Philipp Fernis
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesen Diskussionen, wenn es um das Polizeirecht geht, wird häufiger einmal der Versuch unternommen, dass man ganz viele Dinge gemeinsam in einen großen Topf wirft und dann eine Suppe daraus kocht, die irgendwie Sinn macht. Hier geht jetzt also die Bandbreite von Terrorismus bis Klimakleber über häusliche Gewalt. Das alles versucht man, irgendwie in einen Topf zu werfen und zu sagen, deswegen brauchen wir jetzt einmal eine Verlängerung dieses Instruments. Ich fange einmal beim schwerwiegendsten Problem an. Sie werden keinen Fall finden, in dem Sie ein Polizeigewahrsam über wenige Tage hinaus brauchen, um eine terroristische Straftat zu unterbinden. Das werden Sie schlicht deshalb nicht finden, weil die Strafbarkeit in diesem Bereich durch die sogenannte schwere staatsgefährdende Gewalttat – die finden Sie im Strafgesetzbuch – so weit vorverlagert ist, dass der eine oder andere Verfassungsjurist Zweifel daran hat, ob es zulässig ist. Es ist aber die derzeit geltende Rechtslage, dass Sie in diesen Fällen sofort mit Untersuchungshaft anknüpfen können. Dann sind die Leute gegebenenfalls wesentlich länger, nämlich bis zum Verfahrensabschluss, in Haft, wenn der dringende Tatverdacht besteht. Vor dem Hintergrund ist das ein Feld, das wir für Terrorismus schlicht überhaupt nicht brauchen, weil es den Anwendungsfall nicht gibt. Darüber hinaus sprechen Sie von Dingen, für die das einmal in das Gesetz genommen wurde. Da ging es um ganz konkrete Straftaten, die typischerweise – das waren die Dinge – einen Anlass haben und deswegen nach diesem Anlass auch nicht mehr zu befürchten sind. Da geht es um Hochrisikofußballspiele und bestimmte gewaltbereite Fans. Da geht es um Tage, an denen traditionell größere Demonstrationen stattfinden, die auch gewaltbereite Menschen auf den Plan rufen. Denken wir an den 1. Mai in Berlin oder in anderen Großstädten, an dem immer wieder einmal etwas passiert und man den Versuch unternehmen kann, oder Dinge wie den G-20-Gipfel beispielsweise in Hamburg, bei dem wir gesehen haben, was auch passieren kann. Die zeichnen sich aber alle dadurch aus, dass die Gefahr der Straftat endet; denn ansonsten wären Sie in einem Bereich, in dem Sie sagen müssten, das kann gar nicht lange genug sein. Das gibt der Rechtsstaat aber nun einmal gerade nicht her und aus guten Gründen gerade nicht her. Wir reden immer noch vom schärfsten Instrument, das dieser Staat jenseits der ganz akuten Abwehr, bei der der Staat gegebenenfalls auch mit Gewalt in körperliche Unversehrtheit und Leben eingreifen darf, hat, nämlich einem Menschen die Freiheit zu nehmen. Wenn Sie ein solches Instrument haben und feststellen, dass Sie das glücklicherweise nur sehr selten brauchen und – das will ich auch sagen – glücklicherweise in einer freiheitlichen Rechtsordnung auch nur sehr selten die Voraussetzungen gegeben sind, ein solch scharfes Instrument präventiv anzuwenden in Rheinland-Pfalz – übrigens auch deswegen, weil Rheinland-Pfalz ein sehr sicheres Bundesland ist, in dem wir eine ganze Reihe von Phänomenen mit gewalttätigen Ausschreitungen weit weniger haben, als wir sie in anderen Regionen Deutschlands haben, und uns damit auseinandersetzen müssen –, dann zu sagen, das erweitern wir jetzt einmal, weil es sein könnte, dass wir es einmal brauchen, das geht schon ein Stück weit fehl. Herr Kollege Herber, genauso fehl – das will ich dann auch sagen – geht Ihr Vergleich zur Schusswaffe, wenn Sie fragen: Wie oft wurde die gebraucht? Die Schusswaffe ist nämlich genau dazu da, als allerletztes Mittel, wenn ich ein Leben nicht anders retten kann, gegen denjenigen vorzugehen und im Zweifel dann das Leben des Aggressors zu gefährden. Das ist der Zweck der Schusswaffe. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Das ist eine akute Notsituation, in der es in aller Regel um Sekunden geht. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Ein solches Instrument mit einem Instrument, das einen Vorlauf hat, das andere Interventionsmöglichkeiten hat, gleichzusetzen oder auch nur einen Vergleich zu ziehen, zeigt ehrlich gesagt schon ein etwas verqueres Verständnis davon, wie Rechtsstaat funktioniert. In Notwehr darf ich Menschen töten, sonst nie. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Deswegen sind das absolut nicht vergleichbare Sachverhalte. (Abg. Dirk Herber, CDU: Jetzt wird’s bei Ihnen aber verquer!) – Herr Kollege Herber, dass Sie das als verquer bewerten, ist etwas, bei dem ich immer verteidigen würde, dass Sie das hier sagen dürfen. Dass ich das anders sehe, ist aber dann auch eine Realität, weil ich es ehrlich gesagt relativ verquer finde, wenn man sich hier hinstellt und wie eine schlechte Version von ChatGPT eine Anhörung zusammenfasst und dabei immer die Sätze herauspickt, die einem irgendwie gefallen, und sich nicht politisch damit auseinandersetzt, ob wir wollen, dass dieser Staat gegebenenfalls Unschuldige präventiv bis zu einen Monat einsperren kann, oder wir sagen, das geht zu weit, übrigens auch, weil der konkrete Bezug mit dem Zeitablauf immer weiter voneinander wegrückt. Da sage ich dann sehr klar als Freier Demokrat: Ja, wir erkennen an, dass es diese sehr konkrete Möglichkeit geben muss. Zum Glück wird sie restriktiv gehandhabt, und erweitern wollen wir sie mit Sicherheit nicht. Deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER ab. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
