Mehrdad Mostofizadeh
Vielen Dank. – Herr Kollege Höne, Sie wissen, dass ich Sie überaus schätze und insbesondere davon ausgehe, dass Sie rechtskundig sind. Deswegen die Frage. Wenn ich es richtig erinnere, haben Sie den Gesetzentwurf im März 2022, also zwei Monate vor der Landtagswahl, eingebracht. Mit der Landtagswahl unterliegen jedoch alle Beschlüsse, die keine Gesetzentwürfe sind, der Diskontinuität. Könnte es nicht eher so sein, dass Sie darauf gesetzt haben, die Landtagswahl würde Ihr Manöver verdecken, nicht selbst einen Gesetzentwurf einbringen zu können, der die Landesregierung verpflichtet hätte, dem Folge zu leisten, was Sie heute angeblich begehren?
