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Michael Ebling

21.02.2024 Sitzungen 18/60

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich würde mit einer Feststellung beginnen wollen. Die erste Feststellung, die ich treffen möchte, ist, das rheinland-pfälzische Polizeirecht kennt den Präventivgewahrsam. Es kennt ihn seit vielen Jahren. Wir haben ihn als gesetzliche Grundlage. Niemand hat die Absicht, ihn zu verändern. Er soll so bleiben, das ist wichtig, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass dieser Gesetzentwurf etwas Neues schaffen will. Die Gesetzesgrundlage, um auf dieser Basis zu entscheiden – wenn notwendig noch heute Abend –, ist da. Die zweite Feststellung, die ich treffen möchte, ist, der Präventivgewahrsam in Rheinland-Pfalz ist bis maximal sieben Tage möglich. Um ihn einfach einmal in den unverdächtigen Vergleich des Länderreigens zu rücken: In Hessen sind es sechs Tage, in Sachsen-Anhalt sind es vier Tage. Es ist ein bisschen so, und es ist ein bisschen so, und vermutlich sagt auch das etwas darüber aus, dass man in dieser Frage sehr wohl alleine durch die Praxis und die Anwendung deutschlandweit einen Korridor erkennen kann, bei dem wir zumindest festzustellen haben, die rheinland-pfälzische Regelung bleibt nicht irgendwo zurück, sondern trifft mit sieben Tagen mehr als ein gesundes Maß. Die dritte Feststellung ist – die ist wichtig –, ich kann bisher – da bin ich ganz bei Abgeordneter Nina Klinkel, die diese Debatte eröffnet hat – keinen Grund erkennen. Warum eigentlich? In der Begründung wird dann sogar noch ausgeführt – man muss heute inzwischen sagen, die ist weggefallen –, dass es da noch Klimaaktivisten gab. Nun, die Klimakleber kleben inzwischen nicht mehr. Das finde ich gut. Ich fand es schon immer Quatsch, aber jetzt ist dort sogar noch ein Weniger an Grund aus der Begründung der Fraktion heraus anzuführen, als das bisher aufrechterhalten worden ist. Insofern muss man die Gründe auch hier mit der Lupe suchen. Es ist vollkommen richtig, darauf hinzuweisen, dass es im vergangenen Jahr zwei Fälle gab, in denen der maximale Präventivgewahrsam von sieben Tagen überhaupt in Anspruch genommen worden ist. Das ist nun einmal keine Evidenz, um sich die Frage „Muss man das jetzt ausweiten?“ zu stellen. (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Es gibt keinen Grund für diese gesetzliche Initiative. Wenn man etwas nicht begründen kann zu tun, dann soll man es einfach lassen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗