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Dirk Herber

CDU 21.02.2024 Sitzungen 18/60

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal besteht heute die Chance, dass die Ampelfraktionen über ihren Schatten springen, um die Innere Sicherheit unseres Landes zu verbessern. Es ist die fehlende Rechtsgrundlage, die uns bislang daran hindert, dass die Bodycam der Polizei und vielleicht auch künftig einmal beim kommunalen Vollzugsdienst so genutzt wird, dass sie sowohl für die eingesetzten Kräfte als auch für unsere Bürgerinnen und Bürger den größtmöglichen Wert hat. Aus diesem Antrieb heraus haben wir den vorliegenden Gesetzentwurf formuliert und wären zu jeder Zeit gesprächsbereit gewesen, um Änderungen zu diskutieren und einfließen zu lassen, um die brachliegenden Möglichkeiten schnellstmöglich umsetzen zu können. Zur Erinnerung für diejenigen, die es vielleicht vergessen haben: Wenn ich von diesen im Moment noch nicht nutzbaren, aber nützlichen Funktionen rede, dann meine ich, dass der Einsatz der Bodycam in Wohnungen erlaubt werden soll, das Pre-Recording, die automatische Aktivierung bei der Erkennung von Schussgeräuschen, die Übertragung des Livebilds in die Polizeidienststelle, die GPS-Standortbestimmung durch die am Körper der Kolleginnen und Kollegen getragene Kamera. Leider hat sich aber der Innenausschuss mit der Mehrheit der regierungstragenden Ampelfraktionen nach einer intensiven Anhörung und Auswertung dagegen entschieden, dem Parlament die Annahme unserer Gesetzesänderung zu empfehlen. Letztendlich entscheiden heute aber Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, ob Sie dem eindeutigen Votum der Expertinnen und Experten im Ausschuss folgen wollen oder aus parteipolitischen Interessen auf Zeit spielen und dann erst im Spätjahr dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Damit werden Sie Monate vergehen lassen, in denen Sie in Ihrer Verantwortung für unser Land nicht nur die Menschen besser vor Straftaten schützen können. Sie geben darüber hinaus auch der Landesregierung die Möglichkeit, die Rolle als Arbeitgeber gerecht auszufüllen, indem Sie sie verpflichten, die Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei bestmöglich auszustatten, um in einem immer gefährlicher werdenden Beruf der nötigen Eigensicherung im höchstmöglichen Maß Rechnung zu tragen. Um Sie in Ihrer Entscheidung zu unterstützen, fasse ich Ihnen gerne noch einmal die Kernpunkte der Experten zusammen. Selbstverständlich will ich auch die einzelne Mindermeinung von Professor Dr. Zöller von der Uni München nicht verschweigen, der den Gesetzentwurf sowohl verfassungsrechtlich als auch inhaltlich sehr kritisch sieht. Er bezweifelt allerdings auch generell die Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers zum Einsatz von Bodycams in Wohnungen und befürwortet keine der vorgeschlagenen Maßnahmen. Dass er von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN benannt wurde, wundert mich bei derem sicherheitspolitischen Verständnis allerdings nicht. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Demgegenüber stehen sechs weitere Gutachter, von denen sich vier explizit mit verfassungsrechtlichen Aspekten befasst haben. Zwei weitere, der Hersteller der Geräte und die Vertreterin der Gewerkschaft der Polizei, erläutern den praktischen Nutzen der vorgeschlagenen Änderungen aus Sicht eines Herstellers bzw. der Polizei und begrüßen diese vollumfänglich. Von den angesprochenen fünf Gutachten kommen vier also mit kleinen Abstufungen zu dem Schluss, dass die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen verfassungsfest und geeignet sind, den Regelungszweck zu erreichen. Schlagwortartig stelle ich Ihnen jetzt also gerne die Positionen der Experten zu unseren Forderungen vor. Wir wollen den Einsatz der Bodycam in Wohnräumen erlauben. Dazu sagt zum Beispiel Professor Dr. Kyrill-Alexander Schwarz von der Universität Würzburg: Der Bodycameinsatz ist bei richtiger Würdigung eine Begleitmaßnahme zu anderen polizeilichen Standardmaßnahmen, die zwar einen Grundrechtseingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, aber in Ansehung der mit dem Eingriff verfolgten Ziele keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. – Universitätsprofessor Dr. Matthias Bäcker von der Uni Mainz spricht: Gegen diese Norm bestehen meines Erachtens angesichts der strengen Einsatzvoraussetzungen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. – Dietrich Rühle, Dozent für Gefahrenabwehr a. D. von der Hochschule der Polizei, äußerte sich: Die beabsichtigte Neuregelung über den Einsatz von Körperkameras in Wohnräumen ist darum in dem beschriebenen Umfang auch verhältnismäßig. – Christian Scherf, Geschäftsführender Direktor von Axon, also der Firma, die die Geräte herstellt: Grundsätzlich leistet die Bodycam in jedem Szenario einen erheblichen Beitrag zum Schutz von Polizistinnen und Polizisten sowie dem polizeilichen Gegenüber und trägt zur Deeskalation von Einsatzsituationen bei. Aus rein einsatztaktischer Sicht sollte es daher keine Situationen geben, in welchen zwar Einsatzmittel wie Taser und Schusswaffe genutzt werden können, aber keine Bodycams. – Stefanie Loth, Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Rheinland Pfalz, fordert für ihre Gewerkschaft deshalb an dieser Stelle erneut die Ausweitung der Aufnahmemöglichkeit auch in Wohnungen und anderen nicht öffentlichen Orten. Wir wollen das Pre-Recording ermöglichen. Professor Dr. Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg sagt dazu: Dies begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, da die kurzzeitig erfassten Daten nach 60 Sekunden aus dem Zwischenspeicher unwiederbringlich gelöscht werden. – Steffi Loth von der GdP dazu: Das aus unserer Sicht sehr sinnvolle Instrument des Pre-Recording, wodurch die oft sehr wesentlichen Sekunden vor dem aufgenommenen Ereignis aufgezeichnet werden. – Wir wollen die Schussknallerkennung gestatten. Professor Franz Lindner, Uni Augsburg: Angesichts des erhöhten Gefährdungspotenzials von Schusswaffen für Leib und Leben der Polizeibeamtinnen und -beamten besteht an der Verfassungskonformität, insbesondere der Verhältnismäßigkeit der Norm, kein Zweifel. – Die GdP: Zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen ist die maximale Ausnutzung der technischen Möglichkeiten anzustreben. Die Liveübertragung in eine Dienststelle wollen wir erlauben. – Dazu Professor Franz Lindner: An der Verhältnismäßigkeit der Übermittlungsbefugnis bestehen keine Zweifel, zumal die Speicherung der Daten in der Polizeidienststelle ausdrücklich für unzulässig erklärt wird. – Dietrich Rühle, Dozent für Gefahrenabwehr: „Gegen die Liveübertragung von ken.“ Christian Scherf, Geschäftsführer von Axon: Das tragische Ereignis in Kusel hat gezeigt, dass ein erweiterter Schutz für Einsatzkräfte dringend geboten ist. Axon setzt in diesem Zusammenhang verstärkt auf Realtime Services, also automatische Alarmierungen, um Lagebildeinschätzungen in Echtzeit zu ermöglichen und Einsatzkräfte zu entlasten. – Die GdP spricht sich dafür aus, die Übertragung auf eine Wache, die Führungszentrale oder eine Befehlsstelle in einer BAO, also Besonderen Aufbauorganisation, hätte auf jeden Fall einen einsatztaktischen Mehrwert, weil so die eingesetzten Kräfte besser koordiniert werden könnten. Die GPS-Standortkennung wollen wir nutzen. Dazu Professor Schwarz von der Uni Würzburg und Professor Lindner von der Uni Augsburg unisono: Verfassungsrechtliche Bedenken sind nicht erkennbar. – Steffi Loth von der GdP: Die Nachvollziehung des Standorts kann im Notfall Leben retten. – Die Anhörung hat also über fast alle durch die in diesem Parlament vertretenen Fraktionen benannten Experten eindeutig ergeben, dass unser Gesetzentwurf die Notwendigkeit der polizeilichen Praxis aufgreift und sie passgenau und verfassungskonform umsetzt. (Beifall der CDU) Gerade auch in Anbetracht dieses klaren Votums der angehörten Sachverständigen und der Wünsche aus der Polizei selbst heraus ist es vollkommen unverständlich, warum wir die Änderungen erst in vielen Monaten in einem von der Landesregierung nachgeschobenen Gesetzentwurf umsetzen sollen, und das dann nicht einmal mit allen Möglichkeiten, die uns die Bodycam als modernes Einsatzmittel bieten wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihr Votum gleich dient der Inneren Sicherheit und nicht zuletzt auch dem Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten. Lassen Sie uns keine unnötige Zeit verlieren. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf final zu. (Beifall der CDU, bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD)

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