Dirk Herber
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Neben uns haben sich auch die FREIEN WÄHLER Gedanken gemacht, wie sich die Innere Sicherheit in unserem Land verbessern lässt, und dann auch einen Gesetzesänderungsantrag für unser POG formuliert. Das finde ich sehr lobenswert. Im vorliegenden Fall ging es um die Erhöhung der Dauer der höchstzulässigen Freiheitsentziehung in den Fällen von § 14 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 POG, also um die Verhinderung der Begehung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat oder der Fortsetzung derselben oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung oder um die unerlässliche Durchsetzung einer Platzverweisung oder eines Aufenthaltsverbots. Auch hierzu haben wir im Innenausschuss Experten zurate gezogen, und im Grunde war sich auch hier die Mehrheit über eine verfassungsmäßig gebotene Anwendbarkeit der Änderung einig. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es waren in der Anhörung die gleichen Experten zu Wort gekommen, die sich schon für eine Änderung im Sinne unseres Gesetzesvorschlags zur Änderung des POG mit Blick auf die Bodycam geäußert hatten. Dass sich die Ampelfraktionen in diesem Haus aber leider nicht von Expertise leiten lassen, sondern lieber von politischem Schachspiel, haben sie bei der Abstimmung im vorherigen Tagesordnungspunkt gezeigt. Auch aus der Anhörung zum Änderungsvorschlag der FREIEN WÄHLER will ich die gegenteilige Meinung nicht unter den Tisch fallen lassen. Die Herren Professor Dr. Bäcker und Professor Dr. Zöller sehen den Vorschlag als eingriffsrechtlich unschlüssig und verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig an und schlagen vor, auf eine Umsetzung in der derzeitig vorgeschlagenen Gesetzesfassung zu verzichten. Sie erinnern sich aber vielleicht auch alle daran – ausgehend von der vorherigen Rede –, welche Fraktion diese Anzuhörenden benannt hat. Herr Professor Zöller war von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN benannt und Herr Professor Bäcker von der FDP. Die GdP in Anwesenheit ihrer Vorsitzenden Stefanie Loth unterstützt den Vorschlag jedenfalls, wenn auch die Maßnahme nach deren Einschätzung in der Praxis nicht allzu häufig angewendet wird, was aber auch an den hohen Ansprüchen an die geeignete Durchführung dieser Maßnahme liegt. Es seien aber durchaus Anwendungsbereiche denkbar, die ein Bedürfnis nach Verlängerung notwendig machen können, wie zum Beispiel – Frau Klinkel, Sie haben es abgelehnt, aber die GdP hat dafür gesprochen – die Aktionen durch Klimaaktivisten (Abg. Nina Klinkel, SPD: Ja, aber dafür ist das doch nicht da!) – das hat die GdP-Vorsitzende in der Anhörung befürwortet – oder noch nicht bekannte Formen des Protestes, aber auch Fußballspiele von nationalem oder internationalem Interesse, die aufgrund ihres Fanaufkommens solche Maßnahmen nötig machen. Auch Professor Dr. Thiel sieht für die Änderungen zwar einen eher überschaubaren praktischen Anwendungsbereich, aber er äußert keine Bedenken gegen eine verfassungsrechtliche Zulässigkeit. Herr Rühle von der Hochschule der Polizei hält die Verlängerung des Vor[allerdings] nur dazu dienen, dringende Gefahren für Leib oder Leben oder eine Straftat i. S. d. § 34 Abs. 3 POG abzuwehren. Die konkrete Maßnahme muss zu dieser Abwehr geeignet und unerlässlich sowie gegenüber dem Schutz der Bewegungsfreiheit angemessen sein.“ Professor Dr. Schwarz begegnen in der beabsichtigten Verlängerung des präventiv-polizeilichen Gewahrsams keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Seinen Worten nach mag man zwar an der rechtspolitischen Sinnhaftigkeit eines Gewahrsams für Überzeugungstäter und dem Abschreckungspotenzial für die Gleichen zweifeln, verfassungsrechtlich ist allerdings für ihn dagegen nichts einzuwenden. Unterm Strich ist es an dieser Stelle wohl wie so oft der politische Wille, der darüber entscheidet, ob man dem Änderungsvorschlag der FREIEN WÄHLER folgt, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu verbessern. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was denn? Die Sicherheit? Das ist doch Quatsch! Das ist echt Quatsch! Mein Gott!) Wir haben diesen politischen Willen. Aus Sicht der CDU-Fraktion steht die vorgeschlagene Änderung im Einklang mit den Interessen der Sicherheit unserer Gesellschaft, und sie ermöglicht es der Polizei, dort, wo es notwendig wird – seien es auch noch so wenige Fälle –, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Null!) angemessen auf Gefahren reagieren zu können, gleichzeitig aber auch die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person nicht aus den Augen zu verlieren. Es ist immer noch eine Richterentscheidung, die über die Dauer und die Zulässigkeit der Freiheitsentziehung bestimmt. Daran ändert auch der Antrag der FREIEN WÄHLER auf eine Ausweitung des Gewahrsams nichts. Das Gericht würde auch weiterhin entscheiden. Ob das Gericht einen weiteren Rahmen hat, ist der politische Wille, um den es uns geht. Ich glaube, wir täten gut daran, diesen politischen Willen über die Sicherheit unseres Landes allem voranzustellen. Aus diesem Grund werbe ich herzlich gerne für die Änderung der FREIEN WÄHLER und bitte Sie um Unterstützung. (Beifall bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)
