Thomas Göddertz
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der FDP beschreibt die aktuelle Ausgangslage sachlich richtig. Immobilienwerte müssen zukünftig auch für steuerliche Zwecke möglichst realistisch beurteilt werden. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes übernimmt diese Vorgabe, und zwar auch für die Wertermittlung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Dies würde zu Mehrbelastungen für Erben führen. 09.12.2022 Der Antrag fordert nun eine Anhebung der Freibeträge. Eine präzise Zahl lässt der Antrag bisher noch vermissen. Immerhin lieferte Bundesfinanzminister Lindner diese am Dienstag nach: 25 % hält er pauschal für angebracht. – Dies ist scheinbar eine einfache Lösung, die dem komplexen Problem jedoch leider nicht gerecht wird. Noch einmal: Die Ausgangslage ist korrekt, und an diesen Fakten gibt es nichts zu rütteln. Aber, liebe Leute von der FDP, Sie machen es sich zu leicht. (Beifall von der SPD) Ja, 2022 ist ein Rekordinflationsjahr. Dies belastet aber vor allem die kleinen Einkommen und Vermögen. Eine pauschale Anhebung des Freibetrages würde jedoch die Wohlhabenden entlasten. Bei Ehepartnern zum Beispiel ist schon jetzt eine halbe Million Euro steuerfrei. In Ihrem Antrag steht auch, dass die Immobilienwerte sich seit 2009 fast verdoppelt haben; Herr Witzel hat gerade darauf hingewiesen. Das ist sicherlich richtig. Aber die Kaufkraft hat sich seitdem eben nicht halbiert. Das heißt einerseits, dass bei Immobilien tatsächlich mehr Wert vererbt wird, sodass eine höhere Besteuerung zunächst gerechtfertigt erscheint. Andererseits ist der gestiegene Wert eines Elternhauses für die Erben oder den Erben aber nicht relevant, wenn er es für die Familie behalten will. Auch bei klassischen Mietshäusern in Großstädten wird es schwierig. Hier bedeuten gestiegene Werte bei Vererbung oftmals enorm hohe Erbschaftsteuern. Überfordern diese Steuern die Erben, werden Immobilien häufig an gewerbliche Investoren verkauft. Die Konsequenz daraus können erhebliche Nachteile für die Mieter sein. Natürlich kann auch hier eine pauschale Anhebung der Freibeträge helfen. Aber wie hoch müsste denn dann die Anhebung sein? Eine soziale, faire Vermietung als Bedingung für eine ausreichende Anhebung des Freibetrages würde sowohl den Erben als auch den Mietern helfen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, allein an diesen Beispielen sehen Sie, dass die Gemengelage komplizierter ist, als sie im Antrag erscheint. Lassen Sie uns über höhere Freibeträge sprechen, aber im Gegenzug auch über eine sozial gerechte und faire Besteuerung von hohen Erbschaften und Schenkungen. (Beifall von der SPD und Simon Rock [GRÜNE]) Der vorliegende Antrag stößt sicherlich etwas Richtiges an. Der sozialen Komponente wird er mit einem pauschalen Ansatz jedoch nicht gerecht. Darum werden wir uns enthalten. – Vielen lieben Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD) Landtag
