Ralf Witzel
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die ursprüngliche politische Zielsetzung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer ist es gewesen, dass ein durchschnittliches Einfamilienhaus nach einem Todesfall innerhalb der Familie weitgehend steuerfrei an das eigene Kind weitergegeben werden kann. Dieses Ziel ist nun ernsthaft in Gefahr. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich mit einem Urteil bereits im Jahr 2006 dem Gesetzgeber aufgetragen, dass Immobilien für Steuerangelegenheiten grundsätzlich nah am tatsächlichen Marktwert zu bewerten sind. Wir kennen die Diskussion jetzt auch von der Grundsteuererhebung. Die letzte Große Koalition hat unter Federführung des ehemaligen Bauministers Horst Seehofer mit der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung im Jahr 2021 diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in konkretes Recht umgesetzt. Mit dieser am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Novelle liegen jetzt bundeseinheitliche Bewertungsvorgaben vor, die diesen Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichtsurteils Rechnung tragen und die im Jahr 2023 nun auch verpflichtend für die Erbschaft- und Schenkungsteuer herangezogen werden müssen. Immobilien müssen danach künftig marktnah bewertet werden. Das ist ein großes Problem, wie wir sehen, wenn wir uns die Wertentwicklung anschauen. In den letzten 13 Jahren, also seit der letzten Anpassung der Freibeträge im Jahr 2009, gibt es etwa eine Verdoppelung der Immobilienpreise in Deutschland. Das heißt, dass das ursprüngliche Ziel, dass an ein Kind eine Immobilie weitestgehend steuerfrei weitergegeben werden kann, in vielen Fällen so nicht mehr funktionieren wird. Und dafür haben Familien über viele Jahre Entbehrungen in Kauf genommen, auf Urlaube verzichtet, sich bei anderen Konsumaktivitäten eingeschränkt. Es ist jetzt unsere Aufgabe, die Aufgabe der Politik, zu einer gerechten zukünftigen Lösung zu kommen, meine Damen und Herren. (Beifall von der FDP) Landtag Es kann nicht sein, dass Objekte abgestoßen werden müssen, weil Erben die Steuerlast nicht mehr tragen können. Ich will noch einmal eines deutlich machen, damit diese Debatte versachlicht wird: Wenn wir über eine Anpassung bei der Erbschaftsteuer reden, was die Freibeträge angeht, dann reden wir eben nicht über Steuersenkungen, sondern es geht ausschließlich darum, hier zu einem angemessenen Inflationsausgleich zu kommen, damit die ursprüngliche Wirkung konstant erhalten bleibt. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der AfD) Bundesfinanzminister Christian Lindner hat aus diesem Grunde zu Recht vorgeschlagen, zu einer Erhöhung der Freibeträge um 25 % zu kommen. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat sich in ähnlicher Art und Weise eingelassen, aber es bislang auch im Rahmen der B-Länder nicht geschafft, eine entsprechende Allianz auf Länderseite für dieses Ziel zu koordinieren. Die gute Nachricht für den Finanzminister aus Nordrhein-Westfalen ist: Er hat hier die Chance, einen Geländegewinn zu erzielen, mit Nordrhein-Westfalen in die Offensive zu kommen und Erfolge für die Menschen in Nordrhein-Westfalen und bundesweit zu erreichen, was andere Finanzminister bislang nicht geschafft haben. – Herr Finanzminister, das sollte Ihr persönlicher Ansporn für Nordrhein-Westfalen sein. (Beifall von der FDP)
