Carl-Bernhard von Heusinger
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Herber, es stimmt nicht, dass die Sachverständigen gesagt haben, dass es eine sinnvolle Maßnahme ist, diese Präventivhaft zu verlängern. Das stimmt nicht. Es stimmt auch nicht, dass alle Sachverständigen gesagt haben – wie Sie es behauptet haben –, dass diese Änderung verfassungsmäßig geboten ist. (Abg. Dirk Herber, CDU: Ich habe doch zwei zitiert, die es gesagt haben! Dann hören Sie doch zu!) Das stimmt nicht. Wir haben nur gesagt – – – Die Sachverständigen haben gesagt, dass sie verfassungsrechtlich zulässig ist. (Abg. Dirk Herber, CDU: Habe ich doch! Das habe ich in meiner – – – Wollen Sie sie lesen? Ich drucke sie Ihnen aus!) Allein das haben die gesagt und nichts anderes. Was haben die FREIEN WÄHLER aber gemacht? Sie haben sich ein Aufregerthema herausgenommen. Wir haben eine Regelung in Rheinland-Pfalz. Die FREIEN WÄHLER haben sich ein Aufregerthema, das in der Bundesrepublik im letzten Jahr herumging, herausgenommen, einmal geschaut, was es für Erregungspotenzial gibt, wo wir eine Änderung gebrauchen könnten, um dann, ohne einmal zu schauen, ob überhaupt ein Änderungsbedarf da ist, einfach einmal einen Gesetzentwurf ins Plenum einzubringen. Im vergangenen Jahr sorgten vor allem – das haben wir gehört – die Aktionen der Letzten Generation für viel Aufmerksamkeit. Verbunden damit gab es eine Debatte bundesweit, eine Debatte unter anderem auch in Bayern – da wurde sie übrigens auch immer wieder einmal sehr hart angewendet – um eine Ausweitung der Präventivhaft. Dann nehmen Sie dies als schönes Thema, liebe FREIE WÄHLER, um zu signalisieren, wie sehr Sie doch für Law and Order stehen. Damit kommen wir genau zu dem Problem. Sie haben sich mit der Regelung nur oberflächlich befasst – das hat die Anhörung auch gezeigt – (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Quatsch!) und dann gesagt, wir machen einmal einen Gesetzentwurf. (Zuruf der Abg. Ellen Demuth, CDU) Ihr Gesetzentwurf zur Verlängerung der Maximaldauer des Präventivgewahrsams, schauen wir uns dazu die Fakten an, sie wurden schon genannt. In Rheinland-Pfalz beträgt die maximale Höchstdauer für die präventive Ingewahrsamnahme derzeit sieben Tage. Damit liegen wir bundesweit ungefähr im Durchschnitt. Dass viele Länder die Höchstdauer auf wenige Tage beschränkt haben, ist nachvollziehbar. Dazu müssen wir uns allerdings zunächst vergegenwärtigen – Kollegin Klinkel hat es auch schon ausgeführt –, wozu die Präventivhaft eigentlich dient. Verhängt wird sie, um potenziellen Gefahrensituationen zu begegnen, etwa um im Vorfeld eines Hochrisikospiels im Fußball die Anreise von gewaltbereiten Hooligans zu verhindern. Weil Personen die Freiheit entzogen wird, ist die Präventivhaft – auch das haben wir schon gehört – das schärfste Schwert im Polizei- und Ordnungsrecht. Mit solch einem scharfen Schwert müssen wir sehr vorsichtig umgehen. Eine Beschränkung der Maßnahme auf wenige Tage ist daher absolut geboten. Die Präventivhaft ist übrigens auch ausdrücklich nicht dazu da, politisch missliebige oder möglicherweise lästige Personen aus dem Verkehr zu ziehen. Hierbei verweise ich auf die Stellungnahme von Professor Zöller. Nachdem wir nun also wissen, wozu die Präventivhaft überhaupt da ist und warum sie in den meisten Bundesländern auf wenige Tage beschränkt wird, stellt sich die Frage, warum wir etwas ändern sollten. Lieber Kollege Wefelscheid, in Vorbereitung Ihres Gesetzentwurfs hätten Sie wenigstens einmal bei der Landesregierung erfragen können, in wie vielen Fällen derzeit die Höchstdauer von sieben Tagen ausgeschöpft wird. Das haben Sie aber nicht getan, sonst hätten Sie nämlich schon herausgefunden und nicht erst in der Anhörung gehört, dass dies im Jahr 2023 nur in zwei Fällen der Fall war, in zwei Fällen. Ich frage Sie daher: Glauben Sie ernsthaft, dass vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit besteht, (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Ja!) die Höchstdauer auf 28 Tage faktisch zu vervierfachen? – Um es – mit Genehmigung – mit Joschka Fischer zu sagen: „I am not convinced.“ Bliebe noch anzumerken, dass es ziemlich merkwürdig ist, dass Sie für die von Ihnen vorgesehene Verlängerungsmöglichkeit der Ingewahrsamnahme überhaupt keine Kriterien im Gesetzestext verankern. Nebulös schreiben Sie von „Extremsituationen“ und „begründeten Einzelfällen“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in seiner Stellungnahme hat Professor Matthias Bäcker schön auf den Punkt gebracht, wie Ihr Gesetzentwurf zu bewerten ist – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Eingriffsrechtlich unschlüsIch finde, das klingt nicht danach, dass wir diesem Gesetz zustimmen sollten. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
