Plenarprotokoll 18/18
09.12.2022 · 151 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: FDP (21)SPD (15)CDU (14)GRÜNE (11)AfD (8)
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie herzlich zu unserer heutigen, 18. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen willkommen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Zuschauertribüne. Darunter sind die Vorsitzenden des Blau-Gelben Kreuzes, also der Ukraine-Hilfe, in Köln und in Düsseldorf sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medien. Auch alle Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen begrüße ich herzlich. Für die heutige Sitzung haben sich 14 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Ich rufe auf: 1 Neue Dimension der Bildungskatastrophe – Lehrkräftemangel noch größer als befürchtet! Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1948 Dieser Antrag stammt vom 5. Dezember 2022 und ist gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu einer aktuellen Frage der Landespolitik möglich. Damit eröffne ich die Aussprache. Als Erster spricht für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Ott. (Beifall von der SPD)
Jochen Ott SPD
Guten Morgen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werter Präsident! Die Grünen möchten, dass der Planet bewohnbar bleibt, und für die nächsten Generationen dafür sorgen, im Klimaschutz nach vorne zu kommen. Die CDU möchte sparen, damit die nächste Generation in Wohlstand leben kann, und möglichst wenig Schulden hinterlassen. Die Liberalen möchten, dass alle eine App programmieren können, damit die nächste Generation sich in der digitalen Welt zurechtfindet. Alle diese Ziele sind verständlich. Es sind ehrenwerte Ziele. Wir als Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen teilen sie auch im Grundsatz. (Beifall von der SPD) Aber um diese Ziele erreichen zu können, ist die Mutter aller Dinge, ist die Mutter aller Lösungen: Bildung, Bildung, Bildung. (Beifall von der SPD) Wenn wir unsere Kinder und Jugendlichen nicht vernünftig ausbilden und bilden, können wir diese Ziele niemals erreichen. 09.12.2022 (Zuruf von Florian Braun [CDU]) Kreative, kluge, begeisterungsfähige, lebenskluge, wissbegierige, leistungsbereite, (Unruhe – Glocke) anstrengungsbereite, erfinderische junge Leute – das ist das, worauf es ankommt. Dafür müssen wir als Staat sorgen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD) Deshalb gilt: Wer es wirklich ernst meint mit dem Klimaumbau, wer es wirklich ernst meint mit der digitalen Welt, wer es wirklich ernst meint mit einem Staat, in dem die Menschen selbstbestimmt leben können und die staatlichen Sozialausgaben gesenkt werden, wer das wirklich will, der muss die Bildungskatastrophe in unserem Land heute stoppen. (Beifall von der SPD) Aber wie ist die Realität? Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus der Neuen Westfälischen ein Interview mit der Bildungswissenschaftlerin der Universität Bielefeld, Michaela Vogt: „Die Folgen der aktuellen Krise werden uns lange verfolgen. Wir werden Generationen von Schülern erleben, die wesentlich schlechter qualifiziert sind, denen es an grundlegender Bildung fehlt. Das beklagen Betriebe und Unternehmen jetzt schon, und das sehen wir auch an den Ergebnissen der Bildungsstudien. Diese Situation wird sich erst einmal nicht verbessern.“ Das ist die Ausgangslage. Frau Ministerin Feller hat in der letzten Plenardebatte gesagt, man dürfe nicht den Begriff „Bildungskatastrophe“ verwenden, weil „Bildungskatastrophe“ Menschen vor den Kopf stoßen würde. Ich will Ihnen offen sagen: Unter Wasser tut das Vorden-Kopf-Stoßen auch nicht mehr so weh. (Beifall von der SPD) Um es sehr deutlich zu machen: Sie sehen mich auf einer persönlichen Awareness-Mission. (Beifall von der SPD) Ich brauche keine Kommissionen, um den Blick auf diese Katastrophe zu lenken. 8.000 Lehrerinnen- und Lehrerstellen in unserem Land sind nicht besetzt. – Auf die Tricksereien des Ministeriums komme ich später zu sprechen. (Dorothee Feller, Ministerin für Schule und Bil- dung: Oh!) Weiße Flaggen an unseren Grundschulen! Fast 50 % der fehlenden Lehrerstellen sind an unseren Grundschulen. In den Brennpunkten, insbesondere Landtag auch im Ruhrgebiet, ein deutlich höherer Lehrermangel mit massiven Konsequenzen! Die IQB-Grundschulstudie hat gezeigt, dass zwischen 20 % und 30 % der Kinder in unseren Grundschulen nicht richtig lesen, rechnen und schreiben können – im Schnitt. Die FH Dortmund hat eine neue Studie herausgebracht, der zu entnehmen ist, dass der Wortschatz vieler Grundschüler, insbesondere der aus SGB-II-Familien und Familien mit Migrationshintergrund, deutlich zu schlecht ist. Wir haben einen Burnout im System. Lehrer und Schüler*innen melden, dass ihre mentale Gesundheit leidet. Ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen in unserem Land – so sagen die Studien – hat mentale Probleme. Der Deutsche Ethikrat ruft uns zum Handeln auf. Massiver Unterrichtsausfall gerade in diesen Tagen an vielen Schulen! Davon können die Eltern und die Schülerinnen und Schüler ein Lied singen. Die Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung sagt uns: 20 % aller Kinder und Jugendlichen sind mit 15 Jahren nicht ausbildungsfähig. Sie sagt sogar: Sie sind funktionale Analphabeten. Die Jugendämter in unserem Land sagen: Es gibt eine Verdoppelung der Schulabbrecherquote, verursacht durch die vorangegangene Pandemie. In den MINT-Fächern gibt es ein Drama. Zwei Drittel der Stellen in der Schule können bis zum Jahr 2030 mit MINT-Lehrkräften nicht besetzt werden. Die Schulfinanzierung liegt immer noch im Argen, obwohl wir wissen, dass es so nicht weitergehen kann. Noch immer sagt das Ministerium, die eigenen Beamten müsse es nicht ausstatten, weil dafür die Kommunen zuständig seien. – Aber immerhin bekommt jede Schule 1.000 Euro für die digitale Fortbildung. Die forsa-Studie hat in der letzten Woche zum Ausdruck gebracht, dass zwei Drittel der Jugendlichen in unserem Land Schule mit Stress und Leistungsdruck verbinden. Inklusion findet in unserem Land quasi zufällig statt. Der Ganztag ist chaotisch. Die Partizipation der Eltern findet nicht statt. Krisenresilienz, die hier vor zwei Tagen von zig Rednern der Koalition als zentrales Thema immer wieder genannt wurde, ist im Schulbereich nicht zu finden. Es gibt eine große Orientierungslosigkeit im System. Die Lehrer machen ihr Programm und versuchen, irgendwie durchzukommen. Viele Schüler*innen verstehen das gar nicht mehr. Es fehlt die Orientierung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich zitiere noch einmal Professorin Vogt: 09.12.2022 „Das derzeitige System geht vor allem auf Leistung – das wird aber in Zukunft nicht mehr reichen.“ Die Landesregierung, die Ministerin hat als Antwort: Wir machen eine Peu-à-peu-Strategie. – Mich würde einmal interessieren, was denn das erste Peu ist und wie man bei einer solchen Ausgangslage peu à peu agieren kann. Das ist viel zu wenig, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD) Ich will es noch einmal mit Frau Professor Vogt vom 7. Dezember 2022 in der Neuen Westfälischen versuchen. Zitat: „Wir müssen dringend alles Althergebrachte abschütteln.“ Aber den Mut dazu hat aktuell niemand. Stattdessen laufen wir weiter auf altgedienten Pfaden, die in die vollkommen falsche Richtung führen. Wir kaschieren und wir verdecken Probleme durch schnelle, aber nicht nachhaltige Maßnahmen, damit wir die tief liegenden Herausforderungen im Kern so nicht in Angriff nehmen müssen.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Aktuelle Stunde soll dazu beitragen, dass endlich alle im Haus verstanden haben: Wir sind in einer tief liegenden Bildungskatastrophe. Wer diese Bildungskatastrophe bekämpfen will, der braucht keine Lippenbekenntnisse und Sonntagsreden mehr. Wer diese Bildungskatastrophe bekämpfen will, der braucht eine Schulrevolution. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Ott. – Für die CDU spricht nun die Kollegin Schlottmann.
Claudia Schlottmann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Lehrkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen für die Schulpolitik in Nordrhein-Westfalen, aber auch bundesweit. Allerdings – das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen – gewinne ich bei der SPD immer mehr den Eindruck: Sie hören nicht zu. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von der SPD) Für den 14. Dezember hat die Ministerin bereits am 1. Dezember angekündigt, dass sie die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Lehrerversorgung im Schulausschuss vorstellt. Warum dann heute die Aktuelle Stunde? Können Sie wie Kinder an Weihnachten nicht abwarten? (Zurufe von der SPD: Oh!) Landtag Oder packt die Ministerin Ihnen zu viele Probleme an, auf denen Sie gerne noch etwas länger herumgeritten hätten? Man weiß es nicht. (Beifall von der CDU) Aber das Thema „Lehrerversorgung“ ist uns viel zu wichtig, als dass es auf dem Markt Ihrer Eitelkeiten dargeboten werden sollte. Das Thema „Lehrkräftegewinnung“ begleitet unsere Arbeit Tag für Tag. Sie werden Initiativen dazu vernommen haben. Auch die angekündigten Maßnahmen werden Sie im Schulausschuss und auch in der Presse mitbekommen haben. Aber ich versuche gerne noch einmal, es Ihnen deutlich zu machen; denn wir wissen um die Brisanz dieses Themas. Nun liegt uns dieser Antrag zu einer Aktuellen Stunde vor. Schauen wir uns diesen Antrag einmal genauer an. Ich muss ehrlich sagen: Man merkt, dass es Ihnen an Fantasie gefehlt hat. So ist der Antrag doch sehr, sehr dünn ausgefallen. Mein Vorschlag wäre: Hören Sie sich doch einfach einmal an, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung nächste Woche vorgestellt werden und dann intensiv erarbeitet werden. Übrigens: Das war auch in der Presse mehrfach zu lesen. Wie gesagt, haben wir uns bereits auf den Weg gemacht. Wir haben in den vergangenen Jahren den Seiteneinstieg etabliert und die Zahl der Studienplätze für das Lehramtsstudium ausgeweitet. Allein in diesem Jahr wurden bereits über 7.940 Lehrkräfte und sonstiges Personal eingestellt. Mit dem Haushalt 2022 wurden weiterhin zum Schuljahresbeginn 2022/2023 knapp 5.000 zusätzliche Stellen unter anderem in den Bereichen „Ganztag“ und „Inklusion“ sowie für die Umstellung der Gymnasien von G8 auf G9 geschaffen. Wir haben in den vergangenen Jahren über 10.000 neue Lehrer eingestellt. Darüber hinaus haben wir im Nachtragshaushalt 2022 zusätzlich 1.000 Lehrerstellen für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine geschaffen. Über 3.300 Stellen sind für die Beschulung der Kinder und Jugendlichen aus anderen Ländern im Haushalt 2023 vorgesehen. Die Stellen werden nach und nach ausgeschrieben und dann auch besetzt. Damit zeigt sich, dass dieser Bereich kontinuierlich in Bewegung ist. Im Haushaltsentwurf 2023 sind insgesamt mehr als 5.000 zusätzliche Stellen vorgesehen. Insbesondere im Bereich „Grundschule“ beobachten wir alle sehr sorgsam unbesetzte Lehrerstellen. 500 zusätzliche Stellen haben wir im Haushalt 2023 eingeplant, nicht zuletzt für die Unterstützung bei der Sprachförderung in der Schuleingangsphase. 09.12.2022 Trotz dieser Anstrengungen ist es uns noch nicht gelungen, die Lücke im Bereich der Lehrkräfte zu schließen. Wir haben es hier mit einer gewaltigen Herausforderung zu tun. Zum 1. Juni 2022 waren von 160.120 Stellen noch 4.369 Stellen vakant. Damit können wir selbstverständlich nicht zufrieden sein. Und seien Sie sicher, meine Damen und Herren: Wir sind es auch nicht. Allerdings denke ich: Hier im Haus ist klar, dass dieses Problem nicht kurzfristig zu lösen ist. Da die SPD doch so gerne wiederholt, wiederhole ich auch noch einmal zur Verdeutlichung Worte aus meiner Rede zum Haushalt vom Mittwoch dieser Woche: „Ich wünschte, wir könnten sofort eine 100%ige Unterrichtsversorgung in Nordrhein-Westfalen sicherstellen. Ich wünschte, wir könnten die für die Schulen notwendigen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sofort an die Schulen und vor allen Dingen an die Brennpunktschulen schicken. Doch wir sind hier nicht bei ‚Wünsch Dir was‘, sondern in der Realität. Die Realität ist, dass wir seit 2017 kontinuierlich daran arbeiten, neue Lehrkräfte zu gewinnen. Ebenso gehört […] zur Realität, dass wir seit 2017 die Versäumnisse“ – vorheriger Jahre; hier meine ich alle Regierungen – „aufarbeiten müssen.“ (Vereinzelt Beifall von der CDU) „Und zur Realität gehört auch, dass eine klassische Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen sieben Jahre dauert.“ Wir können nicht von heute auf morgen die offenen Stellen besetzen. Aber uns ist klar: Unbesetzte Stellen können nicht unterrichten. Deshalb ist es – und das eint uns doch hier – das große Ziel und das glasklare Ziel, Lehrkräfte zu gewinnen und Schülerinnen und Schülern einen guten Unterricht zu bieten. Ich kann Ihnen versichern, meine Damen und Herren, dass uns das Problem des Lehrkräftemangels an den Schulen bewusst ist. Deswegen sind wir kontinuierlich dabei, diesen Mangel zu beseitigen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin Schlottmann. – Für die FDP spricht Herr Professor Dr. Pinkwart.
Prof. Dr. Andreas Pinkwart FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es gut, dass wir heute eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema haben, weil die Bildungsund Schulpolitik das wichtigste Thema für den Landtag sein muss. Es geht um die Zukunft der Kinder in Landtag Nordrhein-Westfalen, und es geht um den größten Etatposten, den dieses Parlament für die Zukunft dieser Kinder bereitstellt – 22 Milliarden Euro jedes Jahr. Deswegen muss man das hier diskutieren, wenn man den Eindruck hat, dass es besser werden muss. Und es muss besser werden. Daher freuen wir uns über diese Debatte. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Ich sage aber auch, lieber Herr Ott – wir haben das hier auch schon mal besprochen –: Eine Katastrophe ist ein – so wird es definiert – folgenschweres Unglücksereignis. Das Bildungssystem in Nordrhein-Westfalen leidet seit Jahrzehnten Not. Es ist noch nicht da, wo wir uns eigentlich vorstellen, dass Bildung im 21. Jahrhundert sein müsste. Das hat viele Gründe, die wir hier auch wiederholt diskutiert haben. Es muss doch unsere Aufgabe sein, jetzt konstruktiv heranzugehen und dieses System besser zu machen – natürlich auch im Sinne einer grundsätzlichen Weiterentwicklung. Da haben Sie recht. Auch durch die Digitalisierung stehen wir vor völlig neuen Herausforderungen. Aber das muss eben miteinander in Einklang gebracht werden. Wir müssen uns schrittweise weiterentwickeln. Dazu, liebe Frau Schlottmann, brauchen wir nicht noch auf die nächste Woche zu warten. Meine Fraktion hat bereits vor mehreren Wochen deutlich gemacht, wie wir uns vorstellen, dass wir jetzt die aktuellen Probleme des Bildungssystems verbessern können. Hierzu haben wir eine Lehrkräfteoffensive in den Ausschuss eingebracht. Auch diesen Antrag werden wir nächste Woche im Ausschuss beraten. Wir sind sehr gespannt, was Frau Ministerin Feller vortragen wird, und hoffen natürlich sehr, dass möglichst viele unserer Forderungen von der Landesregierung aufgegriffen werden, weil wir glauben, dass wir jetzt sehr konkret besser werden können und auch besser werden müssen. (Beifall von der FDP) Darin haben wir vier Handlungsfelder definiert. Erstes Handlungsfeld: Wir müssen mehr Lehrkräfte gewinnen. Stellen alleine reichen nicht – wobei auch die von Ihnen geplanten Stellen nicht reichen. Das habe ich Ihnen hier auch schon vorgerechnet. 10.000 Lehrerstellen mehr in den nächsten fünf Jahren werden nicht reichen. Sie brauchen 20.000 Lehrerstellen mehr. Wenn Sie das aber jetzt schon wissen, dann müssen Sie natürlich auch für 20.000 planen und nicht nur für 10.000. Sonst haben wir dauerhaft immer wieder zu wenige Lehrerinnen und Lehrer. Wie gewinnen wir mehr Lehrkräfte? Die Schulen müssen ganzjährig nach Bedarf einstellen können. Das könnte ganz schnell verbessert werden. Bisher 09.12.2022 können Einstellungen nur zu Stichtagen erfolgen, und dann verfallen die nicht besetzten Stellen. Wir hoffen sehr, dass der Finanzminister die Schulministerin unterstützt und den Weg, das anders zu handhaben, endlich frei macht, damit wir die qualifizierten Lehrerinnen und Lehrer, die wir bekommen, auch tatsächlich unter Vertrag nehmen können. Zweites Handlungsfeld: Wir müssen auch mehr Lehrkräfte ausbilden. Dafür müssen wir für hinreichende Lehrerausbildungskapazitäten sorgen. Und lassen Sie uns das – wenn ich das hier aus meiner eigenen Erfahrung heraus sagen darf – doch mal etwas nachhaltiger gestalten. Die Bildungspolitik leidet doch auch darunter, dass wir immer Zyklen haben. Mal haben wir mehr Schüler; mal haben wir weniger Schüler. Wir passen diese Kapazitäten immer schnell an, wenn sich der Bedarf verändert. Lassen Sie uns doch mal eine hinreichende Zahl von Lehrerinnen und Lehrern an unseren Universitäten ausbilden, um nachhaltig für eine gute Lehrerausstattung zu sorgen. Hier besteht jetzt Handlungsbedarf. Deswegen müssen Sie wirklich mit den Zahlen planen, die auf uns zukommen, und in Ihrer Prognose nicht erneut unter diesen Bedarfen bleiben. (Vereinzelt Beifall von der FDP) Drittes Handlungsfeld: Der Seiteneinstieg muss qualitätsvoll gefördert werden. Hier brauchen wir einen leichteren und attraktiveren Zugang. Wir fordern eine möglichst frühe und parallele Weiterqualifizierung der Seiteneinsteiger und auch einen gezielten Anreiz, sich entsprechend weiterzuqualifizieren, parallel ein zweites Fach zu studieren und auch seine didaktischen Fähigkeiten zu verbessern. Viertes Handlungsfeld unserer Lehreroffensive, die wir in den Landtag eingebracht haben und nächste Woche beraten werden: Wir müssen auch die Schulleitungen im Land stärken. Wir müssen ihnen mehr und bessere Möglichkeiten eröffnen, den Personaleinsatz selbst zu planen und umzusetzen. Damit sie das tun können, müssen wir sie in allen Schulformen auch personell und technisch so ausrüsten, dass sie diese Aufgabe vor Ort erfolgreich für uns umsetzen können. Sie sehen, meine Damen und Herren: Es liegen genügend gute Vorschläge auf dem Tisch. Lassen Sie sie uns nächste Woche gemeinsam beraten. Lassen Sie sie uns umsetzen. Nordrhein-Westfalen hat noch keine Bildungskatastrophe, und wir haben alle Chancen, diese auch in Zukunft abwenden zu können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Professor Pinkwart. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht die Kollegin Zingsheim-Zobel. Landtag
Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Aktuelle Stunde der SPD ergibt sich aus dem Anlass der Pressemitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung vom 1. Dezember 2022, in der Frau Ministerin Feller transparent und offen die Zahlen der fehlenden Stellen in den Schulen in unserem Land klar benannt hat. Diese Zahlen werden regelmäßig halbjährlich veröffentlicht und haben uns vor Augen geführt, mit welchem eklatanten Mangel an Stellen wir in diesen Schulen kämpfen. In derselben Pressemitteilung steht aber bereits – ich zitiere aus der Überschrift –: „Maßnahmenpaket gegen Lehrkräftemangel vor der Fertigstellung“. Wir wissen alle, dass der Lehrkräftemangel eklatant ist und sich die Zahlen in den vergangenen Jahren nicht verbesserten. Jetzt geht es um die Frage – so kommt es hier zumindest herüber – der Schuldzuweisung. Eines möchte ich dann doch einmal loswerden: In kaum einer anderen landespolitischen Debatte wird so sehr Vergangenheitsbewältigung betrieben wie im Bereich „Schule und Bildung“. Am Mittwoch in der Beratung zum Haushaltsplan 05 klang es ja auch wieder an: Rot-Grün habe es nicht geschafft, die Unterrichtsversorgung zu verbessern. Schwarz-Gelb habe gegengesteuert, aber in anderen Bereichen versagt. Ich beteilige mich an diesen Debatten über die Vergangenheit nicht. (Zuruf) Wichtig ist aber, dann auch zu sagen, vor welchen Herausforderungen wir standen und stehen. Das Ministerium kann so viele Schüler*innenprognosen erstellen und daraus den Lehrkräftebedarf ableiten, wie es will: Wenn wir wie 2017 und wie jetzt wegen des brutalen Angriffskriegs Putins zusätzliche Zehntausende Schüler*innen vor den Schulhöfen stehen haben, hat sich jede Prognose erledigt. Das ist kein Versagen, sondern das ist die Realität des Bildungssystems. Unsere Planungen werden auch zukünftig nur dann funktionieren, wenn sie ausreichend flexibel sind. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Kirs- ten Stich [SPD]: Auch ohne hätte es nicht funk- tioniert!) Wir dürfen nicht weiter mit Scheuklappen herumlaufen und uns wünschen, dass das Schulsystem nach bestimmten starren Regeln und Berechnungen funktioniert, sondern müssen akzeptieren, dass die Schüler*innen, die Lehrer*innen und alle am Schulwesen beteiligten Personen dynamisch und individuell sind. So funktioniert Schule. 09.12.2022 Jetzt reden wir heute über den noch größer als befürchteten Lehrkräftemangel; vier Tage, bevor – seit Wochen angekündigt und offen kommuniziert – wir im Schulausschuss am Mittwoch ein Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung vorlegen. Konnten Sie diese vier Tage wirklich nicht mehr abwarten? Ich finde das ruhige, aber zielgerichtete und strukturierte Vorgehen der Ministerin gut. Es ist ja nicht so, als würden dem Schulwesen Vorstellungen aus dem MSB ohne Weiteres aufgedrückt. So, wie ich den Prozess verstehe, wurde viel und intensiv mit den Verbänden diskutiert und abgewogen. Das mag an der einen oder anderen Stelle nicht allen Akteur*innen passen. Aber bei „Individualität“ waren wir ja schon. Keiner von uns leugnet die schwierige Lage, in der wir uns befinden, oder ist sich dieser nicht bewusst. Wir sind bereit, Wege zu gehen und unkonventionelle Maßnahmen zu prüfen. Ja, dazu gehört die Ausweitung von Studienstandorten. Ja, dazu gehört die Vereinfachung des Seiten- und Quereinstiegs. Ja, dazu gehört die viel intensivere Anbindung von Studierenden ans System. Nein, was die Ministerin kommende Woche vorstellen wird, wird bestimmt nicht das Ende der Fahnenstange sein und ausreichen, um die fehlenden 8.000 Lehrer*innen herbeizuzaubern. Wir machen uns aber zusammen auf den Weg. Liebe SPD, lassen Sie mich an dieser Stelle eine Bitte in eigener Sache äußern. In Ihrer begleitenden Pressemitteilung zu dem Antrag zur Aktuellen Stunde schreiben Sie – ich zitiere –, Sie wollten „die Studienplätze für Lehramt, Sonderpädagogik und Sozialpädagogik massiv ausbauen“. Ich bin von Haus aus Sonderpädagogin, und ich habe auf Lehramt studiert. Was mich und meine Kolleg*innen immer wieder ins Abseits kickt und gerade in inklusiven Settings keinen Spaß macht, ist, dass man mir abspricht, Lehrerin zu sein. Denn das bin ich, und zwar sogar mit zwei Fächern und zwei Fachrichtungen. Ich kann genauso unterrichten und fördern. Ein Verständnis dafür aufzubringen, beginnt schon in der Sprache. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Jetzt aber zu einer erfreulichen Nachricht, die mehr Menschen ins System bringt und Lehramtsstudierenden Praxis ermöglicht: students@school konnte mit dem Fortführen von „Aufholen nach Corona“ auf das Land übertragen werden. Es hat großen Nutzen für die Schüler*innen, aber auch für die Lehramtsstudent*innen und kommt gut an. Das Studium ist ein Kernelement, um den Mangel anzugehen. Die Aufstockung der Studienplatzkapazitäten, die in den letzten Jahren sukzessive aufgebaut wurden und weiterhin aufgebaut werden, bedarf nach hinten heraus eines langen Atems. Landtag Gleichzeitig braucht es für die Studierenden aber auch Entlastung. Denn nach gut sechs Jahren Studium, dem Referendariat, den geforderten Praktika in den vorlesungsfreien Zeiten und dem unbezahlten Praxissemester sind dann, wenn es eigentlich so richtig losgehen könnte, viele vom System erschöpft. Meine Damen und Herren, der Weg sollte nur so steinig wie nötig sein. Lassen Sie uns doch den Gefallen tun und mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen alles Mögliche machen, damit mehr Lehrer*innen ins System kommen, egal, wer was hätte vor Jahren schon tun können oder künftig noch machen wird. Das bricht hoffentlich hier niemanden einen Zacken aus der Krone. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die AfD spricht der Abgeordnete Herr Clemens.
Carlo Clemens AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Es ist weder meine Aufgabe noch mein Wille, die Landesregierung in irgendeiner Form zu verteidigen. Kritik gibt es vonseiten der AfD-Fraktion genug, und wir haben diese im Rahmen der Haushaltsberatungen auch deutlich gemacht. Aber diese Art, wie die SPD hier Stimmung machen möchte (Kirsten Stich [SPD]: Wer macht hier Stim- mung? – Weitere Zurufe von der SPD) und den in dieser Legislaturperiode bereits abgenutzten Superlativ der Bildungskatastrophe noch einmal in eine neue Dimension erheben möchte, finde ich nicht konstruktiv. Nein, das finde ich zutiefst populistisch (Beifall von der AfD – Zuruf von der SPD) und irreführend, weil Sie permanent so tun, als hätten Sie mit dieser sogenannten Bildungskatastrophe nichts zu tun, als würden Sie keine Verantwortung tragen. Doch ich erinnere Sie von der SPD gerne noch einmal daran: Die Lehrer, die heute fehlen, haben vor sieben Jahren aus verschiedenen Gründen ein Lehramtsstudium nicht aufgenommen. Das haben sie in Ihrer Regierungszeit nicht getan. Die Lehrer, die heute fehlen, wurden in Ihrer Regierungszeit nicht ausgebildet. Diese Bildungsmisere geht zum großen Teil auf Ihr Konto. (Beifall von der AfD) Es war der antragstellenden Fraktion bekannt, dass die Schulministerin noch in diesem Jahr den Bericht der ministeriumsinternen Arbeitsgruppe Unterrichtsversorgung vorlegen möchte, und zwar – wir haben es eben gehört – nächste Woche im Schulaus-09.12.2022 schuss. Diese paar Tage hätten Sie auch noch abwarten können. Diesen Bericht hätte man sich vorher einmal anschauen können. Daraufhin hätten Sie dann Ihren Antrag einbringen oder einen Berichtswunsch im Ausschuss äußern können. Wir hätten den Bericht also zunächst einmal abwarten können – und dann gerne: Feuer frei! In den letzten Monaten hatten wir schon mehrfach und von mehreren Fraktionen das Thema „Lehrermangel“ auf der Tagesordnung. Welchen Erkenntnisgewinn erwarten Sie heute, außer dass wir uns die ohnehin bekannten Probleme noch einmal anhören? Ja, der Lehrermangel ist noch größer als vermutet. 8.000 unbesetzte Lehrerstellen in Nordrhein-Westfalen – das ist der Hammer, das ist fatal, verhängnisvoll für unzählige Bildungskarrieren. So oder so müssen wir nun schauen, dass wir die offenen und auch die partiell neu geschaffenen Lehrerstellen besetzen und ganz kurzfristig Seiteneinsteiger, Masterstudenten und Pensionäre für den Unterricht gewinnen. Andere Bundesländer praktizieren bereits verschiedene Modelle. Auch NRW muss mit einer Imagekampagne um Seiteneinsteiger und generell für den Lehrerberuf werben. Dann müssen vor allem neue Lehramtsstudienplätze und Lehramtsstandorte eingerichtet werden. Dann müssen wir über Zugangsbeschränkungen zu diesen Studiengängen sprechen. Es braucht Investitionen in Räumlichkeiten und Personal an Hochschulen, um gute Lehr- und Lernbedingungen für Lehramtsstudenten zu schaffen. Wundert es, dass ganz aktuell die Zahl der Lehramtsstudenten in NRW zurückgeht, was sich aus einem Vergleich der Studienanfängerzahlen ergibt, gerade bei jenen Lehrämtern, bei denen der Lehrermangel am höchsten ist? Die bekannten Missstände sprechen sich doch bei den jungen Leuten herum, auf den Lehrerseiten und in den Diskussionsforen. Sie überlegen es sich dreimal, unter den schwierigen Arbeitsverhältnissen ein Lehramtsstudium zu beginnen, oder sie satteln nach den ersten Praktika um und wechseln das Studienfach. Die Lehrkräfte bekommen viel zu häufig zu hören: Lehrer möchte ich heutzutage nicht mehr sein. Ich zitiere aus einem Lehrerforum eine verzweifelte junge engagierte Lehrerin: Die Heterogenität im Klassenraum führt dazu, dass wir Fördergruppen bilden müssen, um die Defizite, die im Elternhaus generiert werden, etwas aufzufangen. Das reicht aber nicht aus, denn das Lesen (im Buch) zu Hause ist elementar für die Lesefähigkeit und die Wortschatzbildung. Die Kinder fehlen dann im Sachunterricht oder im Sport und verpassen wichtige Inhalte in diesen Fächern, weil sie an der Förder-Landtag gruppe teilnehmen. Wenn wir die Gruppen zusätzlich zum normalen Unterricht anbieten, überfordern wir die Schüler. Sechs Stunden Unterricht am Tag sind einfach zu viel für ein junges Kind. Angebote für Hochbegabte gibt es hingegen nicht, und wir müssen uns noch den Vorwurf der Diskriminierung gefallen lassen, da wir Inklusion durch Exklusion betreiben. – Zitat Ende. Es ist der Schulalltag, und es sind die Bedingungen, welchen Lehrer und Schüler ausgesetzt sind, die dafür sorgen, dass der Lehrerberuf für viele ein Schreckgespenst und für andere ein unerreichbares Ziel ist. Für diese Zustände sind vor allem die schulpolitischen Fehlentscheidungen verantwortlich, die Sie – auch und besonders die SPD – in den letzten Jahrzehnten getroffen haben. (Beifall von der AfD) Denjenigen, die durchaus bereit wären, sich auf das Abenteuer „Schule“ einzulassen, haben Sie dann durch den Umbau der Lehrerausbildung 2009 unnötig Hürden in den Weg gestellt, sodass viele geeignete und motivierte junge Leute ihr Ziel gar nicht erreichen. Der Umbau der Lehrerausbildung durch das neue Lehrausbildungsgesetz hat dazu geführt, dass die Studienzeiten von Grundschul- und Sekundarschullehrern völlig unnötig verlängert worden sind. War früher das Studium in der pädagogischen Hochschule stärker und angemessener auf die Bedürfnisse des Lehramtsstudiums zugeschnitten, werden heute zum Beispiel im Fach Mathematik Leistungen verlangt, die für eine Reihe von Studenten des Studiengangs Grundschule zum Abbruch des Studiums führen. Dazu führt auch der Zwang, die Fächer Deutsch und Mathematik auf jeden Fall in Kombination belegen zu müssen – was für ein Unsinn! Dann werden noch zu wenige Studienplätze für das Lehramt an Grundschulen angeboten, sodass ein Numerus clausus, der viel zu hoch ist, den Zugang zum Studium für viele Interessierte unmöglich macht. Jetzt fordert der SPD-Antrag die Einbeziehung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in die Lehrerausbildung. Ja, das sollte man auf jeden Fall prüfen. Auch die AfD fordert zumindest die Prüfung einer Wiedereinführung pädagogischer Hochschulen für bestimmte Lehrämter. Das würde den Lehrermangel mit Sicherheit vermindern, wenn auch erst in einigen Jahren. Aber wir fangen besser jetzt an als gar nicht. Es ist höchste Zeit. (Beifall von der AfD) 09.12.2022
André Kuper
Vielen Dank, Herr Clemens. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Feller.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns eint, dass die Bildung aktuell das wichtigste Thema unserer Gesellschaft ist. Sie steht daher bei uns in der Landesregierung ganz oben auf der Tagesordnung. Am 1. Dezember haben wir über die Medien die Öffentlichkeit darüber informiert, dass an den Schulen in Nordrhein-Westfalen aktuell rund 8.000 Lehrerstellen nicht besetzt sind. Nach wie vor fehlen die meisten Lehrerinnen und Lehrer an den Grundschulen, an Schulen der Sekundarstufe I, an Förderschulen und in gewerblich-technischen Fachrichtungen an den Berufskollegs. Die Zahlen bestätigen uns noch einmal, dass die Lage auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt sehr angespannt ist. Dies gilt für das ganze Bundesgebiet und eben auch für unser Bundesland Nordrhein-Westfalen. Daher ist die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung an unseren Schulen eines der wichtigsten Themen dieser Landesregierung. So gerne ich lieber heute als morgen mehr Lehrkräfte an unseren Schulen hätte, die Gewinnung von Lehrkräften wird eine Daueraufgabe sein. Es ist wichtig, dass wir alle gemeinsam den Beruf der Lehrerin und des Lehrers mehr wertschätzen. Junge Menschen werden sich gerade in Zeiten des Fachkräftemangels nur für diesen Beruf entscheiden, wenn er in der Gesellschaft auch mehr Anerkennung findet. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Zu keinem Zeitpunkt hat das Ministerium Zahlen zu Stellenbesetzungen zurückgehalten. Aus welcher Motivation heraus sollte ich denn auch die Größe der Herausforderung, vor der wir stehen, nicht klar benennen? Wir brauchen doch Transparenz. Wir müssen doch die Herausforderung klar benennen, um dann gemeinsam gute und passgenaue Lösungen zu finden. Jedes Jahr geben wir regelmäßig zu den Stichtagen 01.06. und 01.12. die Stellenbesetzungssituation bekannt, so auch in diesem Jahr. Wenn wir uns in diesem Jahr dazu entschieden hätten, die Zahlen erst im Zusammenhang mit der Vorstellung des Maßnahmenbündels „Unterrichtsversorgung“ Mitte Dezember bekannt zu geben in der Hoffnung, dass diese Zahlen dadurch nicht so sehr in den Fokus rücken, dann hätten Sie mir vorwerfen können, dass ich Zahlen zurückhalte. Genau das haben wir jedoch nicht getan, sondern wir haben uns an die bewährten Stichtage gehalten. Landtag Letztlich hilft es auch wenig, die Herausforderung kleinzureden. Wir alle wissen, dass eine auskömmliche Lehrerversorgung auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel insgesamt eine der größten Herausforderungen ist. Selbstverständlich haben wir dabei auch die Stellensituation der einzelnen Schulen im Blick. Die umfangreichen Daten zum Stellenbedarf und zur Personalausstattung jeder einzelnen öffentlichen Schule sind Ihnen bereits im November zur Verfügung gestellt worden, verbunden mit einer Erläuterung zum üblichen Verfahren und dem Zeitpunkt der Datenerfassung. Auch kann von einem halben Jahr Untätigkeit keine Rede sein. Vielmehr haben wir, wie zwischenzeitlich allgemein bekannt ist, im Ministerium für Schule und Bildung bereits in den Sommerferien eine Arbeitsgruppe „Unterrichtsversorgung“ mit dem Ziel eingesetzt, kurz-, mittel- und langfristig wirkende Maßnahmen zu entwickeln, um die Unterrichtsversorgung an unseren Schulen wirksam und nachhaltig zu verbessern. In den vergangenen Wochen haben wir mit allen Beteiligten, das heißt mit den Schulaufsichten, den Personalvertretungen und den Verbänden, Gespräche geführt und die hierbei erhaltenen Rückmeldungen in unser Konzept einfließen lassen. Nach den abschließenden redaktionellen Änderungen werden wir das Konzept in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 14. Dezember 2022 ausführlich vorstellen. Dem werde ich heute nicht vorgreifen. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass ich zugesagt habe, zuerst die Verbände, die Personalvertretungen, die Schulen und den Ausschuss für Schule und Bildung zu informieren. An dieses Versprechen halte ich mich weiterhin gebunden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Unabhängig von unserem erarbeiteten Maßnahmenkonzept sehen wir trotz der aktuell noch hohen Zahlen an unbesetzten Stellen – das ist unbestritten – in diesem Jahr einen leicht positiven Trend in der Entwicklung der Personalausstattung an den Schulen. So haben wir allein in diesem Jahr 7.940 Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal neu eingestellt, und das trotz der angespannten Lage auf dem Fachkräftemarkt. Die Personalausstattung zum Stand 1. Dezember 2022 ist im Vergleich zum 1. Juni 2022 landesweit um etwa 1.300 Stellen auf insgesamt mehr als 157.000 Stellen verbessert worden. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, diesen zwar leichten, jedoch dennoch positiven Trend weiter voranzutreiben. Doch klar ist auch – damit hier keine Missverständnisse entstehen –, dass sich die Personalsituation an unseren Schulen leider nicht von heute auf morgen verbessern lässt. Es ist vielmehr ein 09.12.2022 umfassender Prozess, ein Prozess, den wir mit unserem Handlungskonzept und gegebenenfalls noch weiteren Maßnahmen intensiv angehen werden. Das Thema „Lehrerversorgung“ ist und bleibt eine Daueraufgabe. Auf die aktuell geplanten Maßnehmen unseres Konzeptes gehe ich sehr gerne, wie zugesagt, in der Ausschusssitzung in der kommenden Woche ein und freue mich auf den Austausch. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die SPD hat noch einmal der Kollege Ott das Wort.
Jochen Ott SPD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anscheinend haben wir mit der Aktuellen Stunde den Nerv der Zeit getroffen. Anders sind Ihre Reaktionen nicht zu verstehen. (Beifall von der SPD) Ich komme zunächst kurz zu der Partei, die hier rechts sitzt. Ich sage Ihnen eines nach der Rede, die Sie hier gehalten haben: Mit dem Mief der 50er und, noch schlimmer, mit den gleichgeschalteten Schulen der 30er werden wir die Bildungskatastrophe garantiert nicht beheben. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Ich will auch sagen: Der größte Fehler der demokratischen Parteien in diesem Parlament war, dass wir die politische Bildung in Nordrhein-Westfalen nicht ausreichend gefördert haben. (Beifall von der SPD) Frau Schlottmann, das Problem ist: Schon Ihre Rede macht deutlich, dass Sie die Dimension des Problems, über das wir reden, überhaupt nicht verstanden haben. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Das macht das Problem zu einem noch größeren Problem. (Beifall von der SPD – Zurufe von der CDU) Deshalb … (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) – Ja, ich bin es auch leid. Irgendwann muss es mal gesagt werden. Ich möchte an den Kollegen Pinkwart anknüpfen und sagen: (Zurufe von der CDU und den Grünen) Lieber Herr Pinkwart, bei dem, was Sie beschrieben haben, sind wir uns in vielen Teilen einig. Der einzige Landtag Unterschied ist, dass ich glaube, wir sind jetzt in einer vergleichbaren Situation, (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) wie wir sie in den 60ern hatten. Wir sprachen gestern kurz darüber. Wir sind an einem Punkt angekommen, an dem dieses System so nicht weitergeht. Das hatte man damals gespürt, und es gab in den 70ern eine politische Aufbruchstimmung mit einer wirklichen Bildungsrevolution, um eine Veränderung der erstarrten Systeme voranzutreiben. Wir sind heute in einer ähnlichen Situation. Leider ist das so. Wenn Sie sich vor Ort unterhalten, die Resignation und das Abkehren von Lehrerinnen und Lehrern, von vielen Menschen, die im System insgesamt unterwegs sind, hören, dann spüren Sie die Dramatik der Situation. Deshalb glaube ich, wir sind hier in einer anderen Dimension. Es ist unsere Aufgabe als Parlament, die Realität anzuerkennen. (Beifall von der SPD – Zuruf von den GRÜNEN) Damit will ich auf eine Rede zurückkommen, die gestern gefeiert wurde. Minister Laumann hat während seiner Rede erstaunlicherweise den meisten Applaus von der SPD bekommen. (Widerspruch von Karl-Josef Laumann, Minis- ter für Arbeit, Gesundheit und Soziales – Bei- fall und Zurufe von der SPD) Zitat Laumann: Jedes Kind, das die Schule verlässt, muss doch im Anschluss auch eine Lehrstelle bekommen. – Da hat er recht. (Zuruf von Karl-Josef Laumann [CDU]) Und wo der Laumann recht hat, hat der Laumann recht. (Beifall von der SPD) Aber die Frage ist: Was macht denn die Landesregierung mit so einer Aussage? Ist das eine Sonntagsrede eines Feigenblattes oder ist es politischer Wille, das durchzusetzen? (Beifall von der SPD – Zuruf von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) Da mache ich weiter. Ich bin der Kollegin Zingsheim-Zobel dankbar und sehe das ganz genauso. Ich sage das mittlerweile seit Jahren in fast jeder Rede. Die Bildungsproblematik ist so komplex, dass es wichtig ist, sich an einen Tisch zu setzen. Ich würde gerne in die Redebeiträge von Schwarz-Grün zur Armutskonferenz einmal den Begriff „Bildungskonferenz“ einsetzen, und dann müssen Sie mir erklären, warum das bei der Bildung nicht möglich sein soll. (Beifall von der SPD) Das ist ja das Ärgerliche. (Beifall von der SPD) 09.12.2022 Damit komme ich zu dem Punkt, warum wir die Aktuelle Stunde beantragt haben. Auf die Kleine Anfrage der SPD zur Stellenbesetzungssituation im Land Nordrhein-Westfalen werden uns dankbarerweise nur die ersten fünf Tabellenspalten gegeben. Der erste Teil der Tabelle wird abgedruckt, der zweite Teil der Tabelle aber nicht. Die Zahlen für die Bezirksregierungen werden uns, obwohl wir sie erbeten haben, am 11.11. nicht mitgeteilt, es wird uns stattdessen am 01.12. die Pressemitteilung zur Verfügung gestellt. Sie haben eben gesagt, dass wir Transparenz brauchen. Mit solchen Aktionen machen Sie sich unglaubwürdig, das muss ich Ihnen ganz klar sagen. (Beifall von der SPD) Gibt es die Bereitschaft zur Zusammenarbeit? Gibt es sie wirklich? Wenn es sie gibt, dann stehen wir an Ihrer Seite. Warum? Weil wir von dem, was ich eben gesagt habe, zutiefst überzeugt sind. Die Kinder in unserem Land haben das verdient. Ehrlich gesagt braucht unser aller Wohlstand in wenigen Jahren Kinder, die gut ausgebildet sind. Deshalb sind es keine Lippenbekenntnisse, die wir hier abgeben. Auf einen letzten Punkt will ich noch eingehen. Es wird davon gesprochen, wir hätten alles im Griff: Personalverbesserung, Lehrerversorgung. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Das alleine wird es nicht bringen. Sie sagen ja schon selber, dass wir viele Dinge so kurzfristig nicht hinbekommen. Das ist doch offensichtlich. Lassen Sie uns bei dem Thema mal einen Bereich herausgreifen, in dem die Dramatik sichtbar wird. Nehmen wir die Grundschule. Sie sagen selber, dass 3.430 Stellen an Grundschulen fehlen. Dann bringen Sie im Haushalt 100 Planstellen und 400 Tarifstellen und sagen: Eigentlich ist der Masterplan Grundschule ganz toll. Da muss ich sagen: Der Masterplan Grundschule ist schlicht gescheitert. Die Maßnahme der letzten Wahlperiode hat nicht gewirkt. Punkt! Ich frage Sie: Wo ist denn das Gesamtkonzept? Haben wir – nur für das Beispiel „Grundschule“ – ein Konzept, wie wir mit den geflüchteten Kindern in den Schulen umgehen? Zum Thema „Ganztag“: Sie haben die Konferenz gemacht. Die kommunalen Spitzenverbände haben gesagt, wie chaotisch und desaströs die Lage ist. Sie wissen in Ihrem Hause wahrscheinlich auch, dass es ein Problem ist. Sie werden den Rechtsanspruch nicht einhalten; Sie werden es nicht hinbekommen. Zur Inklusion: Die Lehrer sagen uns an allen Ecken und Enden, dass es Förderbedarfe ohne Ende gibt. Alle möglichen Kinder brauchen zusätzliche Förderung, und es funktioniert nicht. Die IQB-Studie zeigt, dass bei den Grundfähigkeiten nichts geregelt ist. Wir haben den größten Lehrermangel, und in den Landtag Brennpunkten, also da, wo wir eigentlich besonders viel investieren müssten, ist er noch mal größer. Da sind die wenigsten Lehrerinnen und Lehrer. Allein an dem Beispiel „Grundschule“ müssen Sie doch erkennen, dass sich in diesem System, in dem die Grundlage für die Zukunft gelegt wird, eine Lücke auftut und ein Desaster abzeichnet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, hören Sie auf, so zu tun, als könnte man einfach so weiter Politik machen, wie wir es im Bildungsbereich seit 30 Jahren tun. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Das will doch kei- ner!) Alle Parteien haben da schwere Fehler gemacht. Das haben wir mehrfach gesagt. Jetzt geht es darum, die Ärmel hochzukrempeln und gemeinsam nach vorne zu schauen. Wir fordern Sie auf: Übernehmen Sie Verantwortung! (Beifall von der SPD – Zuruf von Tim Achter- meyer [GRÜNE]) Zuletzt: Ich hatte mir vorgenommen, das nur zu sagen, wenn der Justizminister da ist. Jetzt ist er da, und ich freue mich, dass ich Sie persönlich ansprechen kann. Ich kann Ihnen einen Tipp geben: Bei diesem Thema hilft es nicht, wenn wir bei Olaf Scholz anrufen. Es ist klassische Aufgabe einer Landesregierung, sich um eine bessere Bildungspolitik in Nordrhein-Westfalen zu kümmern. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Ott. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Dr. Heinisch.
Dr. Jan Heinisch CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst: Wir sind der SPD sehr dankbar, dass sie diese Aktuelle Stunde heute beantragt hat. Wir haben so als Zukunftskoalition sehr deutlich machen können, dass wir genau das getan haben: die Ärmel hochgekrempelt und an den Problemen gearbeitet. Das ist an dieser Stelle wichtig. (Beifall von der CDU – Ibrahim Yetim [SPD]: Wo denn?) Die Aktuelle Stunde ist aber auch aus einem zweiten Grund sehr wichtig: Man sieht, wer etwas macht und wer nicht. Der Kollege Ott hat zwei Redebeiträge geleistet, und es war beeindruckend zu sehen, wie viel Zeit man darauf verwenden kann, Probleme zu beschreiben, ohne einen einzigen Vorschlag dazu zu machen, wie man sie löst. (Beifall von der CDU, Tim Achtermeyer [GRÜNE] und Michael Röls [GRÜNE]) 09.12.2022 Deswegen bin ich nicht nur Ministerin Dorothee Feller sehr dankbar, (Jochen Ott [SPD]: Die ganz viele Lösungsvor- schläge präsentiert hat!) sondern auch meiner Vorrednerin Lena Zingsheim-Zobel und meinem Vorredner Professor Dr. Pinkwart. Auch wenn wir uns in der Sache vielleicht nicht an jeder Stelle einig sind, es gab Vorschläge. Da hat sich jemand tatsächlich mal die Mühe gemacht, nicht nur Zahlen vorzulesen, die das Ministerium im Vorfeld schon geliefert hatte, sondern Beispiele, Ansätze und Ideen aufzuschreiben. Sie haben gesagt, dass in den 70er-Jahren in der Bildungslandschaft und der Bildungspolitik Aufbruchstimmung herrschte. Das war eine Zeit, in der die SPD tatsächlich noch Ideen hatte. Zwar teile ich sie nicht, aber sie waren da. Allein mit Lautstärke löst man diese Probleme nicht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir müssen darauf achten, dass wir Erwartungen und Ansprüche einlösen, die Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, die Öffentlichkeit, die Eltern und viele weitere, die sich im Bildungssystem engagieren – das geht weit über Lehrerinnen und Lehrer hinaus –, an uns stellen. Vor allem müssen wir deutlich machen: Wenn es uns um die Sache geht und darum, dass diese Menschen gerne in der Schule arbeiten und Schülerinnen und Schüler sagen: „Einverstanden; die Politik kümmert sich um mich“, dann müssen wir uns mit Vorschlägen in eine solche Debatte einbringen. Ab und an müssen wir uns diesen Ernst und diese Chance gönnen, anstatt – ein paar Tage bevor der längst angekündigte Plan der Ministerin vorgestellt wird – eine Aktuelle Stunde zu beantragen und dann noch mit einer Rhetorik aufzulaufen, dass es scheine, als wäre die Landesregierung zu gewissen Dingen nicht in der Lage. Wir wissen ja, dass Sie Ihre Antwort auf die Kleine Anfrage bekommen haben. Zum Abschluss gebe ich einen deutlichen Hinweis: Der Begriff „Bildungskatastrophe“ ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die sich jeden Tag in den Schulen darauf verwenden, (Frank Müller [SPD]: Nein, ist es nicht! – Wei- tere Zurufe von der SPD) etwas im Bildungssystem zu bewirken. (Beifall von der CDU – Kirsten Stich [SPD]: Die arbeiten da doch! Sprecht doch mal mit de- nen!) Vom Heraufbeschwören von Katastrophen und zig Wiederholungen irgendwelcher rhetorischer Schlagbegriffe, die auf einem Parteitag taugen, wird das Problem nicht gelöst. Landtag (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Andrea Busche [SPD]: Dann geht doch an die Schulen! – Kirsten Stich [SPD]: Wann waren Sie denn das letzte Mal an der Schule?) Wir bleiben dabei: Wir werden so, wie die Ministerin es vorhin für sich reklamiert hat, Herausforderungen klar benennen. Diese Zahlen wären alle nicht in der Welt, wenn das Ministerium sie nicht selbst ganz ehrlich kommuniziert und benannt hätte. Als Sie sie gelesen haben, war Ihnen das der Anlass, festzustellen, dass angeblich eine Bildungskatastrophe vorliege. (Zuruf von Andrea Busche [SPD]) Die Herausforderungen benennen und zielgerichtet, ehrlich und geordnet an den Lösungen arbeiten – dafür steht die Zukunftskoalition. (Kirsten Stich [SPD]: Der weiß gar nicht, wie es da aussieht!) Das werden wir tun. Wir freuen uns auf die Vorstellung dieses Plans in der nächsten Woche. – Danke schön. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Dr. Heinisch. – Für die Fraktion der FDP spricht noch einmal Herr Professor Dr. Pinkwart.
Prof. Dr. Andreas Pinkwart FDP
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, es ist sehr wichtig, uns vor Augen zu führen, warum wir diese Herausforderungen haben und warum wir uns, Frau Zingsheim-Zobel, auch auf noch größere Anstrengungen einstellen müssen. Natürlich sind Prognosen immer mit Unsicherheit behaftet. Aber die Prognose, die jetzt von der Landesregierung als gültig benannt wird, bezieht bereits das ein, was wir in den Jahren 2015 und 2016 an Zuwanderung erlebt haben. Ich habe es schon einmal gesagt: Diese Kinder, die da zu uns gekommen sind, sind für uns ein Gewinn. Es ist eine Bereicherung, dass sie hier sind. Aber sie bringen andere Voraussetzungen mit, als unsere Kinder sie normalerweise haben. Deswegen müssen wir uns mehr um sie kümmern. Wir müssen hier mehr investieren, um beste Möglichkeiten zu schaffen und dafür zu sorgen, dass alle Kinder eine gute Ausbildung oder ein Studium aufnehmen können. (Beifall von der FDP) Wir wissen jetzt schon aufgrund dieser Prognose, dass wir nicht 10.000 Lehrer mehr benötigen, sondern wir brauchen aufgrund der Prognose 2019, die 09.12.2022 die Jahre der Zuwanderung, 2015 und 2016, mitbetrachtet, 16.674 Lehrerinnen und Lehrer in den nächsten fünf Jahren. Die ukrainischen Kinder kommen noch dazu. Sie werden in den nächsten Jahren unsere Grundschulen und weiterführenden Schulen in Anspruch nehmen. Auch für diese Kinder brauchen wir mehr Lehrerinnen und Lehrer. Da wir dies jetzt schon wissen, ist es wichtig, dass wir auch dafür weiter Vorsorge treffen. Deswegen unterstützen wir die Schul- und Bildungsministerin darin, dass sie die Möglichkeiten erhält, das in den Blick nehmen zu können, damit wir nicht erneut überrascht werden. Wir wissen, dass insbesondere die Grundschulen, aber auch die weiterführenden Schulen darüber hinausgehendes Personal brauchen, damit die Lehrerinnen und Lehrer möglichst wirksam sein und den Kindern beste Möglichkeiten bieten können. Ich will einen Vorschlag einbringen, den die Landesregierung vielleicht aufgreifen kann. Eventuell gewinnen wir mehr Bürgerinnen und Bürger – das haben wir 2015, 2016 schon gemacht –, die bereit sind, in ihrer Freizeit den Kindern die deutsche Sprache näherzubringen, sie zu unterstützen, um die Schulen stärker zu machen, damit die Defizite schneller behoben werden können. So könnte uns ehrenamtliches Mittun schneller weiterhelfen. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Ich möchte einen weiteren sehr pragmatischen Punkt aufgreifen. Frau Zingsheim-Zobel, Sie haben gesagt, es sei schwierig für die Lehramtsstudierenden, die Praxissemester ohne Aufwandsentschädigung bestreiten zu müssen. Ja, dann geben wir ihnen doch eine. Genau das haben wir in der Lehreroffensive gefordert. Geben wir doch den Studierenden in den Praxisphasen eine Aufwandsentschädigung mindestens in der Höhe des BAföG-Höchstsatzes. Damit sagen wir: Wir brauchen euch, wir wollen euch, und wir wollen euch auch ordentlich unterstützen. – Das könnte ein Beitrag sein, vielleicht auch für die nächste Woche. Wir haben Vorschläge dazu gemacht – ich will das hier noch einmal für meine Fraktion zum Ausdruck bringen –, wie wir Grundschullehrerinnen und -lehrer schneller in die unterversorgten Regionen bekommen. Wir haben Schwerpunkthochschulen, die mit anderen Hochschulen, die keine Grundschullehrerausbildung machen, sehr gut kooperieren könnten. Das haben wir insbesondere für die StädteRegion Aachen in den Blick genommen, (Beifall von Dr. Werner Pfeil [FDP]) die einen echten Mangel an Grundschullehrerinnen und -lehrern hat. Das gilt aber auch für andere Regionen. (Beifall von der FDP) Landtag Auch hier wünschen wir uns Fortschritte und sind sehr gespannt auf die nächste Woche. Wir jedenfalls werden das sehr konstruktiv begleiten. Wir müssen alles tun, um die Schulen für unsere Kinder so gut wie möglich zu machen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Professor Pinkwart. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Eğlence.
Gönül Eglence GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Über den Lehrkräftemangel reden wir in diesem Haus nicht das erste Mal. Ich beginne mit dem Offensichtlichen: Ja, die Situation ist dramatisch, und sie wird in absehbarer Zeit nicht leichter zu bewältigen sein. Das fortwährende Herbeibeschwören einer Bildungskatastrophe hilft an der Stelle aber nur wenig. Vielmehr wird dies den enormen Leistungen der Lehrkräfte, aber insbesondere auch der Schülerinnen und Schüler nicht nur nicht gerecht, sondern es schmälert ihre Leistungen außerdem. Schüler*innen leisten enorm viel, und das kann man nicht oft genug wiederholen. Morgen ist der internationale Tag der Menschenrechte. In Art. 26 wird das Recht auf Bildung beschrieben. Dem fühlen wir uns verpflichtet. Deshalb will ich das Thema noch einmal besonders aus der Perspektive der Schülerinnen und Schüler beleuchten. Das kommt mir in Ihrer Begründung zur Aktuellen Stunde und auch sonst in der Debatte deutlich zu kurz. Was Kinder und Jugendliche aktuell und akut brauchen, geht weit über die reine Wissensvermittlung hinaus. Sie brauchen vor allem Räume zur Entfaltung und Kreativität. Sie brauchen auch Räume, in denen sie Fragen stellen oder sich anvertrauen können. Die geplanten Investitionen der Landesregierung in den Ausbau von Studienplätzen für Lehrkräfte – genau darum ging es heute – und in der Sozialpädagogik sind daher Schritte, die mittel- bis langfristig richtig und wichtig sind. Akut braucht es aber mehr als die bekannten Maßnahmen. Wir sind bereit, hier auch bisher vermeintlich unorthodoxe Wege zu gehen, um den Schüler*innen bestmögliche Rahmenbedingungen zu geben sowie die Möglichkeit, ihr Recht auf Bildung eingelöst zu bekommen. Die Öffnung von Schule muss jetzt endlich passieren, und das wollen wir tun. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) 09.12.2022 Am kommenden Mittwoch wird Frau Ministerin Feller das Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung im Ausschuss vorstellen. An der Stelle werden wir dann auf der Basis dieses Konzepts gerne gemeinsam darüber diskutieren, was zu tun ist. Wenn wir die Mangelsituationen an den Schulen in Gänze betrachten wollen, dann müssen wir auch mitdenken, wie wir multiprofessionelle Teams besetzen wollen. Wir müssen engagierten jungen und/oder erfahrenen Menschen die Möglichkeit eröffnen, zum Beispiel als Seiteneinsteiger*innen den Weg in unser Bildungssystem zu finden, temporär oder dauerhaft. Denn es fehlt bekanntlich nicht nur an Lehrkräften, sondern es fehlt auch an Menschen im System, die sich vollumfänglich für Kinder und deren Recht auf Bildung einsetzen und dies einfordern. Die aktuelle Situation erfordert ein schrittweises Vorgehen, kurz- und mittelfristige Maßnahmen sowie eine langfristige nachhaltige Strategie. Der akute Handlungsbedarf darf aber nicht zu Schnellschüssen führen, die dann eher in die Wiederholung von altbekannten und womöglich vermeintlich wirksamen Maßnahmen münden. Wir müssen der akuten Situation gerecht werden. Wir müssen aber auch nachhaltige und wohlbedachte Maßnahmen treffen. Das wollen wir in der Koalition erreichen und sind offen für gemeinsame Anstrengungen in diese Richtung. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die SPD-Fraktion hat noch einmal der Kollege Ott das Wort. (Beifall von der SPD)
Jochen Ott SPD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass ihr euch darüber freut, dass ich noch einmal spreche. (Heiterkeit von der CDU – Zuruf von der SPD: Nicht so laut! Leiser!) Ich möchte auf Folgendes hinweisen: Wenn die CDU-Fraktion hier erklärt, dass es keine Vorschläge gibt, dann wissen alle im Haus, dass das Quatsch ist. Die SPD-Fraktion hat unzählige Vorschläge in den letzten Monaten eingebracht und zur Diskussion gestellt. An Vorschlägen unsererseits mangelt es nicht. Es fehlt am Problembewusstsein von Schwarz-Grün. (Beifall von der SPD) Ich will trotzdem einen Bereich herausgreifen, um deutlich zu machen, dass es mit mehr Personal alleine nicht getan ist. Wir haben eine Situation, in der das System von innen da implodiert, wo so getan Landtag wird, als ob der Lehrplan durchgezogen werden könne und trotz aller Ausfälle der letzten Monate … Wir haben zum Beispiel im Ausschuss darüber gesprochen, dass die Distanzlernverordnung, die eigentlich wegen Corona gemacht wurde, in den letzten Wochen oft genutzt wurde, weil man schlicht Lehrermangel hatte, es nicht mehr hingekriegt hat und dann die Kinder digital unterrichten wollte. Gott sei Dank sind wir uns einig, dass wir dagegen vorgehen müssen, weil das nicht in Ordnung ist. Aber es gab vor Ort Not, weshalb es nicht anders ging. Es ist einfach nicht richtig, so zu tun, als ob wir am Lehrplan und an den Bedingungen, die die Lehrerinnen und Lehrer vor Ort vorfinden, nichts ändern müssen. Das müssen wir! Wir müssen da ran, denn sie sind komplett überfordert. Sie werden das nicht durchgesetzt kriegen. Jetzt erreichen uns von allen Hinweise, sie müssten neue Lehrpläne einführen und implementieren. Die haben die alten nicht mal zu Ende implementiert. Jeder im System weiß, dass das verrückt ist. Das funktioniert nicht. Das Festhalten an einem einseitig meritokratischen Schulsystem ist der falsche Weg, wenn wir die Zukunftsprobleme lösen wollen. Im Wahlprogramm der Grünen sind sehr viele Punkte, bei denen wir sehr dicht beieinander wären. Für die CDU gilt das in dem Fall nicht. Deshalb wäre es umso spannender, diese Fragen in einem parlamentarischen Prozess gemeinsam zu diskutieren. Wir müssen bei den Lehrplänen entlasten, wir müssen bei dem Druck innerhalb der Schule entlasten, ansonsten fahren wir das gesamte System vor die Wand. Das sage ich hier in aller Deutlichkeit. Zum Schluss möchte ich auf die Rede meiner Vorgängerin eingehen. Ich finde es ein nettes und freundliches Angebot, offen zu sein und es gemeinsam diskutieren zu wollen. Gestern wurde immer wieder gesagt: Da muss man doch im Vorhinein das Gespräch suchen oder das bei wichtigen Themen noch mal ansprechen. – Mein Vertrauen, dass es wirklich die Bereitschaft gibt, im Vorfeld des 14. Dezember die Parlamentarier so einzubinden, wie das mit Journalisten im Hintergrund oder mit den Verbänden passiert, ist sehr gering. Da habe ich meine Zweifel. Am Ende des Tages ist jedoch das Parlament der Ort, wo Entscheidungen getroffen werden. Diese treffen nicht die Verbände und auch nicht die Journalisten. (Beifall von der SPD) Wir sind bereit, auch schmerzhafte Entscheidungen mitzutragen, aber nicht, wenn es immer noch keine Bereitschaft gibt, das mit uns gemeinsam zu tun. Wir sind der Auffassung, dass die Krise, in der wir uns befinden, so groß ist, dass man zu Recht von einer Bildungskatastrophe sprechen muss. Wenn man nicht bereit ist, den Begriff „Reform“ ad acta zu legen 09.12.2022 und sich im Schulbereich tatsächlich mit einer Umwälzung, mit einer Revolution und damit, wie wir dieses System neu aufstellen, ernsthaft zu beschäftigen, wird man die Ziele des Klimawandels in der digitalen Welt und die Stabilität der Haushalte der Zukunft nicht erreichen. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Ott. – Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich die Aktuelle Stunde. Wir kommen zu: 2 Billigkeitsleistungen für die Betroffenen des Bottroper Apothekerskandals Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/1869 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1967 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion dem Kollegen Schmitz das Wort.
Marco Schmitz CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Betroffene des Apothekerskandals Bottrop! Als vor einigen Jahren herauskam, dass bei der Herstellung von Medikamenten zur Krebstherapie in der Alten Apotheke Bottrop weniger Grundstoffe eingekauft wurden, als nachher notwendige Krebsmedikamente in den Verkauf gingen, waren die Betroffenheit, der Aufschrei und die Wut groß. Der Landtag stellte für die Opfer und Angehörigen einen Hilfefonds von 10 Millionen Euro zur Verfügung, um den Betroffenen und anerkannten Opfern des Rechtsverfahrens eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro je Fall zu gewähren. Anspruchsberechtigt waren alle Fälle, in denen klar dargelegt wurde, dass zum Zeitpunkt der Herstellung weniger Grundstoffe zur Verfügung standen, als für die Produktion notwendig waren, und dies auch gerichtlich anerkannt wurde. Diesen unvorstellbaren Schmerz und dieses Leid können wir mit keiner Zahlung kompensieren. (Beifall von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) Es geht auch nicht um eine finanzielle Anerkennung der wirtschaftlichen Folgen dieser Straftat. Landtag Trotzdem hat der Landtag in den Haushaltsberatungen im letzten Jahr beschlossen, für die Betroffenen und ihre Angehörigen den Hilfefonds aufzulegen, da eine zivilrechtliche Entschädigungsmöglichkeit gegen den Täter faktisch nicht besteht. Dabei geht es nicht – ich habe das eben schon gesagt – um den Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen jedes einzelnen Falls, sondern um die Anerkennung des Leides und der Ungewissheit, die diese Menschen erlitten haben. Inzwischen zeigt sich aber leider, dass die Adressen vieler Betroffener und ihrer Angehörigen nicht bekannt sind und viele, die bisher schon anspruchsberechtigt sind, immer noch nicht erreicht wurden. Um noch mal über die Öffentlichkeit und mithilfe der Ärzte und Krankenkassen viele dieser Menschen zu erreichen, werden wir die Antragsfrist verlängern. An dieser Stelle möchte ich mich bei den Medien, den Krankenkassen und den Ärzten bedanken, die über diese Möglichkeit informieren und es immer wieder schaffen, dass Angehörige und Opfer von der Möglichkeit dieser Billigkeitsleistung Gebrauch machen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD) In den letzten Monaten hat sich aber gezeigt, dass es viele Betroffene gibt, in deren Fällen die Schuld des Apothekers nicht zweifelsfrei festzustellen war. Gleichzeitig gibt es Menschen, bei denen die individuelle Medikamentenherstellung mehr als zehn Jahre her und damit die Straffälligkeit der Tat verjährt ist. Für diese Menschen und ihre Angehörigen ist der Schmerz doch genauso: Bin ich damals bestmöglich behandelt worden? Ist alles medizinisch Mögliche verabreicht worden? Wäre der Krebs, der später wiederkam, besiegt worden? Oder im schlimmsten Fall: Würde meine Mutter, mein Vater, mein Ehepartner oder mein Lebenspartner, mein Kind noch leben? Auch diese Menschen belastet die Ungewissheit über die Krankheit, das Leid oder sogar über den Verlust eines Angehörigen genauso wie die gerichtlich anerkannten Fälle. Auch sie leben mit der Sorge, ob ihre Medikamente ordnungsgemäß dosiert waren. Die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben daher diesen gemeinsam Antrag verfasst, damit die nicht verausgabten Mittel nach der verlängerten Antragsfrist zum 31.03.2023 auch den nicht anerkannten Fällen als Billigkeitsleistung bis zu 5.000 Euro zuerkannt werden können. Wir würden uns freuen, wenn alle Mitglieder des Landtages von NRW unserer Empfehlung folgen würden. Nach den bisherigen Erfahrungen mit den Mittelbeantragungen gehen die Fachverwaltung und die antragstellende Fraktion davon aus, dass der Fonds 09.12.2022 auskömmlich sein wird und alle die Maximalleistung erhalten werden. Sofern mehr Anträge gestellt werden, als Mittel zur Verfügung stehen, sollen die Mittel gleichmäßig auf die Betroffenen aufgeteilt werden. Liebe Betroffene, wir wissen, dass wir den Schmerz und den Verlust mit diesem Antrag nicht wiedergutmachen können. Wir wissen auch, dass die Wut auf diese Tat dadurch nicht verringert wird. Kein Geld der Welt kann dieses Leid mildern. Trotzdem wollen wir Ihnen diese Billigkeitsleistung zuerkennen, um als Parlamentarierinnen und Parlamentarier unsere Verbundenheit und Anteilnahme zu zeigen, und damit zumindest einen Teil der Kosten kompensieren. Seien Sie versichert, dass wir großen Anteil an Ihrem Schicksal nehmen und von politischer Seite daran arbeiten, dass solche kriminellen Taten in Zukunft nicht mehr möglich sein werden. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Schmitz. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Wenzel.
Jule Wenzel GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Jeder Mensch, der erkrankt, hat es verdient, voll und ganz auf seine – oder ihre – medizinische Behandlung vertrauen zu können. Der Bottroper Apothekenskandal ist ein furchtbares Verbrechen und eine Narbe in unserem Gesundheitssystem. Über Jahre hatte der Apotheker Peter S. unterdosierte Krebsmedikamente verkauft, um sich zu bereichern. Wir denken auch heute an die Opfer und ihre Angehörigen, die über viele Jahre hinweg einen Kampf um Anerkennung und Gehör führen mussten, während sie um Angehörige trauerten oder von der Ungewissheit geplagt waren, ob ihre geliebte Person einen anderen Krankheitsverlauf oder gar eine veränderte Heilungsmöglichkeit gehabt hätte, oder die nicht wissen, ob ihr persönlicher Kampf gegen die Krankheit anders verlaufen wäre, wenn sie ihr überlebensnotwendiges Medikament aus einer anderen als aus dieser Zyto-Apotheke erhalten hätten. Etwa 3.700 Menschen wurden damals im Prozess gegen den Apotheker genannt. Wie viele es zusätzlich über den Verjährungszeitraum sind, lässt sich nicht genau abschätzen. Die Unsicherheit, welche Auswirkungen die Unterdosierung auf ihren eigenen Krankheitsverlauf oder den ihrer geliebten Menschen hatte, kann ihnen nicht genommen werden, und sie verursacht bis heute großes Leid bei den Betroffenen und ihren Angehörigen. Als Parlament haben wir in der letzten Legislaturperiode in einer fraktionsübergreifenden Initiative be-Landtag schlossen, die Opfer und ihre Angehörigen mit einer Billigkeitsleistung von 5.000 Euro zu entschädigen. Es ging auch darum, ein Zeichen zu setzen, dass Patient*innen und Angehörige sich der Unterstützung und der Solidarität des Landes sicher sein können. Die 5.000 Euro, die zur Verfügung gestellt wurden und aktuell beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantragt und von ihm ausgezahlt werden, sind ein wichtiger Schritt, denn aufgrund der Umstände dieses furchtbaren Verbrechens gab es bis vor einem Jahr für alle Betroffenen keinerlei Leistungsansprüche gegenüber dem Staat und faktisch auch keine zivilrechtliche Möglichkeit einer Entschädigung. Dieser Beschluss war wichtig. Genauso wichtig war es aber, dass wir uns den Mittelabfluss genau angeschaut haben. Wir haben noch nicht alle erreicht. Es sind noch auskömmlich Mittel vorhanden, um allen Opfern eine Entschädigung zu leisten. Die Unsicherheit, welche Patienten möglicherweise wenige oder gar keine Wirkstoffe erhielten, belastet nicht nur alle Betroffenen psychisch extrem, sondern erschwert aus gesetzgeberischer Sicht auch die Entschädigung. Bisher sind wir den Weg gegangen, alle Betroffenen und Hinterbliebenen einzubeziehen, die nach den Strafrechtsurteilsfeststellungen des Gerichts als Opfer der Straftaten anzusehen waren. Das bedeutet, dass einige von dem Unterdosierungsskandal betroffene Patient*innen bislang keine Entschädigung erhalten haben. Mit dem vorliegenden Antrag stellen wir sicher, dass auch sie gesehen und gehört werden. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Unter den Taten des Apothekers haben nicht nur die rund 2.000 Menschen gelitten, die zwischen 2012 und 2016 definitiv falsche Krebsmedikamente erhalten haben und in dem Urteil erwähnt sind. Tatsächlich sind es noch mehr. Dieser Antrag schließt diese Lücke. Mit ihm sind nämlich alle eingeschlossen, die nachweislich zwischen Januar 2001 und November 2016 individuell zubereitete Krebsmedikamente aus der Alten Apotheke Bottrop erhalten haben. Das sind auch Menschen, die nicht im Urteil genannt sind, weil ihr Medikament vor dem 01.01.2012 ausgeliefert wurde, die individuelle Medikamentenzubereitungen oder andere Wirkstoffe erhalten haben oder deren Fälle im Prozess nicht berücksichtigt wurden. All diese Menschen haben unsere Unterstützung verdient und sind als Berechtigte für diese Billigkeitsleistung anzuerkennen. Unser Ziel muss auch sein, sicherzustellen, dass antragsberechtigte Personen ausreichend Zeit haben, sich zu melden, und die bereitgestellten Mittel besser bei den Betroffenen ankommen. 09.12.2022 (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Ein Entschädigungsanspruch darf nicht an einem nahenden Stichtag scheitern. Dafür verlängern wir die Antragsfrist von Ende Dezember dieses Jahres auf Ende März 2023 und in der Folge dann auf Ende Juni 2023. Die Erweiterung des Berechtigtenkreises werden wir über den Vertriebsbereich, also über die Grenzen von Nordrhein-Westfalen hinweg, über alle Kanäle, also bei Ärzten, Kliniken, in Fachzeitschriften, über die neuen und alten Medien, publik machen. Damit stellen wir sicher, dass die Hilfe auch ankommt. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir können die beschriebene Unsicherheit, Verzweiflung und auch den Schmerz nicht nehmen, aber wir als Land können ein Zeichen setzen und uns an die Seite der Betroffenen stellen. Das machen wir mit diesem Antrag. Ich danke insbesondere auch der FDP, dass wir dieses Vorhaben gemeinsam umsetzen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und Marcel Hafke [FDP])
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Wenzel. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Gebauer.
Yvonne Gebauer FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manche Szene in unserer Tierwelt mutet grausam an. In der Tierwelt erleben wir, wie Tiere andere Tiere töten. Sie töten, um selbst zu überleben, um ihren Nachwuchs zu ernähren, um die Population aufrechtzuerhalten und zu sichern. Wenn das grausam anmutet, welche Gedanken kommen uns dann erst, welche Worte müssen wir finden, wenn wir uns mit dem Bottroper Apothekenskandal befassen, mit einem Menschen, der einer Vielzahl anderer Menschen auf perfide Art und Weise das Leben genommen hat? Dem Apotheker aus Bottrop ging es bei seinem Handeln nicht wie den Tieren darum, selbst zu überleben, nicht darum, seine Familie zu ernähren, und auch nicht darum, den Fortbestand der Menschheit zu sichern, nein, es ging ihm ausschließlich um Profit, um die Vervielfachung von materiellen Dingen, um die Anhäufung von Geld für ein vermeintlich schöneres Leben – ein Tun und Handeln, welches uns, Politik und Gesellschaft, unvorstellbar erscheint, uns entsetzt und wütend zurücklässt. Kein Geld der Welt – das wurde hier schon gesagt – kann auch nur im Ansatz für das Leid der Betroffenen, der Angehörigen, der Familien und der Freunde jemals entschädigen. Trotzdem war und ist es richtig, Landtag Geld in die Hand zu nehmen und einen Entschädigungsfonds für die betroffenen Patientinnen und Patienten bzw. deren Angehörige aufzulegen. Auf 10 Millionen Euro hat sich das Parlament verständigt. Außerdem hat es sich darauf verständigt, die Betroffenen mit jeweils 5.000 Euro Entschädigungssumme zu bedenken. Zwischenzeitlich durften wir über das Ministerium von Herrn Minister Laumann erfahren, dass nur ein Bruchteil der Berechtigten aus dem Gerichtsurteil sich gemeldet hat bzw. aufgefunden werden konnte. Die Gründe dafür mögen vielfältig sein. Jetzt soll es darum gehen, den Zeitraum der Beantragung zu verlängern und den Kreis der Berechtigten zu erweitern. Vieles dazu ist bereits von meinen Vorrednerrinnen und Vorrednern ausgeführt worden und bedarf hier nicht der Wiederholung. Es gibt einen Unterschied zwischen den Fraktionen, nämlich den, dass die SPD-Fraktion nicht davon ausgeht, dass die Summe von 10 Millionen Euro ausreicht, um den erweiterten Kreis der Berechtigten mit jeweils 5.000 Euro auszustatten. (Thorsten Klute [SPD]: So ist es!) Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion: Hand aufs Herz! Eine verlässliche Voraussage, dass diese 10 Millionen Euro eventuell nicht reichen werden, kann zum heutigen Zeitpunkt niemand treffen. Auch die 2 Millionen Euro, die Sie, liebe SPD, zusätzlich in den Haushalt einstellen möchten, sind geschätzt. Ich meine, es wäre ein gutes Zeichen gewesen, wie ursprünglich einmal angedacht, geschlossen und gemeinsam vorzugehen, anstatt sich dafür zu entscheiden, nach außen hin ein Stück weit den Eindruck zu erwecken, dass sich außer der SPD-Fraktion keiner Gedanken darüber macht, ob die 10 Millionen Euro am Ende des Tages in Gänze reichen werden bzw. ob für jedermann 5.000 Euro da sind. (Thorsten Klute [SPD]: Darum geht es auch nicht!) Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, wenn man alle Kennzahlen und das jetzige Abrufverhalten zugrunde legt, kann man auch bei großzügiger Schätzung der Zahl der Anspruchsberechtigten und der tatsächlichen Einforderungen – was ja auch wichtig ist – Stand heute nicht behaupten, dass die 10 Millionen Euro nicht ausreichen werden. (Beifall von den GRÜNEN, Marcel Hafke [FDP] und Prof. Dr. Andreas Pinkwart [FDP]) Nehmen wir dennoch einmal den Fall der Fälle an: Am Ende fehlen die von Ihnen veranschlagten 2 Millionen Euro. – Meinen Sie wirklich, dass wir alle, die wir heute hier sitzen, nicht bereit wären, diese 2 Millionen Euro dann doch noch aufzutreiben, 09.12.2022 (Zuruf von Rodion Bakum [SPD] – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Ist doch easy!) um die Anspruchsberechtigten mit 5.000 Euro zu vergüten bzw. ihnen diesen Betrag zur Verfügung zu stellen? (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Die gehen doch nicht verloren!) Ich sehe das nicht so, im Gegenteil. Ich meine, dass wir uns heute geschlossen zeigen und das verteilen sollten, was wir im Jahr 2021 gemeinsam beschlossen haben. Ich bin sehr guten Mutes, dass der Betrag auskömmlich ist. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Frau Kollegin Gebauer, es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage. Auch wenn mein Name auf der Anzeige steht, bin ich es nicht, es ist der Kollege Klute. Lassen Sie die zu?
Yvonne Gebauer FDP
Ja, natürlich.
Thorsten Klute SPD
Kollegin Gebauer, erst einmal herzlichen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage und auch für das sehr ausgewogene Abwägen. Niemand kann heute voraussagen, ob die 10 Millionen Euro ausreichen, aber wenn wir doch alle bereit wären, nachzulegen, warum können wir den Puffer dann nicht heute schon einbauen und die zusätzlichen 2 Millionen Euro gemeinsam beschließen? (Beifall von der SPD)
Yvonne Gebauer FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es besteht ein kleiner Denkfehler: Wir sind uns ja nicht einig darüber, dass die 10 Millionen Euro nicht reichen werden. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Prof. Dr. Andreas Pinkwart [FDP]) Wir gehen vielmehr davon aus, dass die 10 Millionen Euro reichen werden. Minister Laumann hat in diesem Zusammenhang sehr eindeutig dargelegt, wie das Abrufverhalten ist und wie es sich in Zukunft entwickeln kann und entwickeln wird. Wie gesagt, ich habe es ausgeführt: Auch bei großzügigster Berechnung gehen wir davon aus, dass die 10 Millionen Euro am Ende des Tages bei Weitem reichen werden. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Gebauer. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Kollegen Kapteinat. (Beifall von der SPD)
Lisa-Kristin Kapteinat SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wichtigste zuerst: Ich freue mich wirklich sehr darüber, dass wir heute bei diesem wichtigen Thema entscheidende Schritte nach vorne machen. Die Antragsfrist zu verlängern ist richtig und wichtig. Es ist auch richtig und wichtig, den Kreis derjenigen zu erweitern, die Entschädigungsleistungen erhalten sollen. Und es ist richtig und wichtig, zu sagen: Es braucht nicht länger ein gerichtliches Urteil, um das Leid anerkannt zu bekommen, dass man unter Umständen jahrelang Medikamente eingenommen hat, die von einem panschenden Apotheker hergestellt worden sind und von denen man nicht weiß, wie schädlich diese vielleicht waren, wie viel weniger heilend sie waren und ob sie vielleicht lebensverkürzend für das eigene Leben oder für das Leben von geliebten Angehörigen waren. Um das vorwegzunehmen und um direkt auf Frau Gebauer einzugehen: Wir werden diesem Antrag auch dann zustimmen, wenn Sie unserem Entschließungsantrag nicht zustimmen, denn für uns ist sehr wichtig, dass dieser Schritt gemacht wird, dass wir für die Opfer ein Zeichen setzen und klarmachen, dass hier schnell etwas passieren soll. (Beifall von der SPD) Das ist nämlich etwas, was für unseren Abwägungsprozess wichtig war. Wir wollen nicht einfach sagen: Gegebenenfalls sprechen wir in einem Dreivierteljahr noch mal darüber, weitere 2 Millionen Euro oder den Betrag, der dann vielleicht noch fehlt, aufzunehmen. Im Antrag liest es sich auch nicht so, als sei man bereit, dann mehr Geld in die Hand zu nehmen. Im Antrag von CDU, FDP und Grünen steht vielmehr sehr deutlich drin, dass das restliche Geld verteilt werden soll. Wir wissen aber nun einmal, dass viele der Betroffenen, viele der Opfer bereits verstorben beziehungsweise alt sind, weil wir über einen Sachverhalt sprechen, der schon einige Jahre zurückliegt. Das ist der Grund, weshalb uns dieser Antrag so nicht gereicht hat. Es ist richtigerweise erkannt worden, dass diese Leistungen bisher nicht übermäßig beansprucht worden sind, weil viele Betroffenen und ihre Angehörigen, viele Opfer schlicht nicht informiert worden sind, weil es vielleicht auch schwierig war, aber auch, weil es keine breite Kampagne dazu gab. Das wollen wir ändern. Wir möchten, dass alle Betroffenen, alle 09.12.2022 Opfer beziehungsweise ihre Angehörigen informiert werden und dann auch die Möglichkeit haben, Leistungen zu beanspruchen und zu erhalten. (Beifall von der SPD) Kollege Schmitz und auch Kollegin Wenzel haben es gesagt: Nichts – auch keine 5.000 Euro – kann den Schmerz wettmachen, wenn in Deutschland ein Mensch aufgrund von gepanschten Medikamenten früher stirbt, schlimmere Schmerzen erleidet oder länger gegen Krebs kämpfen muss. 5.000 Euro können aber ein Zeichen setzen, dass wir alle in Nordrhein-Westfalen uns mit in der Verantwortung sehen, zu verhindern, dass so etwas noch einmal passieren kann, und wir alle sagen: Vielleicht hätten wir anders aufpassen müssen. Vielleicht hätte man agieren können. Wir möchten, dass die Betroffenen und ihre Angehörigen nicht länger bitten müssen, nicht länger betteln müssen und nicht länger demonstrieren müssen. (Beifall von der SPD) Sie sollen diese Leistung unbürokratisch erhalten – und dies, ohne fürchten zu müssen, dass der Betrag irgendwann geringer ist, weil der Topf leer ist. Liebe Kolleginnen von FDP, CDU und den Grünen, sollten diese 10 Millionen Euro reichen, dann freut uns das. Sollte dem aber nicht so sein, dann ist es ein bitteres Zeichen für die Opfer und ihre Angehörigen. Wir möchten ein solches bitteres Zeichen verhindern. Ich bitte Sie daher herzlich: Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu. – Sollte das Geld nicht verbraucht werden, wovon Sie offensichtlich alle ausgehen, dann ist es ja nicht verloren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Kapteinat. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Vincentz.
Dr. Martin Vincentz AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon ein wirklich unfassbar niederträchtiger Akt, der ein extremes Level an krimineller Energie voraussetzt, wenn sich ein Apotheker in Bottrop tatsächlich an krebskranken Personen bereichern wollte und auch bereichert hat. Es ist derart abwegig – wir legen so viel Vertrauen in gewisse Stellen in unserem Staat und in unser Gesundheitssystem –, dass man so etwas wahrscheinlich nicht abschließend verhindern kann. Umso mehr möchte ich mich an dieser Stelle bei dem Whistleblower bedanken, der seinen Chef, seinen Arbeitgeber hat auffliegen lassen, der das entdeckt hat, nicht mittragen wollte und an die Öffentlichkeit Landtag gegangen ist und der, glaube ich, ganz besonders unser aller Dank verdient hat. Was wir als Staat machen können, ist eine symbolische Anerkennung. Es wurde heute Morgen schon mehrfach gesagt: Niemand kann das Geschehene ungeschehen machen und sicherlich auch nicht wiedergutmachen, insbesondere mit keiner Zahlung dieser Welt. Was wir aber machen können, ist, das Leid anzuerkennen und mit einer möglichst unbürokratischen Hilfe an der Seite zu stehen. Es wäre gerade bei einem solchen symbolischen Akt allerdings schön gewesen, hätte man sich zu einem unpolitischen Zeichen, zu einem Zeichen des menschlichen Zusammenhaltes zusammenraufen können, um parteiübergreifend ein Zeichen zu setzen. Ich muss leider konstatieren, dass wir weit davon entfernt sind und es vielen immer noch wichtiger ist, Parteitaktik zu betreiben, als hier miteinander als Menschen zu stehen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erste Feststellung ist – das finde ich immer wichtig, wenn man über diesen unfassbaren Vorgang redet –, dass wir es nicht mit einem „Apothekenskandal“ zu tun haben, sondern mit einem „Apothekerskandal“. Das ist mir wichtig. Der zweite Punkt. Wir als Staat müssen natürlich alles tun, damit so etwas hoffentlich nicht wieder vorkommt. Deswegen habe ich, als ich 2017 ins Amt kam, sofort die Apothekeraufsicht für diese Art von Apotheken erheblich verschärft. Trotz aller Überwachung kannst du am Ende aber nicht alles verhindern. Der dritte Punkt ist die Frage, wie man mit den vielen Betroffenen um geht. Es handelt sich um einen Apotheker, der diese Krebsmedikamente nicht nur regional vertrieben hat, sondern einen sehr großen Verbreitungskreis mit onkologischen Praxen hatte – auch außerhalb von Nordrhein-Westfalen –, in den die Medikamente geliefert worden sind. Als er aufgeflogen ist – durch einen, wie man schon sagen muss, sehr mutigen Mitarbeiter, der dafür, dass er seinen Chef angezeigt hat, vieles in Kauf genommen hat –, ist von der Staatsanwaltschaft ermittelt worden, dann ist es zu einem Gerichtsprozess gekommen und dann ist dieser Apotheker unter Nachweis von 2.000 Fällen verurteilt worden. 09.12.2022 Deswegen haben wir uns, nachdem der Landtag entschieden hatte, für diese Menschen eine Entschädigung in Form von Billigkeitsleistungen zu machen, im ersten Schritt an diesem Gerichtsurteil und an den 2.000 Namen orientiert, die an das Gerichtsprotokoll angehängt waren. Das sind die Fälle, die Krebsmedikamente in der Zeit bekommen haben, für die man nachweisen konnte, dass der Apotheker weniger Substanzen eingekauft hatte, als er Krebsmedikamente hergestellt hat. Deswegen war das die einzige rechtssichere Grundlage, die wir hatten. Man muss aber einfach sagen, dass es schwierig ist, herauszufinden, wo diese Menschen jetzt sind. Ich kann Ihnen sagen, dass unser Haus sich – teilweise telefonieren wir ein wenig rum – wirklich auch im Einzelfall darum kümmert, die Menschen darüber zu informieren. Öffentliche Aufrufe etwa im Großraum Bottrop allein reichen nicht aus, weil diese Apotheke so eine große Reichweite hatte. Dann ist die Tat lange her, und man kann sich gerade bei Krebserkrankungen vorstellen, dass vielleicht der eine oder andere nicht mehr lebt. Außerdem stellt sich heraus, dass auch viele andere Leute in diesem Prozess eine Rolle gespielt haben – mit denen habe ich vor einigen Wochen auch selbst gesprochen –, die Medikamente zu einem Zeitpunkt bekommen haben, für den er nicht verurteilt worden ist. Diese Menschen, mit denen ich darüber gesprochen haben, verstehen natürlich nicht, dass man das an diesen Kriterium festmacht. Deswegen ist es richtig – wir haben im Kreis der Obleute auch darüber geredet –, dass man diese Leistungen jetzt weiter ausbaut, um auch Menschen, die in einem bestimmten Zeitraum von dieser Apotheke beliefert worden sind, diese Billigkeitsleistungen zuzugestehen. Ich kann Ihnen für unser Ministerium sagen, dass wir uns wirklich sehr anstrengen werden, möglichst viele Betroffene zu erreichen. Aber ich kann Ihnen wirklich nicht zusagen, dass uns das lückenlos gelingt. Man muss ganz ehrlich sagen, dass das die Lage ist, in der wir sind. Es ist ein gutes Zeichen, dass das Land Nordrhein-Westfalen sagt: Hier ist etwas Schlimmes passiert. Wir als Gesellschaft wollen mit dieser Geldleistung zum Ausdruck bringen, dass wir dieses Leid sehen. Deswegen ist es auch eine Leistung, auf die man keinen Rechtsanspruch haben kann. Wir können – damit komme ich zum letzten Punkt – eben nicht im Einzelfall nachweisen, ob das eine gesundheitliche Auswirkung hat. Wir haben ein Gutachten gemacht, das besagt, dass man es in der Kohorte so sagen kann, aber nicht auf den Einzelfall bezogen, weil man am Ende auch nie so genau sagen kann, wer ein gepanschtes Medikament und wer kein gepanschtes Medikament bekommen hat und sich das jetzt auch nicht mehr feststellen lässt. Landtag Deswegen freue ich mich darüber, dass hier große Einigkeit besteht, es so zu machen. Wie gesagt, es ist schon ein schwieriges Unterfangen, jetzt auch das Geld an die passenden Personen zu bringen. – Schönen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Minister Laumann. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache angelangt und kommen zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens ab über den Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/1869. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich?– Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/1869 angenommen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1967. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/1967 abgelehnt. Wir kommen zu: 3 Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 18/1870 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion erhält der Kollege Stinka das Wort.
André Stinka SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits vor etwa einem halben Jahr haben wir hier im Plenum gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die Abschaffung der 1.000-m-Abstandsregelung für Windkraftanlagen in Nordrhein-Westfalen debattiert. Was hat sich seitdem verändert? Aus gelb wurde grün, und für die Grünen bedeutet das den Abschied 09.12.2022 von ihrem vermeintlichen Kernthema, dem zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien. Woran macht die SPD-Fraktion das fest? Wer gestern die Haushaltsdebatte verfolgen und die Aussagen von Herrn Hoppe-Biermeyer zum Thema „Windkraft“, der im Jahr 2022 immer noch von Wildwuchs sprach, und den Ausführungen von Herrn Röls, der berechtigterweise deutlich macht, die erneuerbaren Energien bräuchten wir mehr denn je, hören konnte, dem wird deutlich: Zwischen CDU und Grünen sind solche Abstände. Das macht klar, was die SPD-Fraktion hier deutlich macht: Hier gibt es kein einheitliches Vorgehen. Die neue Landesregierung ist im Grunde schlicht keinen Deut besser als die Vorgängerlandesregierung. Zwischen Reden und Handeln der Landesregierung gilt offenbar auch hier eine Abstandsregel. Für uns Sozialdemokratinnen ist klar: Warum kompliziert und langsam, wenn es auch einfach geht? Die unnötigen und pauschalen Abstandsregeln für Windkraft gehören abgeschafft, nicht irgendwann, nicht scheibchenweise, wie im Koalitionsvertrag niedergelegt, sondern jetzt. Die Dringlichkeit ist gestern unter anderem auch von der Wirtschaftsministerin dargelegt worden. Die SPD-Fraktion arbeitet seit Jahren für einen verstärkten, ausgewogenen Ausbau der Windenergie an Land und im Interesse einer nachhaltigen Modernisierung unseres Industriestandorts in Nordrhein-Westfalen. Wir brauchen Verfahren, die die Interessenkonflikte zwischen Naturschutz und den Ansprüchen von Investoren in erneuerbare Energien fair und fachlich regeln. Klare gesetzliche Regeln heißen in diesem Fall, dass der Mindestabstand von 1.000 m zur Wohnbebauung konsequent und jetzt gestrichen werden muss. (Beifall von der SPD) So können wir die Flächenpotenziale für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen um 52 % erhöhen. Schon wenn man pauschal auf 720 m runterginge, wären das 42 % mehr Windkraftleistung – und das in einer Zeit, in der wir darüber reden, dass beispielsweise die Einspeisung von erneuerbaren Energien auch preisdämpfende Wirkung hat. Wir haben gestern über hohe Energiepreise gesprochen. Hier könnte die Landesregierung deutlich machen, dass es ihr ernst ist, diese Preisreduzierung auch tatsächlich umzusetzen. Dies ist aber nicht der Fall. Die Landesregierung kündigt an – darin ist sie Weltmeister – die Flächenbereitstellung nach den Bundesvorgaben ab 2025 über die Regionalplanung zu regeln. Erst dann gibt es für die Kommunen Planungssicherheit. Das ist für viele Kommunen gerade im ländlichen Raum, die nicht über riesige Stabsabteilungen und Landtag Bauämter verfügen, keine Perspektive. Die Zeit wird so unnötig verstreichen. Das muss nicht sein. Wir brauchen jetzt eine Abschaffung dieser Abstandsregeln und nicht erst 2025. (Beifall von der SPD) Die Abschaffung des pauschalen Mindestabstands von 1.000 m bedeutet ja nicht, dass man wahllos bauen kann. Aus Sicht unserer Landtagsfraktion und auch gemäß vieler Entscheidungen von Obergerichten bietet das Emissionsschutzgesetz ausreichend Möglichkeiten, eine übermäßige Belastung von Anwohnerinnen zu vermeiden und gleichzeitig der Windenergie erforderlichen Raum zu verschaffen. Doch nicht einmal die im Koalitionsvertrag unverzüglich vorgesehene Abschaffung der Abstandsregeln wenigstens beim Repowering von Anlagen ist bisher erfolgt. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Koalitionsvertrag: „In einem ersten Schritt werden wir […] den pauschalen 1000-Meter-Abstand für das Repowering abschaffen.“ (Inge Blask [SPD]: Ach!) Wir erinnern uns alle: Der Koalitionsvertrag ist nicht am 1. November dieses Jahres verabschiedet worden, sondern bereits am 1. Juni dieses Jahres. Jetzt kündigt die Ministerin am 7. Dezember an, es gäbe – wieder einmal eine Ankündigung – bald einen Erlass zum Ausbau des Repowerings. Das Jahr ist verstrichen, geschehen ist nichts. In jedem Fall wachsen Kritik und Unmut über die Landesregierung, was den Ausbau von Windenergieanlagen angeht. Das konnte man auch auf den Windenergietagen in Bad Driburg deutlich spüren. Damit Schwarz-Grün das Ziel von 1.000 Anlagen in dieser Legislaturperiode erreicht, müssten 200 neue gebaut werden. Bislang – Stand: November – gibt es 59 Anlagen. Ich bin gespannt, wie Sie dieses Gap schließen wollen. Ich bin gespannt, wie Sie tatsächlich handeln wollen. Wir haben den Antrag heute mit Überweisung hier eingebracht, weil wir ernsthaft daran interessiert sind, in diesen Fragen, die von allen als so wichtig angesehen werden, konkretes Handeln von der Landesregierung einzufordern. Deswegen freuen wir uns jetzt schon auf die Beratung in den zuständigen Ausschüssen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Stinka. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Schrumpf.
Fabian Schrumpf CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es fällt immer dann 09.12.2022 auf, wenn jemand über Dinge redet, die er versteht und lösen will, aber Herr Kollege Stinka, das gilt leider auch meist andersherum. Wenn man dann auch noch, wie in Ihrer Fraktionspressemitteilung geschehen, einen – Zitat – Großen Wumms, also wohl mindestens eine 7.5 auf der Scholz’schen Bazooka-Skala, für das Thema „Wind“ fordert, (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) dann wird auch klar, dass es der SPD hier nicht um die Sache geht, sondern einzig und allein darum, mit dem Gesetzentwurf nicht etwa die beste Lösung zur Erreichung unserer Windenergieausbauziele zu schaffen, sondern es ist der ebenso durchschaubare wie untaugliche Versuch, öffentlichkeitswirksam Unfrieden in die Koalition zu tragen. (Beifall von der CDU – André Stinka [SPD]: Wenn uns das damit gelingt? Lieber Mann!) Michael Gorbatschow wird das, wie ich finde, auch für den Zubau der Windenergie zutreffende Zitat zugeschrieben: „Es gibt keine einfachen Lösungen für sehr komplizierte Probleme. Man muss den Faden geduldig entwirren, damit er nicht reißt.“ Insofern ist es gut, dass Sie uns heute mit Ihrem Gesetzentwurf – nicht mit einem Antrag, Herr Stinka – bei diesem Tagesordnungspunkt noch einmal die Gelegenheit geben, unsere Strategie für den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen darzulegen. Gerade in dieser Zeit, die von multiplen Krisen überschattet wird, hat diese Aufgabe für unsere Koalition oberste Priorität. Deshalb haben wir uns ambitionierte Ziele gesetzt und eine Vielzahl konkreter Maßnahmen und Schritte vereinbart, die wir in unserem Koalitionsvertrag festgehalten haben und nun konsequent abarbeiten und umsetzen werden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir wollen, dass durch Ermöglichungsplanung bis zum Jahr 2027 mindestens 1.000 neue Windenergieanlagen in unserem Land entstehen; denn dieser beschleunigte Ausbau ist essentiell für die Erreichung unserer Klimaschutzziele. Dafür werden wir unter anderem die Planungs- und Genehmigungsverfahren standardisieren, vereinfachen, verkürzen und verpflichtend digitalisieren. Wir werden sämtliche Spielräume des Arten- und Naturschutzrechtes im Sinne des Ausbaus der Windenergie nutzen und auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene dafür eintreten, diese Spielräume noch zu vergrößern. Durch die Instrumentarien der Landesplanung werden wir den Ausbau der Windenergie raum- und umweltverträglich ermöglichen und steuern, wobei wir Landtag auf eine gerechte Verteilung über sämtliche Landesteile hinweg achten. (Beifall von der CDU) Hierdurch werden die Voraussetzungen für einen Verzicht auf die landesrechtlichen Mindestabstandsregelungen geschaffen. In einem ersten Schritt werden wir kurzfristig den Mindestabstand für Fälle des Repowerings, also der Modernisierung bestehender Anlagen, abschaffen. Zudem werden wir Kalamitätsflächen und beschädigte Forstflächen für die Windenergie öffnen und die Errichtung von Windenergieanlagen auch in Gewerbe- und Industriegebieten sowie entlang von Verkehrsflächen erleichtern und damit auch den urbanen Raum verstärkt in die Pflicht nehmen. Diesen Weg, den wir uns vorgenommen haben, werden wir nur dann erfolgreich beschreiten können, wenn wir zugleich die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger erhalten und möglichst steigern. Ein geregelter Weg, der die erhöhte Ausbaugeschwindigkeit mit akzeptanzsteigernden Maßnahmen verbindet, ist und bleibt die beste Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Ausbau der Windenergie. (Beifall von der CDU und Michael Röls [GRÜNE]) Um es hier noch einmal unmissverständlich auf den Punkt zu bringen: Gegen die Anwohner und anliegenden Kommunen wird kein Ausbau der Windenergie in der benötigten Geschwindigkeit möglich sein. (Beifall von der CDU – Bianca Winkelmann [CDU]: Richtig!) Wir werden daher unter anderem über eine stärkere Partizipation an der Wertschöpfung die Akzeptanz von Windenergieanlagen aufseiten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger stärken. Zudem werden wir den Beitrag, den insbesondere unsere ländlichen Räume für den Ausbau der erneuerbaren Energien leisten, stärker gegebenenfalls auch finanziell berücksichtigen. Das sind genau die wichtigen Punkte, die Sie von der SPD bei Ihrer Initiative schlichtweg ignorieren. Statt eines aufeinander abgestimmten Maßnahmenpakets wollen Sie losgelöst den Mindestabstand abschaffen, ohne dabei auf die Akzeptanz zu achten und die berechtigten Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Doch das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht unser Weg. (Beifall von der CDU und von Angela Freimuth [FDP]) 09.12.2022 Der beschleunigte Ausbau der Windenergie sichert die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes, …
Rainer Schmeltzer
Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?
Fabian Schrumpf CDU
… verstärkt unsere Energiesouveränität und Versorgungssicherheit. Unsere ehrgeizigen und ambitionierten Ausbauziele werden wir allerdings nur dann erreichen, wenn wir die Menschen auf unserem ambitionierten Weg nicht verlieren. Genau dafür steht unsere Zukunftskoalition.
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege Schrumpf, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?
Fabian Schrumpf CDU
Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage von dem Kollegen Vogt?
Fabian Schrumpf CDU
Ach.
Alexander Vogt SPD
Herr Schrumpf, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage noch zulassen. Sie hatten uns als SPD-Fraktion gerade in Ihrem Beitrag vorgeworfen, dass wir unseren Antrag, der darauf abzielt, dass wir endlich zu dem zweifelsohne extrem notwendigen beschleunigten Ausbau der Windenergie kommen, stellen, um Unfrieden zwischen den beiden Koalitionsfraktionen Grüne und CDU zu säen. Wenn ich Ihre Rede jetzt richtig verstanden habe, gibt es da durchaus eine Reihe von Konflikten.
Rainer Schmeltzer
Kommen Sie zu einer Zwischenfrage, Herr Kollege.
Alexander Vogt SPD
Meine Frage ist: Gibt es bereits Konflikte, und sind diese Konflikte der Grund dafür, dass Sie nach einem Dreivierteljahr zu keiner Initiative gekommen sind, um den Windkraftausbau in diesem Lande wirklich voranzubringen?
Fabian Schrumpf CDU
Vielen Dank, Herr Kollege Vogt. – Auch hier: Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt und keinen Antrag. Deshalb ist das Verfahren der Überweisung in den Ausschuss zwingend vorgeschrieben. Das vielleicht kurz zur Einordnung. Wissen Sie, in meiner Gegend sagt man: Scheinheilige sind nie um eine Erleuchtung verlegen. – Deshalb meine Gegenfrage: Was verbindet die Bundes-Landtag länder Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen? Ja, es gibt SPD-Regierungsbeteiligungen in sämtlichen Ländern. Aber es gibt in diesen Ländern auch jeweils eine Mindestabstandsregelung von Windenergieanlagen zu Wohnbebauungen. Wenn Sie sich jetzt hier also als Retter des Ausbaus aufspielen und eine pauschale Streichung fordern, ohne die berechtigten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner in den Blick zu nehmen, dann bleibt doch als Conclusio einzig und allein übrig, dass es Ihnen nicht etwa um eine Lösung geht, sondern um genau das, was ich gesagt habe, nämlich hier öffentlichkeitswirksam zu versuchen, Unfrieden zu stiften. Aber ich sage Ihnen auch: Das wird sicherlich nicht gelingen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Schrumpf. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Röls.
Michael Röls GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Als Grüne sehen wir unsere Aufgabe als regierungstragende Fraktion darin, gesellschaftliche wie auch parlamentarische Mehrheiten dafür zu organisieren, dass der ambitionierte Ausbau der Windenergie gelingt und sich im Land damit tatsächlich etwas verändert. Im Zukunftsvertrag haben wir als Grüne und CDU uns auf eine schrittweise Abschaffung der Abstandsregeln verständigt. In dieser Schrittigkeit, die wir vereinbart haben, wird bis spätestens Mai 2023 der 1.000-m-Abstand in 80 % aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen abgeschafft sein. Wer in dieser Woche Zeitung gelesen hat, der weiß auch, dass wir bei dem gemeinsamen Vorhaben, den Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen zum Gelingen zu bringen, in keiner Weise untätig sind. (Beifall von den GRÜNEN und Fabian Schrumpf [CDU]) Ich möchte da ein paar Schlaglichter nennen. Noch in diesem Jahr haben wir da einige Themen auf der Agenda, was die Entfesselung des Windenergieausbaus angeht. Zum Beispiel geht es im LEP-Erlass um eine konsequente Auslegung des aktuellen Landesentwicklungsplans im Sinne des Ausbaus von Windenergie und auch von Freiflächenphotovoltaikanlagen. Aber auch die Eckpunkte für die vorgezogene Änderung des Landesentwicklungsplans liegen vor. Es wird vollkommen klar, dass es bei dieser Änderung verstärkt darum geht, den Windenergieausbau 09.12.2022 im nötigen Maße zu ermöglichen und die Flächen dafür bereitzustellen. Zudem hat eine Taskforce die Arbeit aufgenommen. Es geht darum, Hemmnisse bei den Planungs- und Genehmigungsverfahren zu identifizieren, aber auch konkret an Punkten, an denen es hakt, tätig zu werden. Das sind alles Themen, die bereits in Angriff genommen wurden. Die Kommunen wurden angesprochen. Weil es eine total wichtige Frage ist, dass unmittelbar in den Kommunen ein neuer Aufbruch für die Windenergie gelingt, ist eine Planungshilfe für die Kommunen im MWIKE in Arbeit. Dementsprechend ist schon einiges in Arbeit und einiges auf dem Weg, um die Zahl von 1.000 zusätzlichen Windenergieanlagen in den nächsten fünf Jahren zu erreichen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Der Kollege André Stinka hat es eben – vielleicht auch ein bisschen genüsslich – ausgebreitet: Anfang dieses Jahres hat die grüne Fraktion gemeinsam mit der SPD-Fraktion bereits einen sehr ähnlichen Gesetzentwurf gestellt und eingebracht. Es kam eine Landtagswahl, es kamen Koalitionsverhandlungen mit öffentlich einsehbarem Ergebnis. Das ist nun seit einem knappen halben Jahr bekannt. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, ich freue mich: Sie haben nach einem halben Jahr auch erkannt, dass der Ball auf dem Elfmeterpunkt liegt. In diesem Sinne sage ich: Herzlichen Glückwunsch! – Wir arbeiten aber weiter. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Röls. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Freimuth.
Angela Freimuth FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausbau erneuerbarer Energien ist eine große Herausforderung, und wir müssen ihn auch gemeinsam als Gesellschaft gestalten. Uns ist dabei wichtig, dass wir auch die Akzeptanz zum Beispiel für den Ausbau von Windenergieanlagen erreichen. Das gelingt durch Austarieren der unterschiedlichen Interessen – Gesundheitsschutz der Anwohner, Naturschutz – und eben auch dem Interesse an Energiegewinnung. Diese Werte sind auszutarieren. Zur Steigerung der Akzeptanz haben wir in der letzten Legislaturperiode die Schutzabstände zwischen Siedlungen bzw. Wohnbebauungen und den Windenergieanlagen auf 1.000 m im Innenbereich geregelt. Im Außenbereich können die Kommunen ebenfalls einen Schutzabstand von 1.000 m festlegen. Wo Landtag die Akzeptanz vorhanden ist, können die Kommunen sogar den Schutzabstand durch positive Bauleitplanung unterschreiten. Das ist die sogenannte kommunale Öffnungsklausel. Aufgrund des Schutzes ihrer Wohnbebauung durch den 1.000-m-Abstand können die Gemeinden und Städte auch gänzlich von der Planung von Konzentrationszonen absehen und den gesamten Außenbereich planerisch für die Windenergie freigeben. Damit trägt der Schutzabstand entscheidend zur Rechts- und Planungssicherheit beim Ausbau der Windenergie auf kommunaler Ebene bei, da der enorme planerische Aufwand und die rechtliche Unsicherheit, die mit der Aufstellung von Konzentrationszonen verbunden sind, vermieden wird. Die Kommunen in unserem dicht besiedelten Land waren über einfachere Planungsmöglichkeiten erleichtert. Deswegen wird es auch nicht verwundern, dass wir eine pauschale Abschaffung der Schutzabstände nicht befürworten. Eine solche ginge zulasten der Akzeptanz der örtlichen Bevölkerung und würde dem notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien einen Bärendienst erweisen. Wir alle wollen mehr erneuerbare Energien. Wenn Windräder aber vor unserer Haustüre errichtet werden, sind oftmals viele dagegen. Windräder werden auch regelmäßig von den Natur- und Umweltorganisationen beklagt. Das ist doch Fakt. Ohne die Schutzabstände kommen außerdem noch jede Menge Anwohnerklagen hinzu. Wie das zu einem beschleunigten Ausbau beiträgt, muss mir erst einmal noch jemand erklären. Die Abschaffung der Schutzabstände würde viele Regelungen zur Errichtung eines Windrades zum Beispiel im Hinblick auf den Natur- und Artenschutz oder den Emissionsschutz wieder wesentlich relevanter machen. Mehr Einzelfallentscheidungen würden dann den Ausbau wiederum bremsen, und der Zubau wäre schwieriger zu kalkulieren. Mit dem Gesetzentwurf würden Planungs- und Genehmigungsverfahren also ausgebremst und wieder längst befriedete Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung erneut angefeuert. Ich möchte an dieser Stelle – weil das immer wieder durchkommt – der Legendenbildung ein wenig entgegenwirken, wenn es heißt, die Schutzabstände würden den Ausbau der Windenergie bremsen. Lassen Sie mich darauf hinweisen: Die Potenzialstudie der Windenergie des LANUV hat gezeigt, dass auch mit den Schutzabständen von 1.000 m die durch den Bund vorgesehenen Flächenziele in Nordrhein-Westfalen erreichbar sind. Der 1.000-Meter-Abstand gilt in Nordrhein-Westfalen übrigens erst seit dem 01.07.2021. Der Ausbau kann daher auch nicht von der vorherigen Landesregierung gebremst worden sein. 09.12.2022 Der Ausbau der Windenergie ist in Deutschland durch das CDU-geführte Wirtschaftsministerium des Bundes unter Peter Altmaier mit dem Zubaudeckel ausgebremst worden. Deswegen wird auch von der Altmaier-Delle gesprochen. Richtig ist: Damit der Ausbau der Windenergie gelingt, brauchen wir schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Maßnahmen des Bundes müssen jetzt klug umgesetzt werden. Warum wurde die Anpassung des Artenschutzleitfadens an die aktuelle Rechtslage noch nicht vorgenommen? Warum fehlt es bislang am notwendigen Erlass für den Bau von Windrädern auf Schadflächen in den Wäldern? Wir müssen die Planungs- und Genehmigungsbehörden des Landes mit ausreichend personellen und organisatorischen Kapazitäten für den Hochlauf von Planungs- und Genehmigungsverfahren ausstatten.
Rainer Schmeltzer
Die Redezeit.
Angela Freimuth FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich komme zum Schluss. – Sinnvoll ist die Errichtung von Stabstellen zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung auf der Ebene der Regierungspräsidien, die die laufenden Verfahren vor allem auf der kommunalen Ebene begleiten und optimieren. Sinnvoll ist auch ein Pool von externen Projektmanagern, die die Kommunen hier ebenfalls unterstützen. Die Landesregierung muss endlich …
Rainer Schmeltzer
Jetzt wäre es Zeit, zum Schluss zu kommen, Frau Kollegin.
Angela Freimuth FDP
… tätig werden, um für mehr Beschleunigung bei dem Ausbau zu sorgen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Clemens.
Carlo Clemens AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Menschen, die in der Nähe von Windenergieanlagen leben bzw. leben müssen, werden diese Debatte gespannt verfolgen. Aktuelle Anlagen sind über 200 m hoch und stoßen verständlicherweise kaum auf große Gegenliebe bei denjenigen, die in direkter Nachbarschaft zu diesen Großindustrieanlagen leben. Der Bau einer Windenergieanlage in der Nähe führt zu großen Wertverlusten der Wohnimmobilien der Anwohner. Für die SPD scheint das nur ein Kollateral-Landtag schaden auf dem Klimakurs zu sein. Und gibt es einen Plan der Mitglieder dieses Hauses, den Anwohnern etwa deren Wertverlust zu ersetzen? Wohl kaum. Schon 2021 wies der Gesetzentwurf der damaligen schwarz-gelben Landesregierung zur Änderung der Ausführung des Baugesetzbuches in der Problembeschreibung auf die mangelnde Akzeptanz von Windanlagen in der Bevölkerung vor Ort hin: „Ein Ausbau der Windenergieanlagen gegen den Willen der Bevölkerung vor Ort ist nicht sachgerecht.“ Wenn es nach dem Willen der SPD ginge, müssen sich in naher Zukunft mehr Anwohner abhängig von Uhrzeit und Sonnenstand an Schattenwürfe gewöhnen, wenn sie sich im Garten, auf dem Balkon oder auf der Terrasse erholen möchten. Wir werden auch mit einem massiven Anstieg von Infraschallopfern rechnen müssen. Deshalb sagt die AfD-Fraktion: Großindustrielle Windanlagen haben in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung nichts zu suchen. (Beifall von der AfD) Für die SPD sind die Bedenken kein Grund zur Sorge. Ich zitiere aus Ihrem Antrag: „Das Bundesimmissionsschutzgesetz bietet […] wirksamen Schutz für Anwohnerinnen und Anwohner […]“. Die Realität ist, dass die Windindustrieanlagen in einigen Gegenden nachts ausgestellt werden, weil die erlaubten Lärmgrenzen ansonsten deutlich überschritten werden. Logischerweise erzeugen die stillgelegten Windräder dann aber auch keinen Strom. Der grünen Energiewende geht so ganz schnell die Puste aus. Ich habe leider noch eine unangenehme Wahrheit für Sie. Windindustrieanlagen alleine können keine Versorgungssicherheit herstellen. Diese Anlagen führen dazu, dass im Hintergrund ein Back-up-Kraftwerk gehalten werden muss, damit auch dann Strom produziert wird, wenn eben kein Wind weht oder das Windrad wegen zu großen Lärms abgeschaltet wird. Die SPD verweist ferner auf ein Bürgerenergiegesetz zur finanziellen Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner der schwarz-grünen Landesregierung. Eine Verunstaltung von schönen, naturnahen Landschaften, Gesundheitsschäden durch Infraschall und Lärmbelästigungen können Sie mir jedenfalls nicht mit Geld schmackhaft machen. Akzeptanz kann man sich nicht einfach erkaufen. (Beifall von der AfD) Dabei war bei Corona das höchste Gut stets die Gesundheit. Das gilt aber wohl nicht, wenn es um Windkraft geht. Die SPD will lieber die Grünen grün überholen. Wie groß die Gesundheitsbelastung der Menschen durch Windenergieanlagen sein kann, haben schon 2021 Sachverständige in einer Anhörung des 09.12.2022 Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung deutlich gemacht. Erfreulicherweise wehren sich immer mehr Menschen, Initiativen und Anwohner dagegen, dass Windkraftwerke in ihrer unmittelbaren Umgebung gebaut werden. Zum Schluss möchte ich der SPD in einem Punkt zustimmen. Ich bin ebenfalls sehr gespannt, wie die schwarz-grüne – oder besser: die grün-schwarze – Landesregierung ihren Koalitionsvertrag umsetzt und ihr Versprechen von 1.000 neuen Windenergieanlagen bis 2027 umsetzen will. Das Jahr 2022 neigt sich dem Ende zu, und wir sind noch weit vom Planziel der 200 neuen Windräder pro Jahr entfernt. Selbst wenn die sinnvolle 1.000-m-Mindestabstandsregelung, die die AfD-Fraktion natürlich befürwortet, entfiele, würde die Landesregierung ihr Vorhaben quantitativ wohl nicht ganz umfassend umsetzen können. Gut so! (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Für die Landesregierung erteile ich nun das Wort an Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Für die Landesregierung gilt „WwW – Wir wollen Windenergie“. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das ist nun einmal die Aussage für diese Legislaturperiode bis 2027. (Zuruf von André Stinka [SPD]) Deswegen darf ich Sie ein bisschen in die aktuelle Situation mitnehmen. Abgeordnetenkollege Schrumpf hat doch eines sehr deutlich gemacht: Ihr Gesetzentwurf ist, gemessen an der Komplexität des Problems, schon an Schlichtheit nicht zu überbieten. (Zuruf von André Stinka [SPD]: Ihr Koalitions- vertrag auch nicht!) Nehmen Sie doch die jüngsten Gesetzesänderungen auf der Bundesebene. Zum 1. Januar 2023 kommen die EU-Dringlichkeitsverordnung und vieles andere, was jetzt nach und nach in das Landesrecht eingepasst werden muss. Deswegen reicht es eben nicht, zu sagen, man solle den § 2 in Gänze streichen. Als größte Oppositionsfraktion darf und muss man sich dann auch damit auseinandersetzen, wie man Gesetze richtig macht, damit sie nachhaltig sind und damit der Grundsatz „WwW – Wir wollen Windenergie“ in die Tat umgesetzt werden kann und 1.000 neue Windanlagen bis Landtag 2027 in Nordrhein-Westfalen entstehen können. Deshalb ist Ihr Gesetzentwurf zu schlicht. (Beifall von der CDU und Frank Jablonski [GRÜNE]) Herr Abgeordneter Stinka, Sie haben gerade auf die LANUV-Potenzialstudie vom April dieses Jahres verwiesen. Wenn Sie sich mit den Kriterien, die in der LANUV-Potenzialstudie angesetzt worden sind, auseinandersetzt haben, wissen Sie, dass in dieser Potenzialstudie die 1.000-m-Regelung nur unzureichend Berücksichtigung gefunden hat. Denn dort wird ein ganz anderes Kriterium angelegt als das, was im Gesetz steht. Das ist auch einer der großen Kritikpunkte an dieser LANUV-Potenzialstudie. Insofern bin ich den regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen dankbar dafür, dass sie gesagt haben: Wir wollen auf dem Weg, den Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen voranzutreiben und rechtssicher zu gestalten, auch unter Wahrung der Akzeptanzgesichtspunkte, eine neue, eine belastbare Potenzialstudie haben. Denn diese brauchen wir für Änderungen, die ja noch anstehen. Ein Stichwort ist zum Beispiel der Landesentwicklungsplan, in dem unverändert ein Abstand von 1.500 m steht, während landesgesetzlich 1.000 m zu bestimmten Wohnbebauungen gelten. Sie merken: Es ist mit der Einfachheit dessen, was Sie sich vorstellen, am Ende eben nicht getan. Wenn Sie die LANUV-Potenzialstudie in Gänze wahrgenommen haben, wissen Sie, dass wir Anfang 2021 vor Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung zum Mindestabstand rund 41.000 Hektar beplante Windkonzentrationszonen gehabt haben. Das entspricht rund 1,2 % der Landesfläche. Nur 75 von 396 Kommunen haben bis Anfang 2021 auf eine räumliche Steuerung verzichtet. Das heißt, dass dort Windenergie im gesamten Außenbereich privilegiert ist.
Berivan Aymaz
Frau Ministerin, es liegt eine Zwischenfrage des Kollegen Herrn Stinka vor. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Ja, sehr gerne.
Berivan Aymaz
Würden Sie sie jetzt schon zulassen? Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Ja. Wir können es auch später machen. Wie Sie mögen! Der Wunsch des Abgeordneten ist der Wille. (Heiterkeit von der CDU) 09.12.2022
Berivan Aymaz
Herr Abgeordneter, Sie können gerne Ihre Frage stellen.
André Stinka SPD
Frau Präsidentin! Frau Ministerin, vielen Dank. – Sie haben gerade noch einmal auf die LANUV-Studie verwiesen und gesagt, dass Sie jetzt erst belastbare Zahlen organisieren wollen. Ich will Sie nur daran erinnern – oder würden Sie mir widersprechen? –, dass Sie Teil der vorigen Landesregierung waren. Sie haben also eine Studie in Auftrag gegeben, die als Ergebnis hatte, dass es keine belastbaren Zahlen gibt. Das wundert mich schon sehr. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Stinka. – Die vorherige LANUV-Potenzialstudie ist aus dem damaligen MWIDE in Auftrag gegeben worden. Und wie immer bei Potenzialstudien, beschäftigt man sich am Ende sehr intensiv mit den Ergebnissen, die da vorgelegt werden. Deswegen habe ich Sie gerade nur mitgenommen, um Ihnen zu vermitteln, dass man, bevor man in Pauschalität Ergebnisse wiedergibt, zuvor schaut, was denn als Kriterium angesetzt worden ist. Und dort ist in Bezug auf die 1.000 m ein Kriterium angesetzt worden, das Sie im Gesetz selber nicht wiederfinden werden. Das heißt, dass es in dieser Potenzialstudie einen logischen Bruch gibt. Vor diesem Hintergrund bin ich deswegen – ich wiederhole mich – den regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen dankbar dafür, dass man im Rahmen des Zukunftsvertrages für Nordrhein-Westfalen eine neue, belastbare Potenzialstudie haben will. Darin kann dann auch alles einfließen, was ansonsten sinnvoll ist, einer Regelung für die Zukunft unterworfen zu werden. Das betrifft beispielsweise Wind auf Kalamitätsflächen, also auf geschädigten Waldflächen, sei es durch Borkenkäferkalamitäten oder durch Dürre, und viele andere Fragestellungen, die man bei einer grundlegenden Änderung des Landesentwicklungsplans ganz einfach berücksichtigen muss und dafür nun einmal ordentlich aufbereiten muss. Schauen Sie sich die Entwicklung des Windenergieausbaus in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Jahr an. Nordrhein-Westfalen ist unverändert Top 3 beim Zubau von Windenergieanlagen onshore. Von Januar bis November wurden in Nordrhein-Westfalen 80 neue Windenergieanlagen geschaffen, und zwar – das freut uns besonders – mit einer Leistung von 337 Megawatt. Das ist mit im Durchschnitt 4,2 Megawatt sehr hoch. Im Vorjahr sind nur 68 neue Windenergieanlagen entstanden, und die Durchschnittsleistung war deutlich geringer. Alles das, was Landtag jetzt neu dazugebaut wird, kommt mit wesentlich höherer Leistung. Natürlich ist das auch erforderlich. Denn bei allen Debatten, die wir führen, ist eines doch offenkundig: Die Energiesicherheit und auch die Energieversorgungssicherheit sind Grundauftrag des Staates. Das ist nun einmal die Aufgabe der politischen Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger. Dazu gehört die Windenergie selbstverständlich genauso wie Photovoltaik oder Geothermie. Auch an dieser Stelle setzt der Zukunftsvertrag von CDU und Grünen Maßstäbe, weil nämlich erstmals für Nordrhein-Westfalen vereinbart wurde, einen Masterplan Geothermie auf den Weg zu bringen. Das hat Kollegin Neubaur am gestrigen Tage hier im Rahmen der Aussprache zum Haushalt „Wirtschaft“ genauso wie die Abgeordneten deutlich gemacht. Insofern finden Sie an dieser Stelle ganz viele nach vorne gerichtete Punkte, um im Verantwortungsbereich der Landesregierung Nordrhein-Westfalen dafür Sorge zu tragen, dass Energieversorgungssicherheit mehr ist als ein Wort auf dem Papier. Hier wird mit ganz hoher Tatkraft daran gearbeitet, das Industrieland Nordrhein-Westfalen klimaneutral zu machen. Das ist unser Versprechen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Abschließend darf ich wiederholen: Diese Landesregierung steht für „WwW – Wir wollen Windenergie“. Das werden wir in den nächsten Tagen und Monaten auch umsetzen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. Das war übrigens eine Punktlandung. Wir kommen zum Schluss der Aussprache und können somit auch zur Abstimmung übergehen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/1870 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung – federführend –, an den Ausschuss für Heimat und Kommunales sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Ich frage: Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 09.12.2022 4 Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, Immobilienvermögen im Erbschafts- oder Schenkungsfall marktgerecht bewerten und Freibeträge der Marktentwicklung anpassen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1863 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP dem Kollegen Herrn Witzel das Wort.
Ralf Witzel FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die ursprüngliche politische Zielsetzung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer ist es gewesen, dass ein durchschnittliches Einfamilienhaus nach einem Todesfall innerhalb der Familie weitgehend steuerfrei an das eigene Kind weitergegeben werden kann. Dieses Ziel ist nun ernsthaft in Gefahr. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich mit einem Urteil bereits im Jahr 2006 dem Gesetzgeber aufgetragen, dass Immobilien für Steuerangelegenheiten grundsätzlich nah am tatsächlichen Marktwert zu bewerten sind. Wir kennen die Diskussion jetzt auch von der Grundsteuererhebung. Die letzte Große Koalition hat unter Federführung des ehemaligen Bauministers Horst Seehofer mit der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung im Jahr 2021 diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in konkretes Recht umgesetzt. Mit dieser am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Novelle liegen jetzt bundeseinheitliche Bewertungsvorgaben vor, die diesen Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichtsurteils Rechnung tragen und die im Jahr 2023 nun auch verpflichtend für die Erbschaft- und Schenkungsteuer herangezogen werden müssen. Immobilien müssen danach künftig marktnah bewertet werden. Das ist ein großes Problem, wie wir sehen, wenn wir uns die Wertentwicklung anschauen. In den letzten 13 Jahren, also seit der letzten Anpassung der Freibeträge im Jahr 2009, gibt es etwa eine Verdoppelung der Immobilienpreise in Deutschland. Das heißt, dass das ursprüngliche Ziel, dass an ein Kind eine Immobilie weitestgehend steuerfrei weitergegeben werden kann, in vielen Fällen so nicht mehr funktionieren wird. Und dafür haben Familien über viele Jahre Entbehrungen in Kauf genommen, auf Urlaube verzichtet, sich bei anderen Konsumaktivitäten eingeschränkt. Es ist jetzt unsere Aufgabe, die Aufgabe der Politik, zu einer gerechten zukünftigen Lösung zu kommen, meine Damen und Herren. (Beifall von der FDP) Landtag Es kann nicht sein, dass Objekte abgestoßen werden müssen, weil Erben die Steuerlast nicht mehr tragen können. Ich will noch einmal eines deutlich machen, damit diese Debatte versachlicht wird: Wenn wir über eine Anpassung bei der Erbschaftsteuer reden, was die Freibeträge angeht, dann reden wir eben nicht über Steuersenkungen, sondern es geht ausschließlich darum, hier zu einem angemessenen Inflationsausgleich zu kommen, damit die ursprüngliche Wirkung konstant erhalten bleibt. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der AfD) Bundesfinanzminister Christian Lindner hat aus diesem Grunde zu Recht vorgeschlagen, zu einer Erhöhung der Freibeträge um 25 % zu kommen. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat sich in ähnlicher Art und Weise eingelassen, aber es bislang auch im Rahmen der B-Länder nicht geschafft, eine entsprechende Allianz auf Länderseite für dieses Ziel zu koordinieren. Die gute Nachricht für den Finanzminister aus Nordrhein-Westfalen ist: Er hat hier die Chance, einen Geländegewinn zu erzielen, mit Nordrhein-Westfalen in die Offensive zu kommen und Erfolge für die Menschen in Nordrhein-Westfalen und bundesweit zu erreichen, was andere Finanzminister bislang nicht geschafft haben. – Herr Finanzminister, das sollte Ihr persönlicher Ansporn für Nordrhein-Westfalen sein. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Herr Kollege Witzel, es liegt eine Zwischenfrage vor. Lassen Sie sie zu?
Ralf Witzel FDP
Aber selbstverständlich. Wir haben so gute Argumente; da können wir uns jeder Debatte stellen.
Berivan Aymaz
Wunderbar. – Hier leuchtet zwar mein Name auf. Aber ich weiß ja, dass ich die Zwischenfrage nicht stelle.
Ralf Witzel FDP
Sie dürfen das auch gerne machen, Frau Präsidentin.
Berivan Aymaz
Wir halten uns hier an die Regeln und die Ordnung. – Es ist der Kollege Simon Rock.
Ralf Witzel FDP
Bitte schön. 09.12.2022
Simon Rock GRÜNE
Sehr geehrter Herr Witzel, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade von Inflationsausgleich bei Steuerarten gesprochen. Ich weiß, dass Sie das Thema „kalte Progression“ auch sehr intensiv umtreibt. Nun gibt es einige Steuerarten, die mengenbezogen sind, beispielsweise bei den Verbrauchsteuern. Das heißt: Je höher die Inflation, desto geringer ist dann auch inflationsbereinigt die Steuerbelastung. Die Frage ist: Wenn Sie mit dem Inflationsausgleich argumentieren, wird sich die FDP dann dementsprechend auch für eine Inflationsanpassung und damit für eine Erhöhung bei den Verbrauchsteuern einsetzen?
Ralf Witzel FDP
Herr Kollege, wir sind an dieser Stelle, wie Sie wissen, ganz unideologisch unterwegs. (Heiterkeit und Zurufe von den GRÜNEN) – Wie Sie uns kennen. – Als wir auf der Mineralölseite die explodierenden Spritpreise hatten, war es auch unser Bundesfinanzminister, der gesagt hat: In der Übergangsphase, in der Menschen sich über Nacht an die stark gestiegenen Preise anpassen müssen, müssen wir auch hier zur Entlastung kommen. (Zuruf von Simon Rock [GRÜNE]) Dann ist über verschiedene Modelle diskutiert worden. Man hat unter Beteiligung Ihrer grünen Partei im Bund ein Modell gewählt. Wir hatten ursprünglich einen anderen Vorschlag dafür gemacht. Wir sehen es auch so, dass man sich diese Frage an verschiedenen Stellen stellen muss. Herr Kollege Rock, Sie haben gerade zu Recht die kalte Progression genannt. Es macht aus unserer Sicht durchaus Sinn – da will ich Ihnen recht geben –, dass wir einmal in Ruhe und systematischer darüber nachdenken, ob wir nicht zu mehr Systematik – in Anführungszeichen – „auf Rädern“ kommen können, um dort, wo es relative Bezüge gibt, Koppelungen vorzunehmen. Dafür sind wir in der Debatte sehr offen. Das können wir uns grundsätzlich im Steuerrecht anschauen. Wir haben allerdings jetzt einen ganz konkreten Sachverhalt auf dem Tisch liegen. Das Problem „kalte Progression“ haben wir ja erst einmal gelöst. Lassen Sie uns jetzt den zweiten Schritt machen. Gerne diskutieren wir dann auch mit Ihnen über einen dritten. (Beifall von der FDP) Meine Aufforderung an den nordrhein-westfälischen Finanzminister war, in die Offensive zu gehen und zumindest bei der Frage der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer Mehrbelastungen in Nordrhein-Westfalen zu verhindern. Deshalb, Herr Landtag Finanzminister, können und sollten Sie unbedingt hier vor diesem Hohen Hause Farbe bekennen. Ich lese Ihren Haushalt so – Sie mögen mich da gerne korrigieren –, dass das, was Sie an Steuereinnahmen kalkulieren, bei leichten Zuwächsen sehr am Status quo orientiert ist. Sie haben uns hier einen Basishaushalt, auch im Rahmen Ihrer Ergänzungen, vorgelegt, in dem Sie die großen Sprünge, die bei der Erbschaftssteuer zu erwarten wären, wenn das neue Recht am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, nicht berücksichtigen. Das müsste in Nordrhein-Westfalen anders aussehen. Sie zeichnen das so, wie wir die Zahlen lesen, nicht nach. Sie kalkulieren mit einer moderaten Weiterentwicklung, aber nicht mit einem großen, systematischen Sprung. Deshalb muss es ja auch Ihr Ziel sein, Herr Finanzminister – so habe ich auch unsere gemeinsamen Bestrebungen in den vergangenen Jahren in Erinnerung, zu fairen Lösungen bei der kalten Progression zu kommen; das gilt der Logik nach dann ja auch für die Erbschaftsteuer –, dass wir das in Nordrhein-Westfalen schaffen. Wir wollen gerne von Ihnen hören, dass Sie dieses Thema beherzt in Angriff nehmen und zu Ihrem eigenen Anliegen machen. Deshalb fordern wir als FDP-Landtagsfraktion Sie auf: Kämpfen Sie gemeinsam mit uns im Bund. Kämpfen Sie gemeinsam mit uns im Land. Stehen wir an der Seite der Menschen, die praxisnahe Regelungen für Erbschaftssachverhalte brauchen!
Berivan Aymaz
Die Redezeit, Herr Kollege.
Ralf Witzel FDP
Treten Sie mit uns dafür ein, dass wir zu einer fairen Anpassung der Freibeträge kommen, die auch der Wertentwicklung entspricht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU erteile ich nun dem Abgeordneten Herrn Krückel das Wort.
Bernd Krückel CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Beim Antrag der Fraktion der FDP werden zwei Rechtsgrundlagen angesprochen, die gesetzgeberisch in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Sowohl das Bewertungsgesetz als auch das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sind Bundesgesetze. Bemerkenswert ist aber, dass das Steueraufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer den Bundesländern zusteht. Hierauf komme ich später noch zu sprechen. 09.12.2022 Beide Gesetze, insbesondere das Bewertungsgesetz, sind steuerliche Feinschmeckerthemen. Ich widerstehe hier der Versuchung, Ihnen diese feine Kost zu servieren und Sie damit zu langweilen. Ich weise aber darauf hin, dass das Bewertungsgesetz zahlreiche Vorschriften für die Bewertung der unterschiedlichen Vermögensarten vorsieht. Hier war der deutsche Gesetzgeber schon immer viel differenzierter und damit komplizierter sowie vermeintlich gerechter unterwegs als viele andere Staaten. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundesgesetzgeber aufgetragen, die Immobilienwerte für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke möglichst nahe am Verkaufswert zu bemessen. Der Entwurf des kommenden Jahressteuergesetzes sieht nun vor, diese Bewertungsvorgaben zukünftig auch für Erbschaften und Schenkungen zugrunde zu legen. Ich begrüße das ausdrücklich. (Beifall von Simon Rock [GRÜNE]) Geldvermögen wurde schon immer mit dem Realwert versteuert. Warum sollten Gestaltungsmöglichkeiten bei Immobilienvermögen zu geringeren Wertansätzen und damit zu einer geringeren Steuerlast führen? Die gesetzlichen Veränderungen zur Bewertung der Immobilien werden zweifellos zu einer höheren Steuergerechtigkeit, damit aber auch zu einer höheren Steuerbelastung führen. In der Schilderung der Ausgangslage wird im Antrag der FDP-Fraktion festgestellt, dass die Freibeträge seit 2009 nicht verändert wurden. Das ist zutreffend. Über welche Freibeträge reden wir aber? Ich möchte zwei Beispiele nennen. Bei einer Schenkung oder einer Erbschaft zwischen Eheleuten beträgt der Freibetrag 500.000 Euro. Unterstellen wir den klassischen Fall, dass eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie den Eheleuten gemeinsam gehört. Durch den Tod des einen Ehepartners geht die Immobilie auf den anderen Ehepartner über. Die Immobilie kann somit einen Wert von 1 Million Euro haben, ohne dass der Vorgang Erbschaftsteuer auslöst. Sollte dieser Wert nicht erreicht werden, steht der Freibetrag auch für die Übertragung von Geldvermögen oder anderen Vermögensgegenständen zur Verfügung. Zwischen Eltern und Kindern beträgt der Freibetrag, wie der Kollege Witzel vorhin zutreffend ausgeführt hat, 400.000 Euro, und zwar je Elternteil und Kind. Wenn das Vermögen den Eltern zu gleichen Teilen gehört, können beide Eltern jedem Kind insgesamt Vermögen im Wert von 800.000 Euro steuerfrei vererben oder schenken. Ich halte das für eine großzügige Freibetragsregelung. Hinzu kommt noch, dass der Freibetrag nach zehn Jahren wieder auflebt und weiteres Vermögen steuerfrei verschenkt oder vererbt werden kann. Landtag Selbstverständlich kann man über die Höhe der Freibeträge nachdenken, wenn diese mehr als 13 Jahre lang nicht erhöht worden sind. Es kommt aber auf den Zeitpunkt und auf die Rahmenbedingungen an, wenn man diese Überlegungen zur Erhöhung anstellen will. Wir haben an den Plenartagen am Mittwoch und am Donnerstag anhand der Haushaltsdaten ausgiebig die problematische finanzielle Lage des Landes erörtert. Vor diesem Hintergrund greife ich meinen Eingangshinweis auf, dass das Aufkommen an Erbschaft- und Schenkungsteuer den Bundesländern zusteht. Über welche Größenordnung reden wir dabei? Im Jahr 2021 wurden bei etwa 30.000 Erbschaftsteuerangelegenheiten Vermögen im Wert von 13,3 Milliarden Euro übertragen. Es wurden 2,3 Milliarden Euro Erbschaftsteuer festgesetzt. Neben den Erbschaften gab es mehr als 11.000 Schenkungen mit einem Gesamtwert von 7,1 Milliarden Euro. Es blieben 2,9 Milliarden Euro steuerfrei. Das Aufkommen an Schenkungsteuer belief sich auf 311 Millionen Euro. Bei den Schenkungen blieben also 4,2 Milliarden Euro gesetzeskonform unversteuert. Das nenne ich eine großzügige Freibetragsregelung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der Landeshaushalt bedankte sich im Jahr 2021 bei den Erben und Beschenkten für Steuerzahlungen in Höhe von 2,611 Milliarden Euro.
Berivan Aymaz
Die Redezeit, Herr Kollege.
Bernd Krückel CDU
Ich glaube, die Zahlen machen deutlich, dass es nicht an der Zeit ist, an den Freibeträgen zu drehen. Wir sollten die gesamtwirtschaftliche Lage und unseren Landeshaushalt im Blick haben. Unsere Fraktion, die CDU, lehnt den Antrag ab. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Für die Fraktion der SPD erteile ich nun dem Kollegen Herrn Göddertz das Wort.
Thomas Göddertz SPD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der FDP beschreibt die aktuelle Ausgangslage sachlich richtig. Immobilienwerte müssen zukünftig auch für steuerliche Zwecke möglichst realistisch beurteilt werden. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes übernimmt diese Vorgabe, und zwar auch für die Wertermittlung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Dies würde zu Mehrbelastungen für Erben führen. 09.12.2022 Der Antrag fordert nun eine Anhebung der Freibeträge. Eine präzise Zahl lässt der Antrag bisher noch vermissen. Immerhin lieferte Bundesfinanzminister Lindner diese am Dienstag nach: 25 % hält er pauschal für angebracht. – Dies ist scheinbar eine einfache Lösung, die dem komplexen Problem jedoch leider nicht gerecht wird. Noch einmal: Die Ausgangslage ist korrekt, und an diesen Fakten gibt es nichts zu rütteln. Aber, liebe Leute von der FDP, Sie machen es sich zu leicht. (Beifall von der SPD) Ja, 2022 ist ein Rekordinflationsjahr. Dies belastet aber vor allem die kleinen Einkommen und Vermögen. Eine pauschale Anhebung des Freibetrages würde jedoch die Wohlhabenden entlasten. Bei Ehepartnern zum Beispiel ist schon jetzt eine halbe Million Euro steuerfrei. In Ihrem Antrag steht auch, dass die Immobilienwerte sich seit 2009 fast verdoppelt haben; Herr Witzel hat gerade darauf hingewiesen. Das ist sicherlich richtig. Aber die Kaufkraft hat sich seitdem eben nicht halbiert. Das heißt einerseits, dass bei Immobilien tatsächlich mehr Wert vererbt wird, sodass eine höhere Besteuerung zunächst gerechtfertigt erscheint. Andererseits ist der gestiegene Wert eines Elternhauses für die Erben oder den Erben aber nicht relevant, wenn er es für die Familie behalten will. Auch bei klassischen Mietshäusern in Großstädten wird es schwierig. Hier bedeuten gestiegene Werte bei Vererbung oftmals enorm hohe Erbschaftsteuern. Überfordern diese Steuern die Erben, werden Immobilien häufig an gewerbliche Investoren verkauft. Die Konsequenz daraus können erhebliche Nachteile für die Mieter sein. Natürlich kann auch hier eine pauschale Anhebung der Freibeträge helfen. Aber wie hoch müsste denn dann die Anhebung sein? Eine soziale, faire Vermietung als Bedingung für eine ausreichende Anhebung des Freibetrages würde sowohl den Erben als auch den Mietern helfen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, allein an diesen Beispielen sehen Sie, dass die Gemengelage komplizierter ist, als sie im Antrag erscheint. Lassen Sie uns über höhere Freibeträge sprechen, aber im Gegenzug auch über eine sozial gerechte und faire Besteuerung von hohen Erbschaften und Schenkungen. (Beifall von der SPD und Simon Rock [GRÜNE]) Der vorliegende Antrag stößt sicherlich etwas Richtiges an. Der sozialen Komponente wird er mit einem pauschalen Ansatz jedoch nicht gerecht. Darum werden wir uns enthalten. – Vielen lieben Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD) Landtag
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen spricht nun der Kollege Simon Rock.
Simon Rock GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es soll sich wieder lohnen, zu arbeiten, sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Dürr, noch vor wenigen Wochen im Zuge der Debatte um das Bürgergeld. Tatsächlich ist es so, dass große Vermögen in Deutschland nicht in erster Linie durch Arbeit entstehen und ganz sicher auch nicht durch das zukünftige Bürgergeld. Vermögen entsteht in Deutschland vorrangig durch Erbschaften und Schenkungen. Die Zeit titelte daher schon 2017: Wir beobachten das Ende der Leistungsgesellschaft. Etwa 400 Milliarden Euro werden in Deutschland Jahr für Jahr vererbt oder verschenkt. Das ist eine gewaltige Summe, von der allerdings nur die wenigsten in diesem Land wirklich profitieren. Es sind laut einer Studie des DIW aus dem vergangenen Jahr – das ist wenig überraschend – vor allem bereits Vermögende, die am häufigsten und mit dem höchsten Volumen Schenkungen und Erbschaften erhalten. Die obersten 10 % der Begünstigten erhalten etwa die Hälfte des gesamten vererbten und verschenkten Vermögens. Die reichsten 20 % erhalten drei- bis viermal so hohe Erbschaften und Schenkungen wie alle anderen. Erbschaften und Schenkungen schließen also keineswegs die Schere zwischen Arm und Reich, sondern reißen sie noch viel weiter auf. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Auch heute sind die Freibeträge in der Erbschaft- und Schenkungsteuer bereits großzügig bemessen. Wenn Eltern an ihre Kinder vererben, steht den Kindern ein Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro zur Verfügung. Unter Ehegatten existiert ein allgemeiner Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro und darüber hinaus ein Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000 Euro. Vor dem Hintergrund eines durchschnittlichen Erbes in Höhe von rund 85.000 Euro – laut der DIW-Studie – ist dies eine ganze Menge. Von der Erhöhung der Freibeträge würden deshalb vor allem Erben von Miet- und Geschäftshäusern sowie Gewerbeimmobilien profitieren. Klassische FDP-Klientel, könnte man meinen! Wer eine Immobilie in Toplage erbt, braucht nicht auch noch zusätzlichen Steuerrabatt. Häufig – wir haben es ja eben im Zwischenruf von dem Kollegen Witzel gehört – kommt der Vorwurf, das vererbte Vermögen sei doch schon versteuert. (Ralf Witzel [FDP]: Ja, klar!) Das ist ja nicht gänzlich falsch, aber mit der gleichen Argumentation müssten Sie doch auch die Mehrwertsteuer abschaffen. 09.12.2022 (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Denn egal, was man sich von seinem schon versteuerten Nettoeinkommen kauft, man muss auf so ziemlich alles Mehrwertsteuer zahlen, außer auf Briefmarken. Aber da die Mehrwertsteuer prozentual vor allem kleinere und mittlere Einkommensgruppen trifft, ist das halt nicht so sehr in Ihrem Fokus. Ich verstehe das auch. Trotzdem müssen wir doch gemeinsam dafür sorgen, dass sich Arbeiten wieder mehr lohnt. Das schaffen wir nicht, indem wir die Konzentration von Vermögen in wenigen Händen noch einfacher gestalten. (Beifall von den GRÜNEN) Eine derartig geringere Besteuerung von Vermögen bei zeitgleich hoher Besteuerung von Arbeitseinkommen führt zwangsläufig zu einer enormen sozialen Ungleichheit, die wir momentan aufgrund der Energiekrise und gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders stark zu spüren bekommen. Deshalb sollten wir derartige Initiativen, die ganz offensichtlich nur den Reichsten in unserem Land zugutekommen, besser nicht unterstützen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat der Abgeordnete Dr. Beucker das Wort.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! Als Rechtshistoriker habe ich zu vielen Dingen auch einen Zugang aus der Vergangenheit. So würde ich Sie gerne für einen Augenblick ins Jahr 1906 mitnehmen. In einer Sache gleichen sich 2022 und 1906: Es wurde und wird über die Erbschaftsteuer debattiert.1906 war nämlich das Jahr, in dem unsere Urgroßväter das Erbschaftsteuergesetz aus der Taufe hoben. Wissen Sie was? Das Gesetz aus dem Jahre 1906 war familienfreundlicher als das aus dem Jahre 2022. Ehegatten und Kinder waren nämlich von der Steuer befreit. Heute bekommen Kinder und Ehegatten nur noch einen Freibetrag zugebilligt, einen Freibetrag, der seit über einem Jahrzehnt von der Politik nicht mehr angepasst wurde. Das ist offensichtlich moderne Finanzpolitik. Das ist offensichtlich moderne Familienpolitik. Der im Antragstext erwähnte FDP-Bundesfinanzminister Herr Lindner würde vermutlich gerne zahlreiche Machtworte sprechen, auch zu dem Thema der Freibeträge. Die sind ihm wohl eigentlich Schnuppe, aber er ist in der Bredouille, weil er im Wahlkampf Landtag Steuererhöhungen ausgeschlossen hat und die Neubewertung der Grundstücke wie eine solche wirkt. Klarer Fall: versprochen und gebrochen. Sein Fehler war aber nicht, die Neubewertung der Grundstücke durchzuführen – das muss von Verfassungs wegen so sein –, der Fehler war, dass Herr Lindner von diesem Umstand nichts wusste und dann den Mund zu voll genommen hat. Verraten und verkauft, wer der FDP im Wahlkampf vertraute und die Versprechen für seriös hielt. Verzweifelt versucht sie, davon abzulenken und zu retten, was zu retten ist. Von der Erhöhung der Freibeträge ist bei ihr jedenfalls erst die Rede, seit diese Quasisteuererhöhung droht. Die derzeitigen Freibeträge stammen aus dem Jahre 2009. Da war die Inflation noch kein Thema. Damals konnten Sie in der Zeitung lesen: Verbraucherpreise so niedrig wie lange nicht mehr. – Nun haben sich in den vergangenen Jahren etliche Preisindizes Richtung Himmel bewegt, und auch der Index für bestehende Wohnimmobilien hat sich seit 2009 fast verdoppelt. Die Freibeträge sollten also auch deutlich erhöht werden. Leider sieht dies offensichtlich eine linke Mehrheit in der Bundesregierung anders. Und da sich der Bundesfinanzminister nicht durchsetzen kann, soll jetzt der Bundesrat helfen. Wäre der Minister eine literarische Gestalt, würde ich an Don Quijote denken, den Ritter von der traurigen Gestalt. Denn selbst wenn er die Freibeträge erhöht bekommt, gleicht das den Steuerwertzuwachs der Grundstücke nicht annähernd aus. Aber Herrn Lindner ist es ja derzeit sowieso offenbar wichtiger, überhaupt zu regieren, als richtig zu regieren. (Beifall von der AfD) Da reicht der Anschein, etwas für die Bürger zu tun. Der Bundesrat beschäftigt sich auch bald mit den Freibeträgen. Bayern fordert, die Länder sollten zukünftig selbst über die Höhe der Freibeträge entscheiden, da ihnen ja auch das Aufkommen aus der Steuer zusteht. Als Verfechter der Subsidiarität halte ich das für eine charmante Forderung. Allerdings wäre ich dann in Sorge um die Bürger, die zukünftig in rot-grünen Bundesländern etwas geschenkt oder vererbt bekommen. Das könnte teuer werden. Die Alternative für Deutschland hat für all diese Probleme rund um das Vererben und Schenken eine Lösung: Abschaffung aller Substanzsteuern! Das entlastet Bürger und Staatsapparat. Schließlich steht dem Verwaltungsaufwand um die Substanzsteuern nur ein vergleichsweise geringer Ertrag gegenüber. Unser Nachbar Österreich hat es uns vorgemacht und bereits vor über zehn Jahren die Erbschaft- und Schenkungsteuer weitgehend abgeschafft. Bis es auch diesseits der Alpen so weit ist, sollten wir zumindest die Freibeträge der Jetztzeit anpassen. 09.12.2022 Daher stimmen wir dem FDP-Unterfangen zu. 1905 – ohne die Steuer – ging es dem Bürger allerdings insoweit noch besser. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Für die Landesregierung hat Herr Minister Dr. Optendrenk das Wort.
Dr. Marcus Optendrenk
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Auswirkungen des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und die dadurch bedingte Einstellung der russischen Gaslieferungen, die letztlich zu massiven Steigerungen der Gas- und in der Folge auch Strompreise geführt hat, stellen eine erhebliche, teilweise existenzbedrohende Belastung für Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland dar. Nordrhein-Westfalen wird von dieser Krise aufgrund der energieintensiven Wirtschaftsstruktur deutlich härter getroffen als andere Bundesländer. Um Rezession und Energiekrise zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stabilisieren und langfristig bleibende volkswirtschaftliche und soziale Schäden zu vermeiden, bringen wir notwendige Hilfsprogramme zeitnah auf den Weg. Darüber haben wir in dieser Woche miteinander diskutiert. Zudem beteiligt sich das Land mit etwa 4 Milliarden Euro jährlich an den von Bund und Ländern verabschiedeten Entlastungspaketen für Unternehmen und Bürger. Davon sind mehr als 3 Milliarden Euro pro Jahr steuerliche Entlastungen. In dieser Phase und in dieser außergewöhnlichen Situation müssen allgemeine, den Landeshaushalt zusätzlich belastende Forderungen wie die von der FDP-Fraktion beantragte Anhebung der erbschaftund schenkungsteuerlichen Freibeträge zunächst zurückstehen. Im Übrigen bedarf es im Zusammenhang mit der Forderung nach einer Anhebung der Freibeträge zunächst einmal einer ganzheitlichen Betrachtung und Bewertung der bestehenden erbschaft- und schenkungsteuerlichen Verschonungs- und Freibetragssystematik. Herr Abgeordneter Krückel hat die Fragen, die sich stellen, in einer ausgesprochen sachlichen und differenzierten Form beantwortet. Insofern verweise ich gerne auf seinen fachkundigen Beitrag. Eine isolierte Betrachtung einzelner Freibeträge, wie die von Bundesfinanzminister Lindner seinerzeit mal – bevor er sich dann wieder korrigiert hat – vorgeschlagene Anhebung des Freibetrags nur für Kinder von 400.000 auf 500.000 Euro, greift zu kurz, insbesondere wenn man zur Begründung auf die Preissteigerung oder die bestehenden Grundstückswerte allgemein abstellt. Hier würden sich ansonsten schwierige Landtag verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Gleichheitsgebot stellen. Ich gestatte mir aber auch den Hinweis, dass die wichtigste Erbschaftsfrage in jeder Familie auf der Immobilienseite, nämlich die Übertragung des selbstgenutzten Wohneigentums, weiterhin steuerfrei bleibt. Der Kollege Krückel hat das vorhin schon sehr viel ausführlicher erklärt. An dieser Stelle gibt es kein ernsthaftes Problem, auch nicht nach den Änderungen im Bewertungsrecht. Mit Blick auf das Steueraufkommen aus der Erbschaftsteuer sind daher gerade keine größeren Einnahmesprünge zu erwarten. Ich rate in dieser Diskussion insgesamt zu etwas weniger Alarmismus, auch wenn ich verstehe, dass es gewissen Zielen dient. – Herzlichen Dank.
Berivan Aymaz
Vielen Dank, Herr Minister. Vermutlich haben Sie es anhand des Signals am Rednerpult schon gesehen. Es liegt eine Kurzintervention von dem Kollegen Herrn Witzel vor. – Herr Kollege Witzel, Sie haben jetzt das Wort.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Finanzminister, weil wir häufig als Serviceopposition behilflich sind, will ich umgekehrt auch einmal um Ihre Hilfe bei der Interpretation bitten, sodass ich Ihren Haushalt nicht falsch lese. Ich habe extra nachgeschaut, wie sich Ihre Projektion über Basishaushalt und Ergänzungsvorlage verändert hat. Ich entnehme dem Zahlenwerk, dass Sie statt der früher geplanten 2 Milliarden Euro Einnahmen an Erbschaftsteuer jetzt zu einer Anhebung auf 2,1 Milliarden Euro kommen, wenn ich die Zahlen richtig lese. Der Effekt, den wir hier beschreiben, kann dabei nicht einkalkuliert sein. Ich entnehme daraus das politische Ziel, dass Sie nicht wollen, dass es zu einem politisch gezielt veranlassten Zuwachs bei der Erbschaftsteuer kommt. Sie haben des Weiteren auf betriebliche Sachverhalte hingewiesen. Diese sind durch die Regelungen, die wir in den meisten betrieblichen Konstellationen haben, gedämpft, aber natürlich betrifft das Thema „Erbschaftsteuer“ auch Fragen des Wirtschaftens. Ich habe die sehr eindringlichen Plädoyers Ihres Bundesvorsitzenden Friedrich Merz, der aus Nordrhein-Westfalen kommt und zumindest innerhalb Ihrer Reihen als Finanz- und Steuerfachmann gilt, in den vergangenen Tagen so verstanden, dass wir hier zu einer Veränderung bei den Freibeträgen kommen müssten. Ich möchte Sie bitten, Ihre Wortmeldung vor dem Hintergrund dessen, was ich soeben gesagt habe, noch einmal einzuordnen. (Beifall von der FDP) 09.12.2022
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort.
Dr. Marcus Optendrenk
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Wir vertreten in der Landesregierung und im Landtag von Nordrhein-Westfalen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Deshalb haben wir an der Stelle eine klare Priorität, nämlich zunächst in der Krise zu helfen. Ich habe nicht gesagt, dass wir für alle Zeiten ausschließen, an einer solchen Veränderung mitzuarbeiten, sondern dass – das habe ich, glaube ich, auch sehr deutlich gesagt – eine solche Diskussion angesichts dieser außergewöhnlichen Notsituation zunächst einmal zurückstehen muss, wie vieles andere auch, was wir uns gerne wünschen würden. Schauen Sie mal, wie viele sinnvolle Maßnahmen wir im Koalitionsvertrag miteinander verabredet haben und was davon nicht in dem Maße direkt umgesetzt werden kann, wie viele von uns sich das wünschen würden, obwohl manches dringend notwendig wäre. In einer Demokratie muss man das in eine Abwägung bringen. Wie ich Ihnen vorhin zu dieser Abwägung vorgetragen habe, ist die Landesregierung der Auffassung, dass diese Frage zunächst zurückstehen muss. Der zweite Punkt betrifft die Steuereinahmen. Die Steuereinahmen, die wir in der Ergänzungsvorlage vorgetragen haben und Ihnen vorschlagen, basieren auf der Steuerschätzung von Ende Oktober 2022. Sie enthält eine abgeleitete Betrachtung sowohl aus dem Istergebnis der Steuereinnahmen, soweit sie uns bisher vorliegen und die Sie auch kennen, und aus der Prognose dessen, was sich im Steuerrecht entsprechend darstellt. Die Steuereinnahmeentwicklung bei der Erbschaftsteuer ist in besonderer Weise von großen Steuereinnahmefällen, also von einzelnen Steuereinnahmefällen, abhängig und viel weniger als andere Steuerarten von einer breiten Versteuerung vieler Hundert Sachverhalte. Insofern ist sie besonders volatil. Steuereinnahmeansätze sind insofern eine Mischung aus dem, was es an Aufkommen immer schon gab, und dem, was zu prognostizieren ist. Dieser Steuereinnahmeansatz ist, glaube ich, an der Stelle valide, und wir wollen ihn auch nicht verändern. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Dietmar Brockes [FDP]: Da wird Friedrich Merz aber enttäuscht sein!) Landtag
Berivan Aymaz
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrages Drucksache 18/1863 ab. Ich frage: Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen der FDP und der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU und der Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/1863 abgelehnt. Wir kommen zu: 5 Dramatische Lage auf den Pädiatrischen Stationen – das RS-Virus deckt das politische Versagen der vergangenen Jahre auf. Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/1862 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD dem Abgeordneten Dr. Vincentz das Wort.
Dr. Martin Vincentz AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die aktuelle Lage auf den pädiatrischen und den Kinderintensivstationen ist dramatisch. Im Moment seien die Gesundheit und das Leben von Kindern und Jugendlichen tatsächlich gefährdet, lässt sich beispielsweise der Bundespressesprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte Jakob Maske im Deutschlandfunk zitieren. Das sei keine Panikmache, das sei aktuell das tägliche Leben der Pfleger und Kindermediziner. In persönlichen Gesprächen wurden mir von Ärzten und Pflegern haarsträubende Zustände geschildert. Kinder werden früher entlassen, um Platz für andere, noch schwerere Fälle zu machen. Kranke Kinder müssen in der Klinik abgewiesen werden und kommen zu Kinderarztpraxen, die selbst einen Aufnahmestopp für neue Patienten haben. Rettungswagen und Leitstellen funken das halbe Land an, um noch irgendwo ein freies Bett zu bekommen. Verlegungen finden teils über mehrere Städte hinweg statt, um eine Versorgung aller zu gewährleisten. Kurzum: Das System steht kurz vor dem Zusammenbruch. Ein Ende der Notlage ist allerdings nicht in Sicht. Die Triage, vor der während der Coronapandemie immer gewarnt wurde, ist nun Teil der kindermedizinischen Versorgung, weil man hier jahrelang weggesehen und gespart hat. Die Hilferufe stoßen bei den unterschiedlichen Regierungen seit Jahren auf taube Ohren. Die Bettenzahlen der Kinderkliniken sind seit 09.12.2022 1991 um rund ein Drittel zurückgegangen, vor allem dank des von der SPD 2004 implementierten DRG-Systems, das Menschen als Fälle betrachtet. Nun hat Gesundheitsminister Lauterbach ein Hilfsprogramm versprochen. Dazu sagt wiederum der Bundespressesprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte Maske in aller Klarheit, der Vorschlag der Verlegung von Personal in Kinderstationen helfe überhaupt nicht. Ein Erwachsenenpfleger könne kein Frühgeborenes mit 600 g Körpergewicht pflegen. Das sei völliger Humbug und werde auch keine Entlastung bringen. Zum Ruf nach neuen Masken, der aktuell wieder laut wird, erklärt der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte Thomas Fischbach, das sei der übliche Reflex aus der Politik. Dabei seien Masken ein wichtiger Grund für die aktuelle Notsituation. Die angekündigten Budgets in Höhe von 300 Millionen Euro vom Bund kommen erst 2023 und 2024 und damit deutlich zu spät. Die Bedrohungslage ist jetzt da und verschärft sich weiter. NRW darf hier schlichtweg nicht weiter zusehen. Insbesondere Kindermedizin ist hoch saisonal. Im Frühjahr und Sommer des nächsten Jahres kann man sich allenfalls für den nächsten Winter rüsten. Wir hatten Ihnen daher bereits am Mittwoch vorgeschlagen, mit dem Nachtragshaushalt 2022, bei dem man das ohne Mühe hätte möglich machen können, für dieses Jahr ein gegenfinanziertes Soforthilfepaket in Höhe von 50 Millionen Euro auf den Weg zu bringen, ergänzt um 100 Millionen Euro für das nächste Jahr. Wir hatten das vorgelegt, und obwohl es den Forderungen des Kinderschutzbundes und denen des Hauptgeschäftsführers des Städtetags Dedy entspricht, die explizit um schnelle Hilfe gebeten haben, wurde es von Ihnen allen natürlich abgelehnt. Nun legen wir Ihnen erneut einen Antrag vor, in dem wir Sie – wenn Sie unsere Vorschläge schon ablehnen – auffordern, Ihrerseits ein Soforthilfepaket auf den Weg zu bringen. Herr Minister, Sie haben häufig gezeigt, dass Sie schwierige Situationen meistern können. Tun Sie es bitte auch in dieser Situation. Liebe Kollegen, Sie können mir jetzt gleich wieder Panikmache oder das Verbreiten von Verschwörungstheorien vorwerfen. Sie können meine Partei als rechtsradikal oder als den Reichsbürgern nahestehend verunglimpfen. Sie können mich persönlich angreifen und mittels lustiger Darwin-Zitate behaupten, ich sei dumm. Sie können meine Integrität oder meine fachliche Qualität als Arzt durch den Kakao ziehen. So stacheln Sie die Menschen gegen mich persönlich auf, und ich lande am Ende wieder – leider muss ich sagen: wieder – mit Professor Streeck und anderen auf Todeslisten im Netz. Dort droht man dann, Landtag wiederum frei nach Darwin, uns wie Schadtiere aus dem System zu nehmen. Oder aufgehetzte Bürger schreiben mir Mails, in denen sie meiner dreijährigen Tochter einen langsamen und qualvollen Tod wünschen. Vielen Dank dafür. Das bleibt alles Ihnen überlassen. Sie müssen Ihre Redezeit hier nutzen – alles gut. Einzig und allein Sie müssen das Ganze moralisch verantworten. Ich werde es mir aber nicht nehmen lassen, Sie weiter auf Ihre Verfehlungen hinzuweisen und Sie zum Handeln aufzurufen. Ich habe einen Eid geleistet und werde das Wohl der Menschen nach bestem Wissen und Gewissen verteidigen. Das werde ich mir von Ihnen nicht nehmen lassen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Für die Fraktion der CDU spricht nun Kollegin Fuchs-Dreisbach.
Anke Fuchs-Dreisbach CDU
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der pädiatrische Bereich ist einer von vielen Bereichen im Gesundheitssystem, der unserer besonderen Aufmerksamkeit bedarf. Da Kinder im Krankheitsfall besonders pflege- und betreuungsintensiv sind, hat für uns als CDU das Kindeswohl auch im medizinischen Bereich einen außerordentlich hohen Stellenwert. Während fast jedes Kind in den ersten zwei Lebensjahren eine Infektion mit dem RS-Virus durchmacht, trifft die zu beobachtende Viruswelle in diesem Jahr die Krankenhäuser mit besonderer Härte. Durch Lockdowns und Kontaktbeschränkungen konnten unsere Kleinsten in den vergangenen zwei Jahren keinen ausreichenden Immunschutz gegen pathogene Keime aufbauen. In dieser außergewöhnlichen Situation übermittele ich den Ärztinnen und Ärzten, den Pflegekräften und dem gesamten Personal im Gesundheitssektor für die herausragende Leistung, die sie täglich erbringen, unseren ganz herzlichen Dank. (Beifall von der CDU) Vor diesem Hintergrund begrüße ich die vom Bund zusätzlich bereitgestellten Mittel für 2023 und 2024 im Bereich der Pädiatrie. Man macht es sich allerdings zu einfach, wenn man glaubt, dass Geld allein die Probleme lösen werde. Kinder sind sehr betreuungsintensiv und brauchen deutlich mehr persönliche – auch personelle – Zuwendung als Erwachsene. Dass die derzeitige Grippewelle den höchsten Krankenstand bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern seit Jahren hat, merken wir besonders beim Pflegepersonal auf den Kinderstationen. Für uns hat daher im Augenblick eine sofortige Entlastung vor Ort 09.12.2022 Priorität. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir den Vorschlag zum kurzfristigen Wechsel von Pflegepersonal von Erwachsenen- auf Kinderstationen, um die Lage zu entschärfen und eine gute medizinische Versorgung für alle Kinder zu sichern. Liebe AfD-Kollegen, grundsätzlich bin ich froh, dass Sie die Gefahr des RS-Virus anerkennen und sogar darauf aufmerksam machen. Das konnten wir in der Vergangenheit bei dem uns immer noch beschäftigenden Coronavirus leider nicht immer von Ihnen erwarten. Das einfache Hochfahren von finanziellen Mitteln führt kurzfristig aber nicht zu Verbesserungen der aktuellen Situation im pädiatrischen Bereich. Wir werden Ihrem Antrag daher nicht folgen. – Danke. (Beifall von der CDU und Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE])
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die SPD hat nun die Kollegin Kapteinat das Wort.
Lisa-Kristin Kapteinat SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst zu Ihnen, Herr Vincentz: Ich glaube, niemand in diesem Haus wünscht irgendeinem seiner Kollegen, dass er solche E-Mails erhält und das lesen muss, insbesondere dann nicht, wenn die eigenen Kinder angegriffen bzw. bedroht werden. Hier im Haus gab es schon mehr als eine Initiative, zuletzt auch im Plenum, die sich gegen Hate Speech, gegen Hass im Netz, gegen Angriffe auf Politikerinnen und Politiker gerichtet hat. Ich glaube, diesbezüglich war Ihr Vorwurf uns gegenüber relativ unpassend. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) In der Sache selbst hat die Kollegin Frau Fuchs-Dreisbach gerade nahezu alles gesagt, was ich hätte sagen wollen. Dementsprechend muss ich hier keine weiteren Worte verlieren. Ich finde nicht, dass dieser Antrag und das, was Sie gerade gesagt haben, zu Ihrem sonstigen Verhalten passen, wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche zu schützen, Geld für diese Medizin bereitzustellen, auch wenn ich an Ihre eigene Rede von vor drei Jahren denke, als wir uns für eine Abschaffung des DRG-Systems bei Kindern und Jugendlichen starkgemacht haben. Dementsprechend halte ich diesen Antrag für mehr Schein als Sein. – Danke schön. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Kollegin Meral Thoms. Landtag
Meral Thoms GRÜNE
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Zunächst möchte ich sagen, dass auch ich mich gegen Hass und Hetze im Netz und überall sonst ausspreche – gegenüber jeder Partei. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Jetzt zum Antrag: Die Lage an den Kinderkliniken ist auch in NRW ernst. Das ist nicht schönzureden. Durch die Ausbreitung des RS-Virus sind viele Kliniken am Limit. Verschärft wird die Situation durch Personalengpässe, die wir nicht kurzfristig beheben können. Die Ärztinnen und Ärzte, die Pflegenden auf den Pädiatrischen Stationen leisten Großartiges und gehen häufig bis an ihre Belastungsgrenze und darüber hinaus. Ihnen gilt unser großer Dank in dieser schwierigen Situation. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und Vol- kan Baran [SPD]) Natürlich ist uns allen klar: Die Situation kann so auf Dauer nicht weitergehen. Es ist aber auch wichtig, dass wir hier Panikmache vermeiden. Die Landesregierung – das haben wir im Ausschuss schon gehört – befindet sich mit allen Akteuren des Gesundheitswesens im ständigen Austausch. Es wurden landesweit bereits Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu verbessern. Die Kassenärztlichen Vereinigungen stocken das medizinische Personal in den Notdienstpraxen auf und verlängern die Öffnungszeiten. Trotz des Ernstes der Lage müssen sich die Eltern hier bei uns in NRW keine Sorgen machen, dass ihre Kinder nicht versorgt werden. Alle Kliniken haben Notfallpläne. Allerdings müssen sich Eltern auf lange Wartezeiten und gegebenenfalls Aufnahmen in weiter entfernte Kliniken einstellen. Diese schwierige Lage der Pädiatrie ist aber nicht vom Himmel gefallen. Die Kinderkliniken wurden jahrzehntelang im DRG-System, der Bezahlung nach Fallpauschalen, benachteiligt, und Kapazitäten wurden abgebaut. Genau das fällt uns jetzt auf die Füße. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung den Ernst der Lage erkannt hat und die Vergütung der Kinderkliniken für die nächsten zwei Jahre um 600 Millionen Euro zusätzlich aufgestockt hat. Aktuell ist eine Reform des DRG-Systems geplant. Ein wichtiger Baustein dieser Reform ist die Vergütung von Vorhalteleistungen in Krankenhäusern, ein etwas komplizierter Begriff. Die gute Nachricht ist, dass hiervon insbesondere Kinderkliniken profitieren können, denn die Kinderkliniken haben besonders hohe Vorhaltekosten oder Fixkosten. Genau diese Kliniken bieten oft eine hochkomplexe Versorgung 09.12.2022 mit Spezialistinnen und Spezialisten und einer hochspezialisierten Ausstattung, die aber nicht immer – nicht jede Woche, nicht jeden Tag – gebraucht wird. In der Krankenhausplanung in NRW gehen wir ebenfalls neue Wege. Wir planen gerade die Kinder- und Jugendmedizin neu, differenziert nach verschiedenen Leistungsgruppen, die die Bedarfe, die wir hier in NRW haben, in den Leistungsgruppen und auch regional abbildet. Davon profitieren auf Dauer die jungen Patientinnen und Patienten und die Beschäftigten. Der Gesundheitsschutz unserer Kinder hat für uns höchste Priorität. Der Antrag der AfD allerdings wird der Komplexität dieser Situation nicht gerecht. Erneut missbrauchen Sie die aktuelle Notlage, schüren Ängste, um daraus politischen Profit zu schlagen. Ihren Antrag lehnen wir deswegen ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun Kollegin Gebauer das Wort.
Yvonne Gebauer FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Kinder sterben, weil wir sie nicht mehr versorgen können“, (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Stimmt ja nicht!) so der dramatische Appell des leitenden Oberarztes der Medizinischen Hochschule Hannover, Michael Sasse. Wahr ist, in den vergangenen Wochen haben Atemwegsinfektionen deutlich zugenommen. Dabei machen bei Kindern RSV-Infektionen derzeit den größten Anteil aus. Coronainfektionen spielen hingegen nur noch eine untergeordnete Rolle. RSV-Infektionen können gerade bei Kleinkindern zu schweren Erkrankungen führen, die eine Krankenhauseinweisung erforderlich machen. Der Direktor der Kinderklinik der Uniklinik Köln und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, Professor Dr. Jörg Dötsch, berichtet von einer sehr angespannten Belegungssituation in den Kinder- und Jugendkliniken. Eltern müssten sich – das wissen wir – auf lange Wartezeiten, auf Verlegungen oder Absagen von verschiebbaren Behandlungen einstellen. Ein Grund für die hohen Infektionszahlen sei laut Dötsch ein sogenannter Aufholeffekt bei den RSV-Infektionen nach den Coronaschutzmaßnahmen. Es wird davon ausgegangen, dass nun viele Kinder im Alter von ein oder zwei Jahren betroffen sind, die angesichts der Coronapandemie und der dagegen verhängten Maßnahmen bisher keinerlei Kontakt zum Landtag RSV hatten und somit keine Immunität aufbauen konnten. Wer die Berichterstattung der vergangenen Wochen zur Ausbreitung des RSV verfolgt hat, musste den Eindruck gewinnen, dass auf den deutschen Kinderstationen Notstand herrscht und wir uns bereits in einer Situation befinden, in der die Versorgung aller an Atemproblemen leidenden Kinder nicht mehr gewährleistet werden kann. Wir müssen nicht darüber reden, dass es keine tragbaren Zustände sind, wenn, wie vereinzelt berichtet worden ist, Familien mit kranken Kindern in der Notaufnahme über mehrere Stunden verbleiben müssen oder überlastete Kinderkliniken in einem Radius von mehr als 100 km nach freien Betten suchen. Der Antrag der AfD bietet in diesem Zusammenhang aber keine Lösungsvorschläge. Die Krankenhausplanung begrenzt den Ausbau von Kinderkliniken nicht. Vielmehr sind hierfür der Pflegepersonalmangel – das wissen wir – und die Finanzierung über das diagnosebezogene Fallpauschalensystem relevant. Der Bundestag hat – das wissen wir – vergangene Woche Verbesserungen bei der Finanzierung auch in der Pädiatrie beschlossen. In den Jahren 2023 und 2024 sollen jeweils 270 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Finanzierung der Pädiatrie entnommen werden. Das Fallpauschalensystem soll künftig durch einen Ausgleich von Vorhaltekosten, also die durch die Vorhaltung etwa von Personal und medizinischen Geräten entstehenden Kosten, ergänzt werden. Wir Freien Demokraten haben – das ist schon angesprochen – im AGS einen mündlichen Bericht dazu angefragt, wie es um die aktuelle Lage in der Pädiatrie bestellt ist. Herr Staatssekretär Heidmeier hat dazu berichtet und ausgeführt, dass es in dieser Woche zu einem Gespräch mit allen Beteiligten kommen sollte, um die aktuelle Situation in Nordrhein-Westfalen zu besprechen und zu schauen, inwieweit die Landesregierung Maßnahmen ergreifen kann, um die Situation zu entschärfen und für die Kinder, aber natürlich auch deren Familien zu verbessern. Daher bin ich gespannt, was Herr Minister Laumann gleich zu diesem Termin ausführen wird. Ich denke, dass die Landesregierung in diesem Zusammenhang all das an Maßnahmen ergreifen wird, was notwendig ist, um die Situation bei uns in Nordrhein-Westfalen für alle Beteiligten, aber im Besonderen für die Kinder zu verbessern. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Wenn das so spannend ist, geben wir doch gleich Herrn Minister Laumann das Wort. 09.12.2022 Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die traurige Wahrheit ist, dass unsere Kinderkliniken, aber auch der ambulante Bereich für unsere Kinder in ganz Deutschland und auch bei uns in Nordrhein-Westfalen unter erheblicher Anspannung stehen. Das Gespräch, das wir am 2. Dezember mit den Kindermedizinern geführt haben, hat noch mal klargemacht: Wir bekommen die Versorgung der Kinder schon, auch mit größten Anstrengungen, hin, und es besteht keine Lebensgefahr für Kinder durch diese Problematik. Alle, die in dem Bereich arbeiten, sind aber bis aufs Äußerste angespannt. Das kommt natürlich von der Virusinfektion jetzt. Doch wenn wir ehrlich sind, waren schon die Virusinfektionen in den Jahren davor nicht sehr viel anders, sodass unser System für die Kleinsten in der Medizin bis zum Anschlag gefordert war. Liebe Frau Gebauer, da kann man natürlich wenig machen – vor allen Dingen, wenn es um Personalprobleme geht. Das Personal ist nicht einfach herbeizuzaubern. Das sieht auch jeder ein. Dennoch versuchen die Kliniken, natürlich jede für sich, zusätzliches Personal zu mobilisieren. Menschen arbeiten mehr, als sie vom Arbeitsvertrag her arbeiten müssten und wechseln zum Beispiel von Teilzeit auf mehr Stunden. Es werden auch Überstunden gemacht. Ja, es werden auch wieder Krankenschwestern aus dem Urlaub geholt. Es wird versucht, Pflegekräfte, die noch nicht so lange in Rente sind, wieder zu mobilisieren. Das alles sind die Maßnahmen, die unsere Kliniken zurzeit ergreifen. Wir haben dafür gesorgt, dass das Rettungstransportsystem so ist, dass wir wissen: Wo gibt es noch freie Kapazitäten? So sind Verlegungen mit einem besonderen Rettungsdienst möglich. Wir haben beim Bund beantragt – der Bundesminister hat dem entsprochen –, dass die gesamte Kindermedizin jetzt in das deutschlandweite Kleeblattsystem aufgenommen worden ist, um damit noch etwas mehr Flexibilität und Sicherheit zu schaffen und auch alle möglichen und denkbaren Transportmittel zur Verfügung zu stellen. Wir haben auch im ambulanten Bereich eine angespannte Situation, vor allen Dingen dann, wenn die Kinderarztpraxen zu sind, im sogenannten Notdienst. Mediziner haben uns berichtet, dass sie oft in einer Schicht, zum Beispiel am Wochenende, 200 Kinder sehen. Die KVen haben die Notdienste personell verstärkt, um eine schnellere Bearbeitung hinzubekommen und um vor allen Dingen zu triangieren zwischen – ich sage mal – Bagatellfällen und ernsten Fällen. Es gibt ja auch beides. Ich muss klar sagen, dass ein starker ambulanter Notfalldienst natürlich den stationären Bereich und den Klinikbereich entlastet, denn am Ende sind es immer dieselben Leute, Landtag die es machen müssen. – Das ist das, was wir jetzt machen können. Man muss aber klar sagen, dass unsere Kinderkliniken in dem diagnosebezogenen Fallpauschalensystemen in den letzten Jahren einfach zu schlecht weggekommen sind. Die Wahrheit ist, dass in einem Krankenhaus, das eine große Kinderabteilung hat, wenn ich es mal so sagen darf, die anderen Abteilungen Geld verdienen mussten, damit es sich eine Kinderabteilung und eine Kinderstation leisten konnte. Das geht nicht. Man muss aber auch sagen, dass die Ampel, also der Bundesgesundheitsminister, darauf reagiert hat. Diese 300 Millionen Euro stehen für eine Übergangszeit zur Verfügung, bis man ein anderes System für die Kindermedizin eingeführt hat. Das hilft uns in der akuten Situation nicht, aber es hilft uns mit Sicherheit in einer mittelfristigen Perspektive. Wenn man mehr Geld in das System gibt, kann man die Versorgungssituation natürlich verbessern. Der zweite Punkt. Wir werden schauen müssen – das habe ich heute Morgen in einer Schalte wieder gesagt bekommen; es ist so, auch wenn die AfD es vielleicht nicht so gerne hört –, dass wir für die Pflege in einer Fachkräfteoffensive noch stärker als wir das bislang tun Zuwanderung aus dem Ausland mobilisieren. Wir sind da mit 4.000 bis 5.000 Anerkennungen im Jahr nicht so schlecht. Doch es ist natürlich ein Problem, dass es bei manchen Ausländerämtern mittlerweile fünf, sechs, sieben Monate dauert, bis wir die Arbeitserlaubnisse bekommen. Das liegt im Übrigen auch an den Ausländerämtern in unseren Kreisen und kreisfreien Städten. Auch diesem Thema müssen wir uns widmen. Bei der Krankenhausplanung sollten wir, finde ich, ein sehr, sehr großes Augenmerk auf genügend Kapazitäten in der Kindermedizin legen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 18/1862. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die SPD, die Grünen, die CDU und die FDP-Fraktion. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag Drucksache 18/1862 abgelehnt. Jetzt kommen wir zu: 09.12.2022 6 Straßenausbaubeiträge endlich abschaffen – Stichtag anpassen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1871 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/2019 Ich darf die Aussprache eröffnen. Der Kollege Mohr steht schon am Mikrofon. Bitte schön. (Beifall von der SPD)
Justus Moor SPD
Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wenn wir über Straßenausbaubeiträge in NRW reden, dann reden wir nicht einfach nur über § 8 und § 8a des Kommunalabgabengesetzes. Wir reden über die junge Familie im östlichen Ruhrgebiet, die sich in schwierigen Zeiten traut, ein altes Zechenhaus zu kaufen. Wir reden über Oma Erna in Krefeld, die zwar nicht Erna heißt, aber von allen in der Straße so genannt wird und die seit mindestens 60 Jahren im Eckhaus wohnt. Es geht um die Sicherheit, dass nicht neben allen anderen Belastungen irgendwann noch Tausende Euros für die Sanierung der Straße vor der eigenen Haustür anfallen. Es geht um die Sorge, sich das nicht leisten zu können und ausziehen zu müssen. Mit einem Förderprogramm hat die vorherige CDUgeführte Landesregierung diese Sicherheit vorgegaukelt. Doch was Sie da vor der letzten Landtagswahl zu den Straßenausbaubeiträgen vorgelegt haben, ist und bleibt eine Mogelpackung. (Beifall von der SPD) Statt die Straßenausbaubeiträge ein für alle Mal abzuschaffen, werkeln Sie an einem bürokratischem Fördersystem. Die SPD ist bisher die einzige Partei in diesem Parlament, die ein Gesetz zur kompletten Abschaffung der Ausbaubeiträge vorgelegt hat – unterstützt übrigens von der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Das ist keine neun Monate her. Ich hoffe, diese Unterstützung und Ihre Position haben sich bis heute nicht geändert. (Beifall von der SPD) Ich freue mich auch über die Positionierung der FDP und den Entschließungsantrag der FDP, den wir natürlich gerne unterstützen. Die CDU-Mogelpackung führt dazu, dass gerade landauf, landab wieder Beitragsbescheide mit hohen Summen bei Anlieger*innen ankommen, obwohl sie aufgrund der irreführenden Aussagen von Mitgliedern der größten Regierungsfraktion davon ausge-Landtag gangen sind, keine Beiträge zahlen zu müssen. Es werden zurzeit viele Baumaßnahmen abgeschlossen und abgerechnet, deren Durchführung vor dem 1. Januar 2018 beschlossen wurde. All diese Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin zur Kasse gebeten. Doch auch die Bürgerinnen und Bürger, bei denen die Sanierung erst nach dem Januar 2018 beschlossen wurde, lässt die Landesregierung genauso wie all jene, bei denen es erst in ein paar Jahren soweit ist, in Unsicherheit, denn das Förderprogramm ist finanziell begrenzt. Was passiert, wenn die Fördermittel aufgebraucht sind? Was passiert, wenn Sie sich wieder anders entscheiden? Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Landesregierung nicht ausschließen, dass die Menschen in NRW wieder enorme Summen zahlen müssen. Wir fordern Sie auf: Beenden Sie diese Unsicherheit, stimmen Sie unserem Antrag zu und machen Sie klar, dass Straßenausbaubeiträge in NRW wirklich abgeschafft werden. (Beifall von der SPD) Schaffen Sie die Beiträge auch ab, um ein für alle Mal die Kommunen zu entlasten. Die Mitarbeiter*innen in den kommunalen Verwaltungen berechnen bei Ihrem aktuellen Modell weiter für jedes einzelne Grundstück nach Quadratmetern, nach Stockwerken, nach Lage, nach Straße die einzelnen Straßenausbaubeiträge. Sie schicken Bescheide heraus, mal mit den Tausenden Euros, mal mit der Forderung von 0 Euro – ein bürokratischer Irrsinn. Als hätten die Kolleginnen und Kollegen in den kommunalen Verwaltungen nichts Besseres zu tun! (Beifall von der SPD) Die Kommunalministerin ist dem Auftrag dieses Parlaments zur Vorlage eines Gesetzes zur Abschaffung der Beiträge bis zum 30. Juni 2022 nicht nachgekommen. Sie hat damit einen gültigen Beschluss dieses Parlaments, der im Übrigen auf Betreiben der eigenen Fraktion zustande gekommen ist, völlig missachtet. Gleichzeitig haben Sie uns im Ausschuss wissen lassen, dass für Ihr Ministerium die Abschaffung zurzeit keine Priorität hat. Das lässt tief blicken. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen, Sie haben jetzt und heute die Möglichkeit zu zeigen, dass Sie zu Ihrem Versprechen in Ihrem Koalitionsvertrag stehen. Sie haben jetzt und heute die Möglichkeit, die Unsicherheit nach der Veröffentlichung des Rechtsgutachtens des Kommunalministeriums zu zerstreuen. Sie haben jetzt und heute die Möglichkeit, den unsinnigen Stichtag 1. Januar 2018 fallenzulassen. (Beifall von der SPD) 09.12.2022 Für die Kommunen braucht es die Sicherheit, dass die Mittel nachhaltig zur Verfügung stehen. Für die junge Familie im Zechenhaus und für Oma Erna im Eckhaus braucht es Sicherheit, dass sie nicht wieder teuer zur Kasse gebeten werden. Stimmen Sie jetzt für unseren Antrag und schaffen Sie die Straßenausbaubeiträge heute endgültig ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Glück auf! (Beifall von der SPD und der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion hat unsere Kollegin Vanessa Odermatt das Wort. Bitte sehr.
Vanessa Odermatt CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Brief verändert plötzlich alles. Im Süden meiner Heimatstadt Mönchengladbach sorgte ein solcher Brief Anfang 2017 dafür, dass für einen Reitstallbesitzer eine kleine Welt zusammenbrach. 91.500 Euro soll er bezahlen, weil die Straße an seinem Reitstall erneuert worden ist. Anfang 2017, wir erinnern uns: SPD an der Regierung. Kostenbescheid: 91.500 Euro. Entlastung für den Reitstallbesitzer durch das Land: 0 Euro. (Zurufe von der SPD) Im Mai 2017 ist die CDU an die Regierung gekommen und hat eine Möglichkeit geschaffen, die Bürger schon weniger als ein Jahr später bei den Ausbaubeiträgen zu unterstützen, (Beifall von der CDU) und zwar mit einem Förderprogramm, welches die Bürger zu 50 % entlastet. Damit haben wir erstmals seit über 50 Jahren eine Erleichterung bei den Anliegerbeiträgen geschaffen. Ab 2018: CDU an der Regierung. Egal, wie hoch der Kostenbescheid: Entlastung für alle Anlieger durch das Land in Höhe der Hälfte der Kosten. Aber: Es geht weiter. Jetzt kommt ausgerechnet die SPD und wird ungeduldig. Seit 1969, und damit seit über 50 Jahren, gibt es in Nordrhein-Westfalen Straßenausbaubeiträge. Von diesen 50 Jahren waren Sie, liebe SPD, 45 Jahre in Regierungsverantwortung, und Sie haben nichts an dem Gesetz verändert, (Zurufe von der SPD) obwohl Sie die Möglichkeit gehabt hätten – nicht nur einmal, sondern mehrmals. (Beifall von der CDU – Zurufe von der SPD) Wir hingegen haben nicht nur erstmals eine Entlastung beschlossen, sondern sind noch einen Schritt weiter gegangen. Wir haben unser Programm aus-Landtag geweitet und übernehmen die Anliegerbeiträge rückwirkend zum 01.01.2018 seit diesem Jahr zu 100 %. (Beifall von der CDU) 2022: CDU in der Regierung. Egal, wie hoch der Kostenbescheid, Entlastung für alle Anlieger durch das Land zu 100 %. (Beifall von der CDU) Auch künftig gilt unser Versprechen: Die Bürger in Nordrhein-Westfalen zahlen keine Straßenausbaubeiträge mehr. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Zurufe von der SPD: Dann schaffen Sie sie doch ab! – Weitere Zurufe) Kosten für die Instandsetzung von Straßen wurden teilweise auf die Anlieger umgelegt, weil die Maßnahmen den Eigentümern der anliegenden Grundstücke in besonderem Maße zugutekommen, so die Begründung für die Kostenbeteiligung. Diese Umlage hat, das wissen wir alle, in der Vergangenheit für viele Eigentümer immer wieder zu finanziellen Belastungen bis hin zur Überforderung geführt. Deshalb haben wir 2020 unser Förderprogramm aufgelegt und dafür gesorgt, dass sich die Beiträge für die Bürger halbieren. Mit einem Volumen von 65 Millionen Euro jährlich haben wir ausreichend Mittel eingestellt, (Zuruf von der SPD: Reicht das?) auch wenn Sie immer das Gegenteil behaupten. (Beifall von der CDU – Zuruf von der SPD: Sie müssen mit den Menschen reden! Das be- haupten nicht nur wir!) Daneben hatten wir weitere Erleichterungen für die Bürger im Kommunalabgabengesetz geschaffen. Mit Informationspflichten für Städte und Gemeinden, Härtefallregelungen und voraussetzungslosen Stundungen haben wir das KAG bürgerfreundlich gestaltet. (Zuruf von der SPD: Nein!) Außerdem haben wir für mehr Transparenz und Planungssicherheit gesorgt. Es hat sich gezeigt, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mehr als ausreichend waren und sind. Den Beweis konnten wir erbringen. Deswegen haben wir die Förderung aufgestockt und übernehmen nun 100 % des Eigenanteils. Somit sind die Anliegerkosten für die Bürger in Nordrhein-Westfalen faktisch abgeschafft – (Beifall von der CDU – Kirsten Stich [SPD]: Das stimmt doch nicht!) als vorletztes Land vor Rheinland-Pfalz. 09.12.2022 (Zuruf von der SPD: Wann denn? Fragen Sie mal die Verwaltungsmitarbeiter, die das be- rechnen müssen!) Wir werden eine dauerhafte Lösung für die Straßenausbaubeiträge schaffen. Das ist im Zukunftsvertrag zwischen CDU und Grünen festgelegt. Wir arbeiten an der entsprechenden nachhaltigen Lösung im engen Austausch mit den Städten. Für die Bürger gilt aber unabhängig davon weiter, dass sie in 2020 und auch in 2023 0 Euro zahlen. (Justus Moor [SPD]: Doch!) Ihr heutiger Antrag ist daher überflüssig. (Beifall von der CDU) Sie, liebe SPD, haben nach dem Verlust der Regierungsverantwortung (Zuruf von der SPD: Oh!) eine Parteiveranstaltung bei dem Mönchengladbacher Reitstallbesitzer zu den Anliegerbeiträgen veranstaltet. Sie wollten sich schon damals als Unterstützer für die Anlieger darstellen. Die Bürger dort haben diese Masche aber erkannt, denn die erste Frage, die Ihnen gestellt wurde, war: Warum haben Sie diese denn nicht abgeschafft? (Beifall von der CDU – Zuruf von der CDU: Ja- wohl!) Diese Veranstaltung war der beste Beweis für Ihre eigenen Versäumnisse. Das unterscheidet uns: Während Sie nur von Entlastungen reden, sorgen wir konkret dafür, dass sie tatsächlich eintreten. (Heiterkeit von der SPD) Das ist, was unter dem Strich zählt. (Beifall von der CDU) Egal, ob CDU und FDP oder CDU plus Grüne, die Bürger in Nordrhein-Westfalen zahlen keine Ausbaubeiträge. Der Bescheid lautet: Null. (Zuruf von der CDU: Jawohl! – Justus Moor [SPD]: Das ist falsch!) Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat jetzt Dr. Robin Korte das Wort. Bitte schön.
Dr. Robin Korte GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die SPD in den letzten Wochen schon jede Menge Pressearbeit zu dem Thema gemacht hat, (Justus Moor [SPD]: Ja! War gut, oder?) Landtag hat es wohl auch niemanden mehr überrascht, dass wir uns heute mit ihrem Antrag beschäftigen dürfen. Ich kann auch irgendwo verstehen, dass Sie auch jetzt nach der Wahl weiter versuchen, sich mit diesem Thema zu profilieren. Das ist Ihr gutes Recht als Opposition. Aber genauso muss man an dieser Stelle auch festhalten: Gewinnbringend oder zielführend für die Sache ist Ihr Antrag kein Stück. (Beifall von den GRÜNEN) Lassen Sie mich ein paar Worte zu den Inhalten sagen. Ja, Nordrhein-Westfalen ist eines der letzten Bundesländer, das den Straßenausbaubeitrag noch erhebt, und das ist schlecht. (Zuruf von der SPD: Richtig!) Genau deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag auch klar dazu bekannt, diese Beiträge abzuschaffen. Dafür braucht es eine gesetzliche und für die Kommunen dauerhaft auskömmliche Regelung, zum einen, damit Anlieger Rechtssicherheit haben, und zum anderen, um die kommunalen Verwaltungen zu entlasten, denn der Aufwand zur Abrechnung der Beiträge in unseren Kommunen ist schlicht zu hoch. Wir können das Personal, das in unseren Tiefbauämtern auch für die Verkehrswende und für Maßnahmen zur Klimaanpassung gebraucht wird, wahrlich für bessere Aufgaben einsetzen als dafür, Beitragsbescheide zu erstellen. (Beifall von den GRÜNEN – Kirsten Stich [SPD]: Da hat er recht! Richtig!) Für die von der Regierungskoalition längst angekündigte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge braucht es also eine Lösung, liebe SPD. Was es hingegen nicht braucht, ist einen weiteren plumpen Antrag, denn die Zusage im Koalitionsvertrag ist doch klar. Die Beiträge werden rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft, und die Ministerin hat bereits angekündigt, dafür schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen. Punkt 1 Ihres Antrags ist also längst zugesagt. Dass die Abschaffung der Beiträge dann von einer Kompensationsregelung für die Kommunen begleitet sein muss – Punkt 2 Ihres Antrags –, ist vollkommen klar und allen Beteiligten bewusst, die schon einmal etwas vom Konnexitätsprinzip gehört haben. Auch darauf hat die Ministerin mehrfach hingewiesen, und das wissen Sie auch. Somit sind schon mal zwei Ihrer drei Forderungen überflüssig. (Beifall von den GRÜNEN) Jetzt kommen wir zu Ihrer letzten, der billigsten Forderung. Sie wollen den Stichtag für das Förderprogramm vorziehen. Damit werfen Sie Nebelkerzen und wecken nichts anderes als falsche Hoffnungen. An der Stelle würde ich mir von Ihnen die Ehrlichkeit 09.12.2022 wünschen, dass Sie dieses Vorhaben bereits im Wahlkampf angekündigt hätten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von der SPD) In dem Gesetzentwurf, den Sie seinerzeit in diesem Haus eingebracht haben, war keine Rückwirkung zu irgendeinem Stichtag enthalten. (Zuruf von der SPD) Wenn Sie Ihre Idee aber für so gut halten, warum machen Sie dann keinen konkreten Vorschlag? (Zuruf von der SPD) Ich glaube, dass das daran liegt, dass Sie selbst eigentlich genau wissen, dass es dafür gerade in der aktuellen Haushaltslage, in der wir jeden Euro zur Krisenbewältigung und für die Krisenvorsorge dringend brauchen, keine geeignete Finanzierung und damit keine ehrliche Lösung gibt. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Zusammenfassend kann man sagen, dass Ihr Antrag keinerlei Mehrwert für den ohnehin schon laufenden Prozess bringt. Ich bin sicher, dass das Thema in der Bearbeitung im Ministerium weiter nach vorne rückt, wenn die aktuellen großen Gesetze erst einmal durch sind, und die Ministerin gebotener Zeit einen Vorschlag zur Abschaffung der Beiträge vorlegen wird. Ihren Antrag braucht es dafür wahrlich nicht. Wir lehnen ihn daher ab. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Zum Abschluss noch ein paar Worte an die FDP, die uns am Dienstag ja noch mit einem Entschließungsantrag beehrt hat. Während man der SPD im Grundsatz noch eine gewisse Konsequenz – zumindest seit 2017, seitdem Sie nicht mehr in der Regierung sind – mit ihrem Antrag attestieren kann, ist die Vorlage der FDP, gelinde gesagt, ein Witz. Sie versuchen, mit der SPD in einen Wettbewerb um die einfachste, schnellste und, ehrlich gesagt, auch unrealistischste Lösung zur Abschaffung der Beiträge einzutreten. Das Blöde ist nur: Sie haben den Start des Rennens in der letzten Legislaturperiode mächtig verpennt. Das Thema „§ 8 KAG“ ist eines der Themen, das unter Ihrer Regierungsbeteiligung fünf Jahre lang liegen geblieben ist. Ihr plötzlicher Sinneswandel, man könne die Beiträge abschaffen, kam jedenfalls erst zu Toresschluss Ihrer Regierungszeit. Den damaligen Gesetzentwurf der SPD, der Ihre heutigen Forderungen vollständig erfüllt hätte, haben Sie abgelehnt. Ihren Entschließungsantrag hätten Sie sich also sparen können, denn es ist mehr als offensichtlich, dass Sie sich hier lediglich opportunistisch verhalten wollen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag Meine Damen und Herren, CDU und Grüne werden die Thematik ernsthaft angehen und nicht als billigen Wahlkampfgag und als Verschleierungstaktik eigener Versäumnisse. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist der Vorsitzende der FDP-Fraktion Henning Höne.
Henning Höne FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Kommunalabgabengesetz ist im Bereich der Straßenausbaubeiträge in diesem Land in der Tat über Jahrzehnte quasi unverändert geblieben. In der letzten Legislatur kam es dann zu drei wesentlichen Änderungen. Erstens. Seit 2020 zahlen Eigentümer nur noch die Hälfte der ursprünglichen Beiträge. Gleichzeitig wurde – das ist eben schon angesprochen worden – auch mit Beteiligung der FDP eine Ratenzahlung und eine Härtefallregelung eingeführt, und es wurden entsprechende Zinssätze abgesenkt. Es kam also zu deutlichen Vereinfachungen und vor allen Dingen zu der Entlastung um 50 %. Das war der erste Schritt. In einem zweiten Schritt wurde das Förderprogramm dann ausgeweitet. Das Land zahlt aus diesem Fördertopf jetzt den kompletten Anteil der Immobilieneigentümer – 100 % – ab dem entsprechenden Stichtag. Also: komplette Entlastung. – So weit, so gut. Im Wesentlichen müssten wir jetzt eigentlich über den dritten Schritt sprechen. Im Plenum am 24. März 2022 gab es einen Antrag der damaligen Koalitionsfraktionen CDU und FDP, mit dem sie die Landesregierung aufgefordert haben, das, was durch das Förderprogramm schon erreicht war, nämlich die Entlastung der Menschen von den Ausbaubeiträgen, mit den entsprechenden Regelungen und Ausgleichszahlungen für die Kommunen ganz im Sinne des Konnexitätsgrundsatzes im Kommunalabgabengesetz auch gesetzlich nachzuvollziehen. Das Plenum hat beschlossen, dass die Landesregierung diesen Auftrag hat. Den sollte sie bis zum 30. Juni dieses Jahres erledigen. Wir müssen jetzt im Wesentlichen darüber sprechen, wie diese Landesregierung eigentlich mit Beschlüssen des Parlamentes umgeht und wie sie sich dazu verhält. Hätte sich die Landesregierung an diesen Beschluss gehalten, hätte sie nämlich am 30. Juni 2022 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Wir hätten das Ganze heute schon im Gesetzblatt haben können. Wir wären damit fertig, und es wäre gesetzlich nachvollzogen. (Beifall von der FDP und der SPD) 09.12.2022 Das Gesetz hätte verabschiedet sein können, sodass die Bürger und die Kommunen ganz im Sinne unseres Ministerpräsidenten, der immer wieder sagt: „Krise braucht Klarheit“, Planungssicherheit hätten. Diese Klarheit könnten wir längst haben. Die Landesregierung hat die Frist aber verstreichen lassen. Die Landesregierung hat den Beschluss des Parlamentes missachtet. Das will ich in der Deutlichkeit sagen. Darüber hinaus hat die Landesregierung das dem Parlament übrigens nicht von sich aus mitgeteilt, indem sie gesagt hat: Wir brauchen noch Zeit, es dauert etwas länger. – Dafür hätte jeder hier im Hause Verständnis gehabt. Stattdessen hat man darauf gehofft, dass das nicht auffällt. Das ist ein mangelnder Respekt vor diesem Hohen Hause. (Beifall von der FDP und der SPD)
Christof Rasche
Herr Kollege, es liegt eine Zwischenfrage vom Kollegen Mostofizadeh von den Grünen vor.
Henning Höne FDP
Bitte.
Christof Rasche
Dann hat der Kollege jetzt das Wort.
Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE
Vielen Dank. – Herr Kollege Höne, Sie wissen, dass ich Sie überaus schätze und insbesondere davon ausgehe, dass Sie rechtskundig sind. Deswegen die Frage. Wenn ich es richtig erinnere, haben Sie den Gesetzentwurf im März 2022, also zwei Monate vor der Landtagswahl, eingebracht. Mit der Landtagswahl unterliegen jedoch alle Beschlüsse, die keine Gesetzentwürfe sind, der Diskontinuität. Könnte es nicht eher so sein, dass Sie darauf gesetzt haben, die Landtagswahl würde Ihr Manöver verdecken, nicht selbst einen Gesetzentwurf einbringen zu können, der die Landesregierung verpflichtet hätte, dem Folge zu leisten, was Sie heute angeblich begehren?
Christof Rasche
Jetzt hat das Wort wieder der Kollege Höne.
Henning Höne FDP
Nein, Herr Kollege, das war ausdrücklich kein Manöver, und der Auftrag an die Landesregierung war völlig klar. Der Auftrag an die Landesregierung lautete, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, weil wir wissen, dass die Frage, wie man das für die Kommunen finanziell ausgleicht, nicht so einfach zu beantworten ist. Nach Landtag welchem Muster macht man das eigentlich? Das wäre die Aufgabe der Landesregierung gewesen. Der Kollege Korte hat eben gesagt, er habe großes Vertrauen in die Landesregierung, dass sie das jetzt bestimmt zeitnah umlegt. Ich würde Ihnen in diesem Zusammenhang die Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir empfehlen, denn die Ministerin hat seit dem 24. März nicht ein Gespräch zu dieser Thematik geführt. Auch bevor die Legislatur gewechselt hat und bevor man sich jetzt auf dieses rechtliche Argument des Kollegen Mostofizadeh zurückziehen könnte, hat die Landesregierung also die Hände in den Schoß gelegt und nichts getan, um einen Beschluss des Hohen Hauses umzusetzen. Ich bleibe dabei: Das ist mangelnder Respekt, das ist Missachtung von Parlamentsbeschlüssen. So können Verfassungsorgane nicht miteinander umgehen; so einfach ist das. (Beifall von der FDP und der SPD) Es kommt noch hinzu, dass die Ministerin kürzlich im Ausschuss mitgeteilt hat, die Abschaffung hätte für sie nun wirklich keine Priorität. Darum wundere ich mich, wenn von den Koalitionsfraktionen gesagt wird: Wir arbeiten daran, und da kommt bald bestimmt etwas. Die Landesregierung macht keine Termine in der Angelegenheit. Die Landesregierung meldet sich nicht proaktiv beim Parlament, wenn sie Fristen verstreichen lässt, und trotzdem haben die Koalitionsfraktionen Gottvertrauen, dass das schon alles so läuft. Ich persönlich kann Ihnen nur empfehlen, ein bisschen kritischer nachzufragen, denn wenn die Landesregierung an dieser Stelle einen Beschluss des Parlaments missachtet, dann passiert das möglicherweise an anderen Stellen auch. Das kann nicht in unserem gemeinsamen Interesse sein. (Beifall von der FDP und der SPD) Mangelnder Respekt vor dem Parlament, mangelnder Wille, die Bürger zu entlasten, mangelnder Wille, für Bürgerinnen und Bürger und auch für die Kommunen Klarheit zu schaffen – es gibt viele Punkte im Antrag der SPD, die wir inhaltlich teilen. Schwer tun wir uns mit der Frage, jetzt noch einmal eben schnell den Stichtag zu verschieben. Darum werden wir uns zu dem Antrag enthalten. Ansonsten sind die Argumente inhaltlich ausgetauscht; die Geschichte ist klar. Die Landesregierung ist gefordert, und sie ist durch das Plenum aufgefordert worden. Darum kann ich nur noch einmal sagen: Handeln Sie endlich und schaffen Sie die Klarheit, von der Sie selbst immer reden. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) 09.12.2022
Christof Rasche
Vielen Dank. – Sven Tritschler für die AfD-Fraktion.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man veranschaulichen wollte, was hier alles nicht so rund läuft und warum immer mehr Menschen im Land sich ein bisschen genervt vom Politikbetrieb abwenden, dann ist die Geschichte der Straßenausbaubeiträge in NRW sicherlich exemplarisch. Dazu ein kurzer zeitlicher Ablauf: 2017 bis Mai, zur Zeit einer SPD-Ministerpräsidentin Kraft, findet die SPD Straßenausbaubeiträge klasse und lässt ihren Vertreter noch kurz vor der Wahl im Kommunalausschuss erklären, man sehe da überhaupt keinen Änderungsbedarf. Wenige Monate später regiert die CDU mit der FDP, die SPD sitzt in der Opposition, entdeckt auf einmal ihr Herz für die Häuslebauer und möchte die Straßenausbaubeiträge abschaffen. Aber CDU und vor allem FDP – bisher nach eigener Aussage keine Fans dieser Beiträge – bremsen. Jetzt ist man an der Regierung und entwickelt stattdessen ein eher halbherziges Förderprogramm, das zumindest die schlimmsten sozialen Härten abfedern soll. Rund fünf Jahre später regiert die CDU immer noch, die SPD immer noch nicht und die FDP nicht mehr, und – oh Wunder – die SPD ist immer noch für die Abschaffung und die FDP jetzt plötzlich auch wieder. Glaubwürdig ist das alles nicht, aber es hat eine gewisse Tradition, auf die Vergesslichkeit der Menschen zu bauen. Dabei geht es durchaus um ein ernstes Thema, für viele Menschen um ein existenzbedrohendes Thema. Da haben sich Menschen im Land mit viel Mühe den Traum vom eigenen Heim erfüllt, sind ins Risiko gegangen, haben Kredite aufgenommen. Sie kämpfen jetzt natürlich auch mit steigenden Energiepreisen, steigenden Zinsen usw. Nicht selten ist da die Haushaltskasse ziemlich auf Kante genäht. Da kann ein Bescheid über Straßenausbaubeiträge schnell zu einer Bedrohung der persönlichen Existenz werden. Wir hatten in der vergangenen Legislatur mehrere Anhörungen hier zum Thema und haben da ziemlich eindrucksvolle und durchaus auch berührende Beispiele gehört. Wenn man sich dann vor Augen führt, dass das alles stattfindet, um den Kommunen eine vernachlässigbare Geldquelle zu erschließen, und das so eingenommene Geld gleich zur Hälfte wieder von der Bürokratie, die benötigt wird, um das Geld einzunehmen, aufgefressen wird, merkt man, wie absurd das alles ist. Für die AfD war, seitdem wir hier im Landtag vertreten sind, klar, dass die Straßenausbaubeiträge er-Landtag satzlos wegfallen müssen, so wie das in den meisten Bundesländern auch schon der Fall ist. Dies muss aber angesichts der knappen Kassen bei unseren Kommunen so geschehen, dass das Land die Kosten übernimmt. Den Eiertanz, den die übrigen Fraktionen hier auf den Rücken von betroffenen Menschen abhalten, empfinden wir dagegen eher als unwürdig und zynisch. Meine Damen und Herren, es hilft den Betroffenen nicht, wenn Sie deren Interessen immer nur dann vertreten, solange Sie in der Opposition sind, aber diese vergessen, sobald Sie Regierungsbänke besetzen. Das hilft im Übrigen auch nicht dem Vertrauen in unsere Demokratie. Das erschüttern Sie mit solchen Mätzchen weit mehr als irgendwelche Rentner in Telegram-Gruppen. Für meine Fraktion kann ich festhalten, was früher galt und auch heute noch gilt: Die Straßenausbaubeiträge sind ein bürokratisches Monstrum, das durch halbherzige Förderprogramme noch bürokratischer geworden ist. Sie sind existenzgefährdend, und die verhältnismäßig geringen Erträge, die unsere Kommunen daraus beziehen, stehen in keinerlei Verhältnis zu dem bürokratischen Aufwand, den sie verursachen. Wir stehen daher an der Seite der Menschen und insbesondere der Volksinitiative, die dankenswerterweise in der letzten Legislatur den Anstoß zur Abschaffung dieser Beiträge geliefert hat. Es gilt weiterhin: Uns ist völlig gleich, wer in die richtige Richtung geht. Deshalb werden wir heute den Anträgen von SPD und FDP zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Für die Landesregierung spricht nun die Ministerin Ina Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete. Das Thema „Straßenausbaubeiträge“ bewegt uns im Land Nordrhein-Westfalen nun schon länger. Das Ergebnis aus dem von der vorherigen Landesregierung initiierten Förderprogramm, das seit September 2020 im Markt ist, ist, dass wir im Durchschnitt KAG-Beträge von rund 2.000 Euro für Bürgerinnen und Bürger übernommen haben. Es gibt zum 30.06.2022 seit Start 2020 641 Anträge aus Kommunen mit einem Fördervolumen von rund 22,8 Millionen Euro. Darüber reden wir. 09.12.2022 Sie als SPD haben ganz am Anfang immer deutlich gemacht, dass wir über 120 Millionen Euro jährliche Belastung für Bürgerinnen und Bürger reden. Der Wert stimmte schon nicht, nachdem Sie ihn immer verbreitet haben. Sie haben nach Möglichkeit ganz viel Wert darauf gelegt, diesen Wert populistisch in alle Richtungen zu tragen, um Menschen zu verunsichern, wenn es um den Straßenausbau vor der eigenen Haustür geht. (Beifall von der CDU) Wir haben in der Vorgängerregierung gesagt, wir statten dieses Förderprogramm mit 65 Millionen Euro aus (Zuruf von Nadja Lüders [SPD]) und wir werden sehen, wie es sich entwickelt. Wir werden sehen, ob wir mit dem Geld hinkommen oder ob wir nicht damit hinkommen, weil es der Wille der vorherigen und auch der aktuellen regierungstragenden Fraktionen ist, Bürger zu entlasten, und das seit Mai 2022 zu 100 %. Bürgerinnen und Bürger zahlen für Straßenausbaumaßnahmen, die seit dem 01.01.2018 durch die Räte beschlossen worden sind, 0 Euro. Das ist ein Fakt, und das können Sie auch nicht wegreden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Auch den Vorwurf, lieber Henning Höne, dass die Landesregierung einen Auftrag des Parlaments nicht umgesetzt habe, ist offen und gelinde gesagt unverschämt. (Christian Dahm [SPD]: Ne, das stimmt!) Sie und wir haben am 24. März 2022 – darauf hat der Kollege Mostofizadeh gerade hingewiesen – hier im Landtag über einen Plenarantrag abgestimmt. Aus diesem Plenarantrag resultierte die Änderung der Förderrichtlinie mit der Übernahme der Straßenausbaubeiträge zu 100 %.
Christof Rasche
Ich habe hier einiges … Frau Ministerin … Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Aus diesem Plenarantrag resultierte der Auftrag an die Landesregierung, ein rechtswissenschaftliches Gutachten in Auftrag zu geben. Das haben wir gemacht, obwohl der Antrag der Diskontinuität zum Opfer gefallen ist. Wir als Landesregierung sind damit mit Anträgen, die in der Legislatur davor beschlossen worden sind, anders umgegangen als viele andere Regierungen vorher. Wir haben gesagt …
Christof Rasche
Frau Ministerin, Entschuldigung, wir haben eine Zwischenfrage vom Kollegen Wolf aus der SPD-Fraktion. Landtag Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Ja, sehr gerne.
Christof Rasche
Wunderbar. – Bitte sehr.
Justus Moor SPD
Da sitzt zwar Herr Moor, aber das ist ja egal. – Frau Ministerin, Sie haben gerade angesprochen, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr belastet werden. Können Sie beziffern, wie hoch die Zahl bzw. die Kosten für die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind, die die Kommunen aufbringen müssen, um weiterhin die Straßenausbaubeiträge wie bisher zu erheben, und ob diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht aus Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger bezahlt werden. – Danke.
Christof Rasche
Frau Ministerin, bitte schön. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das beantworte ich sehr gerne. Sie haben ja mal versucht, das über die Kommunen erheben zu lassen, und Sie haben festgestellt, dass die Art und Weise des Personaleinsatzes aufseiten der Kommunen schon sehr differenziert ist. Wenn Sie darauf abheben, dass eine Kommune Personal einsetzen muss, um Gebührenbescheide auszufertigen, dann müssten Sie auch fordern, dass wir jetzt auch keine Gebührenbescheide mehr für Kindertageseinrichtungen ausfertigen, es werden keine Gebührenbescheide mehr für Erschließungsbeiträge gefertigt, (Beifall von der CDU – Widerspruch von der SPD – Christian Dahm [SPD]: Das ist doch Quatsch! – Weiterer Zuruf von der SPD: Das stimmt doch gar nicht!) und, und, und. Insofern ist das nicht stimmig, was Sie hier vortragen. Am Ende des Tages geht es auch um Steuerungswirkung. Das verkennen Sie, weil Sie einmal mehr – und das erleben wir sehr häufig vonseiten der SPD – überhaupt nicht auf die Städte und Gemeinden hören, die entweder SPD-geführt oder -regiert sind. Wenn Sie da ein bisschen genauer hinhören würden, dann würden Sie feststellen, dass auch und im Besonderen SPD-Bürgermeisterinnen und -Bürgermeister sich für Lenkungswirkung beim Straßenausbau aussprechen. Das tun Sie nicht. Sie sind an dieser Stelle völlig abgekoppelt von Ihrer Basis. Deswegen sehen Sie Realitäten nicht ins Auge. Zur Umsetzung des Landtagsauftrages. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 09.12.2022 Wir haben das rechtswissenschaftliche Gutachten in Auftrag gegeben. Ich kann mich sehr genau daran erinnern, dass Abgeordneter Wedel im Kommunalausschuss danach gefragt hat: Frau Ministerin, wann bekommen wir das Gutachten? – Dann habe ich zu ihm gesagt: Wir übersenden Ihnen das Gutachten, und zwar auch mit der Bitte und dem Wunsch, dass Sie sich mit den Handlungsalternativen, die im rechtswissenschaftlichen Gutachten von Professor Brüning aufgezeigt werden, auseinandersetzen und wir gerne ins Gespräch darüber kommen, welche Handlungsvariante wir wählen wollen. Denn da sind verschiedene enthalten. Die Herausforderung bei der gesetzlichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist, dass wir das so tun wollen – darauf haben sich CDU und Grüne im Zukunftsvertrag verständigt –, dass die Vollentlastung der Bürgerinnen und Bürger bei den Straßenausbaubeiträgen ab Stichtag 01.01.2018 gesetzlich nachgezogen wird. Dieser Stichtag ist im Zukunftsvertrag zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen bestätigt. Auf der anderen Seite bleiben die Kommunen mit ihren Verpflichtungen für das eigene kommunale Vermögen und ihren Zuständigkeiten drin. Das ist die Herausforderung, die wir miteinander haben. Deswegen enthält dieses Gutachten ganz einfach verschiedene Handlungsvorschläge an den Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen. Deswegen gehe ich davon aus, dass wir in einer der nächsten Sitzungen des Kommunalausschusses als Regierung mit dem Parlament darüber diskutieren, welche Handlungsalternative aus dem Rechtsgutachten es denn werden soll. Da bin ich – das sage ich ganz ehrlich – offen. Es kommt uns darauf an, eine Regelung zu finden, die auf breite Akzeptanz stößt und gleichzeitig das stützt, was wir seit September 2020 bzw. seit Mai 2020 machen, nämlich die 100-%-Entlastung der abgabepflichtigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Nordrhein-Westfalen abzuschaffen. Darum geht es. Mehr ist – das können Sie mir vorwerfen – nicht erfolgt. Ich habe Ihnen das Gutachten übersandt mit der Bitte, sich eine eigene Meinung zu bilden. Das zeigt auch meinen Respekt vor dem Parlament, dass ich Ihnen nicht einfach – weil es in diesem Fall so intensiv diskutiert wird – eine Vorlage erstelle und sage: Hier haben Sie jetzt die Vorlage. – Ich lasse Sie vielmehr darüber diskutieren, welche Handlungsalternativen vonseiten des Parlaments gewünscht werden. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldung vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Landtag Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1871. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD und das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der Grünen und der CDU. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Somit ist dieser Antrag Drucksache 18/1871 abgelehnt. Zweitens kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion Drucksache 18/2019. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von Grünen und CDU. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Somit ist auch dieser Entschließungsantrag Drucksache 18/2019 abgelehnt. Wir kommen zu: 7 Grenzpendler: Homeoffice zwischen Nordrhein-Westfalen, Belgien und Niederlande muss auch weiterhin möglich sein! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1865 Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Professor Dr. Andreas Pinkwart für die antragstellende Fraktion der FDP.
Prof. Dr. Andreas Pinkwart FDP
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Grenzpendlerinnen und -pendler zwischen Nordrhein-Westfalen, Belgien und den Niederlanden können für den Moment zunächst einmal aufatmen. Denn kurz vor dem Jahreswechsel wurde eine Übergangsfrist bis zum Sommer 2023 verlängert, die für die Zeit der COVID-19-Pandemie die starren Homeoffice-Regelungen in Europa liberalisiert hatte. Doch auch dies löst das Problem nicht, sondern verschiebt es nur in die nahe Zukunft. Wir brauchen jedoch eine nachhaltige Lösung, um generell bessere Homeoffice-Regelungen für die Menschen im Grenzgebiet zu erzielen. (Beifall von Dietmar Brockes [FDP] und Dr. Werner Pfeil [FDP]) Die Übergangsfrist sollte nicht nur bis zum nächsten Sommer, sondern mindestens so lange verlängert werden, wie die Energiekrise andauert. In der Zwischenzeit sollte die europäische Sozialversicherungsregelung grundsätzlich angepasst werden. Wer am heimischen Arbeitsplatz arbeitet, sollte trotzdem nur im Beschäftigungsland Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. 09.12.2022 Wir sprechen bei den Grenzpendlern nicht von einer kleinen Anzahl betroffener Mitbürgerinnen und Mitbürger. Vor Corona pendelten täglich 42.700 Beschäftigte von Deutschland in die Niederlande und 1.500 nach Belgien. Umgekehrt kamen rund 9.000 Niederländer und 5.500 Belgierinnen und Belgier für die Arbeit zu uns nach Deutschland. Damit überquerten rund 60.000 Menschen täglich die Grenzen. Laut den geltenden EU-Regeln für die Sozialversicherung muss man in dem Land, in dem man arbeitet, Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Wegen der Coronapandemie waren weitreichende Ausnahmen festgelegt worden. Ein Grenzpendler, der daheim blieb und seiner Arbeit im Homeoffice nachging, wurde so behandelt, als sei er an seinem regulären Arbeitsplatz im Beschäftigungsland tätig. Er musste in der Folge also weiterhin nur einmal, nämlich im Beschäftigungsland, Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Diese Ausnahme sollte Pendlerströme insgesamt reduzieren, nicht aber die Freiheit der Pendler erhöhen. Die Sonderregeln laufen im Sommer nach derzeitigem Stand aus. Das gibt uns nun mehr Zeit, um den Sachverhalt genauer zu beraten. Deswegen schlagen wir als FDP-Landtagsfraktion vor, den Antrag nicht jetzt zur Abstimmung zu stellen, sondern vielmehr im Ausschuss nach nachhaltigeren Lösungen zu suchen. Denn eines steht fest: Ohne neue Regelung würden diese starren europäischen Regeln die bereits gängige Praxis des Homeoffice durchkreuzen. Die einschlägigen Gesetze setzen zwar eine Obergrenze fest – bis zu 25 % der Arbeitszeit können mobil abgeleistet werden –, wird die Schwelle allerdings überschritten, werden die Berufspendlerrinnen und - pendler auch in ihrem Herkunftsland sozialversicherungspflichtig. Wir wissen, welche Homeoffice-Regelungen aktuell praktiziert werden, beispielsweise auch von der Landesregierung. In aller Regel sind es für die Beschäftigten mehr als 25 %. Der Logik der europäischen Regeln zufolge liegen dann zwei Beschäftigungsländer vor. Es erscheint aus meiner Sicht kaum nachvollziehbar, dass ausgerechnet Grenzpendler in ihrer neuen Flexibilität eingeschränkt werden sollen. Gerade mit Blick auf die Energiekrise ist es dringend erforderlich, langfristige Lösungen zu finden. Wer von zu Hause aus arbeitet, spart Energie für uns alle. Die jetzt verlängerte Übergangszeit sollte daher konsequent genutzt werden, um das europäische Sozialversicherungsrecht dauerhaft an die Gegebenheiten des mobilen Arbeitens anzupassen. Weitere Ausnahmen finden sich schon jetzt im Gesetz. Wer etwa nach seinem Urlaub für wenige Tage mobil am Urlaubsort arbeitet, löst keine sozialversicherungsrechtlichen Pflichten aus. Interessanterweise können auch Beamtinnen und Beamte oder Landtag Beschäftigte mit gleichgestellten Funktionen grundsätzlich mobil arbeiten. Wir wünschen uns, dass solcherlei Regelungen für alle im Grenzbereich tätigen Pendlerinnen und Pendler möglich werden. Deswegen freuen wir uns auf eine konstruktive weitere Beratung im Ausschuss und hoffen sehr, dass wir einvernehmlich eine bessere Lösung für die Zukunft finden können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Dr. Günther Bergmann hat jetzt für die Fraktion der CDU das Wort.
Dr. Günther Bergmann CDU
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Erst einmal bin ich der FDP sehr dankbar, dass wir mal wieder einen Antrag beraten, der den Fokus auf das deutsch-niederländische Grenzgebiet und jenes nach Belgien richtet. Das ist ganz wichtig. Schließlich haben wir eine gemeinsame Grenze von 396 km mit den Niederlanden und 99 km mit Belgien. Das freut mich. Mit dem Bezug auf die Grenzpendler zwischen Nordrhein-Westfalen, Belgien und den Niederlanden wird ein bei uns an der Grenze sehr wichtiges Thema aufgegriffen. Das ist keine Frage. Dort wird schließlich täglich Europa gelebt. Wir fühlen Europa dort. Das ist ein Teil des Integrationsprozesses und bei uns normales Alltagsgeschäft für die Unternehmen und die Menschen. Deswegen ist es schön, dass wir uns darüber heute unterhalten. Bei uns wird Europa jeden Tag gelebt. Die Vorteile der Union sind spürbar. (Beifall von der CDU und der FDP) Es gibt viele Themen, die bei uns pressieren, über die wir hier aber noch nicht oft gesprochen haben. Ich finde es schade, dass wir das nicht getan haben, aber wir werden es wahrscheinlich in den kommenden Wochen und Monaten tun. Denken Sie zum Beispiel an das begleitete Fahren mit 17 Jahren. Wenn Sie so in die Niederlande fahren, bekommen Sie ein Knöllchen. Wenn Sie an der Grenze, zum Beispiel im Münsterland, dem Reitsport frönen, wissen Sie, dass viele Reitwege in die Niederlande führen. Wegen der verschiedenen Impfvorgaben zahlen Sie gegebenenfalls in den Niederlanden erhebliche Strafen, wenn Sie mit Ihrem Pferd durch Zufall drei Meter nach links geraten und so die Grenze überqueren, die man nicht mehr sieht. All das sind Dinge, über die wir viel sprechen könnten und müssten. Ich möchte aber auf die Grenzpendler zurückkommen. Vor Corona sind tagtäglich 60.000 Menschen zwischen Nordrhein-Westfalen und Benelux hin und her gefahren. Professor Pinkwart hat es schon ange-09.12.2022 sprochen. Allein in meiner Heimat, im Bereich der Euregio Rhein-Waal, waren es ungefähr 6.500 Menschen, die täglich in die Niederlande gefahren sind, und rund 1.000 Niederländer, die zu uns gekommen sind. Bei dieser Zahl würde ich gern eines noch bei Ihnen im Hinterkopf platzieren. Es handelt sich dabei zu einem Drittel um Niederländer, die inzwischen ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Das hat unglaublich zugenommen. Bei einem weiteren Drittel handelt es sich um Deutsche wie mich, die in der Nähe wohnen und einfach drüben arbeiten wollen. Und ein Drittel sind sogenannte Arbeitsmigranten – ein Drittel dieser Leute! –, womit das Thema nicht mehr bilateral ist, sondern mindestens trilateral, um es vorsichtig zu formulieren. Damit wird eine schwierige Thematik eröffnet, die in Ihrem Antrag leider keine Rolle spielt. Sie greifen mit dem Antrag etwas auf, was bei uns an der Grenze immer wieder wichtig ist. Wir müssen ihn dennoch ablehnen, weil einige Punkte darin einfach nicht stimmen. Bei einem Punkt haben Sie in Ihrer jovialen Art versucht, ihn direkt zu Beginn Ihres Beitrags vom Tisch zu fegen. Sie behaupten, dass eine Regelung am 31.12.2022 auslaufe. Das ist faktisch falsch. Sie haben es gerade selber gesagt: Es ist mindestens bis zum Sommer verlängert worden. Und die EU-Verordnungen werden mit Blick auf die Sozialversicherungsbeiträge angepasst. Bei den Grenzpendlern stellt sich immer die Frage: Welcher Anteil gilt gerade in welchem Land – Heimatland, Arbeitsband usw.? Das läuft über diese berühmte Verordnung, die Sie im Antrag selbst erwähnen, und über die Grundlagen, also Art. 13 Abs. 1 der VO; ich will das Sozialversicherungsrecht der EU-Staaten hier nicht in Gänze auseinanderbröseln. Genau darüber wird gerade diskutiert. Die Annahme, dass – wie gesagt – es am 31.12. auslaufen würde, nimmt ein bisschen Druck aus dem Kessel, und wir haben die Möglichkeiten, es richtig zu machen. Ich will damit nicht darauf abheben, dass in Bezug auf die Saläre – also auf das Gehalt; nicht die Sozialversicherungspflicht – die Sonderregelungen schon im Sommer dieses Jahres ausgelaufen sind. Das Stichwort „Salary-Split“ ist bzw. wäre für uns mindestens genauso wichtig. Das Problem, das sich uns generell stellt – da haben die Niederlande und die anderen Beneluxländer uns gegenüber einen großen Vorteil –, ist das folgende: Die Niederlande und die anderen Beneluxländer bilden einen geschlossenen Raum und haben dabei mit nur einem Nachbarn zu tun, nämlich mit uns. Wir hingegen haben neun Nachbarstaaten und müssen bei sämtlichen Regelungen gucken, dass die angedachten Lösungen in einen europäischen Zusammenhang passen. Das hat natürlich in der Auseinandersetzung bzw. in der Bewertung eine andere Qualität. Landtag Lange Rede, kurzer Sinn: Ich glaube, es wurde damit jetzt deutlich, dass wir im Grunde genommen das gleiche Ziel haben. Es ist eine wichtige Thematik, gar keine Frage. Aber wir können dem Antrag trotzdem nicht zustimmen, weil einige sachliche Voraussetzungen einfach falsch geschildert sind. Dies ist auch der Tatsache geschuldet, dass sie überholt worden sind, hätte ich fast salopp formuliert. Die Landesregierung und die EU sind an diesem Thema dran. Das ist gut so. Es ist ein wichtiges Thema für uns an der Grenze. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Jetzt folgt Kollege Neumann für die Fraktion der SPD.
Josef Neumann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute steht ein wichtiges Thema auf der Tagesordnung, nämlich „Arbeit im Grenzbereich“. Ich will als Erstes an dem anknüpfen, was der Kollege Dr. Bergmann über die Arbeitsmigration gesagt hat, insbesondere über die Arbeitsmigration im prekären Bereich, im Grenzbereich zu den Niederlanden. Vor allem über die Fleischindustrie und die damit verbundene Wohnproblematik haben wir in diesem Hohen Haus und in den Ausschüssen mehrfach diskutiert. Dieses Thema bleibt sicherlich auch im Zusammenhang mit dem Themenfeld des Arbeitsmarktes im Bereich der Grenzregion und der Sozialversicherung auf der Tagesordnung. Das hier heute auf die Tagesordnung gesetzte Thema „Homeoffice im grenznahen Bereich“ ist ein wichtiges und neues Thema. Wir wissen alle: Homeoffice war nicht beliebt – schon gar nicht bei den Arbeitgebern, aber durchaus auch nicht bei allen Arbeitnehmern. Corona hat da plötzlich neue Varianten und Möglichkeiten geschaffen. Heute ist Homeoffice jedoch so alltäglich, wie es sich vorher kaum jemand vorstellen konnte. Nichtsdestotrotz hat Homeoffice natürlich insbesondere dort, wo es keine klaren Regelungen gibt, seine Probleme. „Sozialversicherungsregelungen“ sind nicht nur in Deutschland ein schwieriges und komplexes Thema, sondern erst recht dann, wenn es um grenzüberschreitende europäische Fragen im Bereich der Sozialversicherung geht. Ich bin der FDP dafür dankbar, dass wir heute keine direkte Abstimmung durchführen, sondern den Antrag in den zuständigen Fachausschuss für Europa und Internationales überweisen. Ich glaube nämlich, dass wir bei dem Thema noch einmal sehr genau in die Tiefe gehen und schauen müssen, wie wir europäisches und deutsches Sozialversicherungsrecht nachhaltig so verändern können, dass es für die 09.12.2022 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im grenznahen Raum vernünftig ist; damit es keine Doppelversicherungsbeiträge gibt, damit das Angebot im grenznahen Raum für Berufspendler weiter verstärkt wird, damit mehr Offensive ermöglicht wird und damit die Grenzen im Arbeitsmarkt für beide Seiten durchlässiger werden. Deshalb glaube ich, dass es richtig und wichtig ist, dass wir nicht nur das Thema „Homeoffice“, sondern in Bezug auf den grenznahe Raum auch die Frage diskutieren: Wie können wir für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für Arbeitgeber die Dinge gesetzlich so regeln, dass letztlich beide Seiten vernünftig damit leben können? Das wird ein schwieriger Prozess werden, wenn man Europa kennt, aber auch wenn man die deutsche Sozialversicherung kennt. Daher danke ich noch einmal für die Überweisung in den Ausschuss. Wir werden uns konstruktiv an dieser Diskussion beteiligen und Lösungen im Sinne der Betroffenen finden. Der Arbeitsmarkt ist ein zentraler Punkt der europäischen Integration und eines freien Europas. Ich glaube, eine vernünftige Homeofficeregelung wäre auch ein starker Beitrag für ein freies und starkes Europa. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es folgt die Kollegin Berivan Aymaz von der Fraktion der Grünen.
Berivan Aymaz GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Während der Coronapandemie ist so manches, das wir für selbstverständlich gehalten haben, aber auch so manches an Errungenschaften ins Wanken geraten. Wo Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Beispiel noch ganz selbstverständlich und ohne jedwede Hindernisse morgens bei ihrem täglichen Weg zur Arbeit eine Landesgrenze überschreiten und zum Feierabend erneut das Land wieder wechseln konnten, waren sie plötzlich in ihrer Mobilität eingeschränkt. Auch wenn die Grenzen zwischen NRW, Belgien und den Niederlanden im Gegensatz zu anderen Grenzen glücklicherweise zu jedem Zeitpunkt offenblieben, mussten sich Grenzpendlerinnen und Grenzpendler plötzlich mit unterschiedlichen Einreise- und Quarantäneregelungen in den jeweiligen Ländern befassen. Zu den – „positiven“ will ich nicht sagen – Nebeneffekten der Pandemie, die zumindest auch ein bisschen positiv bewertet werden können, gehörte, dass viele Arbeitsverhältnisse stark flexibilisiert worden Landtag sind, was wir bis dahin so gar nicht kannten. Wir alle haben uns in kürzester Zeit mit den Möglichkeiten des digitalen Arbeitens vertraut gemacht. Mittlerweile sind Zoom-Konferenzen und Homeoffice aus dem Arbeitsalltag vieler Menschen überhaupt nicht mehr wegzudenken. Sie erlauben eine gewisse zeitliche und räumliche Flexibilität, wodurch sich der Beruf leichter mit Kinderbetreuung oder der Pflege Angehöriger vereinbaren lässt. Das erleichtert nicht zuletzt den Alltag der vielen Tausend Grenzpendlerinnen und Grenzpendler zwischen NRW, Belgien und den Niederlanden. Trotzdem sind längst nicht alle bürokratischen Hürden abgebaut, um dieser neuen Realität im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerecht zu werden. Die Frage nach den Modalitäten der Sozialversicherungspflicht stellt sich für diejenigen ganz konkret, die mittlerweile überwiegend in einem Homeoffice arbeiten, das sich in einem anderen Land als die übliche Arbeitsstelle befindet. Ich mache deutlich: Das Problem besteht nicht darin, dass in diesem Fall Sozialabgaben in beiden Ländern, also im Land des Wohnortes und im Land des Beschäftigungsortes, anfallen würden, wie es der Antrag der FDP leider fälschlicherweise darstellt. Es würde lediglich ein Wechsel der Sozialversicherung erforderlich sein. Ohne Frage ist auch das eine bürokratische Herausforderung für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Bislang waren betroffene Grenzpendlerinnen und Grenzpendler durch eine Ausnahmeregelung – diese wurde mehrfach von meinen Vorrednern angesprochen – vor einem solchen Wechsel geschützt. Herr Kollege Pinkwart, Sie haben selbst auch deutlich gemacht, dass in Ihrem Antrag eine falsche Information enthalten ist. Diese Regelung läuft eben nicht, wie in dem Antrag dargestellt, schon jetzt aus, sondern gilt mindestens bis Sommer 2023. Es muss uns aber in der Tat ein Anliegen sein, auch darüber hinaus Rechtssicherheit für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns mit dieser Frage beschäftigen. Denn das Homeoffice wird uns weiterhin begleiten, und es kann die Aufnahme einer Beschäftigung im Nachbarland unter Umständen noch attraktiver machen, was ja auch im Sinne des Austausches unter anderem unter diesen drei Ländern ist, was wir als Internationalisten und als Verteidigerinnen und Verteidiger des europäischen Gemeinwesens immer wieder begrüßen. Die Überarbeitung der entsprechenden EU-Verordnung ist bereits angelaufen; auch das wurde deutlich gemacht. Aufgrund der Kontroversen auf EU-Ebene ist diese leider noch nicht erfolgreich abgeschlossen. 09.12.2022 Bei allem Respekt für den Antrag, Herr Dr. Pinkwart, weiß ich nicht, inwiefern der Antrag der FDP, der auch noch unsauber recherchiert ist, jetzt tatsächlich zur Beschleunigung dieses Prozesses beitragen könnte. Deshalb ist es gut, dass dieser Antrag nicht sofort inhaltlich zur Abstimmung gestellt wird. Denn so würden und könnten wir ihm definitiv nicht zustimmen. Aber der Überweisung werden wir natürlich zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Aymaz. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Tritschler.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP thematisiert hier ein berechtigtes Anliegen von Arbeitnehmern, die zwar in Deutschland wohnen, aber ihre Arbeitgeber in Belgien oder den Niederlanden haben, oder umgekehrt. Aufgrund einer im Zusammenhang mit Corona eingeführten Ausnahme war es diesen Arbeitnehmern möglich, sich im Sozialversicherungssystem eines Landes zu versichern, obwohl sie den Großteil ihrer Arbeitszeit im Homeoffice in einem anderen Land verbracht haben. Diese Ausnahme soll nun nach einer Vereinbarung zwischen den Sozialversicherungsträgern im nächsten Sommer vermutlich fallen. Für die Betroffenen wird das dazu führen, dass sie sich plötzlich parallel in zwei Ländern versichern müssen, und das mit erheblichen finanziellen Einbußen. Es ist richtig, dass wir in NRW dieses Problem angehen; denn es betrifft einige Zehntausend Menschen hier im Land. Wir werden den Antrag der FDP daher sehr gerne mit in den Ausschuss überweisen und ihm dort voraussichtlich auch zustimmen, wenn die redaktionellen Änderungen, wie angekündigt, noch vorgenommen werden. Im Unterschied zur FDP und zu vielen anderen hier machen wir das aber ohne einen gewissen schwülstigen Pathos, den Sie sich auch in diesem Antrag nicht ganz verkneifen konnten. Das ist wirklich kein Anlass, die EU zu feiern. Bezeichnenderweise gibt es eine solche Regelung, wie Sie sie hier anstreben, bereits jetzt, und zwar ausgerechnet mit dem einen Nachbarland, das wir haben, das nicht der EU angehört, nämlich der Schweiz. Nein, wir unterstützen diesen Antrag nicht, weil, wie die FDP hier ausführt, Grenzgänger für Europa begeistert werden müssen oder weil wir wollen, dass die Grenzgänger – Zitat – „Energie für uns alle“ einsparen. Das unterscheidet uns offensichtlich. Wir betrachten unsere Bürger nicht als Energieverbraucher Landtag und auch nicht als EU-Subjekte, sondern eben als freie Bürger, die selbst mit ihrem Arbeitgeber entscheiden sollen und dürfen, wann und wo sie ihrer Arbeit nachgehen. (Beifall von der AfD) Wenn ein Arbeitnehmer zu dem Schluss kommt, dass er in Deutschland und in den Niederlanden arbeiten und dabei ab und zu sein heimisches Büro nutzen will, dann ist das weder eine klima- noch eine europapolitische Großtat, sondern schlicht und einfach sein gutes Recht, für das es keiner hochtrabenden Rechtfertigung bedarf. Wie dem auch sei: Wir stimmen der Überweisung, wie gesagt, zu – und dem Antrag gegebenenfalls auch. Zwar können wir die Begründung nicht so ganz teilen, aber den Inhalt sicherlich. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich zu Beginn ein Wort an Sie, lieber Herr Pinkwart, richten. Wenn ich es richtig mitbekommen habe, dürfte das Ihre letzte Rede von diesem Pult aus gewesen sein – es sei denn, Sie ergreifen am 20. Dezember noch einmal das Wort. Nicht, dass ich Sie dazu ermuntern will! (Heiterkeit) Aber lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, Ihnen vonseiten der Landesregierung für Ihre Arbeit sowohl als Abgeordneter als auch als Mitglied der Landesregierung, gleich mehrerer Landesregierungen, herzlich zu danken. Es war stets eine große Freude, mit Ihnen gemeinsam zu arbeiten. Alles Gute für den nächsten Abschnitt! (Beifall von allen Fraktionen und Josef Hoven- jürgen, Parlamentarischer Staatssekretär im Geschäftsbereich der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) Grenzhindernisse abbauen, grenzüberschreitendes Leben und Arbeiten erleichtern, einen gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraum schaffen: All das ist Ziel dieser Landesregierung. Dazu gehört es auch und dafür muss es auch möglich sein, in dem einen Land zu leben und in dem anderen Land zu arbeiten. Viele Tausende Grenzpendlerinnen und Grenzpendler tun das jeden Tag. Auch wenn ich weiß, dass das nicht im Mittelpunkt dieses Antrags steht, möchte ich zu Beginn einmal kurz auf das eingehen, was Herr Neumann und auch Herr Bergmann vorhin erwähnt 09.12.2022 haben. Ein Teil dieser Grenzpendler arbeitet – wir müssen es leider so sagen – in sehr prekären Verhältnissen. Dementsprechend ist es mir wichtig, zu sagen, dass alles das, was bei uns in der Regierung vornehmlich Frau Scharrenbach als zuständige Ministerin in diesem Fall unternimmt, und zwar jede einzelne Maßnahme, ein wichtiger Nadelstich ist, um den Strukturen, die hinter der Ausbeutung von Menschen stehen, zu zeigen: Wir schauen hin, wir gehen auch dahin, wo es wehtut, und wir unterbinden das. (Beifall von der CDU und Josef Neumann [SPD] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Generell gilt: Das Pendeln zur Arbeit über die Grenze muss genauso unkompliziert und attraktiv sein wie das Arbeiten im eigenen Land. Das Arbeiten im eigenen Homeoffice gehört auch dazu. Mobiles Arbeiten – ich will es so sagen – ist eine Chance für mehr grenzüberschreitendes Zusammenleben. Der Landesregierung ist bewusst, dass das Verhältnis von Arbeiten zu Hause und im Büro sich durch die Coronapandemie deutlich verändert hat. Vielfach ist das ja auch ein Fortschritt. Wir wollen die Verbesserungen und die Vorteile aus dieser Zeit auch in die Zeit nach Corona mitnehmen. Es wurde bereits etwas zum Antrag gesagt, was die beiden Kritikpunkte mit Blick auf die Prämissen angeht, die vielleicht nicht mehr ganz korrekt sind. Ich möchte das jetzt nicht mehr ausführlich darlegen, sondern nur sagen, dass es erstens nicht darum geht, dass man gleichzeitig in unterschiedliche Sozialversicherungssysteme einzahlt, sondern um die Frage, in welchem der Mitgliedsstaaten man das tut. Hier muss – wir haben es gerade schon gehört – die EU entsprechend aktiv werden und die einschlägige Verordnung überarbeiten. Diese Revision ist auch bereits angelaufen. Noch haben wir hier einen politischen Dissens; das muss man leider so konstatieren. Aber dieser Dissens muss im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und im Sinne der Grenzregionen schnellstmöglich ausgeräumt werden. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Prof. Dr. Andreas Pinkwart [FDP]) Das zweite Thema betrifft die Ausnahmeregelung im Bereich des Steuerrechts. Diese Ausnahmeregelung gilt noch, und sie ist verlängert worden. Das wurde bereits gesagt. Aber ich will direkt dazusagen: Eine Ausnahmeregelung darf nicht das Zufriedenstellende sein. Wir müssen weiter daran arbeiten, dass wir hier zu einer echten Rechtssicherheit kommen, damit grenzüberschreitendes Leben und Arbeiten attraktiv bleibt. Wenn es um das Steuerrecht geht, muss die Bundesregierung aktiv werden. Sie muss die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen zügig überarbeiten, damit die Lebensrealität der Grenz-Landtag pendlerinnen und Grenzpendler endlich abgebildet wird. Wir als Landesregierung haben dazu bereits den Gesprächsfaden sowohl mit den Betroffenen in der Region als auch mit unseren Nachbarstaaten, der Bundesregierung und unseren Kolleginnen und Kollegen in anderen betroffenen Ländern aufgenommen. Ich habe am vergangenen Dienstag Vertreterinnen der Euregios bei mir gehabt. Wir hatten einen intensiven Austausch, bei dem das ein ganz zentrales Thema war. Wir haben das Thema bei unseren jeweiligen Konsultationen bzw. Treffen mit den nationalen Regierungen von Luxemburg, Belgien und den Niederlanden in jüngster Zeit adressiert. Finanzminister Marcus Optendrenk und ich haben in diesen Tagen einen Brief an den Bundesfinanzminister auf den Weg gegeben, in dem wir einen kurzfristigen Abschluss neuer Konsultationsvereinbarungen mit den Nachbarstaaten anregen. Ich habe zudem die gestrige Ministerpräsidentenkonferenz genutzt, um mit Herrn Bundesfinanzminister Lindner darüber zu sprechen, und bringe eine gute Nachricht mit: Unser Anliegen ist auf fruchtbaren Boden gefallen. Er hat zugesagt, Lösungen für Grenzpendlerinnen und Grenzpendler aktiv voranzutreiben und dafür auch aktiv auf Belgien und die Niederlande zuzugehen; Luxemburg hatte sich schon an ihn gewandt. Ich glaube, dass das ein wichtiges Signal für die Bürgerinnen und Bürger im Dreiländereck ist. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) All das zeigt: Wir setzen uns bereits mit konstruktiven Gesprächen dafür ein, das eigentliche Problem zu lösen. Abschließend will ich sagen: Es wäre schön, wenn wir dieses Thema in einem breiten Bündnis über die Regierungskoalition hinaus vorantreiben würden – für mehr grenzüberschreitendes Miteinander, für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Region und für mehr Europa vor Ort im Alltag. – Herzlichen Dank.
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Minister Liminski. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache angelangt. Wir kommen zur Abstimmung. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass der Antrag Drucksache 18/1865 an den Ausschuss für Europa und Internationales – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales überwiesen werden soll. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung 09.12.2022 zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 8 Straßenblockierer und Museumsrandalierer härter bestrafen – Menschen und Kulturgüter vor radikalem Protest schützen Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/1859 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Wagner das Wort.
Markus Wagner AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Grünen im Bund fälschen die Expertenberichte zur Kernkraft; ihren Koalitionspartnern von FDP und SPD ist es egal. Die Grünen in NRW wollen den Begriff der Clankriminalität verfälschen; ihr Koalitionspartner, die CDU, steht betreten daneben. Das sind nur zwei Beispiele aus der endlosen Reihe „grüner Irrsinn mit freundlicher Unterstützung von CDU, SPD und FDP“ – genauso wie bei unserem heutigen Thema, den sogenannten Klimaaktivisten. Fangen wir gleich mal mit diesem Begriff an. Das sind keine Aktivisten. Das klingt ja so nett nach „aktiv“. Nein, meine Damen und Herren, das sind schlicht und ergreifend Extremisten und Kriminelle. (Beifall von der AfD) Jedem ist das klar – es sei denn, er ist Grüner oder hat sich von den Grünen abhängig gemacht. Wir werden hier in wenigen Minuten den nächsten Nachweis dafür erleben. Warum? Ganz einfach: Ich habe Ihnen heute einen Antrag mitgebracht, der eins zu eins das einfordert, was die CDU im Bundestag als Antrag gegen die Klimakleber eingebracht hat. Aber die NRW-Union wird das hier gleich bei der Abstimmung über ebendiese Bundes-CDU-Forderung ablehnen. Warum? Weil sie hier mit den Grünen regiert. Sie will die Klimakleber nicht härter rannehmen. Sie sollen weiter mit Suppe und Kartoffelbrei gegen das kulturelle Erbe der Menschheit vorgehen, weiter unsere Straßen blockieren und weiter Menschenleben gefährden, ohne dass wir justizpolitisch nachschärfen. Allerdings: Die Lage ist noch alarmierender. Wer noch vor ein paar Jahren geglaubt hat, dass unsere Landtag freiheitliche Demokratie tatsächlich in Gefahr geraten könne, wer noch dazu geglaubt hat, diese Gefahr ginge womöglich gar nicht nur von außen aus, also von erklärten Antidemokraten wie Nazis, Islamisten oder Kommunisten, sondern von innen, nämlich von den selbst ernannten Demokraten, dem hätte man wohl vorgeworfen, zu viel George Orwell, Alexis de Tocqueville oder „Fahrenheit 451“ gelesen zu haben. Leider ist es aber so, dass man, um ein Verständnis dafür zu bekommen, was bei uns gerade abläuft, Orwell genauso wenig zu wenig lesen kann wie Franz Kafkas „Der Prozess“ oder die großartigen Schriften von Alexis de Tocqueville. Exemplarisch für diese Bedrohung für unseren Rechtsstaat und die Demokratie samt Meinungspluralismus von innen ist der Chef des Inlandsgeheimdienstes, Thomas Haldenwang. Die Schweizer Weltwoche titelt: „Der Verfassungsschutz ist eine Gefahr für die deutsche Demokratie“. Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt stellt fest: (Lachen von den Grünen und Frank Müller [SPD]) Geheimdienstchef verharmlost grüne Gewalt. – Und das ist noch sehr nett für das, was dieser Mann so von sich gibt. Über die Klimaextremisten der Letzten Generation, die selbst von einer neuen grünen RAF, von Pipelinesprengungen, von grünen Partisanen faseln, sagt der Chef des Verfassungsschutzes – Zitat –, das Begehen von Straftaten mache diese Gruppierung nicht extremistisch; damit solle ja nur die Politik aufgerüttelt werden. Der Chef des Verfassungsschutzes gipfelt in der völligen Verkehrung der Wirklichkeit: Sie, also die Klimaextremisten, würden sich – Zitat – damit ja gerade nicht gegen die freiheitlich-demokratische Ordnung richten. Dieser Mann ist Chef des Geheimdienstes. Dieser Mann soll unsere Verfassung schützen. Dafür wird er von uns bezahlt. Das wäre sein Job. Dass Menschen durch Straftaten ihren politischen Willen durchsetzen wollen, weil es aus ihrer Sicht – Zitat Luisa Neubauer – keine Zeit mehr für Demokratie gebe, dass also die gewalttätige Umgehung demokratischer Regeln die pure Erfüllung des Extremismustatbestandes darstellt: Haldenwang lügt es nicht nur weg. Er verkehrt es ins Gegenteil. Er applaudiert der gewalttätigen Erpressung der Politik durch Apokalyptiker. Meine Damen und Herren, wer seinen Job derartig verfehlt, der muss weg, und zwar schnell. (Beifall von der AfD) Das eigentliche Problem sind also nicht die paar Klimairren, die uns terrorisieren wollen. Eine solche Herausforderung löst man zügig mit den Mitteln des 09.12.2022 Rechtsstaates: festnehmen, aburteilen ohne Kuscheljustiz, und das war’s. Das eigentliche Problem ist auch nicht, dass sie der x-te Aufguss einer der immer wiederkehrenden Weltuntergangssekten sind. Allein die Zeugen Jehovas haben schon mehrfach den Weltuntergang prophezeit. Heute klingeln sie harmlos dann und wann an unseren Türen, und keiner nimmt sie ernst. Das wirkliche Problem ist, dass der grün-linke politisch-mediale Komplex diesen Kriminellen Deckung gibt, sie verharmlost und unterstützt, und das bis herauf zum Geheimdienstchef – derselbe Geheimdienstchef, derselbe politisch-mediale Komplex von Grün bis CDU, von ARD bis SPIEGEL, die das Eintreten für Verhältnismäßigkeit und Grundrechte im schlimmsten DDR-Sprech als Delegitimierung des Staates denunzieren und verfolgen. Eines der bizarrsten Ergebnisse deckte der Staatsrechtler Professor Murswiek auf – ich zitiere ihn aus der Legal Tribune –: „,Eine Kette des Versagens hat dazu geführt, dass am 14. und 15. Juli 2021 im Ahrtal 134 Menschen ums Leben kamen […]. So viel ist ein Jahr später klar.ʻ Das schrieb die Frankfurter Rundschau im Sommer 2022. Inzwischen scheint das allgemeiner Konsens zu sein, […]. Von ,Behördenversagenʻ, ,Staatsversagenʻ oder schlicht vom ,Versagenʻ der verantwortlichen Politiker ist jetzt in vielen Presseberichten die Rede. Noch vor wenigen Monaten – nämlich im Verfassungsschutzbericht (VSB) 2021, der am 7. Juni 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde – wurden Menschen, die damals schon so geredet haben, vom Verfassungsschutz als Extremisten angeprangert.“ So schützt der Verfassungsschutz nicht mehr vornehmlich die Verfassung, sondern stattdessen die Regierung vor demokratischer Konkurrenz und Kritik – frei nach dem Motto: Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem. Es ist der Beginn der Verwirklichung des von Orwell literarisch erfundenen Wahrheitsministeriums. Staatliches Handeln richtet sich immer weniger nach sachlich Richtigem und immer mehr nach ideologisch Gewünschtem. Ihre Fehler und Fehlentwicklungen sollen mit derartigen Gummiparagrafen gegen Kritik immunisiert werden. Aber wer sich gegen Kritik abschottet und sie bestraft – das zeigt die Geschichte –, wird noch größere, noch schwerwiegendere Fehler begehen. Wir erleben das bei Ihrer dümmsten Energiepolitik der Welt, bei Ihrer gescheiterten Impfpflicht, bei der von Ihnen verantworteten Inflation, der Migration, die nicht geregelt wird, der Bahn, die nicht mehr pünktlich kommt, der Post, die teilweise gar nicht mehr kommt. Die Liste ist lang. Landtag (Lachen von den Grünen) Wer all das kritisiert, delegitimiert aber nicht den Staat, sondern kritisiert die sichtbaren Mängel Ihrer Politik. (Beifall von der AfD) Nicht wir delegitimieren das Vertrauen in den Staat und die Demokratie. Sie delegitimieren sich selbst. Und da Sie sich in gottgleicher Hybris mit dem Staat und der Demokratie gleichsetzen, delegitimieren Sie die mit. Aber, meine Damen und Herren von der selbst ernannten Gemeinschaft der Demokraten, Sie sind nicht der Staat. Sie sind Politiker auf Zeit. Und es wird Zeit, jetzt endlich beherzt gegen die Klimakriminellen vorzugehen. Während sich alle anderen Parteien den Grünen unterwerfen, verspreche ich für uns als AfD: Wir werden uns dem grünen Unsinn, der so schädlich für unser Land ist, nicht anpassen. Wir werden uns diesem gefährlichen Irrsinn niemals unterwerfen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Katzidis.
Dr. Christos Katzidis CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Kollege Wagner! (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Verehrt?) Erstens. Mit Ihrer permanenten Denunziation demokratischer Parteien bringen Sie eines immer und immer wieder zum Ausdruck: Ihre Ablehnung der Demokratie – und nichts anderes. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Lachen von Christian Loose [AfD] – Markus Wagner [AfD]: Das ist Ihre Hybris!) Zweitens. Ich fühle mich gerade wie an einem Freitagabend zu Hause auf der Couch, während im Fernseher der Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“ läuft. Sie bringen hier permanent Anträge ein, die Sie woanders abgeschrieben haben. Diesmal haben Sie es im Antrag selbst zumindest offen kommuniziert. Das macht es aber nicht besser, dass Sie nichts Eigenes haben, sondern immer von anderen abschreiben. Bei all dem, was Sie hier eben wieder zum Besten gegeben haben, fühlte ich mich manchmal wie in einer Märchenstunde. Das ist schon sehr beeindruckend, was Sie hier immer vom Stapel lassen. Das zeigt sehr deutlich Ihre Gesinnung. Das zeigt sehr deutlich Ihr Staatsverständnis. Es zeigt auch sehr deutlich, wie Sie eigentlich ticken. 09.12.2022 Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben hier ein paar Vorwürfe erhoben und gesagt, dass wir vielleicht bestimmte Dinge ablehnen, weil wir mit den Grünen in einer Koalition sind. Wir lehnen Dinge nicht in Abhängigkeit von unserem Koalitionspartner, sondern aus anderen Gründen ab. An dieser Stelle möchte ich zwei Gründe dafür anführen. (Lachen von Christian Loose [AfD] – Zuruf von Markus Wagner [AfD]) – Ja, Sie können ja darüber schmunzeln. Herr Wagner, die Menschen hier im Land Nordrhein-Westfalen, aber auch in Deutschland insgesamt sind nicht so dumm, für wie Sie sie halten. Sie versuchen immer, die Menschen einzukaufen. Sie versuchen, den Menschen etwas vorzumachen. Sie versuchen, Hass und Hetze und Angst zu schüren. Damit kommen Sie nicht durch, meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD. (Beifall von der CDU und der SPD) Das wird sich auch zukünftig relativieren, denke ich. Die Menschen merken sehr deutlich, wer zu dem steht, was er kommuniziert, und ob der Staat funktioniert oder nicht funktioniert. Der Rechtsstaat funktioniert auch bei diesem neuen Phänomen. Das sehen Sie, wenn Sie sich verschiedene Strafen angucken, was diese Klimakriminellen angeht, die Straftaten begehen. Insofern besteht in der jetzigen Situation auch keine Notwendigkeit, Strafen heraufzusetzen, zumal – das haben Sie auch selbst dargestellt; Sie haben es ja von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus dem Bundestag abgeschrieben – auch fast alle Beschlusspunkte auf der Bundesebene angesiedelt sind. Insofern gehört ein solcher Antrag auch dahin. Dort ist er ja auch debattiert worden. Wir können ihn auch deshalb ablehnen, weil er hier gar nicht hingehört. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Dr. Katzidis. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Bialas.
Andreas Bialas SPD
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich zitiere: „[…] handwerklich schlechter geht es kaum.“ „[…] erschließt sich nicht.“ „Schlimmer ist, dass Ihnen offenbar nicht bewusst ist, dass […]“ „[…] die Vorschrift passt in den meisten Fällen überhaupt nicht.“ „Genauso wenig durchdacht […]“ Landtag Das ist die Bewertung der AfD selbst zum vorgelegten Merz/Dobrindt-Papier. Denn so spricht die AfD am 10. November 2022 – das ist knapp einen Monat her – im Bundestag zum wortgleichen Antrag der CDU/CSU, den die AfD nun selbst hier eingebracht hat. (Beifall von der SPD – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Nicht schlecht!) Natürlich steht im Forderungsteil „sich auf Bundesebene dafür einzusetzen“ statt „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf“. Ansonsten ist der Antrag aber wortgleich; gut, die Unterschriften sind auch unterschiedlich. Das ist natürlich Provokation mit clownesken Zügen. Zum Textteil: Was mir fehlt, ist die Auflistung der Störaktionen hier in unserem Haus. Da fehlt mir nämlich der Auftritt der Leute, die hier im Plenarsaal randalierten und vorher und nachher in der AfD-Fraktion mit Bier versorgt worden sind. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Ich bin mir sicher, dass Sie das nur vergessen haben. Ich fand das erschreckender als die Aktion auf dem Vordach. Die Dachaktion fand ich blöd, um es einmal ganz ehrlich zu sagen. Das andere war aber der Versuch der Bedrohung der Parlamentarier hier im Hohen Hause. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Inhaltlich ist die Debatte im Bundestag geführt worden – sehr gut sogar, zumindest bei einigen. Ich verweise insbesondere auf die sehr guten Rednerinnen der Grünen und der SPD. Manchmal bildet es durchaus, wenn man Bundestagsdebatten liest – nicht immer, aber manchmal. Der Antrag ist im Bundestag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden. Das wird der hier vorliegende Antrag auch werden. – Somit ist über den vorliegenden Antrag eigentlich alles gesagt. Aber ich möchte doch noch einige Worte an die Merz-CDU richten. Denn sie sollte schon wissen, welchen Baum sie wo anzündelt und wo er dann zu brennen anfängt. Was haben wir hier wieder? Den so häufigen Ruf nach Strafverschärfung als Grundlage aller Seligkeit mit der repressiven Strafverfolgung, damit verbunden der Glaube, dass die bisherige Abschreckung nicht reicht und nun noch abschreckender werden muss, damit die Abschreckung auch wirklich abschreckend ist, die Forderung nach Mindestgefängnisstrafen, obwohl der Strafrahmen bereits jetzt mehrere Jahre zulässt, was wieder einmal Misstrauen in die unabhängigen Gerichte sät, damit einhergehend die Infragestellung unserer staatlichen Handlungs-09.12.2022 fähigkeit, auch die kriminelle Überhöhung des tatsächlichen Geschehens und leider auch der gezielte Versuch, die Klimaschutzbewegung im Ganzen als kriminell zu brandmarken und sie in den Zusammenhang mit Terrorismus zu stellen, (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) sowie – auch das ist geschmacklos – eine völlig unangemessene Verharmlosung des Terrors der RAF in Deutschland. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Die derzeitigen Aktivisten mit dem Terror der RAF in Kontext zu stellen, ist schlicht geschichtsvergessen. (Beifall von der SPD und Dr. Werner Pfeil [FDP]) Die RAF ermordete brutal über 30 Menschen. Um das sehr klar zu sagen: Ich habe für diese Form des Protestes, der Störung und der Gefährdung, so wie sie gerade läuft, von welcher Gruppe auch immer, null Sympathie. (Beifall von Jochen Ott [SPD]) Also: Stellt die Personalien fest, verurteilt und bestraft sie – aber bitte angemessen. Ein Beispiel: In der Debatte führt die Rednerin der CDU an: „Seit Februar“ – also in zehn Monaten – „wurden durch die Blockaden allein hier in Berlin 18 Rettungsfahrzeuge im Einsatz behindert.“ Ja, das ist schlimm. Aber wie viele Rettungsfahrzeuge werden täglich durch eine verkehrte Verkehrspolitik oder andere Gründe ausgebremst? Hunderte! (Zurufe von der CDU: Oh! – Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Stau kennen wir zum Glück in NRW gar nicht mehr. So wird es hier nicht beseitigt, sondern wegmoderiert. Den oder die wollen Sie auf jeden Fall für drei Monate ins Gefängnis bringen und nicht darauf vertrauen, dass eine unabhängige Richterin eine angemessene Strafe findet, deren Strafrahmen mehrere Jahre aufweisen könnte? Ja, die Klimaschutzbewegung scheint auch von linksradikalen Elementen als Darstellungsraum benutzt zu werden. Ja, das finde ich richtig daneben. Aber ganz ehrlich, trotz aller Kritik an unserem Innenminister: Da vertraue ich auf ihn. Da vertraue ich auf den Innenminister, der bisher immer darauf verwies, hier zu überwachen und zu überprüfen. Wollen Sie wirklich jemanden, der sich am Boden festklebt, für mindestens drei Monate ins Gefängnis Landtag stecken? Seien wir mal nicht so sicher, dass da nicht bald unsere eigenen Kinder sitzen könnten. Dazu noch – auch das kommt jetzt immer wieder –: Unser nationales Kulturgut wird angegriffen. – Skandalisierungsschrauben werden hochgedreht, Suppe oder Brei gegen Kunst. Als Kulturpolitiker oder Kunstliebhaber brauche ich wohl nicht zu sagen, wie ich das finde. Aber auch da mal bitte runterkommen! Kein Gemälde ist bisher beschädigt worden. In Dresden ist der Rahmen in Mitleidenschaft gezogen worden, ein Schaden zwischen 2.000 und 5.000 Euro. Schlimm genug! Dann sage ich: Lasst es sie doch bitte zahlen. Bemühen wir auch die zivilrechtlichen und finanziellen Ansprüche. (Beifall von der SPD und Dr. Werner Pfeil [FDP]) Straftaten: ja, klar. Strafen dafür: ja, bitte. Ich habe auch immer den Grundsatz: Was nichts kostet, ist nichts. Aber auch hier gilt: angemessen. Denn man sollte die Kirche im Dorf lassen oder, wie Sie zuletzt immer so gern sagten, Maß und Mitte finden. Ich kann nur sagen: Das habe ich bei meinem Vorredner und Kollegen Dr. Katzidis gefunden. Wie ist denn die aufgeworfene Frage der Aktivisten? Sie lautet leider: Schützt der Staat die angegriffenen Produktionen der Kultur, also der Verwandlung der Natur durch den Menschen, mehr als die natürlichen Grundlagen seiner eigenen Existenz, und wie repressiv handelt er dann? Da laufen Sie mit Empörungsgezeter direkt in die sichtbar aufgestellte Diskursfalle hinein. Ich kann nur sagen: Herzlichen Glückwunsch! Zuletzt: Alle erzählen immer, Klimaschutz sei wichtig. Aber was erlebt man allzu oft auch? Lippenbekenntnisse. Selbst die Energiewende wird jetzt nicht durch gut begründbare Erkenntnisse beschleunigt, sondern durch einen Krieg und die Einsicht, dass man sich besser von Abhängigkeiten löst, weil es sonst zu teuer wird. Wir handeln doch meist auf Notlagen und Druck. Das ist leider oftmals ein politisches Prinzip, welches sich nun die Aktivisten zu eigen machen. An der Stelle provozieren sie, mich übrigens auch. Ich könnte aus der Haut fahren, aber dann muss man wieder in seine Hülle zurück. Es gefällt mir überhaupt nicht. Aber bringen wir mal nicht zu viele und zu lange die Falschen ins Gefängnis, die uns dummerweise auf ganz viele Fehler in der eigenen Politik aufmerksam machen. Das wäre die Reaktion eines reaktionären Systems, aber nicht unseres Landes. Machen wir lieber gute Politik. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Bialas. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Dr. Höller. 09.12.2022
Dr. Julia Höller GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich halte es sehr kurz. Ihr Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und von Demokratie ist alarmierend. Der Verfassungsschutz in Bund und Land hat sich klar zu den Klimaaktivistinnen geäußert und sieht keine Anhaltspunkte für eine Radikalisierung hin zu einer verfassungsfeindlichen Bestrebung. Ich vertraue dieser Einschätzung. Dass Sie ein Problem mit dem Verfassungsschutz haben, wundert mich jetzt nicht. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir müssen uns mal bewusst machen: Vorgestern wurde ein geplanter rechtsterroristischer Staatsstreich verhindert. (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Ich danke den Einsatzkräften von Herzen dafür, die diese Razzia durchgeführt haben, dass es dazu nicht gekommen ist. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD) Man muss sich das wirklich mal überlegen. Es ist ein starkes Stück, dass wir zwei Tage danach unsere Zeit hier in diesem Hohen Haus damit verbringen, uns mit der angeblichen Radikalisierung von Klimaschützer*innen auseinanderzusetzen. Ein geplanter Staatsstreich wurde aufgedeckt, ein Vorhaben, das durch den Einsatz militärischer Mittel und Gewalt verwirklicht werden sollte und bei dessen Gelingen eine ehemalige Bundestagsabgeordnete Ihrer Partei als Justizministerin vorgesehen war. Ja, es gibt nur eine Antwort: Der Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für unsere Demokratie. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Dass Sie sich hier und heute trotzdem lieber damit beschäftigen wollen, die gesamte Klimabewegung und deren berechtigtes Anliegen zu kriminalisieren, sollte uns eigentlich nicht mehr wundern, spricht aber trotzdem Bände. Ihr Antrag ist Mimimi auf niedrigstem Niveau. Wir lehnen ihn selbstverständlich ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Dr. Höller. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Kollege Dr. Pfeil.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Beim Durchlesen des Antrags sticht bereits ein Satz in Zeile 2 ins Auge: „Die AfD verteidigt diese Landtag Werte“ – es geht um das Versammlungs- und Demonstrationsrecht –, „wo immer es geht.“ Ich frage mich: Wo schützt die AfD das Versammlungsrecht, und wo schützt sie das gewaltsame Demonstrationsrecht? „Wo geht es denn immer“, nach Ihren Worten? Offensichtlich geht es wohl vor allem dann immer, wenn es sich um rechtsgerichtete Demonstrationen und AfD-Anhänger handelt, auch wenn von diesen Gewalt ausgeht, beispielsweise bei der Demonstration am 07.10.2022 in Berlin, zu der die AfD aufgerufen hatte und bei der 25 Strafermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts des Raubes, der Körperverletzung, der gefährlichen Körperverletzung, der Beleidigung und des Zeigens des Hitlergrußes eingeleitet worden sind. (Jochen Ott [SPD]: Hört, hört!) Dann geht es wohl immer, Herr Wagner. Aus diesem Grund fällt es bereits schwer, die Intention des Antrags, den wohlmeinenden Schutz von Bürgern und Kulturgütern, zu begreifen. Der deutsche Rechtsstaat hat ausreichende Instrumente, gegen alle vorzugehen, die geschützte Rechtsgüter verletzen und gegen Straftatbestände verstoßen. Diese Rechtvorschriften gelten für alle, unabhängig davon, ob es sich um Klimaaktivisten, um rechts- oder linksextreme Gruppen oder auch „nur“ – in Anführungszeichen – um unbescholtene Bürger handelt. Was Sie, die AfD, in Ihrem Antrag dagegen fordern, ist einseitig. Klimaaktivsten sollen zukünftig härter und zeitnäher bestraft werden. Wenn man diese Aussage ganz kurz auf sich wirken lässt, heißt das nichts anderes als die Einführung eines Zweiklassenstrafrechts. Als Klimaaktivist soll man härter und schneller bestraft werden als andere Straffällige. Das kann wohl nicht im Ernst das sein, was Sie meinen. Andere Forderungen Ihres Antrags sind maßgeblich populistischer Natur wie, „sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, Kunstwerke und Kulturgüter als Teil unseres kulturellen Erbes“ besser vor Straftaten zu schützen. Dies soll durch Erhöhung des Strafrahmens geschehen. Durch einen höhere Strafrahmen werden aber Kulturgüter nicht besser geschützt. Jemand, der dadurch Aufsehen erregen möchte, dass er Kartoffelpüree auf ein Gemälde von Monet oder Tomatensuppe auf ein Gemälde von van Gogh wirft oder sich daran festklebt, wird sich nicht von einem höheren Strafrahmen abhalten lassen. Wichtig ist es dagegen, entschlossen gegen solche Täter vorzugehen und ihnen zu zeigen, dass die Gesellschaft solche kriminellen Machenschaften nicht toleriert. Wir lehnen Gewalt in jeglicher Form ab, egal von wem und unabhängig davon, mit welch hehren Intentionen sie verübt wird. Auch wir beobachten mit großer Sorge, wenn Klimaaktivisten zur Durchsetzung ihrer Ziele zu immer radikaleren Mitteln greifen und 09.12.2022 verurteilen gerade die kürzlichen Aktionen der Letzten Generation. Allerdings sind die geforderte Schaffung von neuen Straftatbeständen und die Erhöhung des Strafrahmens hierfür gar nicht erforderlich. Das deutsche Strafrecht bietet bereits jetzt ausreichend Instrumente. Beispielsweise können Personen, die solche Straftaten begehen, die sich also auf Startbahnen von Flughäfen wie in Berlin oder auch gestern in München festkleben und dadurch den Flugverkehr in gefährlicher Weise beeinträchtigen nach § 315 StGB mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden. Sachbeschädigung kann mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden, Nötigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Eine konsequente Strafverfolgung und Ausschöpfung des bestehenden Strafrahmens sind daher völlig ausreichend. Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir uns von einer Partei, die selbst die Werte der Demokratie mit Füßen tritt und vom Bundesamt für Verfassungsschutz als sogenannter Verdachtsfall eingestuft wurde, sicher nicht zur vermeintlichen Rettung demokratischer Werte instrumentalisieren lassen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Dr. Pfeil. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Dr. Limbach.
Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einer freiheitlichen Gesellschaft wie der unseren müssen Herausforderungen wie die Energiekrise oder die Bekämpfung des Klimawandels offen und streitig diskutiert werden können und werden das auch. Der demokratische Diskurs ist ein wichtiger Antrieb für politische Prozesse. In Anbetracht des vorliegenden Antrags möchte ich deshalb meine Achtung und meinen Respekt vor den Menschen in diesem Land kundtun, die mit legalen Protesten für ihre Anliegen werben und zur friedlichen und demokratischen Willensbildung beitragen. Das gilt ganz besonders für die vielen jungen Menschen, die sich für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, sprich: unserer Schöpfung, einsetzen. Wir können froh sein, eine solche junge Generation zu haben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Die Proteste müssen sich jedoch selbstverständlich in den gesetzlichen Grenzen bewegen, insbesondere in den Grenzen, die das Strafrecht zieht. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Jochen Ott [SPD]: War das jetzt das Echo? – Heiterkeit von der SPD) Als Minister der Justiz ist es meine Aufgabe, eine parteiunabhängige und rechtsstaatliche, frei von politischen Einflüssen agierende Strafjustiz sicherzustellen. Es steht uns gut an, diese Gewaltenteilung, die in Deutschland hart erkämpft worden ist, nicht infrage zu stellen. Sie ist das Erkennungszeichen jeder wirklichen Demokratie. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Drei Dinge möchte ich in dieser Debatte besonders betonen: Erstens. Auch bei Anliegen von überragender Bedeutung dürfen nur demokratische und gewaltfreie Mittel eingesetzt werden. Rechte anderer Menschen dürfen weder verletzt noch gefährdet werden. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Um diesen Grundsatz der Gewaltfreiheit politischer Auseinandersetzung ist in unserem Land lange gerungen worden. Seit 1949 ist er wesentlicher Teil unseres Gesellschaftsvertrages, des Grundgesetzes. Es ist das Fundament, auf dem unser demokratisches Haus steht. Politische Ziele müssen auf legalem Wege und durch demokratische Prozesse umgesetzt werden. Dem dienen so wichtige Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit, die Meinungsfreiheit und das Recht, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen. Das sind legitime Protestformen. Die gewaltsame Durchsetzung politischer Ziele muss in jedem Fall geächtet werden. Zweitens. Als Trägerinnen und Träger staatlicher ebenso wie politischer Verantwortung dürfen wir aber auch nicht in eine hysterische Rhetorik verfallen und müssen Vorverurteilungen vermeiden. Stärken wir stattdessen das Vertrauen in unsere Gesetze, in unsere Staatsanwaltschaften und Gerichte, in unsere Polizei. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Polizei und Ordnungsrecht sowie unser Strafrecht bieten den Rahmen, mit den gegenwärtigen Protestformen umzugehen. Der Staat muss auch in schwierigen Situationen besonnen handeln. Klar ist: Wir werden die Entwicklung aufmerksam verfolgen und, wo notwendig, auch reagieren. Wenn aber ohne begründeten Anlass pauschal 09.12.2022 Strafverschärfungen gefordert werden, dann ist das Aktionismus, den unser Rechtsstaat nicht verdient hat. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der FDP) Zu besseren Strafgesetzen führt das regelmäßig nicht. Drittens. Mein Appell richtet sich auch an die Protestierenden. Wenn eine große Mehrheit in unserer Gesellschaft bestimmte Protestformen für falsch und sogar für schädlich hält, dann sollten die Verantwortlichen auch bereit sein, ihr Vorgehen selbstkritisch zu hinterfragen. Gesellschaftliche Mehrheiten für einschneidende Veränderungen sind nicht immer leicht zu gewinnen – wir Grünen wissen, wovon ich spreche –, dafür aber umso schneller zu verlieren. Zum Schluss: In dem vorliegenden Antrag ist von Radikalisierung, Gewaltbereitschaft und Terrorismus die Rede. Ich möchte diese Worte in den richtigen Kontext stellen. Gerade mussten wir erleben – Frau Kollegin Höller hat darauf hingewiesen –, wie eine nur auf den ersten Blick skurrile Gruppe um einen Prinzen und eine ehemalige Bundestagsabgeordnete der AfD einen terroristischen Staatsstreich geplant hat. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei unseren Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern bedanken, die die Gefahr von rechts früh erkannt und schnell und nachhaltig gehandelt haben. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Dieser Vorfall bestätigt leider eindrucksvoll, was wir von CDU und Grünen im Zukunftsvertrag festgehalten haben. Ich zitiere: „Rechtsextremismus ist derzeit die größte Gefahr für unsere Demokratie.“ Dem, meine Damen und Herren, ist nichts hinzuzufügen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Minister Dr. Limbach. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit befinden wir uns am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Die antragsstellende Fraktion der AfD hat zu diesem Antrag gemäß § 42 unserer Geschäftsordnung Einzelabstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/1859. Ich lasse a) über Punkt II.1 der Drucksache 18/1859 abstimmen. Wer stimmt diesem Punkt zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Landtag Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist dieser Punkt abgelehnt. Wir kommen b) zu Punkt II.2 des Antrags Drucksache 18/1859. Wer stimmt diesem Punkt zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist dieser Punkt abgelehnt. Wir kommen c) zu Punkt II.3 des Antrags Drucksache 18/1859. Wer stimmt diesem Punkt zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist auch dieser Punkt abgelehnt. Wir kommen d) zu Punkt II.4 des Antrags Drucksache 18/1859. Wer stimmt diesem Punkt zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist dieser Punkt abfgelehnt. Wir kommen e) zur Abstimmung über Punkt II.5 des Antrags Drucksache 18/1859. Wer stimmt diesem Punkt zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist dieser Punkt abgelehnt. Wir kommen f) zur Abstimmung über Punkt II.6 des Antrags Drucksache 18/1859. Wer stimmt dem Punkt zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist dieser Punkt abgelehnt. Wir kommen g) zur Abstimmung über Punkt II.7 des Antrags Drucksache 18/1859. Wer stimmt dem Punkt zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist dieser Punkt abgelehnt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war die Abstimmung über die Einzelpunkte. Da alle Punkte in der Einzelabstimmung abgelehnt wurden, ist eine Gesamtabstimmung über den Antrag nicht mehr erforderlich. – Ich sehe hierzu keinen Widerspruch. Damit ist der Antrag Drucksache 18/1859 abgelehnt. Jetzt kommt meine Lieblingsmappe: Damit, meine Damen und Herren, sind wir am Ende unserer heutigen Sitzung. (Heiterkeit – Vereinzelt Beifall) 09.12.2022 Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag und schließe die Sitzung um 14:47 Uhr. Schluss: 14:47 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner.
