Dr. Joachim Streit
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Nach der überaus überzeugenden Anhörung im Innenausschuss für eine umfassende Einführung der Bodycam-Möglichkeiten auch im privaten Wohnungsbereich wären eigentlich der Worte genug gewechselt, wenn es denn so kommt. Durch die Ankündigung des Innenministers, in einem überarbeiteten POG auch die Regelung zur Nutzung der Bodycam auf rechtlich sichere Füße zu stellen, hat die Landesregierung wieder einmal versucht, ein Thema abzuräumen, welches durch zahlreiche parlamentarische Initiativen – soeben ist die Zahl gefallen – schon vor drei Jahren durch die FREIEN WÄHLER nach vorne entwickelt wurde. Insgesamt ist man seit sieben Jahren daran. Also von daher, Zeit war genug, und ich darf mich bei der CDU für den vorliegenden Gesetzentwurf bedanken. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU) Für die jetzt vorgelegte rechtliche Verankerung der Bodycam im POG gibt es zwei gute Gründe: Bodycams haben zunächst eine präventive Wirkung und schützen Menschen im Einsatz. Ein potenzieller Straftäter überlegt sich die Beleidigung oder den tätlichen Angriff auf Beamte zweimal, wenn er genau weiß, dass er dabei gefilmt und seine Handlung dokumentiert wird. Außerdem ist sie zwingend notwendig, um den Beamten das eigene Rüstzeug an die Hand zu geben, Kriminelle im Nachgang selbstständig identifizieren zu können. Bodycams stärken somit die Autorität von Polizisten vor und nach einer Straftat. Konkret müssen diejenigen, die unser System unter Einsatz ihrer physischen und psychischen Gesundheit schützen, so ausgestattet sein, dass sie selbst über ein Höchstmaß an Schutz verfügen. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Im Innenausschuss war man sich fraktionsübergreifend einig, dass die Uhr fünf nach zwölf geschlagen hat. Teile der Gesellschaft haben ein Eigenleben entwickelt, das sich auf unserem Kompass nicht mehr verorten lässt. An dieser Stelle darf ich anfügen, dass wir für den Einsatz von Bodycams in Wohnungen sind. Gerade dort ist es wichtig, dass jeder Polizist eine Bodycam am Körper trägt. Ich darf aber an dieser Stelle auch noch einmal auf das Abstimmungsverhalten in der Sitzung des Landtags am 2. März 2023 verweisen. Unser Antrag auf flächendeckende Ausstattung mit Bodycams wurde mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der FREIEN WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt. Begründung: Wenn auf einem Streifenwagen eine Bodycam ist, muss das ausreichen. – Das wäre vergleichbar mit der Ausstattung jedes Streifenwagens mit nur einer Pistole. Das reicht dann auch nicht. Nun aber zum vorgelegten Gesetzentwurf im Konkreten. Aufgrund der technischen Entwicklung und der sich verändernden Sicherheitslage besteht im Bereich des POG grundsätzlicher Novellierungsbedarf. Die ständige Ausweitung der Aufgaben muss mit einer stetigen Ausweitung an Personal einhergehen. Nicht nur vonseiten der Polizeigewerkschaft GdP wird die deeskalierende Wirkung in Wohnungen als einem unbekannten Einsatzort gesehen und befürwortet. Der Schutz der Polizei steht im Vordergrund, sodass die vielfältigen Handlungsoptionen – automatisches Einschalten, Schussknallerkennung, Übertragung und Ortung in die Dienststelle und vieles mehr – der neuen Generation Bodycam 4 die entsprechende Umsetzung und Verankerung im Gesetz erfahren sollten. Die bessere Lageeinschätzung in der Dienststelle ist durch die Direktübertragung möglich. Mit den Zusatzfunktionen ist das digitale Beweismanagement durch eine automatisierte Auswertung von Aufzeichnungen anzustreben. Nach den aktuell vorliegenden Informationen zur im Laufe des Jahres geplanten Reform des POG durch das Innenministerium sollen allerdings nur kleine Teile der technischen und sinnvollen Möglichkeiten Eingang in den Gesetzentwurf des Landes finden. Mit dem Einsatz der Bodycam im privaten Wohnungsbereich werden keine Ziele verfolgt, die verfassungsrechtliche Bedenken aufkommen lassen, so die Experten. Bei Wohnungen liegt schon beim Betreten ein Grundrechtseingriff vor, der durch eine Bodycam nicht explizit andere Voraussetzungen schafft. Hier ist der Fokus eindeutig auf die Eigensicherung und die Abwendung von Gefahr für Leib und Leben Dritter zu legen, der auch den Einsatz von Bodycams in Wohnungen rechtfertigt. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es bleibt die Frage, ob wir nun eine zügige Umsetzung der rechtlichen Verankerung des Bodycam-Einsatzes in Wohnungen inklusive der technischen Möglichkeiten wollen oder das parlamentarische Verfahren der nun angekündigten großen POG-Reform abwarten, die erst im Laufe des Spätherbstes zu Ergebnissen führen wird. Wir FREIEN WÄHLER werden dem vorgelegten Gesetzentwurf der CDU gern zustimmen in der Hoffnung, dass die endlich bei der Truppe ankommenden Bodycams nun auch mit voller Wirkung eingesetzt werden können. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)
