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Berivan Aymaz

09.12.2022 Sitzungen 18/18

Für die Landesregierung erteile ich nun das Wort an Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Für die Landesregierung gilt „WwW – Wir wollen Windenergie“. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das ist nun einmal die Aussage für diese Legislaturperiode bis 2027. (Zuruf von André Stinka [SPD]) Deswegen darf ich Sie ein bisschen in die aktuelle Situation mitnehmen. Abgeordnetenkollege Schrumpf hat doch eines sehr deutlich gemacht: Ihr Gesetzentwurf ist, gemessen an der Komplexität des Problems, schon an Schlichtheit nicht zu überbieten. (Zuruf von André Stinka [SPD]: Ihr Koalitions- vertrag auch nicht!) Nehmen Sie doch die jüngsten Gesetzesänderungen auf der Bundesebene. Zum 1. Januar 2023 kommen die EU-Dringlichkeitsverordnung und vieles andere, was jetzt nach und nach in das Landesrecht eingepasst werden muss. Deswegen reicht es eben nicht, zu sagen, man solle den § 2 in Gänze streichen. Als größte Oppositionsfraktion darf und muss man sich dann auch damit auseinandersetzen, wie man Gesetze richtig macht, damit sie nachhaltig sind und damit der Grundsatz „WwW – Wir wollen Windenergie“ in die Tat umgesetzt werden kann und 1.000 neue Windanlagen bis Landtag 2027 in Nordrhein-Westfalen entstehen können. Deshalb ist Ihr Gesetzentwurf zu schlicht. (Beifall von der CDU und Frank Jablonski [GRÜNE]) Herr Abgeordneter Stinka, Sie haben gerade auf die LANUV-Potenzialstudie vom April dieses Jahres verwiesen. Wenn Sie sich mit den Kriterien, die in der LANUV-Potenzialstudie angesetzt worden sind, auseinandersetzt haben, wissen Sie, dass in dieser Potenzialstudie die 1.000-m-Regelung nur unzureichend Berücksichtigung gefunden hat. Denn dort wird ein ganz anderes Kriterium angelegt als das, was im Gesetz steht. Das ist auch einer der großen Kritikpunkte an dieser LANUV-Potenzialstudie. Insofern bin ich den regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen dankbar dafür, dass sie gesagt haben: Wir wollen auf dem Weg, den Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen voranzutreiben und rechtssicher zu gestalten, auch unter Wahrung der Akzeptanzgesichtspunkte, eine neue, eine belastbare Potenzialstudie haben. Denn diese brauchen wir für Änderungen, die ja noch anstehen. Ein Stichwort ist zum Beispiel der Landesentwicklungsplan, in dem unverändert ein Abstand von 1.500 m steht, während landesgesetzlich 1.000 m zu bestimmten Wohnbebauungen gelten. Sie merken: Es ist mit der Einfachheit dessen, was Sie sich vorstellen, am Ende eben nicht getan. Wenn Sie die LANUV-Potenzialstudie in Gänze wahrgenommen haben, wissen Sie, dass wir Anfang 2021 vor Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung zum Mindestabstand rund 41.000 Hektar beplante Windkonzentrationszonen gehabt haben. Das entspricht rund 1,2 % der Landesfläche. Nur 75 von 396 Kommunen haben bis Anfang 2021 auf eine räumliche Steuerung verzichtet. Das heißt, dass dort Windenergie im gesamten Außenbereich privilegiert ist.

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