Dr. Marcus Optendrenk
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Auswirkungen des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und die dadurch bedingte Einstellung der russischen Gaslieferungen, die letztlich zu massiven Steigerungen der Gas- und in der Folge auch Strompreise geführt hat, stellen eine erhebliche, teilweise existenzbedrohende Belastung für Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland dar. Nordrhein-Westfalen wird von dieser Krise aufgrund der energieintensiven Wirtschaftsstruktur deutlich härter getroffen als andere Bundesländer. Um Rezession und Energiekrise zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stabilisieren und langfristig bleibende volkswirtschaftliche und soziale Schäden zu vermeiden, bringen wir notwendige Hilfsprogramme zeitnah auf den Weg. Darüber haben wir in dieser Woche miteinander diskutiert. Zudem beteiligt sich das Land mit etwa 4 Milliarden Euro jährlich an den von Bund und Ländern verabschiedeten Entlastungspaketen für Unternehmen und Bürger. Davon sind mehr als 3 Milliarden Euro pro Jahr steuerliche Entlastungen. In dieser Phase und in dieser außergewöhnlichen Situation müssen allgemeine, den Landeshaushalt zusätzlich belastende Forderungen wie die von der FDP-Fraktion beantragte Anhebung der erbschaftund schenkungsteuerlichen Freibeträge zunächst zurückstehen. Im Übrigen bedarf es im Zusammenhang mit der Forderung nach einer Anhebung der Freibeträge zunächst einmal einer ganzheitlichen Betrachtung und Bewertung der bestehenden erbschaft- und schenkungsteuerlichen Verschonungs- und Freibetragssystematik. Herr Abgeordneter Krückel hat die Fragen, die sich stellen, in einer ausgesprochen sachlichen und differenzierten Form beantwortet. Insofern verweise ich gerne auf seinen fachkundigen Beitrag. Eine isolierte Betrachtung einzelner Freibeträge, wie die von Bundesfinanzminister Lindner seinerzeit mal – bevor er sich dann wieder korrigiert hat – vorgeschlagene Anhebung des Freibetrags nur für Kinder von 400.000 auf 500.000 Euro, greift zu kurz, insbesondere wenn man zur Begründung auf die Preissteigerung oder die bestehenden Grundstückswerte allgemein abstellt. Hier würden sich ansonsten schwierige Landtag verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Gleichheitsgebot stellen. Ich gestatte mir aber auch den Hinweis, dass die wichtigste Erbschaftsfrage in jeder Familie auf der Immobilienseite, nämlich die Übertragung des selbstgenutzten Wohneigentums, weiterhin steuerfrei bleibt. Der Kollege Krückel hat das vorhin schon sehr viel ausführlicher erklärt. An dieser Stelle gibt es kein ernsthaftes Problem, auch nicht nach den Änderungen im Bewertungsrecht. Mit Blick auf das Steueraufkommen aus der Erbschaftsteuer sind daher gerade keine größeren Einnahmesprünge zu erwarten. Ich rate in dieser Diskussion insgesamt zu etwas weniger Alarmismus, auch wenn ich verstehe, dass es gewissen Zielen dient. – Herzlichen Dank.
