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Gerd Schreiner

CDU 21.02.2024 Sitzungen 18/60

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber wenn ich die AfD hier am Pult über Energiepolitik reden höre, dann muss ich immer an diesen alten Witz denken, bei dem im Radio die Durchsage kommt „Achtung, Geisterfahrer“. (Abg. Peter Stuhlfauth, AfD: Genau!) Dann sagt Herr Schönborn: Einer? – Hunderte. (Vereinzelt Beifall und vereinzelt Heiterkeit bei der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ich möchte damit beginnen zu sagen, wir als Parlament sind froh und dankbar, dass wir den Rechnungshof haben. Durch die Expertise des Rechnungshofs sind wir regelmäßig gut beraten. Das ist der Unterschied zwischen dem Rechnungshof und der AfD-Fraktion. Durch die AfD-Fraktion sind wir regelmäßig schlecht beraten. (Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Sie brauchen sich deshalb hier nicht so großzutun, nur weil Sie, nachdem der SWR darüber berichtet hat, den Rechnungshofbericht gelesen haben. Fakt ist, ja, für den Rückbau eines Windrads sollte man etwa 10 % der Baukosten zurücklegen, und Fakt ist, dass in vielen Fällen nur 5 % zurückgelegt worden sind und der Rechnungshof an der Stelle mit Recht in seinem Bericht den Finger in die Wunde gelegt hat. Es soll nämlich nicht so sein, dass am Schluss die Kommunen in der Haftung sind. Das ist nicht nur ein theoretisches Problem, das ist leider auch so vorgekommen. Fakt ist aber auch – man muss den Rechnungshofbericht bis zum Ende lesen –, dass der Rechnungshof unter 3.1 – das ist für denjenigen von Ihnen, der das vielleicht noch einmal nachlesen möchte, die Seite 162 ff. des Rechnungshofberichts – Vorschläge macht, was zu tun ist – a), b), c), d), bis l) –, sehr viele Vorschläge, gute Vorschläge, die gut sind für das Land, für die Kommunen, aber auch für Windkraftbetreiber. Er stellt fest, dass – Zitat – Fakt ist auch, dass eine einzige Forderung des Rechnungshofs noch offen ist, und die ist, dass das Land bitte weiter berichten möge. Genau das wird in der Rechnungsprüfungskommission passieren. Ich kann mich erinnern, dass wir einmal den guten Usus hatten, dass wir den Bericht des Rechnungshofs erst einmal in der Rechnungsprüfungskommission diskutieren und dann das, was übrig bleibt, ins Plenum bringen. (Abg. Martin Brandl, CDU: Genau! –

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