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Dr. Joachim Streit

FREIE WÄHLER 21.02.2024 Sitzungen 18/60

Wes Geld ich krieg, des Lied ich sing!) Schließen möchte ich meine Ausführungen mit dem Hinweis auf die klare Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Sie [hat] Die Polizei hat im Rahmen der Gefahrenabwehr auch Straftaten zu verhüten Nicht ohne Grund ist die freiheitsentziehende Maßnahme des Gewahrsams aus präventiven Gründen engen Voraussetzungen unterworfen. Nicht ohne Grund ist der Zeitraum für diese Maßnahme nur vorübergehend ausgestaltet. Nicht ohne Grund bedarf es einer richterlichen Entscheidung für die festzulegende Dauer der Freiheitsentziehung. Nicht ohne Grund haben andere Bundesländer mittlerweile eine längere Höchstdauer der präventiven Freiheitsentziehung als Rheinland-Pfalz oder diskutieren eine solche. Gehen wir hier gemeinsam den Schritt nach der letzten Novellierung im Bereich des Gewahrsams und der Gewahrsamsdauer im Jahr 2004, ein modernes Polizeirecht zu schaffen, um damit der Polizei auch künftig die für die Gewährleistung der Inneren Sicherheit erforderlichen Befugnisse zur Verfügung zu stellen und auf die heutigen Herausforderungen reagieren zu können. Stimmen Sie dem Gesetz zu. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie der Abg. Dirk Herber und Markus Wolf, CDU)

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