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Stephan Wefelscheid

FREIE WÄHLER 21.02.2024 Sitzungen 18/60

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade haben wir über Änderungen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz debattiert, und nun tun wir es wieder, zeigt dies doch den Überarbeitungsbedarf an der jetzigen Fassung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes. Die Gesetzentwürfe hierzu stammen in dieser Wahlperiode ausnahmslos von den Oppositionsparteien, den FREIEN WÄHLERN und den Kollegen der CDU. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Genau!) Nun wissen wir seit Anfang Februar 2024, auch das Innenministerium arbeitet an einer umfassenden Überarbeitung des POG. Minister Ebling will – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus der Pressemeldung des Innenministeriums – die „Polizei mit neuem Gesetz für [das] 21. Jahrhundert aufstellen“, um mit einem „Polizeigesetz auf der Höhe der Zeit“ einen „moderne[n] Handlungsrahmen“ zu schaffen, „um die rheinland-pfälzische Polizei für die Anforderungen des 21. Jahrhunderts zu rüsten“. Herr Minister Ebling, die im Regierungsentwurf aufgegriffenen Änderungen des POG sind zu begrüßen, wenn auch überfällig. Die Befugnis für den Einsatz von Bodycams in Wohnungen und das Ausschöpfen der technischen Möglichkeiten derselben haben wir gerade bei Punkt 4 der Tagesordnung auf Anstoß der CDU diskutiert. Das zwangsweise Anlegen der elektronischen Fußfessel wird uns noch näher beschäftigen, wenn der Regierungsentwurf in diesem Jahr im Plenum behandelt wird. Der tragische Vorfall in Edenkoben im September letzten Jahres, der uns hier in Rheinland-Pfalz vor Augen geführt hat, wie dringend wir eine Rechtsgrundlage für das Anlegen einer elektronischen Fußfessel, notfalls auch mit unmittelbarem Zwang, benötigen, war mit Anlass für den von den FREIEN WÄHLERN im Oktober 2023 eingereichten Gesetzentwurf zur Erhöhung der polizeilichen Gewahrsamsdauer in § 17 Abs. 2 POG auf 14 Tage und die Einführung einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit. Das Anwendungsfeld für den polizeilichen Gewahrsam ist breit, wie uns die Stimmen aus der Praxis im Rahmen des Anhörverfahrens gezeigt haben. Fälle des Terrorismus und Extremismus sind hier zu nennen, ebenso wie Fälle häuslicher Gewalt oder angekündigte massive Ausschreitungen bei Fußballspielen. Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Stefanie Loth stellte in ihrer Stellungnahme und im Anhörverfahren klar heraus – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Es sind Anwendungsbereiche denkbar, die ein Ingewahrsamnahme durch die FREIE WÄHLER findet unsere Unterstützung.“ In die gleiche Richtung ging auch das Votum vom ehemaligen Dozenten an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und der Polizei in Rheinland-Pfalz und Verfasser des führenden Kompendiums zum Polizei- und Ordnungsrecht Rheinland-Pfalz Dietrich Rühle. Er sagte: „Eine Verlängerung des Vorbeugegewahrsams nach § 17 POG auf zumindest 14 Tage wäre rechtmäßig und sogar geboten.“ (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Genau!) Neben den Stimmen aus der Praxis waren sich auch die Rechtsgelehrten weitestgehend einig. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen unseren Gesetzentwurf, insbesondere der Richtervorbehalt ist gewahrt. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen auch sagen, warum dies so ist. Nicht nur haben wir uns vorab intensiv mit den verschiedenen Regelungen in den anderen Bundesländern und der Rechtsprechung auseinandergesetzt, sondern – dies möchte ich hier nochmals betonen – wir wollen mit dem vorliegenden Entwurf auch nichts am Gewahrsamsgrund ändern, sondern nur an der Gewahrsamsdauer. Erhellend war für mich als Parlamentarier und Jurist aber, dass kritische Stimmen gegen unseren Gesetzentwurf, wie etwa Professor Matthias Bäcker von der hiesigen Johannes Gutenberg-Universität Mainz, bereits die aktuelle Ausgestaltung des § 17 Abs. 2 POG als missglückt ansehen, weil dieser für die längere Gewahrsamsdauer von bis zu sieben Tagen auch die Variante der Platzverweisung umfasst. Er sah hier, wie auch weitere juristische Kollegen, Überarbeitungsbedarf. Herr Minister Ebling, vielleicht sollten Sie dahin gehend auch noch einmal einen Blick in das Protokoll der Sitzung des Innenausschusses vom 11. Januar werfen und dies bei Ihrem Entwurf zum neuen POG noch kurzfristig berücksichtigen. Ein Blick ins Protokoll der damaligen Innenausschusssitzung offenbart noch einen weiteren interessanten Aspekt zur geäußerten Kritik an unserem Gesetzentwurf – Stichwort „Zwei Juristen, drei Meinungen“ –, reagierten doch die bayerischen Rechtsprofessoren Lindner und Schwarz hinsichtlich der Aussagen ihres Kollegen Professor Zöller, dass es keine einschlägige Rechtsprechung und Positionierung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Frage der Gewahrsamsdauer gäbe, mit deutlichem Unverständnis, gesteigert von der Offenbarung, dass Professor Zöller selbst an noch laufenden Klageverfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht beteiligt sei. Ein Sachverständiger, der zugleich Prozessvertreter in einem laufenden Verfahren ist und Eigeninteressen verfolgt, ist mir hier zum ersten Mal begegnet. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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