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Henning Höne

FDP 09.12.2022 Sitzungen 18/18

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Kommunalabgabengesetz ist im Bereich der Straßenausbaubeiträge in diesem Land in der Tat über Jahrzehnte quasi unverändert geblieben. In der letzten Legislatur kam es dann zu drei wesentlichen Änderungen. Erstens. Seit 2020 zahlen Eigentümer nur noch die Hälfte der ursprünglichen Beiträge. Gleichzeitig wurde – das ist eben schon angesprochen worden – auch mit Beteiligung der FDP eine Ratenzahlung und eine Härtefallregelung eingeführt, und es wurden entsprechende Zinssätze abgesenkt. Es kam also zu deutlichen Vereinfachungen und vor allen Dingen zu der Entlastung um 50 %. Das war der erste Schritt. In einem zweiten Schritt wurde das Förderprogramm dann ausgeweitet. Das Land zahlt aus diesem Fördertopf jetzt den kompletten Anteil der Immobilieneigentümer – 100 % – ab dem entsprechenden Stichtag. Also: komplette Entlastung. – So weit, so gut. Im Wesentlichen müssten wir jetzt eigentlich über den dritten Schritt sprechen. Im Plenum am 24. März 2022 gab es einen Antrag der damaligen Koalitionsfraktionen CDU und FDP, mit dem sie die Landesregierung aufgefordert haben, das, was durch das Förderprogramm schon erreicht war, nämlich die Entlastung der Menschen von den Ausbaubeiträgen, mit den entsprechenden Regelungen und Ausgleichszahlungen für die Kommunen ganz im Sinne des Konnexitätsgrundsatzes im Kommunalabgabengesetz auch gesetzlich nachzuvollziehen. Das Plenum hat beschlossen, dass die Landesregierung diesen Auftrag hat. Den sollte sie bis zum 30. Juni dieses Jahres erledigen. Wir müssen jetzt im Wesentlichen darüber sprechen, wie diese Landesregierung eigentlich mit Beschlüssen des Parlamentes umgeht und wie sie sich dazu verhält. Hätte sich die Landesregierung an diesen Beschluss gehalten, hätte sie nämlich am 30. Juni 2022 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Wir hätten das Ganze heute schon im Gesetzblatt haben können. Wir wären damit fertig, und es wäre gesetzlich nachvollzogen. (Beifall von der FDP und der SPD) 09.12.2022 Das Gesetz hätte verabschiedet sein können, sodass die Bürger und die Kommunen ganz im Sinne unseres Ministerpräsidenten, der immer wieder sagt: „Krise braucht Klarheit“, Planungssicherheit hätten. Diese Klarheit könnten wir längst haben. Die Landesregierung hat die Frist aber verstreichen lassen. Die Landesregierung hat den Beschluss des Parlamentes missachtet. Das will ich in der Deutlichkeit sagen. Darüber hinaus hat die Landesregierung das dem Parlament übrigens nicht von sich aus mitgeteilt, indem sie gesagt hat: Wir brauchen noch Zeit, es dauert etwas länger. – Dafür hätte jeder hier im Hause Verständnis gehabt. Stattdessen hat man darauf gehofft, dass das nicht auffällt. Das ist ein mangelnder Respekt vor diesem Hohen Hause. (Beifall von der FDP und der SPD)

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