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Hans Jürgen Noss

SPD 21.02.2024 Sitzungen 18/60

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Personalräte bilden ein wichtiges Glied im gedeihlichen Zusammenwirken zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die gestützt und geschützt werden sollten. Während der Pandemie wurde dafür den Personalräten die Möglichkeit geschaffen, bis zum 31. März 2024 Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen sowie Sitzungen und Beschlussfassungen auch mittels Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen. Im Rahmen der aktuellen Novellierung des Personalvertretungsgesetzes sollen diese Regelungen, die sich in der Praxis bewährt haben, dauerhaft eingeführt werden. Bis zu einer endgültigen Entfristung soll sichergestellt werden, dass die derzeitigen Regelungen den Personalräten weiterhin zur Verfügung stehen und über den 31. März 2024 hinaus bis zum 30. Juni 2025 verlängert werden. Danke. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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