Marco Weber
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass wir den Landesrechnungshof haben; denn natürlich ist die öffentliche Verwaltung nicht unfehlbar. Der Rechnungshof zeigt auf, wo die Verwaltung besser und effektiver, aber vor allem auch sparsamer sein kann. Zum Rückbau von Windenergieanlagen gibt der Rechnungshof nun gute Tipps. Vor allem aber zeigt der Bericht, dass die Entscheidung der Landesregierung, die Genehmigung von Windenergieanlagen auf die Struktur- und Genehmigungsdirektionen hochzuzonen, goldrichtig war. Die Prüfung des Rechnungshofs erfolgte in dem Zeitraum Juli 2021 bis Juni 2023, in dem noch die Kreisverwaltungen der Landkreise, die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte sowie die Verwaltungen der großen kreisangehörigen Städte als untere Immissionsschutzbehörden für die Genehmigung der Errichtung und des Rückbaus von Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m zuständig waren. Wenig überraschend sind die verschiedenen Verwaltungen auch verschieden an die Sache herangegangen, haben die gleichen Sachverhalte unterschiedlich bewertet. Das ist ganz normal bei einer unabhängigen Verwaltung, die nicht bis auf die unterste Ebene gleichgeschaltet ist, auch wenn die AfD das vielleicht gerne hätte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Vorredner Patric Müller, Gerd Schreiner und Fabian Ehmann haben den Sachverhalt, für meine Begriffe, sehr gut dargestellt. Wir haben vor vielen, vielen Jahren die Problematik gehabt, dass noch nicht allen Windkraftbetreibern, aber vor allem auch nicht allen Grundstücksbesitzern, sowohl privat wie auch kommunal, die Problematik bewusst war und in Verträge niedergeschrieben und durch Bürgschaften die Gefahr abgesichert wurde, dass bei Windenergieanlagen, wenn sie abgebaut werden, diese Gesellschaften insolvent sein könnten und damit dann der Grundstückseigentümer vor der Herausforderung steht, dass er derjenige ist, der dann diese Kosten zu tragen hat. Wir haben aber schon seit vielen Jahren diejenigen in der Sensibilisierung, und das auch in vielen, vielen Fällen. Kollege von der AfD, ich teile nicht Ihre Hochrechnung, alle 1.800 Windräder in Rheinland-Pfalz unter Generalverdacht zu stellen, (Abg. Andreas Rahm, SPD: Genau, so ist es!) dass sie keine Bürgschaften haben. Ich würde dies begrenzen. Ich komme aus einem Landkreis, in dem wir drei Windräder seit vielen Jahren außer Betrieb haben. Es ist auch im SWR in dem Bericht hervorgehoben worden, dass diese Windräder durch eine Privatinsolvenz eines Betreibers aus Trier seit vielen Jahren außer Betrieb sind und die Grundstückseigentümer – sprich auch der Kreis – vor der Herausforderung stehen, die Windräder zu entsorgen, inklusive des Betons im Boden. Das war aber eine Zeit im Anfangsstadium des Windkraftausbaus. Dies jetzt alleinig hier als Thema zu setzen – ich muss ganz klar sagen, da stimme ich mit den Vorrednern überein –, das kann man machen, aber es ist bei Weitem nicht die Regel beim Ausbau der erneuerbaren Energien, dass die Windenergieanlagen keine Bürgschaftsrückstellungen haben, weil – ich unterstelle das, ich habe jetzt keine Liste – die mehrfach in Rheinland-Pfalz und auch deutschlandweit praktizierte Gangart ist, dass auch bei FreiflächenPhotovoltaikanlagen und Windkraftanlagen Bürgschaftsrückstellungen ein Muss, eine Verpflichtung und mittlerweile auch eine Selbstverständlichkeit sind. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daher kann man damit eine Aktuelle Debatte bestreiten. Das kann man machen. Wir haben jetzt darüber gesprochen. Ich fand die Einlassung des Kollegen Schreiner dahin gehend sehr richtig, dass in dem Rechnungshofbericht erläutert ist, dass die Landesregierung sowie die zuständigen Behörden und Genehmigungsstellen die Maßnahmen ergriffen haben – das haben Sie in Ihrer Rede nicht erwähnt – und im Prinzip – bis auf einen Punkt, dass die Berichterstattung fehlt – alle in dem Rechnungshofbericht kritisierten Punkte von der Landesregierung abgearbeitet worden sind. Daher wird die Aktualität vonseiten der FDP-Fraktion eigentlich nicht erkannt, aber wir können gerne darüber reden. Ich habe gerne darüber gesprochen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
