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Dr. Hartmut Beucker

AfD 09.12.2022 Sitzungen 18/18

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! Als Rechtshistoriker habe ich zu vielen Dingen auch einen Zugang aus der Vergangenheit. So würde ich Sie gerne für einen Augenblick ins Jahr 1906 mitnehmen. In einer Sache gleichen sich 2022 und 1906: Es wurde und wird über die Erbschaftsteuer debattiert.1906 war nämlich das Jahr, in dem unsere Urgroßväter das Erbschaftsteuergesetz aus der Taufe hoben. Wissen Sie was? Das Gesetz aus dem Jahre 1906 war familienfreundlicher als das aus dem Jahre 2022. Ehegatten und Kinder waren nämlich von der Steuer befreit. Heute bekommen Kinder und Ehegatten nur noch einen Freibetrag zugebilligt, einen Freibetrag, der seit über einem Jahrzehnt von der Politik nicht mehr angepasst wurde. Das ist offensichtlich moderne Finanzpolitik. Das ist offensichtlich moderne Familienpolitik. Der im Antragstext erwähnte FDP-Bundesfinanzminister Herr Lindner würde vermutlich gerne zahlreiche Machtworte sprechen, auch zu dem Thema der Freibeträge. Die sind ihm wohl eigentlich Schnuppe, aber er ist in der Bredouille, weil er im Wahlkampf Landtag Steuererhöhungen ausgeschlossen hat und die Neubewertung der Grundstücke wie eine solche wirkt. Klarer Fall: versprochen und gebrochen. Sein Fehler war aber nicht, die Neubewertung der Grundstücke durchzuführen – das muss von Verfassungs wegen so sein –, der Fehler war, dass Herr Lindner von diesem Umstand nichts wusste und dann den Mund zu voll genommen hat. Verraten und verkauft, wer der FDP im Wahlkampf vertraute und die Versprechen für seriös hielt. Verzweifelt versucht sie, davon abzulenken und zu retten, was zu retten ist. Von der Erhöhung der Freibeträge ist bei ihr jedenfalls erst die Rede, seit diese Quasisteuererhöhung droht. Die derzeitigen Freibeträge stammen aus dem Jahre 2009. Da war die Inflation noch kein Thema. Damals konnten Sie in der Zeitung lesen: Verbraucherpreise so niedrig wie lange nicht mehr. – Nun haben sich in den vergangenen Jahren etliche Preisindizes Richtung Himmel bewegt, und auch der Index für bestehende Wohnimmobilien hat sich seit 2009 fast verdoppelt. Die Freibeträge sollten also auch deutlich erhöht werden. Leider sieht dies offensichtlich eine linke Mehrheit in der Bundesregierung anders. Und da sich der Bundesfinanzminister nicht durchsetzen kann, soll jetzt der Bundesrat helfen. Wäre der Minister eine literarische Gestalt, würde ich an Don Quijote denken, den Ritter von der traurigen Gestalt. Denn selbst wenn er die Freibeträge erhöht bekommt, gleicht das den Steuerwertzuwachs der Grundstücke nicht annähernd aus. Aber Herrn Lindner ist es ja derzeit sowieso offenbar wichtiger, überhaupt zu regieren, als richtig zu regieren. (Beifall von der AfD) Da reicht der Anschein, etwas für die Bürger zu tun. Der Bundesrat beschäftigt sich auch bald mit den Freibeträgen. Bayern fordert, die Länder sollten zukünftig selbst über die Höhe der Freibeträge entscheiden, da ihnen ja auch das Aufkommen aus der Steuer zusteht. Als Verfechter der Subsidiarität halte ich das für eine charmante Forderung. Allerdings wäre ich dann in Sorge um die Bürger, die zukünftig in rot-grünen Bundesländern etwas geschenkt oder vererbt bekommen. Das könnte teuer werden. Die Alternative für Deutschland hat für all diese Probleme rund um das Vererben und Schenken eine Lösung: Abschaffung aller Substanzsteuern! Das entlastet Bürger und Staatsapparat. Schließlich steht dem Verwaltungsaufwand um die Substanzsteuern nur ein vergleichsweise geringer Ertrag gegenüber. Unser Nachbar Österreich hat es uns vorgemacht und bereits vor über zehn Jahren die Erbschaft- und Schenkungsteuer weitgehend abgeschafft. Bis es auch diesseits der Alpen so weit ist, sollten wir zumindest die Freibeträge der Jetztzeit anpassen. 09.12.2022 Daher stimmen wir dem FDP-Unterfangen zu. 1905 – ohne die Steuer – ging es dem Bürger allerdings insoweit noch besser. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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