Peter Stuhlfauth
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir reden heute über ein sehr wichtiges Thema, das uns alle angeht und das Wohl unserer Gesellschaft maßgeblich beeinflusst: Die Sicherheit unserer Einsatzkräfte, der Polizei. Diese Männer und Frauen setzen tagtäglich ihr Leben, ihre Gesundheit auf das Spiel, um in Notlagen zu helfen und Krisensituationen zu bewältigen. Ihr unverzichtbarer Beitrag verdient nicht nur unseren Dank, sondern auch höchsten Respekt. (Beifall der AfD) Leider erleben wir eine besorgniserregende Zunahme von Angriffen und Verletzungen gegenüber unseren Einsatz- und Sicherheitskräften. Vorfälle aus Städten wie Trier und Koblenz sind nur Beispiele für das inakzeptable Phänomen verbaler und körperlicher Angriffe gegen unsere Polizeibeamten, die fast täglich vorkommen. Diese Gewalttaten gehen über physische Angriffe hinaus. Auch Falschbeschuldigungen, Sachbeschädigungen und Rechtsstreitigkeiten beeinträchtigen den Ruf und die Einsatzwertigkeit unserer Polizei nachhaltig. Um dieser bedenklichen Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir bereits in der letzten Legislaturperiode im Jahr 2020 den flächendeckenden Einsatz von Bodycams mit Pre-Recordingfunktion auch in Wohnräumen gefordert, was von allen hier Anwesenden klar abgelehnt wurde. Jetzt hat man sich wohl doch dazu durchgerungen, einen Antrag zu formulieren und eine Expertenanhörung zu diesem Thema angesetzt. Dieser Sinneswandel erstaunt und erfreut zugleich. Die Kopiermaschine wurde angeworfen. Zurück aber zur Expertenanhörung. Die kürzlich durchgeführte Expertenanhörung zu dieser Technologie bestätigte erneut eindeutig, dass der Einsatz dieser Technologie einen legitimen, geeigneten und erforderlichen Zweck erfüllt. Die Verwendung stellt eine angemessene Schutzmaßnahme für unsere Polizeibeamten dar, wie die Mehrheit der Experten bestätigte und somit den Einsatz begrüßte. Dabei möchte ich nicht erneut auf alle einzelnen Punkte eingehen, da ein Großteil bereits genannt und bei der Aussprache im Innenausschuss gesagt wurde. Ich möchte aber auf zwei Punkte etwas tiefer eingehen, die mir persönlich wichtig sind. Im Kontext von Einsätzen in Privaträumen wurde die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes durch fast alle Experten eindeutig bejaht. Die Verwendung von Bodycams in privaten Räumlichkeiten erfüllt folglich einen legitimen Zweck und ist notwendig, um die Sicherheit für die Beamten zu gewährleisten. Die Pre-Recordingfunktion der Bodycams bietet nicht nur einen zusätzlichen Schutz für die Polizeibeamten, sondern ermöglicht auch das Speichern der letzten drei Sekunden vor der Aktivierung der Kamera. Diese Funktion kann von entscheidender Bedeutung sein, da sie im Bedarfsfall dazu beiträgt, die Angemessenheit und Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns zu belegen. Das Wichtigste dabei ist, dass insbesondere in dynamischen Einsatzlagen der Auslöser für das polizeiliche Eingreifen dokumentiert ist. Darüber hinaus dient sie der Vermeidung oder der Widerlegung von Falschbehauptungen gegen die Polizei und trägt insbesondere in schwierigen und unübersichtlichen Einsatzlagen gleichzeitig zum Schutz der Beamten selbst bei. Auch mir ist wichtig zu betonen, dass der Datenschutz ebenfalls nach Überzeugung der Anzuhörenden gewahrt bleibt. Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt einschließlich des Lifestreams in die Einsatzzentrale. Gespeicherte Dateien sind zugangsbeschränkt und streitgeschützt, um den unberechtigten Zugriff Dritter auszuschließen. Folglich sind diese erfassten Filmsequenzen gerichtsfest. In Baden-Württemberg, wo diese Technologie bereits seit dem Jahr 2019 erfolgreich im Einsatz ist, konnte in rund 84 % der Fälle allein durch die Androhung des Einschaltens von Pre-Recording die Situation deeskaliert bzw. bereinigt werden. Die Erfahrungen der baden-württembergischen Landespolizei zeigen klar die Effektivität und Wirksamkeit dieser Technologie im praktischen Einsatz. Angesichts der zunehmenden verbalen und körperlichen Übergriffe gegen Einsatzkräfte ist es unsere Pflicht, maximale Unterstützung zu bieten und wirksam vor Gewalt zu schützen. Daher stimmen wir natürlich dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Frau Klinkel, es ist lächerlich, wenn Sie kommen und sagen, wir haben schon am 17. Juni 2021 darüber gesprochen. (Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD) Da geht wirklich Langsamkeit und Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Da kann man nicht mehr von schnell und auch nicht von gründlich sprechen. Sie wollten das gar nicht machen. (Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD) Nur einmal zur Information: Wenn ich in eine AfA gehe, wenn ich nach Speyer in die AfA gehe, dann darf ich in keinem Gebäude die Bodycam benutzen. Da kommt es regelmäßig zu komplexen Lagen. (Glocke des Präsidenten) – Ich habe 6 Minuten.
