Hendrik Hering
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist auch das dritte Thema der Aktuellen Debatte beendet. Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Vom Landtag vorzunehmende Wahlen: Wahl von schriftführenden Abgeordneten Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/8737 – Vorgeschlagen sind die Kollegen David Guthier, Jens Jenssen und Gregory Scholz. Ist jemand dagegen, dass sie Schriftführer werden? – Enthält sich jemand der Stimme? – Vielen Dank. Das ist einstimmig. Die drei genannten Abgeordneten dürfen künftig ihr Amt ausüben. (Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: Antrag auf Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Michael Frisch, Martin Louis Schmidt und Matthias Joa als parlamentarische Gruppe „Drei Farben“ sowie auf Gewährung finanzieller Leistungen für diesen Zusammenschluss Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/8706 – Die fraktionslosen Abgeordneten Michael Frisch, Martin Louis Schmidt und Matthias Joa haben mitgeteilt, dass sie die parlamentarische Gruppe „Drei Farben“ gegründet haben. Sie beantragen die Anerkennung der Gruppe sowie die Gewährung zusätzlicher Leistungen. Nach § 11 des Fraktionsgesetzes gelten die Bestimmungen für Leistungen, die die Fraktionen erhalten, auch für Leistungen an fraktionslose Abgeordnete und deren Zusammenschlüsse. Das Fraktionsgesetz sieht diese Leistungen jedoch nicht bedingungslos vor, sondern verlangt, dass sie notwendig sind, damit fraktionslose Abgeordnete bzw. deren Zusammenschlüsse ihre parlamentarischen Aufgaben wahrnehmen können. Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 13. Februar diesen Jahres dem Landtag einstimmig vorgeschlagen, den Antrag abzulehnen. Zur Begründung verweist der Ältestenrat darauf, dass die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für einen solchen Zusammenschluss geforderte politische Homogenität nicht vorliege. Auch sei der Zusammenschluss nicht groß genug, um mindestens einen Sitz in einem Fachausschuss zu erhalten. Zudem dürften sich Abgeordnete derselben Partei nach den Vorgaben der Geschäftsordnung des Landtags nicht auf mehrere Fraktionen und in der Folge auch nicht auf eine Fraktion und auf eine Gruppe aufteilen. Im Einzelnen wird auf die Begründung des Beschlussvorschlags des Ältestenrats in der Drucksache, die oben erwähnt ist, verwiesen. Wir kommen damit zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrats gemäß Nummer I der Drucksache 18/8706. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Gegenstimmen? – (Zurufe aus dem Hause: Zwei Farben!) Stimmenthaltungen? – Diese Empfehlung ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der fraktionslosen Abgeordneten Michael Frisch und Martin Louis Schmidt angenommen. Vielen Dank. Wir kommen damit zu Punkt 4 der Tagesordnung: zes (POG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/6909 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/8745 – Die erste Plenarberatung war in der 49. Sitzung. Die Anhörung im Innenausschuss ist durchgeführt. Die Ausschussempfehlung lautet auf Ablehnung. Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Herber.
