionen Euro aufgelaufen. (Zurufe von der SPD) Schauen wir einmal: 1 Million Euro KIPKI, 19 Millionen Euro Fehlbedarf Landkreis Kusel im kommenden Haushalt, 140 Millionen Euro, die dem Landkreis Kusel aus der Vergangenheit fehlen. (Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten) Bei einer genaueren Betrachtung werden wir feststellen, wohin das Pendel bei KIPKI schlägt. Ist es eher der Klimaturbo, oder sind es eher die Klimaalmosen? Vielen Dank.

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Eder. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

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Katrin Eder

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist bereits viel gesagt worden. Erlauben Sie mir, heute die Gelegenheit zu ergreifen, einfach einmal ein Zwischenfazit zu ziehen. Wie läuft es, wie sind die Ergebnisse, und was wird tatsächlich von den Kommunen beantragt? Wir haben es bereits vom Norden in Altenkirchen bis Germersheim, von Mainz bis zur Verbandsgemeinde Konz gehört, alle 194 Kommunen machen bei KIPKI mit. Jeder Kreis, jede Verbandsgemeinde, jede verbandsfreie Gemeinde und jede Stadt erhält Geld für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. 44 Euro pro Einwohnerin und Einwohner stellen wir ohne Eigenanteil und zusätzlich zu bestehenden Fördermitteln zur Verfügung. Dass wirklich jede Kommune mitmacht, finde ich, ist schon eine tolle Nachricht. Es bestätigt die Herangehensweise, eine Positivliste mit pauschalem Verteilungsschlüssel ressortübergreifend zur Verfügung zu stellen, wie das im Übrigen auch in den Kommunen gehandhabt wird. Das ist ein pragmatischer Ansatz. Wir sind im Moment landauf, landab in den Kommunen unterwegs und führen Gespräche dazu. Wie läuft es? Ist es wirklich so unkompliziert? Was kann man vielleicht für weitere Förderprogramme nutzen, umstellen? Wir sind der Auffassung – das bekommen wir auch gespiegelt –, dass wir ein schlankes und einfaches Verfahren haben. Wir sind zuversichtlich, dass das so bleibt und wir die allermeisten Bescheide zeitnah erstellen können, auch wenn wir uns manche Dinge anders vorgestellt hatten. Das Thema „Photovoltaikanlagen“ ist schon besprochen worden, aber es ist nicht unsere Regelung, dass man diese nur für Eigenstrom nutzen kann. Dazu haben wir den Kommunen ein ausführliches Beihilfehandbuch zur Verfügung gestellt, um diese komplexen Sachverhalte beurteilen zu können. Jetzt kurz zu den Zahlen. Bis gestern wurden von den eingegangenen 194 Anträgen 63 abschließend bewilligt. Bei weiteren 21 Anträgen wird der Bescheid in wenigen Tagen erstellt sein. Sie sehen, die Zeitläufe sind schnell und schneller, als das bei anderen Förder- und Investitionsprogrammen üblich ist. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Weil die allermeisten Kommunen ihre Anträge erst kurz vor Ende der Frist eingereicht haben, ist eine flächendeckend schnelle Bescheidung herausfordernd. Ich versichere Ihnen aber, dass wir – ein Dank geht hier an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien – daran arbeiten, dass das konzentriert und schnell weiter abgearbeitet wird, um für die Kommunen schnell zu gewährleisten, dass sie loslegen können. Allerdings muss das natürlich im Interesse der Kommunen in der gebotenen Sorgfalt erfolgen. Bereits jetzt ist aber klar, dass wir mit KIPKI die Ziele, die wir hatten, erreichen können. Ich möchte das kurz darstellen. Es gelingt uns, über die Fördermittel des Landes hinausgehende Investitionen auszulösen. Während sich bei den bearbeiteten Anträgen die beantragte Fördersumme im Moment auf rund 76 Millionen Euro beläuft, belaufen sich die Gesamtinvestitionen für die beantragten Maßnahmen auf 111 Millionen Euro. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wir haben also tatsächlich einen Hebeleffekt. Das ist auch gut so. Welche Maßnahmen werden denn umgesetzt? – Ja, natürlich kann man sagen, das sind Maßnahmen, die man vielleicht schon an der einen oder anderen Stelle hätte machen können, aber es geht jetzt schnell, unbürokratisch und ohne zusätzlich kommunale Eigenmittel verwenden zu müssen. Wir erreichen Maßnahmen, die wirksam sind, die sowohl dem Klimaschutz, aber auch der kommunalen Leistungsfähigkeit dienen. Die Mittel gehen beispielsweise in die energetische Sanierung. Fast ein Viertel der Kommunen plant, mit den KIPKI-Mitteln die vorhandene Beleuchtung gegen energieeffiziente LEDLeuchten auszutauschen. Man muss sich das aber nicht so vorstellen, dass man zum Beispiel nur das Licht austauscht – das gibt es auch –, sondern es werden große Flutlichtanlagen auf Sportplätzen, an Straßen, an großen Liegenschaften, die Bestrahlung von historischen Gebäuden auf LED umgestellt. Das kann schnell viel CO einsparen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Der nächste Schwerpunkt wird auf die kommunalen Gebäude gelegt, etwa durch die Installation von PV-Anlagen zur Eigenstromnutzung mit Speichern, auf die kommunalen Verwaltungsgebäude, auf Schulen und Kindertagesstätten. Hierbei sind die Schwerpunkte Heizungsanlagen, Anlagentechnik und Lüftungsanlagen. Das spart CO genauso wie Energiekosten. Viele Kommunen rufen außerdem – auch das ist das, was wir wollten – Förderprogramme für Privathaushalte ins Leben. Dabei überwiegen die berühmten Balkonkraftwerke, aber auch LED-Leuchtmittel, Weiße-Ware-Tausch oder Lastenräder gibt es. Das ist Klimaschutz zum Mitmachen für alle Bürgerinnen und Bürger und hat natürlich auch einen guten Effekt, weil die Menschen das Gefühl haben, sie können mitmachen beim Klimaschutz. Einige machen das sogar einkommensgestaffelt, sodass am Ende auch Mieterinnen und Mieter, einkommensschwache Haushalte und Hausbesitzer ohne geeignete Dachflächen partizipieren können. Die Schwerpunkte der Kommunen bei der Projektauswahl sind so divers wie das Land, und die Städte legen ihren Fokus auf die Klimaanpassung, nämlich durch Entsiegelung, Dachbegrünung und Wasserrückhalt. Wer schon einmal Kommunalpolitik praktisch vor Ort gemacht hat, der weiß, dass die Verschattung eines Spielplatzes oder eines Schulhofs große Anliegen vor Ort sind. In Zeiten, in denen wir die Erhitzung haben, sind solche Maßnahmen durchaus angebracht. (Zuruf von der SPD: Absolut!) Wenn die Kommunen entscheiden, das machen zu wollen, dann sind das gute Maßnahmen. Dafür haben wir sie vorgesehen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Wir haben aber auch Kommunen, die andere Schwerpunkte legen. Das beeindruckt mich schon sehr. Ich nenne zum Beispiel den Kreis Birkenfeld, der klimafreundliche Elektromobilität für die Gemeinde, vom Stromnetz über die Ladesäule bis zu den Fahrzeugen und den PV-Anlagen, durchgeplant und konzeptionell wirklich toll aufbereitet hat. Die Stadt Kaiserslautern ist zu nennen mit den vielen Klimaanpassungsmaßnahmen, aber auch die Energiefresser Kläranlagen und Schwimmbad, alles ist dabei. Am Ende bleibt mir nur, mich bei all denen zu bedanken, die daran mitgearbeitet haben, dass wir fraktionsübergreifend mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, den Landräten, in den kommunalen Gremien, bei den kommunalen Spitzenverbänden das Projekt gemeinsam so gestrickt haben, dass es wirklich vor Ort positiv angenommen und am Ende des Tages auch so umfangreich genutzt wird. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Ehmann.

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Fabian Ehmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir in der Debatte sehen, wie erfolgreich KIPKI in Rheinland-Pfalz angenommen wird, dann, finde ich, ist es mehr als angebracht, dass wir es auch im Parlament würdigen und diskutieren. Wenn wir sehen, wie viel Arbeit die kommunalen Verwaltungen in dieses Programm gesteckt haben, (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) dann ist es mehr als angebracht, dies auch zu feiern. Nur weil Sie bei den Freien Wählern aktuell gerade vielleicht nicht so viel zu feiern haben, ist es trotzdem angebracht, KIPKI zu feiern. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Heiterkeit bei der SPD) Wir sehen, wie viele Kommunen mitmachen und auch PV-Anlagen auf ihre Dächer setzen. Klar, Herr Brandl, ich kenne die EU-Regelung mit dem Beihilferecht, aber wir fördern über KIPKI auch Solarspeicher, und die Kommunen können sowohl in ihre eigenen Gebäude und Liegenschaften Solarspeicher installieren, um den Strom selbst zu verbrauchen, als auch, wie wir es in Mainz machen, eigene Solarspeicherprogramme auflegen, sodass die Menschen vor Ort bei sich zu Hause den Strom von der Sonne vom eigenen Dach im Keller speichern können. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das hat er vergessen zu sagen! Bewusst! Ganz bewusst! – Zuruf des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Natürlich ist es nicht so, dass diese Landesregierung nichts macht bei den kommunalen Finanzen. Wir haben den KFA um 360 Millionen Euro angehoben. Wir haben einen Schuldenschnitt mit 3 Milliarden Euro für die Altschulden auf den Weg gebracht. Mit KIPKI haben wir 250 Millionen Euro auf den Weg gebracht, und auch für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten stellt diese Landesregierung zusätzlich 267 Millionen Euro bereit. Das ist nicht nichts, und das sollte man auch nicht unter den Tisch kehren. Deswegen ist es wichtig, das noch einmal zu erwähnen. KIPKI ist Klimaschutz, der ankommt. Es ist ein erfolgreiches Projekt, und das sollten auch alle anerkennen. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Müller.

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Dr. Tamara Müller SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, mehr Geld ist in den allermeisten Fällen etwas Gutes, aber ich möchte wirklich noch einmal betonen, dass 250 Millionen Euro, (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) die schnell und zielgerichtet bereitgestellt und ausgezahlt werden, keine Kleinigkeit für einen Landeshaushalt sind. Das ist keine Kleinigkeit für einen Landeshaushalt, und ich denke, daher ist es angemessen, es heute auch seitens der Opposition einmal wohlwollend anzuerkennen. Lieber Herr Kollege Brandl, ich freue mich, dass Sie sich gegen Ende Ihrer Redezeit auch noch dazu durchringen konnten. (Abg. Martin Haller, SPD: Ja, schön hat er gesprochen!) In Richtung von Herrn Schönborn: Sie haben von Realitäten gesprochen. Ich sage Ihnen etwas. An der Realität vorbei geht Ihre Anti-alles-außer-AtomPolitik, die Sie verfolgen. Das geht an der Realität vorbei. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Bevor ich mich über Maßnahmen beklage oder gar darüber lustig mache wie eine Fahrradzählstelle in Kaiserslautern, erwarte ich, dass ich mich vorher damit beschäftige, was das überhaupt ist und was es Gutes tut. Es schützt nämlich sehr wohl das Klima, baut Fahrradwege aus und ist insgesamt eine gute Sache zum Einsparen von CO , Herr Kollege Schönborn. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Herr Kollege Kunz, Früchte der Vergangenheit finde ich nicht angemessen bei einem Programm, das noch läuft, aber immerhin haben auch Sie ein paar nette Worte für das Programm gefunden. Ich möchte zuletzt noch einen Punkt ansprechen. Ich habe vorhin von Best Practice gesprochen und Ideengeber. Ich glaube, dass KIPKI in seiner Gesamtheit ein Best Practice-Beispiel für die gesamte Bundesrepublik ist. Ja, man hat außerhalb von Rheinland-Pfalz schon von KIPKI gehört, man spricht auch über KIPKI. Das ist mir erst neulich bewusst geworden, als ich mit Kollegen aus anderen Teilen der Bundesrepublik sprach. Unser hohes Förderprogramm für den kommunalen Klimaschutz, mit dem wir bundesweit Vorreiter sind, ist vorbildlich, und ich hoffe, dass sich viele weitere Länder unserem Vorschlag oder unserem Projekt anschließen und das Fazit, das wir heute zumindest in großen Teilen ziehen konnten, dazu beiträgt, weitere Länder zu ermutigen, diesen Weg zu gehen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Brandl.

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Martin Brandl CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Eder, herzlichen Dank für Ihre wohltuende realistische Einschätzung des Programms. Ich fand, das war durchaus passend und auch dem Umfang dieses Programms angepasst. Wenn es die regierungstragenden Fraktionen aber so überschwänglich feiern, dann frage ich mich: Warum feiern wir nicht regelmäßig 200 Millionen Euro durch das Landesaufnahmegesetz? – Dann müssten wir jedes Mal diskutieren, dass das nur ein absolut kleiner Tropfen auf den heißen Stein ist und die Finanzprobleme der Kommunen überhaupt nicht löst, meine Damen und Herren, und genau deshalb machen Sie es nicht. (Beifall der CDU) Deswegen kann man heute durchaus einmal hinterfragen, warum diese 250 Millionen Euro so abgefeiert werden. Ich will auch noch ein anderes Szenario aufmachen. Ja, die Kommunalwahlen stehen vor der Tür. 192 Förderbescheide müssen übergeben werden. Dienstwagen über Dienstwagen fährt in die Kommunen, (Zuruf von der SPD: Das ärgert Euch, gell?) um diese Förderbescheide zu überreichen. (Weitere Zurufe von der SPD –

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Martin Haller SPD

Ja, das haben wir uns clever ausgedacht!) Deshalb ist es auch gut, dass es schnell geht. Deshalb könnte man auch zu dem Schluss kommen, vielleicht ist es sogar ein Förderprogramm für Wahlkampfbesuche der Landesregierung im Kommunalwahlkampf, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Da Sie auch wissen, dass wir als CDU-Fraktion immer gewissenhaft nachfragen, darf ich Ihnen schon heute wunderbare Anfragen zur Klimabilanz der Überreichung der Förderbescheide durch die Landesregierung ankündigen, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Wir werden den CO -Einsparungen in den Kommunen gegenüberstellen, was die Dienstwagen an CO kosten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will zum Abschluss persönlich werden. Die CDU-Fraktion hat dieses Gesetz mitgetragen. Es ist ein gutes Gesetz. Es ist ein Gesetz, das gute Impulse in den Kommunen auslöst. Wir bleiben aber dabei, das muss von Dauer sein. Die Kommunen müssen solide finanziell ausgestattet sein, um das, was sie wollen, auch dauerhaft erreichen zu können, und das ist aktuell nicht der Fall. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein geeignetes Beispiel, um die massive Steuergeldverschwendung aufzuzeigen, zu der KIPKI verleitet, ist die Stadt Mainz selbst. Dort wurden, wie aus Presseberichten hervorgeht, 2 Millionen Euro für vier E-Abfallsammelfahrzeuge verausgabt, obwohl ein herkömmliches Fahrzeug lediglich so um die 300.000 Euro kostet. (Abg. Martin Haller, SPD: Sie fahren doch selbst ein E-Auto! –

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Sven Teuber SPD

Was wollen Sie denn eigentlich? Einen Tesla oder was?) Hinzu kommen eine halbe Million Euro für das Förderprogramm für Lastenräder und 150.000 Euro für eine Bodenfeuchtigkeitsüberwachung zur Steuerung der Bewässerung von Jungbäumen. Das ist eine Priorisierung, die die Stadt wohl so nie getroffen hätte, wenn die Gelder nicht für angebliche Klimaschutzmaßnahmen ausgegeben werden müssten. Die Höhe der Ausgaben für diese Projekte ist völlig unverhältnismäßig. Meine Damen und Herren, in dem Zusammenhang erinnere ich gern an den Alternativantrag der AfD-Fraktion zu KIPKI, der den Kommunen 250 Millionen statt 240 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und des Weiteren dafür gesorgt hätte, (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Oh, oje!) dass die Kommunen selbstbestimmt, ohne Zweckbindung investieren können. Damit wären das für unsere Demokratie typische Subsidiaritätsprinzip gestärkt und die kommunale Selbstverwaltung bekräftigt worden. Mit einer AfD-geführten Landesregierung (Zurufe der Abg. Hans Jürgen Noss und Benedikt Oster, SPD: Um Gottes willen! Oje! Gott schütze Rheinland-Pfalz!) hätten die Kommunen unbürokratisch mehr Geld für ihre tatsächlichen Bedarfe, würde ein stringenter Umweltschutz betrieben und außerdem die verheerende Energiewende beerdigt werden. Liebe Frau Kollegin Müller, ich bin zehn Jahre lang täglich mit dem Rad in die Firma gefahren. Eine Fahrradzählstelle habe ich dazu nie gebraucht. Vielen Dank. (Beifall der AfD – Zuruf von der SPD: Sie verstehen es immer noch nicht!)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwei Punkte in der Diskussion sind mir wichtig, noch einmal hervorzuheben einmal die Aufteilung von 180 Millionen Euro für die Pauschalförderung für die Kommunen und die 60 Millionen Euro für die Gebietskörperschaften und die privaten Unternehmen. Diese Zahl ist, glaube ich, beeindruckend. Ich habe eben gesagt, dass das Bewerbungsverfahren läuft bzw. abgeschlossen ist. Wenn wir Anreize setzen können, neben den Kommunen auch bei privaten Unternehmen Pilotprojekte auf den Weg zu bringen, die künftig eine Vorbildfunktion im Unternehmertum, im Mittelstand in Rheinland-Pfalz entfalten, und auch die Praxistauglichkeit sichergestellt wird, dann, glaube ich, haben wir mit diesen 60 Millionen Euro künftig eine Potenzierung in mehreren Tranchen, die für unseren Mittelstand in Rheinland-Pfalz noch einmal eine positivere Stellung im Wettbewerb mit anderen Bundesländern und in Europa mit sich bringt. Daher ist die Aufteilung und die Zielsetzung des Programms meiner Meinung nach, nicht nur die Kommunen zu stärken, sondern auch für das private Unternehmertum Anreize zu setzen, um innovative Projekte auf den Weg zu bringen. Noch ein zweiter Punkt ist mir sehr wichtig hervorzuheben. Sinn und Zweck ist es nicht nur, die eigentliche Förderung abzugreifen, sondern auch, eine Diskussion auszulösen. Das ist mit diesem Förderprogramm erreicht worden. Ich glaube, das werden viele kommunale Vertreter bestätigen können. Wir haben seit dem Programm eine Diskussion in den kommunalen Räten, aber auch bei den privaten Unternehmen, wie wir die Herausforderungen über dieses Programm hinaus weiterverfolgen können. Das Programm hat die Zielsetzung erreicht, dass wir diese Diskussion auf den Weg gebracht haben und im zweiten Punkt neben dem eigentlichen Förderprogramm weitere Investitionen auslösen werden, die so in dem Förderprogramm gar nicht direkt durch den Abruf des Geldes bewirkt worden sind. Daher hat dieses Programm nach Meinung der FDP-Fraktion sowie der anderen regierungstragenden Fraktionen, die es mit auf den Weg gebracht haben, einen viel höheren Stellenwert als die 250 Millionen, die in Euro darin stecken; denn künftig wird ein Vielfaches darüber hinaus investiert. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist der erste Teil der Aktuellen Debatte beendet. Ich rufe auf: Zweiter Teil der AKTUELLEN DEBATTE Millionengrab Windkraft: Kommunen zahlen den Preis für unvollständigen Rückbau auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/8807 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.

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Ralf Schönborn AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die grüne Energiewende ist teuer. Wegen hoher Kosten wandern Unternehmen ab, Bürger werden arbeitslos. Nun hat der Rechnungshof einen im wahrsten Sinne des Wortes fundamentalen Aspekt hinzugefügt. Ich habe dazu in den vergangenen Monaten schon in mehreren Kleinen Anfragen recherchiert, Kleinen Anfragen, die aufzeigen, (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) wie es um den Rückbau von Fundamenten von Windrädern steht. Die riesigen Fundamente der Windräder haben das Volumen von zwei Einfamilienhäusern. Solche Fundamente zu entfernen, kostet richtig Kohle. Der Rechnungshof hat Vertragsunterlagen von rund 420 Windrädern gesichtet und kommt zu dem Schluss, dass die finanziellen Sicherheitsleistungen, um den Rückbau der Fundamente zu bezahlen, meistens zu niedrig sind oder es sie gar nicht gibt. (Abg. Sven Teuber, SPD: Was?) Allein bei diesen 420 Windrädern tragen die Kommunen ein Kostenrisiko von 42 Millionen Euro. Hochgerechnet auf alle 1.800 bestehenden Windräder ergibt sich die enorme Summe von 236 Millionen Euro. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Diese 236 Millionen Euro bleiben am Steuerzahler hängen, wenn die Windradbetreiber vor dem Rückbau pleitegehen. Zuerst versucht sich der Staat an den Grundeigentümern schadfrei zu halten. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Wie oft war das denn der Fall?) Doch wenn der Grundeigentümer nicht eben einmal 200.000 bis 300.000 Euro pro Windrad zur Verfügung hat, ist auch dieser insolvent. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Wie oft war das denn der Fall?) Dann kommt die Kommune für den Umweltschaden auf, damit das Fundament nicht im Boden bleibt. (Zurufe der Abg. Benedikt Oster und Sven Teuber, SPD) Kurzum, der Rechnungshof und wir kritisieren die bisher nachlässige Regelung bezüglich der Sicherheitsleistung. Die Sicherheitsleistung ist viel zu niedrig, um den vollständigen Rückbau der Windräder mitsamt Fundament zu bezahlen. Sie agieren hier frei nach dem Motto „Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren“. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Wie oft ist das denn vorgekommen bisher?) Hier frage ich Sie, ist das gerecht gegenüber den Steuerzahlern? Ist das gerecht gegenüber denjenigen, die die teure Energiewende bezahlen? Das Verlustrisiko liegt bei über 200 Millionen Euro. Meine Damen und Herren, verschiedenste Berechnungen und Einschätzungen zeigen, dass die Energiewende nach jetzigem Stand zwischen 1 und 2 Billionen Euro kosten wird. Dieser immense Betrag ist in erster Linie von Bürgern und Unternehmen zu stemmen. Da ist nicht mehr viel übrig von der Eis“, wie uns der ehemalige grüne Umweltminister Trittin damals vorgaukelte. Im Gegenteil, unsere Strompreise gehören zu den höchsten der Welt und kennen schon seit zwei Jahrzehnten nur einen Weg, nämlich den Weg nach oben, zuletzt immer drastischer. Schon vor Jahren schrieb das Wall Street Journal: Deutschland betreibt die dümmste Energiepolitik der Welt. – Was hat die Ampel daraus gelernt? – Gar nichts. Ihre sogenannte Energiewende ist nicht nur naiv und realitätsfern, sie schädigt die Bürger, die Wirtschaft und auch noch die Umwelt. Sie torpediert damit genau das Ziel, das Sie alle vorgeben, erreichen zu wollen. Unsere Kleinen Anfragen vom letzten Dezember zum Rückbau von Windrädern offenbarten nicht nur völlige Ahnungslosigkeit und Desinteresse der Landesregierung in diesem Zusammenhang, sondern ebenfalls, dass das Verbleiben von Teilen von Fundamenten im Boden billigend in Kauf genommen, wenn nicht sogar bewusst praktiziert wird. Dauerhafte Versiegelungen mit allen negativen Eigenschaften sind die Folgen, wenn diese Fundamente im Boden verbleiben. Meine Damen und Herren, das ist nichts weniger als ein Umweltskandal. Solche Fundamente sind ein riesiger unökologischer Fußabdruck mit einem m3, Durchmesser von oftmals 20 m und mehr in einigen Metern Tiefe. 1.300 180 t Stahl werden in die Böden eingelassen und verbaut. Wie viel davon verbleibt, ist unklar; denn der Bericht des Landesrechnungshofs legt darüber hinaus offen, dass die Landesregierung weder über ein geeignetes, einheitliches Konzept zum Rückbau von Windkraftanlagen verfügt, noch dass dieser angemessen überwacht und dokumentiert wird. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Vielfach hätten nicht einmal Rückbaugenehmigungen vorgelegen, heißt es im Bericht weiter. Meine Damen und Herren, hier drängt sich stark der Verdacht auf, dass es der Landesregierung und allen Altfraktionen völlig egal ist, was mit den Altlasten der Windindustrieanlagen geschieht. Sie interessieren sich viel lieber für nichts bringende Ausbauziele und für sogenannte Klimaneutralität, aber niedrige Strompreise und tatsächlicher Umweltschutz und Tierschutz sind mit Ihnen nicht zu machen. (Zuruf von der SPD: Wo kommt denn Ihr Strom her?) Das wird immer deutlicher (Glocke der Präsidentin) und sehen auch immer mehr Bürger so. Hier rede ich noch nicht einmal von den vielen geschredderten Vögeln und Fledermäusen, (Glocke der Präsidentin) von der Zerstörung des Waldes und den giftigen Stoffen, die in den Rotorblättern verarbeitet werden und sich später nur schwer bis gar nicht mehr beseitigen lassen.

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Kathrin Anklam-Trapp

Abgeordneter Schönborn, kommen Sie bitte zum – – –

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Ralf Schönborn AfD

– Ich bin fertig. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Danke. – Für die SPD-Fraktion hat Abgeordneter Patric Müller das Wort.

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Patric Müller SPD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute grüßt wieder einmal das Murmeltier in Gestalt der gesamten AfD-Fraktionsmitglieder und derjenigen, die ihnen immer noch nachlaufen und will uns erneut weismachen: Der Ausbau der Erneuerbaren taugt nichts, der Kernkraft gehört die Zukunft. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das sieht der Rest der Welt so!) Ich darf zunächst einmal feststellen, die Mehrheit der Deutschen will mehr erneuerbare Energien und wünscht sich zudem mehr Fortschritt und Geschwindigkeit bei der Umsetzung der Energiewende, soll heißen, sie erwartet noch stärkeren Einsatz der Wind- und Sonnenenergie und ist sogar bereit, hierfür mehr Geld zu zahlen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf von der SPD: So sieht es aus!) Weiterhin ist festzustellen, dass Rheinland-Pfalz einen enormen Schub beim Ausbau der regenerativen Energien erfährt und die Windkraft eine wichtige Säule einer klimaneutralen Energieversorgung darstellt. Ministerin Eder hat uns hierzu letzte Woche im Ausschuss bestätigt, RheinlandPfalz ist beim Ausbau der Windenergie führend unter den südlichen Bundesländern. Das gilt es einmal, zur Kenntnis zu nehmen. (Abg. Sven Teuber, SPD: Hört, hört! –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Das ist kein Ruhmesblatt!) Jetzt kommen Sie wieder mit Ihren vorgeschobenen Vorurteilen und der Überschrift „Millionengrab Windkraft“ und brechen eine Diskussion über pauschale Rückbaukosten für Kommunen in Millionenhöhe vom Zaun. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Landesrechnungshof!) Ich könnte es kurz machen, Ihrer Überschrift zur Aktuellen Debatte „Milliardengrab Kernkraft“ entgegensetzen und hierbei die Kosten für den Rückbau am Beispiel Mülheim-Kärlich, dem im Übrigen niemand nachtrauern wird, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Aha! Hört, hört!) in Höhe von 1 Milliarde bis 1,5 Milliarden Euro beziffern. Die darüber hinaus verbleibende Atommüll-, die Entsorgungs- und Endlagerdebatte blenden Sie wie immer bewusst aus. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP –

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Korrekt!) Mit Ihren Endlosdiskussionen um die Kernenergie machen Sie diese zudem wichtiger, als sie jemals tatsächlich für unsere Energieversorgung war, nämlich nie mehr als 6 %. Das bedeutet, sie liefert keinen nennenswerten Beitrag zum vorgenommenen Ziel der Klimaneutralität. Trotzdem würden Sie Kernkraftwerke in hoher Zahl bauen und müssten hierbei konsequenterweise gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere Bürgerinitiativen gegen Windkraft, zugeben: Wir stellen Euch lieber ein AKW statt eines Windrads hin und im Doppelpack das Endlager gleich daneben. Die Gesichter möchte ich dann einmal sehen. (Vereinzelt Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Jetzt, mit Ihrer heutigen Debatte, stützen Sie sich außerdem auf Inhalte – ich komme dazu – aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs, in dem bemängelt wird, Betreiber von Windkraftanlagen würden oft deren Abbau nicht ausreichend sicherstellen, und für den Steuerzahler könnten Kosten in Millionenhöhe anfallen. (Zuruf von der SPD: Das hat er gesagt!) Im Hinblick auf die Situation, dass vor dem Jahr 2004 die vertragliche Verpflichtung zum Abbau rechtlich noch nicht vorgeschrieben war, müssen seitdem die Betreiber bzw. Grundstückseigentümer entsprechendes Geld hierfür zurücklegen, eine Verpflichtungserklärung abgeben und für die Einhaltung dieser Pflichten haften, welche im Bundesgesetz geregelt sind, (Zuruf von der SPD: Hört, hört!) nämlich dass ein Rückbau vollständig und einschließlich der Bodenversiegelungen zu erfolgen hat. (Abg. Joachim Paul, AfD: Da sind tonnenweise Stahlbeton drin! Das ist wirklich unmöglich!) Das Finanzministerium Rheinland-Pfalz hat zudem reagiert und begegnet den beschriebenen Umsetzungsmängeln im Jahresbericht mit seinem Rundschreiben Windenergie an die kommunalen Spitzenverbände, durch das ein landesweit einheitlicher Verwaltungsvollzug auch künftig gewährleistet wird. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Genehmigungsbehörden im Falle entsprechender Festsetzungen im Bebauungsplan ihre Genehmigungsbescheide tatsächlich mit zweckmäßigen Nebenbestimmungen zum Rückbau und dessen finanzielle Absicherung versehen werden. So weit zur Sache. Ich füge hinzu, Ihre allgemeinen Vorurteile gegenüber regenerativen Energien und das Leugnen des Klimawandels bleiben vom Winde verweht und bedürfen keiner weiteren Kommentare. Wir jedoch treiben die Energiewende, die Energierevolution, weiter voran, (Heiterkeit bei und Zurufe von der AfD) nämlich erstens zur Schonung der Umwelt, welche im Industriezeitalter dermaßen gelitten hat, (Abg. Joachim Paul, AfD: Ein deutscher Sonderweg!) zweitens im Hinblick auf die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und drittens zum Wohle unserer nachfolgenden Generationen. Deshalb legen Sie endlich Ihren atomaren Größenwahn beiseite. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Seitdem deindustrialisieren Sie Deutschland!) Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Schreiner das Wort.

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Gerd Schreiner CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber wenn ich die AfD hier am Pult über Energiepolitik reden höre, dann muss ich immer an diesen alten Witz denken, bei dem im Radio die Durchsage kommt „Achtung, Geisterfahrer“. (Abg. Peter Stuhlfauth, AfD: Genau!) Dann sagt Herr Schönborn: Einer? – Hunderte. (Vereinzelt Beifall und vereinzelt Heiterkeit bei der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ich möchte damit beginnen zu sagen, wir als Parlament sind froh und dankbar, dass wir den Rechnungshof haben. Durch die Expertise des Rechnungshofs sind wir regelmäßig gut beraten. Das ist der Unterschied zwischen dem Rechnungshof und der AfD-Fraktion. Durch die AfD-Fraktion sind wir regelmäßig schlecht beraten. (Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Sie brauchen sich deshalb hier nicht so großzutun, nur weil Sie, nachdem der SWR darüber berichtet hat, den Rechnungshofbericht gelesen haben. Fakt ist, ja, für den Rückbau eines Windrads sollte man etwa 10 % der Baukosten zurücklegen, und Fakt ist, dass in vielen Fällen nur 5 % zurückgelegt worden sind und der Rechnungshof an der Stelle mit Recht in seinem Bericht den Finger in die Wunde gelegt hat. Es soll nämlich nicht so sein, dass am Schluss die Kommunen in der Haftung sind. Das ist nicht nur ein theoretisches Problem, das ist leider auch so vorgekommen. Fakt ist aber auch – man muss den Rechnungshofbericht bis zum Ende lesen –, dass der Rechnungshof unter 3.1 – das ist für denjenigen von Ihnen, der das vielleicht noch einmal nachlesen möchte, die Seite 162 ff. des Rechnungshofberichts – Vorschläge macht, was zu tun ist – a), b), c), d), bis l) –, sehr viele Vorschläge, gute Vorschläge, die gut sind für das Land, für die Kommunen, aber auch für Windkraftbetreiber. Er stellt fest, dass – Zitat – Fakt ist auch, dass eine einzige Forderung des Rechnungshofs noch offen ist, und die ist, dass das Land bitte weiter berichten möge. Genau das wird in der Rechnungsprüfungskommission passieren. Ich kann mich erinnern, dass wir einmal den guten Usus hatten, dass wir den Bericht des Rechnungshofs erst einmal in der Rechnungsprüfungskommission diskutieren und dann das, was übrig bleibt, ins Plenum bringen. (Abg. Martin Brandl, CDU: Genau! –

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Gordon Schnieder CDU

So ist es!) Man kann – wie Sie – versuchen, überall einen Skandal zu konstruieren. Mit uns aber jedenfalls nicht; (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) denn es ist wie immer, die AfD ruft „Skandal“, und schaut man dann genau hin, ist wenig dahinter. Es gibt aber einen Skandal, und der Skandal liegt bei Ihnen. Wenn man, wie Sie vorgeben, Steuergelder schützen will, dann muss man zum Beispiel Insolvenzen von Windkraftanlagenbetreibern aktiv verhindern wollen. Da sehe ich, fehlt der AfD der Wille. Das ist ein Skandal. Wer Steuergelder schützen will, der muss Kraftwerke mit niedrigen Stromgestehungskosten bauen wollen. Da fehlt der AfD der Wille. Das ist ein Skandal; denn wer Steuergelder schützen will, der baut PV auf jedes Landesdach, der baut Windräder, die enorm günstig Strom produzieren können, und der baut – das sei mir gestattet an dieser Stelle, ceterum censeo – auch Wasserkraftwerke. (Beifall der CDU – Zurufe der Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD, und Gordon Schnieder, CDU) Ich kann Sie einfach nur ermuntern, hören Sie doch, statt dort zuzuhören, zu, was zum Beispiel die Kollegen aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis fraktionsübergreifend sagen. Tamara Müller – – – (Abg. Benedikt Oster, SPD: Er kommt daher! Das ist das Schlimme!) – Was glauben Sie, warum ich dieses Beispiel bringe, Herr Kollege Oster? (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ah, okay, Entschuldigung!) Fragen Sie doch Frau Müller, fragen Sie Frau Wächter, fragen Sie Herrn Vogt. Windräder sind gerade auf kommunaler Ebene ein Segen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Sie sind ein Segen. (Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass der Rhein-Hunsrück-Kreis in den letzten Jahrzehnten solch eine gute Entwicklung gemacht hat unter der Führung eines CDU-Landrats, Herr Kollege Oster, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Was?) ist darauf zurückzuführen, dass über diese regenerative Energieerzeugung Geld in den Landkreis gekommen ist. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Hört, hört!) Es ist ein Segen. Lassen Sie uns auf diesem Weg gemeinsam weiter fortgehen. Geisterfahrer muss man einfach aus dem Verkehr ziehen. Vielen, vielen Dank. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen. Herzlich willkommen sind uns die Schülerinnen und Schüler der Georg-von-Neumeyer Realschule plus aus Neustadt an der Weinstraße! (Beifall im Hause) Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Ehmann.

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Fabian Ehmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist doch toll, dass man in dieser Debatte einmal darüber reden kann, welcher Segen der Ausbau der Windenergie für unsere Kommunen und für den Klimaschutz in Rheinland-Pfalz ist, aber auch, welches Milliardengrab die Atomkraft für unsere Gesellschaft und unsere Kassen bedeutet. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!) Das möchte ich gerne zum Anlass nehmen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien geht voran. Wir haben das Solarjahr 2023 bejubelt, aber wir haben auch bei der Windenergie positive Nachrichten zu verzeichnen. Die Anzahl der Genehmigungen hat sich nämlich im letzten Jahr auf 450 MW verdoppelt. Wir machen uns mit der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren auf den Weg, dass wir Rheinland-Pfalz zum Land der Reben, Rüben und Rotoren machen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Die Windenergie ist aber auch ein Segen für unsere Kommunen. Wir haben das Beispiel „Rhein-Hunsrück-Kreis“ gehört. Ich habe am Umwelt-Campus Birkenfeld studiert und hatte damals eine Gastvorlesung vom früheren Landrat Bertram Fleck, der uns eindrücklich berichtet hat, wie er den Rhein-HunsrückKreis finanziell saniert und gemeinsam als Landrat mit den Verbandsgemeinden daran gearbeitet hat, dass jede Verbandsgemeinde auf kommunalen Flächen Windparks installiert. Wir sehen, dass das ein Erfolgsfall ist, den auch viele andere Landkreise kopieren. Viele Menschen aus der ganzen Welt kommen jedes Jahr in den Rhein-Hunsrück-Kreis, um sich anzuschauen, welches Erfolgsmodell das für den kommunalen Klimaschutz ist, aber auch, welche finanziellen Erfolge das für den Landkreis hat. Man kann damit Kitas finanzieren, Spielplätze, Sportplätze, Vereine und Turnhallen usw. usf. Die Windenergie und der Ausbau der erneuerbaren Energien sind ein wahrer Erfolgsfaktor für die regionale Wertschöpfung in unseren Kommunen. Das ist ein weiteres Beispiel, wie Klimaschutz und regionale Wertschöpfung zusammen gedacht werden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Alexander Fuhr und Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Über § 6 im EEG haben wir sichergestellt, dass die Betreiber von Windparks freiwillig Abgaben an die Kommunen, die von den Windparks betroffen sind, leisten können, bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde. Das bedeutet bei einer modernen, großen Windkraftanlage schon einmal 30.000 Euro pro Anlage und Jahr auf 20 Jahre. Das ist auch ein großer Faktor, der noch einmal an finanziellen Leistungen hinzukommt. Auf den Rechnungshofbericht will ich jetzt gar nicht genauer eingehen. Es ist aber doch klar, dass jeder Betreiber durch die Genehmigung verpflichtet wird, Rücklagen für den Rückbau zu leisten. Das machen alle Betreiber, und das wird auch veranschlagt. Das sind 5 bis 10 % des Kaufpreises der Anlage, die man als Rückstellung bildet, die auf ein sicheres Konto eingezahlt werden und an die man 20 Jahre nicht herankommt. In der Regel ist es auch so, dass die Standorte nach 20 oder 25 Jahren repowert werden und dann der Betreiber, der den Windpark repowert, oder ein neuer Betreiber, der den Windpark übernimmt, den Rückbau durchführt, um darauf moderne Anlagen zu bauen. Das ist doch selbstverständlich. Wenn wir schon bei den irrlichternden Fahrten der AfD sind, möchte ich auch noch einmal auf Ihre Öffentlichkeitsarbeit eingehen; denn Sie zweifeln regelrecht den Klimawandel an, schreiben auf Twitter oder jetzt X, dass die wachsende Windkraftnutzung die menschengemachte Ursache für die Abschwächung des Jetstreams sei, in Rotationsrichtung der Erde. (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie schreiben auf X: „Ist die wachsende Windkraftnutzung die menschengemachte Ursache für die Abschwächung des Jetstreams in Rotationsrichtung der Erde? (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein Band von Windrädern umspannt die Erde und reduziert durch Windab- (Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!) Das ist Ihre Öffentlichkeitsarbeit. Sie schwurbeln sich etwas zusammen. Sie sind wissenschaftsfeindlich, Sie leugnen den Klimawandel. Sie sind ein Standortrisiko für dieses Land. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Sie wollen natürlich auch noch die Atomkraft weiter ausbauen. Dann mache ich einmal einen Exkurs zum AKW Mülheim-Kärlich. Ich glaube, es gab keine Kilowattstunde Strom in Rheinland-Pfalz, die jemals teurer war (Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) als die Kilowattstunden, die das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich produziert hat. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das war aber ein Sonderfall, das wissen Sie!) 3,5 Milliarden Euro hat allein der Bau dieses Atomkraftwerks gekostet. Der Rückbau ist immer noch nicht erfolgt, aber er wird das Unternehmen, das es betreibt, rund 1 Milliarde Euro kosten. Die öffentlichen Kosten der Atomenergie haben sich im Bundeshaushalt 2022, allein im Jahr 2022, auf 1,8 Milliarden Euro belaufen. Ein Gutachten des Wirtschaftsministeriums kam bereits 2015, also vor neun Jahren, zu dem Ergebnis, dass die Gesamtkosten der Atomkraft allein in Deutschland etwa 170 Milliarden Euro betragen könnten. Sie sehen es auch an den ganzen Ländern um uns herum. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Die steigen jetzt alle ein!) Die Franzosen mussten den Strompreis erst jetzt, vor Kurzem, verteuern, fast verdoppeln, weil sie einfach die Preise der Atomkraftwerke gar nicht mehr halten können. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Im Sommer, wenn die Flüsse viel zu wenig Wasser haben und das Wasser in den Flüssen viel zu heiß ist, müssen die Franzosen ihre Atomkraftwerke drosseln und herunterfahren und brauchen dann erneuerbaren und grünen Strom aus Deutschland und aus Rheinland-Pfalz, den sie importieren müssen. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Eine weltweite Renaissance der Kernkraft!) Sie sehen also, die Atomkraftwerke, die Atomenergie ist auch eine Geisterfahrt, (Glocke der Präsidentin) auf der Sie unterwegs sind. Sie sehen, Sie sind auf dem falschen Weg. Sie sind ein Standortrisiko, Sie sind wissenschaftsfeindlich, Sie leugnen den Klimawandel. Das ist ein Standortrisiko für Rheinland-Pfalz. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen. Herzlich willkommen ist die Gewerkschaft der Polizei Rheinland-Pfalz! (Beifall im Hause) Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass wir den Landesrechnungshof haben; denn natürlich ist die öffentliche Verwaltung nicht unfehlbar. Der Rechnungshof zeigt auf, wo die Verwaltung besser und effektiver, aber vor allem auch sparsamer sein kann. Zum Rückbau von Windenergieanlagen gibt der Rechnungshof nun gute Tipps. Vor allem aber zeigt der Bericht, dass die Entscheidung der Landesregierung, die Genehmigung von Windenergieanlagen auf die Struktur- und Genehmigungsdirektionen hochzuzonen, goldrichtig war. Die Prüfung des Rechnungshofs erfolgte in dem Zeitraum Juli 2021 bis Juni 2023, in dem noch die Kreisverwaltungen der Landkreise, die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte sowie die Verwaltungen der großen kreisangehörigen Städte als untere Immissionsschutzbehörden für die Genehmigung der Errichtung und des Rückbaus von Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m zuständig waren. Wenig überraschend sind die verschiedenen Verwaltungen auch verschieden an die Sache herangegangen, haben die gleichen Sachverhalte unterschiedlich bewertet. Das ist ganz normal bei einer unabhängigen Verwaltung, die nicht bis auf die unterste Ebene gleichgeschaltet ist, auch wenn die AfD das vielleicht gerne hätte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Vorredner Patric Müller, Gerd Schreiner und Fabian Ehmann haben den Sachverhalt, für meine Begriffe, sehr gut dargestellt. Wir haben vor vielen, vielen Jahren die Problematik gehabt, dass noch nicht allen Windkraftbetreibern, aber vor allem auch nicht allen Grundstücksbesitzern, sowohl privat wie auch kommunal, die Problematik bewusst war und in Verträge niedergeschrieben und durch Bürgschaften die Gefahr abgesichert wurde, dass bei Windenergieanlagen, wenn sie abgebaut werden, diese Gesellschaften insolvent sein könnten und damit dann der Grundstückseigentümer vor der Herausforderung steht, dass er derjenige ist, der dann diese Kosten zu tragen hat. Wir haben aber schon seit vielen Jahren diejenigen in der Sensibilisierung, und das auch in vielen, vielen Fällen. Kollege von der AfD, ich teile nicht Ihre Hochrechnung, alle 1.800 Windräder in Rheinland-Pfalz unter Generalverdacht zu stellen, (Abg. Andreas Rahm, SPD: Genau, so ist es!) dass sie keine Bürgschaften haben. Ich würde dies begrenzen. Ich komme aus einem Landkreis, in dem wir drei Windräder seit vielen Jahren außer Betrieb haben. Es ist auch im SWR in dem Bericht hervorgehoben worden, dass diese Windräder durch eine Privatinsolvenz eines Betreibers aus Trier seit vielen Jahren außer Betrieb sind und die Grundstückseigentümer – sprich auch der Kreis – vor der Herausforderung stehen, die Windräder zu entsorgen, inklusive des Betons im Boden. Das war aber eine Zeit im Anfangsstadium des Windkraftausbaus. Dies jetzt alleinig hier als Thema zu setzen – ich muss ganz klar sagen, da stimme ich mit den Vorrednern überein –, das kann man machen, aber es ist bei Weitem nicht die Regel beim Ausbau der erneuerbaren Energien, dass die Windenergieanlagen keine Bürgschaftsrückstellungen haben, weil – ich unterstelle das, ich habe jetzt keine Liste – die mehrfach in Rheinland-Pfalz und auch deutschlandweit praktizierte Gangart ist, dass auch bei FreiflächenPhotovoltaikanlagen und Windkraftanlagen Bürgschaftsrückstellungen ein Muss, eine Verpflichtung und mittlerweile auch eine Selbstverständlichkeit sind. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daher kann man damit eine Aktuelle Debatte bestreiten. Das kann man machen. Wir haben jetzt darüber gesprochen. Ich fand die Einlassung des Kollegen Schreiner dahin gehend sehr richtig, dass in dem Rechnungshofbericht erläutert ist, dass die Landesregierung sowie die zuständigen Behörden und Genehmigungsstellen die Maßnahmen ergriffen haben – das haben Sie in Ihrer Rede nicht erwähnt – und im Prinzip – bis auf einen Punkt, dass die Berichterstattung fehlt – alle in dem Rechnungshofbericht kritisierten Punkte von der Landesregierung abgearbeitet worden sind. Daher wird die Aktualität vonseiten der FDP-Fraktion eigentlich nicht erkannt, aber wir können gerne darüber reden. Ich habe gerne darüber gesprochen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat Abgeordneter Kunz das Wort.

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Patrick Kunz FREIE WÄHLER

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren! Als Mitglied des Ausschusses für Klima, Energie und Mobilität fühle ich mich in regelmäßigen Abständen an den Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“ erinnert; denn es vergeht keine Sitzung, in der die Bedeutung der erneuerbaren Energien vonseiten der AfD nicht verächtlich gemacht wird. Ausnahmslos immer fällt in diesem Zusammenhang der sinngemäße Satz, (Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dass die Atomkraft der Heilsbringer für alle vergangenen, gegenwärtigen und künftigen Energiekrisen war, ist und sein wird. Ob die Haltung des Bundes oder der Landesregierung beim Thema „Atomkraft“ korrekt war oder ist, kann kontrovers diskutiert werden, auch mit uns. Trotzdem unterstützen wir den Ausbau der Erneuerbaren. Als Oppositionspartei sind wir keine Claqueure der Landesregierung. Die Zubauzahlen des vergangenen Jahres sind aber nun einmal nicht wegzureden. Hier macht das Klimaschutzministerium unter Ministerin Katrin Eder Fortschritte, und diese begrüßen wir ausdrücklich. Was die Kollegen der AfD-Fraktion hier und heute versuchen, ist plumpes Schlechtreden. Sie konterkarieren mit diesem Unterfangen die zunehmende Bereitschaft in der Bevölkerung, die Energiewende als Daseinsvorsorge für künftige Generationen zu verstehen. Darüber hinaus kann ich die von Ihnen gewählte zeitliche Abfolge der parlamentarischen Beschäftigung mit diesem Thema nicht nachvollziehen. Heute besprechen wir das Thema in der Aktuellen Debatte, und für den 6. März haben Sie einen entsprechenden Berichtsantrag für den Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität gestellt. Die Reihenfolge erschließt sich mir nicht. Die von Ihnen gewählte Überschrift zielt indes natürlich nicht allein auf die Kosten ab, die beim Rückbau einer Windkraftanlage entstehen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ein bisschen lauter, ich verstehe nichts!) Unter 1 Million gar verstehen Sie pauschal alle Investitionen in Windkraftanlagen. Ja, der Landesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht auf eine Lücke im Verwaltungsvollzug hingewiesen. Wenn diese im Verhältnis zwischen Kommunen, Betreibern und Flächeneigentümern besteht, dann gilt es, diese zu schließen. Daraus resultierende Möglichkeiten, Abbaukosten in Höhe von 42 Millionen Euro, sind für unsere ohnehin finanziell angeschlagenen Kommunen nicht so einfach zu verkraften. Das Finanzministerium hat laut Presseberichten aus diesem Anlass bereits ein Rundschreiben erarbeitet, das mögliche Umsetzungsmängel beheben soll. Da wir aber der Landesregierung die Möglichkeit einräumen sollten, konkret auf diesen Berichtsteil des Rechnungshofs einzugehen, sollten wir den nächsten Ausschuss abwarten, um dann etwaige weitere parlamentarische Initiativen in die Wege zu leiten. Wir FREIEN WÄHLER werden die Aktuelle Debatte der AfD jedenfalls nicht zum Anlass nehmen, um grundsätzlich mit der Windenergie abzurechnen. (Zuruf der Abg. Iris Nieland, AfD) Meine Damen, meine Herren, ein Freund hat einmal gesagt – nicht ich, sondern ein Freund –, dass intelligente Bürgermeister und Ortsvorsteher eine Rückbaubürgschaft bei der Bank anlegen. Diese Bürgschaft wird alle zwei Jahre kontrolliert, und bei Bedarf wird nachfinanziert. Diese Bürgschaften sollten grundsätzlich von allen Pächtern der Grundstücke hinterlegt werden, sodass der Eigentümer im Fall eines unsachgemäßen Rückbaus nicht auf den Kosten zur Wiederherstellung, zum Beispiel für die Flächenentsiegelung, sitzen bleibt. Abschließend, meine Damen und Herren: Wir sprechen hier über ein winziges Zahnrädchen beim Vollzug der Energiewende. Ich bin zuversichtlich, dass wir hierfür eine pragmatische Lösung finden werden. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Eder.

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Katrin Eder

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin allen Vertreterinnen und Vertretern der demokratischen Fraktionen hier äußerst dankbar, (Abg. Joachim Paul, AfD: Wird langsam langweilig!) weil diese Aktuelle Debatte ein anschauliches Beispiel dafür ist, wie sich der Diskurs von rechts, vom harten Leugnen des Klimawandels, dahin verschiebt, Maßnahmen gegen den Klimawandel Schritt für Schritt zu delegitimieren. Es ist aber Fakt, wir haben Hitzesommer, wir haben Starkregen und lang anhaltende Dürren. (Abg. Joachim Paul, AfD: Und Schnee hatten wir auch!) Sie machen den Klimawandel offensichtlich, und die Bürgerinnen und Bürger erleben in Rheinland-Pfalz, dass der Klimawandel Realität ist. Wir sind sehr, sehr froh, dass in unserer Akzeptanzstudie aus dem vergangenen Jahr, in der forsa 2.500 Bürgerinnen und Bürger befragt hat, eine sehr, sehr große Unterstützung für die Energiewende in Rheinland-Pfalz von den Bürgerinnen und Bürgern artikuliert wurde. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD – Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Deswegen lassen wir die Energiewende hier nicht mit halb garen Halbwahrheiten diskreditieren. Jetzt noch einmal konkret zum Fall. Erstens: Der Rückbau von Windenergieanlagen steht nur dann zur Debatte, wenn eine Windenergieanlage nach Ende der EEG-Förderung dauerhaft abgeschaltet wird, statt weiterzulaufen. Es war die ganze Zeit so, dass die EEG-Förderung noch lief. Wir reden hier über die Anlagentypen der ersten Generation, und ich möchte die Zahlen einfach einmal nennen. Es wurde schon gesagt, wir haben derzeit 1.800 Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz, und im Jahr 2023 sprechen wir über sechs Anlagen, die in ganz Rheinland-Pfalz zurückgebaut wurden. Zweitens: In diesem Fall besteht eine bundesgesetzliche Verpflichtung zum Rückbau und zur Beseitigung der Bodenversiegelungen. § 35 Abs. 5 Baugesetzbuch sieht als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Errichtung einer Windkraftanlage die Abgabe einer entsprechenden Verpflichtungserklärung vor. Drittens: Wenn die Höhe der Sicherheitsleistung nicht ausreicht oder die Verpflichtungserklärung fehlt, haftet der Betreiber der Anlage. Viertens: Fällt der Betreiber aus, haftet der Eigentümer des betroffenen Grundstücks für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten und somit für die Kosten des Rückbaus. Erst wenn beide, Betreiber und Flächeneigentümer, finanziell ausfallen, können Kosten für die jeweilige Kommune entstehen. Fünftens: Selbst dieser sehr unwahrscheinliche Fall ist irrelevant, wenn das passiert, was wir uns erhoffen, nämlich dass der Standort repowert wird; denn dann braucht der Projektierer für die leistungsfähigeren neuen Anlagen neue Fundamente, sodass er die alten Fundamente und Anlagen entfernen muss. Es besteht also weder eine Regelungslücke, noch kommt das vermeintliche Problem in der Praxis häufig vor oder haben wir zu befürchten, dass es in Zukunft regelmäßig vorkommt. Was aber bleibt, ist eine uneinheitliche Verwaltungspraxis bei der Umsetzung des bestehenden Rechts. Diese Kritik des Rechnungshofs nehmen wir natürlich sehr ernst und setzen das um. Das Finanzministerium bereitet ein entsprechendes Rundschreiben vor, und wir arbeiten für die Belange des Bodenschutzes an einem klarstellenden Erlass. Die Realität in Bezug auf die Windenergie – ich möchte es noch einmal ausführen, es ist dazu schon vieles gesagt worden – ist aber eine ganz andere in unserem Land. Wir setzen auf den Ausbau der Windenergie. Es ist schon vieles gesagt worden. Der Rhein-Hunsrück-Kreis ist das beste Beispiel für ganz Deutschland, wie Kommunen von der Energiewende profitieren. Es sind schon viele, viele Beispiele genannt worden, was in den Kommunen mit dem Geld aus der Windenergie alles gemacht werden konnte. Die Windenergie ist deswegen kein Millionengrab, sondern sie produziert günstigen Strom und ist in Zeiten, in denen der Gaspreis in der Vergangenheit durch die Decke gegangen ist, vor Ort das, was Wertschöpfung bringt und die Energieversorgung in Deutschland, in Rheinland-Pfalz sichert. Wir wollen perspektivisch natürlich, dass das Geld in unseren Regionen bleibt. Deswegen gibt § 6 des EEG die Möglichkeit, dass Länder eigene Regelungen zur Beteiligung von Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern an den Erträgen der Windenergie vorschreiben können. Im Moment nutzen wir das alles über Solidarpakte und freiwillige Beteiligungen, aber wir prüfen hier natürlich auch, dass wir das entsprechend § 6 des EEG umsetzen; denn Effekte wie Pacht oder Steuereinnahmen sind das, was die Kreise und die Gemeinden als bedeutenden Faktor pro Windenergie spüren. Deswegen werden wir uns auf dem Weg nicht verunsichern lassen, sondern die Windenergie weiter ausbauen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

In der zweiten Runde der Aktuellen Debatte hat Abgeordneter Schönborn von der AfD-Fraktion das Wort.

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Ralf Schönborn AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Die 10 Sekunden sind schon mal weg!) Herr Müller, Sie treiben die Energiewende massiv an, so Ihr Statement eben. Trotz Billionen an Subventionen, die in den letzten Jahrzehnten für die Energiewende ausgegeben worden sind, beruhen immer noch 80 % der Weltenergieerzeugung auf fossilen Energien. Warum? Beantworten Sie sich die Frage selbst. Werter Herr Schreiner, als Mitglied einer angeblichen Opposition verteidigen Sie hier die Positionen der Landesregierung. Das wirkt auf mich schon etwas befremdlich. Werter Herr Schreiner, – – (Abg. Sven Teuber, SPD: Was? Ist er schon fertig?) – Ne, er ist noch nicht fertig. – – man sollte doch, glaube ich, zuerst einmal für eine seriöse Energiepolitik mit einem breiten Energiemix eintreten, zu dem auch die Kernkraft zählt. (Beifall der AfD – Heiterkeit und Zuruf der Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Seriös!) So sieht es auch der Rest der Welt. Ich frage mich, wer hier der Geisterfahrer ist. (Abg. Marco Weber, FDP: Ich meine, der Referent hat keine zweite Runde vorbereitet! – Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Vielen Dank, Frau Präsidentin. (Beifall der AfD – Vereinzelt Unruhe im Hause)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich rufe auf: Dritter Teil der AKTUELLEN DEBATTE Rekordinvestitionen für den Bildungserfolg – Startchancenprogramm vereinbart auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/8808 – Abgeordneter Weber spricht zu uns.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Endlich ist der Knoten geplatzt. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Startchancen-Programm kommt. Mit dieser Bildungsoffensive stärken Bund und Länder unsere Schulen, Chancengerechtigkeit und soziale Teilhabe. 20 Milliarden Euro für rund 4.000 Schulen ist eine gute Nachricht für unser Land. Bildung ist für uns Freie Demokraten ein Bürgerrecht. Sie ist Motor für den persönlichen Aufstieg und den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes. Jedes Talent zu fördern und den Bildungserfolg unabhängiger von der sozialen Herkunft zu machen, ist ein Wesenskern liberaler Politik und nun auch des Startchancen-Programms. Mit „Beitragsfrei ab zwei!“ in unseren Kindertagesstätten, dem Wegfall der Zweitstudiengebühren und Programmen wie „Schule macht stark“ setzen wir in Rheinland-Pfalz bundesweit Standards in der Bildungspolitik. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist kein Zufall, dass Rheinland-Pfalz Land der Bildungsmobilität ist. Unser Land sorgt dafür, dass der Bildungserfolg junger Menschen unabhängig vom Geldbeutel der Eltern ist und ist damit ein Sonderfall. Dieses Prinzip leitet nicht nur die Ampel, sondern auch das Startchancen-Programm. Dieses Paket von Bund und Ländern ist ein Meilenstein der Bildungspolitik Deutschlands. Wir investieren gemeinsam Jahr für Jahr eine Bildungsmilliarde in rund 4.000 Schulen in Deutschland. Das sind 20 Milliarden Euro Zukunftsinvestitionen in den nächsten zehn Jahren. Das ist eine klare Botschaft für faire Bildungschancen für alle. Zum Schuljahr 2024/25 gehen in Rheinland-Pfalz 200 Schulen, davon 120 Grundschulen, im ganzen Land an den Start, und Herr Frisch, das ist nicht üblich, das ist ein Sonderfall. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Programm ist dringend nötig. Bildungsstudien wie PISA haben uns einen Leistungsrückgang bei Jugendlichen in Mathematik und Lesen bescheinigt. Insbesondere Schülerinnen und Schüler, die von ihrem Elternhaus wenig bis gar keine Unterstützung bekommen, brauchen mehr individuelle Förderung beim Erlernen der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen. Genau hier setzt das StartchancenProgramm an. Wir wollen die besten Schulen gerade in den Stadtteilen mit den größten Herausforderungen. Statt mit der Gießkanne werden die Mittel zielgerichtet dort eingesetzt, wo sie gebraucht werden. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja, ja!) Die Mittel fließen in die Stärkung multiprofessioneller Teams, eine bessere Lernumgebung und die Schul- und Unterrichtsentwicklung. Das passt zu unserer Agenda im Land. Über die neue Schulbaurichtlinie sorgen wir für mehr Beteiligung an Schulgemeinschaft und Profilschärfung vor Ort, Herr Schnieder. Dort setzt auch das Chancenbudget an. Die Schulen vor Ort wissen selbst am besten, wie das Budget eingesetzt werden kann, damit es maximale Wirkung entfaltet. Wir arbeiten Hand in Hand mit der Praxis, um das volle Potenzial der Schulen zu entfalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fasse noch einmal zusammen. Alle drei Säulen des Startchancen-Programms eint ein klares Ziel: die Verbesserung der Basiskompetenzen von rund 1 Million Schülerinnen und Schüler sowie die Stärkung von Chancengerechtigkeit. Wir wissen, jeder Euro in Bildung ist gut investiert; denn er zahlt sich doppelt und dreifach für mehr Teilhabe und faire Bildungschancen für die Fachkräfte von morgen und übermorgen und eine gute Zukunft unseres Landes aus. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist keine Selbstverständlichkeit, dass Bildungspolitik von Bund und Land wie aus einem Guss, in einer Absprache und in einer Einigung in Deutschland so umgesetzt wird, wie dieses Programm letztendlich auf den Weg gebracht worden ist. Es war eine Herausforderung der Bundesländer, ein solches Programm abzustimmen und auf den Weg zu bringen. Ich denke, auch diese Diskussion in der Aktuellen Debatte sollte ein Ziel aller unserer Fraktionen hier im Landtag einen, dass wir unsere Bildungslandschaft und unsere Bildungserfolge bei unseren Schülerinnen und Schülern gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern so ausrichten, dass dieses Programm in Rheinland-Pfalz und in den Bundesländern zusammen mit dem Bund ein Erfolg wird. Ich habe es eben gesagt, jeder Euro zahlt sich mehrfach für die Zukunft unserer Demokratie, unseres Mittelstands und unseres Gemeinwohls doppelt, dreifach und noch mehr aus. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Teuber.

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Sven Teuber SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es geht um Gerechtigkeit. Es geht darum, dass es nicht vom Zufall, der Geburt, der Herkunft oder dem Geldbeutel der Eltern abhängig sein darf, ob Bildungserfolg jedes Kindes möglich ist oder nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Jeder und jede sollte von Beginn an mit dem Start des Bildungswegs in der Kita über die Schule bis zur dualen Ausbildung oder in der Hochschule gleiche Chancen haben, egal welchen Hintergrund er oder sie mitbringt. Das ist Grundsatz unserer sozialdemokratischen Bildungspolitik seit 20 Jahren hier im Land, aber eben auch Grundsatz der Ampelpolitik in Bund und Land, um Kinder, Eltern, Familien und Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich zu stärken. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Das ist auch der Grundsatz für unsere Demokratie und unser Zusammenleben. Wir dürfen kein Kind verlieren. Wir dürfen kein Kind verlieren auf dem Weg, und wir müssen bestmöglich fördern. Da danken wir allen Lehrerinnen und Lehrern und allen Eltern, die das für die Kinder tun. Das StartchancenProgramm schließt an Programme des Landes an – liebe Frau Ministerin Hubig –, die wir jetzt schon über Jahrzehnte erfolgreich etabliert haben. Es ist nachgewiesenermaßen so, dass Rheinland-Pfalz Pionierland im Ganztagsausbau ist. Es ist nachgewiesenermaßen auch so, dass die Ganztagsbildung zu besserer Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit führt. Ebenso ist es so, dass wir 53 Schulen im S4-Programm haben, die jetzt in das neue Programm überführt werden – wovon ich ausgehe, liebe Frau Ministerin –, weil auch die schon die Pionierarbeit geleistet haben, von der die Schulen im Startchancen-Programm profitieren können. Dafür danken wir auch; denn wir sehen, wir haben hier einen Weg und Bildung dauert. Irgendwann kommt hinten aber immer wieder das heraus, was Kollege Weber zu Recht sagt, nämlich die Fachkräfte von morgen und die Demokratinnen und Demokraten von morgen. Daran müssen wir gemeinsam arbeiten. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Deswegen ist es richtig, dass Rheinland-Pfalz mit der Ampel und der sozialdemokratischen Finanzministerin Doris Ahnen dafür sorgt, dass Bildung oberste Priorität im Haushalt hat. Es ist so, dass jeder vierte Euro im Land in Bildung investiert wird. (Abg. Damian Lohr, AfD: Was kommt dabei raus? –

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Joachim Paul AfD

Genau!) Das ist die beste Investition in unsere Kinder, in unsere Bildung. Die 20 Milliarden Euro, die jetzt von Bund und Land gemeinsam auf den Weg gebracht werden, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) sind ein weiterer Meilenstein, um diese Priorität für Bildung zu unterstreichen. Das ist ein richtig gutes Pfund, auf das die Lehrerinnen und Lehrer, Familien und Kinder setzen können; denn wir haben in den 200 Schulen – davon 120 Grundschulen im Land – künftig mehr Personal dort – das ist auch eine Gerechtigkeitsfrage –, wo besondere Herausforderungen gegeben sind. Wir haben klare Kriterien anzulegen, um diese Gelder zu investieren, wo Schultern nicht ganz so breit sind oder wo Kolleginnen und Kollegen in den Schulen in multiprofessionellen Teams arbeiten, aber noch mehr Unterstützung brauchen, weil die Herausforderungen einfach dementsprechend sind. Der Gelingenheitsfaktor dafür hilft der gesamten Gemeinschaft, dem Sozialraum, wo die Schule ist, wie auch unserer Gesellschaft im ganzen Land. Deswegen ist es so wichtig, dass wir dort gemeinschaftlich investieren. Chancenbudgets stärken auch die Autonomie von Schulen. Das ist etwas, das wir immer wieder bei Schulbesuchen zurückgemeldet bekommen: Wir haben Ideen, wir wollen weiterentwickeln, wir brauchen das Personal, wir brauchen aber auch Budgets. – Beide Aspekte werden durch zwei Säulen in diesem Startchancen-Programm durch Bund und Land ermöglicht. Das sind – ich will es auch noch einmal sagen – 50 Millionen Euro vom Bund und 50 Millionen Euro vom Land jedes Jahr, 100 Millionen Euro in die bessere Autonomie der genannten Schulen und in dem Zusammenhang auch für die Stärkung von multiprofessionellen Teams, für individuelle Förderung, für eine stärkere Arbeit, um heterogenere Klassenstrukturen zu einem guten Bildungserfolg zu führen. Wir sehen, dass das im Ganztag eine hohe Erfolgsquote hat, was das Thema „Bildungserfolg“, aber auch die Unabhängigkeit von Bildungshintergründen angeht. In dem Sinne ist das Startchancen-Programm eine Fortsetzung sozialdemokratischer Bildungspolitik, eine Bestärkung unseres Wegs hier in RheinlandPfalz. (Zurufe der Abg. Joachim Paul, AfD, und Michael Frisch, fraktionslos) Deswegen möchte ich unserer Bildungsministerin Frau Dr. Hubig ganz herzlich danken, dass sie gemeinsam mit Staatssekretärin Bettina Brück und mit Frau Stark-Watzinger erfolgreich erreicht hat, dass die Ampel diesen gordischen Knoten durchschlägt (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) und wir gemeinsam 20 Milliarden Euro in Bildung investieren, für unsere Kinder und für die Kolleginnen und Kollegen. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Groß. (Unruhe bei der AfD sowie bei dem Abg. Michael Frisch, fraktionslos)

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Jennifer Groß CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut, oder besser spät als nie. Bereits mit dem Koalitionsvertrag der Ampelregierung im Bund, also vor ca. zweieinhalb Jahren, war die Bildungsmilliarde angekündigt. Nun, seit Anfang Februar dieses Jahres, gibt es grünes Licht für das lang diskutierte Startchancen-Programm des Bundes. Zwischenzeitlich sah es so aus, als wäre es ein reines Versprechen, eine Worthülse. Tja, auch nichts Neues bei der Ampelregierung in Berlin. Nun sind wir besonders als CDU gespannt, wie die Ausgestaltung des Programms in der Praxis und konkret in Rheinland-Pfalz aussehen soll; (Beifall der Abg. Gordon Schnieder und Horst Gies, CDU – Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn nach den zähen Verhandlungen stehen nun die Ratifizierungen zwischen Bund und Land bevor, Gespräche mit den Kommunen, den Schulträgern, die rasch beendet sein müssen; denn der Beginn soll schon am 1. August, zum nächsten Schuljahr sein. Ein sportliches Unterfangen. Die FDP jedenfalls ist sichtlich selig und stolz auf ihre Bundesbildungsministerin, Frau Stark-Watzinger. (Abg. Marco Weber, FDP: Gute Frau!) Echt stark, Frau Watzinger, was Sie so leisten. Doch wie heißt es so schön: Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer. Ein noch so fulminanter Titel einer Aktuellen Debatte – „Rekordinvestitionen für den Bildungserfolg – Startchancenprogramm vereinbart“ – reicht bei Weitem nicht aus, um aus dieser Bildungsmisere endgültig herauszukommen. (Beifall der CDU) Schauen wir uns das Programm einmal etwas näher an. Es ist das bislang größte Bildungsprogramm, dass es je in Deutschland gab. Betreffen soll es gut 1 Million junger Menschen, die die Schule besuchen. Hintergrund des Ganzen sind die jahrelang desaströsen Ergebnisse im Lesen, Schreiben, Rechnen. Ab dem 1. August 2024 gibt der Bund jährlich bis zu einer Milliarde Euro, das Land beteiligt sich dann im gleichen Umfang. Erreichen möchte das Programm, das 4.000 Schulen daran teilnehmen. In Summe 10 % der bundesweiten Schüler sollen damit verbessert werden, sodass ihr Leistungsniveau gesteigert wird. Zeitliches Ende ist in zehn Jahren. Für Rheinland-Pfalz sind es 50 Millionen Euro Bundesmittel pro Jahr, also 1 Milliarde Euro auf zehn Jahre hochgerechnet. Eben ist es schon erwähnt worden, 200 Schulen in Summe in diesen Jahren, 120 Grundschulen. Wir finden es als CDU richtig, dass mehr Grundschulen von dem Programm profitieren sollen. Gerade dort, wo der schulische Grundstein gelegt wird, müssen die Basiskompetenzen gestärkt werden. Es verwundert allerdings etwas, dass ein Viertel der Kinder und Jugendlichen die Mindeststandards in den Grundkompetenzen nicht erreicht, aber nur jeder elfte Schüler von dem Programm profitiert. Das ist zu wenig. Als CDU-Fraktion fordern wir folgende Punkte: Erstens, dass die Zahl der Schulen, die am Programm teilnehmen werden, nach oben flexibel ist. Innerhalb von zehn Jahren kann es nämlich sein, dass Schulen, die nicht zu Beginn des Programms über entsprechende Sozialindizes verfügen, in eine Schieflage geraten und dementsprechend vielleicht erst in vier, fünf oder sechs Jahren davon Gebrauch machen müssen. Zweitens, dass die ausgesuchten Schulen – egal ob Grund- oder weiterführende Schulen – weiterhin von den Landesprogrammen partizipieren. Drittens, dass das Land alle seine Gestaltungsspielräume innerhalb dieses Programms nutzt, um es vor Ort messbar erfolgreich umzusetzen. Dazu zählen für uns Zwischenevaluation, das Überprüfen von Benchmarks und das stetige Gespräch mit allen Beteiligten. Viertens die Garantie, dass sich das Land finanziell nicht aus den bislang und bis dato laufenden Programmen zurückzieht, die dann gegebenenfalls über das Startchancen-Programm temporär finanziert werden. Es darf nämlich kein Wiederholen des eingestampften – wir erinnern uns – Sprachförderprogramms an Kitas geben; denn Rheinland-Pfalz gibt dort keine eigenen Landesmittel hinzu. (Beifall der CDU –

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Sven Teuber SPD

Da gibt es aber klare Richtlinien!) Fünftens die Verbindlichkeit, dass dieses Programm auch mit den eigenen Geldern des Landes für entsprechende Schulen fortgeführt wird. Es darf später beispielsweise nicht bei den Kommunen festgemacht werden, die diese Aufgabe dann bekommen. Last but not least – sechstens –, dass sich das Land eben nicht ausruhen darf und Schulen, die noch keine Brennpunktschulen sind, weiterhin mit ausreichendem Lehrpersonal, mit Räumen und sächlichen Materialien ausstattet. Bildungserfolg muss allerorts – das ist Landesaufgabe – vorangetrieben werden. (Beifall der CDU) Es muss grundsätzlich sichergestellt sein, dass alle Beteiligten dafür sorgen, dass das Programm stets optimiert und auf Fehler überprüft wird. Die Schulen brauchen ein großes Mitspracherecht bei der Gestaltung. Insgesamt kann das Startchancen-Programm ein Baustein von vielen sein. Das Land darf sich aber weiterhin nicht aus seiner eigenen Verantwortung für die Schulen und für die Kinder stehlen. Als CDU-Fraktion werden wir auch an der Stelle wie gewohnt mit unseren Anträgen unseren Beitrag für eine gelingende und am Bedarf der Schulen orientierte Politik sorgen. Auf die Einführung und Umsetzung des Bundesprogramms sind wir gespannt. (Glocke der Präsidentin) Vielen Dank. (Beifall der CDU sowie des Abg. Marco Weber, FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Startchancen-Programm wird endlich, endlich auch der Bund der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die sozialen Herausforderungen in der Bildungspolitik gerecht. Diese gesamtgesellschaftliche Verantwortung ist mit den Schulschließungen der Corona-Pandemie noch einmal offenkundig geworden, aber sie bestand schon vorher. Meine Damen und Herren, da muss man dieser Bundesregierung auch einmal sehr dankbar sein. Diese gesamtgesellschaftliche Verantwortung für die Bildungspolitik ist unter unionsgeführten Bundesregierungen 60 Jahre lang negiert worden. (Zurufe von der CDU: 60? – Heiterkeit bei der CDU –

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Gordon Schnieder CDU

Helmut Schmidt war schuld!) – 16 Jahre lang negiert worden. Die Ampel-Bundesregierung hat endlich die Kraft, das gemeinsam mit 16 Bundesländern anzupacken und 20 Milliarden Euro in unser Bildungssystem nach sozialen Kriterien zur Verfügung zu stellen. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Ich finde, das ist ein Wort, und das ist das Einlösen eines Versprechens für die Zukunft unserer Kinder, meine Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD –

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Ellen Demuth CDU

Da klatschen noch nicht einmal Ihre eigenen Leute!) Dieses Programm erkennt endlich an, dass es nicht sein kann, dass es in Deutschland nach wie vor so ist, dass die soziale und familiäre Herkunft der Kinder am Entscheidendsten ist für den Bildungserfolg. Das ist nicht nur ein soziales Problem, sondern das ist am Ende leistungsfeindlich, meine Damen und Herren. Deswegen ist es richtig, nicht mit der Gießkanne vorzugehen, sondern gezielt nach sozialen Indikatoren zu fördern, damit dort, wo die Herausforderungen am größten sind, auch das Meiste ankommt, um Bildungsgerechtigkeit herzustellen, damit eben nicht die Frage, aus welcher Familie ich komme, welche Ausbildung meine Eltern, wie viel Zeit meine Eltern haben oder aus welchem Stadtteil oder aus welchem Dorf ich komme, am Ende ein entscheidendes Kriterium über den Bildungserfolg ist, sondern die Bereitschaft, sich einzubringen, das Talent, die Neigung, der Spaß und am Ende auch die Leistungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen. Das ist das, was wir nicht nur für mehr soziale Gerechtigkeit in unserem Land brauchen, sondern am Ende auch für unsere wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Wir erhoffen uns natürlich auch, dass das eine Verstetigung erfährt. Wir werden 100 Millionen Euro in Rheinland-Pfalz umsetzen, 50 Millionen Euro dazu aus eigenen Landesmitteln. Das ist ein Wort. Es ist wichtig, genau hinzuschauen, wo dieses Geld ankommt, und – Frau Kollegin Groß, da gebe ich Ihnen recht – über die Jahre immer wieder hinzuschauen, ob sich die Dinge verändern. Der Einstieg ist aber gemacht, und der Einstieg ist so wichtig. Ich glaube, dass wir, wenn wir diesen Einstieg machen, auch bei der Finanzierung der Frage der Instrumente nach sozialen Indizes, merken werden, dass es ankommt, dass es zielgenau ankommt im Gegensatz zur Gießkanne und wir das in der gemeinsamen Kraftanstrengung aller Ebenen verstetigen und ausbauen können. Deswegen freue ich mich schon auf den Start am 1. August dieses Jahres. Ich glaube, dieses Startchancen-Programm ist mehr als ein Versprechen des Koalitionsvertrags der Bundesampel. Es ist ein Einstieg in mehr Bildungsgerechtigkeit in Rheinland-Pfalz und in Deutschland. Deswegen begrüßen wir das sehr. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion der AfD spricht Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Das Thema „Migration“ muss natürlich vorkommen, aber es hat hier auch seine Berechtigung und seinen Zweck. (Abg. Andreas Rahm, SPD: War doch klar! –

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Benedikt Oster SPD

Das war uns klar!) Das Startchancen-Programm ist ein Eingeständnis des Scheiterns. Auf der Internetseite des Bildungsministeriums bezüglich des Startchancen-Programms ist zu lesen – ich zitiere –: „Ein besonderer Fokus der Unterstützung liegt auf der Stärkung der Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen.“ Viel zu oft können die Basiskompetenzen nicht mehr vermittelt werden. Das liegt in der Regel nicht an den sehr engagierten Lehrern, sondern an den katastrophalen, von der Politik verursachten Rahmenbedingungen. Inzwischen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Niveauverlust erheblich ist und Handlungsbedarf besteht. In Rheinland-Pfalz wurde das viel zu lange geleugnet. Eine besonders realitätsfremde Einschätzung nahm die Landesregierung im Mai 2021 vor. In der Antwort auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion zu den „Auswirkungen einer immer heterogeneren Schülerschaft auf das Bildungsniveau in Rheinland-Pfalz“ – Drucksache 17/14904 – heißt es – ich zitiere –: „In diesem Sinne kann man durchaus sagen, dass die Bevölkerung auch bezogen auf die Mathematik in Zukunft gebildeter wird. Genauso kann man feststellen, dass sich die Leistungen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler in Mathematik in den letzten 30 Jahren verbessert haben.“ (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Fazit der Landesregierung im Mai 2021, immer bessere Leistungen in Mathematik, alles super. Jetzt gibt es also plötzlich ein milliardenschweres Programm zur Stärkung der Grundkompetenzen unter anderem in Mathematik. Das sei dringend notwendig, so Ministerin Hubig am 24. November 2023 im Bildungsausschuss. Wie kann man diese Landesregierung eigentlich noch ernst nehmen? Mit Sicherheit nicht ernst nehmen kann man die Zielsetzung des Programms, die Anzahl derjenigen, welche die Mindeststandards nicht erreichten, soll um 50 % reduziert werden, so Frau Hubig laut Ausschussprotokoll. Das ist eine völlige Verkennung der Realität. Lassen wir einen ausgewiesenen Fachmann zu Wort kommen, Olaf Köller, Professor für empirische Bildungsforschung an der Universität Kiel, sicherlich nicht in der Nähe des sogenannten Rechtspopulismus zu verorten, und wissenschaftlicher Direktor des Leibniz-Instituts für Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik. Er wird im SPIEGEL vom 9. Dezember 2023 in Bezug auf das Startchancen-Programm zitiert, absoluter Experte: „Es wird nicht schaden, es wird aber auch nichts nützen.“ Teuer ist es trotzdem. Professor Köller begründet das so – ich zitiere erneut –: „Wenn wir Gebäude sanieren,“ – nicht schlecht – „eine weitere Sozialarbeiterin an die Schule schicken“ – auch keine schlechte Idee – „und der Schule noch ein bisschen Geld geben,“ – kann man auch machen, gute Idee – „das sie nach eigenen Maßstäben ausgeben darf, dann ist das bestimmt nicht falsch.“ – Richtig – „Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die benachteiligten Jugendlichen deshalb besser rechnen lernen.“ – Ich auch nicht. Ebenfalls skeptisch ist der bildungspolitische Sprecher der Union im Bundestag, Thomas Jarzombek von der CDU. Er sagt: „Wenn die Kinder in die Schule kommen und kein Deutsch können, dann reicht es nicht, ein Elterncafé [und] eine Bibliothek zu bauen.“ Genau so ist es. Der CDU-Mann legt die Finger in die Wunde, wenngleich seine Kanzlerin, nämlich Frau Merkel, die Probleme maßgeblich heraufbeschworen hat. Ich sage Ihnen, um was es bei diesem Startchancen-Programm in Wirklichkeit geht. Es geht um die Reparatur der gescheiterten Einwanderungspolitik mit rekordverdächtig viel Steuergeld. Im Wesentlichen geht es um Brennpunktschulen, Brennpunkte, die Sie geschaffen haben. (Zurufe von der SPD) Es ist immer das gleiche Prinzip bei den Altparteien. Erst verursachen sie mit ihrer falschen Politik große Probleme. Diese Probleme werden so lange geleugnet, wie es irgendwie geht – Frau Brück muss ich hier ansprechen –, und wenn ihnen dann die Probleme über den Kopf gewachsen sind, dann wird ganz viel Geld in die Hand genommen. Das ist kein eigenes Geld, sondern derjenigen, die morgens um 6.00 Uhr aufstehen. Ob am Ende Aufwand und Ertrag in einem vernünftigen Verhältnis stehen, ist völlig ungewiss, aber auch nicht so wichtig, Hauptsache ist die Alibihandlung, die heute plakativ verkündet worden ist. Das ist keine vorausschauende Politik, schon gar keine vorausschauende Bildungspolitik. Das ist nur noch Chaosverwaltung. Sie sind Chaospiloten, nichts anderes. Über einen Zeitraum von zehn Jahren sollen also 20 Milliarden Euro verausgabt werden. Für Rheinland-Pfalz bedeutet das jedes Jahr 50 Millionen Euro vom Bund und weitere 50 Millionen Euro vom Land. Das wird aber keine Früchte tragen, solange die Einwanderungspraxis, so wie sie ist, nicht geändert wird und ein Kurswechsel erfolgt. Ohne Migrationswende gibt es keine Bildungswende. Ich sage Ihnen ganz klar und aus eigener Erfahrung, wenn Sie eine Klasse mit 40 % Schülern mit Migrationshintergrund haben, dann sind Sie nur noch am Korrigieren. Das macht man gerne. Das ist die Aufgabe, da darf man nicht jammern. Wie wollen Sie da noch Literaturunterricht machen? Es fehlt dann an Weltwissen. Das ist die Praxis. (Glocke der Präsidentin) – Letzter Satz. Deswegen sehen wir das Startchancen-Programm als überhastete Reparaturmaßnahme. Wir brauchen eine grundsätzliche Wende in der Bildungspolitik. Dazu sind Sie nicht bereit, deswegen müssen wir weiter kritisch hinschauen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen, und zwar die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen, den SPD Ortsverein Bockenheim sowie politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 42, Bad Dürkheim. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Weber hat es gesagt, der Knoten ist geplatzt. Mit dem Startchancen-Programm wurde ein wichtiges Investitionspaket für mehr Bildung und Chancengleichheit auf den Weg gebracht. (Abg. Ellen Demuth, CDU: Sie sind doch in der Opposition!) Da kann ich mich vielen meiner Vorredner anschließen, und zwar auch Ihnen, Herr Teuber. Sie haben bei Ihrer Aufzählung leider die Handwerksausbildung vergessen. Diese sei hiermit positiv genannt. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Das ist in Anbetracht der Ergebnisse jüngster Schulleistungsstudien bitter nötig. Sie zeigen zum einen, dass in Deutschland der Bildungserfolg immer noch stark von der sozialen Herkunft abhängt. Zum anderen fehlen immer mehr Schülerinnen und Schüler die Basiskompetenzen, um dem Unterricht folgen zu können, damit sie Wissen aufbauen können. Das muss uns alle umtreiben. In diesem Zusammenhang hat, wie wir alle wissen, die Gräfenauschule in Ludwigshafen traurige Berühmtheit erlangt. Sie ist in Rheinland-Pfalz der Inbegriff einer Schule in besonders herausfordernder Lage. Es sind genau diese Schulen, die das Startchancen-Programm adressiert. Schauen wir uns genau an, wer von diesem geschichtsträchtigen Programm profitieren soll. (Zuruf der Abg. Ellen Demuth, CDU) Insgesamt werden 20 Milliarden Euro in zehn Jahren investiert, und zwar an der Stelle, an der die Herausforderungen am größten sind. (Abg. Sven Teuber, SPD: Er hat es verstanden!) Dazu sollen bundesweit etwa 4.000 Schulen ausgewählt werden, die bis zum Schuljahr 2026/2027 zu einer Startchancen-Schule werden sollen. Damit folgt man erstmals nicht dem Prinzip des Königsteiner Schlüssels, also dem sogenannten Gießkannenprinzip, sondern bemüht sich um eine faire und bedarfsgerechte Verteilung. Diese Verfahrensweise stößt bei uns auf große Zustimmung. Die FREIE WÄHLERLandtagsfraktion weiß selbstverständlich die hohe Investitionssumme zu schätzen, um eine Trendwende einzuleiten. (Beifall des Abg. Sven Teuber, SPD –

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Sven Teuber SPD

Sehr gut!) Ich wähle bewusst das Wort einleiten; denn wenn wir alleine in unserem Land auf die Schulen blicken und uns die Leistungsentwicklung der vergangenen Jahre betrachten, dann befinden sich nahezu alle Schulen in einer zumindest herausfordernden Lage. Ich kann es selbst nicht glauben, dass ich dazu einmal Saskia Esken zitiere, um diese Tatsache zu unterstützen. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Hört, hört! – Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Gegenüber dem Handelsblatt sagte sie nämlich – Frau Präsidentin, ich bitte um Erlaubnis, zitieren zu dürfen –: „Es wäre notwendig, das Programm auf zumindest die Hälfte der Schulen auszuweiten.“ (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Die Hälfte! – Zurufe von der SPD) Das wären laut Statistik über 16.000 Schulen bundesweit, nicht nur 4.000. Also für Rheinland-Pfalz für diejenigen, die des Rechnens nicht mächtig sind, (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Hätte vielleicht auch der Frau Esken geholfen!) sind es 750 Schulen. Was wäre für die Wahl der Startchancen-Schulen aus unserer Sicht noch sinnvoll gewesen? – Wenn wir schon den Paradigmenwechsel des Gießkannenprinzips vollziehen, hätte ich mir gewünscht, (Zuruf der Abg. Ellen Demuth, CDU) dass wir zunächst transparente Kriterien für das Etikett „Schule in besonders herausfordernder Lage“ definieren und anschließend überprüfen, wie viele Schulen diese Kriterien erfüllen. Sie alle müssten dann vom StartchancenProgramm profitieren; denn nur so funktioniert eine bedarfsgerechte Verteilung. So, wie es jetzt ist, kommen die Maßnahmen nur einem kleinen Teil der Schulen zugute. Laut Ministerium sollen zwischen Westerwald und Südpfalz rund 200 Schulen unterstützt werden, darunter wieder Schulen, die schon bei bisherigen Förderprogrammen, etwa „S4 – Schule stärken, starke Schule!“ oder der Bund-Länder-Initiative „Schule macht stark“, dabei waren. Hier muss die Frage erlaubt sein, warum ist das nicht die Gelegenheit, andere und damit mehr Schulen in Rheinland-Pfalz bei den Maßnahmen für mehr Bildungsgerechtigkeit zu bedenken. Warum soll diese Gelegenheit nicht genutzt werden? Zumindest sollte es aber künftig unsere Aufgabe sein, genau zu evaluieren, welche Maßnahmen in den Startchancen-Schulen am besten wirken und effektiv zu mehr Bildungsgerechtigkeit führen, damit wir diese Maßnahmen auf andere Schulen übertragen können. Nur so können wir möglichst viele Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, die nötigen Kompetenzen und Zukunftschancen zu erlangen. Mehr dazu in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es liegt eine Wortmeldung des fraktionslosen Abgeordneten Frisch vor. Herr Frisch, Sie haben eine Redezeit von 3 Minuten.

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Michael Frisch fraktionslos

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kein vernünftiger Mensch kann etwas dagegen haben, wenn die Bildungschancen sozial benachteiligter Schüler verbessert werden sollen. Insofern ist es zu begrüßen, dass Bund und Länder in den kommenden zehn Jahren mit dem jetzt beschlossenen Programm unsere Schulen fördern wollen, um es Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, ihre Potenziale auszuschöpfen und trotz schwieriger Verhältnisse das Beste aus ihrem Leben zu machen. Gleichwohl ist die Notwendigkeit, Dringlichkeit eines solchen Programms eine Bankrotterklärung der Bildungs-, Familien- und Migrationspolitik der Vergangenheit. (Zuruf der Staatsministerin Dr. Stefanie Hubig) So stellt Hamburgs Schulsenator und Koordinator der SPD-geführten Kultusministerien Ties Rabe fest – ich zitiere –: (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) „Erstmals sollen im Rahmen eines Bund-Länder-Programms Kinder aus bildungsfernen Familien ganz gezielt gefördert werden. Das ist richtig und wichtig. Denn deren Zahl ist in den letzten Jahren erheblich gewachsen, entsprechend niederschmetternd waren die Ergebnisse der letzten LernDie SPD-Bundesvorsitzende Esken konstatiert – Zitat –: „Die katastrophalen Pisa-Ergebnisse bestätigen erneut den dringenden Handlungsbedarf im deutschen Bildungswesen.“ Dieser Handlungsbedarf ist nicht vom Himmel gefallen. Er war kein schicksalhaftes Ereignis. Er ist die Folge einer falschen Bildungspolitik, einer zunehmenden Schwächung unserer Familien und nicht zuletzt einer Masseneinwanderung, die unsere Schulen vor massive Herausforderungen stellt. Um diese vermeidbaren Fehlentwicklungen zu korrigieren, müssen wir jetzt zweistellige Milliardenbeträge in die Hand nehmen. Das ist Geld, das an anderer Stelle fehlt. Dafür tragen Sie, meine Damen und Herren, die schon länger hier regieren, die Verantwortung. Es wäre unredlich, im Rahmen dieser Debatte stillschweigend darüber hinwegzugehen. Hinzu kommt, dass die Erfolgsaussichten der geplanten Maßnahmen trotz der immensen Investitionen durchaus zweifelhaft sind. Ich zitiere ein weiteres Mal die SPD-Vorsitzende Esken: „Es ist nicht ausreichend, nur zehn Prozent der Schulen zu erreichen.“ Der Umfang des Programms – so Esken – müsse mindestens verfünffacht werden. Doch, wer soll das bezahlen? Woher soll das dafür benötigte Personal kommen? Wir alle wissen, dass es jetzt schon unmöglich ist, alle Stellen in unseren Kitas und Schulen mit ausreichend qualifizierten Fachkräften zu besetzen. Das wird in den kommenden Jahren nicht besser werden. Da nützen auch noch so viele Milliarden nichts. Nicht zuletzt, ohne die von der AfD immer wieder angemahnten strukturellen Reformen im Bildungssystem und ohne einen Stopp der Massenzuwanderung werden alle gut gemeinten Maßnahmen verpuffen. Nur wenn die Rahmenbedingungen stimmen, kann es gelingen, das Bildungsniveau langfristig wieder zu erhöhen. Dafür jedoch fehlt offensichtlich der politische Wille. (Glocke der Präsidentin) Es dürfte daher wenig überraschen, sollte sich das von der Ampel bejubelte Startchancen-Programm am Ende als teure Luftnummer erweisen. Danke schön. (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Bildungsministerin Dr. Hubig.

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Dr. Stefanie Hubig

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich bin allgemein dafür bekannt, dass ich nicht zu Superlativen und übermäßiger Euphorie neige. (Abg. Martin Haller, SPD: Das stimmt!) – Ja, stimmt genau. (Abg. Sven Teuber, SPD: Aber heute ist es angebracht!) – Heute ist es angebracht, genau. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Das Startchancen-Programm ist ein großes Paket und ein großer Erfolg. Es zeigt, dass der Föderalismus funktioniert. Es zeigt vor allen Dingen auch, wir können gemeinsam regieren. Das war ein langer Weg. Wenn hier das Wort „überhastet“ vom Abgeordneten Paul gefallen ist, dann kann ich, ehrlich gesagt, nur lachen. Es war ein langer Weg. Es war ein manchmal mühsamer Weg, aber es war ein total erfolgreicher Weg. Es hat sich gelohnt. Wir sind stolz auf das, was heute vorliegt; denn es trägt die Handschrift von Rheinland-Pfalz. Wir waren eines von vier Ländern, die das Paket ausgehandelt haben. Es waren viele, viele Sitzungen dafür notwendig, damit es am Ende so gestanden hat. Deshalb gilt mein ganz besonderer Dank Frau Zimmermann aus dem Bildungsministerium, der zuständigen Referatsleiterin, und Staatssekretärin Bettina Brück, die die Spezialistinnen in Sachen Startchancen sind. Da kann man vielleicht einmal klatschen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Das Startchancen-Programm dockt an an den Schwerpunkt unserer Bildungspolitik. Es geht darum, dass die soziale Herkunft nicht entscheidend sein soll und sein darf für den Bildungserfolg. Zeugnis und Geldbeutel müssen, dürfen nicht in einem Verhältnis stehen. Dass dieses Programm ganz stark an die Programme, an das, was wir schon in Rheinland-Pfalz in der Bildungspolitik tun, anknüpft, liegt zum einen daran, dass wir verhandelt haben, zum anderen aber auch daran, dass wir mit den Dingen, die wir in den letzten Jahren in der Bildungspolitik in Rheinland„S4 Pfalz verändert haben, Standards gesetzt haben. Das ist das Programm – Schule stärken, starke Schule!“ für Schulen in herausfordernden Lagen. Es gibt kaum ein anderes Bundesland, das, zusammen mit der Wübben Stiftung, ein solches Programm aufgesetzt hat, an das wir jetzt anknüpfen können. Das sind die Familiengrundschulzentren, mit denen wir an den Start gegangen sind, mit denen die Schulen in herausfordernden Lagen bei Schülerinnen und Schülern, die eine Herkunft haben, die sie nicht prädestiniert für den Bildungserfolg nach der bisherigen Situation, dafür sorgen können, dass diese Kinder Chancen haben. Was wir das erste Mal flächendeckend machen, ist, dass wir einen Sozialindex anlegen. Wir schauen zielgenau, wo die Schulen sind, die eine besondere Unterstützung brauchen. Wir gehen nicht mit der Gießkanne vor. 200 Schulen können profitieren. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn es noch mehr Schulen wären, aber ich glaube, es ist gut, dass wir mit diesen 200 Schulen anfangen; denn dieses Programm hat es in sich. Es geht um 20 Milliarden Euro in zehn Jahren. Das ist ein riesiges Volumen. Es geht um drei große Säulen, an denen wir arbeiten wollen. Wir wollen, dass die Mindeststandards stärker erreicht werden. Es ist uns ganz wichtig, dass die Kinder lesen, schreiben und rechnen können. Wer hier im Parlament zugehört hat, hört es auch nicht zum ersten Mal von mir. Wir machen das in den Grundschulen. Wir haben ein großes Programm aufgelegt, einen Neun-PunkteMaßnahmenplan, der genau das beinhaltet, was wir mit dem StartchancenProgramm weiterführen können. Wir haben berufsbildende Schulen, Realschulen plus, integrierte Gesamtschulen, ganz verschiedene Schularten mit im Programm, bei denen wir zielgenau darauf schauen, was die Schulen brauchen, aber vor allen Dingen was die Schülerinnen und Schüler brauchen. Einmal geht es darum, dass wir die Schulen zusätzlich mit Geld unterstützen, damit sie sich genau das einkaufen, was sie an zusätzlicher Förderung, an Know-how, an Coaching brauchen. Was immer sie für sich als angemessen im Prozess ihrer Schulentwicklung sehen, das können sie sich besorgen. Es geht um schönere Lernorte. Schulen sind nicht nur Lernorte, sie sind auch Lebensorte. Es geht darum, dass wir das, was wir mit unserer Schulbaurichtlinie, die wir modernisiert haben, angestoßen haben, fortführen können. Schulen sollen Orte sein, an denen sich Schülerinnen und Schüler genauso wie Lehrerinnen und Lehrer wohlfühlen. Es geht auch um multiprofessionelle Teams. Es geht um Schulsozialarbeit, aber auch um Schulkrankenschwestern, mit denen wir als fast einziges Land in ganz Deutschland unglaublich gute Erfahrungen gemacht haben. Die wollen wir weiter für Grundschulen ausbauen. (Beifall bei der SPD, bei der FDP und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben mit dem, was wir bisher getan haben, viele gute Erfahrungen gemacht und sind auf dem richtigen Weg. Wir sind froh, dass wir mit den Schulen – deshalb auch einen großen Dank an die Schulen, die jetzt mit an Bord kommen – weiterarbeiten können. Liebe Frau Groß, wir werden all das, was Sie gefordert und angemahnt haben, tun. Natürlich wird dieses Programm evaluiert, es wird wissenschaftlich begleitet und immer wieder in seiner Wirksamkeit überprüft. Das steht alles schon in den Vereinbarungen. Ich glaube, es ist gut und richtig so, dass wir es genau im Blick behalten. Warum machen wir das alles? – Wir machen das, weil wir wollen, dass unsere Kinder und Jugendlichen, die im Mittelpunkt unseres Handelns stehen, einen erfolgreichen Weg gehen können, weil sie die Bildung brauchen, die sie in einen Beruf, egal ob es ein Handwerk oder ein Studium ist, was auch immer, führt. Sie sollen am Ende erfolgreich sein, ein erfülltes Leben führen. Ich glaube, dass das, was wir jetzt machen, ein Zeichen des Respekts und der Wertschätzung für diese Kinder ist. Ich bin auch sicher, dass die Kinder und Jugendlichen, die diesen Respekt in ihren jungen Jahren erfahren, es später uns, der Gesellschaft insgesamt, zurückgeben. Ich denke, das ist das Entscheidende. Die Kinder, die Jugendlichen sind unsere Zukunft, und sie sollen eine gute Zukunft haben. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Marco Weber in der zweiten Runde.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Hubig, vielen Dank noch einmal für Ihre Ausführungen und dafür, noch einmal herauszustellen, dass aus Rheinland-Pfalz heraus an dem Programm auf Bundesebene intensiv mitgearbeitet wurde und Impulse von Rheinland-Pfalz dort eingeflossen sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was mir noch einmal wichtig ist zusammenzufassen, ist, bis auf zwei Bedenkenträger habe ich bei allen herausgehört, dass man offen mit dem Programm umgeht, mit dem Programm, das jetzt diesen Sommer in die Umsetzung geht, in Rheinland-Pfalz die Chancen sieht, die Herausforderungen sieht, aber auch, dass es ein Baustein ist, der ermöglicht worden ist, um weitere Verbesserungen in der Schullandschaft mit den drei Säulen, die hier angesprochen worden sind, anzustoßen und mit der Bundesebene und den Bundesländern dann auch in Rheinland-Pfalz diese drei Säulen hervorzuheben und auszuarbeiten. Letztendlich war ich überrascht, dass Herr Schwab so konkret und so lobend dieses Programm angegangen ist. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Guter Mann! – Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) Wenn ich dann auch sagen darf, Frau Kollegin Groß von der CDU, ich fand Ihre Rede sehr aufbauend (Vereinzelt Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bzw. die Dinge, die Sie angesprochen haben von Evaluation und auch die Programme, die laufen, dass die nicht eingestellt, sondern weitergeführt werden, ermutigend, ebenso dass die CDU dieses Startchancen-Programm mit Spannung verfolgen wird. Daher glaube ich, war die Diskussion mit ihrer Aktualität eine sehr gute Diskussion. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnetet Teuber.

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Sven Teuber SPD

Da kann ich wunderbar anschließen, Herr Präsident, an meinen Vorredner. Offensichtlich kann die Ampel sehr gut überzeugen. Wenn die Opposition schon mehr Lobeshymnen liefert als die Regierungsfraktionen, (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) dann ist das schon sehr überzeugend. „Geschichtsträchtig“ habe ich gehört. hat]“, sagte Frau Groß. Das sind natürlich die richtigen Bewertungen für dieses Startchancen-Programm; denn es ist so. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marco Weber, FDP – Heiterkeit bei der SPD) 20 Milliarden Euro für Kinder und Jugendliche. Das ist ein Erfolg unserer Ampelkoalition in Berlin und auch hier in Mainz. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –

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Marco Weber FDP

Jawohl!) – Ja, das ist so. Das ist auch gut so; denn diejenigen, die um 6.00 Uhr morgens aufstehen, sind genau diejenigen, die eine solche Bildungspolitik brauchen. Die brauchen eine starke Ganztagsförderung für ihre Kinder oder ihre Enkelkinder. Die brauchen ein starkes individuelles Förderprogramm in den Grundschulen, in den weiterführenden Schulen, in der dualen Ausbildung. In dem Zusammenhang ist es einfach so, dass wir deswegen Bildung unabhängig machen von der Herkunft, von dem Geldbeutel der Eltern. Es obliegt damit den Talenten, den Interessen, den Kompetenzen und der Leistung, dass dort Bildungserfolg festzustellen ist. Das ist ein Programm, das zu Recht von der Opposition als geschichtsträchtig und als das größte, das es je in dieser Bundesrepublik gab, eingeschätzt wird. Wir sollten gemeinsam daran arbeiten, dass es darüber hinaus eine Zukunft hat. Jetzt gilt es erst einmal den Schulen zu danken; denn es ist auch ihr Erfolg. (Zuruf der Abg. Ellen Demuth, CDU) Durch den intensiven Austausch und die Rückmeldungen der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Verbände konnten wir eine große Überzeugung auch in Berlin erreichen. Wir arbeiten jetzt daran, dass das umgesetzt wird und wir mit den Kolleginnen und Kollegen sowie den Eltern und den Kindern und Jugendlichen vorangehen, um die gleichen Startchancen für alle zu haben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. – Doch, Abgeordneter Paul hat sich gemeldet.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Herr Kollege Teuber, groß und geschichtsträchtig. Groß und geschichtsträchtig war der Turmbau von Babel. Die Titanic war auch groß und geschichtsträchtig. Es kommt nicht auf Größe an, es kommt nicht auf Strukturen an, es kommt auf Inhalte an, auf eine inhaltliche Struktur. Was Sie hier machen, ist, Sie versuchen einen Triumph der Form über den Inhalt. Natürlich sind Schulen Lebensorte, natürlich kann man das verbessern. Natürlich kann man die Gebäude so gestalten, dass sie etwas freundlicher sind, das Zusammenkommen und den Austausch erleichtern. Wer ist dagegen? Sie müssen doch aber angesichts der Bildungstests, die nicht von der AfD, sondern von Bildungsexperten kommen und uns immer wieder hier beschäftigen, und angesichts dessen, dass wir eine Negativspirale feststellen müssen, weil die Schüler nicht besser und die Probleme immer größer werden ebenso die Herausforderungen, einfach konstatieren, dass wir eine Strukturreformdebatte brauchen. Wir müssen uns klarmachen, dass wir dann, wenn wir diese Herausforderungen, wie die Massenmigration, die wir auch haben – ich meine, das können Sie nicht vom Tisch wischen, keiner spricht übrigens mehr von der multikulturellen Gesellschaft, das hat die Sozialdemokratie in den 90er-Jahren angestrebt, davon ist keine Rede mehr –, angehen wollen, dafür sorgen müssen, dass möglichst früh, möglichst intensiv und möglichst nachhaltig Deutsch vermittelt wird und die Kinder, die aus, sagen wir einmal, Herkunftsfamilien kommen, bei denen vielleicht das Thema „Bildung“ nicht so groß ist wie eben in Mitteleuropa – auch das muss benannt werden –, anders mitgenommen werden. Da müssen Sie anders vorgehen und dafür sorgen, dass die Integration gelingt. Die Integration gelingt nicht mit immer mehr Schulsozialarbeit, die wir gar nicht grundsätzlich negativ sehen, oder Schulcafés und Bibliotheken, sondern sie beginnt, wenn Sie den Mut haben, eine Strukturreform einzuleiten und zum Beispiel den Herkunftssprachenunterricht zugunsten von noch mehr Deutschförderung und Intensivdeutschkurse abschaffen. Das wollen Sie alles nicht. Sie doktern an den Symptomen herum und geben sehr, sehr viel Geld aus. Ich prognostiziere leider, dass wir uns auch hier wieder irgendwann (Glocke des Präsidenten) über PISA und andere Bildungstests – letzter Satz – unterhalten werden müssen, die dokumentieren, dass Sie und Ihre Bildungspolitik leider gescheitert sind. (Beifall bei der AfD)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Groß.

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Jennifer Groß CDU

Ein kurzer Satz noch. Ja, es ist das größte Bildungsprogramm, (Vereinzelt Beifall bei der SPD) das es bisher in Kooperation zwischen Bund und den Ländern gab. Das honorieren wir, das erkennen wir an. Jetzt erinnern wir uns an die sechs Forderungen von uns. Das heißt, daran wird sich sowohl das Bildungsministerium in Mainz als auch das gesamte Programm messen lassen müssen. Vor allen Dingen – ich zitiere Helmut Kohl –: Das Interessante und Wichtige ist, was hinten herauskommt. – (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Das heißt: Sind die Ergebnisse besser? Kommen die Schulen damit zurecht? Bleibt das Personal, oder ist es wieder einmal eines von tausend Programmen, das hinterher wieder auf die Länder bzw. auf die Kommunen zurückgeschoben wird? Die Fragen haben wir im Raum, und darauf brauchen wir Antworten. Vor allen Dingen entbindet es das Land nicht, endlich seine Hausaufgaben zu machen und sich jetzt nicht hinter dem Startchancen-Programm zu verstecken. Ich erinnere an viele, viele Reden, die hier vorne gehalten worden sind mit dem Programm, das bald kommen mag, an Tagesordnungspunkte in Bildungsausschüssen, die vertagt worden sind. Jetzt ist es da, jetzt muss man damit arbeiten, aber auch hier vor Ort die Hausaufgaben machen und das, was an Anträgen vonseiten der CDU-Opposition kommt, annehmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)

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Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn es um Verbesserungen in Bezug auf die Bildungsgerechtigkeit geht, noch ein konstruktiver Vorschlag. Wie dem Volksfreund zu entnehmen war, stehen Rheinland-Pfalz im Rahmen des Startchancen-Programms pro Jahr rund 50 Millionen Euro vom Bund zu, das Land beteiligt sich in gleicher Höhe, also insgesamt 100 Millionen Euro jährlich, wobei das bereits für landeseigene „S4“ Programme, wie vorhin beschrieben, und „Schule macht stark“, aufgewandt wird und angerechnet werden kann. Kollegin Groß sagte dies bereits in Runde eins. Doch Investitionen in unsere Bildungspolitik sollten wir nicht anrechnen, sondern damit entstehende finanzielle Spielräume nutzen, zum Beispiel für mehr Lehrkräfte in unseren Schulen und Klassen in eben diesen herausfordernden Lagen. Die Schülerschaft ist in den letzten Jahren heterogener geworden, besonders in den herausfordernden Lagen. Um diesem Umstand gerecht zu werden und das Potenzial aller Kinder optimal ausschöpfen zu können, brauchen wir viel mehr Lehrkräfte. Der Spagat zwischen Fördern und Fordern in großen und heterogenen Lerngruppen ist sonst nicht mehr zu bewältigen. Alles steht und fällt mit ausreichend Lehrkräften. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist auch das dritte Thema der Aktuellen Debatte beendet. Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Vom Landtag vorzunehmende Wahlen: Wahl von schriftführenden Abgeordneten Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/8737 – Vorgeschlagen sind die Kollegen David Guthier, Jens Jenssen und Gregory Scholz. Ist jemand dagegen, dass sie Schriftführer werden? – Enthält sich jemand der Stimme? – Vielen Dank. Das ist einstimmig. Die drei genannten Abgeordneten dürfen künftig ihr Amt ausüben. (Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: Antrag auf Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Michael Frisch, Martin Louis Schmidt und Matthias Joa als parlamentarische Gruppe „Drei Farben“ sowie auf Gewährung finanzieller Leistungen für diesen Zusammenschluss Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/8706 – Die fraktionslosen Abgeordneten Michael Frisch, Martin Louis Schmidt und Matthias Joa haben mitgeteilt, dass sie die parlamentarische Gruppe „Drei Farben“ gegründet haben. Sie beantragen die Anerkennung der Gruppe sowie die Gewährung zusätzlicher Leistungen. Nach § 11 des Fraktionsgesetzes gelten die Bestimmungen für Leistungen, die die Fraktionen erhalten, auch für Leistungen an fraktionslose Abgeordnete und deren Zusammenschlüsse. Das Fraktionsgesetz sieht diese Leistungen jedoch nicht bedingungslos vor, sondern verlangt, dass sie notwendig sind, damit fraktionslose Abgeordnete bzw. deren Zusammenschlüsse ihre parlamentarischen Aufgaben wahrnehmen können. Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 13. Februar diesen Jahres dem Landtag einstimmig vorgeschlagen, den Antrag abzulehnen. Zur Begründung verweist der Ältestenrat darauf, dass die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für einen solchen Zusammenschluss geforderte politische Homogenität nicht vorliege. Auch sei der Zusammenschluss nicht groß genug, um mindestens einen Sitz in einem Fachausschuss zu erhalten. Zudem dürften sich Abgeordnete derselben Partei nach den Vorgaben der Geschäftsordnung des Landtags nicht auf mehrere Fraktionen und in der Folge auch nicht auf eine Fraktion und auf eine Gruppe aufteilen. Im Einzelnen wird auf die Begründung des Beschlussvorschlags des Ältestenrats in der Drucksache, die oben erwähnt ist, verwiesen. Wir kommen damit zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrats gemäß Nummer I der Drucksache 18/8706. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Gegenstimmen? – (Zurufe aus dem Hause: Zwei Farben!) Stimmenthaltungen? – Diese Empfehlung ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der fraktionslosen Abgeordneten Michael Frisch und Martin Louis Schmidt angenommen. Vielen Dank. Wir kommen damit zu Punkt 4 der Tagesordnung: zes (POG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/6909 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/8745 – Die erste Plenarberatung war in der 49. Sitzung. Die Anhörung im Innenausschuss ist durchgeführt. Die Ausschussempfehlung lautet auf Ablehnung. Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Herber.

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Dirk Herber CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal besteht heute die Chance, dass die Ampelfraktionen über ihren Schatten springen, um die Innere Sicherheit unseres Landes zu verbessern. Es ist die fehlende Rechtsgrundlage, die uns bislang daran hindert, dass die Bodycam der Polizei und vielleicht auch künftig einmal beim kommunalen Vollzugsdienst so genutzt wird, dass sie sowohl für die eingesetzten Kräfte als auch für unsere Bürgerinnen und Bürger den größtmöglichen Wert hat. Aus diesem Antrieb heraus haben wir den vorliegenden Gesetzentwurf formuliert und wären zu jeder Zeit gesprächsbereit gewesen, um Änderungen zu diskutieren und einfließen zu lassen, um die brachliegenden Möglichkeiten schnellstmöglich umsetzen zu können. Zur Erinnerung für diejenigen, die es vielleicht vergessen haben: Wenn ich von diesen im Moment noch nicht nutzbaren, aber nützlichen Funktionen rede, dann meine ich, dass der Einsatz der Bodycam in Wohnungen erlaubt werden soll, das Pre-Recording, die automatische Aktivierung bei der Erkennung von Schussgeräuschen, die Übertragung des Livebilds in die Polizeidienststelle, die GPS-Standortbestimmung durch die am Körper der Kolleginnen und Kollegen getragene Kamera. Leider hat sich aber der Innenausschuss mit der Mehrheit der regierungstragenden Ampelfraktionen nach einer intensiven Anhörung und Auswertung dagegen entschieden, dem Parlament die Annahme unserer Gesetzesänderung zu empfehlen. Letztendlich entscheiden heute aber Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, ob Sie dem eindeutigen Votum der Expertinnen und Experten im Ausschuss folgen wollen oder aus parteipolitischen Interessen auf Zeit spielen und dann erst im Spätjahr dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Damit werden Sie Monate vergehen lassen, in denen Sie in Ihrer Verantwortung für unser Land nicht nur die Menschen besser vor Straftaten schützen können. Sie geben darüber hinaus auch der Landesregierung die Möglichkeit, die Rolle als Arbeitgeber gerecht auszufüllen, indem Sie sie verpflichten, die Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei bestmöglich auszustatten, um in einem immer gefährlicher werdenden Beruf der nötigen Eigensicherung im höchstmöglichen Maß Rechnung zu tragen. Um Sie in Ihrer Entscheidung zu unterstützen, fasse ich Ihnen gerne noch einmal die Kernpunkte der Experten zusammen. Selbstverständlich will ich auch die einzelne Mindermeinung von Professor Dr. Zöller von der Uni München nicht verschweigen, der den Gesetzentwurf sowohl verfassungsrechtlich als auch inhaltlich sehr kritisch sieht. Er bezweifelt allerdings auch generell die Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers zum Einsatz von Bodycams in Wohnungen und befürwortet keine der vorgeschlagenen Maßnahmen. Dass er von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN benannt wurde, wundert mich bei derem sicherheitspolitischen Verständnis allerdings nicht. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Demgegenüber stehen sechs weitere Gutachter, von denen sich vier explizit mit verfassungsrechtlichen Aspekten befasst haben. Zwei weitere, der Hersteller der Geräte und die Vertreterin der Gewerkschaft der Polizei, erläutern den praktischen Nutzen der vorgeschlagenen Änderungen aus Sicht eines Herstellers bzw. der Polizei und begrüßen diese vollumfänglich. Von den angesprochenen fünf Gutachten kommen vier also mit kleinen Abstufungen zu dem Schluss, dass die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen verfassungsfest und geeignet sind, den Regelungszweck zu erreichen. Schlagwortartig stelle ich Ihnen jetzt also gerne die Positionen der Experten zu unseren Forderungen vor. Wir wollen den Einsatz der Bodycam in Wohnräumen erlauben. Dazu sagt zum Beispiel Professor Dr. Kyrill-Alexander Schwarz von der Universität Würzburg: Der Bodycameinsatz ist bei richtiger Würdigung eine Begleitmaßnahme zu anderen polizeilichen Standardmaßnahmen, die zwar einen Grundrechtseingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, aber in Ansehung der mit dem Eingriff verfolgten Ziele keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. – Universitätsprofessor Dr. Matthias Bäcker von der Uni Mainz spricht: Gegen diese Norm bestehen meines Erachtens angesichts der strengen Einsatzvoraussetzungen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. – Dietrich Rühle, Dozent für Gefahrenabwehr a. D. von der Hochschule der Polizei, äußerte sich: Die beabsichtigte Neuregelung über den Einsatz von Körperkameras in Wohnräumen ist darum in dem beschriebenen Umfang auch verhältnismäßig. – Christian Scherf, Geschäftsführender Direktor von Axon, also der Firma, die die Geräte herstellt: Grundsätzlich leistet die Bodycam in jedem Szenario einen erheblichen Beitrag zum Schutz von Polizistinnen und Polizisten sowie dem polizeilichen Gegenüber und trägt zur Deeskalation von Einsatzsituationen bei. Aus rein einsatztaktischer Sicht sollte es daher keine Situationen geben, in welchen zwar Einsatzmittel wie Taser und Schusswaffe genutzt werden können, aber keine Bodycams. – Stefanie Loth, Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Rheinland Pfalz, fordert für ihre Gewerkschaft deshalb an dieser Stelle erneut die Ausweitung der Aufnahmemöglichkeit auch in Wohnungen und anderen nicht öffentlichen Orten. Wir wollen das Pre-Recording ermöglichen. Professor Dr. Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg sagt dazu: Dies begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, da die kurzzeitig erfassten Daten nach 60 Sekunden aus dem Zwischenspeicher unwiederbringlich gelöscht werden. – Steffi Loth von der GdP dazu: Das aus unserer Sicht sehr sinnvolle Instrument des Pre-Recording, wodurch die oft sehr wesentlichen Sekunden vor dem aufgenommenen Ereignis aufgezeichnet werden. – Wir wollen die Schussknallerkennung gestatten. Professor Franz Lindner, Uni Augsburg: Angesichts des erhöhten Gefährdungspotenzials von Schusswaffen für Leib und Leben der Polizeibeamtinnen und -beamten besteht an der Verfassungskonformität, insbesondere der Verhältnismäßigkeit der Norm, kein Zweifel. – Die GdP: Zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen ist die maximale Ausnutzung der technischen Möglichkeiten anzustreben. Die Liveübertragung in eine Dienststelle wollen wir erlauben. – Dazu Professor Franz Lindner: An der Verhältnismäßigkeit der Übermittlungsbefugnis bestehen keine Zweifel, zumal die Speicherung der Daten in der Polizeidienststelle ausdrücklich für unzulässig erklärt wird. – Dietrich Rühle, Dozent für Gefahrenabwehr: „Gegen die Liveübertragung von ken.“ Christian Scherf, Geschäftsführer von Axon: Das tragische Ereignis in Kusel hat gezeigt, dass ein erweiterter Schutz für Einsatzkräfte dringend geboten ist. Axon setzt in diesem Zusammenhang verstärkt auf Realtime Services, also automatische Alarmierungen, um Lagebildeinschätzungen in Echtzeit zu ermöglichen und Einsatzkräfte zu entlasten. – Die GdP spricht sich dafür aus, die Übertragung auf eine Wache, die Führungszentrale oder eine Befehlsstelle in einer BAO, also Besonderen Aufbauorganisation, hätte auf jeden Fall einen einsatztaktischen Mehrwert, weil so die eingesetzten Kräfte besser koordiniert werden könnten. Die GPS-Standortkennung wollen wir nutzen. Dazu Professor Schwarz von der Uni Würzburg und Professor Lindner von der Uni Augsburg unisono: Verfassungsrechtliche Bedenken sind nicht erkennbar. – Steffi Loth von der GdP: Die Nachvollziehung des Standorts kann im Notfall Leben retten. – Die Anhörung hat also über fast alle durch die in diesem Parlament vertretenen Fraktionen benannten Experten eindeutig ergeben, dass unser Gesetzentwurf die Notwendigkeit der polizeilichen Praxis aufgreift und sie passgenau und verfassungskonform umsetzt. (Beifall der CDU) Gerade auch in Anbetracht dieses klaren Votums der angehörten Sachverständigen und der Wünsche aus der Polizei selbst heraus ist es vollkommen unverständlich, warum wir die Änderungen erst in vielen Monaten in einem von der Landesregierung nachgeschobenen Gesetzentwurf umsetzen sollen, und das dann nicht einmal mit allen Möglichkeiten, die uns die Bodycam als modernes Einsatzmittel bieten wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihr Votum gleich dient der Inneren Sicherheit und nicht zuletzt auch dem Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten. Lassen Sie uns keine unnötige Zeit verlieren. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf final zu. (Beifall der CDU, bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Nina Klinkel.

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Nina Klinkel SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gehört der polizeiliche Einsatz von Bodycams in Wohnungen in das rheinlandpfälzische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz? – Ja, absolut. Wir haben als Fraktion hieran auch keinen Zweifel gelassen, weder im Innenausschuss noch im Parlament. Herr Präsident, ich darf mit Ihrer Erlaubnis meine Fraktionsvorsitzende Sabine von Bodycams auch in Wohnungen möglich werden sollte. Eine Körperkamera, für jeden sichtbar getragen, kann deeskalierend und schützend wirken. Sie zurückweichen lassen.“ Also ja, festschreiben im POG. Nur fünf Polizeigesetze erlauben das bisher. Wir wollen das sechste sein und den Einsatz im privaten Wohnraum und im juristischen Einklang mit Artikel 13 Grundgesetz ermöglichen. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch anführen: Wir wollen noch viel mehr. Wir wollen auch die Fußfessel und die Möglichkeit des Anlegens unter Zwang in unser POG bringen. Ebenso wollen wir, dass die Monocam, der Handy-Blitzer, ins POG kommt. Uns haben daher die Nachrichten aus dem Innenministerium sehr gefreut. Ich habe an dieser Stelle schon oft gesagt, dass wir einen ganzheitlichen Blick auf das POG brauchen. Der größere Novellierungsrahmen, der ansteht, hat das Ziel, noch mehr Sicherheit und Schutz für Bürgerinnen und Bürger dieses Landes und für unsere Polizei, die täglich ihren Kopf hinhält, zu bieten. Wir möchten ein POG, das permanent auf der Höhe der Zeit ist und rechtliche Sicherheit bietet. Wir sind sicher, dass der Entwurf des Innenministeriums diesen Kriterien entspricht, auch weil es der Antrag der CDU nicht tut. Herr Kollege Herber, hier muss ich Ihre selektive Wahrnehmung einiger Experten leider einschränken. Von den meisten gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da haben Sie völlig recht. Das haben wir mit großer Freude gehört. Allerdings weist Ihr Antrag erhebliche fachliche Mängel im Bereich der Formalia auf. Herr Professor Zöller, den ich inhaltlich nicht teile, den ich aber technisch an dieser Stelle zitieren muss, stellt fest, – – (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) – Nein, es sind noch mehr, aber ich werde sie jetzt zitieren. – – dass sich anstelle einer ausreichenden Gesetzesbegründung lediglich wenige Sätze zur Umschreibung der Zielvorstellung fänden, ohne hierbei einschlägige Rechtsprechung und Literatur oder empirische Studien ausgewertet zu haben. Mehr eine rechtspolitische Forderung, die in Ordnung, aber eben kein sauberer Gesetzestext ist. Er kommt gar zu dem Schluss, dass Ihr Vorschlag – ich zitiere aus der StelProfessor Thiel legte dar, dass der Entwurf Anwendbarkeitslücken enthält, bei denen beispielsweise nicht dargelegt ist, ob und wie ein Einsatz in Räumen gestaltet werden soll, die weder strikt privat noch öffentlich sind, wie im Polizeigewahrsam, in den Fahrzeugen etc. Professor Bäcker attestiert dem Entwurf ein – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, hinsichtlich des Pre-Recordings bei einem Body-Cam-Einsatz in einer Wohnung“. Sehr geehrter Herr Kollege, das ist uns für unsere Beamtinnen und Beamten zu unsicher. Aus diesem Grund muss Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen. Bedenken inhaltlicher Natur – das haben wir schon im Innenausschuss geregelt – haben wir tatsächlich bei der Schusswaffenerkennung. Der AxonVertreter hat gesagt, dass die Fehlerwahrscheinlichkeit sehr hoch ist. Da gäbe es andere diskutable Vorschläge, wie das Ziehen der Waffe aus dem Holster. Das würden wir in der Diskussion für zielführender halten. All das addiert in der Technik und in den Formalia ist aber nicht unerheblich; denn Sie müssen doch auch sagen, wir haben hier ein juristisch komplexes Werk. Nicht umsonst haben bisher nicht alle Bundesländer das eingeführt, und nicht umsonst gibt es eine große Klage in Bayern gegen das dortige PAG. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Es ist uns wichtig, die Novelle rechtssicher und frei von Fehlern zu gestalten; denn niemand von uns möchte in die Situation kommen, dass wir aufgrund einer Klage die Bodycams in der Wohnung wieder einziehen und rückgängig machen müssen. Also Ja zum polizeilichen Einsatz von Bodycams in Wohnungen, Ja zum PreRecording und zur umfassenden Dokumentation des Geschehens, aber auch Ja zu einem rechtlich sauberen und handwerklich genauen Gesetzentwurf. Daher trotz inhaltlicher Einigkeit in der Sache Nein zum vorliegenden Entwurf. Ich denke, Sie werden dann Ihrerseits beim Regierungsentwurf zustimmen können, sobald er vollständig dem Innenausschuss vorliegt. Aufgrund der juristischen Komplexität der Sache werden wir der Gründlichkeit den Vorrang vor Schnelligkeit gewähren. Danke. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor neun Jahren hat das Pilotprojekt der rheinland-pfälzischen Polizei zum Einsatz von Bodycams begonnen. Vor neun Jahren! Der Pilot lief erfolgreich. Der Einsatz der Bodycams ist mittlerweile geübte Praxis, und er beruht auf dem aktuellen § 31 Abs. 1 POG, der wie folgt lautet – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten –: „Die Polizei kann in öffentlich zugänglichen Räumen personenbezogene Daten durch den offenen Einsatz körpernah getragener Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte erheben, wenn durch Tatsachen begründete Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dies zum Schutz eines Polizeibeamten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.“ (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Nun möchte die CDU den Einsatz von Bodycams in Wohnungen regeln und versucht dies mit dem hier in Rede stehenden Gesetzentwurf. Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Kollege Herber, es besteht kein Zweifel daran, dass die Bodycam auch in Wohnungen ein geeignetes Einsatzmittel für die Polizei sein kann. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU – Glocke des Präsidenten) Den Zweifel haben wir nie geschürt. Auch in Wohnungen sehen sich Polizistinnen und Polizisten bei Einsätzen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt. Hiergegen gilt es auch in Wohnungen die Polizistinnen und Polizisten bestmöglich zu schützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie können aber doch nicht einen Gesetzentwurf vorlegen, der die gesamte rechtliche Debatte rund um den Einsatz von Bodycams in Wohnungen völlig außen vor lässt. Das haben Sie hier getan. Der Einsatz von Bodycams in Wohnungen stellt einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre dar. Unsere Wohnungen sind unser Rückzugsort, der Kern unseres privaten Lebens. Wir sind hier zusammen mit Freunden, mit Familie, mit Kindern. Deshalb müssen wir doch bei jedem Eingriff in das Grundrecht auf Unversehrtheit der Wohnung die Frage stellen: Ist dieser Eingriff verfassungsgemäß? Genau diese Frage haben Sie sich offensichtlich nicht gestellt. (Abg. Dirk Herber, CDU: Nein!) Ansonsten wäre bei der Anhörung nicht herausgekommen, dass die Regelung, die Sie vorschlagen, gerade nicht verfassungssicher ist. (Abg. Dirk Herber, CDU: Ein Sachverständiger!) – Zwei! Im Rahmen der Anhörung hat Professor Bäcker – der wurde übrigens von Ihnen benannt – sehr überzeugend herausgearbeitet, unter welchen Voraussetzungen der Einsatz der Bodycam in Wohnungen rechtssicher ermöglicht werden kann. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Ohne zu sehr ins Detail zu gehen, kann man festhalten: Der Einsatz ist erstens nach einer vorherigen richterlichen Anordnung möglich. Zu nennen ist hier Artikel 13 Abs. 4 Grundgesetz. Es dürfte aber jedem klar sein, dass das hier in diesem Fall nur bedingt praxistauglich ist. Bleibt noch die zweite Option, Artikel 13 Abs. 5 Grundgesetz. Demnach „sind technische Mittel ausschließlich“ – das ist wichtig, ausschließlich – „zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, Fall bedarf es keiner richterlichen Anordnung. Was haben Sie nun aber gemacht, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union? – Sie haben die beiden genannten Absätze ohne weitere Bedenken miteinander kombiniert. Das Ergebnis dieses missglückten Kreuzungsversuchs: Sie wollen die Bodycam in Wohnungen zum Schutz von Beamtinnen und Beamten sowie Dritten ohne richterliche Anordnung einsetzen. Verfassungsrechtlich ist das dünnes Eis. Wir als Ampelkoalition haben bereits in unserem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass wir den Bodycam-Einsatz in Wohnungen ermöglichen wollen, aber eben verfassungsgemäß und ohne rechtliche Bedenken. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Was durchaus Sinn macht klarzustellen!) Wir wollen keine verfassungswidrigen Tiefeneingriffe in den geschützten Bereich der Wohnung, der für unsere Mitmenschen einen sehr, sehr hohen Wert hat. Deshalb können wir Ihren Gesetzentwurf nicht mittragen. Die CDU möchte zudem bislang ungenutzte Bodycam-Funktionen für den Polizeidienst nutzbar machen. Diese betreffen Vorabaufzeichnungen, PreRecording, das Lifestreaming der Bodycam-Aufnahmen in eine Polizeidienststelle, die GPS-Ortung der Einsatzkräfte und die Schussschallerkennung. Gegen diese Funktionen spricht rechtlich nichts. Das wurde von allen Sachverständigen bestätigt. Gleichwohl bleiben technische Details zu klären. Ich denke dabei an die Zuverlässigkeit der Schussschallerkennung oder an die praktische Umsetzung des Lifestreamings. Zudem stellt sich die Frage, welche Regelungen überhaupt in das Gesetz aufgenommen werden müssen. Meine sehr geehrten Damen und Herren der CDU, es besteht für Sie aber kein Grund, darüber enttäuscht zu sein, dass wir Ihren Gesetzentwurf nicht mittragen können. Wie wir schon gehört haben, hat Staatsminister Ebling angekündigt, es wird in der Landesregierung an einer umfassenden Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes gearbeitet, an einer Novelle aus einem Guss. (Beifall eines einzelnen Mitglieds der SPD) Diese Novelle ist aufgrund zahlreicher technischer Neuerungen sowie aufgrund von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts geboten. Wir werden hier ein sehr dickes Brett bohren. Wir schaffen Rechtsgrundlagen für Monocam, für automatisierte Datenanalyse und – was mich besonders freut – für die elektronische Fußfessel. Mit Letzterer versprechen wir uns besseren und wirksameren Schutz von Frauen vor sexualisierter und häuslicher Gewalt. Staatsminister Ebling hat auch angekündigt, dass eine Rechtsgrundlage für den Einsatz der Bodycam in Wohnungen und für das Pre-Recording kommen soll. Da sage ich: Warten wir den Gesetzentwurf der Landesregierung ab und greifen dieser Novelle nicht vor; denn es geht gerade bei Verfassungsfragen, wie Sie gemerkt haben müssten, nicht um Schnelligkeit, sondern um Genauigkeit. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Stuhlfauth.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir reden heute über ein sehr wichtiges Thema, das uns alle angeht und das Wohl unserer Gesellschaft maßgeblich beeinflusst: Die Sicherheit unserer Einsatzkräfte, der Polizei. Diese Männer und Frauen setzen tagtäglich ihr Leben, ihre Gesundheit auf das Spiel, um in Notlagen zu helfen und Krisensituationen zu bewältigen. Ihr unverzichtbarer Beitrag verdient nicht nur unseren Dank, sondern auch höchsten Respekt. (Beifall der AfD) Leider erleben wir eine besorgniserregende Zunahme von Angriffen und Verletzungen gegenüber unseren Einsatz- und Sicherheitskräften. Vorfälle aus Städten wie Trier und Koblenz sind nur Beispiele für das inakzeptable Phänomen verbaler und körperlicher Angriffe gegen unsere Polizeibeamten, die fast täglich vorkommen. Diese Gewalttaten gehen über physische Angriffe hinaus. Auch Falschbeschuldigungen, Sachbeschädigungen und Rechtsstreitigkeiten beeinträchtigen den Ruf und die Einsatzwertigkeit unserer Polizei nachhaltig. Um dieser bedenklichen Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir bereits in der letzten Legislaturperiode im Jahr 2020 den flächendeckenden Einsatz von Bodycams mit Pre-Recordingfunktion auch in Wohnräumen gefordert, was von allen hier Anwesenden klar abgelehnt wurde. Jetzt hat man sich wohl doch dazu durchgerungen, einen Antrag zu formulieren und eine Expertenanhörung zu diesem Thema angesetzt. Dieser Sinneswandel erstaunt und erfreut zugleich. Die Kopiermaschine wurde angeworfen. Zurück aber zur Expertenanhörung. Die kürzlich durchgeführte Expertenanhörung zu dieser Technologie bestätigte erneut eindeutig, dass der Einsatz dieser Technologie einen legitimen, geeigneten und erforderlichen Zweck erfüllt. Die Verwendung stellt eine angemessene Schutzmaßnahme für unsere Polizeibeamten dar, wie die Mehrheit der Experten bestätigte und somit den Einsatz begrüßte. Dabei möchte ich nicht erneut auf alle einzelnen Punkte eingehen, da ein Großteil bereits genannt und bei der Aussprache im Innenausschuss gesagt wurde. Ich möchte aber auf zwei Punkte etwas tiefer eingehen, die mir persönlich wichtig sind. Im Kontext von Einsätzen in Privaträumen wurde die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes durch fast alle Experten eindeutig bejaht. Die Verwendung von Bodycams in privaten Räumlichkeiten erfüllt folglich einen legitimen Zweck und ist notwendig, um die Sicherheit für die Beamten zu gewährleisten. Die Pre-Recordingfunktion der Bodycams bietet nicht nur einen zusätzlichen Schutz für die Polizeibeamten, sondern ermöglicht auch das Speichern der letzten drei Sekunden vor der Aktivierung der Kamera. Diese Funktion kann von entscheidender Bedeutung sein, da sie im Bedarfsfall dazu beiträgt, die Angemessenheit und Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns zu belegen. Das Wichtigste dabei ist, dass insbesondere in dynamischen Einsatzlagen der Auslöser für das polizeiliche Eingreifen dokumentiert ist. Darüber hinaus dient sie der Vermeidung oder der Widerlegung von Falschbehauptungen gegen die Polizei und trägt insbesondere in schwierigen und unübersichtlichen Einsatzlagen gleichzeitig zum Schutz der Beamten selbst bei. Auch mir ist wichtig zu betonen, dass der Datenschutz ebenfalls nach Überzeugung der Anzuhörenden gewahrt bleibt. Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt einschließlich des Lifestreams in die Einsatzzentrale. Gespeicherte Dateien sind zugangsbeschränkt und streitgeschützt, um den unberechtigten Zugriff Dritter auszuschließen. Folglich sind diese erfassten Filmsequenzen gerichtsfest. In Baden-Württemberg, wo diese Technologie bereits seit dem Jahr 2019 erfolgreich im Einsatz ist, konnte in rund 84 % der Fälle allein durch die Androhung des Einschaltens von Pre-Recording die Situation deeskaliert bzw. bereinigt werden. Die Erfahrungen der baden-württembergischen Landespolizei zeigen klar die Effektivität und Wirksamkeit dieser Technologie im praktischen Einsatz. Angesichts der zunehmenden verbalen und körperlichen Übergriffe gegen Einsatzkräfte ist es unsere Pflicht, maximale Unterstützung zu bieten und wirksam vor Gewalt zu schützen. Daher stimmen wir natürlich dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Frau Klinkel, es ist lächerlich, wenn Sie kommen und sagen, wir haben schon am 17. Juni 2021 darüber gesprochen. (Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD) Da geht wirklich Langsamkeit und Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Da kann man nicht mehr von schnell und auch nicht von gründlich sprechen. Sie wollten das gar nicht machen. (Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD) Nur einmal zur Information: Wenn ich in eine AfA gehe, wenn ich nach Speyer in die AfA gehe, dann darf ich in keinem Gebäude die Bodycam benutzen. Da kommt es regelmäßig zu komplexen Lagen. (Glocke des Präsidenten) – Ich habe 6 Minuten.

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Hendrik Hering

Das stimmt, Sie haben recht, Sie haben 6 Minuten, Herr Stuhlfauth. (Zurufe von der SPD)

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Peter Stuhlfauth AfD

Da darf man die Bodycam nicht benutzen. Wie gesagt, da kommt es regelmäßig zu komplexen Lagen. (Unruhe bei der SPD) Die Kollegen begeben sich in Gefahrensituationen. Nehmen Sie sich aber noch drei Jahre Zeit. Danke. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Fernis. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz)

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Philipp Fernis FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute ein Thema, welches insbesondere für den Schutz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wichtig ist, der – ich glaube, das kann man wirklich sagen – uns allen in diesem Hause zu Recht besonders am Herzen liegt; denn sie sind diejenigen, die für unsere Rechtsordnung, für unsere Freiheitsordnung und für den Schutz anderer, der Bürgerinnen und Bürger, im wahrsten Sinne ihren Kopf hinhalten. Deswegen ist es wichtig, das Thema im vollem Bewusstsein dieser Sachlage und gleichzeitig mit der gebotenen verfassungsrechtlichen Ernsthaftigkeit miteinander zu diskutieren. In der Sache – das zeigt der zwischenzeitlich vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung, das zeigen die Stellungnahmen im Plenum, und das kann ich auch für die Freien Demokraten ganz klar sagen – liegen wir nicht auseinander; denn auch wir sind der Auffassung, dass der Einsatz von Bodycams in Wohnungen ermöglicht werden sollte. Gleichzeitig muss ich aber meinen Parteifreund Kubiki zitieren – das ist jemand, der Ihnen bei der Union vielleicht ein bisschen sympathisch ist –, der einmal angetreten ist mit dem Hinweis, wollen reicht nicht, man muss es auch können. Ihr Gesetzentwurf, der kann es nicht. Ihr Gesetzentwurf in dieser Form – das hat unter anderem die Anhörung gezeigt – ist in seiner konkreten Ausgestaltung eben nicht dazu geeignet, eine rechtssichere Grundlage für den Einsatz von Bodycams in Wohnungen zu bilden. Ich will Ihnen auch sagen, warum das nicht der Fall ist. Erstens steht in Ihrem Gesetzentwurf, zum Schutz der eingesetzten Kräfte und zum Schutz der Rechte Dritter. Das begegnet mit Blick auf die verfassungsrechtliche Grundlage für audiovisuelle Aufzeichnungen in Wohnungen erheblichen Bedenken. „Zum Schutz von Einsatzkräften“ ist aus dem Grundgesetz ausdrücklich verfassungsrechtlich geregelt, darüber hinausgehend aber eben gerade nicht. Jetzt können Sie sagen, das ist ein akademischer Streit; denn wenn Rechte Dritter bedroht sind, muss der Polizeibeamte einschreiten. Ja, aber Verfassung ist doch kein akademischer Streit, sondern Verfassung ist die Grundlage dessen, was Recht und Unrecht auseinanderhält, auch im staatlichen Handeln, und deswegen ist es uns wichtig an dieser Stelle. Im Übrigen steht etwas darin für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Für die Verfolgung von Straftaten ist der Landesgesetzgeber nicht zuständig, und für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist Filmen in einer Wohnung natürlich unverhältnismäßig. An dieser Stelle ist Ihr Gesetzentwurf, so sehr wir das Ziel des Schutzes von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten teilen und es auch ermöglichen werden, verfassungsrechtlich schlicht untauglich. Darüber hinaus zum Thema „Schussknallerkennung“: Die Schussknallerkennung braucht keine Grundlage im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz. Ein Schussgeräusch sorgt sofort dafür, dass die Tatbestandsvoraussetzungen der Norm erfüllt sind. Der technische Weg des Einschaltens ist an der Stelle dann schlicht irrelevant. Das gilt übrigens für alle anderen Formen auch. Ein Polizeibeamter zieht seine Waffe nur, wenn die Voraussetzungen für das Einschalten der Bodycam gegeben sind. Wenn Sie das entsprechend miteinander verknüpfen, dann kann er in dem Moment aufzeichnen. Sie können diese Dinge schlicht und ergreifend so miteinander verknüpfen. Ich würde uns raten, im Gesetz das zu regeln, was geregelt werden muss, und den Rest der polizeilichen Praxis zu überlassen. Sie haben sich jetzt ein technisches Merkmal herausgepickt. Wir haben in der Anhörung gehört, was die Systeme technisch heute noch können. Das kann man doch, soweit es keiner gesetzlichen Regelung bedarf, weil es keinen weiteren Grundrechtseingriff normiert, schlicht der polizeilichen Praxis überlassen und sich als Gesetzgeber heraushalten. Ein zweiter Punkt, der berührt ist: Sie haben in Ihren Gesetzentwurf das Thema „Pre-Recording“ aufgenommen. Wir haben schon gesagt, das ist auch im Gesetzentwurf der Landesregierung enthalten. Ich kann mich dem nur anschließen. Wir werden das ermöglichen, das ist ein wichtiges Instrument. Die Frage, die darüber hinausgeht und die Sie im Gesetzentwurf auch wieder nur punktuell normiert haben, was die technischen Möglichkeiten angeht: Brauche ich an dieser Stelle eine gesetzliche Normierung für die Ortung von Einsatzkräften? – Ich glaube, die brauche ich im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz nicht. Das POG regelt Eingriffsbefugnisse gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, das Verhältnis der Dienststelle zum einzelnen eingesetzten Beamten. Das ist berührt; denn nur den orte ich und keinen Bürger. Das ist eine Sache des Personalvertretungsrechts. Das ist eine Sache, die der Personalrat mit dem Innenministerium aushandeln muss, aber keine Sache, in der wir als Gesetzgeber eine Maßnahme in ein Gesetz hineinschreiben sollten, von der wir zum Beispiel gar nicht wissen, wie Personalvertretungen dazu stehen. Im POG brauchen wir sie nicht. Das ist alles etwas, was an einer punktuellen Stelle eingreift, was Dinge aufgreift, die zwar auch uns am Herzen liegen, aber in der Ausgestaltung, die Sie vorgelegt haben, für uns nicht zustimmungsfähig ist. Deswegen freue ich mich auf den ausgegorenen Gesetzentwurf der Landesregierung und kann für die Freien Demokraten sagen, dass wir diesem Werk an dieser Stelle leider nicht zustimmen können. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht deren Fraktionsvorsitzender, Abgeordneter Dr. Streit. Sie haben eine zusätzliche Redezeit von 1 Minute.

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Nach der überaus überzeugenden Anhörung im Innenausschuss für eine umfassende Einführung der Bodycam-Möglichkeiten auch im privaten Wohnungsbereich wären eigentlich der Worte genug gewechselt, wenn es denn so kommt. Durch die Ankündigung des Innenministers, in einem überarbeiteten POG auch die Regelung zur Nutzung der Bodycam auf rechtlich sichere Füße zu stellen, hat die Landesregierung wieder einmal versucht, ein Thema abzuräumen, welches durch zahlreiche parlamentarische Initiativen – soeben ist die Zahl gefallen – schon vor drei Jahren durch die FREIEN WÄHLER nach vorne entwickelt wurde. Insgesamt ist man seit sieben Jahren daran. Also von daher, Zeit war genug, und ich darf mich bei der CDU für den vorliegenden Gesetzentwurf bedanken. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU) Für die jetzt vorgelegte rechtliche Verankerung der Bodycam im POG gibt es zwei gute Gründe: Bodycams haben zunächst eine präventive Wirkung und schützen Menschen im Einsatz. Ein potenzieller Straftäter überlegt sich die Beleidigung oder den tätlichen Angriff auf Beamte zweimal, wenn er genau weiß, dass er dabei gefilmt und seine Handlung dokumentiert wird. Außerdem ist sie zwingend notwendig, um den Beamten das eigene Rüstzeug an die Hand zu geben, Kriminelle im Nachgang selbstständig identifizieren zu können. Bodycams stärken somit die Autorität von Polizisten vor und nach einer Straftat. Konkret müssen diejenigen, die unser System unter Einsatz ihrer physischen und psychischen Gesundheit schützen, so ausgestattet sein, dass sie selbst über ein Höchstmaß an Schutz verfügen. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Im Innenausschuss war man sich fraktionsübergreifend einig, dass die Uhr fünf nach zwölf geschlagen hat. Teile der Gesellschaft haben ein Eigenleben entwickelt, das sich auf unserem Kompass nicht mehr verorten lässt. An dieser Stelle darf ich anfügen, dass wir für den Einsatz von Bodycams in Wohnungen sind. Gerade dort ist es wichtig, dass jeder Polizist eine Bodycam am Körper trägt. Ich darf aber an dieser Stelle auch noch einmal auf das Abstimmungsverhalten in der Sitzung des Landtags am 2. März 2023 verweisen. Unser Antrag auf flächendeckende Ausstattung mit Bodycams wurde mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der FREIEN WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt. Begründung: Wenn auf einem Streifenwagen eine Bodycam ist, muss das ausreichen. – Das wäre vergleichbar mit der Ausstattung jedes Streifenwagens mit nur einer Pistole. Das reicht dann auch nicht. Nun aber zum vorgelegten Gesetzentwurf im Konkreten. Aufgrund der technischen Entwicklung und der sich verändernden Sicherheitslage besteht im Bereich des POG grundsätzlicher Novellierungsbedarf. Die ständige Ausweitung der Aufgaben muss mit einer stetigen Ausweitung an Personal einhergehen. Nicht nur vonseiten der Polizeigewerkschaft GdP wird die deeskalierende Wirkung in Wohnungen als einem unbekannten Einsatzort gesehen und befürwortet. Der Schutz der Polizei steht im Vordergrund, sodass die vielfältigen Handlungsoptionen – automatisches Einschalten, Schussknallerkennung, Übertragung und Ortung in die Dienststelle und vieles mehr – der neuen Generation Bodycam 4 die entsprechende Umsetzung und Verankerung im Gesetz erfahren sollten. Die bessere Lageeinschätzung in der Dienststelle ist durch die Direktübertragung möglich. Mit den Zusatzfunktionen ist das digitale Beweismanagement durch eine automatisierte Auswertung von Aufzeichnungen anzustreben. Nach den aktuell vorliegenden Informationen zur im Laufe des Jahres geplanten Reform des POG durch das Innenministerium sollen allerdings nur kleine Teile der technischen und sinnvollen Möglichkeiten Eingang in den Gesetzentwurf des Landes finden. Mit dem Einsatz der Bodycam im privaten Wohnungsbereich werden keine Ziele verfolgt, die verfassungsrechtliche Bedenken aufkommen lassen, so die Experten. Bei Wohnungen liegt schon beim Betreten ein Grundrechtseingriff vor, der durch eine Bodycam nicht explizit andere Voraussetzungen schafft. Hier ist der Fokus eindeutig auf die Eigensicherung und die Abwendung von Gefahr für Leib und Leben Dritter zu legen, der auch den Einsatz von Bodycams in Wohnungen rechtfertigt. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es bleibt die Frage, ob wir nun eine zügige Umsetzung der rechtlichen Verankerung des Bodycam-Einsatzes in Wohnungen inklusive der technischen Möglichkeiten wollen oder das parlamentarische Verfahren der nun angekündigten großen POG-Reform abwarten, die erst im Laufe des Spätherbstes zu Ergebnissen führen wird. Wir FREIEN WÄHLER werden dem vorgelegten Gesetzentwurf der CDU gern zustimmen in der Hoffnung, dass die endlich bei der Truppe ankommenden Bodycams nun auch mit voller Wirkung eingesetzt werden können. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Innenminister Ebling.

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Michael Ebling

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wer wollte es bestreiten, die Zeiten sind bewegt, sie verändern sich schnell. Viele Menschen empfinden das als ein Stück Unsicherheit. In Zeiten, in denen es unsicher ist, ist es umso wichtiger, dass wir diejenigen stärken, die für die Sicherheit sorgen. Die Polizei in Rheinland-Pfalz sorgt für diese Sicherheit, und sie tut dies erfolgreich. Wir sind eines der sichersten Länder in der Republik. Die Aufklärungsquote spricht dafür, und wir sorgen für die Sicherheit der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Noch nie gab es so viele Beamtinnen und Beamte bei der rheinland-pfälzischen Polizei wie zurzeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wir reformieren die kriminalpolizeiliche Arbeit, um sie effektiver und effizienter zu machen. Wir stärken die Ausstattung unserer Polizei allein im vergangenen Jahr mit einem Sonderprogramm von rund 2 Millionen Euro und damit im Übrigen auch mit der neuesten Generation von Bodycams. Wir haben es nicht nur angekündigt, sondern der Regierungsentwurf ist da und wird diskutiert. Wir schaffen einen modernen, aber vor allen Dingen rechtlich stabilen Handlungsrahmen für die Beamtinnen und Beamten unserer Polizei, nichts Wackelndes und nichts, bei dem man die Sorge haben muss, dass es das nächste Verwaltungsgericht kassiert, sondern gründlich ausgearbeitet. Deswegen geht dieser Regierungsentwurf, der schon da ist, Kilometer weiter als das, was wir heute an Klein-Klein-Entwurf der CDU-Fraktion erleben. Er geht deshalb weiter, weil der CDU-Entwurf kategorisch das Pre-Recording in Wohnungen ausschließt. Er geht deshalb weiter, weil Sie das Thema des Schussgeräusches unbedingt mit einem technischen Weg koppeln wollen, von dem sogar der Hersteller in der Anhörung sagt, er ist fehleranfällig. Wollen wir den Beamtinnen und Beamten unseres Landes sagen, dass wir uns auf einen Weg begeben, von dem selbst der Hersteller sagt, das ist nicht sicher für Euch? – Ich finde, das sollte man lieber lassen, Herr Abgeordneter Herber. Das sollte man dann einfach lassen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wir wollen die Möglichkeit eröffnen, Bodycams auch für den KVD, also für den Kommunalen Vollzugsdienst, zu nutzen. Insofern geht der Regierungsentwurf deutlich weiter, und – es ist schon angemerkt worden – neben den Hinweisen aus der Praxis, um ihn besser und sicherer zu machen, ist er, glaube ich, verlässlicher im Hinblick auf seine rechtliche Erarbeitung. Insofern lautet mein Fazit: Es geht heute darum, sich nicht in einem einzelnen Feld zu verlieren, sondern das Große in den Blick zu nehmen. Deshalb ist man gut beraten, heute einem einzelnen, nicht gut gemachten Gesetzentwurf nicht beizutreten, sondern vor allen Dingen einen Regierungsentwurf – darauf freue ich mich – gerne zügig im Parlament zu beraten. Dafür sind wir gut vorbereitet. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Meine Damen und Herren, es erfolgt die unmittelbare Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/6909 –. Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses empfiehlt die Ablehnung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Als Gäste im Landtag begrüßen wir zunächst Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Neuwied sowie den VdK Engers. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) Gesetzentwurf der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/7881 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/8746 – Die Grundredezeit je Fraktion beträgt 5 Minuten, die AfD und die FREIEN WÄHLER erhalten 1 Minute zusätzlich und haben somit 6 Minuten. Das Wort für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat Abgeordneter Wefelscheid.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

(Starker Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP –

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Martin Haller SPD

Der Mann hat Rückgrat!) – Vielen Dank. Ich hoffe, das geht jetzt nicht von der Redezeit ab. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause)

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade haben wir über Änderungen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz debattiert, und nun tun wir es wieder, zeigt dies doch den Überarbeitungsbedarf an der jetzigen Fassung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes. Die Gesetzentwürfe hierzu stammen in dieser Wahlperiode ausnahmslos von den Oppositionsparteien, den FREIEN WÄHLERN und den Kollegen der CDU. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Genau!) Nun wissen wir seit Anfang Februar 2024, auch das Innenministerium arbeitet an einer umfassenden Überarbeitung des POG. Minister Ebling will – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus der Pressemeldung des Innenministeriums – die „Polizei mit neuem Gesetz für [das] 21. Jahrhundert aufstellen“, um mit einem „Polizeigesetz auf der Höhe der Zeit“ einen „moderne[n] Handlungsrahmen“ zu schaffen, „um die rheinland-pfälzische Polizei für die Anforderungen des 21. Jahrhunderts zu rüsten“. Herr Minister Ebling, die im Regierungsentwurf aufgegriffenen Änderungen des POG sind zu begrüßen, wenn auch überfällig. Die Befugnis für den Einsatz von Bodycams in Wohnungen und das Ausschöpfen der technischen Möglichkeiten derselben haben wir gerade bei Punkt 4 der Tagesordnung auf Anstoß der CDU diskutiert. Das zwangsweise Anlegen der elektronischen Fußfessel wird uns noch näher beschäftigen, wenn der Regierungsentwurf in diesem Jahr im Plenum behandelt wird. Der tragische Vorfall in Edenkoben im September letzten Jahres, der uns hier in Rheinland-Pfalz vor Augen geführt hat, wie dringend wir eine Rechtsgrundlage für das Anlegen einer elektronischen Fußfessel, notfalls auch mit unmittelbarem Zwang, benötigen, war mit Anlass für den von den FREIEN WÄHLERN im Oktober 2023 eingereichten Gesetzentwurf zur Erhöhung der polizeilichen Gewahrsamsdauer in § 17 Abs. 2 POG auf 14 Tage und die Einführung einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit. Das Anwendungsfeld für den polizeilichen Gewahrsam ist breit, wie uns die Stimmen aus der Praxis im Rahmen des Anhörverfahrens gezeigt haben. Fälle des Terrorismus und Extremismus sind hier zu nennen, ebenso wie Fälle häuslicher Gewalt oder angekündigte massive Ausschreitungen bei Fußballspielen. Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Stefanie Loth stellte in ihrer Stellungnahme und im Anhörverfahren klar heraus – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Es sind Anwendungsbereiche denkbar, die ein Ingewahrsamnahme durch die FREIE WÄHLER findet unsere Unterstützung.“ In die gleiche Richtung ging auch das Votum vom ehemaligen Dozenten an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und der Polizei in Rheinland-Pfalz und Verfasser des führenden Kompendiums zum Polizei- und Ordnungsrecht Rheinland-Pfalz Dietrich Rühle. Er sagte: „Eine Verlängerung des Vorbeugegewahrsams nach § 17 POG auf zumindest 14 Tage wäre rechtmäßig und sogar geboten.“ (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Genau!) Neben den Stimmen aus der Praxis waren sich auch die Rechtsgelehrten weitestgehend einig. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen unseren Gesetzentwurf, insbesondere der Richtervorbehalt ist gewahrt. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen auch sagen, warum dies so ist. Nicht nur haben wir uns vorab intensiv mit den verschiedenen Regelungen in den anderen Bundesländern und der Rechtsprechung auseinandergesetzt, sondern – dies möchte ich hier nochmals betonen – wir wollen mit dem vorliegenden Entwurf auch nichts am Gewahrsamsgrund ändern, sondern nur an der Gewahrsamsdauer. Erhellend war für mich als Parlamentarier und Jurist aber, dass kritische Stimmen gegen unseren Gesetzentwurf, wie etwa Professor Matthias Bäcker von der hiesigen Johannes Gutenberg-Universität Mainz, bereits die aktuelle Ausgestaltung des § 17 Abs. 2 POG als missglückt ansehen, weil dieser für die längere Gewahrsamsdauer von bis zu sieben Tagen auch die Variante der Platzverweisung umfasst. Er sah hier, wie auch weitere juristische Kollegen, Überarbeitungsbedarf. Herr Minister Ebling, vielleicht sollten Sie dahin gehend auch noch einmal einen Blick in das Protokoll der Sitzung des Innenausschusses vom 11. Januar werfen und dies bei Ihrem Entwurf zum neuen POG noch kurzfristig berücksichtigen. Ein Blick ins Protokoll der damaligen Innenausschusssitzung offenbart noch einen weiteren interessanten Aspekt zur geäußerten Kritik an unserem Gesetzentwurf – Stichwort „Zwei Juristen, drei Meinungen“ –, reagierten doch die bayerischen Rechtsprofessoren Lindner und Schwarz hinsichtlich der Aussagen ihres Kollegen Professor Zöller, dass es keine einschlägige Rechtsprechung und Positionierung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Frage der Gewahrsamsdauer gäbe, mit deutlichem Unverständnis, gesteigert von der Offenbarung, dass Professor Zöller selbst an noch laufenden Klageverfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht beteiligt sei. Ein Sachverständiger, der zugleich Prozessvertreter in einem laufenden Verfahren ist und Eigeninteressen verfolgt, ist mir hier zum ersten Mal begegnet. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Wes Geld ich krieg, des Lied ich sing!) Schließen möchte ich meine Ausführungen mit dem Hinweis auf die klare Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Sie [hat] Die Polizei hat im Rahmen der Gefahrenabwehr auch Straftaten zu verhüten Nicht ohne Grund ist die freiheitsentziehende Maßnahme des Gewahrsams aus präventiven Gründen engen Voraussetzungen unterworfen. Nicht ohne Grund ist der Zeitraum für diese Maßnahme nur vorübergehend ausgestaltet. Nicht ohne Grund bedarf es einer richterlichen Entscheidung für die festzulegende Dauer der Freiheitsentziehung. Nicht ohne Grund haben andere Bundesländer mittlerweile eine längere Höchstdauer der präventiven Freiheitsentziehung als Rheinland-Pfalz oder diskutieren eine solche. Gehen wir hier gemeinsam den Schritt nach der letzten Novellierung im Bereich des Gewahrsams und der Gewahrsamsdauer im Jahr 2004, ein modernes Polizeirecht zu schaffen, um damit der Polizei auch künftig die für die Gewährleistung der Inneren Sicherheit erforderlichen Befugnisse zur Verfügung zu stellen und auf die heutigen Herausforderungen reagieren zu können. Stimmen Sie dem Gesetz zu. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie der Abg. Dirk Herber und Markus Wolf, CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Klinkel.

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Nina Klinkel SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser zweite Vorschlag zur POG-Änderung beschäftigt sich mit der Frage nach der Verlängerung der Gewahrsamsdauer im POG von bisher sieben auf 14 bzw. 28 Tage, also der höchstzulässigen Dauer einer Freiheitsentziehung bei der präventiven Ingewahrsamnahme. Dieses „präventiv“ möchte ich in diesem Zusammenhang noch einmal betonen; denn juristisch ist das Entziehen von Freiheit das schärfste Schwert, das wir haben. Wir reden beim POG über ein Präventivgesetz mit Präventivmaßnahmen und nicht Sanktionsmaßnahmen. Herr Rühle brachte das Dilemma in seiner Stellungnahme für den Innenausschuss gut auf den Punkt – ich darf mit Ihrer Erlaubnis zitieren, Frau rechtlich möglich sein. Andererseits darf auch nicht jemandem für längere Zeit die Freiheit entzogen werden, ohne dass das ein ordnungsgemäß ergangenes Strafurteil bestimmt, ja obwohl er noch nicht einmal verdächtig sein Strafrecht, wo nur vergangene Tatsachen zählen, die auch bewiesen werden können, muss im Rahmen der Gefahrenabwehr ein Sachverhalt zugrunde gelegt werden, der erst noch eintreten könnte, was ja meistens zwar in gewissem Umfang wahrscheinlich, keineswegs aber sicher ist.“ Nun bewegen wir uns in einem Raum – es wurde schon gesagt –, in dem es keine verfassungsrechtlich konkrete Obergrenze der Dauer gibt. Deshalb haben wir auch Regelungen in den Bundesländern, die von 48 Stunden bis zwei Monate reichen. Der Rahmen für die Anordnung ist eng zu fassen. Sie muss die Verhältnismäßigkeit wahren, zudem müssen tatsächlich dringende Gefahren für Leib und Leben von der Person ausgehend drohen. Anhaltspunkte reichen nicht aus. Schauen wir uns einmal an, wie oft die unter dieser Voraussetzung stehende Sieben-Tage-Dauer der Ingewahrsamnahme in Rheinland-Pfalz überhaupt im vergangenen Jahr ausgeschöpft wurde. Die Kolleginnen und Kollegen im Innenausschuss haben es gehört, zweimal, meine Damen und Herren, zweimal in ganz Rheinland-Pfalz. Das hat auch damit zu tun, dass der Freiheitsentzug mit dem POG ausschließlich dazu dient, die Auflösung konkreter Gefahrensituationen herbeizuführen. Es dient nicht dazu, lästige Personen aus dem Verkehr zu ziehen. Auch wenn es populistisch kurzfristig vielleicht gut ankommen mag, es gibt keine Langzeitstrategie, die man daraus für Überzeugungstäter ableiten kann. Das hat Ihnen auch Professor Schwarz erläutert. dient Präventivhaft nicht. Sie soll nichts überbrücken. Weder Klimakleber noch die Durchsetzung eines Platzverweises machen eine Verlängerung der Gewahrsamsdauer notwendig. Sie können hier keinen zwingenden Regelungsbedarf darlegen. Unter anderem Professor Bäcker attestiert Ihnen, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz aus dem Blick zu verlieren, und auch Professor Thiel stellt dies infrage. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!) Wir werden Ihrem Vorschlag daher nicht zustimmen. Ich möchte abschließend noch erwähnen, es gibt genügend rechtsstaatliche Instrumente, um gegen radikale Gruppen vorzugehen, abseits und deutlich stärker, als das die Präventivgesetze der Länder je regeln könnten. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Herber.

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Dirk Herber CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Neben uns haben sich auch die FREIEN WÄHLER Gedanken gemacht, wie sich die Innere Sicherheit in unserem Land verbessern lässt, und dann auch einen Gesetzesänderungsantrag für unser POG formuliert. Das finde ich sehr lobenswert. Im vorliegenden Fall ging es um die Erhöhung der Dauer der höchstzulässigen Freiheitsentziehung in den Fällen von § 14 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 POG, also um die Verhinderung der Begehung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat oder der Fortsetzung derselben oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung oder um die unerlässliche Durchsetzung einer Platzverweisung oder eines Aufenthaltsverbots. Auch hierzu haben wir im Innenausschuss Experten zurate gezogen, und im Grunde war sich auch hier die Mehrheit über eine verfassungsmäßig gebotene Anwendbarkeit der Änderung einig. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es waren in der Anhörung die gleichen Experten zu Wort gekommen, die sich schon für eine Änderung im Sinne unseres Gesetzesvorschlags zur Änderung des POG mit Blick auf die Bodycam geäußert hatten. Dass sich die Ampelfraktionen in diesem Haus aber leider nicht von Expertise leiten lassen, sondern lieber von politischem Schachspiel, haben sie bei der Abstimmung im vorherigen Tagesordnungspunkt gezeigt. Auch aus der Anhörung zum Änderungsvorschlag der FREIEN WÄHLER will ich die gegenteilige Meinung nicht unter den Tisch fallen lassen. Die Herren Professor Dr. Bäcker und Professor Dr. Zöller sehen den Vorschlag als eingriffsrechtlich unschlüssig und verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig an und schlagen vor, auf eine Umsetzung in der derzeitig vorgeschlagenen Gesetzesfassung zu verzichten. Sie erinnern sich aber vielleicht auch alle daran – ausgehend von der vorherigen Rede –, welche Fraktion diese Anzuhörenden benannt hat. Herr Professor Zöller war von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN benannt und Herr Professor Bäcker von der FDP. Die GdP in Anwesenheit ihrer Vorsitzenden Stefanie Loth unterstützt den Vorschlag jedenfalls, wenn auch die Maßnahme nach deren Einschätzung in der Praxis nicht allzu häufig angewendet wird, was aber auch an den hohen Ansprüchen an die geeignete Durchführung dieser Maßnahme liegt. Es seien aber durchaus Anwendungsbereiche denkbar, die ein Bedürfnis nach Verlängerung notwendig machen können, wie zum Beispiel – Frau Klinkel, Sie haben es abgelehnt, aber die GdP hat dafür gesprochen – die Aktionen durch Klimaaktivisten (Abg. Nina Klinkel, SPD: Ja, aber dafür ist das doch nicht da!) – das hat die GdP-Vorsitzende in der Anhörung befürwortet – oder noch nicht bekannte Formen des Protestes, aber auch Fußballspiele von nationalem oder internationalem Interesse, die aufgrund ihres Fanaufkommens solche Maßnahmen nötig machen. Auch Professor Dr. Thiel sieht für die Änderungen zwar einen eher überschaubaren praktischen Anwendungsbereich, aber er äußert keine Bedenken gegen eine verfassungsrechtliche Zulässigkeit. Herr Rühle von der Hochschule der Polizei hält die Verlängerung des Vor[allerdings] nur dazu dienen, dringende Gefahren für Leib oder Leben oder eine Straftat i. S. d. § 34 Abs. 3 POG abzuwehren. Die konkrete Maßnahme muss zu dieser Abwehr geeignet und unerlässlich sowie gegenüber dem Schutz der Bewegungsfreiheit angemessen sein.“ Professor Dr. Schwarz begegnen in der beabsichtigten Verlängerung des präventiv-polizeilichen Gewahrsams keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Seinen Worten nach mag man zwar an der rechtspolitischen Sinnhaftigkeit eines Gewahrsams für Überzeugungstäter und dem Abschreckungspotenzial für die Gleichen zweifeln, verfassungsrechtlich ist allerdings für ihn dagegen nichts einzuwenden. Unterm Strich ist es an dieser Stelle wohl wie so oft der politische Wille, der darüber entscheidet, ob man dem Änderungsvorschlag der FREIEN WÄHLER folgt, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu verbessern. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was denn? Die Sicherheit? Das ist doch Quatsch! Das ist echt Quatsch! Mein Gott!) Wir haben diesen politischen Willen. Aus Sicht der CDU-Fraktion steht die vorgeschlagene Änderung im Einklang mit den Interessen der Sicherheit unserer Gesellschaft, und sie ermöglicht es der Polizei, dort, wo es notwendig wird – seien es auch noch so wenige Fälle –, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Null!) angemessen auf Gefahren reagieren zu können, gleichzeitig aber auch die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person nicht aus den Augen zu verlieren. Es ist immer noch eine Richterentscheidung, die über die Dauer und die Zulässigkeit der Freiheitsentziehung bestimmt. Daran ändert auch der Antrag der FREIEN WÄHLER auf eine Ausweitung des Gewahrsams nichts. Das Gericht würde auch weiterhin entscheiden. Ob das Gericht einen weiteren Rahmen hat, ist der politische Wille, um den es uns geht. Ich glaube, wir täten gut daran, diesen politischen Willen über die Sicherheit unseres Landes allem voranzustellen. Aus diesem Grund werbe ich herzlich gerne für die Änderung der FREIEN WÄHLER und bitte Sie um Unterstützung. (Beifall bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für eine Kurzintervention hat sich Abgeordnete Klinkel von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.

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Nina Klinkel SPD

Ich möchte an dieser Stelle vielleicht noch einmal klarstellen, es ging nicht um verfassungsrechtliche Fragen. Es ging um die Frage, ob wir das brauchen. Um einen Anzuhörenden, dessen Namen ich jetzt leider nicht mehr weiß, zu zitieren: Nicht alles, was verfassungsrechtlich okay ist, macht auch Sinn. – (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Sie unterschlagen – – – (Abg. Dirk Herber, CDU: Politischer Wille! – Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Zum einen, um es noch einmal klarzuziehen, wir haben die Dauer von sieben Tagen bereits im Gesetz stehen. Im letzten Jahr wurden diese sieben Tage in ganz Rheinland-Pfalz zweimal ausgeschöpft. Ich finde es ziemlich unredlich, es hier so darzustellen, als drohe ein Sicherheitsversagen im ganzen Land. Das ist nicht der Fall. Zweimal in ganz Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr. Wir haben die sieben Tage im Gesetz stehen. Es geht um die Frage der Sinnhaftigkeit und nicht um die Frage, ob es verfassungsrechtlich geht. Danke. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Wiedergabetöne eines elektronischen Geräts des Abg. Heiner Illing, SPD)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Kollege Illing, wenn Sie die Störung vielleicht abstellen könnten. Ansonsten zur Not ein paarmal auf den Boden hauen, dann ist es auch kaputt. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Ich darf dann zur Erwiderung Abgeordnetem Dirk Herber von der CDU das Wort erteilen.

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Dirk Herber CDU

Liebe Kollegin Klinkel, es geht nicht darum, bei Maßnahmen irgendetwas zu erfinden, was man nicht braucht. Wie oft wurde die Schusswaffe im Land Rheinland-Pfalz eingesetzt? (Abg. Michael Hüttner, SPD: Öfter!) Brauche ich deswegen noch eine Schusswaffe, nur weil sie wenig eingesetzt wird? (Abg. Nina Klinkel, SPD: Öfter als zweimal!) Muss ich alles daran messen, wie oft ich etwas einsetze, oder soll ich es lieber daran messen, welche Möglichkeiten ich habe, um Gefahren abzuwenden? Genau darum ging es im Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER, um nicht mehr und nicht weniger, darum, den Rahmen für ein Gesetz, bei dem ein Richter darüber bestimmt, inwieweit man einer Person die Freiheit entziehen kann, zu erweitern, um präventive Möglichkeiten zu schaffen, damit keine Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden. Alle Anzuhörenden sahen die Möglichkeit als wenig gegeben an, aber sie sahen es als eine sinnvolle Änderung an. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt nicht!) Ich glaube, wir sollten uns dazu begeben, einen Rahmen zu setzen, den man nutzen kann, um für Sicherheit zu sorgen, und nicht zu schauen, na ja, es ist nicht passiert, dann kann ich es abschaffen. Das wäre keine Politik, mit der ich Innere Sicherheit machen will. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER)

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Matthias Lammert

Wir fahren in der Rednerfolge fort. Ich darf Abgeordnetem von Heusinger von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort erteilen.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Herber, es stimmt nicht, dass die Sachverständigen gesagt haben, dass es eine sinnvolle Maßnahme ist, diese Präventivhaft zu verlängern. Das stimmt nicht. Es stimmt auch nicht, dass alle Sachverständigen gesagt haben – wie Sie es behauptet haben –, dass diese Änderung verfassungsmäßig geboten ist. (Abg. Dirk Herber, CDU: Ich habe doch zwei zitiert, die es gesagt haben! Dann hören Sie doch zu!) Das stimmt nicht. Wir haben nur gesagt – – – Die Sachverständigen haben gesagt, dass sie verfassungsrechtlich zulässig ist. (Abg. Dirk Herber, CDU: Habe ich doch! Das habe ich in meiner – – – Wollen Sie sie lesen? Ich drucke sie Ihnen aus!) Allein das haben die gesagt und nichts anderes. Was haben die FREIEN WÄHLER aber gemacht? Sie haben sich ein Aufregerthema herausgenommen. Wir haben eine Regelung in Rheinland-Pfalz. Die FREIEN WÄHLER haben sich ein Aufregerthema, das in der Bundesrepublik im letzten Jahr herumging, herausgenommen, einmal geschaut, was es für Erregungspotenzial gibt, wo wir eine Änderung gebrauchen könnten, um dann, ohne einmal zu schauen, ob überhaupt ein Änderungsbedarf da ist, einfach einmal einen Gesetzentwurf ins Plenum einzubringen. Im vergangenen Jahr sorgten vor allem – das haben wir gehört – die Aktionen der Letzten Generation für viel Aufmerksamkeit. Verbunden damit gab es eine Debatte bundesweit, eine Debatte unter anderem auch in Bayern – da wurde sie übrigens auch immer wieder einmal sehr hart angewendet – um eine Ausweitung der Präventivhaft. Dann nehmen Sie dies als schönes Thema, liebe FREIE WÄHLER, um zu signalisieren, wie sehr Sie doch für Law and Order stehen. Damit kommen wir genau zu dem Problem. Sie haben sich mit der Regelung nur oberflächlich befasst – das hat die Anhörung auch gezeigt – (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Quatsch!) und dann gesagt, wir machen einmal einen Gesetzentwurf. (Zuruf der Abg. Ellen Demuth, CDU) Ihr Gesetzentwurf zur Verlängerung der Maximaldauer des Präventivgewahrsams, schauen wir uns dazu die Fakten an, sie wurden schon genannt. In Rheinland-Pfalz beträgt die maximale Höchstdauer für die präventive Ingewahrsamnahme derzeit sieben Tage. Damit liegen wir bundesweit ungefähr im Durchschnitt. Dass viele Länder die Höchstdauer auf wenige Tage beschränkt haben, ist nachvollziehbar. Dazu müssen wir uns allerdings zunächst vergegenwärtigen – Kollegin Klinkel hat es auch schon ausgeführt –, wozu die Präventivhaft eigentlich dient. Verhängt wird sie, um potenziellen Gefahrensituationen zu begegnen, etwa um im Vorfeld eines Hochrisikospiels im Fußball die Anreise von gewaltbereiten Hooligans zu verhindern. Weil Personen die Freiheit entzogen wird, ist die Präventivhaft – auch das haben wir schon gehört – das schärfste Schwert im Polizei- und Ordnungsrecht. Mit solch einem scharfen Schwert müssen wir sehr vorsichtig umgehen. Eine Beschränkung der Maßnahme auf wenige Tage ist daher absolut geboten. Die Präventivhaft ist übrigens auch ausdrücklich nicht dazu da, politisch missliebige oder möglicherweise lästige Personen aus dem Verkehr zu ziehen. Hierbei verweise ich auf die Stellungnahme von Professor Zöller. Nachdem wir nun also wissen, wozu die Präventivhaft überhaupt da ist und warum sie in den meisten Bundesländern auf wenige Tage beschränkt wird, stellt sich die Frage, warum wir etwas ändern sollten. Lieber Kollege Wefelscheid, in Vorbereitung Ihres Gesetzentwurfs hätten Sie wenigstens einmal bei der Landesregierung erfragen können, in wie vielen Fällen derzeit die Höchstdauer von sieben Tagen ausgeschöpft wird. Das haben Sie aber nicht getan, sonst hätten Sie nämlich schon herausgefunden und nicht erst in der Anhörung gehört, dass dies im Jahr 2023 nur in zwei Fällen der Fall war, in zwei Fällen. Ich frage Sie daher: Glauben Sie ernsthaft, dass vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit besteht, (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Ja!) die Höchstdauer auf 28 Tage faktisch zu vervierfachen? – Um es – mit Genehmigung – mit Joschka Fischer zu sagen: „I am not convinced.“ Bliebe noch anzumerken, dass es ziemlich merkwürdig ist, dass Sie für die von Ihnen vorgesehene Verlängerungsmöglichkeit der Ingewahrsamnahme überhaupt keine Kriterien im Gesetzestext verankern. Nebulös schreiben Sie von „Extremsituationen“ und „begründeten Einzelfällen“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in seiner Stellungnahme hat Professor Matthias Bäcker schön auf den Punkt gebracht, wie Ihr Gesetzentwurf zu bewerten ist – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Eingriffsrechtlich unschlüsIch finde, das klingt nicht danach, dass wir diesem Gesetz zustimmen sollten. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Matthias Lammert

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Stuhlfauth.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute besprechen wir den Gesetzentwurf zur Änderung des § 17 POG, insbesondere die vorgeschlagene Erhöhung der maximalen Dauer der präventiven Ingewahrsamnahme gemäß § 14 POG von sieben auf 14 Tage. Die Diskussion um die Verlängerung der präventiven Ingewahrsamnahme erfordert eine tiefgehende Auseinandersetzung mit verschiedenen rechtlichen Aspekten, die alle bei der Aussprache im Innenausschuss mit den Experten beleuchtet wurden. Während dieser Expertenanhörung wurde deutlich, dass die vorgeschlagene Dauer im Einklang mit bisherigen verfassungsgerichtlichen Einschätzungen steht. Hierbei werden insbesondere das Grundrecht auf Freiheit der Person, Artikel 2 und Artikel 104 Grundgesetz, und die grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates berücksichtigt. Somit gilt die Höchstdauerregelung ausschließlich für Fälle der Ingewahrsamnahme nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 und 3 POG. Die Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer liegt allein beim zuständigen Richter, der den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten muss. Dabei ist auch zu beachten, dass diese Präventivhaft der Verhinderung unmittelbar bevorstehender Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten dient, die von erheblicher Bedeutung sind. Es ist wichtig zu betonen, dass sie nicht willkürlich, sondern aufgrund konkreter und begründeter Verdachtsmomente erfolgen muss. Die aktuellen Entwicklungen, wie die antisemitischen Demonstrationen nach dem völkerrechtswidrigen Angriff der Hamas auf Israel und das Verhalten der sogenannten Klimaaktivisten, aber auch Fußballhooligans sowie Gewalt in engen sozialen Beziehungen, unterstreichen die Dringlichkeit von Reformen und neuen Präventionsprogrammen. Dieser Gesetzentwurf bietet nun die Möglichkeit, geplante Straftaten vorerst im Keim zu ersticken und extremistische Täter vor einer weiteren oder erneuten Tatbegehung effektiv abzuschrecken. Die Verlängerung der präventiven Ingewahrsamnahme auf 14 Tage mit der Möglichkeit einer weiteren 14-tägigen Verlängerung durch richterlichen Beschluss geht über den bisherigen Ansatz von sieben Tagen hinaus. Diese Ausdehnung ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden eine intensivere Prüfung und Ermittlung von Verdachtsmomenten. Allerdings möchte ich hier anmerken, dass die Wirksamkeit solcher Regelungen nicht nur von ihrer Dauer, sondern vor allem von ihrer konsequenten Anwendungspraxis abhängt, die in Rheinland-Pfalz sehr überschaubar ist. (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Klinkel, ich gebe Ihnen recht, aus der polizeilichen Praxis ist es bekannt, es wird nicht sehr oft angewendet, aber wenn man nach Bayern geht, sind das gleich andere Zahlen. Schauen Sie sich diese einmal an. Es ist daher unerlässlich, bisherige Anwendungsprobleme insbesondere im Umgang mit sogenannten Klimaaktivisten und antiisraelischen Demonstrationen anzugehen. Die Politik muss die Polizei unterstützen und sicherstellen, dass Gesetze konsequent umgesetzt werden, wobei natürlich stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss. Der vorgeschlagene Schritt zur Neufassung des POG ist aus unserer Sicht als erster notwendiger Schritt, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden, zu betrachten. Es bleibt anzumerken, dass eine umfassende Überarbeitung des POG in Rheinland-Pfalz erforderlich ist, um den komplexen und facettenreichen Herausforderungen von heute zu begegnen. Nur durch eine gründliche Analyse und Überarbeitung kann die öffentliche Sicherheit und Ordnung langfristig gewährleistet werden. Insgesamt unterstützen wir den vorliegenden Antrag und halten fest, dass eine umfassende Überarbeitung des POG – das haben wir vorher auch bei der Bodycam gehört – in Rheinland-Pfalz dringend geboten ist, und dies in allen Bereichen. Danke. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Für die FDP spricht deren Fraktionsvorsitzender Philipp Fernis.

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Philipp Fernis FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesen Diskussionen, wenn es um das Polizeirecht geht, wird häufiger einmal der Versuch unternommen, dass man ganz viele Dinge gemeinsam in einen großen Topf wirft und dann eine Suppe daraus kocht, die irgendwie Sinn macht. Hier geht jetzt also die Bandbreite von Terrorismus bis Klimakleber über häusliche Gewalt. Das alles versucht man, irgendwie in einen Topf zu werfen und zu sagen, deswegen brauchen wir jetzt einmal eine Verlängerung dieses Instruments. Ich fange einmal beim schwerwiegendsten Problem an. Sie werden keinen Fall finden, in dem Sie ein Polizeigewahrsam über wenige Tage hinaus brauchen, um eine terroristische Straftat zu unterbinden. Das werden Sie schlicht deshalb nicht finden, weil die Strafbarkeit in diesem Bereich durch die sogenannte schwere staatsgefährdende Gewalttat – die finden Sie im Strafgesetzbuch – so weit vorverlagert ist, dass der eine oder andere Verfassungsjurist Zweifel daran hat, ob es zulässig ist. Es ist aber die derzeit geltende Rechtslage, dass Sie in diesen Fällen sofort mit Untersuchungshaft anknüpfen können. Dann sind die Leute gegebenenfalls wesentlich länger, nämlich bis zum Verfahrensabschluss, in Haft, wenn der dringende Tatverdacht besteht. Vor dem Hintergrund ist das ein Feld, das wir für Terrorismus schlicht überhaupt nicht brauchen, weil es den Anwendungsfall nicht gibt. Darüber hinaus sprechen Sie von Dingen, für die das einmal in das Gesetz genommen wurde. Da ging es um ganz konkrete Straftaten, die typischerweise – das waren die Dinge – einen Anlass haben und deswegen nach diesem Anlass auch nicht mehr zu befürchten sind. Da geht es um Hochrisikofußballspiele und bestimmte gewaltbereite Fans. Da geht es um Tage, an denen traditionell größere Demonstrationen stattfinden, die auch gewaltbereite Menschen auf den Plan rufen. Denken wir an den 1. Mai in Berlin oder in anderen Großstädten, an dem immer wieder einmal etwas passiert und man den Versuch unternehmen kann, oder Dinge wie den G-20-Gipfel beispielsweise in Hamburg, bei dem wir gesehen haben, was auch passieren kann. Die zeichnen sich aber alle dadurch aus, dass die Gefahr der Straftat endet; denn ansonsten wären Sie in einem Bereich, in dem Sie sagen müssten, das kann gar nicht lange genug sein. Das gibt der Rechtsstaat aber nun einmal gerade nicht her und aus guten Gründen gerade nicht her. Wir reden immer noch vom schärfsten Instrument, das dieser Staat jenseits der ganz akuten Abwehr, bei der der Staat gegebenenfalls auch mit Gewalt in körperliche Unversehrtheit und Leben eingreifen darf, hat, nämlich einem Menschen die Freiheit zu nehmen. Wenn Sie ein solches Instrument haben und feststellen, dass Sie das glücklicherweise nur sehr selten brauchen und – das will ich auch sagen – glücklicherweise in einer freiheitlichen Rechtsordnung auch nur sehr selten die Voraussetzungen gegeben sind, ein solch scharfes Instrument präventiv anzuwenden in Rheinland-Pfalz – übrigens auch deswegen, weil Rheinland-Pfalz ein sehr sicheres Bundesland ist, in dem wir eine ganze Reihe von Phänomenen mit gewalttätigen Ausschreitungen weit weniger haben, als wir sie in anderen Regionen Deutschlands haben, und uns damit auseinandersetzen müssen –, dann zu sagen, das erweitern wir jetzt einmal, weil es sein könnte, dass wir es einmal brauchen, das geht schon ein Stück weit fehl. Herr Kollege Herber, genauso fehl – das will ich dann auch sagen – geht Ihr Vergleich zur Schusswaffe, wenn Sie fragen: Wie oft wurde die gebraucht? Die Schusswaffe ist nämlich genau dazu da, als allerletztes Mittel, wenn ich ein Leben nicht anders retten kann, gegen denjenigen vorzugehen und im Zweifel dann das Leben des Aggressors zu gefährden. Das ist der Zweck der Schusswaffe. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Das ist eine akute Notsituation, in der es in aller Regel um Sekunden geht. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Ein solches Instrument mit einem Instrument, das einen Vorlauf hat, das andere Interventionsmöglichkeiten hat, gleichzusetzen oder auch nur einen Vergleich zu ziehen, zeigt ehrlich gesagt schon ein etwas verqueres Verständnis davon, wie Rechtsstaat funktioniert. In Notwehr darf ich Menschen töten, sonst nie. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Deswegen sind das absolut nicht vergleichbare Sachverhalte. (Abg. Dirk Herber, CDU: Jetzt wird’s bei Ihnen aber verquer!) – Herr Kollege Herber, dass Sie das als verquer bewerten, ist etwas, bei dem ich immer verteidigen würde, dass Sie das hier sagen dürfen. Dass ich das anders sehe, ist aber dann auch eine Realität, weil ich es ehrlich gesagt relativ verquer finde, wenn man sich hier hinstellt und wie eine schlechte Version von ChatGPT eine Anhörung zusammenfasst und dabei immer die Sätze herauspickt, die einem irgendwie gefallen, und sich nicht politisch damit auseinandersetzt, ob wir wollen, dass dieser Staat gegebenenfalls Unschuldige präventiv bis zu einen Monat einsperren kann, oder wir sagen, das geht zu weit, übrigens auch, weil der konkrete Bezug mit dem Zeitablauf immer weiter voneinander wegrückt. Da sage ich dann sehr klar als Freier Demokrat: Ja, wir erkennen an, dass es diese sehr konkrete Möglichkeit geben muss. Zum Glück wird sie restriktiv gehandhabt, und erweitern wollen wir sie mit Sicherheit nicht. Deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER ab. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Wir fahren in der Redefolge fort. Für die Landesregierung spricht Innenminister Michael Ebling. Sie haben das Wort

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Michael Ebling

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich würde mit einer Feststellung beginnen wollen. Die erste Feststellung, die ich treffen möchte, ist, das rheinland-pfälzische Polizeirecht kennt den Präventivgewahrsam. Es kennt ihn seit vielen Jahren. Wir haben ihn als gesetzliche Grundlage. Niemand hat die Absicht, ihn zu verändern. Er soll so bleiben, das ist wichtig, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass dieser Gesetzentwurf etwas Neues schaffen will. Die Gesetzesgrundlage, um auf dieser Basis zu entscheiden – wenn notwendig noch heute Abend –, ist da. Die zweite Feststellung, die ich treffen möchte, ist, der Präventivgewahrsam in Rheinland-Pfalz ist bis maximal sieben Tage möglich. Um ihn einfach einmal in den unverdächtigen Vergleich des Länderreigens zu rücken: In Hessen sind es sechs Tage, in Sachsen-Anhalt sind es vier Tage. Es ist ein bisschen so, und es ist ein bisschen so, und vermutlich sagt auch das etwas darüber aus, dass man in dieser Frage sehr wohl alleine durch die Praxis und die Anwendung deutschlandweit einen Korridor erkennen kann, bei dem wir zumindest festzustellen haben, die rheinland-pfälzische Regelung bleibt nicht irgendwo zurück, sondern trifft mit sieben Tagen mehr als ein gesundes Maß. Die dritte Feststellung ist – die ist wichtig –, ich kann bisher – da bin ich ganz bei Abgeordneter Nina Klinkel, die diese Debatte eröffnet hat – keinen Grund erkennen. Warum eigentlich? In der Begründung wird dann sogar noch ausgeführt – man muss heute inzwischen sagen, die ist weggefallen –, dass es da noch Klimaaktivisten gab. Nun, die Klimakleber kleben inzwischen nicht mehr. Das finde ich gut. Ich fand es schon immer Quatsch, aber jetzt ist dort sogar noch ein Weniger an Grund aus der Begründung der Fraktion heraus anzuführen, als das bisher aufrechterhalten worden ist. Insofern muss man die Gründe auch hier mit der Lupe suchen. Es ist vollkommen richtig, darauf hinzuweisen, dass es im vergangenen Jahr zwei Fälle gab, in denen der maximale Präventivgewahrsam von sieben Tagen überhaupt in Anspruch genommen worden ist. Das ist nun einmal keine Evidenz, um sich die Frage „Muss man das jetzt ausweiten?“ zu stellen. (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Es gibt keinen Grund für diese gesetzliche Initiative. Wenn man etwas nicht begründen kann zu tun, dann soll man es einfach lassen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Wir sind am Ende der Debatte. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der FREIEN WÄHLER – Drucksache 18/7881 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Damit entfällt die dritte Abstimmung. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Landesgesetz zur ergänzenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden sowie zur Änderung des Landesbeamtengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/8552 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/8823 – Wir hatten den Gesetzentwurf in erster Beratung am 24. Januar dieses Jahres bereits hier beraten und eine Aussprache darüber geführt. Es gab dann eine Ausschussüberweisung an den Innenausschuss. Dort gab es die unveränderte Annahmeempfehlung. Deswegen ist das Gesetz jetzt wieder zurückgekehrt. Wir haben gemäß Ältestenrat beschlossen, keine Aussprache durchzuführen. Deswegen kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/8552 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Damit ist Tagesordnungspunkt 6 ebenfalls erledigt. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/8766 – Erste Beratung Jede Fraktion hat 5 Minuten. Zur Begründung spricht ein Mitglied der einbringenden Fraktionen. Ich darf Abgeordnetem Hans Jürgen Noss von der SPD-Fraktion das Wort erteilen.

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Hans Jürgen Noss SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Personalräte bilden ein wichtiges Glied im gedeihlichen Zusammenwirken zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die gestützt und geschützt werden sollten. Während der Pandemie wurde dafür den Personalräten die Möglichkeit geschaffen, bis zum 31. März 2024 Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen sowie Sitzungen und Beschlussfassungen auch mittels Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen. Im Rahmen der aktuellen Novellierung des Personalvertretungsgesetzes sollen diese Regelungen, die sich in der Praxis bewährt haben, dauerhaft eingeführt werden. Bis zu einer endgültigen Entfristung soll sichergestellt werden, dass die derzeitigen Regelungen den Personalräten weiterhin zur Verfügung stehen und über den 31. März 2024 hinaus bis zum 30. Juni 2025 verlängert werden. Danke. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Vielen Dank. Wir fahren in der Redefolge fort. Für die CDU-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Dennis Junk das Wort.

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Dennis Junk CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich stimmen wir dem Landesgesetz zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes und der Verlängerung bis zum 30. Juni 2025 zu. Ich glaube, wir sind uns einig, dass eine Sitzung in Präsenz und face to face nie durch ein schriftliches Verfahren sowie eine Video- oder Telefonkonferenz ersetzt werden kann. Mimik, Gestik und alles, was dazugehört, sind für den Austausch immer sehr wichtig, aber – und da stimme ich Kollegen Noss inhaltlich absolut zu – wir haben natürlich während der Corona-Pandemie gesehen, wie wichtig es ist, zumindest die Voraussetzungen dafür zu haben. Deswegen stimmen wir gerne zu. Wir haben aber heute schon ein paar Mal darüber gesprochen, es gehe nicht um Schnelligkeit, sondern um Gründlichkeit bei Gesetzen. Irgendwann sollte man allerdings dann auch bei den Gesetzen tatsächlich einmal zu Potte kommen. Es wäre daher sehr wünschenswert, wenn die angekündigte Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes endlich auf den Tisch kommen würde und wir uns nicht in Zukunft von einer Verlängerung zur nächsten hangeln; denn Sie wollen immer sehr viel reden und ankündigen, wie ich schon bei vielen anderen Themen gesagt habe, aber Sie setzen leider immer relativ wenig um, und das können wir uns nicht erlauben. Das ist ein großes Problem. Daher wäre etwas mehr Gas wünschenswert. Danke schön. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER)

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Matthias Lammert

Wir fahren fort. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Abgeordnetem von Heusinger das Wort.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Junk, wir haben heute über KIPKI geredet. KIPKI haben wir wirklich richtig umgesetzt. Wie Sie dann abschließend so argumentieren können, verstehe ich nicht. Daher, wir setzen um. Das Landespersonalvertretungsgesetz kommt auch. Bis dahin stimmt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN natürlich der Verlängerung zu. Vielen Dank.

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Matthias Lammert

Nächster Redner für die AfD-Fraktion ist Abgeordneter Stuhlfauth.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren! Der hier vorgelegte Gesetzentwurf ist ein Kind der Corona-Zeit. In dieser war vieles schlecht, aber das war etwas Gutes. Waren flächendeckende Angebote für mobiles Arbeiten, Homeoffice und Onlinevideokonferenzen vorher kaum denkbar, gilt es heute als rückständig und als Arbeitgeber als unattraktiv, wer seinen Arbeitnehmern nicht ein solches Angebot macht. Deshalb stimmen wir natürlich zu. Es ist eine schlüssige Ableitung aus diesen Erkenntnissen, und wir unterstützen das. Danke. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Fernis.

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Philipp Fernis FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Regelungen machen Sinn. Sie haben sich bewährt. Der Verlängerung stimmen wir deshalb zu. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

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Matthias Lammert

Wir fahren fort. Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht deren Fraktionsvorsitzender Dr. Streit.

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir können Zustimmung signalisieren, wenngleich ich mich frage, warum die Fraktionen den Gesetzentwurf einbringen und nicht die Landesregierung.

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Matthias Lammert

Dann kommen wir zur Wortmeldung der Landesregierung. Für die Landesregierung spricht Innenminister Michael Ebling.

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Michael Ebling

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Dieser Einigkeit möchte ich nicht lange im Weg stehen. Wir begrüßen diesen Gesetzentwurf ausdrücklich. Alles dazu ist schon gesagt worden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war, glaube ich, eine der schnellsten Beratungen eines Gesetzes in erster Lesung. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/8766 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Damit sind wir am Ende der Plenarsitzung. Ich darf Sie zur morgigen 61. Plenarsitzung um 9.30 Uhr einladen. Für heute Abend darf ich Sie zum Parlamentarischen Abend des Verbands der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft einladen und Ihnen einen schönen Abend wünschen. Danke schön. Die Sitzung ist geschlossen. Ende der Sitzung: 18.00 Uhr

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