Christof Rasche
Frau Ministerin, bitte schön. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das beantworte ich sehr gerne. Sie haben ja mal versucht, das über die Kommunen erheben zu lassen, und Sie haben festgestellt, dass die Art und Weise des Personaleinsatzes aufseiten der Kommunen schon sehr differenziert ist. Wenn Sie darauf abheben, dass eine Kommune Personal einsetzen muss, um Gebührenbescheide auszufertigen, dann müssten Sie auch fordern, dass wir jetzt auch keine Gebührenbescheide mehr für Kindertageseinrichtungen ausfertigen, es werden keine Gebührenbescheide mehr für Erschließungsbeiträge gefertigt, (Beifall von der CDU – Widerspruch von der SPD – Christian Dahm [SPD]: Das ist doch Quatsch! – Weiterer Zuruf von der SPD: Das stimmt doch gar nicht!) und, und, und. Insofern ist das nicht stimmig, was Sie hier vortragen. Am Ende des Tages geht es auch um Steuerungswirkung. Das verkennen Sie, weil Sie einmal mehr – und das erleben wir sehr häufig vonseiten der SPD – überhaupt nicht auf die Städte und Gemeinden hören, die entweder SPD-geführt oder -regiert sind. Wenn Sie da ein bisschen genauer hinhören würden, dann würden Sie feststellen, dass auch und im Besonderen SPD-Bürgermeisterinnen und -Bürgermeister sich für Lenkungswirkung beim Straßenausbau aussprechen. Das tun Sie nicht. Sie sind an dieser Stelle völlig abgekoppelt von Ihrer Basis. Deswegen sehen Sie Realitäten nicht ins Auge. Zur Umsetzung des Landtagsauftrages. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 09.12.2022 Wir haben das rechtswissenschaftliche Gutachten in Auftrag gegeben. Ich kann mich sehr genau daran erinnern, dass Abgeordneter Wedel im Kommunalausschuss danach gefragt hat: Frau Ministerin, wann bekommen wir das Gutachten? – Dann habe ich zu ihm gesagt: Wir übersenden Ihnen das Gutachten, und zwar auch mit der Bitte und dem Wunsch, dass Sie sich mit den Handlungsalternativen, die im rechtswissenschaftlichen Gutachten von Professor Brüning aufgezeigt werden, auseinandersetzen und wir gerne ins Gespräch darüber kommen, welche Handlungsvariante wir wählen wollen. Denn da sind verschiedene enthalten. Die Herausforderung bei der gesetzlichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist, dass wir das so tun wollen – darauf haben sich CDU und Grüne im Zukunftsvertrag verständigt –, dass die Vollentlastung der Bürgerinnen und Bürger bei den Straßenausbaubeiträgen ab Stichtag 01.01.2018 gesetzlich nachgezogen wird. Dieser Stichtag ist im Zukunftsvertrag zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen bestätigt. Auf der anderen Seite bleiben die Kommunen mit ihren Verpflichtungen für das eigene kommunale Vermögen und ihren Zuständigkeiten drin. Das ist die Herausforderung, die wir miteinander haben. Deswegen enthält dieses Gutachten ganz einfach verschiedene Handlungsvorschläge an den Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen. Deswegen gehe ich davon aus, dass wir in einer der nächsten Sitzungen des Kommunalausschusses als Regierung mit dem Parlament darüber diskutieren, welche Handlungsalternative aus dem Rechtsgutachten es denn werden soll. Da bin ich – das sage ich ganz ehrlich – offen. Es kommt uns darauf an, eine Regelung zu finden, die auf breite Akzeptanz stößt und gleichzeitig das stützt, was wir seit September 2020 bzw. seit Mai 2020 machen, nämlich die 100-%-Entlastung der abgabepflichtigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Nordrhein-Westfalen abzuschaffen. Darum geht es. Mehr ist – das können Sie mir vorwerfen – nicht erfolgt. Ich habe Ihnen das Gutachten übersandt mit der Bitte, sich eine eigene Meinung zu bilden. Das zeigt auch meinen Respekt vor dem Parlament, dass ich Ihnen nicht einfach – weil es in diesem Fall so intensiv diskutiert wird – eine Vorlage erstelle und sage: Hier haben Sie jetzt die Vorlage. – Ich lasse Sie vielmehr darüber diskutieren, welche Handlungsalternativen vonseiten des Parlaments gewünscht werden. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
