Dr. Werner Pfeil
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Beim Durchlesen des Antrags sticht bereits ein Satz in Zeile 2 ins Auge: „Die AfD verteidigt diese Landtag Werte“ – es geht um das Versammlungs- und Demonstrationsrecht –, „wo immer es geht.“ Ich frage mich: Wo schützt die AfD das Versammlungsrecht, und wo schützt sie das gewaltsame Demonstrationsrecht? „Wo geht es denn immer“, nach Ihren Worten? Offensichtlich geht es wohl vor allem dann immer, wenn es sich um rechtsgerichtete Demonstrationen und AfD-Anhänger handelt, auch wenn von diesen Gewalt ausgeht, beispielsweise bei der Demonstration am 07.10.2022 in Berlin, zu der die AfD aufgerufen hatte und bei der 25 Strafermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts des Raubes, der Körperverletzung, der gefährlichen Körperverletzung, der Beleidigung und des Zeigens des Hitlergrußes eingeleitet worden sind. (Jochen Ott [SPD]: Hört, hört!) Dann geht es wohl immer, Herr Wagner. Aus diesem Grund fällt es bereits schwer, die Intention des Antrags, den wohlmeinenden Schutz von Bürgern und Kulturgütern, zu begreifen. Der deutsche Rechtsstaat hat ausreichende Instrumente, gegen alle vorzugehen, die geschützte Rechtsgüter verletzen und gegen Straftatbestände verstoßen. Diese Rechtvorschriften gelten für alle, unabhängig davon, ob es sich um Klimaaktivisten, um rechts- oder linksextreme Gruppen oder auch „nur“ – in Anführungszeichen – um unbescholtene Bürger handelt. Was Sie, die AfD, in Ihrem Antrag dagegen fordern, ist einseitig. Klimaaktivsten sollen zukünftig härter und zeitnäher bestraft werden. Wenn man diese Aussage ganz kurz auf sich wirken lässt, heißt das nichts anderes als die Einführung eines Zweiklassenstrafrechts. Als Klimaaktivist soll man härter und schneller bestraft werden als andere Straffällige. Das kann wohl nicht im Ernst das sein, was Sie meinen. Andere Forderungen Ihres Antrags sind maßgeblich populistischer Natur wie, „sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, Kunstwerke und Kulturgüter als Teil unseres kulturellen Erbes“ besser vor Straftaten zu schützen. Dies soll durch Erhöhung des Strafrahmens geschehen. Durch einen höhere Strafrahmen werden aber Kulturgüter nicht besser geschützt. Jemand, der dadurch Aufsehen erregen möchte, dass er Kartoffelpüree auf ein Gemälde von Monet oder Tomatensuppe auf ein Gemälde von van Gogh wirft oder sich daran festklebt, wird sich nicht von einem höheren Strafrahmen abhalten lassen. Wichtig ist es dagegen, entschlossen gegen solche Täter vorzugehen und ihnen zu zeigen, dass die Gesellschaft solche kriminellen Machenschaften nicht toleriert. Wir lehnen Gewalt in jeglicher Form ab, egal von wem und unabhängig davon, mit welch hehren Intentionen sie verübt wird. Auch wir beobachten mit großer Sorge, wenn Klimaaktivisten zur Durchsetzung ihrer Ziele zu immer radikaleren Mitteln greifen und 09.12.2022 verurteilen gerade die kürzlichen Aktionen der Letzten Generation. Allerdings sind die geforderte Schaffung von neuen Straftatbeständen und die Erhöhung des Strafrahmens hierfür gar nicht erforderlich. Das deutsche Strafrecht bietet bereits jetzt ausreichend Instrumente. Beispielsweise können Personen, die solche Straftaten begehen, die sich also auf Startbahnen von Flughäfen wie in Berlin oder auch gestern in München festkleben und dadurch den Flugverkehr in gefährlicher Weise beeinträchtigen nach § 315 StGB mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden. Sachbeschädigung kann mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden, Nötigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Eine konsequente Strafverfolgung und Ausschöpfung des bestehenden Strafrahmens sind daher völlig ausreichend. Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir uns von einer Partei, die selbst die Werte der Demokratie mit Füßen tritt und vom Bundesamt für Verfassungsschutz als sogenannter Verdachtsfall eingestuft wurde, sicher nicht zur vermeintlichen Rettung demokratischer Werte instrumentalisieren lassen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
