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Katrin Eder

21.02.2024 Sitzungen 18/60

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin allen Vertreterinnen und Vertretern der demokratischen Fraktionen hier äußerst dankbar, (Abg. Joachim Paul, AfD: Wird langsam langweilig!) weil diese Aktuelle Debatte ein anschauliches Beispiel dafür ist, wie sich der Diskurs von rechts, vom harten Leugnen des Klimawandels, dahin verschiebt, Maßnahmen gegen den Klimawandel Schritt für Schritt zu delegitimieren. Es ist aber Fakt, wir haben Hitzesommer, wir haben Starkregen und lang anhaltende Dürren. (Abg. Joachim Paul, AfD: Und Schnee hatten wir auch!) Sie machen den Klimawandel offensichtlich, und die Bürgerinnen und Bürger erleben in Rheinland-Pfalz, dass der Klimawandel Realität ist. Wir sind sehr, sehr froh, dass in unserer Akzeptanzstudie aus dem vergangenen Jahr, in der forsa 2.500 Bürgerinnen und Bürger befragt hat, eine sehr, sehr große Unterstützung für die Energiewende in Rheinland-Pfalz von den Bürgerinnen und Bürgern artikuliert wurde. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD – Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Deswegen lassen wir die Energiewende hier nicht mit halb garen Halbwahrheiten diskreditieren. Jetzt noch einmal konkret zum Fall. Erstens: Der Rückbau von Windenergieanlagen steht nur dann zur Debatte, wenn eine Windenergieanlage nach Ende der EEG-Förderung dauerhaft abgeschaltet wird, statt weiterzulaufen. Es war die ganze Zeit so, dass die EEG-Förderung noch lief. Wir reden hier über die Anlagentypen der ersten Generation, und ich möchte die Zahlen einfach einmal nennen. Es wurde schon gesagt, wir haben derzeit 1.800 Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz, und im Jahr 2023 sprechen wir über sechs Anlagen, die in ganz Rheinland-Pfalz zurückgebaut wurden. Zweitens: In diesem Fall besteht eine bundesgesetzliche Verpflichtung zum Rückbau und zur Beseitigung der Bodenversiegelungen. § 35 Abs. 5 Baugesetzbuch sieht als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Errichtung einer Windkraftanlage die Abgabe einer entsprechenden Verpflichtungserklärung vor. Drittens: Wenn die Höhe der Sicherheitsleistung nicht ausreicht oder die Verpflichtungserklärung fehlt, haftet der Betreiber der Anlage. Viertens: Fällt der Betreiber aus, haftet der Eigentümer des betroffenen Grundstücks für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten und somit für die Kosten des Rückbaus. Erst wenn beide, Betreiber und Flächeneigentümer, finanziell ausfallen, können Kosten für die jeweilige Kommune entstehen. Fünftens: Selbst dieser sehr unwahrscheinliche Fall ist irrelevant, wenn das passiert, was wir uns erhoffen, nämlich dass der Standort repowert wird; denn dann braucht der Projektierer für die leistungsfähigeren neuen Anlagen neue Fundamente, sodass er die alten Fundamente und Anlagen entfernen muss. Es besteht also weder eine Regelungslücke, noch kommt das vermeintliche Problem in der Praxis häufig vor oder haben wir zu befürchten, dass es in Zukunft regelmäßig vorkommt. Was aber bleibt, ist eine uneinheitliche Verwaltungspraxis bei der Umsetzung des bestehenden Rechts. Diese Kritik des Rechnungshofs nehmen wir natürlich sehr ernst und setzen das um. Das Finanzministerium bereitet ein entsprechendes Rundschreiben vor, und wir arbeiten für die Belange des Bodenschutzes an einem klarstellenden Erlass. Die Realität in Bezug auf die Windenergie – ich möchte es noch einmal ausführen, es ist dazu schon vieles gesagt worden – ist aber eine ganz andere in unserem Land. Wir setzen auf den Ausbau der Windenergie. Es ist schon vieles gesagt worden. Der Rhein-Hunsrück-Kreis ist das beste Beispiel für ganz Deutschland, wie Kommunen von der Energiewende profitieren. Es sind schon viele, viele Beispiele genannt worden, was in den Kommunen mit dem Geld aus der Windenergie alles gemacht werden konnte. Die Windenergie ist deswegen kein Millionengrab, sondern sie produziert günstigen Strom und ist in Zeiten, in denen der Gaspreis in der Vergangenheit durch die Decke gegangen ist, vor Ort das, was Wertschöpfung bringt und die Energieversorgung in Deutschland, in Rheinland-Pfalz sichert. Wir wollen perspektivisch natürlich, dass das Geld in unseren Regionen bleibt. Deswegen gibt § 6 des EEG die Möglichkeit, dass Länder eigene Regelungen zur Beteiligung von Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern an den Erträgen der Windenergie vorschreiben können. Im Moment nutzen wir das alles über Solidarpakte und freiwillige Beteiligungen, aber wir prüfen hier natürlich auch, dass wir das entsprechend § 6 des EEG umsetzen; denn Effekte wie Pacht oder Steuereinnahmen sind das, was die Kreise und die Gemeinden als bedeutenden Faktor pro Windenergie spüren. Deswegen werden wir uns auf dem Weg nicht verunsichern lassen, sondern die Windenergie weiter ausbauen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Protokoll ↗