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Nina Klinkel

SPD 21.02.2024 Sitzungen 18/60

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gehört der polizeiliche Einsatz von Bodycams in Wohnungen in das rheinlandpfälzische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz? – Ja, absolut. Wir haben als Fraktion hieran auch keinen Zweifel gelassen, weder im Innenausschuss noch im Parlament. Herr Präsident, ich darf mit Ihrer Erlaubnis meine Fraktionsvorsitzende Sabine von Bodycams auch in Wohnungen möglich werden sollte. Eine Körperkamera, für jeden sichtbar getragen, kann deeskalierend und schützend wirken. Sie zurückweichen lassen.“ Also ja, festschreiben im POG. Nur fünf Polizeigesetze erlauben das bisher. Wir wollen das sechste sein und den Einsatz im privaten Wohnraum und im juristischen Einklang mit Artikel 13 Grundgesetz ermöglichen. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch anführen: Wir wollen noch viel mehr. Wir wollen auch die Fußfessel und die Möglichkeit des Anlegens unter Zwang in unser POG bringen. Ebenso wollen wir, dass die Monocam, der Handy-Blitzer, ins POG kommt. Uns haben daher die Nachrichten aus dem Innenministerium sehr gefreut. Ich habe an dieser Stelle schon oft gesagt, dass wir einen ganzheitlichen Blick auf das POG brauchen. Der größere Novellierungsrahmen, der ansteht, hat das Ziel, noch mehr Sicherheit und Schutz für Bürgerinnen und Bürger dieses Landes und für unsere Polizei, die täglich ihren Kopf hinhält, zu bieten. Wir möchten ein POG, das permanent auf der Höhe der Zeit ist und rechtliche Sicherheit bietet. Wir sind sicher, dass der Entwurf des Innenministeriums diesen Kriterien entspricht, auch weil es der Antrag der CDU nicht tut. Herr Kollege Herber, hier muss ich Ihre selektive Wahrnehmung einiger Experten leider einschränken. Von den meisten gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da haben Sie völlig recht. Das haben wir mit großer Freude gehört. Allerdings weist Ihr Antrag erhebliche fachliche Mängel im Bereich der Formalia auf. Herr Professor Zöller, den ich inhaltlich nicht teile, den ich aber technisch an dieser Stelle zitieren muss, stellt fest, – – (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) – Nein, es sind noch mehr, aber ich werde sie jetzt zitieren. – – dass sich anstelle einer ausreichenden Gesetzesbegründung lediglich wenige Sätze zur Umschreibung der Zielvorstellung fänden, ohne hierbei einschlägige Rechtsprechung und Literatur oder empirische Studien ausgewertet zu haben. Mehr eine rechtspolitische Forderung, die in Ordnung, aber eben kein sauberer Gesetzestext ist. Er kommt gar zu dem Schluss, dass Ihr Vorschlag – ich zitiere aus der StelProfessor Thiel legte dar, dass der Entwurf Anwendbarkeitslücken enthält, bei denen beispielsweise nicht dargelegt ist, ob und wie ein Einsatz in Räumen gestaltet werden soll, die weder strikt privat noch öffentlich sind, wie im Polizeigewahrsam, in den Fahrzeugen etc. Professor Bäcker attestiert dem Entwurf ein – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, hinsichtlich des Pre-Recordings bei einem Body-Cam-Einsatz in einer Wohnung“. Sehr geehrter Herr Kollege, das ist uns für unsere Beamtinnen und Beamten zu unsicher. Aus diesem Grund muss Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen. Bedenken inhaltlicher Natur – das haben wir schon im Innenausschuss geregelt – haben wir tatsächlich bei der Schusswaffenerkennung. Der AxonVertreter hat gesagt, dass die Fehlerwahrscheinlichkeit sehr hoch ist. Da gäbe es andere diskutable Vorschläge, wie das Ziehen der Waffe aus dem Holster. Das würden wir in der Diskussion für zielführender halten. All das addiert in der Technik und in den Formalia ist aber nicht unerheblich; denn Sie müssen doch auch sagen, wir haben hier ein juristisch komplexes Werk. Nicht umsonst haben bisher nicht alle Bundesländer das eingeführt, und nicht umsonst gibt es eine große Klage in Bayern gegen das dortige PAG. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Es ist uns wichtig, die Novelle rechtssicher und frei von Fehlern zu gestalten; denn niemand von uns möchte in die Situation kommen, dass wir aufgrund einer Klage die Bodycams in der Wohnung wieder einziehen und rückgängig machen müssen. Also Ja zum polizeilichen Einsatz von Bodycams in Wohnungen, Ja zum PreRecording und zur umfassenden Dokumentation des Geschehens, aber auch Ja zu einem rechtlich sauberen und handwerklich genauen Gesetzentwurf. Daher trotz inhaltlicher Einigkeit in der Sache Nein zum vorliegenden Entwurf. Ich denke, Sie werden dann Ihrerseits beim Regierungsentwurf zustimmen können, sobald er vollständig dem Innenausschuss vorliegt. Aufgrund der juristischen Komplexität der Sache werden wir der Gründlichkeit den Vorrang vor Schnelligkeit gewähren. Danke. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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