landtag-rlp.de ↗

Peter Stuhlfauth

AfD 21.02.2024 Sitzungen 18/60

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute besprechen wir den Gesetzentwurf zur Änderung des § 17 POG, insbesondere die vorgeschlagene Erhöhung der maximalen Dauer der präventiven Ingewahrsamnahme gemäß § 14 POG von sieben auf 14 Tage. Die Diskussion um die Verlängerung der präventiven Ingewahrsamnahme erfordert eine tiefgehende Auseinandersetzung mit verschiedenen rechtlichen Aspekten, die alle bei der Aussprache im Innenausschuss mit den Experten beleuchtet wurden. Während dieser Expertenanhörung wurde deutlich, dass die vorgeschlagene Dauer im Einklang mit bisherigen verfassungsgerichtlichen Einschätzungen steht. Hierbei werden insbesondere das Grundrecht auf Freiheit der Person, Artikel 2 und Artikel 104 Grundgesetz, und die grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates berücksichtigt. Somit gilt die Höchstdauerregelung ausschließlich für Fälle der Ingewahrsamnahme nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 und 3 POG. Die Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer liegt allein beim zuständigen Richter, der den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten muss. Dabei ist auch zu beachten, dass diese Präventivhaft der Verhinderung unmittelbar bevorstehender Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten dient, die von erheblicher Bedeutung sind. Es ist wichtig zu betonen, dass sie nicht willkürlich, sondern aufgrund konkreter und begründeter Verdachtsmomente erfolgen muss. Die aktuellen Entwicklungen, wie die antisemitischen Demonstrationen nach dem völkerrechtswidrigen Angriff der Hamas auf Israel und das Verhalten der sogenannten Klimaaktivisten, aber auch Fußballhooligans sowie Gewalt in engen sozialen Beziehungen, unterstreichen die Dringlichkeit von Reformen und neuen Präventionsprogrammen. Dieser Gesetzentwurf bietet nun die Möglichkeit, geplante Straftaten vorerst im Keim zu ersticken und extremistische Täter vor einer weiteren oder erneuten Tatbegehung effektiv abzuschrecken. Die Verlängerung der präventiven Ingewahrsamnahme auf 14 Tage mit der Möglichkeit einer weiteren 14-tägigen Verlängerung durch richterlichen Beschluss geht über den bisherigen Ansatz von sieben Tagen hinaus. Diese Ausdehnung ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden eine intensivere Prüfung und Ermittlung von Verdachtsmomenten. Allerdings möchte ich hier anmerken, dass die Wirksamkeit solcher Regelungen nicht nur von ihrer Dauer, sondern vor allem von ihrer konsequenten Anwendungspraxis abhängt, die in Rheinland-Pfalz sehr überschaubar ist. (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Klinkel, ich gebe Ihnen recht, aus der polizeilichen Praxis ist es bekannt, es wird nicht sehr oft angewendet, aber wenn man nach Bayern geht, sind das gleich andere Zahlen. Schauen Sie sich diese einmal an. Es ist daher unerlässlich, bisherige Anwendungsprobleme insbesondere im Umgang mit sogenannten Klimaaktivisten und antiisraelischen Demonstrationen anzugehen. Die Politik muss die Polizei unterstützen und sicherstellen, dass Gesetze konsequent umgesetzt werden, wobei natürlich stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss. Der vorgeschlagene Schritt zur Neufassung des POG ist aus unserer Sicht als erster notwendiger Schritt, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden, zu betrachten. Es bleibt anzumerken, dass eine umfassende Überarbeitung des POG in Rheinland-Pfalz erforderlich ist, um den komplexen und facettenreichen Herausforderungen von heute zu begegnen. Nur durch eine gründliche Analyse und Überarbeitung kann die öffentliche Sicherheit und Ordnung langfristig gewährleistet werden. Insgesamt unterstützen wir den vorliegenden Antrag und halten fest, dass eine umfassende Überarbeitung des POG – das haben wir vorher auch bei der Bodycam gehört – in Rheinland-Pfalz dringend geboten ist, und dies in allen Bereichen. Danke. (Beifall der AfD)

Alle Reden von Peter Stuhlfauth Protokoll ↗