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Angela Freimuth

FDP 09.12.2022 Sitzungen 18/18

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausbau erneuerbarer Energien ist eine große Herausforderung, und wir müssen ihn auch gemeinsam als Gesellschaft gestalten. Uns ist dabei wichtig, dass wir auch die Akzeptanz zum Beispiel für den Ausbau von Windenergieanlagen erreichen. Das gelingt durch Austarieren der unterschiedlichen Interessen – Gesundheitsschutz der Anwohner, Naturschutz – und eben auch dem Interesse an Energiegewinnung. Diese Werte sind auszutarieren. Zur Steigerung der Akzeptanz haben wir in der letzten Legislaturperiode die Schutzabstände zwischen Siedlungen bzw. Wohnbebauungen und den Windenergieanlagen auf 1.000 m im Innenbereich geregelt. Im Außenbereich können die Kommunen ebenfalls einen Schutzabstand von 1.000 m festlegen. Wo Landtag die Akzeptanz vorhanden ist, können die Kommunen sogar den Schutzabstand durch positive Bauleitplanung unterschreiten. Das ist die sogenannte kommunale Öffnungsklausel. Aufgrund des Schutzes ihrer Wohnbebauung durch den 1.000-m-Abstand können die Gemeinden und Städte auch gänzlich von der Planung von Konzentrationszonen absehen und den gesamten Außenbereich planerisch für die Windenergie freigeben. Damit trägt der Schutzabstand entscheidend zur Rechts- und Planungssicherheit beim Ausbau der Windenergie auf kommunaler Ebene bei, da der enorme planerische Aufwand und die rechtliche Unsicherheit, die mit der Aufstellung von Konzentrationszonen verbunden sind, vermieden wird. Die Kommunen in unserem dicht besiedelten Land waren über einfachere Planungsmöglichkeiten erleichtert. Deswegen wird es auch nicht verwundern, dass wir eine pauschale Abschaffung der Schutzabstände nicht befürworten. Eine solche ginge zulasten der Akzeptanz der örtlichen Bevölkerung und würde dem notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien einen Bärendienst erweisen. Wir alle wollen mehr erneuerbare Energien. Wenn Windräder aber vor unserer Haustüre errichtet werden, sind oftmals viele dagegen. Windräder werden auch regelmäßig von den Natur- und Umweltorganisationen beklagt. Das ist doch Fakt. Ohne die Schutzabstände kommen außerdem noch jede Menge Anwohnerklagen hinzu. Wie das zu einem beschleunigten Ausbau beiträgt, muss mir erst einmal noch jemand erklären. Die Abschaffung der Schutzabstände würde viele Regelungen zur Errichtung eines Windrades zum Beispiel im Hinblick auf den Natur- und Artenschutz oder den Emissionsschutz wieder wesentlich relevanter machen. Mehr Einzelfallentscheidungen würden dann den Ausbau wiederum bremsen, und der Zubau wäre schwieriger zu kalkulieren. Mit dem Gesetzentwurf würden Planungs- und Genehmigungsverfahren also ausgebremst und wieder längst befriedete Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung erneut angefeuert. Ich möchte an dieser Stelle – weil das immer wieder durchkommt – der Legendenbildung ein wenig entgegenwirken, wenn es heißt, die Schutzabstände würden den Ausbau der Windenergie bremsen. Lassen Sie mich darauf hinweisen: Die Potenzialstudie der Windenergie des LANUV hat gezeigt, dass auch mit den Schutzabständen von 1.000 m die durch den Bund vorgesehenen Flächenziele in Nordrhein-Westfalen erreichbar sind. Der 1.000-Meter-Abstand gilt in Nordrhein-Westfalen übrigens erst seit dem 01.07.2021. Der Ausbau kann daher auch nicht von der vorherigen Landesregierung gebremst worden sein. 09.12.2022 Der Ausbau der Windenergie ist in Deutschland durch das CDU-geführte Wirtschaftsministerium des Bundes unter Peter Altmaier mit dem Zubaudeckel ausgebremst worden. Deswegen wird auch von der Altmaier-Delle gesprochen. Richtig ist: Damit der Ausbau der Windenergie gelingt, brauchen wir schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Maßnahmen des Bundes müssen jetzt klug umgesetzt werden. Warum wurde die Anpassung des Artenschutzleitfadens an die aktuelle Rechtslage noch nicht vorgenommen? Warum fehlt es bislang am notwendigen Erlass für den Bau von Windrädern auf Schadflächen in den Wäldern? Wir müssen die Planungs- und Genehmigungsbehörden des Landes mit ausreichend personellen und organisatorischen Kapazitäten für den Hochlauf von Planungs- und Genehmigungsverfahren ausstatten.

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