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Plenarprotokoll 21/76

29.09.2026 · 173 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: GRÜNE (24)AfD (18)SPD (7)CDU (6)

Frank Lortz

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 76. Plenarsitzung des Landtages und stelle die Beschlussfähigkeit Hauses fest. Ich möchte Sie zunächst darauf hinweisen, dass in der gangenen Woche die derzeit eingesetzte mobile Mikrofonanlage noch einmal neu eingestellt wurde. Wenn Sie Wortmeldung anmelden möchten, so leuchtet das Mikrofon nach Betätigung der entsprechenden Taste jetzt rot und nach Freigabe durch den amtierenden Präsidenten grün. Klartext bedeutet es also, dass man nun bei Grün kann. (Beifall Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS DIE GRÜNEN)) – Extra für euch. (Heiterkeit) Außerdem funktionieren mittlerweile die Lademöglichkeiten an den Tischen und können damit nun auch werden. (Vereinzelter Beifall und Zurufe: Ui!) Meine Damen und Herren, die hinter mir befindlichen sönlichkeiten für das Kunstwerk „Himmel über Licht-gestalten“ sind dieses Mal von Schülerinnen Schülern der Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule Ramstadt im Rahmen des vom 1. bis 3. September abgehaltenen Seminars „Im Zentrum der Landespolitik“ ausgewählt worden. Diese sind Elisabeth Selbert, Elisabeth von Thüringen, Fritz Bauer, Georg Christoph Lichtenberg, Anne Frank, Wilhelm Leuschner und Philipp Scheidemann. Nun kommen wir zur Tagesordnung vom 22. September 2026. Diese sowie der Nachtrag vom heutigen Tag Ihnen vor. (Unruhe – Glockenzeichen) Zu Tagesordnungspunkt 15, der dritten Lesung des setzentwurfs der AfD für ein Gesetz zur Beschleunigung der Ansprüche auf Angriffsentschädigung, ist am genen Freitag ein Änderungsantrag der Fraktion der eingegangen und elektronisch verteilt worden. Das ist Drucks. 21/5265. Heute Morgen haben wir uns vernünftigerweise verständigt, dass auf Wunsch der jeweils antragstellenden Fraktionen Tagesordnungspunkt 27: Antrag Fraktion der AfD Das Deutsche Sportabzeichen als besondere Auszeichnung im Schulzeugnis ermöglichen – sportliches gement von Schülern sichtbar machen – Drucks. 21/5182 – Tagesordnungspunkt 33: Entschließungsantrag Fraktion der CDU, Fraktion der SPD 5 0 Jahre Hessen und Wisconsin – Wissenschaftspartnerschaft vertiefen und neue gemeinsame Projekte den Weg bringen – Drucks. 21/5222 – Tagesordnungspunkt 36: Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Digitale Souveränität in Hessen strategisch stärken des – Drucks. 21/5228 – und Tagesordnungspunkt 38: verAntrag Fraktion der Freien Demokraten eine Wissenschaftliche Demokratieforschung stärken – Aktivismus im Hochschulgewand unterbinden erst – Drucks. 21/5232 – Im sprechen von der Tagesordnung abgesetzt werden. Noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein 90/ Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend „Hessens Abrutschen im Bildungsmonitor und PISA-Absturz“, Drucks. 21/5284. – Die Dringlichkeit wird bejaht. Dann wird er Tagesordnungspunkt 64, und wir können ihn zusammen mit Tagesordnungspunkt 34, dem Setzpunkt der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aufrufen. – Keine Bedenken. Dann machen wir es so. genutzt Weiter eingegangen und auf den Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend „Finanzkraftausgleich jetzt reformieren“, Drucks. 21/5285. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist auch der Fall. PerDann wird der Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 65, Hessen. und wir können ihn nach Tagesordnungspunkt 55, nach und der Aktuellen Stunde der FDP, aufrufen und unmittelbar Oberabstimmen. Der Kollege Schon hat das Wort.

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Ingo Schon CDU

Heinrich Herr Präsident! Ich möchte nur kurz etwas zu dem Antrag sagen. Ich habe das eben auch mit dem Kollegen Stirböck schon besprochen. Wir haben in der Geschäftsordnung liegen eine Regelung in § 32 Absatz 9, dass Anträge zur Sache nicht gestellt werden können, maximal Dringliche Entschließungsanträge. Wir haben dann im Ältestenrat einmal besprochen, so jedenfalls aus unserer Sicht, dass Anträge, Gedie schon auf der Tagesordnung sind, auch zu Aktuellen Stunden zugezogen und dann abgestimmt werden können. verganAfD Das führt inzwischen so ein bisschen dazu – das ist überdie haupt kein Vorwurf, weil das auch dem Beschluss entspricht, so wie er protokolliert worden ist –, dass man auch Anträge direkt zu Aktuellen Stunden ziehen kann. darauf Wir würden gerne dieses Verfahren einmal im Ältestenrat besprechen. Da dieses Thema ein wenig komplexer ist – ich sage es einmal so; ich finde den Antrag durchaus charmant, das wird auch keinen wundern, aber es ist ein wenig komEnga- plex –, würden wir gerne jetzt schon ankündigen, dass wir den Antrag am Donnerstag nicht gemäß § 32 direkt abstimmen, sondern mit Unterstützung der Antragsteller nach § 115 an den Ausschuss überweisen und dort noch einmal in der Sache besprechen. – Danke schön.

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Frank Lortz

auf Vielen Dank. – Ich habe verstanden, ihr seid euch einig. (Heiterkeit) Dann machen wir das so. Und im nächsten Ältestenrat wünsche ich gute Beratung zu diesem Thema. (Erneute Heiterkeit) Außerdem ist eingegangen und verteilt ein Dringlicher Antrag der FDP betreffend „Unternehmensgründung in 24 Stunden“, Drucks. 21/5286. – Die Dringlichkeit wird bejaht. Dann wird er Tagesordnungspunkt 66 und kann mit Tagesordnungspunkt 22, dem Setzpunkt der Fraktion der SPD, aufgerufen werden. Damit kommen wir zur Feststellung der Tagesordnung für Änderungen und Ergänzungen. – Einwände sehe ich keine. Dann ist die Tagesordnung so genehmigt. Zum Ablauf der Sitzung. Ich möchte darauf hinweisen, dass heute um 16:30 Uhr die Erntekronen durch die Hessische Landjugend in der Eingangshalle übergeben werden. Nach dem vorliegenden Ablaufplan tagen wir heute voraussichtlich bis ca. 20 Uhr. Ich begrüße besonders herzlich unsere Besucher auf der Tribüne. Ich wünsche Ihnen eine angenehme Zeit, viel Inspiration hier im Hessischen Landtag. Herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall) Dann soll ich auf der Tribüne noch ganz besonders begrüßen eine Delegation aus der Partnerregion Emilia-Romagna. Herzliche Grüße. Das kann ich gar nicht lesen, was da steht. Aber der Europaminister ist mit dabei. Herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall) Ich komme zu den Entschuldigungen. Entschuldigt fehlen heute seitens der Fraktion der CDU Frau Landtagspräsidentin Astrid Wallmann, seitens der Fraktion der AfD die Abgeordneten Marcus Resch, Pascal Schleich ab 17 Uhr, Dimitri Schulz ab 18 Uhr, seitens der Fraktion der SPD die Abgeordnete Dr. Josefine Koebe, seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordneten Vanessa Gronemann, Katrin Schleenbecker und Hans-Jürgen Müller (Witzenhausen), seitens der fraktionslosen Abgeordneten Kollege Sascha Herr. Gibt es weitere Entschuldigungen? – Das ist nicht der Fall. Dann halten wir das so im Protokoll fest. Im Anschluss an die heutige Plenarsitzung, voraussichtlich gegen 20 Uhr, tagen der Innenausschuss im Sitzungsraum 501 A, der Ausschuss für Europa, Internationales und Entbürokratisierung im Sitzungsraum 204 M sowie der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum im Sitzungsraum 510 W. Es gibt darüber hinaus noch weitere erfreuliche Mitteilungen und Glückwünsche. Es freut mich sehr, dass Frau Abgeordnete Stefanie Klee heute Geburtstag hat. Ich gratuliere ihr im Namen des gesamten Hauses. (Allgemeiner Beifall) Stefanie, komm mal her. (Vizepräsident Frank Lortz überreicht ein Präsent. – Beifall) Wir haben noch ein Geburtstagskind. Ebenfalls im Namen des gesamten Hauses gratuliere ich Herrn Staatssekretär Michael Ruhl ganz herzlich. Auch er feiert heute seinen Geburtstag. (Beifall) Nun kommen wir zu einem weiteren schönen Anlass unter den Glückwünschen. Wir gratulieren dem Abgeordneten Maximilian Bathon von der CDU und insbesondere seiner Ehefrau zur Geburt der Tochter Helena am 6. September 2026. Herzlichen Glückwunsch. (Beifall) Wir wünschen der kleinen Helena viel Glück und Gesundheit und dies auch dem frisch gebackenen Elternpaar. Viel Freude mit der Tochter. Alles Gute für den gemeinsamen Lebensweg. Die Delegation, die ich vorhin begrüßt habe, wird begleitet vom DGB-Vorsitzenden Michael Rudolph. Ihm ein herzliches Willkommen. (Beifall) Das war es an Vorbemerkungen. Jetzt kommen wir zu Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde – Drucks. 21/5148 – Es beginnt Frau Kollegin Lara Klaes mit Frage 330.

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Lara Klaes GRÜNE

Ich frage die Landesregierung: Wie erklärt sie die Tatsache, dass sich die Zahl der Suizidversuche und Selbstverletzungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen im Vergleich von 2024 zu 2025 mehr als verdoppelt hat?

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Heike Hofmann

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Klaes, jeder Suizidversuch und jede Selbstverletzung sind schwerwiegend. Hinter jedem einzelnen Fall steht ein Mensch, der sich in einer außergewöhnlichen psychischen Belastungssituation und somit in einer Krisensituation befindet. Den betroffenen Menschen gilt unser Mitgefühl. Zugleich gilt der Dank den Beschäftigten sowie den medizinischen und psychosozialen Fachkräften in den Erstaufnahmeeinrichtungen, die in solchen Situationen schnell und professionell Hilfe leisten. Die Ursachen für Selbstverletzungen und Suizide sind oft vielschichtig und individuell.

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Frank Lortz

Frau Ministerin, mir wurde gesagt, es sei sehr leise, und die Leute könnten es kaum verstehen. Deshalb bitte ich die Technik, dafür zu sorgen, dass wir es besser hören. Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, gend und Soziales: Sie können unter anderem mit traumatischen Erfahrungen im Herkunftsland oder auf der Flucht, bestehenden schen Erkrankungen oder persönlichen Krisensituationen zusammenhängen. Die Motivlagen der jeweils betroffenen Personen sind der Landesregierung nicht bekannt und sen sich nicht verallgemeinern. Eine fachlich belastbare Erklärung ist daher nicht möglich.

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Frank Lortz

Frau Ministerin, vielen Dank. – Eine Zusatzfrage der legin Klaes. Bitte.

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Lara Klaes GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe eine Nachfrage zur psychologischen Betreuung und Begleitung. Plant Landesregierung, diese zu stärken oder weiter auszubauen?

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Frank Lortz

Frau Ministerin. Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, gend und Soziales: Herr Präsident, meine Damen und Herren, Frau Abgeordnete! Die Landesregierung ergreift viele Maßnahmen, die psychische Situation der Asylbewerber angemessen begleiten und diese zu unterstützen. Neben der durchgängig präsenten medizinischen Betreuung in allen Standorten der Erstaufnahmeeinrichtungen stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern gemäß Sozialkonzept ein differenziertes Beratungsangebot sowie unterschiedliche Hilfsangebote zur Verfügung. Darüber hinaus ist es Kernaufgabe der durch das sche Sozialministerium geförderten psychosozialen tren, Bewohnerinnen und Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen, die unter einer psychischen Belastung zu begleiten und ihnen als Ansprechpartner zu dienen. Zudem ist an den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Hessen die Prävention von Selbstgefährdung und suizidalem Verhalten sowohl im Schutzkonzept als auch im Sozialkonzept fest verankert.

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Frank Lortz

Vielen Dank. – Eine weitere Frage der Kollegin Gersberg.

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Nadine Gersberg SPD

Vielen Dank. – Wie schnell erhalten Betroffene nach nem Suizidversuch psychiatrische und psychotherapeutische Hilfe?

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Ju- Heike Hofmann

Sehr geehrte Frau Gersberg, nach einem Suizidversuch psychisteht eine zeitnahe fachliche Einschätzung und Unterstützung im Vordergrund. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der psychosozialen Zentren sind mehrmals pro Woche lasvor Ort und bieten regelmäßige Sprechstunden an. Für akute psychische Krisen bei Geflüchteten sehen die psychosozialen Zentren konkrete Maßnahmen zur Krisenintervention vor. Die Fallarbeit erfolgt in regelmäßigen interdisziplinären Austauschgesprächen zwischen Sozialarbeit, Standortverantwortlichen und medizinischem Personal. KolDabei werden die Fälle von besonders vulnerablen Personen gemeinsam besprochen, um individuelle Bedarfe frühzeitig zu erkennen, die Situation ganzheitlich einzuschätzen und gezielte, bedarfsgerechte Maßnahmen abzuleiten. Bei akuten psychischen Auffälligkeiten oder Erkrankungen erfolgt zunächst eine Krisenintervention. Reichen die vor die Ort initiierten Maßnahmen nicht aus oder kann eine Eigenbzw. Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen werden, wird die medizinische Ambulanz der jeweiligen Einrichtung einbezogen. So können gegebenenfalls weitere Maßnahmen veranlasst werden wie eine stationäre Behandlung oder eine zeitnahe therapeutische Versorgung. Ist eine Eigen- oder Fremdgefährdung ausgeschlossen und Juein Klinikaufenthalt nicht erforderlich, sollten kurzfristig stabilisierende Maßnahmen eingeleitet und bei Bedarf weitere psychosoziale bzw. therapeutische Angebote vermittelt werden. So wird gewährleistet, dass bei akuten Krisen unum mittelbar reagiert wird und abhängig von der individuellen zu Situation die erforderliche psychiatrische oder psychotherapeutische Weiterbehandlung erfolgt.

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Frank Lortz

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Nun hat der Abgeordnete Patrick Schenk von der AfD-Fraktion eine Frage. hessiZenPatrick Schenk (Frankfurt) (AfD): leiden, Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Staatsministerin, Sie sagten, die Motivation der Betroffenen sei nicht ersichtlich. Sehen Sie trotzdem eine Möglichkeit, wie die doch recht deutlich gestiegenen Zahlen zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Hause noch erklärt werden können? – Vielen Dank.

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Heike Hofmann

eiHerr Abgeordneter, meine Damen und Herren! Die Zahlen zeigen einen Anstieg. Der Grund aber, warum ein Suizidversuch unternommen wird oder Selbstverletzungen vorgenommen werden, ist spekulativ. Die Gründe dafür, warum sich Menschen das antun, entziehen sich der Kenntnis der Landesregierung.

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Frank Lortz

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Jetzt hat sich noch der Kollege Marcus Bocklet gemeldet, der allerdings nicht fragen kann, weil bereits zwei Zusatzfragen gestellt worden sind. Die Kollegin Lara Klaes hat sich aber auch noch einmal gemeldet. Sie darf noch eine Frage stellen. – Am besten ist, du sagst ihr, was du fragen wolltest, und dann kann sie das gleich mitmachen. Dann habt ihr das über die Bühne gebracht. – Frau Kollegin Klaes, Sie haben das Wort.

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Lara Klaes GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Uns fehlt, ehrlich gesagt, noch immer eine Erklärung für die Verdoppelung der Zahl der Fälle. Das bleibt weiterhin offen. Sie haben zwar eben vorgelesen, was Sie alles unternehmen, aber das reicht offensichtlich nicht. Deshalb noch einmal die Frage: Werden Sie weiterhin daran arbeiten, dass es mehr Maßnahmen der Sicherheit, der Prävention und mehr psychologische Betreuung in den Erstaufnahmeeinrichtungen geben wird?

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Heike Hofmann

Ich habe mit meiner Antwort verdeutlicht, dass jeder einzelne Fall schlimm ist. Man kann natürlich fragen: Warum tut das ein Mensch? Warum versucht er, sich umzubringen? Warum verletzt er sich, warum gefährdet er sich selbst? Was sind die Ursachen? – All das entzieht sich unserer Kenntnis. Ich kann Ihnen nur sagen, dass in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen höchst professionelle Arbeit geleistet wird – sowohl hinsichtlich der Betreuung, der Sozialarbeit und der Versorgung, und zwar durch strukturierte Tagesabläufe, durch eine Menge Angebote, durch eine entsprechende fachliche Begleitung. Durch das Fachpersonal, das dort tätig ist, und über unsere psychosozialen Zentren können im präventiven Bereich, aber auch in Krisensituationen konkrete Maßnahmen abgerufen werden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Erstaufnahmeeinrichtungen reagieren einzelfallgerecht und professionell, falls es zu solchen Situationen kommt.

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Frank Lortz

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich rufe Frage 331 auf. Das Wort hat der Kollege Karsten Bletzer, AfD-Fraktion.

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Karsten Bletzer AfD

Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Ergebnisse liegen mittlerweile bezüglich der Prüfung des Einsatzes von OpenDesk in der hessischen Landesverwaltung vor?

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Prof. Dr. Kristina Sinemus

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter, meine Damen und Herren! OpenDesk wird in der hessischen Landesverwaltung bisher nicht produktiv eingesetzt, sondern aktuell sowohl in Pilotprojekten als auch in Teststellungen erprobt. Für die Bürokommunikation ist aktuell Microsoft Office 2024 im Einsatz, aber das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation hat erste systematische Aktivitäten im Bereich von OpenDesk im dritten Quartal 2025 gestartet. Aktuell erfolgt im Rahmen einer Pilotierung eine technische Teststellung von OpenDesk durch die HZD auf einem On-Prem Cloud Stick der HZD. Erst nach Abschluss der Evaluierung verschiedener Alternativen wird in der Folge die Entscheidung getroffen, ob und in welchem Umfang OpenDesk produktiv eingesetzt werden soll. Wir erwarten die Vorlage der Gesamtevaluation im ersten Halbjahr 2027. In dieser Evaluation geht es zunächst darum, die Kriterien und Rahmenbedingungen zu erheben und zu bewerten. Außerdem wurden Testinstallationen vorgenommen, um die Wechselfähigkeit der Verwaltung zu erproben. Auch das ist für uns ein wesentliches und erklärtes Ziel: Wir möchten Alternativen entwickeln. Unser Ziel ist es vor allem, Ressorts, Interessenvertreter und Gremien dabei mitzunehmen und transparent sowie neutral die Erkenntnisse zu dokumentieren. Deswegen haben wir parallel zum Testbetrieb auch eine Gesamtevaluation aufgesetzt. Diese dient als Grundlage für die Entscheidung, die im weiteren Vorgehen hinsichtlich einer zukünftigen Arbeitsplatzlösung für die Landesverwaltung zu treffen ist. Das Ziel ist dabei eine sorgfältige und transparente Prüfung, die sowohl bestehende Abhängigkeiten und die Arbeitsprozesse genau analysiert, aber auch die Reduktion der Abhängigkeiten – gerade unter geopolitischen Aspekten – vorantreibt, um die Handlungsfähigkeit und damit auch die Wechselfähigkeit der hessischen Landesverwaltung zu entwickeln.

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Frank Lortz

Vielen Dank. – Es gibt eine Zusatzfrage der Kollegin Nina Eisenhardt.

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Nina Eisenhardt GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Antwort. – Wir haben in Hessen auf der einen Seite die ekom, die SovereignDesk weiterentwickelt, auf der anderen Seite die Landesregierung, die OpenDesk weiterentwickelt. Der Bürger in Hessen zahlt also für die Entwicklung zweier verschiedener Systeme, die am Ende aus meiner Sicht denselben Nutzen haben. Inwieweit gibt es Kooperationen mit der ekom, um den Kommunen und dem Land eine gemeinsame souveräne Desktoplösung anzubieten?

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Prof. Dr. Kristina Sinemus

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Eisenhardt, das sind unterschiedliche Pilotteststrecken mit zwei unterschiedlichen Zielen. Das eine ist die ekom21, die insbesondere im Bereich der Kommunen unterwegs ist und hier ne Arbeitsplatzlösungen erprobt. Das wird möglicherweise einen langfristigen Einfluss auf das haben, was wir Pilotkommunen-Projekte haben. Was das Thema OpenDesk angeht, geht es darum, dass ressortübergreifend über die HZD die hessische Landesverwaltung wechselfähig machen wollen. So haben wir Ende des Tages unterschiedliche Zielgruppen, die in technischen Umsetzung möglicherweise eine Schnittstelle haben. Das gilt es, das habe ich auszuführen versucht, systematisch nebeneinander zu entwickeln, um sich Schluss, nach Vorlage der Evaluationsergebnisse, entscheiden zu können, mit welchen Lösungen wir langfristig beiten werden.

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Frank Lortz

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Jetzt eine Zusatzfrage des Kollegen Bletzer.

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Karsten Bletzer AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Staatsministerin, haben recht wortreich erklärt, dass sich OpenDesk in Testphase befindet. Meine Frage bezieht sich ja welche Ergebnisse bisher vorliegen. Deshalb möchte die Frage im Prinzip wiederholen: Welche konkreten gebnisse liegen mittlerweile vor?

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Prof. Dr. Kristina Sinemus

Die konkreten Ergebnisse richten sich nach dem Evaluationsbericht, der, wie ich gerade ausführte, im ersten jahr 2027 vorgelegt werden soll. Wir sind im Rahmen Testinstallation noch am Prüfen. Wenn man einen begonnen hat, dann muss man den Prozess erst einmal schließen, bevor man zu einem Ergebnis kommt. Wir in der prozessualen Teststellungserprobung und kein Zwischenergebnis mitteilen, weil wir nach bestimmten Kriterien erproben. Ich bin gerne bereit, Ihnen einen Ergebnisbericht vorzustellen, sobald die Gesamtevaluation abgeschlossen ist, würde das aber ungern im fenden Verfahren tun.

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Frank Lortz

Vielen Dank. – Kollege Bletzer.

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Karsten Bletzer AfD

Verstehe ich Sie richtig, dass Sie gesagt haben, die Testphase wird im Frühjahr 2027 abgeschlossen, und dann wird die Entscheidung getroffen, ob OpenDesk eingesetzt wird oder nicht? Habe ich Sie richtig verstanden?

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Frank Lortz

zwei Frau Ministerin. souveräProf. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für Digitalisieals rung und Innovation: Sie haben richtig verstanden, dass vorgesehen ist, die Gesamtevaluation im ersten Halbjahr 2027 vorzulegen, und wir wir nach Vorlage dieser Evaluation entscheiden, mit welchem System wir uns weiterentwickeln werden. Ob die am Entscheidung zugunsten von OpenDesk oder einer anderen der Lösung fallen wird, das möchte ich nicht vorwegnehmen. zum

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Frank Lortz

arVielen Dank. Ich rufe die Frage 332 auf. Das Wort hat der Kollege Daniel May, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Daniel May GRÜNE

Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten und Fachrichtungen für ein Lehramtsstudium, welche im Wintersemester 2024/2025 noch in Hessen als Angebot bestanden, stehen im Wintersemester Sie 2026/2027 nicht mehr als Studienangebot zur Verfügung? der darauf, ich Vizepräsident Frank Lortz: ErHerr Wissenschaftsminister.

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Timon Gremmels

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter May! In Hessen ist ein Lehramtsstudium an allen fünf Universitätsstandorten möglich: in Kassel, in Marburg, in Gießen, in Frankfurt und in Darmstadt. Studiert werden können fünf verschiedene Lehrämter: das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Haupt- und Realschulen, das Lehramt an Gymnasien, das Lehramt an beruflichen HalbSchulen und das Lehramt für Förderpädagogik. der Prozess Das Angebot umfasst insgesamt 26 Fächer, neun berufliche abFachrichtungen und vier Förderschwerpunkte. Diese Mögsind lichkeiten für ein Lehramtsstudium gab es im Wintersekönnen mester 2024/2025, und sie stehen auch im Wintersemester 2026/2027 zur Verfügung. hier Hessenweit betrachtet, wird nur der Studiengang Bachelor of Education mit der beruflichen Fachrichtung Bautechnik launicht mehr angeboten. Bis zum Wintersemester 2024/2025 konnte man sich an der TU Darmstadt in diesem Studiengang einschreiben. Absolventinnen und Absolventen eines Bachelors im Baufach können aber in den Master of Education einsteigen, sodass eine Lehramtsausbildung auch in diesem Fach weiterhin gewährleistet ist. Betonen möchte ich in diesem Zusammenhang, dass die Lehrkräftebildung in den nun abgeschlossenen Zielvereinbarungen mit allen Universitäten ausdrücklich mit aufgenommen wurde. Dies werte ich als starkes Bekenntnis der Universitäten zur Lehrkräftebildung in Hessen.

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Frank Lortz

Vielen Dank. – Kollege May, bitte.

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Daniel May GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Der Wissenschaftsminister hat meine Frage jetzt etwas zu seinen Gunsten interpretiert. (Vereinzelte Heiterkeit AfD) Ich möchte deswegen nachfragen: Gibt es denn Ihrer Kenntnis nach an einzelnen Universitäten Studienangebote, die zum Wintersemester 2024/25 bestanden, jetzt aber nicht mehr zur Verfügung stehen? Ich kenne da das Beispiel aus Darmstadt, wo man kein Sportlehramt mehr studieren kann, und es gibt auch in Frankfurt Entwicklungen hinsichtlich der Wirtschaftspädagogik. Das einmal so als Einstieg für Sie.

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Timon Gremmels

Die TU Darmstadt hat im vergangenen Jahr beschlossen, das Institut für Sportwissenschaften zu schließen. Davon ist auch das Lehramt betroffen, sodass Sport nicht mehr als Fach in einem Lehramtsstudiengang an der TU Darmstadt gewählt werden kann. Ein Lehramtsstudium mit dem Fach Sport kann aber nach wie vor an der Goethe-Universität in Frankfurt, aber auch in Gießen, in Marburg und Kassel studiert werden, also an vier von fünf Universitäten. Der Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik an der Goethe-Universität wird im Wintersemester 2026/27 ausgesetzt. Dies hat die GU eigenständig im Rahmen ihrer Hochschulautonomie entschieden und das HMWK lediglich in Kenntnis gesetzt. Es handelt sich dabei nicht um einen dezidierten Lehramtsstudiengang, weil es kein Master of Education ist, sondern um einen Studiengang mit dem Abschluss Master of Science. Der Lehramtsstudiengang mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftspädagogik und den Abschlüssen Bachelor of Education und Master of Education ist an der Universität Kassel angesiedelt.

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Frank Lortz

Vielen Dank, Herr Minister. – Daniel, noch einmal.

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Daniel May GRÜNE

Vielen Dank. – Wie bewertet denn die Landesregierung, dass Möglichkeiten zum Lehramtsstudium reduziert werden, während wir in einigen Fächern und Lehrämtern deutlichen Mangel an Lehrkräften haben?

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Timon Gremmels

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, auf der Grundlage des jetzt gültigen Hochschulgesetzes ist es möglich, dass sowohl die TU Darmstadt als auch die Goethe-Universität in Frankfurt dies eigenständig entscheiden können und das Ministerium lediglich in Kenntnis zu setzen haben.

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Frank Lortz

Vielen Dank. – Keine weiteren Fragen. Dann kommt die Frage 333. Kollegin Nina Eisenhardt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Nina Eisenhardt GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich frage die Landesregierung: Welche finanziellen Vorkehrungen hat sie für den Fall getroffen, dass Hessen im Exzellenzwettbewerb Ende der Woche Förderungen für Exzellenzuniversitäten einwirbt, um wahrscheinliche Kürzungen der Fördersumme des Bundes durch Landesmittel auszugleichen?

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Timon Gremmels

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Abgeordnete Eisenhardt, sehr geehrte Damen und Herren! Erst einmal möchte ich die Gelegenheit nutzen, um hervorzuheben, dass es ein riesiger Erfolg ist, dass gleich vier hessische Hochschulen in zwei Verbünden einen Antrag in der zweiten Förderlinie der Exzellenzstrategie einreichen konnten. Das ist herausragend und ein Novum in der Geschichte des Landes Hessen. Ich bin optimistisch, dass die hessischen Universitäten auch in dieser Förderrichtlinie erfolgreich sein werden, auch weil ich vor Ort bei der Begutachtung selbst miterlebt habe, mit welch großartigen Konzepten und Präsentationen die Universitäten die internationalen Gutachterinnen und Gutachter überzeugen konnten. Das war wirklich sehr beeindruckend. Wie gesagt, die Entscheidung fällt am Donnerstag und Freitag dieser Woche in Bonn. Bezüglich Ihrer Frage nach Kürzungen ist festzustellen, dass derzeit noch nicht feststeht, ob es bei den Förderungen in der zweiten Förderlinie überhaupt zu Kürzungen kommt oder, wenn ja, wie hoch diese ausfallen werden. Das hängt einerseits von der Zahl der Förderfälle ab, die der Bund und die Länder neu aufnehmen werden. Insgesamt können bis zu 15 Förderfälle aufgenommen werden, so die Regelung des Programms. Andererseits hängt es auch stark davon ab, welche Förderfälle aufgenommen werden, insbesondere von der Frage, ob mehr Verbünde oder mehr Anträge von Einzeluniversitäten gefördert werden; denn Verbünde können mehr beantragen und belasten das Gesamtbudget des Programms insofern stärker als Einzeluniversitäten. Das Land wird die Situation nach dem 2. Oktober analysieren. Sie können aber sicher sein, dass wir die Bedarfe Rahmen der Exzellenzstrategie fest im Blick haben sehr ernst nehmen. In der aktuellen Legislaturperiode des Hessischen tags haben wir bereits gezeigt, dass uns unsere Exzellenzstrategie sehr wichtig ist. Trotz der angespannten haltslage hat die Landesregierung dank des Haushaltsgesetzgebers den Universitäten für die Exzellenzstrategie hebliche Mittel bereitgestellt. Ich möchte Ihnen einmal zwei Zahlen in Erinnerung rufen. Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode hat diese desregierung den vier an der Exzellenzstrategie ten Universitäten insgesamt 9 Millionen Euro zur stützung im Wettbewerb bereitgestellt. Damit konnten schungsfelder erfolgreich ertüchtigt und Anträge in Förderlinien zielgerichtet vorbereitet werden. In diesen 9 Millionen Euro ist die Finanzierung des 25-prozentigen Länderanteils am Programm noch nicht einmal enthalten. Ich möchte darauf auch hinweisen, dass die gut 9 nen Euro freiwillige zusätzliche Leistungen des Hessen waren. Aus dem LOEWE-Programm haben den vier an der Exzellenzstrategie beteiligten Unis für den Wettbewerb zudem seit Beginn der Wahlperiode mehr als 25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das die Ausgangsposition dieser Universitäten im Wettbewerb erheblich verbessert. Hinzu kommen die regulären gungen aus dem LOEWE-Programm. Sie sehen also, Frau Abgeordnete Eisenhardt, dass wir Exzellenzstrategie fest im Blick haben. Die Exzellenzstrategie ist von großer Bedeutung für die gesamte Landesregierung. Und deswegen möchte ich Sie alle bitten, fest Daumen zu drücken für diesen Donnerstag und wenn die Entscheidung in Bonn fällt. (Vereinzelter Beifall)

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Frank Lortz

Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt kommt Herr Dr. bitte.

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Dr. Frank Grobe AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatsminister, verständlich hoffen wir alle, dass unsere hessischen schulen da auch gewinnen. Aber ich drehe jetzt einmal die vorhergehende Frage Was passiert, wenn wir einen negativen Bescheid men? Der Bund ist pleite, das Land ist pleite. Wo soll Geld für künftige Exzellenz herkommen?

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Timon Gremmels

Herr Abgeordneter Grobe, ich sehe derzeit überhaupt keinen Grund, schwarzzumalen. Ich bin sehr optimistisch, dass wir hier als Hessen erfolgreich reüssieren werden. Die beteiligten Hochschulen haben sich hervorragend auf dieim sen Wettbewerb vorbereitet. Sie haben sich hervorragend und präsentiert. Zusammen mit den Beschlüssen dieses Landtags – ich erinnere da an den gemeinsamen Antrag, den wir sowohl für den Verbund der Rhein-Main-Universitäten Landwie auch für Gießen-Marburg hier auf den Weg gebracht haben, von allen demokratischen Fraktionen, plus für die HausRhein-Main-Universität die Entscheidung der Landesregierung, ein gemeinsames Abkommen mit Rheinland-Pfalz zu erschließen – ist dies sehr unterstützend und findet sicherlich einfach auch bei den Gutachtern Anklang. Ich bin, wie gesagt, optimistisch, dass die Hochschulen Lanund die Landesregierung erfolgreich aus diesem Wettbebeteiligwerb hervorgehen werden. UnterForbeiden

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Frank Lortz

gut Vielen Dank, Herr Minister. – Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann rufe ich Frage 334 auf. Kollege Dr. Stefan Naas, MillioFDP. Stefan, bitte. Landes wir explizit Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich frage die Landesregiehat rung: BewilliWie viele Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel für Tankstellen wurden seit ihrer Einführung in Hessen festgestellt? die

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Frank Lortz

die Frau Staatssekretärin. Freitag, Ines Fröhlich, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Naas, die sogenannte 12-Uhr-Regel, die seit dem 1. April dieses Jahres gilt, bestimmt in § 2 KraftGrobe, stoffpreisanpassungsgesetz, dass die Preise für Benzin und Diesel nur einmal pro Kalendertag um 12 Uhr erhöht werden dürfen. Preissenkungen bleiben selbstverständlich weiterhin möglich. (Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten) – Unruselbsthe – Glockenzeichen) HochDie vorgenommenen Preisänderungen werden über die Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt erfasst und um: dann zur Prüfung an die zuständigen Landesbehörden weibekomtergegeben. Dabei müssen alle Kraftstoffpreisänderungen das der Sorten E5, E10 und Diesel der Tankstellen an die Markttransparenzstelle gemeldet werden. Für Hessen wurden in den Monaten April bis August insgesamt 47.200 Verstöße gegen die 12-Uhr-Regelung gemeldet. Unter Berücksichtigung zeitgleicher Preiserhöhungen mehrerer Kraftstoffarten verbleiben am Ende rund 18.400 Verstöße. Da davon rund 95 % nur wenige Minuten vor oder nach 12 Uhr erfolgten, stimmen derzeit die Länder – weil es nicht nur in Hessen so ist – Karenzzeiten für ein mögliches einheitliches Verwaltungshandeln ab, sodass die Frage der Bußgeldbewehrung auch einheitlich geklärt werden kann. Außerhalb dieser Karenzzeiten verblieben im gesamten Zeitraum genau 2.588 Verstöße, die entsprechend dem Ordnungswidrigkeitenrecht behandelt werden.

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Frank Lortz

Vielen Dank. – Der Kollege Klaus Gagel hat eine Zusatzfrage.

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Klaus Gagel AfD

Vielen Dank Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Fröhlich, wie bewertet denn die Landesregierung die Wirksamkeit der 12-Uhr-Regel?

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Frank Lortz

Frau Staatssekretärin. Ines Fröhlich, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Die Wirksamkeit bewerten wir relativ hoch. Warum? Weil wir nur die geringen Verstöße haben. Am Ende des Tages haben wir gerade, wie ich gesagt habe, 2.588 Verstöße in diesen ganzen Monaten von April bis August, die überhaupt geahndet werden. Insofern halten sich sehr viele daran. Deshalb schauen wir gerade über die Bund-LänderGruppe, inwiefern wir einheitliche Karenzzeiten bestimmen können, weil es verschiedene Ursachen haben kann, wenn es eine Minute davor oder eine Minute danach ist. Die werden sich genauer angeschaut, und dann werden die Schwellen für Ordnungswidrigkeiten erhöht. Es kann aber nicht sein, und das war immer die einheitliche Meinung der Landesregierung, dass man auf dem Rücken und zulasten der Pendlerinnen und Pendler und der normalen Privathaushalte hier die Preise nach oben treibt, um das Geschäft auszunutzen.

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Frank Lortz

Vielen Dank. – Zusatzfrage, Frau Kollegin Katy Walther, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Katy Walther GRÜNE

Ich habe noch eine Frage: Welche Einstellung vertritt denn die Landesregierung bei diesen Gesprächen? Denn es ist ja auch nicht so, wenn ich mir eine rote Ampel vorstelle, dass ich eine Minute später noch drüberfahren kann und da keinen Bußgeldbescheid kassiere. Also, welche Haltung tragen Sie denn als Hessische Landesregierung da vor? Sind Sie an der Stelle für eine Karenzregelung oder gegen eine Karenzregelung? – Danke schön. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Danke, eine Frage abgenommen!)

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Frank Lortz

Frau Staatssekretärin. Ines Fröhlich, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Unsere Haltung ist ganz klar, dass wir uns insgesamt mit den Ländern vereinbaren werden. Wir werden also einer bundesweiten, einheitlichen, transparenten Lösung nicht entgegenstehen, weil es keinen Sinn macht, wenn jeder einen Flickenteppich hat, Frau Walther. Auf der anderen Seite muss man sicher auch bedenken, dass es immer darum geht, dass diejenigen zur Bußgeldbewehrung oder zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren herangezogen werden, die die sogenannte Preishoheit haben. In Hessen sitzen nun einmal bekannterweise keine Mineralölkonzerne, sondern hier sind es lediglich die Tankstellen, die infrage kommen, also die Tankstellenbetreiber konkret, die in dem Moment, wenn sie diese Preise erhöht haben, die sogenannte Preishoheit haben. In dem Fall sind das sehr marginale Summen. Insofern stimmen wir uns sehr eng auch mit dem Bund und mit den anderen Ländern ab. Wir schauen aber natürlich, was ich gerade schon sehr eindeutig gesagt habe, dass wir hier nicht dem Vorschub bieten, dass Tankstellenbetreiber zulasten von Pendlerinnen und Pendlern einen Preiskampf betreiben oder ein Geschäft machen können. Das werden wir nicht unterstützen.

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Frank Lortz

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Jetzt habe ich Zusatzfragen vom Kollegen Gagel und von Frau Knell. Das geht aber nicht mehr. (Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) – Ja, langsam. Dr. Naas hat noch zwei Zusatzfragen, wenn er möchte. Die anderen zwei gehen nicht. Also, du hast das Wort. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten) beginnt seine Frage, das Mikrophon ist nicht eingeschaltet. – Zurufe: Mikro!) – Also, du musst einmal schauen, du drückst laufend irgendwo drauf, nur nicht richtig. Jetzt sei mal so lieb, und versuche es noch einmal. (Heiterkeit) Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ich bin Anfänger. (Zuruf) Also, herzlichen Dank, Herr Präsident, das einmal vorweg. – Frau Staatssekretärin, so richtig verstanden habe ich die Position nicht. Wenn ich sie einmal zusammenfasse, heißt es: Wir wollen einheitliche Lösungen, aber eine eigene Meinung haben wir eigentlich nicht dazu. – Ich würde Sie einmal fragen wollen, wie es jetzt eigentlich weitergeht; denn ich bin doch sehr überrascht. 2.588 Fälle, und zwar Fälle in Ihren Augen, eigentlich sind es ja 18.400. Da muss es ja jetzt ein Verfahren geben. Wie wickeln Sie das ab, und wie geht es da weiter? (Lisa Gnadl (SPD): Wie viele Fragen sind denn?)

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Frank Lortz

Frau Staatssekretärin. Ines Fröhlich, Staatssekretärin im Ministerium Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Noch einmal: In meinen Augen – und da haben wir, ich, die gleichen Augen, ohne Ihnen jetzt zu nahe zu wollen, Herr Dr. Naas – sind es 18.400 Fälle nicht 2.588 Fälle. Die 2.588 Fälle hatte ich vorhin klar als die Fälle benannt, gegen die bereits ein Ordnungswidrigkeitenverfahren läuft. Das sind also die, die bestimmt worden sind, dass sie zu Unrecht an der schraube gedreht haben, und da läuft bereits das Verfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht. Offen sind insgesamt 18.400 Fälle – nur, damit wir die Zahlen miteinander ren; das sind in meinen Augen genau die gleichen wie in Ihren Augen –, und hier geht es momentan dass man sich innerhalb der Länder und des Bundes auf ne Karenzzeitregel einigen möchte, damit man, wie eine einheitliche Vollzugspraxis hat. Diese Karenzzeit wird besprochen. Unsere Haltung noch einmal ganz klar: Das darf nicht um eine halbe de Karenzzeit gehen, sondern es kann maximal um Akzeptanz von wenigen Minuten gehen, also eine oder zwei Minuten. Nur, Herr Dr. Naas, das würde wirklich ganz gern den Fachleuten überlassen: Wie ist es beispielsweise möglich, dass eine Tankanzeige, sie eine Minute vor zwölf Uhr verändert wird, dann sächlich im Display und auch in der Abrechnung an Zapfsäulen wirksam wird, auch optisch wirksam wird? sind Kleinigkeiten; ich rede hier also, wie gesagt, über eine halbe Stunde oder eine Viertelstunde, weil bewusste Verstöße sind, sondern wirklich über die Was ist tolerabel? Das ist, wie gesagt, in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem sogenannten Bund-Länder-Ausschuss für dieses Kraftstoffpreisanpassungsgesetz noch im den, und dem möchte ich ungern vorweggehen. Unsere sition ist: so minimal wie überhaupt möglich und nicht Zeiträumen, wo absehbar ist oder unterstellt werden dass man das bewusst ausgehebelt hat.

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Frank Lortz

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Dr. Naas hat eine. Ja, dann auf. Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Herr Präsident, vielen Dank. – Mit welcher Höhe von geldern rechnen Sie denn? Denn wir sind uns doch glaube ich, dass diese Vorschrift streng ausgelegt und insofern irritiert mich so ein bisschen, dass wir an Stelle jetzt schon wieder über Karenzen sprechen.

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Frank Lortz

Frau Staatssekretärin. das Ines Fröhlich, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Über die Höhe des Bußgeldes wurde von Bundesseite noch nicht entschieden; denn auch das steht noch aus. Deshalb sind wir jetzt in diesem Verfahren, dass wir erstens die Karenzzeiten prüfen und zweitens eine Ansage brauchen, über welche Höhe der Bußgelder wir hier sprechen. Die für sind noch nicht festgelegt, da müssen wir noch die Entscheidung des Bundes abwarten. glaube

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Frank Lortz

treten und Vielen Dank. ganz Frage 335, Dr. Naas, FDP, bitte sehr. schon PreisDr. Stefan Naas (Freie Demokraten): diese Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Wir bleiben bei dem kläThema. Die Frage ist schon ein paar Tage alt, das vorweg. Fälle Ich frage die Landesregierung: darum, ei- Welche Position vertritt sie auf Bundesebene hinsichtlich gesagt, möglicher Steuersenkungen zur Entlastung der anhaltend hohen Spritpreise? auch StunVizepräsident Frank Lortz: eine Minute Frau Staatssekretärin. ich schnell Ines Fröhlich, Staatssekretärin im Ministerium für wenn Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen tatden Raum: Das Herr Präsident, Herr Dr. Naas, herzlichen Dank. – Der nicht Tankrabatt war eine wichtige und richtige Maßnahme aus das unserer Sicht, um die Menschen angesichts der außergeFrage: wöhnlich hohen Energiepreise kurzfristig zu entlasten. Gleichzeitig wollen wir als Hessische Landesregierung aber nicht dauerhaft hohe Preise allein durch staatliche Zuschüsse ausgleichen. Stattdessen arbeiten wir mit den anderen Ländern und dem Bund daran, wirksame InstruWermente zu finden, die außergewöhnliche und nicht nachvollPoin ziehbare Preissteigerungen begrenzen und andererseits dabei natürlich Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam kann, schützen. Deshalb sehen wir die Notwendigkeit, die Preisentwicklung bei Kraftstoffen genauer in den Blick zu nehmen und geeignete regulatorische Maßnahmen zu prüfen. Danoch zu können auch Modelle, wie beispielsweise eine Übergewinnsteuer, oder die staatlich festgelegten Höchstpreise, wie sie beispielsweise in Luxemburg angewendet werden, gehören. Wir stehen weiteren Maßnahmen, die als Vorschläge komBußmen, sehr offen gegenüber. Wir werden sie alle prüfen, einig, und wir stehen als Landesregierung dazu, wie ich schon wird, sagte, mit den anderen Ländern und dem Bund im engen der Austausch. Als Wirtschaftsressort selbst fordern wir zum Beispiel eine befristete Aussetzung der nationalen CO -Bepreisung für den Verkehrsbereich, zumindest solange die außergewöhnlich hohe Belastung etwa für Pendler und Pendlerinnen und Spediteure durch die hohen Marktpreise anhält.

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Frank Lortz

Vielen Dank. – Zusatzfrage, Kollege Klaus Gagel.

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Klaus Gagel AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Fröhlich, Sie haben mit Ihrer Antwort meine Frage fast schon beantwortet, aber ich stelle sie trotzdem. Herr Ministerpräsident Rhein hat sich im Bundesrat für eine temporäre Aussetzung der CO - Bepreisung ausgesprochen. Für welchen Zeitraum würde sich denn die Landesregierung einsetzen, in dem diese CO -Bepreisung ausgesetzt wird? Für einen Monat oder für ein halbes Jahr oder gar für einen noch längeren Zeitraum? Haben Sie da einen Überblick?

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Frank Lortz

Frau Staatssekretärin. Ines Fröhlich, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Herzlichen Dank, Herr Gagel, für Ihre Nachfrage. – Sie wissen, dass wir da nicht alleine im Boot sind, sondern Sie fragen hier konkret nach der Positionierung der Landesregierung. Die hatte ich, glaube ich, vorhin in der Tat schon beantwortet, wie Sie es sagen: nämlich, solange diese außergewöhnliche Belastung da ist, sowohl für die Pendlerinnen und Pendler als auch für die Spediteure, was uns gerade in Hessen auch extrem betrifft, so lange zumindest, ja. Wie weit der Bund bereit ist, da mitzugehen, müssen wir den Verhandlungen überlassen. Aber das ist unsere Positionierung.

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Frank Lortz

Vielen Dank. – Kollege Dr. Naas. Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Staatssekretärin, habe ich das eben richtig verstanden: Die Landesregierung befürwortet die Einführung einer Übergewinnsteuer? Das war eben in Ihrer Aufzählung enthalten.

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Frank Lortz

Warst du fertig? Denn du drückst laufend falsch. (Heiterkeit – Zurufe) Ich habe immer gedacht, ich verstehe es nicht. Aber gut. – Also, Frau Staatssekretärin. Ines Fröhlich, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Ich will nicht Herrn Dr. Naas nacheifern – zumindest nicht im Falsche-Tasten-Drücken. – Herr Naas, noch einmal: Ich habe vorhin gesagt, dass das mögliche Instrumente sein können. Ob eine Übergewinnsteuer wirklich sinnvoll ist oder nicht, ist doch eine Frage der Auswirkungen. Das prüft man. Wir haben der Bundesregierung sowohl über die Ministerkonferenzen als auch über die Bundesratsinitiative bzw. über die Entgegnung des Vorschlags der Bundesregierung genau die Prüfmittel mitgegeben. Wir haben die Ergebnisse noch nicht auf dem Tisch. Ich habe aber neben der Übergewinnsteuer auch andere Maßnahmen genannt, wie beispielsweise die Höchstpreisgrenze, wie sie gerade in Luxemburg angewandt wird. Man muss schauen, welches Instrument man noch ziehen kann. Wir sind für alle Maßnahmen, die wirksam sind und die zumindest in eigener Weise diese Preissteigerungen eindämmen können, oder ansonsten auch, wie ich schon gesagt habe, für befristete Entlastungen in der Steuererhebung, zumindest solange diese Situation anhält, damit wir die Entlastung haben.

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Frank Lortz

Vielen Dank. – Zusatzfrage, Kollege Andreas Lichert.

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Andreas Lichert AfD

Danke sehr, Herr Präsident. Danke sehr, Frau Staatssekretärin. – Wenn Sie ihn schon besteuern wollen, dann können Sie mir doch bestimmt die Frage beantworten: Was ist ein Übergewinn? (Heiterkeit Dr. Frank Grobe (AfD))

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Frank Lortz

Frau Staatssekretärin. Ines Fröhlich, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Sehen Sie es mir nach, ich bin keine Steuerrechtsexpertin. Dazu würde ich mich auch nie erklären, Herr Lichert. Übergewinnsteuer ist ein Begriff, der für alles verwendet wird, was man als Mehrgewinn aus einer Marktsituation herausholt, was also nicht durch die Entstehungskosten oder die Verarbeitungskosten, oder die weiteren Transportkosten begründet ist, mit einem normalen Gewinnaufschlag, der üblich ist, mit einer Marge, die man marktüblich hat. Es gibt verschiedene Branchen, die haben verschiedene Margen. Das werden Sie wissen. Alles das, was darüber hinausgeht, ist ein sogenannter Übergewinn. So wird er zumindest landläufig definiert. Dass man diesen Übergewinn besteuert, hat man schon einmal getan, zu Zeiten der Energiekrise. Es war ein wirksames Instrument. Genau das Gleiche sollte geprüft werden. Das ist zumindest die Bitte der Länder, dass der Bund prüft, inwiefern das in diesem Fall wirksam sein kann. Denn wir haben hier wenige Unternehmen, das sind in der Regel die Mineralölkonzerne, die bei der Prüfung überhaupt infrage kommen.

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Frank Lortz

Vielen Dank. – Letzte Zusatzfrage, Herr Dr. Naas, wenn er möchte. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ja!) – Dann fang an. Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Vielen Dank, Herr Präsident. – Also, dass wir von Übergewinnsteuer nichts halten, brauche ich nicht zu gen. Aber Sie haben gesagt, Sie prüfen. Was sind Ihre Kriterien und Ihre Maßstäbe bei dieser Prüfung? würden Sie eine Übergewinnsteuer befürworten?

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Frank Lortz

Frau Staatssekretärin. Ines Fröhlich, Staatssekretärin im Ministerium Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Wir prüfen nicht selbst, sondern wir haben die Bitte an Bund gegeben. Das habe ich vorhin schon sehr gesagt. Denn der Bund muss am Ende des Tages inwiefern er auch die rechtlichen Möglichkeiten hat, durchzusetzen. Es macht keinen Sinn, irgendetwas schreiben, was dann nicht durchsetzbar ist oder nicht die Anrechnung kommen kann. Insofern warten wir auf Ergebnisse des Bundes. Auch das habe ich vorhin einmal geäußert. Insofern ist das, leider Gottes, keine Antwort für Sie, Herr Dr. Naas. Ich glaube, wir uns beide gedulden, bis der Bund A und B ausgerechnet hat und in der Lage ist, uns als Ländern die Konsequenzen darzustellen. – Danke.

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Frank Lortz

Vielen Dank. Frage 337, Katy Walther, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Katy, bitte. Drück dreimal drauf, ja.

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Katy Walther GRÜNE

Ich frage die Landesregierung: Wann wird die nächste Aktualisierung der Übersicht Reaktivierung von Schienenstrecken für den Personenverkehr in Hessen erfolgen?

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Frank Lortz

Frau Staatssekretärin. Ines Fröhlich, Staatssekretärin im Ministerium Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Herr Präsident, sehr geehrte Frau Abgeordnete Die nächste Aktualisierung der Ihrerseits angefragten Übersicht zur Reaktivierung von Schienenstrecken für Personennahverkehr in Hessen wird voraussichtlich Oktober erfolgen. Der landesweite Überblick wird wie gewohnt, in der sogenannten „Übersicht zur vierung von Schienenstrecken für den Personenverkehr Hessen“ auf der Internetseite von Hessen Mobil veröffentlicht.

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Frank Lortz

Vielen Dank. – Kollege Dr. Naas. der sadenn Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Wann Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich bin heute in Fragelaune. (Zuruf: Wir merken es!) Bleibt es dabei, dass die Landesregierung die bisherige Politik der Vorgängerregierung in Ihrem Haus fortsetzt und die Reaktivierung vollumfänglich unterstützt? für

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Frank Lortz

Frau Staatssekretärin. den deutlich Ines Fröhlich, Staatssekretärin im Ministerium für schauen, Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen es Raum: festzuin Wie Sie wissen, haben wir konkret drei Schienenprojekte, die die wir bereits unterstützen. Das sind die Horlofftalbahn, schon die Lumdatalbahn und die Aartalbahn. Die haben wir auch neue kommuniziert. Bei den beiden erstgenannten haben wir müssen auch schon einige Fortschritte erreicht, die dann auch in dem aktuellen neuen Bericht, den Frau Walther angefragt hat, ersichtlich sein werden. Ich darf daran erinnern, dass bei der Horlofftalbahn mittlerweile der Planfeststellungsbeschluss für die Reaktivierung des Abschnittes zwischen Wölfersheim-Södel und Hungen vorliegt. Bei der Lumdatalbahn wurde die Entwurfsplanung abgeschlossen. Die darauf aufbauende Kosten-Nutzen-Berechnung ist positiv ausgefallen, sodass jetzt die Genehmigungsplanung erfolgen wird. Insofern sind das die beiden, die dazugekommen sind und die wir weiterhin betreiben werden.

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Frank Lortz

Vielen Dank. – Katy, noch einmal. zur

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Katy Walther GRÜNE

Danke schön, Herr Präsident. – Sichert die Landesregierung fest zu, dass die Landesmittel zur Verfügung stehen, um ausreichende Reaktivierungen von Schienenstrecken ohne Verzögerungen vornehmen zu können? für

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Frank Lortz

Frau Staatssekretärin. Walther! Ines Fröhlich, Staatssekretärin im Ministerium für den Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Ende Raum: dann, Reakti- Frau Walther, wie Sie wissen, haben wir dazu im März diein ses Jahres parallel zum Haushalt 2026 einen Änderungsantrag zur Verwendung der LuKIFG-Mittel eingebracht, die genau diese Finanzierung absichern.

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Frank Lortz

Vielen Dank. – Frau Kollegin Walther, du hast noch eine.

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Katy Walther GRÜNE

Ist die Landesregierung ebenfalls der Meinung, dass bei steigenden Betriebskosten und steigendem Bedarf an Fahrzeugen durch Schienenreaktivierungen ein Aufwuchs der Mittel für den schienengebundenen ÖPNV nötig ist?

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Frank Lortz

Frau Staatssekretärin. Ines Fröhlich, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Frau Walther, das ist eine, ich sage einmal, einfache Rechnung, die jeder relativ schnell machen kann. Natürlich sind da mehr Mittel notwendig. Die Frage ist nur: Sind sie wirklich nur dafür notwendig? Wir als Länder kämpfen jetzt wieder, mindestens, das weiß ich ganz konkret, seit dem Jahr 2019 – aber das war schon damals, Ende der Neunzigerjahre, so –, um die reguläre Anpassung der Regionalisierungsmittel. Dass das hochgradig unterfinanziert ist, wissen wir. Das ist nicht nur eine Frage der durch Reaktivierung neu in Betrieb zu nehmenden Strecken und der entsprechenden Fahrzeuge, die wir daraufstellen müssen. Das ist allerdings in Hessen, wie Sie auch wissen, Aufgabe der Träger und Verkehrsverbünde und nicht die der Landesregierung. Aber wir als Landesregierung kämpfen nach wie vor für die Erhöhung der Mittel.

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Frank Lortz

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Jetzt kommen wir zu Frage 338, Kollegin Julia Herz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte sehr, Julia.

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Julia Herz GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich frage die Landesregierung: Wie viele Grundschulen nehmen im Schuljahr 2026/2027 neu am Blockflötenprojekt der Landesregierung teil?

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Frank Lortz

Herr Kultusminister. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen: Hochgeschätzter Herr Präsident, Frau Abgeordnete Herz! Im Schuljahr 2026/2027 nehmen 35 Grundschulen neu an dem Blockflötenprojekt teil. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Wie viele?) – 35 Schulen zusätzlich.

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Frank Lortz

Vielen Dank. – Zusatzfrage, Frau Kollegin Herz, bitte.

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Julia Herz GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Minister, Sie sind mit 20 Schulen gestartet. Stimmen Sie meiner Aussage zu, dass jetzt 55 Schulen am Blockflötenprojekt der Landesregierung teilnehmen? (Heiterkeit – Unruhe)

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Frank Lortz

Herr Minister. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen: Herr Präsident! 35 Schulen nehmen zum Schuljahr 2026/2027 neu teil. Gestartet sind wir mit 20 Schulen, sodass wir abzüglich fünf Schulen, die ausgeschieden sind, jetzt bei 50 Schulen liegen. Das ist eine Zunahme um den Faktor 2,5 innerhalb eines Jahres. Aus 20 werden 50 Schulen. Ich finde, das ist ein sehr schöner Wert, der zeigt, wie vielfältig unser Angebot in der kulturellen Bildung ist.

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Frank Lortz

Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt habe ich eine Zusatzfrage von der Frau Kollegin Glanz. Mirjam Glanz, bitte sehr.

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Mirjam Glanz GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, wenn Sie jetzt sagen, wir haben eine Zunahme an Blockflötenunterricht an Schulen, können Sie sich sicherlich noch an die Kritik unter anderem der Fachverbände erinnern, die sich auf den Lehrkräftemangel an den Grundschulen berufen, aber auch auf die mangelnde Qualifikation der Lehrkräfte, die Blockflötenunterricht erteilen. Wie Sie vielleicht wissen, wenn Sie ein Instrument selbst spielen: Es erfordert sehr hohe Qualifikationen. Man muss sehr viel üben, aber man braucht auch Fachwissen, um diesen Unterricht zu vermitteln. Deswegen ist meine Frage: Wie teilt sich der Blockflötenunterricht auf? Wer wird von Fachpersonal unterrichtet, und wer macht das einfach so nebenbei als Grundschullehrer oder Grundschullehrerin?

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Frank Lortz

Herr Minister. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung Chancen: Frau Abgeordnete, das Projekt an den Schulen ist lig, und die Begeisterung, die tatsächlich da ist, an sem Projekt teilzunehmen, ist ganz offenkundig. Ansonsten würde sich nicht herumsprechen, dass es etwas Tolles Die Landesregierung unterstützt dieses Projekt. die neu einsteigen, bekommen für eine Grundausstattung 1.000 Euro. Diejenigen, die beispielsweise zusätzlich terial brauchen, bekommen einen weiteren Zuschuss laufenden Jahr von 50 Euro – ich korrigiere, einen schuss nicht von 50 Euro, sondern von 500 Euro. Ich will das noch einmal hinterlegen. Es ist nicht was Sie jetzt im Sinne von Bedarfen an Fachkräften hinterlegen versuchen, sondern es ist das, was die terung vor Ort tatsächlich ausmacht. Es ist ein Projekt, Zusatzangebot – ob die Lehrkräfte, die dort aktiv Musiklehrerin oder Musiklehrer sind oder nicht –, und qualitativ wertvoll. Ich habe mir das selbst anschauen nen. Die Schulen, die das machen, machen das aus tiefer fester Überzeugung, nämlich in dem Ansatz, dass le Bildung und musische Bildung etwas Wertvolles insbesondere in diesem frühen Alter, wenn die frühkindliche Bildung sich insbesondere durch Noten, Töne gemeinsames Musizieren ausprägt und die Begeisterung dafür wächst.

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Dr. Daniela Sommer

Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Dr. Grobe von der AfD. Bitte sehr.

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Dr. Frank Grobe AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatsminister, es gerade vor dem Hintergrund der desaströsen PISA-Ergebnisse in Hessen nicht sinnvoller, Fächer wie Mathematik und Deutsch zu fördern statt Blockflötenunterricht? (Lisa Gnadl (SPD): Aber das passiert doch! Wir ben doch das Bildungspaket beschlossen! – ruf Dr. Frank Grobe (AfD))

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Dr. Daniela Sommer

Herr Minister, bitte sehr. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung Chancen: Danke, Frau Präsidentin. – Ich will Ihnen Folgendes Herr Abgeordneter. Erstens. Die PISA-Ergebnisse hen sich auf ganz Deutschland und sind nicht fokussiert auf Hessen, erst einmal zur Einordnung. Insofern Sie, wenn Sie Bezug auf Bildungsstudien nehmen, wovon Sie reden. (Zuruf Dr. Frank Grobe (AfD)) Zweite Bemerkung. Die Landesregierung ist tatsächlich, wie so häufig, vor der Lage, und das, worauf PISA gewiesen hat, nämlich mehr Deutschunterricht, Fokus Mathe und digitale Bildung, ist exakt das, was wir und Bildungschancenpaket auf den Weg bringen, und übrigens exakt das, womit wir auch an der langen Linie einen großen Erfolg haben, nämlich mit mehr Deutschunterricht. freiwildie- Ich sage immer wieder aus tiefer und fester Überzeugung: Jede Unterrichtsstunde an hessischen Schulen ist auch eine Deutschstunde; denn die deutsche Sprache ist die Grundlaist. ge für gutes und erfolgreiches Lernen. Schulen, Ein letzter Satz zu Ihrer Nachfrage. Fakt ist, dass das Land Ma- Hessen trotz der von Ihnen immer wieder zitierten hohen im Migrationsquote das Bundesland ist, das die niedrigste AbZu- brecherquote sowohl bei den inländischen Schülerinnen und Schülern als auch denjenigen mit Migrationshintergrund hat. das, zu Insofern machen wir da sehr viel richtig, und die drei Begeis- Schwerpunkte, die das Bildungschancenpaket abbildet – Frau Gnadl hat gerade bewusst darauf hingewiesen –, setein werden, zen exakt die Akzente, die es braucht. ist (Beifall CDU und SPD) könVizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: und kulturelVielen Dank. – Die letzte Möglichkeit für eine Zusatzfrage sind, hat Frau Abgeordnete Herz. Bitte sehr. und

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Julia Herz GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass es diese 55 Schulen gibt. Mich würde interessieren, was genau die Landesregierung macht, außer zu vermelden, dass an diesen 50 oder 55 Schulen Blockflötenunterricht stattfindet. Denn es gab ja auch immer wieder die Meldung, dass die Fördervereine beauftragt wurden, die Blockflöten zu beschaffen, und Sie eigentlich nur Noten herumgeschickt haben, mit denen man dann einmal irgendwo Blockflötenunterricht machen wäre könnte. Deswegen die Frage: Was macht die Landesregierung in diesem Bereich, um die Grundschulen dabei zu unterstützen? haGegenVizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: Vielen Dank. – Das Wort hat wieder der Minister. Bitte sehr. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen: und Hochgeschätzte Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Herz! Ich hatte eben schon einmal darauf hingewiesen: Die Landesregierung unterstützt die teilnehmenden Schulen mit sagen, Mitteln. Diejenigen Schulen, die jetzt zum Schuljahr neu bezieeingestiegen sind, bekommen als Einstiegsprämie zur Anschaffung von Instrumenten 1.000 Euro, und diejenigen, sollten die schon dabei waren und die Bedarfe haben, bis zu 500 wissen, Euro. Insofern ist es eine substanzielle Unterstützung, und da sind entsprechende Mittel hinterlegt. Im Übrigen sind auch Mittel für Fortbildungen vorhanden, sodass auch an diesen hin- Aspekt gedacht worden ist. Auch diejenigen Lehrkräfte, auf die beispielsweise nicht das Fach Musik studiert haben, im haben die Möglichkeit, sich dort fortzubilden. Der Gesamtansatz ist ganz einfach: ein freiwilliges Projekt mit freiwilliger Teilnahme, aber mit einer substanziellen Unterstützung des Landes Hessen, und es ist, wenn Sie sich ein Bild vor Ort machen, hochgeschätzte Frau Abgeordnete Herz, tatsächlich auch sehr erfolgreich. Wenn Sie die Kinder in den jungen Tagen musizieren sehen, würden Sie sich mitfreuen, da bin ich mir sicher. (Vereinzelter Beifall CDU und SPD)

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Dr. Daniela Sommer

Vielen Dank, Herr Minister. Wir kommen zur Frage 339. Herr Abgeordneter Ewald hat das Wort. Bitte sehr.

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Andreas Ewald GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich frage die Landesregierung: Besteht bei LuKIFG-Mitteln für Kommunen ein Doppelförderungsverbot mit anderen Bundesprogrammen?

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Dr. Daniela Sommer

Für die Landesregierung spricht der Minister der Finanzen, Herr Prof. Dr. Lorz. Bitte schön.

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Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Ewald, Ihre Frage lässt sich zunächst mit einem Blick auf die zwischenzeitlich fortentwickelte bundesrechtliche Lage beantworten. Der Bund hat inzwischen rechtlich die Türe für eine Kombination von Mitteln nach dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz, bestens bekannt unter der Abkürzung LuKIFG, mit anderen Bundesförderprogrammen geöffnet, und die Hessische Landesregierung wird unsere hessischen Kommunen sicher nicht vor dieser geöffneten Tür stehen lassen. Lassen Sie mich das näher erläutern. Das LuKIFG selbst enthielt von Beginn an kein generelles Doppelförderungsverbot. Die eigentliche Schwierigkeit lag vielmehr in den Bestimmungen anderer Bundesförderprogramme. Dort können sich Vorgaben finden, die eine Kumulierung verschiedener Bundesmittel ausschließen oder bestimmte Anforderungen an die Finanzierung kommunaler Eigenanteile stellen, und das führte zu einer durchaus bemerkenswerten Situation. Der Bund stellt mit dem Sondervermögen erhebliche zusätzliche Mittel bereit, um Investitionen zu ermöglichen. Gleichzeitig bestand die Gefahr, dass die Regelungen bestehender Förderprogramme dazu führen könnten, dass gerade diese zusätzlichen Mittel nicht dort eingesetzt werden können, wo sie gemeinsam mit anderen Fördermitteln eine Investition erst ermöglichen oder jedenfalls erleichtern würden. Mit anderen Worten, wenn Sie mir eine Metapher gestatten: Man legte zusätzliche Schmuckstücke in die Schatulle, die sich aber – das kennen Sie, glaube ich, aus eigener Erfahrung – nicht ohne Weiteres mit allem kombinieren lassen, was bereits in der Schatulle ist. Erfreulicherweise hat der Bundesgesetzgeber jedoch auf diese missliche Lage reagiert. Die Bundesländer hatten sich über alle Parteigrenzen hinweg geschlossen und intensiv für die Einführung einer Regelung zur Sicherstellung der generellen Kombinierbarkeit der LuKIFG-Mittel eingesetzt. Durch Artikel 19 des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes des Bundes vom 22. Juli 2026 wurde das LuKIFG um einen § 4a ergänzt. Nach dieser Vorschrift können LuKIFG-Mittel jetzt wie eigene Haushaltsmittel der Länder und Kommunen bei Bundesförderungen eingesetzt werden. Doppelförderungsverbote des Bundes stehen dem nicht entgegen. Diese Regelung gilt mit Wirkung ab dem 24. Oktober 2025 und damit rückwirkend. Für mich gilt: Für unsere Kommunen darf nicht entscheidend sein, aus welchem Fördertopf die Mittel stammen, sondern dass sie effizient und in einem verständlichen Verfahren für die notwendigen Investitionen eingesetzt werden können. Aus diesem Grund bin ich der Bundesregierung sehr dankbar für die erfolgte Anpassung. Das zum Bund. Meine Damen und Herren, nun zu Hessen. Unser Hessisches Infrastrukturförderungsgesetz – auch das ist mittlerweile bestens unter der Abkürzung HIFG bekannt – wurde im März dieses Jahres verabschiedet. Da es sich eng an der Rechtslage auf Bundesebene orientiert, bildet es diese entsprechend ab, wie sie zum Verabschiedungszeitpunkt bestand. Wie ich Ihnen soeben geschildert habe, hat der Bund erfreulicherweise auf Länder und Kommunen gehört und das LuKIFG ergänzt. Diese gute Entwicklung auf Bundesebene, nämlich die Schaffung weiterer Kombinationsmöglichkeiten, wollen wir auch unseren hessischen Kommunen in entsprechender Weise ermöglichen. Deshalb haben die Kolleginnen und Kollegen meines Hauses die erforderliche Ergänzung des HIFG erarbeitet und sie mit den betroffenen Ressorts sowie mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Meine Damen und Herren, da wir unseren Kommunen bestmögliche Voraussetzungen bieten wollen, um Investitionen vorzunehmen, werden wir uns bereits in diesem Plenum mit der Änderung des HIFG befassen. Ich blicke dankend zu meinem Kollegen Manfred Pentz hinüber, dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung; denn diese Ergänzung des HIFG konnte noch in den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Zweiten Bürokratieabbaugesetz aufgenommen werden, der heute noch in erster Lesung in diesem Hohen Haus beraten wird. Konkret ist folgende Anpassung des HIFG vorgesehen: Die Regelung des § 4a LuKIFG soll nahezu wortgleich in das HIFG übernommen werden. Auch die vom Bund gewählte rückwirkende Geltung, also das Inkrafttreten zum 24. Oktober 2025, wird in Hessen – natürlich vorbehaltlich der Zustimmung dieses Hohen Hauses – übernommen werden. Darüber hinaus bedarf es allerdings noch einer Regelung, die auf Bundesebene nicht erforderlich ist, für den Fall, wenn sowohl das Ressort als auch die Kommune LuKIFGMittel zur Finanzierung derselben Maßnahme einsetzen möchten. Denken Sie dabei an Konstellationen, wie sie aktuell etwa bei der Kofinanzierung des Krankenhaustransformationsfonds auftreten können. Das Land nutzt zur Kofinanzierung der Investitionen Krankenhausträger LuKIFG-Mittel. Wenn nun die mune ihr Krankenhaus von dem verbleibenden Eigenanteil entlasten will und ebenfalls LuKIFG-Mittel einsetzen möchte, müssen diese beiden Finanzierungsstränge mengeführt werden. Auch dafür haben wir eine erarbeitet. So wird die Hessische Landesregierung Ihnen noch te einen sehr guten Vorschlag unterbreiten, der – so kann ich schon sagen – bei den Verbänden auf positive sonanz gestoßen ist. Damit unterstreicht die Landesregierung, dass ihr eine zügige und praxistaugliche Umsetzung für die Kommunen ein besonderes Anliegen ist.

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Dr. Daniela Sommer

Vielen Dank, Herr Minister. – Es wurden keine Zusatzfragen angemeldet. Wir nehmen noch die Frage 340 von Hans-Jürgen dran, die von der Abgeordneten Anders gestellt wird. sehr.

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Kathrin Anders GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Arbeit der Fach- und Vernetzungsstelle Gesundheitsförderung und Klimawandel in der schen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.

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Dr. Daniela Sommer

Das Wort hat nun die Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Staatsministerin Stolz, sehr. Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Gesundheit und Pflege: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Abgeordnete ders, die Fach- und Vernetzungsstelle Gesundheitsförderung wurde im Rahmen des Klimaplans Hessen im zember 2023 eingerichtet und setzt seitdem vielfältige Aktivitäten und Angebote an der Schnittstelle der heitsförderung und der Anpassung an die Folgen des mawandels um. Dazu gehören insbesondere Fachtage, Workshops, Erstellung von Infomaterialien sowie Beratungen zu schiedenen Themen wie etwa Hitzeschutz bzw. nale Hitzeaktionspläne, Klimakommunikation und sche Gesundheit. Aktuell ist eine Abfrage in Vorbereitung, wie insbesondere die kommunale Ebene die Arbeit Vernetzungsstelle einschätzt.

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Dr. Daniela Sommer

Vielen Dank. – Eine Zusatzfrage kommt von Kathrin ders, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte sehr. der Kathrin Anders (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): KomBei dieser Vielzahl an Aktivitäten, die insbesondere die Themen Hitze, Gesundheitsförderung und Folgen des Klimawandels betreffen: Inwieweit ist es verantwortbar, dass zusamdiese Stelle gestrichen wird und aufgrund der HaushaltslaLösung ge nicht mehr fortgeführt werden kann? heuVizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: viel ReFrau Staatsministerin, Sie haben erneut das Wort. Bitte sehr. Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Abgeordnete Anders! Mir ist eine Streichung bislang nicht bekannt. Wir haben lediglich gesagt, dass wir die Arbeit der Stelle überprüfen. Ich kann mir nur einen Reim darauf machen, Müller dass Sie dazu kommen, weil geplant ist, dass das Produkt Bitte im Haushalt gestrichen wird. Aber wir werden es unter dem Allgemeinansatz der HAGE sehen. Da sollte man keine voreiligen Schlüsse ziehen.

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Dr. Daniela Sommer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Zu einer erneuten Zusatzfrage hat sich Frau Anders zu Wort gemeldet. Bitte sehr.

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HessiKathrin Anders GRÜNE

V.? Ich entnehme das nicht dem Haushalt. Der Person, die diese Stelle ausfüllt, wurde bereits gekündigt, also die gibt es nicht mehr. Daher würde mich interessieren: Ist es Ihnen wichtig, dass diese Arbeit fortgesetzt wird und dass diese Stelle mit all den vielen Maßnahmen, die Sie vorher bitte genannt haben, weiter besetzt und erhalten bleibt?

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Dr. Daniela Sommer

Sport, Frau Ministerin, Sie haben das Wort. und AnDiana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege: DeSehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Abgeordnete Anders! Wie ich eben ausgeführt habe, überprüfen Gesundwir gerade, inwieweit zum Beispiel insbesondere die komKlimunale Ebene den Nutzen empfindet. Danach werden wir entscheiden. Es gibt keinerlei Vorwegnahme der Entscheidung. die verkommuVizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: psychiVielen Dank. – Weitere Zusatzfragen wurden nicht angeder meldet. Wir sind jetzt am Ende der Fragestunde und haben die Fragestunde damit abgehalten. (Die Frage 347 und die Antwort der LandesregieAn- rung sind als Anlage beigefügt. Die Fragen 342 bis 346 und 348 bis 351 sollen auf Wunsch der Frage- stellerinnen und Fragesteller in der nächsten Fragestunde beantwortet werden.) Auf der Besuchertribüne möchte ich ganz herzlich den Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes, Herrn Becker, unter uns begrüßen. Seien Sie uns willkommen. (Allgemeiner Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027) – Drucks. 21/5178 – gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 19: Antrag Fraktion der Freien Demokraten Hessen zukunftsfest aufstellen – Strukturreformen als Grundlage einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung – Drucks. 21/4936 – Wir rufen diesen Gesetzentwurf und diesen Antrag gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 31 auf: Antrag Landesregierung Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2026 bis – Drucks. 21/5215 – Vereinbarte Redezeit sind 15 Minuten. Zunächst hat die Landesregierung das Wort. Es spricht der Minister der Finanzen. Herr Prof. Dr. Lorz, bitte sehr.

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Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Haushalt unseres Landes aufzustellen, ähnelt aktuell einer mehrtägigen Wanderung in den Bergen. Anspruchsvolle Pfade führen uns durch steiles, unwegsames Gelände, doch unser Ziel bleibt der Gipfel. Der Haushalt für das Jahr 2027 ist ganz in diesem Sinne eine weitere entscheidende Etappe auf dem Weg, Hessen in herausfordernden Zeiten resilient und zukunftsfähig zu machen. Dafür ist diese Koalition vor gut zweieinhalb Jahren angetreten. (Beifall CDU und SPD) Schon die erste Hälfte dieser Legislaturperiode war ein Aufstieg durch schwieriges Terrain, aber wir als Landesregierung begreifen diesen anspruchsvollen Aufstieg als Chance, auch unter diesen Rahmenbedingungen unser Land aktiv zu gestalten. (Zuruf Dr. Frank Grobe (AfD)) Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Wirtschaft leidet seit über sechs Jahren an einer anhaltenden Wachstumsschwäche. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik mussten wir so lange mit solchen Bedingungen zurechtkommen: einer Mischung aus Rezession und zäher Stagnation. (Zuruf AfD: Selbst schuld!) Zusätzlich kämpft die deutsche Wirtschaft mit strukturellen Schwächen wie dem demografischen Wandel, anhaltend hohen Energiepreisen und der sinkenden Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt. Das hat dazu geführt, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt heute kaum höher liegt als Ende 2019. (Dr. Frank Grobe (AfD): Warum ist das bei den anderen nicht so?) Wenn die Wirtschaft schwächelt, zieht nicht nur, aber eben auch über dem hessischen Landeshaushalt ein Gewitter auf. Einen Schirm, der so groß wäre, um uns vor diesem Gewitter zu schützen, können wir gar nicht aufspannen. Das ausbleibende Wachstum führt dauerhaft zu geringeren Steuereinnahmen. Hinzu kommen die Auswirkungen der Steuersenkungen der letzten Jahre. Diese waren und sind richtig – wir brauchen zur Wachstumsbelebung sogar mehr davon –, aber sie schmälern natürlich unsere Einnahmen zusätzlich. Darin zeigt sich die ambivalente Rolle eines Finanzministers, der sich immer in einem Spannungsfeld von weiteren notwendigen Impulsen für die Wirtschaft durch Steuersenkungen einerseits und den damit verbundenen Steuermindereinnahmen andererseits befindet. Hessens Wirtschaft ist im ersten Halbjahr 2026 um 1,8 % gewachsen. Das liegt weit über dem Bundesdurchschnitt und unterstreicht, wie erfolgreich die Politik dieser Landesregierung ist. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Aber die zuletzt etwas positiver ausfallenden Wachstumsprognosen können jederzeit durch geopolitische Ereignisse ausgebremst werden, wie etwa zu Jahresbeginn durch den Iran-Krieg. Daran zeigt sich ganz deutlich, dass die Finanzpolitik heute mehr denn je auch Geopolitik ist. Wir müssen konstatieren: Die Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen sind vorerst vorbei. Wir sollten nicht darauf setzen, dass es in absehbarer Zeit zu einer durchgreifenden Verbesserung kommt. Diese Route zum Gipfel bleibt uns also versperrt. Wir müssen einen anderen Weg finden. Dazu komme ich gleich. Neben den fehlenden Steuereinnahmen sind wir als Land zugleich mit strukturellen Mehrbelastungen in Form immer weiter steigender Ausgaben konfrontiert. Unsere Kosten steigen infolge der hohen Inflation. Die Zinsen kennen ebenso wie die Zahlungen in den Finanzkraftausgleich zwischen den Ländern im Moment nur eine Richtung: nach oben. Es gibt Mehrausgaben, die wir als Land nicht abwenden können und nicht abwenden werden. Wenn beispielsweise die Zahl der Schülerinnen und Schüler steigt, dann bekommen die Schulen natürlich mehr Lehrerinnen und Lehrer, auch wenn das ebenfalls kostet. Im Haushalt für das Jahr 2027 sind allein dafür 55 Millionen Euro vorgesehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, man könnte sagen: Uns bläst auf unserer Wanderung ein strammer Wind ins Gesicht. Da uns die äußeren Umstände keine Pause gönnen, müssen wir uns mit dem Haushaltsentwurf 2027 auf unserem Weg nach oben noch besser schützen. Das heißt, wir wägen noch bewusster zwischen der notwendigen Konsolidierung auf der einen Seite und den gezielten inhaltlichen Schwerpunktsetzungen auf der anderen Seite ab. Ganz konkret: Wir sparen zuerst bei uns selbst. Dazu tet jedes Ressort seinen Einsparbeitrag. Dafür drehen in mühseliger Kleinstarbeit jeden Stein um. Das ist Sisyphosarbeit, die allerdings, darauf setze ich, anders in der Sage, von Erfolg gekrönt sein wird. Ich nenne Ihnen ein Beispiel. Mit dem Haushalt 2027 den wir die Finanzhilfen stabilisieren. Das ist ein wichtiges Etappenziel. Doch wir müssen uns weiterhin fragen: jedes lieb gewonnene Förderprogramm wirklich nötig? Genau deshalb nimmt unsere Fördermittelkommission bestehenden Programme unter die Lupe. Ihre Ergebnisse werden uns schon bald helfen, noch besser abwägen können, welche Förderprogramme wir uns in Zukunft leisten können und wollen. Das werden ganz sicher alle derzeit existierenden sein. Ich will ein zweites, wesentliches Beispiel nennen. dank der Möglichkeiten der Digitalisierung konnten beim Personal den anhaltenden Stellenaufwuchs der gangenen Jahre stoppen. Dazu trägt auch die abgestufte Stellenwiederbesetzungssperre in der Landesverwaltung bei. 2027 wird es weniger Stellen in der Landesverwaltung als im Vorjahr geben. Ein Anfang ist gemacht, die Richtung stimmt. Vor bei den GRÜNEN wird immer gerne die Bilanz mit 48 unter dem Strich verbleibenden oder wie vielen gezogen. Aber der Rückgang ist viel größer. Der Rückgang würde auch viel sichtbarer werden, wenn wir nicht stetig steigenden Bedarf an zusätzlichen Lehrkräften die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler zu verzeichnen hätten. Dass wir trotzdem in der Bilanz einen Rückgang zu verzeichnen haben, zeigt, wie groß unsere Konsolidierungsanstrengungen bereits sind bzw. welche Früchte anderenorts getragen haben. (Beifall CDU und SPD) Doch eines ist mir bei allen Sparzwängen wichtig: Konsolidieren dürfen wir nicht nur den nächsten betrachten, sondern müssen den ganzen Weg im Blick halten. Dieser Grundsatz spiegelt sich vor allem in Entscheidung wider, die Schulen, die Polizei und die tiz, soweit sie unmittelbar für die Bürgerinnen bzw. die Bürger arbeiten, von der Wiederbesetzungssperre zunehmen. Das zeigt sich aber auch in den inhaltlichen Schwerpunkten des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2027. Im unserer engen finanziellen Möglichkeiten sind unsere kunftsthemen die Bildung, die Stärkung des Wirtschaftsstandorts und die Investitionen in die Infrastruktur. Für Bildung, unser wichtigster Proviant beim Aufstieg zur kunftsfähigkeit, nehmen wir im Haushaltsjahr 2027 Milliarden Euro in die Hand. Das ist ein Plus von über Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2026 und erneut höchste Bildungsetat, den Hessen jemals hatte. Vor allem aber stärken wir mit dem neuen Bildungschancenpaket mit über 50 Millionen Euro den Erwerb grundlegenden Kompetenzen der hessischen Schülerinnen und Schüler in Mathematik und Deutsch. (Vereinzelter Beifall CDU und SPD) – Das ist einen Applaus wert. Das ist wahr. Wir fördern zudem ihre digitalen Fähigkeiten und dafür, dass die Schulen mit schwierigen sozialen gangsbedingungen mehr Lehrerinnen und Lehrer leis- Auch für die Ausweitung des Ganztagsangebots und die wir steigende Zahl der Schüler werden wir die entsprecheneine den personellen Ressourcen zur Verfügung stellen. Das ist als Priorisierung, wie sie diese Landesregierung versteht. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) werForschung und Lehre profitieren von einem Hochschulpakt, durch den die Hochschulen insbesondere ab dem Jahr Ist – 2028 mit deutlich steigenden Mitteln von über 2,6 Milliarden Euro pro Jahr rechnen können. Um den Standort die Hessen darüber hinaus zu stärken, setzen wir gezielt auf zu Innovationen und auf die Digitalisierung. Wir investieren im Jahr 2027 über 4 Milliarden Euro in die Infrastruktur noch unseres Landes. Das ist ein Rekord. Das ist angesichts der nicht aktuellen Lage alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Das zeigt, wie wir unser Land aktiv noch besser gestalten Auch wollen und werden. wir Die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes sind daverbei von entscheidender Bedeutung. Sie helfen, unser Land weiterhin zu modernisieren. Dafür möchte ich dem Bund ausdrücklich danken. (Vereinzelter Beifall CDU und SPD) allem – Auch das ist einen Applaus wert. – Wir werden die den Mittel rasch auf die Straße bringen, um die öffentliche Stellen Infrastruktur zu stärken und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Neben den Investitionen in die Bildung und in einen die Infrastruktur fördern wir aktiv die Zukunftstechnologifür en. Mit einer konsequenten Staatsmodernisierung steigern wir die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Hessen, sei es durch die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltungsleistungen, durch den besseren Austausch der Daten oder sie durch das zweite umfangreiche Bürokratieabbaugesetz, auf das ich mich, wie Sie vorhin schon gemerkt haben, schon den ganzen Tag freue. Beim Weitere Bürokratieabbaugesetze werden sicherlich folgen. Schritt Denn der Bürokratieberg, um die Metapher vom Anfang be- der Rede aufzugreifen, ist mindestens so hoch wie die Ausunserer wirkungen der aktuellen wirtschaftlichen Lage in DeutschJus- land. für Angesichts neuer Bedrohungen stärken wir schließlich eiausne weitere Kernaufgabe des Staates, die innere Sicherheit. Wir investieren in die Drohnenabwehr, den Katastrophenschutz und die Cybersicherheit. Außerdem erhält die hesRahmen sische Justiz mehr Personal für die Überwachung der elekZutronischen Fußfessel und im Rahmen des Paktes für den Rechtsstaat. Zusammengenommen sind das insgesamt 3,6 die Milliarden Euro für noch mehr Sicherheit, Ordnung und ZuRecht in Hessen. 6,5 Last, but not least: Wir bleiben mit dem Zukunftspakt under serem gegebenen Versprechen treu, auch bei Gegenwind ein verlässlicher Partner unserer Kommunen zu sein. Die Kommunen sind sozusagen unsere Seilschaft in den Bergen. Sie sind es, die den Bürgerinnen und Bürgern täglich der begegnen, in der Kinderbetreuung, in den Schwimmbädern oder bei der Müllabfuhr. Sie sind es, die in den letzten Jahren finanziell besonders unter Druck geraten sind. Wir aber wissen: Wenn die Kommunen schwächeln, leidet das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat insgesamt. Diesem Vertrauensverlust entgegenzutreten, ersorgen scheint mir auch im Licht der aktuellen gesellschaftlichen Aus- Entwicklungen als die Kernaufgabe aller demokratischen erhalten. Regierungen und Parteien. (Beifall CDU und SPD) Deshalb steigern wir die Unterstützung unserer Kommunen trotz knapper Kassen weiterhin, wie versprochen. Der Kommunale Finanzausgleich liegt 2027 erstmals über 7,5 Milliarden Euro. Vor allem aber konnte die Ministerpräsidentenkonferenz unter der maßgeblichen Mitwirkung unseres Ministerpräsidenten zuletzt gegenüber dem Bund durchsetzen, dass zwischen dem Bund und den Kommunen zumindest häufiger das gilt, was wir bereits heute den Kommunen bei Landesthemen ohne Einschränkung zusichern: Wer etwas bestellt, der muss es auch bezahlen. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir müssen beim Thema Konnexität gegenüber dem Bund am Ball bleiben. Denn die schwierige Haushaltslage der Kommunen lässt sich mithilfe von Zuwendungen des Landes nicht lösen. Alles, was wir geben, kann nur zu wenig sein. Die Lösung kann immer nur auf der Ausgabenseite liegen. Da werden die zentralen Stellschrauben auf Bundesebene gedreht. Lassen Sie mich nun noch auf die großen Zahlen des Haushaltsentwurfs eingehen. Er sieht für das Jahr 2027 Einnahmen in Höhe von rund 39,3 Milliarden Euro vor. Das ist ein Anstieg um 5,1 % gegenüber dem Soll des Jahres 2026. Unsere Steuereinnahmen aber liegen unterhalb der im letzten Herbst prognostizierten Werte. Da ist das Wirtschaftswachstum nämlich noch nicht angekommen. Die sonstigen Einnahmen des Landes steigen vor allem durch die Bundesmittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur. Aber immerhin ermöglichen diese Mittel es uns, die Investitionen im Vergleich zum Vorjahr kräftig zu steigern. Sie liegen mit 4,3 Milliarden Euro um mehr als 15 % über dem aktuellen Niveau, und die Investitionsausgabenquote steigt auf 10,3 %. (Beifall CDU und SPD) Das zeigt, dass wir die Zukunft fest im Blick behalten. Aber es gibt auch weniger erfreuliche Aspekte. Weniger erfreulich ist etwa, dass auch die Zinsausgaben weiter wachsen. Im Jahr 2027 werden sie rund 1,4 Milliarden Euro betragen. Darin spiegeln sich das deutlich steigende Zinsniveau, aber natürlich auch die steigende Verschuldung wider. Hessen ist hier kein Einzelfall. Alle öffentlichen Haushalte leiden darunter, dass die Ära der niedrigen Zinsen vorbei ist, und auf unserer Wanderung ist das ein erheblicher Ballast. Deswegen können die Einnahmen im Haushalt 2027 die Ausgaben nicht decken, wenngleich die Lücke, immerhin, im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgeht. Die Einnahmen sind also stärker gewachsen als die Ausgaben. Das ist ein gutes Zeichen, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden. Dennoch müssen wir die Differenz durch eine Nettokreditaufnahme in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro und einen weiteren Rückgriff auf die Rücklagen des Landes schließen. Lassen Sie mich deswegen eines betonen: Wir können diesen Weg nicht jedes Jahr gehen und an der Grenze der Schuldenbremse operieren. Wir müssen auf eine konsequente Konsolidierung und vor allem auf mehr Wirtschaftswachstum setzen. Ohne Wachstum laufen selbst wir Gefahr, dass wir langfristig unsere fiskalische Standfestigkeit verlieren. Diese Standfestigkeit könnte übrigens besser sein, wenn wir nicht Jahr für Jahr mehr Geld an andere Bundesländer abgeben müssten. (Beifall CDU und Stephan Grüger (SPD) – Volker

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Richter AfD

Wie heißt noch mal der Bürgermeister von Hamburg? – Zuruf Robert Lambrou (AfD)) Im Jahr 2027 zahlt Hessen voraussichtlich über 4 Milliarden Euro in den Finanzkraftausgleich. Unsere Zahlung im Jahr 2027 ist damit mehr als doppelt so hoch wie unsere Nettokreditaufnahme. Damit ist ja schon klar, dass wir ohne den Finanzkraftausgleich, wenn wir nur die Hälfte der Verpflichtungen tragen müssten, gänzlich ohne neue Schulden auskämen. Ich könnte dazu jetzt noch viel sagen. Aber da wir uns am Donnerstag in einer anderen Debatte wieder über den Finanzkraftausgleich unterhalten werden, spare ich mir den Ärger darüber mit Blick auf die Zeit bis übermorgen auf. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Sie sprechen also dazu? Gut!) Die aktuelle Finanzplanung bis 2030 zeigt, dass die Lage des Landeshaushalts trotz aller Konsolidierungsanstrengungen schwierig bleibt. In den aktuellen Planungen besteht für die kommenden Jahre ein offener Handlungsbedarf in Milliardenhöhe. Das Land steht also auch in den kommenden Jahren vor der Herkulesaufgabe, die veränderten Einnahmeperspektiven mit den hohen und weiter aufwachsenden Bedarfen auf der Ausgabenseite in Einklang zu bringen. Wir müssen sozusagen, wie Sisyphos, den ich heute auch schon einmal zitiert habe, den Stein erneut den Berg hinaufrollen. Das bedeutet, wir müssen in den kommenden Jahren noch stärker priorisieren, um handlungsfähig zu bleiben. Wir müssen noch stärker abwägen, welche Ausgaben wir uns noch leisten können. Dafür setzt die Landesregierung auf eine mittelfristig angelegte ambitionierte Modernisierungsagenda, die Wege und Lösungen identifiziert, wie wir uns auch in Zukunft für all die Herausforderungen rüsten können, die noch kommen werden.

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Dr. Daniela Sommer

Ich darf Sie an die Redezeit der Fraktionen erinnern.

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Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Vielen Dank. Ich werde sofort zum Schluss kommen, Frau Präsidentin. – All diejenigen, die jetzt wieder sagen werden – wie die Opposition in dieser Debatte mit Sicherheit gleich auch –, dass wir zu wenig, zu viel oder an den falschen Stellen sparen, fordere ich auf, realistische – ich betone: realistische – Vorschläge zu machen, wie sie es besser machen würden. Ich bin sehr gespannt. (Beifall CDU und vereinzelt SPD – Dr. Frank Grobe (AfD): Mit Sicherheit!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Resilient und zukunftsfähig, so habe ich den Haushalt 2027 zu Beginn meiner Rede beschrieben. Er ist resilient, weil er aus vielen Richtungen unter Druck steht und wir Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Vereinen trotzdem weiterhin ein hohes Leistungsniveau bieten. Er ist zukunftsfähig, weil wir gerade in schwierigen Zeiten etwa mit dem Bildungschancenpaket und den Rekordinvestitionen dafür sorgen, dass Hessen ein starker Wirtschaftsstandort bleibt. Lassen Sie mich das mit einem Zitat unseres Ministerpräsidenten aus diesem Hohen Hause untermauern: „Seit 2024 – dem Amtsantritt unserer Landesregierung – haben Unternehmen Großinvestitionen mehr als 25 Milliarden Euro in Hessen angekündigt oder umgesetzt – unter anderem in den selbranchen Pharma, Industrie, Rechenzentren, fahrt und Logistik.“ (Vereinzelter Beifall CDU) Das bedeutet, den Aufstieg, den wir in der Finanzpolitik mit dem Nachtragshaushalt 2024 begonnen haben, wir jetzt fort. Das Gelände ist steil, wir haben Gegenwind, wir schwierige Wetterbedingungen. Aber diese Landesregierung verfolgt eine klare Route und hat den nötigen gen Atem, um den Berg weiter hinaufzuklettern und Bedarf auch zusätzliche Absicherungen vorzunehmen. nächsten Etappen werden vermutlich noch steiler als bisherigen. Doch mit dem Haushalt 2027 investieren in die Resilienz und die Zukunftsfähigkeit unseres um auch diese Wegstrecken erfolgreich zu meistern. diesem Weg ist dieser Haushaltsentwurf ein wichtiger lenstein. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall CDU und SPD)

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Dr. Daniela Sommer

Vielen Dank, Herr Staatsminister Lorz. Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, dass wir Rednerreihenfolge festgelegt haben: Zuerst spricht der Landesregierung die AfD, dann die SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Freien Demokraten, die CDU, zuletzt haben die fraktionslosen Abgeordneten die lichkeit, sich zu Wort zu melden. Zunächst hat sich der Abgeordnete Bausch von der zu Wort gemeldet. Herr Bausch, Sie haben das Wort. sehr.

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Roman Bausch AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen Herren Abgeordnete! Nachdem wir bei der Einbringungsrede des Finanzministers im letzten Jahr befürchten ten, dass er uns mit auf den Meeresgrund nimmt, sind luftige Höhen – vermutlich auf dem eigenen Schuldenberg – das Ziel. Aber hier ist Vorsicht geboten; denn die Luft wird mit weiteren Milliarde und jedem Zinsanstieg dünner. man sich immer weiter ohne Pause auf der Schuldenspirale nach oben schraubt, hilft es kaum, dabei „resilient zukunftsfähig“ zu sein. Bezogen auf den Haushalt 2027 der Slogan wohl so zu verstehen, dass die konsumtiven Ausgaben auf dem Vorjahresniveau verbleiben und zeitig investiert wird, beides natürlich schuldenfinanziert. Wobei der Zuhörer natürlich längst weiß, dass die unter Investitionen immer gerade das versteht, was ihr fällt, und nicht unbedingt das, was einmal Rendite bringt. (Beifall AfD) Die in der Präsentation des Finanzministeriums in diesem Zusammenhang gebrauchten Phrasen „fit für die Zukunft machen“ und „gestärkt aus der Krise hervorgehen“ sind daher vermutlich nicht wirklich treffend gewählt. (Beifall Dr. Frank Grobe (AfD)) Herr Prof. Lorz, Sie tragen seit dem Jahr 2014 als Minister von durchgängig Verantwortung in Hessischen LandesregierunSchlüs- gen, und seit 2014 wurden 25.353 zusätzliche Stellen in der Landesverwaltung geschaffen – wenn das kein Zufall Luftist. (Zurufe AfD: Hört, hört!) Wie uns eine Kleine Anfrage der Kollegin Schardt-Sauer verrät, hat Ihre persönliche schwarze Null der Stellen allein setzen zwischen 2024 und 2025 zur Neuschaffung von 172 Stellen in der Staatskanzlei und in den Ministerien geführt. haben Gleichzeitig wurden 84 Stellen aus nachgeordneten Behörden, also vom Bürger weg, in die Ministerien und damit in lan- die Staatskanzlei verlagert. Nun werden ganze 47 Stellen bei abgebaut – 47. Was die Landesregierung hier als KonsoDie lidierung zu verkaufen versucht, kann nur ein schlechter die Witz sein. wir (Beifall AfD) Landes, Auf Laut den Unterlagen aus der Pressekonferenz des FinanzMei- ministeriums sollen sich die Konsolidierungsanstrengungen des Landes ebenfalls bei den Sachausgaben und den Finanzhilfen zeigen. Leider, leider werde der Erfolg aber durch überproportional wachsende Ausgaben für Zinsen und Personal überdeckt. Tatsächlich braucht es die gar nicht, es reicht der Jahresabgleich. Legt man nämlich nicht, wie das Finanzministerium, die durchschnittliche Entwicklung von 2025 bis 2027 eine zugrunde, sondern schaut darauf, was sich tatsächlich zwinach schen 2026 und 2027 verändert, überdeckt dies schon den vermeintlichen Erfolg. Tatsächlich fallen die Ausgaben für und die Finanzhilfen nicht um 1,6 %, sondern sie steigen leicht. Mög- Auch die Verwaltungsausgaben erklimmen im Jahr 2027 ein neues Niveau, sie steigen gegenüber dem Vorjahr um 2,3 %. AfD Bitte Der letzte Joker der Landesregierung, den sie bei der Konsolidierung ins Feld führt, sind die Zuschüsse an die Landesgesellschaften, und zwar sollen diese – ganz wichtig – womöglich reduziert werden. Das ist ein bisschen wenig; denn gleichzeitig steigen gegenüber dem Vorjahr die Ausgaben für die soziale Wohnraumförderung auf über 330 und Millionen Euro. Zu allem Überfluss leisten wir uns auch noch 1 Milliarde Euro für Klimaschutz und Klimaanpasmusssungen. Interessant ist, dass die Unterlagen aus der Presnun sekonferenz mit dem Satz enden, solide Finanzen seien kein Selbstzweck, sondern „dienen den Menschen, eröffnen neue Chancen und sichern Hessen als starken, lebensjeder werten Standort“. Wenn Da fühlt man sich direkt ein klein wenig gegaslightet, schließlich wird hier insinuiert, dass bittere Pillen verabund reicht wurden und die Landesregierung ihrer Pflicht zur ist Aufgabenpriorisierung nachgekommen wäre. Das ist aber nicht der Fall. Tatsächlich wird die längst überfällige Abgleichwägung, welche Ausgaben sich das Land noch leisten kann, ein weiteres Mal auf unbestimmte Zeit verschoben. Politik ge- (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Heute beraten wir allerdings nicht die Einbringung des Haushalts für das erste Nach-Corona-Jahr 2023. Wir sprechen gerade zum Haushalt des Jahres 2027, und das dürfte somit der achte Haushalt sein, den wir mit einem Milliardendefizit auf den Weg bringen. Trotzdem schöpft die Landesregierung, von allen Mahnungen unbeeindruckt, ihre strukturelle Verschuldungsmöglichkeit im Haushalt 2027 in Gänze aus und nimmt damit vollkommen ungeniert, losgelöst von der konjunkturellen Entwicklung, zusätzliche Schulden auf. Unverständlich ist, dass im Jahr 2027 eine Verschuldung in Höhe von 1,7 Milliarden Euro notwendig sein soll, wenngleich die prognostizierten Steuereinnahmen gegenüber dem Vorjahr um sage und schreibe 5,7 % steigen und zudem 278 Millionen Euro aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden – nicht zu vergessen, dass sich Hessen über das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz noch einmal 326 Millionen Euro schuldenfinanziert vom Bund zustecken lässt. Allein die schwarz-rote Landesregierung wird bis Ende des kommenden Haushaltsjahres seit ihrem Antritt im Jahr 2024 zusätzliche Kreditmarktschulden in Höhe von 7,4 Milliarden Euro aufgehäuft haben. Da die Höhe des Zinsdienstes nicht nur am Umfang der aufgenommenen Kredite, sondern auch am Zinsniveau hängt, wird für den Ausgleich künftiger Haushalte die Entwicklung der Zinsen ganz entscheidend sein. Deutschland, aber auch Hessen haben sich sehenden Auges in die Hände der Finanzmärkte begeben. Im Jahr 2027 sollen knapp 1,5 Milliarden Euro für Zinsen aufgewendet werden, was bereits einem Anteil der Zinsausgaben an den Steuereinnahmen des Landes von 4 % entspricht. Bis 2030 werden es wohl 2 Milliarden Euro bzw. 6 % sein. Folglich wird es immer schwerer werden, sich dem Sog aus Zinsen und neuen Defiziten zu entziehen. (Beifall AfD) Sicher ist, dass nachfolgende Generationen einen hohen Preis für das leichtfertige Ausgabeverhalten der aktuellen Landesregierung zahlen werden; denn, doppisch betrachtet, also unter Einbeziehung der bereits eingegangenen Verpflichtungen, sieht die Zukunft Hessens mit Gesamtschulden von mehr als 217 Milliarden Euro recht düster aus. Ganz im Gegensatz zum eingangs erwähnten Slogan sind erdrückende Zinszahlungen nichts, was unser Staatswesen resilienter oder zukunftsfähiger macht. Genau das Gegenteil ist der Fall. (Beifall AfD) Es wird für künftige Generationen ohnehin schwieriger sein, Durststrecken zu überstehen, da sie nämlich neben den demografischen auch noch migrationsbedingte Probleme um den Hals gehängt bekommen haben. Schon heute ist an dem wachsenden Delta zwischen den Zuweisungen und den Sozialtransfers in den kommunalen Haushalten sichtbar, wohin die Reise geht. Jede Generation hat ihre Krisen, aber die folgenden werden – so sieht es zumindest aus – tendenziell größer sein, und sie werden dann ohne finanziellen Spielraum durchgestanden werden müssen. Dass ein Finanzminister in Situationen wie diesen geneigt ist, nach einem Grund zu suchen, weshalb die Fahrt gegen die Wand nicht aus eigenen Kräften aufgehalten werden kann, ist im Hinblick auf die zu überwindenden Widerstände verständlich. Nun ist der Finanzkraftausgleich ärgerlich und leidet unter systemimmanenten Anreizproblemen. Aber das war sicherlich 2020, als Hessen unter einer schwarz-grünen Landesregierung rund 2,5 Milliarden Euro einzahlte, oder 2024, als es erstmals unter der aktuellen schwarz-roten Landesregierung 3,7 Milliarden Euro hineingab, nicht anders. Den Finanzausgleich gibt es mit Änderungen seit 1950 und seit 2020 als Finanzkraftausgleich. Somit dürfte der Aderlass im Finanzministerium auch in diesem Jahr kaum für Überraschungen gesorgt haben. Anders gesagt: Es bestand ausreichend Zeit für die Hessische Landesregierung, sich auf die jährlichen Abflüsse einzustellen und entsprechend zu wirtschaften. Reformbedarf besteht natürlich trotzdem. Zu überlegen, was ohne die Zahlungen in den Finanzkraftausgleich möglich wäre, ist spannend. Sie könnten sich auch vorstellen, was die Kommunen mit 1,5 Milliarden Euro mehr in der Schlüsselmasse machen könnten, wenn diese nicht vom Land für den Zinsdienst ausgegeben würden. Das sollten wir uns jedes Jahr vorstellen. Bezüglich des Kommunalen Finanzausgleichs kann man nur enttäuscht sein. Schließlich wollte auch die Landesregierung Zuweisungen von ihren Zweckbindungen befreien und sich hierfür vor allem die besonderen Finanz- und Investitionszuweisungen unter 20 Millionen Euro anschauen. Nachdem dies, zumindest meiner Erinnerung nach, letztes Jahr nur bei einer einzigen Kostenposition geglückt ist, wäre es interessant, zu wissen, ob die Landesregierung zumindest in diesem Jahr hier weitergekommen ist. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Also der Realitätscheck: Wie hoch war der Anteil der Schlüsselzuweisungen im Jahr 2026 am gesamten Finanzausgleichsvolumen? Er lag bei 66,7 %. Wie hoch ist der Anteil im Jahre 2027? Auch 66,7 %. Es hat sich also nichts getan. Während inzwischen selbst in wohlhabenden Kommunen wie Wiesbaden die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts unausweichlich wird, herrscht absoluter Stillstand auf Landesebene. Ich kann folglich schon ankündigen, dass wir erneut Anträge stellen werden, um das Volumen der zweckgebundenen Zuweisungen in die Schlüsselmasse zu überführen. – Vielen Dank. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos))

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Dr. Daniela Sommer

Vielen Dank. – Ich möchte darauf hinweisen: Sie hatten mitbekommen, dass die Landesregierung die Redezeit überschritten hatte. Sie hätten jetzt als Opposition ein bisschen mehr Zeit gehabt, aber Sie sind sehr gut im Zeitplan geblieben. Nun aber hat der Abgeordnete Weiß von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Weiß.

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Marius Weiß SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu den Rahmenbedingungen, in denen wir agieren, hat der Finanzminister eben sehr umfassend ausgeführt. Die wirtschaftliche Situation hat sich in den letzten Jahren nicht so entwickelt, wie wir uns das gewünscht haben. Im Nachgang gilt das natürlich auch für die Steuereinnahmenrechnung. Rechnerisch fehlen uns pro Jahr mehr als 2 Milliarden Euro. Der zweite große Faktor für den Haushaltsrahmen sind Personalkosten. In den letzten Jahren sind allein die nalaufwendungen stärker gestiegen als die Steuermehreinnahmen. Das kann so nicht weitergehen. Deswegen wir da gegengesteuert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN sollten hierbei zuhören. Ich nenne Ihnen jetzt ein paar len. 2014, als Ihre Regierungszeit begann, gab es Stellen in der Landesverwaltung. Nach Ihren zehn waren es 161.000 Stellen. (Stephan Grüger (SPD): Hört, hört!) Das ist ein Plus von etwa 20 %. In den Ministerien lag Anstieg (Robert Lambrou (AfD): 40 %!) in Ihrer Regierungszeit sogar bei 40 %. Der massive lenaufwuchs fand unter den GRÜNEN statt. (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was ist der CDU?) Das hat auch der Rechnungshof in seiner Bemerkung Haushalt 2026 so bestätigt. Seit 2025 ist dieser gestoppt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das haben gemacht. (Beifall SPD und CDU – Zurufe BÜNDNIS GRÜNEN) Wir bauen 2027 im Saldo sogar Stellen ab. (Robert Lambrou (AfD): Im Moment sind Sie Plus, nicht im Minus!) Erstmals seit Jahren geht die Zahl der Beschäftigten rück. Ausgerechnet die GRÜNEN, die diesen Berg aufgebaut haben, beschweren sich jetzt, wir würden nicht genug abbauen. Wer so agiert, disqualifiziert sich für ernsthafte Debatte. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Ich höre mir gerne auch kritische Stimmen an, die wir könnten beim Personalabbau noch etwas mehr tun, wir jetzt tun. Aber nicht von den GRÜNEN, liebe ginnen und Kollegen, nicht nach Ihrer Zehnjahresbilanz diesem Punkt. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist mit der CDU?) Wenn ich von Abbau rede, dann rede ich immer nur Saldo davon. Wir bekommen aber auch neue Stellen der Finanzminister hat es eben erwähnt –, wenn wir die Polizei reden, wenn wir über Lehrerinnen und reden. Wir bekommen aber auch an einem weiteren neue Stellen, über die sich die GRÜNEN eigentlich sollten, Frau Kollegin Dahlke, (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Reden Sie nur über uns?) nämlich 88 neue Stellen bei der JVA Hünfeld durch Rückführung in die öffentliche Hand. Unter Regierungsbeteiligung der SPD wird die Teilprivatisierung von nissen in Hessen beendet. Das ist auch gut und richtig liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) die Ich bin Justizminister Heinz sehr dankbar dafür, dass er Perso- die Stellen in seinem Haushalt 2027 geschaffen hat, damit die Kolleginnen und Kollegen dort wieder in den vollstaathaben lichen Betrieb zurückkehren können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine große Belastung für den Haushalt ist auch der Länderfinanzausgleich. Er ist Zah- extrem anfällig für Populismus. 135.000 (Lachen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Robert Jahren

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Lambrou AfD

Populismus der Landesregierung!) Deswegen ist auch die extrem für Populismus anfällige FDP direkt darauf gesprungen und hat eine Aktuelle Stunde daraus gemacht. der (Zuruf Oliver Stirböck (Freie Demokraten)) Wir können uns am Donnerstag darüber unterhalten. Stel- (Zuruf: Was ist mit dem Ministerpräsidenten?) Ich freue mich auf die Debatte. mit (Robert Lambrou (AfD): Gucken Sie mal hinter sich! Da redet noch einer über den Länderfinanzauszum gleich! – Weitere Zurufe) Aufbau wir Ich freue mich auch, dass ich heute zum nächsten Punkt gehen kann, nämlich wie wir gute Haushaltspolitik machen. 90/DIE (Fortgesetzte Zurufe – Glockenzeichen) Wir konsolidieren, und wir investieren klug. Wir haben gespart, und wir tun das weiterhin. In den letzten zwei im Jahren haben wir jeweils 400 Millionen Euro in den Ressorts investiert. Im nächsten Jahr, 2027, investieren wir 200 Millionen Euro. Das sind in Summe 1 Milliarde Euro, zudie wir operativ in drei Jahren konsolidiert haben. Dabei haben wir nicht nur diese Koalition, sondern das ganze Land zusammengehalten, liebe Kolleginnen und Kollegen. schnell Das ist eine Leistung, auf die ich wirklich stolz bin. jede (Beifall SPD und CDU) Wenn ich Ihnen diese Zahlen nenne, kann ich auch sagen: Die Hessinnen und Hessen wissen das. Sie wissen, was sie meinen, an dieser Hessen-Koalition haben. Wir sind im föderalen als Konzert der Länder der Hort an Stabilität, der wirtschaftliKolle- chen Vernunft und des gesunden Menschenverstandes. in (Beifall SPD und CDU – Lachen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Robert Lambrou (AfD): Gesundes Understatement war schon immer Ihre Visitenkarte! Nur echt bei Marius Weiß! – Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) im – Liebe Kolleginnen und Kollegen, der große Schwerpunkt über dieser Landesregierung ist die Bildung. Lehrer (Oliver Stirböck (Freie Demokraten): Die erste LanOrt desregierung, die bei der Bildung kürzt! – Zurufe freuen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glockenzeichen) – Ich freue mich sehr über die Zwischenrufe der GRÜNEN. Ich gehe gleich einmal darauf ein. Bildung ist unser Schwerpunkt. die (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE Gefäng- GRÜNEN): Kürzungsschwerpunkt!) so, Ich freue mich sehr über unser Bildungschancenpaket: 50 Millionen Euro zusätzlich, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, eben nicht!) Wir halten unser Versprechen, die Änderungen des letzten Jahres bei der Zuweisung für die Differenzierung in den integrierten Gesamtschulen wieder zurückzunehmen. Es gibt einen neuen Sozialindex mit deutlich mehr Geld im nächsten Jahr und einer passgenauen Zuweisung. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, weniger Geld!) Dadurch werden die Schulen, die es wirklich brauchen, deutlich bessergestellt. (Beifall SPD und CDU) Jetzt einmal zu den Zwischenrufen. Herr Kollege Wagner, woher kommen wir denn? Was haben wir denn von Ihnen übernommen? Was haben wir von Ihnen 2024 übernommen? (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): 300 Stellen mehr!) Wir haben Grundschulen übernommen, in denen so wenige Unterrichtsstunden gegeben wurden wie sonst nirgendwo in der Republik. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war ein CDU-Bildungsminister!) Das hat mich nicht nur im Wahlkampf 2023, sondern auch explizit als Vater eines Kindes im Grundschulalter wirklich empört. Wir ändern das jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es gibt zusätzliche Unterrichtsstunden in der Grundschule. Es gibt mehr Unterricht in der Grundschule als unter Schwarz-Grün: mehr Mathe, mehr Deutsch, mehr Medienpädagogik. Während andere Länder noch in dieser Schockstarre überlegen, wie sie auf die neuesten Zahlen reagieren, geben wir mit unserem Bildungspaket bereits die Antwort, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und CDU) Diese hessische Regierung ist Bildungs-Benchmark in der ganzen Republik in dieser Hinsicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir investieren auch in Klimaschutz, auch wenn ich weiß, dass das den GRÜNEN wehtut. Ihr Problem dabei ist, dass wir bei der Klimapolitik einen grundlegend anderen Ansatz haben als Sie. Sie setzen einen Schwerpunkt auf Beratung und auf Workshops. (Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Haben Sie Ihre Rede nur an den GRÜNEN ausgerichtet? – Glockenzeichen – Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir haben doch noch gar nichts gesagt!) Wir setzen Schwerpunkte auf die Umsetzung von wirksamen Maßnahmen, und das möglichst schnell. Für Sie rettet man das Klima mit kleinen Förderprogrammen für Ihre Klientel. Für uns schafft man Klimaschutz vor allem durch gute Wirtschafts- und Industriepolitik für die große Mehrheit der Menschen, für die wir Arbeitsplätze mit Zukunft erhalten und neu schaffen wollen. Für Sie sollte die Klimapolitik des Landes aus einer Subventionierung von Lastenrädern oder ein paar Hundert Euro pro Stadt für das Stadtradeln bestehen. Für uns besteht Klimapolitik aus einem milliardenschweren Hessenfonds, der Unternehmen dabei hilft, ihre Transformation in Richtung klimaneutraler Produktion zu schaffen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist ein grundlegender Unterschied. (Beifall SPD und CDU) Ich will Ihnen noch ein Thema nennen, auf das Sie beim Klimaschutz nie gekommen wären. Das ist die hessische Luftverkehrswirtschaft. Diese Landesregierung hat dafür gesorgt, dass die Luftverkehrswirtschaft entlastet wurde. Wir werden alles dafür tun, dass sie auch noch weiter entlastet wird, damit die Airlines Geld zum Investieren in sparsamere und leisere Flugzeuge haben. Ein Erfolg dieser Politik der Landesregierung ist zum Beispiel, dass die Condor ihre Flotte in Frankfurt komplett modernisiert hat, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und CDU) Condor-Chef Peter Gerber hat mit unserer Unterstützung in den letzten zwei Jahren mehr für den Klimaschutz in Rhein-Main getan als Tarek Al-Wazir in seiner zehnjährigen Amtszeit. Das ist die Wahrheit. Und für den Lärmschutz im Übrigen auch. (Beifall SPD und CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich schon bei der Wirtschafts-, Industrie- und Verkehrspolitik bin, dann bin ich beim Haushalt von Minister Mansoori. 3,7 Milliarden Euro sind in seinem Ressort veranschlagt, unter anderem für Großprojekte wie den Defence Hub in Kassel oder die Insulinproduktion von Sanofi in Frankfurt. Es gibt ein kräftiges Plus bei der sozialen Wohnraumförderung, worüber wir uns als Sozialdemokraten sehr freuen. Sie steigt auf über 330 Millionen Euro. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Wir investieren und stärken das Landesstraßennetz mit fast 230 Millionen Euro an Investitionen. In das Radwegenetz fließen 17 Millionen Euro. Wirtschaftsminister Mansoori hat mit seinem Einzelplan den Fokus genau darauf gelegt, worauf es gerade ankommt: auf zukunftsfähige und sichere Arbeitsplätze, auf verlässliche und bezahlbare Energie, auf bezahlbares Wohnen und auf die Stärkung unserer Infrastruktur. So geht gute Wirtschafts- und Verkehrspolitik in Hessen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Im Etat für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur sticht heraus, dass die Förderung für Studierendenwerke um 2 Millionen Euro steigt. (Tobias Eckert (SPD): Sehr gut!) Seit Timon Gremmels Minister ist, ist sie um 26 % gestiegen. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Die GRÜNEN machen sich über Blockflöten lustig. (Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu Recht!) Das haben wir eben in der Fragestunde wieder erlebt. Wir steigern die Musikschulförderung in Hessen gegenüber dem, was die Musikschulen von den GRÜNEN bekommen haben, um mehr als die Hälfte, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Mathias (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das wir doch gemeinsam beschlossen!) Die beiden hessischen Verbünde haben die große auf den begehrten Exzellenztitel. Wir drücken ihnen die Daumen. Für den Fall, dass sie sich durchsetzen, wir hoffen, haben wir die Kofinanzierung im 2027 abgesichert. Herzlichen Dank dafür, Herr Gremmels. Die Hochschulen können sich auf diese desregierung verlassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Mathias (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das wirklich nicht!) Zum Haushalt von „Schutzpatronin“ Heike Hofmann. Titel ist nicht von mir, sondern von der „Sonntags-FAZ“ vorgestern verliehen worden, und ich finde ihn eigentlich ganz passend. Gewalt gegen Frauen ist entsetzlich, diese Landesregierung gehört zu den konsequentesten kämpferinnen dieser Gewalt. (Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): setzen Sie doch die Istanbul-Konvention um!) Deswegen sind wir bundesweit führend, was die sel für Frauenschläger angeht. Deswegen stellt Ministerin Hofmann das Hilfesystem für betroffene Frauen neu und finanziert es verlässlich. 30 Millionen Euro sind im Haushalt 2027 vorgesehen. Für 2027 und für 2028 jeweils weitere 5 Millionen Euro für Aus- und Neubauten vorgesehen, um die Zahl der Frauenhausplätze in deutlich zu steigern. (Beifall SPD und CDU – Sandra Weegels Damit bekämpfen Sie doch nicht Gewalt!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Umsetzung Gewalthilfegesetzes ist wirklich ein Meilenstein für Schutz von Frauen und ihren Kindern vor Gewalt. Im Etat von Heike Hofmann gibt es aber noch viele re Punkte, die uns sehr am Herzen liegen. So werden Mittel des Aktionsplans gegen Armut um 3 Millionen aufgestockt. Die Investitionshilfe für Kommunen, die derbetreuungseinrichtungen bauen wollen, läuft ebenfalls weiter. Mit dem Thema Kinderbetreuung bin ich dann bei Kommunen. Insgesamt bekommen die Kommunen – Minister hat es gesagt – mehr als 12 Milliarden Euro Land. Der KFA steigt um 127 Millionen Euro auf Milliarden Euro. Das ist so viel wie noch nie. Das ist Übrigen exakt so, wie wir es im Finanzplan des Jahres sprochen haben. Das ist Verlässlichkeit für die Kommunen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall Stephan Grüger (SPD) und Birgit (CDU)) Die Schlüsselzuweisungen, über die die Kommunen verfügen können, steigen im KFA sogar um 134 Millionen Euro auf erstmals über 5 Milliarden Euro. Das Land kann aber nicht alle Finanzprobleme der munen alleine mit Geld lösen. Wir unterstützen und lasten unsere Kommunen daher auf vielfältige Art Weise. Das KommFlex-Gesetz hat Entlastungen gebracht, Herr Innenminister, etwa durch die Abschaffung der rungsausschüsse, weniger Rechenschaftsberichte und Möglichkeiten beim Brandschutz. Wagner Vom Sondervermögen des Bundes leiten wir 4,7 Milliarden haben Euro an die Kommunen weiter. Noch in diesem Jahr wird das Konnexitätsgesetz in das Plenum eingebracht. Damit lösen wir ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein Chance und schaffen eine gesetzliche Grundlage für das Recht der sehr Kommunen, dass das Land die Leistungen, die es bei den was Kommunen bestellt, auch bezahlt. Haushalt Minister Mit dem Gemeinde-Energie-Beteiligungsgesetz von KaLanweh Mansoori partizipieren die Kommunen an den Erträgen neuer Wind-, Solar- und Erdwärmeanlagen. Sie sehen, dass wir wirklich eine Menge für unsere Kommunen tun. Wagner Das spricht sich offensichtlich auch herum, liebe Kolleginnun nen und Kollegen. Der (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Denn, wie ich gelesen habe, hat der Bürgermeister von Gerstungen kürzlich damit Schlagzeilen gemacht, dass er und mit seiner Gemeinde von Thüringen nach Hessen wechseln Bemöchte. Wir freuen uns, dass im föderalen Wettbewerb der Länder auch außerhalb Hessens anerkannt wird, dass wir Dann unsere Kommunen gut behandeln. Das bestärkt mich in meiner These, dass dies die kommunalfreundlichste Landesregierung aller Zeiten ist, liebe Kolleginnen und KolleFußfesgen. auf (Beifall SPD und CDU – Dr. Stefan Naas (Freie dafür Demokraten): Sie sollten diese Rede noch einmal sind beim Städte- und Gemeindebund halten! – Weitere Zurufe) Hessen Zum Schluss ein Ausblick mit Optimismus statt Miesepetrigkeit, wie sich das für diese Landesregierung gehört: (AfD): Das Sondervermögen wird seine Wirkung jedes Jahr mehr entfalten. In diesem Jahr wurde ein Industriestrompreis des eingeführt. Im nächsten Jahr sinkt die Stromsteuer auf den das EU-Mindestmaß. Das bringt weitere 3 Milliarden Euro Entlastung. 600.000 Unternehmen in Deutschland werden davon profitieren, auch hessische. Ab 2028 wird der Körweiteperschaftsteuersatz jedes Jahr um 1 % abgesenkt. Die Wirtdie schaft wächst, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Hessen Euro am meisten: plus 1,8 % im ersten Halbjahr – durch unsere Kinkluge Wirtschaftspolitik doppelt so stark wie im Bundesschnitt. (Beifall SPD und CDU – Robert Lambrou (AfD): den Das ist ein kurzfristiger Effekt durch Rekordschulder den!) vom 7,585 Es gibt zig Großinvestitionen in Hessen, die unser Land im nachhaltig wachsen lassen werden. Die „FAZ“ kommenvertiert zum Landeshaushalt 2027, der Kurs der Landesregierung stimme. Nun müsse sie ihn beharrlich weitergehen. Das tun wir, und das ist ein schönes Schlusswort. – HerzliHeitland chen Dank für die Aufmerksamkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. frei (Beifall SPD und CDU)

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Frank Lortz

Koment- Vielen Dank, Kollege Weiß. – Das Wort hat die Frau Abund geordnete Miriam Dahlke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte sehr, Miriam. Anhömehr (Tobias Eckert (SPD): Sag einfach, der Kollege Weiß hat recht, dann geht es schnell!)

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Miriam Dahlke GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat ihren Haushaltsentwurf unter das Motto „Resilient und zukunftsfähig“ gestellt. Offenbar verwechseln Sie Resilienz mit fehlendem Gestaltungswillen; denn der Haushaltsentwurf ist weder resilient noch zukunftsfähig. Die Steuereinnahmen steigen, Sie nehmen auch mehr Schulden auf, und trotzdem ist der Entwurf ambitionslos und rückwärtsgewandt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Ein Haushalt, der Hessen dagegen resilient aufstellen würde, würde Klimaschutz und Klimaanpassung in den Mittelpunkt stellen, statt den Sommer über zur Hitze zu schweigen und Klimamaßnahmen zusammenzustreichen. Wir finden: Sich mit dem Klima zu beschäftigen, das ist Resilienz. Ein Haushalt, der resilient wäre, würde gegen das tägliche Chaos bei Bussen und Bahnen etwas tun. Er würde auch als Antwort auf den PISA-Schock massiv in die Bildung unserer Kinder investieren. Er würde Kommunen nicht im Regen stehen lassen. Stattdessen macht Ministerpräsident Boris Rhein 100 Millionen Euro für den Tankrabatt locker. Für den Tankrabatt ist Geld da – für Kita, Bildung und Klimaschutz aber nicht. Bitte überprüfen Sie einmal Ihre Prioritäten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ingo Schon (CDU): Das stimmt doch einfach nicht!) Man kann sich bei Ihnen des Eindrucks nicht erwehren, dass immer die anderen schuld sind. Der Ministerpräsident hat sich zuletzt auch immer zum Finanzkraftausgleich zu Wort gemeldet und tut so, als hätte Hessen ohne Finanzausgleich keine Haushaltsprobleme. Dann sage ich: Wenn ich keine Steuern zahlen müsste, hätte ich auch mehr Geld. Aber wenn man nüchtern auf die Frage schaut, dann ist es doch so: Der Länderfinanzausgleich folgt einem sehr einfachen Prinzip. Die Länder mit höherer Finanzkraft tragen dazu bei, dass Länder mit geringerer Finanzkraft ihre Aufgaben erfüllen können. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ja, Aufgaben! – Klaus Gagel (AfD): Wie in Berlin zum Beispiel!) Dahinter steht das im Grundgesetz verankerte Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse. Dazu sind zwei Punkte sehr wichtig: Der erste ist, dass der Finanzausgleich nichts an der Reihenfolge der finanzstarken Länder ändert. Wenn Hessen vorher auf dem zweiten Platz war, sind wir auch danach auf dem zweiten Platz. Wir haben also auch nach dem Ausgleich noch mehr Geld als andere Länder und sind trotzdem in vielen Bereichen schlechter als andere Länder. Das liegt dann aber nicht an den anderen Ländern, sondern vielleicht liegt das dann an der falschen Prioritätensetzung dieser Landesregierung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der zweite Punkt ist, dass das aktuelle System nicht vom Himmel gefallen ist. Es wurde unter anderem von unserem Ministerpräsidenten a. D. Volker Bouffier verhandelt. Wenn Sie heute sagen, dieses System müsste verändert werden, dann können wir gerne darüber reden. Wir können gerne für die Zeit ab 2030 darüber reden. So lange gilt das aktuelle System. Ich bin auch dankbar, dass der Finanzminister das eben gesagt hat. Beim Ministerpräsidenten fällt das leider immer hinten runter, dass das für nächstes Jahr noch gar nicht neu verhandelt werden kann. Was Sie den Menschen nicht erzählen sollten, ist, dass eine Veränderung im Finanzausgleich den Haushalt für 2027 saniert; denn das wird sie nicht. Selbst wenn es neue Verhandlungen gäbe: Für den aktuellen Haushalt bringt Ihnen das keinen zusätzlichen Euro. Deswegen finden wir: etwas abrüsten bei der Schuldzuweisung und etwas mehr Realpolitik, Herr Ministerpräsident. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein weiterer Punkt ist: Immer sind die anderen schuld. Der Finanzminister stimmt wie jedes Jahr das Klagelied der fehlenden Steuereinnahmen an. Aber worüber Sie nie reden, ist: Die Steuereinnahmen steigen auch dieses Jahr erneut an. 5,7 % mehr Steuereinnahmen als 2026 können Sie für 2027 verbuchen. Neben den Steuereinnahmen müssen wir natürlich auch über die XXL-Schulden sprechen, die dieses Jahr geplant sind. Ich möchte vorab sagen, dass wir GRÜNE prinzipiell nichts dagegen haben, dass Investitionen auch über Kredite finanziert werden können. (Dr. Frank Grobe (AfD): Das glaube ich Ihnen! –

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Jürgen Frömmrich GRÜNE

Investitionen!) Auch dass sich die Länder strukturell ein bisschen verschulden können – wie auch der Bund –, finden wir prinzipiell in Ordnung. Aber die Frage ist schon: Was macht man denn mit den Krediten? (Tobias Eckert (SPD): Rekordinvestitionen im Wohnungsbau zum Beispiel!) Was finanziert man denn mit dem Geld? Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie alles an Schulden aufnehmen, was geht, und auch die steigenden Zinsausgaben in Kauf nehmen, aber leider auf der Ausgabenseite die Generationengerechtigkeit vermissen lassen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben eben von den Vorrednern von Rekordinvestitionen in Infrastruktur gehört. Ich finde das, ehrlich gesagt, keine besondere Leistung, wenn man auf ein Sondervermögen des Bundes von 100 Milliarden Euro für die Länder zurückgreifen kann. Die Landesregierung schmückt sich da ganz klar auch mit fremden Federn, und das Sondervermögen wird leider immer mehr zum Lückenbüßer für fehlende Zukunftsgestaltung, die Sie selbst nicht machen. Neben den Schulden – das kritisieren wir deutlich – entnehmen Sie auch wieder 180 Millionen Euro aus der Versorgungsrücklage für die Beamtinnen und Beamten. Wie schon im Haushalt 2026 werden mit diesem Geld, das eigentlich für die Pensionszahlungen der Beamtinnen und Beamten vorgesehen ist, Löcher gestopft. Rücklagen werden zweckentfremdet und Belastungen in die Zukunft verschoben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage es noch einmal ganz deutlich: Wenn trotz mehr Steuereinnahmen und mehr Schulden das Geld fehlt, dann liegt es wohl an Ihren Prioritäten, die nicht zur Haushaltslage passen. Denn die entscheidende Frage ist doch nicht nur, wie viel Geld wir haben, sondern was wir mit Geld machen. Genau das ist das Problem an Ihrem haltsentwurf. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir können auch gerne noch einmal im Detail schauen: Nach dem aktuellen PISA-Schock müsste eigentlich klar sein, dass wir uns bei der Bildung „Weiter so“ leisten können. Genau das tun Sie aber. halten nämlich auch an Kürzungen bei den Sprach-Kitas fest. Sie kürzen bei der Lehrerzuweisung nach Sozialindex, und gleichzeitig wird an den Hochschulen der Rotstift gesetzt. Dabei wissen wir doch eigentlich, dass darüber entscheidet, welche Chancen Kinder haben – in welchem Elternhaus sie geboren sind oder in Kommune sie aufwachsen. Auch der Absturz beim Bildungstrend zeigt doch, dass Hessen bei der nicht dort steht, wo ein Land stehen sollte, das seine kunft sichern will. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieser Haushalt markiert einen Kahlschlag bei Kitas Köpfen. Von den Kleinen bis zu den Großen, (Ingo Schon (CDU): Was?) von den Schulen bis zu den Hochschulen: Überall Sie den Rotstift an. (Ingo Schon (CDU): Das stimmt doch nicht!) Bei den Kitas sollen im Haushalt Ausgaben um einen baren zweistelligen Millionenbetrag gekürzt werden. Ende dieser Wahlperiode haben die Schulen mit den ten Herausforderungen weniger als zu Beginn der riode. (Lisa Gnadl (SPD): Das ist falsch!) Sie wollen ein großes Bildungspaket geschnürt Aber ich sage Ihnen – Grundrechenarten –: minus Stellen und irgendwann einmal plus 200 Stellen sind mer noch minus 100 Stellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie mokraten – Zurufe SPD – Glockenzeichen) Auch bei den Hochschulen zeigt sich der Haushaltskahlschlag. Über alle Hochschulen fallen 320 Tarifstellen Die Uni Frankfurt muss 13 Stellen für Professorinnen Professoren streichen. Die Uni Kassel muss neun für Professorinnen und Professoren streichen. Ich hier sieht man sehr deutlich die verheerenden Auswirkungen des Kürzungshochschulpakts, auf den die Hochschulen vor allem mit Stellensperren und Personalabbau reagieren müssen. Damit wird doch eine Abwärtsspirale in Gang einmal bei der Ausbildung des wissenschaftlichen wuchses, aber eben auch bei Studium und Lehre. die Stellenkürzungen werden Karriereperspektiven für talentiertesten und klügsten Köpfe mindestens herausgefordert. An von Stellensperren betroffenen Hochschulen es eben keine Möglichkeit, eine Promotion zu beginnen oder eine Professur anzutreten. Die Besten der Besten den sicherlich woanders ihren Weg finden, im oder in anderen Bundesländern. Aber die Bedingungen Studium und Lehre in Hessen verschlechtern sich mit Kürzungspolitik leider immer mehr. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dem Wenn wir jetzt über Generationengerechtigkeit sprechen, Haus- ist neben der Bildung natürlich der Klimaschutz zu nennen. Beim Klimaschutz setzt sich in diesem Haushaltsentwurf fort, was wir aus den letzten schwarz-roten Haushalten kennen. darauf (Ingo Schon (CDU): Viel Geld!) doch kein Sie wickeln den Klimaschutz ab. Es wird alles kurz und Sie klein gekürzt. Wenn man einmal die Ausgaben für Klimaschutz in dem aktuellen Finanzplan mit der letzten schwarz-grünen Planung vergleicht, dann stellt man fest, an- jetzt fehlen 140 Millionen Euro. Bildung Wir haben im Sommer Hitzetipps gehört, à la „Trinken egal, Sie Wasser“, „Gehen Sie aus der Sonne“. Aber wirksame welcher IQB- Maßnahmen – da ist leider Fehlanzeige. Klimaanpassung darf doch nicht bei Verhaltenstipps aufhören. Für das MiBildung ni-Klimaschutzprogramm, das Minister Jung mit seinen ZuKlimaanlagen so en passant erwähnt hatte, werden einfach die Gelder bei der Landesenergieagentur abgezwackt. Das heißt, das ist „linke Tasche, rechte Tasche“ beim Thema Klimaanpassung. Zusätzliches Geld ist Fehlanzeige. Ich und finde, das zeigt sehr gut die Haltung von Schwarz-Rot beim Klimaschutz. Die Bürgerinnen und Bürger können sich dabei nicht auf Sie verlassen. setzen (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen ist es auf jeden Fall so, dass dieser Haushalt für kommende Generationen doppelt ungerecht ist. Auf der einen Seite haben wir XXL-Schulden mit den zusätzlichen spürZinskosten, die Sie immer weiter steigen sehen. Auf der Am anderen Seite werden für Hitzeschutz und Bildung keine größausreichenden Maßnahmen finanziert. Deswegen: fehlende WahlpeGenerationengerechtigkeit in Ihrem Haushaltsentwurf. Leider lassen Sie auch die Kommunen im Regen stehen, unabhängig von dem, was der Kollege Weiß hier vorhin erhaben. zählt hat. Die Zahlen sagen, der KFA steigt nur um 1,7 %, also 127 Millionen Euro, während die Steuereinnahmen im- um 5,7 %, 1,6 Milliarden Euro, steigen. Die Kommunen befinden sich in einer Schuldenspirale. DeDie Kassenkredite laufen aus dem Ruder. Es vergeht kein Tag, an dem wir nicht in der Zeitung einen Hilferuf von einem Hauptamtlichen lesen, oft von der CDU oder der SPD. Es wird von Jahr zu Jahr deutlicher: Die Kommunen weg. stehen in der Prioritätenliste dieser Landesregierung leider und nicht da, wo sie hingehören, nämlich ganz oben. Stellen finde, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auf der Liste Ihrer Prioritäten steht weiter das Hessengeld, auch wenn es heute noch keine Erwähnung gefunden hat. Sie machen hier wieder 90 Millionen Euro locker. Ich frage Sie: Wann stoppen Sie diese Gießkannenförderung, die gesetzt, in guten Zeiten vielleicht ein Nice-to-have ist, aber die wir Nachuns aktuell einfach nicht leisten können? Durch die (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt noch zum Thema „bei sich selbst sparen“. Ja, die gibt Zahl der Stellen in der Landesverwaltung sinkt jetzt um 48 Stellen. Wenn man das mit dem vergleicht, was wir weran Aufwuchs seit Beginn dieser Legislaturperiode gesehen Ausland haben, ist das keine große Leistung. Ich will noch einmal für daran erinnern: Wir haben zwei neue Ministerien, vier zuIhrer sätzliche Staatssekretäre und über 200 neue Stellen in den Ministerien. Das kostet momentan über 30 Millionen Euro jährlich. (Marius Weiß (SPD): Sie haben die Stellen aufgebaut!) – Nein, diese Stellen sind seit Beginn dieser Legislaturperiode geschaffen worden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Lisa Gnadl (SPD)) Wir können doch lesen. Diese Stellen sind neu geschaffen worden. Außerdem gibt es weiter Stellenhebungen, Beförderungen; da gibt es anscheinend keinen Stopp. Das Digitalministerium sticht hier besonders hervor. Da haben wir insgesamt schon fünf Stellenhebungen. Die Personalkosten werden vorrangig in der Verwaltung gesenkt. Das ist wohl ein Witz. Sie heben weiter fröhlich Stellen. Das ist das Gegenteil von Sparen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Marius

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Weiß SPD

Das Gegenteil von Sparen haben Sie gemacht!) – Das Gute ist, dass ich das Mikro habe und wir jetzt über diesen Haushalt reden. Aber Marius Weiß hat ja von seinen 15 Minuten wieder zehn Minuten über die GRÜNEN geredet. Das zeigt auch viel. (Marius Weiß (SPD): Weil ich Ihre Sachen richtigstellen muss! – Weitere Zurufe SPD – Glockenzeichen) Ich will zum Abschluss gerne unterstreichen, dass wir der Überzeugung sind, es mögen schwierige Zeiten sein, aber es ist trotzdem möglich, durch kluge Prioritätensetzungen einen Haushalt aufzustellen, der Hessen stärker macht, der Hessen gerecht macht und der uns für die Zukunft gut aufstellt. Das sind aus unserer Sicht Investitionen in Klima, in Kitas, in Köpfe statt in Tankrabatt. Wir werden, wie immer, konkrete und gegenfinanzierte Vorschläge machen, wie man es besser machen kann. (Anhaltender Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Frank Lortz

Vielen Dank, Kollegin Dahlke. – Das Wort hat Frau Abgeordnete Schmidt-Sauer, FDP-Fraktion. (Robert Lambrou (AfD): Schmidt-Sauer?) Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten): Jetzt bin ich ein bisschen enttäuscht von dir, du hast meinen Namen verändert. (Robert Lambrou (AfD): Haben Sie geheiratet?) Er hat das wahrscheinlich nur gemacht, damit die Aufmerksamkeit da ist. – Vielen Dank, Herr Präsident.

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Frank Lortz

Frau Kollegin, das muss ich wirklich sagen: die Schrift hier. Schau mal, was du geschrieben hast. (Heiterkeit) Das ist einvernehmliche Meinung im Präsidium. Das kann kein Mensch lesen. – Also, mach weiter. Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten): Werter Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Leider nicht ganz so lustig ist es mit dem Kollegen Weiß. Ich habe mich vorhin gefragt, ob ich mir langsam Sorgen um den Kollegen machen soll. (Beifall Freie Demokraten, AfD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Er scheint unter extremem Gedächtnisverlust zu leiden. Er hat sehr schnell die Zeit der Opposition und die Erfahrungswerte emotional hinter sich gelassen. (Robert Lambrou (AfD): Opposition ist Mist!) Immer dieses GRÜNE-Hauen – ich weiß nicht. Gut, ich könnte jetzt fragen: Warum bekomme ich eigentlich nur 30 Sekunden ab und ihr fünf Minuten? (Beifall Freie Demokraten – Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe – Glockenzeichen) Im Ernst: Man könnte vermuten, dass das vielleicht ein Ablenken von der Bundesebene ist. Werter Kollege Weiß, Sie haben über Schulden gesprochen, als wären die Sozialdemokraten die Hüter der Haushaltsstabilität. (Beifall Freie Demokraten – Demonstrativer Beifall SPD) Da fallen mir viele Ausflüchte ein. Da fällt mir der momentane Bundesfinanzminister ein. Da könnte man sagen, im Vergleich zu Christian Lindner, der noch versucht hat, das Geld zusammenzuhalten, ist das der Maestro, der Vulkanausbruch der Schuldenmacherei in Deutschland. (Beifall Freie Demokraten und AfD – Zuruf Marius Weiß (SPD)) Aber einmal ernsthaft zu dem Antrag und dem Vorwurf des Populismus: 4 Milliarden Euro Belastung für Hessen, für die Bürgerinnen und Bürger, das ist kein Populismus, das ist haushaltspolitische Realität. Werter Kollege, als Haushälter mit inhaltlichem Anspruch sollten wir darüber sprechen dürfen, ohne uns dafür Etiketten ankleben zu lassen. Denn das ist ein Problem, und das gehen wir an. Deshalb haben wir diesen Antrag und diese Aktuelle Stunde angemeldet. (Beifall Freie Demokraten) „Inhaltlicher Anspruch“, das heißt, vielleicht als Anregung für nächstes Jahr, lieber Kollege Weiß: Der Haushalt ist das in Zahlen gegossene Regierungsprogramm. Das sind programmatische Aussagen. Werter Herr Minister, ich finde es immer wieder spannend, Ihre poetischen Ausflüchte oder Exkursionsbeschreibungen zu hören. Man kommt sich vor wie bei einer Bergwanderung in den Alpen. Das kann auch Ablenkung sein. (Tobias Eckert (SPD): Hast du wenigstens zugehört? – Zuruf Lisa Gnadl (SPD)) – Nein, nein. – Der Haushalt und die Einflüsse, all das wird als ein Naturereignis beschrieben, mit dem alle, nur nicht die Hessische Landesregierung, zu tun haben, (Beifall Freie Demokraten, Robert Lambrou (AfD) und Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) vor allem nicht die Partei, die CDU, die schon fast den Finanzminister stellt. Sie ist völlig unschuldig an wo wir heute sind. Das ist Ironie pur. Diese Märchenerzählerei kann nicht davon ablenken, dass Sie sich mit dieser Bilanz einandersetzen müssen, werte Kolleginnen und Kollegen. Es geht nicht nur um Milliardenbeträge, Tabellen und zelpläne. In den Reden zuvor haben wir schon sehr viel hört. Vielmehr stellt sich die Frage, welche Vorstellungen die Landesregierung für die kommenden Jahre für Bundesland Hessen hat. Nach der Vorlage dieses Haushaltsentwurfs bleibt aus Sicht der Freien Demokraten eines festzuhalten: Die formagenda fehlt. (Beifall Freie Demokraten) Die Landesregierung legt einen Haushalt vor, der auf ersten Blick durchaus komfortable Einnahmen aufweist. Daher braucht man nicht zu jammern. Die Einnahmen ohne Kredite steigen von 37,3 auf 39,3 Milliarden also um rund 2 Milliarden Euro. Das ist ein Phänomen Hessen. Die Steuereinnahmen, die bei der Bergsteigertour ebenfalls beklagt werden, steigen um 5,7 % auf knapp 29,7 den Euro. Obwohl das so ist, haben wir schon wieder ses Phänomen wie in all den Jahren zuvor. Daher vielleicht diese Schieflage. Man will 1,735 Milliarden neue Schulden aufnehmen. Meine Damen und Herren, wenn die Einnahmen um 2 liarden Euro steigen und gleichzeitig 1,7 Milliarden neue Schulden und so ganz dezent nebenher ein in die Rücklagen notwendig sein sollen, dann muss Landesregierung doch einmal erklären, was nach Verständnis strukturelle Konsolidierung bzw. Resilienz deutet. Das findet mit diesem Haushalt jedenfalls statt. (Beifall Freie Demokraten) Einnahmetechnisch sieht es dank der Bürgerinnen Bürger sowie einer starken Wirtschaft in Hessen gut Wir haben aber auch hier wieder das gleiche Phänomen. Die Ausgaben steigen wieder an, und zwar um fast Milliarden Euro. Schauen wir uns doch einmal den mittelfristigen plan an, der sich ganz leise mit darangeklatscht hat. ist denn das Regierungsprogramm? Es sind weitere vorgesehen: 1,56 Milliarden Euro im Jahr 2028, 1,41 liarden Euro im Jahr 2029 und 1,27 Milliarden Euro Jahr 2030. Das heißt, Schulden sind Programm in Das strukturelle Problem verschwindet nicht mit Haushalt, sondern es wird einfach weitergetragen. Wir sagen ganz klar: Es reicht nicht, Jahr für Jahr zu diskutieren. Sie haben gesagt, das sei wie Steine hoch oder runter. Es geht darum, an welcher Stelle man paar Millionen Euro herausstreicht. Dabei reicht es es sich auch in diesem Jahr mit der globalen Minderausgabe einfach zu machen und wie mit dem Rasenmäher die Ministerien zu gehen. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen eine Debatte darüber, welche Aufgaben der Staat übernehmen soll, wie er sie organisiert und welche turen wir uns dauerhaft in diesem Land noch leisten nen. Diese Debatte stoßen wir an. immer (Beifall Freie Demokraten) dem, Diese Debatte möchten wir mit dem Antrag anstoßen; denn Haushaltskonsolidierung ist doch kein Selbstzweck, aber sondern soll sicherstellen, dass Hessen handlungsfähig ist. aus- Der wichtige Bereich der Bildung wurde angesprochen. Infrastruktur. Sicherheit. Digitalisierung. Es geht um HandEin- lungs- und Gestaltungsspielraum für die kommende Genege- ration. Bei diesen Schuldenlasten – auf die Zinsen komme ich noch zu sprechen – kann man doch nicht sagen, unser die nächste Generation habe Gestaltungsspielraum. Diese Haushaltspolitik ist ein klarer Verstoß gegen die Generationengerechtigkeit. der Re- Wir fordern mit unserem Antrag klare Prioritäten. Dazu gehören auch Aufgabenkritik und strukturelle Reformen. Dass der Mut und die Fantasie dazu fehlen, zeigt sich beim Personal. Der Finanzminister sagt, ein Anfang sei gemacht, den die Richtung stimme. Schauen wir uns doch einmal die Richtung bei der Bergtour an. 2026 hatten wir 161.555 Stellen vorgesehen. 2027 Euro, sollen es 161.507,5 Stellen sein. Das sind 47,5 Stellen in weniger. Herr Finanzminister, ist das Ihr Ernst angesichts von mehr als 161.000 Stellen in einer Landesverwaltung, in der nach MilliarAngaben der Landesregierung in den nächsten Jahren aldielein aus den Geburtsjahrgängen 1960 bis 1969 mehr als kommt 35.000 Beschäftigte altersbedingt ausscheiden werden? Da Euro wollen Sie den Bestand um 47,5 Stellen abbauen? Herr Minister, ist das Ihr Ernst? MilGleichzeitig steigen die Personalausgaben um 341 MillioEuro nen Euro auf 15,4 Milliarden Euro. Das wird immer mehr Griff zu einem festen Klops. Ein Teil des Anstiegs ist tarif-, die besoldungs- und alimentationsbedingt. 47 Stellen weniger ihrem sind aber keine Trendwende. Das ist keine Strukturreform. beEs scheint so, als würden Sie die frei werdenden Stellen nicht doch wieder besetzen. Anders ist das nicht zu erklären. (Beifall Freie Demokraten) Wir stellen andere Fragen: Welche Aufgaben braucht das und Land? Welche Strukturen braucht es? Wo gibt es Doppelaus. zuständigkeiten? Wo kann man Personalressourcen sparen oder durch andere Methoden digitaler Art ersetzen? Wo 1,5 können unbesetzte Stellen entfallen und natürliche Fluktuation, die anscheinend überhaupt nicht ausgenutzt wird, Finanz- genutzt werden? Genau damit befasst sich unser Antrag. Was Konsolidieren bedeutet etwas mehr, als mit dem RasenmäKredite her über die einzelnen Pläne zu gehen, sondern PrioritäMil- tensetzung. Prioritätensetzung bedeutet auch, den Mut zu im haben, das auszusprechen, was nicht sein kann. Wir haben Hessen. diesen Mut und fordern diesen aber auch von dieser Landiesem desregierung ein. Dazu gehört auch, über Verwaltungsstrukturen zu spredarüber chen. Ja, wir alle kennen das. Jeder hat so seine Beispierollen, le. Vieles ist über die Jahre gewachsen. Vieles hat sich ein in diesem Land so aufgebaut. Das heißt aber doch nicht nicht, automatisch, dass das immer so sein muss. Die Aufgabenverteilung zwischen Land, Mittelbehörden und Kommunen über muss überprüft werden. Dazu gehört auch die Frage, was die einzelnen Verwaltungsebenen für einen Mehrwert haben – dazu zählen für uns auch die Regierungspräsidien – endlich oder ob Aufgaben effizienter gebündelt oder dezentralisiert künftig wahrgenommen werden können. Strukkön- Das Ergebnis darf nicht vorher feststehen. Wir müssen uns aber doch damit befassen. Wollen wir jetzt Jahr für Jahr mit Schulden, dem Griff in die Rücklage und globalen Minderausgaben die Löcher stopfen und den Stillstand weiter verwalten, oder wollen wir uns die Dinge nicht einmal genauer anschauen? Wer sollte was tun, und was könnte wer besser tun? Ein wichtiger Baustein ist aus der Sicht der Freien Demokraten die Digitalisierung. Wir reden schon sehr lange über die digitale Verwaltung. Digitale Verwaltung darf aber nicht bedeuten – das findet leider immer noch statt –, aus einem komplizierten analogen Vorgang einen komplizierten digitalen Vorgang zu machen. Digitalisierung muss Anlass sein, den Vorgang, den Prozess zu prüfen: Brauchen wir das? Brauchen wir die Zuständigkeit? Unser Antrag fordert deshalb sehr konkret, digitale Prozesse verbindlich umzusetzen und analoge Strukturen abzubauen. Die Verwaltung kann schneller und effizienter für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft werden. Vorhin ist bereits die Handlungsfähigkeit des Staates angesprochen worden. Dadurch kann das Vertrauen in staatliches Handeln wieder gestärkt werden. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir sehen darin eine Chance. Man sollte den Blick darauf richten. Noch einmal: Dass diese Strukturreformen notwendig sind, das zeigt im Übrigen – darauf lassen Sie mich bitte noch zu sprechen kommen – ein Blick auf die Zinsen. Das ist übrigens auch ein Phänomen. Es wird so getan, als seien die Zinsen wie bei einer Bergwanderung ein plötzliches Naturereignis. Wir machen seit Jahren Schulden. Wir haben mit den Anteilen bei der Helaba 2 Milliarden Euro Schulden gemacht. Ob das so krisenfest bleibt, werden die nächsten Monate noch zeigen. Dass Schuldenmachen mit Zinszahlungen verbunden ist, wurde irgendwie völlig ignoriert. Man ist völlig überrascht, dass jetzt die Zinsen steigen: Das gibt es doch gar nicht. Das geht doch gar nicht. – 2026 liegen die Zinsausgaben bei 1,261 Milliarden Euro, im Jahr 2027 bei 1,448 Milliarden Euro. Werte Kolleginnen und Kollegen, innerhalb eines Jahres 187 Millionen Euro, ein Anstieg um 14,9 %. Was hätte man mit diesem Geld machen können? Das möchte ich einfach nur einmal sagen und das Bewusstsein wecken. Was hätte man damit tun können? Darüber hätte man unter Fachpolitikern trefflich streiten können. Dieser Punkt kommt leider zu kurz. Zinsen sind gebundenes Geld – Geld, das für alles andere, für das man in demokratischer Vielfalt Mittel einsetzen könnte, nicht mehr zur Verfügung steht, zum Beispiel für die Bildung, für die Infrastruktur, für die Sicherheit oder auch für Entlastungen in diesen Zeiten. Dieses Geld steht einfach nicht mehr zur Verfügung. Das ist keine seriöse, keine solide Haushaltspolitik. (Beifall Freie Demokraten) Der Umfang der Investitionen ist in der Tat gestiegen. Aber schauen Sie auch hier bitte in den Finanzplan, der uns mitgeschickt wurde. Er ist etwas umfangreicher, unattraktiver zu lesen. Da heißt es, dass die Investitionen von 2027 ab wieder sinken: 2028 4,2 Milliarden Euro, 2029 4,1 Milliarden Euro, 2030 4 Milliarden Euro. Da sind in erheblichem Umfang Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes dabei. Deshalb wollen wir schon wissen, wenn man sich hier rühmt, dass man investiert, dass man der Motor ist: Wie viel Sprit kommt tatsächlich aus dem Lande Hessen, und wie sieht die dauerhafte Prioritätensetzung aus? Wie nachhaltig ist das? Lässt die Investitionsbereitschaft wieder nach, wenn kein Geld mehr aus dem Sondervermögen aus Berlin kommt? – Das ist keine nachhaltige Finanzpolitik. Da sind wir gespannt auf die Rückmeldungen in den Beratungen der Einzelpläne. Bei den Kommunen müssen wir so ehrlich sein, zu sagen: Es reicht nicht, immer nur zu messen, wie viel Geld in den Kommunalen Finanzausgleich kommt. Da möchte ich auf einen Punkt in unserem Antrag hinweisen. Wir müssen uns der Diskussion stellen, wie die Aufgaben, die Standards und die Finanzierungsverantwortung in Zukunft aussehen. Bei den Aufgaben dürfen wir nicht immer nur von Konnexität sprechen, sondern wir müssen auch einmal eine Diskussion über die Standards führen. Die müssen wir mit allen Ebenen führen, sonst wird keine Ebene der Ausgaben Herr, die mit diesen Tätigkeiten verbunden sind. Kommunale Entlastung bedeutet nicht nur, Geld in ein bestehendes System zu geben, sondern auch, sich zu fragen: Haben wir denen, die da was tun, zum Beispiel zu viel aufgebürdet an Dokumentationspflichten und all dem, was das nach sich zieht? – Das wäre aus unserer Sicht ein Weg, über den wir gerne gemeinsam – wir alle sind auch kommunale Mandatsträger – mit Ihnen sprechen würden. (Beifall Freie Demokraten) Der Schuldenstand wird sich bis 2030 auf 56 Milliarden Euro aufbauen. Herr Minister, das ist, wie wir finden, kein guter Gipfel Ihrer Bergtour. Sie haben von einer Herkulesaufgabe gesprochen. Wir fragen uns: Das wird jetzt schon seit zwei oder drei Jahren alles in dieser Art beschrieben. Wann geht es denn endlich los? Wann fragen wir nach den Aufgaben und nach den Doppelzuständigkeiten? Wann gehen wir endlich an die Beteiligungen des Landes heran? Wann wird die Digitalisierung entschlossen vorangetrieben? Sie zögern vor den notwendigen Schritten hin zu einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung, und deshalb wollen wir Sie mit unserem Antrag anschieben. Wir brauchen jetzt Strukturreformen, keine pauschalen Kürzungen. Wir brauchen einen Staat, der sich auf seine Kernaufgaben konzentriert, über die man selbstverständlich vor dem Hintergrund demokratischer Vielfalt gut diskutieren kann. Aber trotz steigender Einnahmen Schulden zu machen und Rücklagen zu plündern, die Zahl der Stellen konstant zu halten und die Schulden und die Zinsbelastung zu steigern, werte Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, das ist keine Reformagenda, sondern das ist, höflich formuliert, Stillstand. Um zum Abschluss in Ihrem Wording zu bleiben, Herr Finanzminister: Man hat noch nicht einmal den Mut, sich auf eine Bergtour zu machen. Oder fehlt die Fantasie, die Kreativität, sich einen Weg vorzustellen? Wir sind gespannt, ob Sie noch Wege für Hessen finden. Wir sind ja Optimisten. Wir freuen uns auf die Auseinandersetzung mit Ihnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall Freie Demokraten)

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Frank Lortz

Vielen Dank, Frau Kollegin Schardt-Sauer. – Das Wort hat der Abgeordnete Michael Reul, CDU-Fraktion.

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Michael Reul CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und gen! Zum Abschluss dieser Debatte möchte ich den auf das Entscheidende richten. Hinter diesem Haushalt hen nicht nur irgendwelche Zahlen. Nein, dahinter Kinder, die einen guten Start brauchen, Familien, die eine verlässliche Betreuung angewiesen sind, Unternehmen, die in unser Land investieren wollen, und Menschen, die zu Recht erwarten, dass ihr Staat funktioniert. (Beifall CDU und SPD) Ein guter Haushalt muss deshalb mehr leisten, als welche Einzelforderungen zu verbinden. Er muss die terschiedlichen Aufgaben und Anforderungen zusammenbringen und auch dann handlungsfähig sein, wenn Geld nicht für alles reicht. Genau daran ist dieser Haushaltsentwurf zu Schützt er das Wesentliche, eröffnet er neue Chancen, geht er verantwortlich mit dem Geld der Bürger um? Dieser Haushalt setzt die richtigen Schwerpunkte – deshalb, weil er die Probleme löst, sondern weil er schwierigen Bedingungen das Richtige stärkt: die die innere Sicherheit, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir dürfen die aktuelle Lage nicht schönreden. Die Wachstumsschwäche Deutschlands hat deutliche hinterlassen. Gegenüber einer normalen wirtschaftlichen Entwicklung fehlen uns jährlich mehr als 2 Milliarden Euro an Steuereinnahmen. Hinzu kommen steigende ausgaben. Dabei spielt der Inflationsdruck eine entscheidende Geopolitische Konflikte treiben die Energiepreise und teuern damit das Leben. Die EZB hat ihre neuerliche erhöhung ausdrücklich mit dem Inflationsdruck durch Konflikt im Nahen Osten begründet. Diese geopolitischen Ursachen hat Hessen zwar nicht zu verantworten, aber Folgen belasten natürlich auch unseren Haushalt. Zugleich wäre es zu einfach, die gesamte steigende last allein mit der Inflation zu erklären. Die wachsende internationale Staatsverschuldung – im Vergleich sind sen und auch Deutschland noch moderat verschuldet lässt, insgesamt gesehen, die Anleiherenditen exorbitant steigen. Äußere Krisen können wir zwar nicht abwenden, ist dennoch wichtig, dass die Schuldenbremse weiterhin wirkt. Sie wurde verändert, aber nicht abgeschafft. auch der neue strukturelle Verschuldungsspielraum ist grenzt. Die konjunkturelle Komponente eröffnet in schaftlich schwierigen Zeiten einen zusätzlichen spielraum. Wächst die Wirtschaft, wird dieser Spielraum wieder kleiner. Das sehen wir ganz konkret. Die wiesene Kredithöchstgrenze sinkt um rund 100 Millionen Euro. Die geplante Nettokreditaufnahme sinkt dadurch 120 Millionen Euro. Die Schuldenbremse setzt uns also einen klaren Rahmen. Unsere Aufgabe ist es, Rahmen durch verantwortliche Haushaltsentscheidungen einzuhalten. Ja, es gibt Handlungsbedarfe, die wir nicht aus dem den Haushalt finanzieren können. Deswegen ist die tätensetzung im Haushalt so entscheidend. (Beifall CDU und SPD) Wir wollen weniger Aufwand in der Schulverwaltung, aber nicht weniger Unterricht. Wir wollen effizientere AbläuKollefe, aber keinen schwächeren Rechtsstaat. Wir stehen zur Blick Solidarität zwischen den Ländern. Hessen wird im Länderstefinanzausgleich voraussichtlich 4,153 Milliarden Euro trastehen gen müssen – mehr als das Doppelte unserer Neuverschulauf dung. Aber Solidarität ist kein Freibrief für finanzpolitische Luftschlösser, weder für linke Enteignungsfantasien in Berlin noch für ungedeckte Milliardenversprechen der AfD in Sachsen-Anhalt. (Beifall CDU und SPD – Zurufe AfD) irgend– Ach, sind Sie wach geworden. un- (Dr. Frank Grobe (AfD): Sie lesen ja doch nur wiedas der ab!) Für uns Christdemokraten ist Bildung das Versprechen, dass die Herkunft nicht über die Zukunft entscheidet. Diemessen. ses Versprechen muss auch im Klassenzimmer ankommen. und Der Entwurf sieht insgesamt 6,5 Milliarden Euro für die – schulische Bildung vor. Das sind 342 Millionen Euro mehr nicht als im Jahre 2026. Die Zahl der Lehrkräfte steigt auf unter 61.780. Damit ist mehr als jeder dritte Bedienstete des Bildung, Landes Hessen ein Lehrer. Selbstverständlich macht ein neuer Höchstbetrag allein keinen besseren Unterricht. Entscheidend ist deshalb, was mit den zusätzlichen Mitteln lange erreicht werden soll. Wir wollen die Grundkompetenzen Spuren stärken, gezielt fördern und auch die Lehrkräfte unterstützen. (Beifall CDU und SPD) ZinsMit dem Bildungschancenpaket werden insgesamt 50 Millionen Euro eingesetzt, um die Fächer Deutsch, MathemaRolle. tik sowie digitale Fähigkeiten gezielt zu fördern. Dazu verkommt die Unterstützung von Schulen mit besonderen ZinsHerausforderungen. Diese Reihenfolge ist genau richtig. den Kinder müssen sicher lesen, schreiben und auch rechnen die können. Wer einen Text nicht versteht, hat Schwierigkeiten in nahezu jedem anderen Schulfach. Wer früh den Anschluss verliert, braucht später deutlich mehr UnterstütZinszung. Deshalb stärken wir die elementaren Grundlagen. Unser Anspruch ist dabei ganz klar, die Bildungschancen Hesder Kinder zu verbessern. Dazu gehört aber auch, Leistun– gen wertzuschätzen. Wir fördern Kinder, die Unterstützung brauchen, und ermutigen Talente, die mehr leisten können. Aber auch die digitale Bildung gehört dazu. Junge Menes schen sollen Technik verstehen, Informationen beurteilen und mit künstlicher Intelligenz verantwortlich umgehen Aber können; denn am Ende zählt nicht nur, was im Haushalt besteht, sondern es zählt, was Kinder tatsächlich lernen. wirtKredit- (Beifall CDU und SPD) Dennoch ist klar, dass Bildung nicht am Schultor endet. ausgeFür den Neubau der Physik- und Nanowissenschaften an um der Universität Kassel sind insgesamt 13,5 Millionen Euro vorgesehen. Die Kofinanzierung der beiden hessischen Exhier zellenzverbünde ist im Förderfall schon gesichert. diesen Ja, die zeitliche Streckung des Hochschulbauprogramms ist eine schmerzhafte Entscheidung. Aber es ist ebenso falsch, die gezielten Investitionen in Forschung und den laufenwissenschaftlichen Nachwuchs einfach auszublenden. DaPrioriher empfehle ich Ihnen einen Blick in die Einzelpläne 15 und 18, um zu sehen, wie viele Maßnahmen wir hier tatsächlich vorsehen. Für Wirtschaft, Verkehr und Wohnen sieht der Entwurf insgesamt 3,7 Milliarden Euro vor. Dahinter stehen unter anderem Mittel für die Förderung der Insulinproduktion von Sanofi in Frankfurt-Höchst, für den Fusionscampus in Biblis, die Halbleitertechnologie sowie für innovative Unternehmensgründungen. Wir stärken damit das wirtschaftliche Grundgerüst unseres Landes und setzen dabei gezielt auf die Zukunftsfähigkeit in diesen wichtigen Branchen. (Beifall CDU und SPD) Der Fusionscampus in Biblis ist dabei ein weltweiter Meilenstein, der die Energieversorgung für immer revolutionieren kann, und dies „made in Hessen“. Insgesamt steigen unsere Investitionen spürbar auf 4,3 Milliarden Euro. Das ist ein Plus von 15,5 % gegenüber dem Jahr 2026. Dazu tragen in besonderer Weise die Mittel des Sondervermögens des Bundes bei, die wir gezielt für Investitionen einsetzen. Der Aufwuchs beweist deutlich, dass wir die Mittel gezielt für Investitionen nutzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Freiheit braucht Sicherheit, und Sicherheit braucht einen handlungsfähigen Rechtsstaat. Deshalb sind 1,9 Milliarden Euro für Sicherheit und Ordnung vorgesehen. Dazu gehören Investitionen in die Drohnenabwehr, in neue Polizeihubschrauber und in eine moderne Telekommunikationsüberwachung. Wer von der Polizei verlangt, mit organisierter Kriminalität und neuen technischen Gefahren Schritt zu halten, muss ihr auch die entsprechende Ausstattung zur Verfügung stellen. (Beifall CDU und SPD) Unsere Justiz erhält hierfür zwölf neue Stellen zur Umsetzung des Paktes für den Rechtsstaat. 29 weitere Stellen sind für die Ausweitung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung vorgesehen. Besonders wichtig ist uns der Schutz von Frauen vor Gewalt. Technische Überwachung kann Schutzmaßnahmen unterstützen, sie ersetzt aber weder Beratung noch Zuflucht, noch persönliche Hilfe. Deshalb gehören die vorgesehenen 35 Millionen Euro zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ebenso zu diesen Schutzversprechen. Auch Feuerwehr und Katastrophenschutz werden gestärkt, mit Mitteln für die Unterkünfte und Fahrzeuge sowie insgesamt 9,2 Millionen Euro für die bauliche Substanz der Landesfeuerwehrschule. Wer im Notfall für andere da ist, muss sich auch auf eine gute Ausbildung und eine verlässliche Ausrüstung verlassen können. Aber da wir eben auch über Stellen gesprochen haben: Dieser Haushalt sieht keine steigenden Gesamtstellenzahlen mehr vor. Im Gegenteil, durch kluge Prioritätensetzungen und den Einsatz der Digitalisierung können wir erstmals den Stellenbedarf leicht vermindern. Damit hält die Landesregierung ihr Versprechen ein, den Personalbedarf insgesamt zu senken. Kommen wir zum Herzen unserer Demokratie. Für die Menschen ist der Staat häufig zuerst ihre Stadt und Gemeinde: die Kita, das Bürgerbüro, die örtliche Feuerwehr, die Sporthalle. Insgesamt fließen 12,5 Milliarden Euro an unsere Kommunen. Der Kommunale Finanzausgleich – das wurde angesprochen – steigt auf 7,585 Milliarden Euro: ein neuer Rekordwert in Hessen. (Beifall CDU und SPD) Das löst aber nicht sämtliche kommunalen Finanzprobleme. Dessen sind wir uns bewusst. Wer das behauptet, verkennt die Wirklichkeit und die Komplexität der Kommunalfinanzen. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat der Kollege Weiß aber gemacht!) Aber wer behauptet, das Land lasse seine Kommunen allein, blendet diese Unterstützung aus. Wir müssen gemeinsam an den Aufgaben, an den Standards und an der Finanzierung arbeiten. Hier bin ich unserer Landesregierung, ganz speziell unserem Ministerpräsidenten Boris Rhein, sehr dankbar, dass er sich bei der Bundesregierung so vehement für die Einhaltung der Veranlassungskonnexität einsetzt. Wir wünschen ihm dabei sehr viel Erfolg. (Beifall CDU und SPD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich könnte noch viele weitere Punkte nennen, die der Haushalt 2027 als wichtige Priorität benennt, wie die 13,7 Millionen Euro für die Pflegeausbildung, die 17,5 Millionen Euro für die Sportförderung oder das Aufwachsen der Musikschulförderung in Höhe von insgesamt 600.000 Euro. Aber ein Blick auf die Uhr sagt mir, dass die Zeit dafür leider nicht mehr ganz ausreicht. (Zuruf Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten)) Deshalb möchte ich meine Rede mit einer Nachricht schließen, die uns Mut machen soll. Vergangene Woche hat das Statistische Landesamt in Wiesbaden mitgeteilt, dass die Wirtschaft in Hessen im ersten Halbjahr preisbereinigt um insgesamt 1,8 % gewachsen ist. Hessen verzeichnet damit die höchste Wachstumsrate aller Bundesländer. (Beifall CDU und SPD) Das ist insgesamt ein klarer Lichtblick. Dieser Lichtblick ist jedoch das Ergebnis der Leistung und der Arbeit der vielen fleißigen Menschen und Unternehmen in unserem Land. Für diesen Einsatz möchte ich ihnen ganz herzlich danken. (Beifall CDU und SPD) Fassen wir zusammen. Der Haushalt 2027 stärkt unsere Schulen, er ermöglicht Investitionen, er unterstützt Familien und Kommunen und sichert die staatliche Handlungsfähigkeit eindeutig. Die weitere Konsolidierung wird uns schwierige Entscheidungen abverlangen. Wir werden uns ihnen stellen müssen. Leider gibt es von der Opposition keine Vorschläge zur Konsolidierung. (Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten): Na, na, na, na!) Für die CDU-Fraktion ist es eindeutig und klar: Wir unterstützen diesen Entwurf und werden die Beratungen konstruktiv gestalten, weil wir Verantwortung nicht auf später verschieben wollen, weil wir Chancen für unsere Kinder schaffen wollen und weil wir auch an die Zukunft unseres Landes glauben. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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Frank Lortz

Vielen Dank, Kollege Reul. – Es gibt jetzt keine Wortmeldungen. Es ist vorgesehen, den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027), Drucks. 21/5178, zur Vorbereitung der Lesung an den Haushaltsausschuss zu überweisen. Den Antrag der Fraktion der Freien Demokraten betreffend „Hessen zukunftsfest aufstellen – Strukturreformen Grundlage einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung“, Drucks. 21/4936, sowie den Antrag der Landesregierung betreffend „Finanzplan des Landes Hessen für die 2026 bis 2030“, Drucks. 21/5215, überweisen wir ebenfalls an den Haushaltsausschuss. – Kein Widerspruch. wird das so gemacht. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion der SPD Gesetz zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes – Drucks. 21/5162 – Der Gesetzentwurf wird vom Kollegen Grüger, SPD-Fraktion, eingebracht.

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Stephan Grüger SPD

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es? Wir dern das Hessische Energiegesetz. Der Gesetzgeber also wir haben beschlossen, dass wir für Hessen bestimmten Beitragswert hessenweit für Windkraftanlagen vorsehen, und sind davon ausgegangen, dass die schen Regionen diesen Beitragswert anteilig erfüllen; teilig nach ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten, war unser Gedanke. Das VG Kassel hat unseren Willen aber anders ausgelegt, als wir ihn verstanden haben. Anteilig bedeutet nach Sicht, die Regionen müssten diesen Beitragswert immer gleichen Anteilen erfüllen. Das heißt, jede hessische on muss den gleichen Anteil erfüllen. Das war von uns Gesetzgeber nicht so gemeint. Aber es ist interessant, die dritte Gewalt es dann so auslegt. Wenn das so ist, müssen wir die Gesetzgebung entsprechend anpassen, auch wenn das Verfahren noch mer anhängig ist und ein Widerspruch erfolgt ist. um Rechtssicherheit zu haben, ist es logischerweise richtige Schritt, zu sagen, der Gesetzgeber präzisiert ne Vorstellungen. Glücklicherweise haben wir inzwischen Beschlussfassungen aller drei Regionalversammlungen dem entsprechenden Flächenbeitragswert bezüglich Windkraftanlagen. Dann nehmen wir einfach die, die bereits haben, und setzen sie dafür ein, um Rechtssicherheit zu schaffen. Wunderbarerweise ergibt das nämlich genau das weite Ziel, das wir für die erste Runde ins Auge haben. Genau das machen wir mit dem Gesetzentwurf: schaffen Rechtssicherheit. Wir übernehmen die wertvolle Arbeit der Regionalversammlungen, die da bereits wurde, und wir gehen auf das Urteil des VG Kassel und sorgen hier für Klarheit. – Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. weiteren (Beifall SPD und CDU) des Vizepräsident Frank Lortz: Vielen Dank. – Das Wort hat Frau Kollegin Kaya Kinkel, zweiten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Kaya Kinkel GRÜNE

als Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mit den guten Nachrichten zur EnergieJahre wende starten. Es gibt sie noch, trotz Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Dann (Zuruf J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU) – Gegenruf Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)) Damit meine ich allerdings nicht den Gesetzentwurf, den der Kollege Grüger gerade vorgestellt hat. Ich war letzte Woche mit meinem Kollegen Sascha Meier im Windpark Reinhardswald. Da sind nach jahrelanger Planungs- und Genehmigungsphase tatsächlich in diesem Monat die ersten Anlagen ans Netz gegangen. 20 Windkraftanlagen, die die gesamte Region Nordhessen mit erneuerbarem Strom versorgen können, (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Das ist im Märchenwald! – Unruhe – Glockenzeichen) Herren, das ist eine richtig gute Nachricht und gut für die Energieän- wende. hat, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) einen Der Projektierer hat auch ganz klar gesagt: Diese Anlagen hessiwären ohne die Politik der Ampel, die die Planungs- und anGenehmigungsverfahren massiv beschleunigt hat, und ohdabei ne Schwarz-Grün in Hessen nie in dieser Zeit ans Netz gegangen. – Deshalb ist das auch noch einmal eine gute Bestätigung unserer Politik. dieser Man muss an der Stelle aber auch sagen, wenn die Pläzu ne von Wirtschaftsministerin Reiche so kommen, wie sie Regi- gerade geplant sind, dann war das erst einmal der letzte als Windpark, der in Nordhessen ans Netz gegangen ist. Desdass halb ein Appell an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD: Sorgen Sie dafür, dass das Netzpaket nachgebessert wird und dass wir auch in Hessen weiterhin die natürlich Energiewende vorantreiben können. imAber (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Stephan Grüger (SPD)) der sei– Ich nehme Sie beim Wort, Herr Kollege Grüger. zu Damit sind wir bei dem vorgelegten Gesetzentwurf. Der der Kollege hat den Hintergrund genannt. Wir sprechen darwir über, wie wir unsere Windvorranggebiete in Hessen so ausweisen, dass sie rechtssicher sind und dass sie auch dem Bundesgesetz entsprechen. Konkret geht es um die Frage, ob diese Ziele in den Gebieten der Regionalplanung hessenanteilig erreicht werden sollen, in Summe diese 2 %, oder gefasst ob es reicht, wenn man sagt, das ist der Durchschnitt für Wir das ganze Land. geleistet Sie haben jetzt vorgeschlagen, dass man diese Ziele, die ein in den Teilregionalplänen festgelegt sind, direkt ins Gesetz schreibt, für die Vergangenheit. Das kann man sicherlich so machen. Man könnte auch schlicht klarstellen, dass sich der Flächenbeitragswert, der für das Bundesgesetz maßgeblich ist, aus dem Durchschnittswert der Planungsregionen zusammensetzt. Das wäre aus meiner Sicht sehr viel einfacher und logischer. Aber okay, das kann man auch machen. Wirklich interessant wird es bei dem Aspekt, zu dem Sie, Herr Kollege, jetzt überhaupt nichts gesagt haben, nämlich: Wie gehen wir mit den zukünftigen Flächenzielen für das Land Hessen um? Wir müssen in Hessen bis zum Jahr 2032 2,2 % Vorrangfläche ausweisen. In dem Gesetzentwurf steht lapidar: Für die Festlegung ist der Landesentwicklungsplan maßgeblich. Daraus ergeben sich schon jede Menge offene Fragen. Was genau wird dann im LEP festgelegt? Wird da das Gesamtziel von 2,2 % bis zum Jahr 2032 festgelegt? Das hätte man auch einfach so ins Gesetz schreiben können. Oder wollen Sie zukünftig festlegen, wie viel jede einzelne Planungsregion an Vorrangflächen ausweisen muss? Das wäre eine grundsätzliche Umkehr der Planungslogik, wie wir sie bisher hatten. Bisher haben wir gesagt, 2 % Landesfläche, und dann wird sozusagen bottom-up dieses Ziel erreicht. Wenn wir das jetzt umstellen und den LEP festlegen lassen, wie viel die Teilpläne erreichen sollen, dann erklären Sie bitte klar und transparent, was Sie damit meinen. Denn in der Begründung steht dazu auch nichts. Das finde ich schon besorgniserregend. (Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Deshalb wollen wir wissen, ob diese Änderung tatsächlich nur eine Reaktion auf das Gerichtsurteil ist – vielleicht kann das Ministerium dazu etwas sagen; ich bin mir sicher, die haben diesen Gesetzentwurf auch vorher gesehen – oder ob durch die Hintertür sozusagen eine andere Planungslogik eingeführt wird, um den Ausbau der Windenergie in Hessen anders politisch zu steuern. Alle Akteure, mit denen ich gesprochen habe, haben da viele Fragezeichen. Ich sage Ihnen auch, warum wir da so genau hinschauen. Wir erleben seit Beginn der Legislaturperiode einen Umweltminister, der beim Windenergieausbau immer nur auf die Bremse tritt, einen Energieminister und eine SPD, die auch nichts dagegen machen. Diese fehlende Unterstützung für die Energiewende und den Ausbau der Windenergie kritisiert auch die gesamte Branche. Deshalb bin ich sehr gespannt, was die Anhörung da bringt. Aktuell gibt es sehr viele Fragezeichen. Ich glaube, da muss man noch nachbessern. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Frank Lortz

Vielen Dank, Frau Kollegin Kinkel. – Das Wort hat der Abgeordnete René Rock, FDP-Fraktion, Seligenstadt. René, bitte. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Das hätten wir sonst nicht gewusst!) René Rock (Freie Demokraten): Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Kinkel, eigentlich dachte ich, das sei eine ganz sachliche Debatte. Aber Sie haben hier Aspekte hineingebracht, bei denen ich mich frage, ob Sie mit dem Verfahren vertraut waren, über das wir heute reden. Einige Kollegen sitzen in Regionalversammlungen und kennen sich wohl ein bisschen damit aus. Wir haben 2011 damit angefangen, Flächen zu identifizieren. (Kaya Kinkel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich weiß!) Am Ende haben wir zehn Jahre gebraucht, um in Südhessen 1,5 % der Fläche windkrafttauglich zu identifizieren. Das ist ein zehnjähriger Prozess. Da stellen Sie sich hierhin und sagen, vielleicht könnte man, und vielleicht hätte man nicht doch auch 2 % für Südhessen machen können. – Nein, das konnte man nicht. (Beifall Freie Demokraten – Kaya Kinkel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das habe ich nicht gesagt!) Die 1,5 % sind wirklich schwer möglich gewesen. Wahrscheinlich sind sogar einige Flächen – ich denke nur an die Diskussion über Weißflächen, über Grundwasser und daran, was wir alles diskutiert haben – trotzdem nicht geeignet für Windkraft, und die stehen da auch drin. Wenn ich mir vorstelle, dass man in einem Verwaltungsgericht einfach sagt: „Na gut, dann sollen sie ein paar neue Flächen finden“, dann ist das völlig an der Realität vorbei. Darum unterstützen wir natürlich die Initiative der Landesregierung, zu sagen, wir schreiben das jetzt fest und versuchen, Rechtssicherheit zu bekommen. Das ist genau das, was im Windenergiebedarfsflächengesetz gefordert wird, nämlich die 1,8 % der Fläche. Wir übererfüllen die Flächen mit 1,89 % in Hessen. Wir sind da total vorbildlich. Warum? Weil wir nämlich zehn Jahre vor allen anderen angefangen haben. (Zuruf Kaya Kinkel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Darum haben wir die Flächen, und darum ist es richtig, dass man das jetzt absichert. Sie haben zu Recht gefragt: Was ist eigentlich mit den anderen Flächen? Was ist denn, wenn wir die vorhandenen Flächen jetzt um 20 % erweitern müssen, das heißt, ein Fünftel mehr Flächen als das, was wir jetzt unter größten Schwierigkeiten identifiziert haben? Mir ist völlig schleierhaft, wie das gehen soll, weil wir jetzt schon so gut wie jede Fläche, die geeignet war, in dem Plan festgeschrieben haben. Im Jahr 2032 sollen diese 20 % beschlossen sein. Das ist wirklich – – Sie haben gesagt: der Ausblick. Mir ist schleierhaft, wie das nach diesem Urteil funktionieren soll. Wenn wir den Gesetzentwurf, der jetzt zur Beschlussfassung vorliegt, nicht bis zum 31. Dezember beschlossen haben, dann erfüllt Hessen nicht die Vorgaben des Bundesgesetzes. Das können Sie doch auch nicht wollen. Wir haben den Gesetzentwurf von CDU und SPD vorliegen. Er ist ein Gesetzentwurf der Fraktionen, der sicherlich den Fristen geschuldet ist. Dass wir durch diesen Gesetzentwurf jetzt diese Möglichkeit zur Klarstellung bekommen, ist aus unserer Sicht sehr wichtig. Das gibt den Regionen auch Planungssicherheit. Es zeigt auch ein Stück weit Respekt vor dem, was die Regionalversammlungen am Ende einer fast zehnjährigen Arbeit beschlossen haben. Daher kann man diesem Gesetzentwurf nur zustimmen. Man muss eigentlich auch überhaupt nicht groß eine Anhörung abwarten. Ab und zu ist man schon ein bisschen überrascht, was ein Verwaltungsgericht alles entscheiden kann. Darum ist es richtig, dass der Gesetzgeber den Damen Herren des Verwaltungsgerichts jetzt noch einmal gibt, indem er das Gesetz und die Abwägungsspielräume begrenzt, indem er genau hineinschreibt, was wir bei Energieplanung vorhaben. Dem kann man eigentlich zustimmen. Wir sind sehr gespannt, wie die Diskussion weitergeht. Denn, wenn man ehrlich ist, kann man sich nicht freuen, dass im Märchenwald Windräder stehen. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt AfD – rufe) Liebe Damen und Herren, ich kann es immer noch nachvollziehen, wie man sich hier vorne hinstellen und das als wirklichen Erfolg verkauft. Jeder, der die batte in Nordhessen verfolgt hat, weiß genau: Am war sie ideologisch aufgeheizt ohne Ende. Es ging noch darum: Wer hat recht, wer bekommt mit aller und Genehmigungsmöglichkeiten die Chance, Windräder in den Märchenwald zu bauen? Ich kann nur sagen, das ist ein trauriges Fanal, an man sieht, wie wunderbare Landschaften in dieser Art Weise konterkariert werden. Manche mögen das als sehen, ich sehe es eher als einen großen Nachteil. diese Projekte sind es auch, die nachher der Akzeptanz solcher Windkraftanlagen schaden. Denn, wer in unsere Wälder, in diese Wälder Windräder baut, der hat es irgendwie nicht so richtig verstanden. (Zuruf Stephan Grüger (SPD)) Das bringt uns allen nichts. – Vielen Dank. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt AfD, Gaw und Maximilian Müger (fraktionslos))

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Martina Feldmayer

Der nächste Redner ist Abgeordneter Lichert von der Fraktion. Bitte schön.

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Andreas Lichert AfD

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Wir sind zwar erst in der ersten Lesung, aber ich das Ergebnis zumindest für meine Fraktion jetzt schon weg: Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. Das mag der eine oder andere vielleicht ein bisschen klärungsbedürftig finden, und die Erklärung liefere natürlich gerne mit. Denn dieser Gesetzentwurf ist anderes als die Erfüllung einer AfD-Forderung und Beseitigung von Rechtsunsicherheit. Wir haben es schon gehört. (Beifall AfD) Zur Erinnerung: Im März-Plenum haben wir genau Thema aufgebracht. Genauer brachte mein Kollege Schwaier am 19. März unseren Antrag – ich zitiere Titel – „Handwerkliche Fehler der Landesregierung fen Rechtsunsicherheit – Hessisches Energiegesetz dringend geändert werden“ ein. So, und was ist denn Plenum passiert? – Man hat wieder versucht, uns lächerlich zu machen, uns Inkompetenz vorgeworfen, ach, usw. usf. Meine Damen und Herren, ich kann es und ich will es und Hilfe Ihnen aber auch nicht ersparen, (Lisa Gnadl (SPD): Schade!) der nur § 1 Absatz 3 im gültigen Hessischen Energiegesetz zu zitieren. „In den Regionalplänen sind anteilig Vorranggebiete darüber zur Nutzung der Windenergie in Höhe der in § 3 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes des Bundes vom 20. Juli Zu2022 (BGBl. I S. 1353) für das Land Hessen“ (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ja, das Land!) nicht kann „festgelegten Flächenbeitragswerte auszuweisen.“ DeWenn schon in diesem Satz explizit auf die entsprechenden Ende bundesgesetzlichen Vorgaben referenziert wird, wie kann nur man dann an dem Wort „anteilig“ festmachen, dass es irMacht gendwie doch anders gehen soll? Meine Damen und Herren, es ist nicht abwegig, was das Verwaltungsgericht entschieden hat; es ist abwegig, an diedem ser Interpretation festzuhalten. und Erfolg (Beifall AfD) Genau Da dieser handwerkliche Fehler und die inkonsistenten Handlungen der Landesregierung im Planungsprozess aber aus der letzten Legislaturperiode stammen, ist es doch umso absurder, dass der Minister, der selbst zufällig wenige Tage vor diesem Urteil eine neue Fehlerkultur reklamiert und für sich in Anspruch genommen hat, genau diese Fehlerkultur bei diesem Thema so vermissen lässt. Aber mittlerweile ist Vernunft eingekehrt; denn im ersten Satz der Lösung Ihres Gesetzentwurfs lesen wir: Dirk „Trotz der Revisionseinlegung ist eine schnellstmögliche Änderung des § 1 Absatz 3 HEG geboten.“ Vielen Dank. An diesem Punkt hätten wir schon vor einem halben Jahr sein können. AfD- (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, um diesen Missverständnissen – Sie verstehen uns ja gerne miss – gleich vorzubeugen: Nein, wir sind natürlich keine Fans eines derartigen AusHerren! baus volatiler erneuerbarer Energien. Ein paar Problemstelnehme lungen hat der Kollege Rock bereits genannt. vorEs bleibt dabei: Man kann kein Industrieland allein mit Flatterstrom versorgen. er- (Beifall AfD) ich nichts Nachts erzeugen PV-Module keinen Strom, ganz egal, wie die viele Sie aufstellen. Wenn eine Flaute herrscht, bringen gerade Ihnen auch Tausende von Windrädern schlichtweg nichts. Die absurden Ausbaupläne der Ampel haben aber weiterhin Bestand. Das bedeutet Hunderte Gigawatt und damit auch Hunderte Milliarden Euro an Investitionen in Photodieses voltaik und Windkraft. Deutschlands und Hessens Bürger Olaf müssen das letztendlich entweder als Steuerzahler oder den als Stromkunden oder als Verbraucher bezahlen. Dieses schafDeindustrialisierungsprogramm wird also weitergehen. muss im (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Meine Damen und Herren, das ist der grundlegende Fehler Ihrer Energiepolitik. Wir werden natürlich auch deren Auswirkungen immer wieder im Landtag zu diskutieren haben. Dass Sie sich an der Bundeswirtschafts- und Energieministerin Reiche abarbeiten, obwohl sie nur versucht, der normativen Kraft des Faktischen Rechnung zu tragen, ist natürlich Ihre Interpretation. Das können Sie gerne machen. Aber ich möchte noch auf einen Satz hinweisen: Es geht nicht nur um den volkswirtschaftlichen Aderlass, sondern es geht darum, dass viele dieser Netzausbauprojekte und auch Netzanschlüsse in Konkurrenz zu wertschöpfenden Industrieinvestitionen stehen. Das heißt, nicht nur der volkswirtschaftliche Aderlass geht weiter, sondern es werden de facto Arbeitsplätze – neue Arbeitsplätze oder der Erhalt bestehender Arbeitsplätze – verhindert. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Das ist natürlich ein dramatischer Befund. Das muss enden. Den Murks der Energiewende kann dieser Gesetzentwurf natürlich nicht heilen, aber er adressiert ein konkretes Problem mit einer vernünftigen Maßnahme. Wie gesagt, hätten Sie vor einem halben Jahr auf uns gehört, hätten wir schon so weit sein können. – Danke sehr. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos))

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Martina Feldmayer

Der nächste Redner ist Abgeordneter Müller von der CDUFraktion. Bitte schön. J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Lichert, Flatterstrom, da flattert mein Herz. Gott sei Dank flattert es an dieser Stelle. (Beifall Lucas Schmitz (CDU), Elke Barth, Stephan Grüger (SPD) und Katy Walther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Es wäre einfach schön, wenn Sie sich einmal damit auseinandersetzen: Welche sind die Anteile der Energieerzeugung? Wie stellt die deutsche Industrie darauf ab? Welche Möglichkeiten haben wir, die Dinge zu verbessern? Aber der ewige Blick zurück sorgt dafür, dass man über den ersten Stein, der im Weg liegt, stolpert. Seis drum. Aber es ist auch gar nicht weiter wichtig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wichtig ist – Frau Kollegin Kinkel, deshalb bin ich ein bisschen sprachlos –, worauf der Kollege Rock schon hingewiesen hat. Hier werden jetzt wieder Probleme miteinander vermengt, die zunächst gar nichts damit zu tun haben: Wir haben schlicht und einfach die Situation, dass das Verwaltungsgericht, respektive der Verwaltungsgerichtshof, hier eine Interpretation vorgenommen hat, die wir an dieser Stelle so nicht gesehen haben. Sie können jetzt sagen – ganz schlau –, es war völlig absehbar, was das Verwaltungsgericht sagt. Dann würde ich Ihnen empfehlen, bei den anderen Entscheidungen, die die Verwaltungsgerichte treffen und die völlig absehbar sind, in Zukunft auch zu sagen: Das war völlig absehbar, wir müssen uns ändern. – Das wäre ein guter Weg in die richtige Richtung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ungeachtet dessen ist jetzt die Situation so, dass wir etwas klarstellen wollen. Wir wollen es klarstellen, damit die Interpretationsmöglichkeit, die immer da ist, eben nicht mehr da ist. Deshalb sagen wir jetzt schlicht und einfach, wir machen das hessenscharf und hessengut, wie immer, und konzentrieren uns auf das Gesamtergebnis. Das war schon immer die Absicht. Das war damals die Absicht, als wir das Gesetz miteinander gemacht haben, und es ist heute die Absicht, wenn wir es jetzt verbessern und dem Gericht damit die Möglichkeit geben, zu sagen: Okay, an dieser Stelle ist die Interpretation des Gesetzgebers eindeutig. Um nichts anderes geht es. Da haben wir jetzt sehr schnell reagiert. Sie können auch sagen: vor einem halben Jahr. – Das ging natürlich nicht vor einem halben Jahr, weil man die Dinge überprüfen muss. Man kann nicht einfach sagen, man macht das so. Man muss das Urteil nicht nur analysieren, sondern man muss es auch auf die Realität umlegen. Man muss außerdem mit denen reden, die betroffen sind, nämlich die kommunalen Vertretungen in Form der Planungsversammlungen. Wir machen doch keine Gesetze über die Köpfe der Betroffenen hinweg, sondern wir diskutieren das mit denen, wie sich das gehört. Ich bin dem Ministerium sehr dankbar, dass es das sehr ausführlich gemacht hat und uns dann informiert hat, dass wir vielleicht diesen Gesetzentwurf an dieser Stelle so einbringen sollen, wie wir ihn jetzt eingebracht haben und wie wir ihn zur Abstimmung stellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden dann in die nächste Lesung gehen. Ich weiß gar nicht: Eine Anhörung an der Stelle finde ich ziemlich mutig. Wenn Sie jetzt eine wollen, wäre das neu. Sie ist völlig überflüssig, weil wir uns einig sind, dass das Flächenziel Hessen betrifft und nicht die einzelnen Regionen. Die Interpretation von Ihnen teile ich nicht, aber das wäre eine rechtliche Diskussion, die wir bei Gelegenheit an anderer Stelle führen können. Fakt ist, wir brauchen das Gesamtflächenziel, und das Gesamtflächenziel haben wir jetzt definiert. Damit ist alles wunderbar gelöst, wie ich meine. An dieser Stelle: ein gutes Gesetz, eine schnelle Reaktion, und Windkraft ist kein Flatterstrom, sondern eine ordentliche Alternative, die wir brauchen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD – Zurufe AfD)

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Martina Feldmayer

Für die Landesregierung spricht die zuständige Staatssekretärin für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, Frau Fröhlich. Bitte schön. Ines Fröhlich, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete des Hessischen Landtages! Wir haben jetzt schon viel darüber gesprochen, warum wir heute über das Thema sprechen, weshalb der Gesetzentwurf auf dem Tisch liegt. sen Sie mich das von unserer Seite kurz zusammenfassen. Wir kennen das Urteil des VGH Kassel aus dem Frau Kinkel, leider Gottes ist es nicht so, dass wir nur feststellen könnten: Wir haben das gemeint. – das sagt das Urteil: dass das nicht geht. Es geht um Wort „anteilig“. Der VGH legt ganz klar fest: So, wie es gemacht haben, geht es nicht. Er erwartet von uns steht es in der Begründung; die muss man leider auch sehr ausführlich lesen –, wir müssen pro Planungsregion diese 1,8 % festschreiben. Das sagt er. Er lässt keinen Hauch Zweifel daran. Deshalb ist der eingebrachte Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD Lösung, um in der Tat die Rechtssicherheit zu schaffen. Im Übrigen lassen Sie mich noch ganz kurz auf die nese des Hessischen Energiegesetzes, hier konkret § 1 satz 3a HEG, eingehen. Bei dem, was der Bundesgesetzgeber gemacht hat und was der VGH als Urteil nämlich die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, sind wir uns alle ziemlich sicher, dass der nicht wollte, Gutperformer nachträglich einzuschränken. Aber auch das hat das Gericht nicht gewürdigt. Insofern, sehr geehrter Herr Lichert, lassen wir doch bitte die richtsbarkeit handeln. Lassen Sie uns höchstrichterlich ren, was davon richtig ist und was nicht. Ich bin nicht sorgenvoll, wenn ein Gericht sich irgendwelche gelungen anschaut. Ich glaube immer, das sehr positiv sehen. Gerichte sorgen für Klarheit. Auch deshalb wir Revision eingelegt, und wir werden das Verfahren warten. Wir werden sehen, wie dieses Gericht es sieht, auch Sinne dessen, was eigentlich die Zielvorstellung Gesetzes war, nämlich den Ausbau der Windenergie beschleunigen und zu unterstützen. Ich glaube, da wir ganz gute Karten. Aber darüber unterhalten wir wenn das Bundesverwaltungsgericht geurteilt hat. Dennoch ist es richtig, dass wir jetzt für Rechtssicherheit sorgen. Die Punkte sind alle schon genannt. Nordhessen, Mittelhessen und Südhessen erhalten jeweils ein konkretes Teilflächenziel. Zusammen bleibt es bei den 1,89 % Landesfläche. Damit ist der erste Zielwert von 1,8 % reicht. Auch das ist völlig legitim und klargestellt. allen Dingen werden wir mit dieser Formulierung auch Erreichen des Zielwertes nach den Maßstäben des rechtssicher absichern, die so lange gelten, solange es ein anderes Urteil dazu gibt. Ein zweiter Punkt. Natürlich richtet der Gesetzentwurf gleichzeitig den Blick nach vorn; denn bis Ende muss Hessen den zweiten Flächenbeitragswert von 2,2 erreichen. Dazu wird in der Tat der LEP das maßgebliche Instrument sein. Hierzu finden Sie im neuen § 1 Absatz HEG ausdrücklich die Klarstellung, dass wir dort erneute Anpassung brauchen. Deshalb glaube ich, wir haben in Hessen frühzeitig plant. Herzlichen Dank all denen, die das ermöglicht ben. Es waren schwierige Prozesse, und es werden schwierige Prozesse sein. Wir werden aber immer, Hessen eben nicht gleich ist, den entscheidenden zu beachten haben, dass die Regionen unterschiedliche Voraussetzungen und auch unterschiedliche Möglichkeiten haben. Ich gehe hier auch von unterschiedlichen Potenzialen aus. Deshalb wird zukünftig nie gemeint sein, dass Region exakt denselben Prozentsatz ausweisen muss. Las- bekommen wir gar nicht hin. Aber das ist Landesplanungsrecht. Das schauen wir uns genau an. Februar. Wir haben, wie gesagt, jetzt eine Rechtssicherheit. Ich darf einfach daran erinnern, dass wir diesen Weg zum weiteren AusGenau bau der Windenergie mit unserem Gemeinde-Energie-Bedieses teiligungsgesetz unterstützen. Insofern schaffen wir einen wir klaren Weg bis zum Jahr 2032 mit 2,2 %. Ich wünsche – so mir, dass Sie diesem Gesetzentwurf der CDU und der SPD Gottes zustimmen. Damit haben wir Rechtssicherheit für Hessen auch in diesem wichtigen Punkt. – Herzlichen Dank. gar (Beifall CDU und SPD) die

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Martina Feldmayer

GeZu einer zweiten Runde hat sich der Abgeordnete Lichert Abvon der AfD-Fraktion gemeldet. nimmt, (Unruhe) Bund

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Andreas Lichert AfD

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ge- Natürlich könnte man jetzt lang und breit über das Thema Flatterstrom diskutieren. Aber ich möchte den Aufruf in kläaber Ihre Richtung geben: Wenn das alles so toll läuft, dann Re- erklären Sie doch einmal, warum wir die höchsten Strompreise in der industrialisierten Welt haben. Warum haben zu haben wir denn Probleme mit unserer wirtschaftlichen Wettbeab- werbsfähigkeit? Das müssen Sie doch erklären, nicht ich als Opposition. im (Beifall AfD) dieses Meine Redezeit wächst hier ständig weiter. Das finde ich zu persönlich interessant. Aber ich weiß nicht, ob das so inhaben tendiert ist. uns, Ich möchte jetzt eine Ihrer Nebelkerzen entschärfen. Sie haben gesagt, da müssen wir natürlich mit den Betroffenen sprechen, usw. usf. Der entscheidende Punkt ist doch, dass Hessen gehandelt hat. Es gibt offensichtlich einen konsensualen, einen tatsächlich gemeinsam von vielen Plader nungsbeteiligten getragenen Weg, den man gehen wollte. erEntsprechend sind auch die Beschlüsse gefasst worden. Vor das Das heißt, da muss man nicht das Rad neu erfinden. VGH Sie müssen einfach nur das, was politisch gewollt war, nicht auch handwerklich umsetzen. Aber das haben Sie nicht gemacht, und gegen diese Erkenntnis wehren Sie sich mit Händen und Füßen. Das ist der Punkt, den wir kritisieren. (Beifall AfD) % Im Ergebnis ist – inhaltlich, die Frau Staatssekretärin hat 3a es gerade noch einmal ausgeleuchtet – der Gesetzentwurf natürlich zustimmungsfähig. Das ist völlig klar. – Danke keine sehr. ge- (Beifall AfD) haauch

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Martina Feldmayer

weil Punkt Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit überweisen wir den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD für ein Gesetz zur Änderung des jede Hessischen Energiegesetzes dem zuständigen WirtschaftsDas ausschuss zur Vorbereitung der zweiten Lesung. Zur Kenntnis möchte ich geben, dass nach der Plenarsitzung eine Sitzung dieses Ausschusses im Raum 510 W zwecks Beschlussfassung über eine mögliche Anhörung stattfinden wird. Ich rufe den nächsten Tagesordnungspunkt auf, Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der AfD Gesetz zur Auflösung der Verfassten Studierendenschaft als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts – Drucks. 21/5214 – Erster Redner ist der Abgeordnete Roos von der AfD-Fraktion.

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Jochen K. Roos AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eines dürfte Ihnen allen bekannt sein: Ein Hochschulstudium ist anspruchsvoll und lässt den meisten Studenten nur noch wenig Freizeit. Vor diesem Hintergrund muss sich also jede studentische Vertretung daran messen lassen, ob sie den Studenten bei der Bewältigung ihres Alltags und der damit einhergehenden studentischen Probleme tatsächlich hilft und ihre Interessen wirksam vertritt oder aber ihre Ressourcen vielmehr für die allgemeinen politischen Kampagnen einsetzt, die mit den konkreten Anliegen der von ihr vertretenen Studenten nur herzlich wenig zu tun haben. (Beifall AfD) Da nach unserer Ansicht zunehmend Letzteres in Hessen der Fall ist, haben wir als AfD-Fraktion heute einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die Auflösung der verfassten Studierendenschaft als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts in Hessen erfolgen soll. (Beifall AfD) Denn zweierlei Dinge müssen mit Bezug zu den verfassten Studierendenschaften in Hessen festgestellt werden: Erstens. Die Studierendenschaften scheitern in Teilen an ihrer im Hessischen Hochschulgesetz definierten Aufgabe. Es ist nämlich nicht so, dass die Studierendenschaften, denen per Gesetz alle Studenten einer Hochschule angehören, die Gesamtheit ihrer Mitglieder abbilden und sich zuvörderst neben der Beschäftigung mit hochschulpolitischen Themen auch für die sozialen Belange der Studenten einsetzen. – Nein, auch hierzulande handeln die ASten gut und gerne so, als verfügten sie über ein allgemeinpolitisches Mandat. (Beifall AfD) Etwa, wenn man wie der AStA der TU Darmstadt im Jahr 2024 unter dem Titel „Gemeinsam gegen den Rechtsruck widersetzen!“ für eine Fahrt nach Riesa wirbt und obendrein auch noch selbst als Verkaufsstelle für Bustickets auftritt. (Dr. Frank Grobe (AfD): Hört, hört!) Die Tickets dazu konnten übrigens auch bei einem Antifa-Kneipenabend gekauft werden. Welche linksextremistischen Verbindungen hier bestehen, macht der AStA immerhin selbst öffentlich. (Beifall AfD) Oder aber der AStA der Hochschule Darmstadt, welcher 2018 den Einzug der AfD in den Hessischen Landtag verhindern wollte. Ich zitiere: „… jeder Sitz, den wir ihr mit unserem Engagement verwehren, ist das Engagement wert.“ Noch ein drittes Beispiel, um den Hattrick vollzumachen. Im Jahr 2023 hieß es seitens des AStA der Goethe-Uni: „Den Rechten keine Paulskirche!“ Damals warb man um Unterstützung für Proteste gegen die Allgemeine Deutsche Burschenschaft, welche in Frankfurt eine Verbandstagung abhalten wollte. Verstörenderweise verwies man in diesem Zusammenhang seitens des AStA sogar noch auf eine Zusammenarbeit mit ominösen „antifaschistischen Gruppen“. Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Wer wird damit wohl gemeint gewesen sein? Warum soll ein Student in Hessen solche linksextremistischen Machenschaften überhaupt potenziell mit seinen finanziellen Beiträgen für die Studierendenschaften weiter unterstützen? (Beifall AfD) Wie ideologisch Teile der verfassten Studierendenschaft tatsächlich unterwegs sind, wird auch dann deutlich, wenn man sich einzelne Referate genauer anschaut. Da wären beispielsweise ein autonomes Queer*Referat, ein autonomes FLinta-Referat oder ein autonomes BIPoC-Referat. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vor was haben Sie eigentlich Angst?) Ich frage Sie: Was soll dieser ganze ideologische Irrsinn? Wem soll damit im Studienalltag überhaupt geholfen sein? (Beifall AfD) Zweitens. Um auf meine beiden Hauptgründe für unseren Gesetzentwurf zurückzukommen, müssen wir auch über die sehr geringe Beteiligung an den StuPa- und Fachschaftsratswahlen sprechen. Es ist doch kein Geheimnis, dass die Wahlbeteiligung an unseren Hochschulen nicht selten unter 20 % liegt. Von einer demokratischen Legitimation der verfassten Studierendenschaften kann da doch absolut keine Rede sein. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, diese grundsätzlichen Kritikpunkte sind schon lange bekannt und bereits mehrfach diskutiert worden – sogar von Vertretern der Altparteien und lange, bevor es uns als AfD überhaupt gegeben hat. (Zurufe: Oh!) Diesbezüglich muss ich auch nicht an die Debatte unter dem damaligen Ministerpräsidenten Roland Koch erinnern. Meine Damen und Herren von der CDU, Ihre eigene Jugendorganisation – die Junge Union Deutschlands – hat bereits 2012 in einer Pressemitteilung im Kern genau das gefordert, was wir heute mit unserem Gesetzentwurf umsetzen wollen. Nun könnten Sie heute so eine Forderung natürlich leicht als Jugendsünde oder als irrelevant abtun, wenn sie nicht ausgerechnet von der damaligen bildungspolitischen Sprecherin der Jungen Union Deutschlands und heutigen Präsidentin dieses Hohen Hauses, Frau Astrid Wallmann, öffentlich vertreten worden wäre. (Beifall AfD) Letztendlich hat es die Forderung nach der – hier ich wortwörtlich aus einer alten Pressemitteilung – schaffung von verfassten Studierendenschaften sowie ren Organen“ sogar in das einstimmig beschlossene satzprogramm der Jungen Union Deutschlands geschafft. Hört, hört, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Selbst die hessische FDP hat sich in ihrem Programm zur Landtagswahl 2023 zumindest für eine freiwillige gliedschaft in der verfassten Studierendenschaft ausgesprochen. Wo bleibt da eigentlich Ihr Gesetzentwurf, Herr Büger? (Beifall AfD) Wir von der AfD zumindest machen Ihnen hier und te einen konkreten Vorschlag für die Auflösung Einrichtung. So werden die entsprechenden Stellen Hessischen Hochschulgesetz mit Bezug zur verfassten dierendenschaft entweder aufgehoben oder neu Anstelle der Überschrift „Studierendenschaft“ soll nun „Studentische Mitwirkung und Hochschulgruppen“ stehen. Dabei betonen wir ausdrücklich und unter der hessischen Landesverfassung, dass Studenten in Hochschule nach wie vor und vor allem durch von gewählte Vertreterinnen und Vertreter in den Hochschulorganen mitwirken können und selbstverständlich auch len. Die Hochschulen haben diese Mitwirkung in der demischen Selbstverwaltung zu fördern. Diese Verpflichtung verankern wir ausdrücklich in unserem Gesetzentwurf. (Beifall AfD) Die Nutzung von Personal und Sachmitteln der schule setzt die Anerkennung als Hochschulgruppe und unterliegt den in der Ordnung festgelegten Bedingungen. Ziel ist es, künftig für Vorfälle wie zuletzt an Goethe-Universität Frankfurt besser gewappnet zu sein, sogenannte propalästinensische Aktivisten eine israelische Delegation bedrängt hatten. Sie erinnern sich: Staatsminister Timon Gremmels erfuhr von diesem Vorfall nach ner Aussage erst im Ausschuss aus der „Bild“-Zeitung. (Dr. Frank Grobe (AfD): Hört, hört!) Falls es in Zukunft erneut zu solchen Vorfällen muss innerhalb des Ministeriums mehr Klarheit herrschen, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen etwaige Gruppen an unseren Hochschulen anerkannt werden. (Beifall AfD) Ich mache es hier ganz deutlich: Werden der Status Hochschulgruppe oder die Räumlichkeiten der Hochschule politisch oder anderweitig missbraucht, muss der transparent nach festgelegten Kriterien wieder entzogen werden können. (Beifall AfD) Abschließend möchte ich noch einige Ihrer Bedenken züglich unseres Gesetzentwurfs ausräumen. Die sche Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung bleibt garantiert. Aufgaben wie das Aushandeln des mestertickets können auch die Studierendenwerke nehmen. Hochschulfinanzierte Tutoren helfen vielerorts schon heute beim Studieneinstieg. Freiwillige studentische Zusammenschlüsse können sich weiterhin als eingetragene zitiere Vereine organisieren. Für all das braucht es keine Pflicht„Abmitgliedschaft in einer öffentlich-rechtlichen Studierendendeschaft. GrundSehr geehrte Frau Präsidentin, ich komme zum Ende. – Sie sehen: Für die Wahrnehmung studentischer Interessen stehen also auch ohne verfasste Studierendenschaften viele Möglichkeiten offen. Wenn Sie sich nun per se gegen die Abschaffung stellen, dann zeigt dies nur eines: nämlich, wie weit links unter anderem Sie von der CDU mittlerweiMitle geworden sind. Zeigen Sie – auch wenn es Ihnen sichtDr. lich schwerfallen dürfte – endlich einmal ein wenig Mut und Rückgrat, und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall AfD – Zuruf Lara Klaes heu- (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) dieser im Stu- Vizepräsidentin Martina Feldmayer: gefasst. künftig Nächster Redner ist der Abgeordnete Kaffenberger von der SPD-Fraktion. Bitte schön. Achtung der

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Bijan Kaffenberger SPD

ihnen Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Anwesende! Eben war solvon Mut die Rede. Ich will jetzt nicht von Mut reden, sonakadern erst einmal von Anstand. Heute die erkrankte Landtagspräsidentin hier in der Debatte zu Hilfe zu ziehen, um irgendwie auf ihrem Rücken ein Argument gegen einen Koalitionspartner aufzubauen, dazu muss ich sagen: Wissen Sie, was das ist? Hoch- (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN voraus und Freie Demokraten – Zuruf AfD: Das ist ja billig!) der Erstens ist das anstandslos, wo (Jochen K. Roos (AfD): Das machen Sie doch gerade!) eigeund zweitens ist es dem Amt der Präsidentin nicht angemessen. Genau das ist es. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kommt, und Freie Demokraten) darüber Ich will zu dem Tagesordnungspunkt gar nicht viel sagen. Formal ist es ein Gesetzentwurf, aber politisch ist es etwas völlig anderes. Es ist nämlich der Versuch, die Studierendenschaften zu schwächen und ihnen die Stimme zu nehmen. Ich kann auch sagen: Ja, es ist eine unverhohlene als Drohung. Status Wenn ich dann in der Gesetzesbegründung und auch in der Debatte hier Einzelbeispiele von ASten, die irgendetwas gemacht haben sollen, nehme und heranziehe, um die Studierendenschaften in ihrer gesamten Verfasstheit im ganzen Bundesland abzuschaffen, dann muss ich sagen: Das ist Sippenhaft, und Sie wissen, was wir von Sippenhaft behalten. studenti- (Dr. Frank Grobe (AfD): Oh!) Seüber- Das ist moralisch nicht vertretbar, das ist juristisch nicht vertretbar. Das ist, ehrlich gesagt, das Allerletzte. (Beifall SPD, Birgit Heitland (CDU) und Katy Walther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) So zu tun, als gäbe es keine Rechtsaufsicht darüber, als gäbe es keine Institutionen, die über das Tun der ASten wachen, ist auch falsch. Die Studierendenschaften werden natürlich auch von den Präsidien überwacht, wie sie mit ihren Mitteln umgehen und was sie tun. Jeder Eingriff darein ist ein Eingriff in die Hochschulautonomie. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist mit uns nicht zu machen. (Beifall SPD, Birgit Heitland und Thomas Hering (CDU)) Wer Hochschulen stärken will, der darf ihre Organe nicht schwächen. Wer sich hier über mangelnde Wahlbeteiligung beklagt, der muss mehr Demokratie wagen und nicht weniger. Wer Hochschulen weiter demokratisieren will, der muss studentische Beteiligung und studentische Mitbestimmung ernst nehmen und vor allem repräsentativ ausbauen. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Genau darum wird es auch in unserer Gesetzesnovelle gehen, die wir in Bezug auf das Hessische Hochschulgesetz im Moment angehen. Denn wir sind der festen Überzeugung: Resiliente, effiziente und transferstarke Hochschulen brauchen Studierende, die mitgestalten wollen. Sie brauchen Studierende, die Verantwortung übernehmen. Dazu werde ich zu gegebener Zeit ausführlicher sprechen. Dieser Gesetzentwurf wird dann anders als der sein, den wir heute von der AfD vorgelegt bekommen haben. Er wird die Debatte, die Beteiligung aller und die Redezeit wert sein. Das sage ich Ihnen jetzt schon. Dem vorliegenden Entwurf eines – ich nenne es so – Anti-Studierendengesetzes können wir jedenfalls auf keinen Fall zustimmen. Das Gegenteil ist der Fall: Wir lehnen ihn entschieden ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt CDU)

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Martina Feldmayer

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Büger von der FDP-Fraktion. Bitte schön. Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf gibt die falsche Antwort auf eine richtige Frage. Denn nicht die verfasste Studentenschaft ist das Problem, sondern das, was daraus gemacht wird. Was meine ich damit? Die demokratische Vertretung studentischer Interessen und auch die studentische Selbstverwaltung sind grundsätzlich etwas Gutes. Die Studenten kennen die Lage vor Ort. Sie kennen den Alltag. Sie wissen, wo der Schuh drückt. Sie wissen, was am besten für ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen ist. Sie haben als Gruppe spezielle Interessen, die sich zum Beispiel von denen der Lehrenden unterscheiden. Denken Sie nur an das Thema „Priorität für Lehre“. Das Problem besteht, wenn verfasste Studentenschaften von ihrem eigentlichen Auftrag abweichen und mit Priorität allgemeinpolitische Fragen behandeln. Lieber Bijan Kaffenberger, ich finde, Sie sind da ein bisschen schnell über das Problem hinweggegangen, das da besteht. (Beifall Freie Demokraten) Zu einem echten Problem wird das, weil Gelder, die aufgrund des Gesetzes von den anderen Studierenden gezahlt werden müssen, für politischen Aktivismus eingesetzt werden, und zwar für einen, der nichts mit der originären Aufgabe zu tun hat und deshalb auch nicht zu rechtfertigen ist. (Beifall Freie Demokraten) Zugeben muss man auch, dass die bisherigen Mechanismen, nämlich die Kontrolle der Gelderverwendung durch den Rechnungshof und den Präsidenten, nicht wirksam sind. Ich finde, da muss man schlicht der Realität ins Auge sehen. Ein weiteres Problem ist die geringe Wahlbeteiligung. Die verfasste Studentenschaft hat ein Repräsentationsproblem. Wir wissen, dass sich die Wahlbeteiligung regelmäßig zwischen 5 % und 15 % bewegt. Nicht selten hat man 90 % Nichtwähler. Das ist ein Problem, weil die geringe Wahlbeteiligung gerade den politischen Rändern nutzt. Deshalb werden von ASten häufig Maßnahmen nicht ergriffen, um sie zu erhöhen. Ich erinnere mich noch an die Diskussion, Onlinewahlen einzuführen. Mir ist sogar der Fall einer größeren Universität in Hessen bekannt, in dem bei einer Wahl zum Studentenparlament gerade einmal 24 Stimmen für 1 % ausgereicht haben. Sie haben für 1 % ausgereicht. (Zuruf) – Der Zwischenruf von der Regierungsbank war jetzt nicht qualifiziert. (Beifall Freie Demokraten) Aber ich hoffe, dass der Herr Staatsminister mit mir einer Meinung ist, dass 24 Stimmen für 1 %, egal, um welche Gruppierung es sich handelt, nicht unbedingt ein gutes Ergebnis ist. Was sind die Folgerungen aus diesem Missstand? Wir sollten nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Der Großteil der verfassten Studentenschaften ist nämlich kein Problem. (Beifall Bijan Kaffenberger (SPD)) – Ja, die meisten sind kein Problem. – Zur Wahrheit gehört, dass es massive Unterschiede zwischen den Technischen Hochschulen, den Hochschulen, der Technischen Universität und den allgemeinen Universitäten gibt. Je später sie in dieser Aufzählung sind, desto politisierter sind sie. Herr Roos, ich muss Ihnen sagen: Wer die verfasste Studentenschaft einfach abschaffen will, lässt damit gute Modelle verschwinden. Auch das wollen wir nicht. (Beifall Freie Demokraten) Der Kern des Problems liegt meines Erachtens in der Zweckentfremdung der Mittel. Ich will das einmal deutlich machen: Statt studentischer Selbstverwaltung steht bei den ASten einiger Universitäten vor allem die eigene politische Agenda auf dem Programm. Ich nenne ein Beispiel: Es gab in Gießen eine kritische Einführungswoche, bei der man gelernt hat, wie man im Dannenröder Forst Biotoiletten baut. Zweitens gab es Reisen nach Ostdeutschland, um gegen die AfD zu demonstrieren. Inhaltlich verstehe das, aber das ist vielleicht keine Aufgabe des AStA. Es gibt eine Förderung von zweifelhaften Vereinen, tionen und Veranstaltungen. Ich möchte ein besonderes Schmankerl, einmal in Richtung der linken Seite Hauses, nennen. Es gab an der Justus-Liebig-Universität ein ausleihbares Lastenrad für alle 21.000 Studenten. konnte aber nicht tatsächlich ausgeliehen werden, weil die GRÜNEN an der Universität dauerhaft gemietet Die Kosten beliefen sich auf 10.000 Euro. (Zuruf: Hört, hört!) Lieber Bijan Kaffenberger, wer diese Beispiele aus schen Gründen ignoriert, der geht nicht nur unverantwortlich mit dem Geld der Studierenden um, sondern er Wasser auf die Mühlen derer, die die verfasste Studentenschaft gleich ganz abschaffen wollen, wie etwa diejenigen auf der rechten Seite. Das sollten wir nicht tun. (Beifall Freie Demokraten) Deshalb sage ich Ihnen: Ich bin auf die Anhörung auf die Ideen gespannt, die hoffentlich dazu kommen den. Eine, die ich sehr charmant finde, möchte ich einmal erwähnen. Sie wurde vorhin sogar schon einmal gesprochen. Warum geben wir den Studierenden nicht Möglichkeit – wir haben es doch in unserem Programm selbst zu entscheiden, ob sie Mitglied einer verfassten dentenschaft sein wollen? Ich sage im Übrigen auch in Richtung der SPD: Es auch bei der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft Zwang. Zu Beginn des Wintersemesters könnte jeder dent festlegen, ob er Teil einer verfassten Studentenschaft sein möchte oder nicht. Entscheidet er sich dagegen, natürlich auch alle Vorteile der verfassten Studentenschaft weg. Dann müsste die verfasste Studentenschaft liefern. müsste die Vorteile einer Mitgliedschaft transparent sentieren und für die Studenten tatsächlich etwas tun. sie das nicht, sinken automatisch die Mitgliederzahlen damit auch das Geld. Natürlich verhindert ein solches out-System nicht den Missbrauch – das weiß ich –, aber begrenzt ihn. Eigentlich sollte durch diese gesetzlichen Regeln kein ziges meiner gerade genannten Beispiele politischen vismus möglich gewesen sein. Wir wissen aber, dass anders war. Dass das nur unzureichend erfolgt, das ein Versäumnis. Im Übrigen gilt auch hier: Das ist Versäumnis, das unserer Demokratie nicht hilft, am Ende unsere demokratischen Institutionen schwächt. Deswegen sage ich: Es ist leicht, den plumpen Vorstoß AfD zu kritisieren. Auch ich tue das. Das wird uns in Sache nicht weiterhelfen. Das sage ich jetzt auch Richtung der SPD: Wir den schweren Weg gehen. Wir sollten das tatsächliche blem dahinter nicht einfach ignorieren und sagen: Das Autonomie, und da wird schon alles in Ordnung sein. Vielmehr sollten wir dieses echte Problem angehen. (Lisa Gnadl (SPD): Das hat doch keiner gesagt! sind das für Unterstellungen?) – Frau Gnadl, das Wort Unterstellung ist Ihrer doch würdig. Es wurde ganz eindeutig gesagt, das gehöre zur Autonomie, und es gebe keine Probleme. ich Ich wünsche mir auch da mehr Initiative des HMWK. Das wurde schon hineingerufen. Wir wollen, dass es Veränderungen gibt, und zwar an allen Universitäten. Denn wir Akwollen nämlich eines nicht, Berliner Verhältnisse. – Vielen Dank. des (Beifall Freie Demokraten) Das es hatten. Vizepräsidentin Martina Feldmayer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Eisenhardt von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön. politiNina Eisenhardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): gießt Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie uns einmal anschauen, was die AfD in ihren fast acht Jahren im Hessischen Landtag für Gesetzesänderungen zum Hessischen Hochschulgesetz eingebracht hat. Keine Sorge, das geht schnell. Einmal ist das die Aufgabe für die Hochschulen, dass sich die Studierendenwerke zuund sätzlich um Wohnraum für Studierende kümmern sollen. werDann ging es um die Möglichkeit, für ausländische Studieschon rende Semesterbeiträge zu erheben. Jetzt geht es um die anAbschaffung der verfassten Studierendenschaft. die –, Die Mitglieder der AfD halten uns regelmäßig Vorträge Stu- darüber, was wir machen sollen, damit der Hochschulstandort Deutschland gestärkt wird. Wenn Sie sich Ihre eigene Bilanz einmal anschauen, müssten Sie eigentlich gibt zugeben: Ihre parlamentarische Performance ist ein bisskeinen chen dünn. Stu- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinfallen zelt SPD) Währenddessen diskutiert die Mehrheit dieses Hauses über Innovationen, Transfer, digitale Prüfungen, digitale WahSie len, Qualitätssicherung in Studium und Lehre, gute Beprä- schäftigung, Bürokratieabbau und die Weiterentwicklung Tut der Autonomie. und Sie haben das alles immer abgelehnt. Von Ihnen hören wir Optstattdessen immer wieder dieselbe Platte. Sie sind gegen es ausländische Studierende, die Sie nicht an unseren Hochschulen haben wollen. Sie sind gegen vermeintlich linksein- grüne Studierendenschaften. Oder Sie nennen gleich die Akti- ganze Hochschullandschaft eine links-grüne Kaderschmiees de. Das ist Teil Ihres Kulturkampfes und Ihres Versuchs, ist dieses Land zu spalten. ein (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinsondern zelt SPD) Deswegen ist es im Grunde genommen nur peinlich, der dass Sie jetzt die Abschaffung der verfassten Studierender denschaft fordern. Schauen wir uns einmal an, was die Studierendenschaft für unsere Hochschulen und für die sollten Studierenden leistet. ProFangen wir bei den Fachschaften an, über die wurde heuist te noch nicht gesprochen. Sie werden direkt am Fachbe– reich gewählt. Sie organisieren die Orientierungswoche, damit alle Erstsemester gut ankommen. Sie organisieren Was Lerngruppen und Partys. Sie sind das Herz des sozialen Miteinanders der Studierenden. nicht Schauen wir uns einmal beispielhaft die Medizinfachschaft alles an der Goethe-Universität an, die finde ich besonders beeindruckend: Sie betreiben ein kleines Café als Raum für Austausch, finanziert durch den AStA, ein Mentoring-Programm, ein Orchester und einen Chor, eine studentische Sprechstunde für Menschen ohne Krankenversicherung, eine Teddy-Klinik, die den Kindern Angst vorm Arztbesuch nimmt, das Projekt Viola, das im Medizinstudium zur Aufklärung zur Erkennung von Kindesmissbrauch sensibilisiert, und das Projekt „First Aid For All“, das Reanimationskurse für die Öffentlichkeit anbietet. Ich finde das beeindruckend, was die Studierendenschaft hier leistet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Die AfD, die selbst nichts auf die Kette bekommt, sagt: Das wollen wir abschaffen. (Dr. Frank Grobe (AfD): Sehr akademisch!) Machen wir mit der zentralen Studierendenvertretung weiter. Eine der größten Errungenschaften der verfassten Studierendenschaft sind die solidarisch finanzierten Angebote, die über Jahrzehnte hessenweit und bundesweit etabliert worden sind, allen voran das Semesterticket und kostenlose oder stark vergünstigte Eintritte in Museen oder Theater. Die Liste des studentischen Frankfurter Kulturtickets ist zu lang, um es hier zu verlesen. Die ersten ihrer autonomen Referate und Eigenbetriebe sind das Rückgrat einer studentischen Kulturlandschaft, vom kleinen autonomen Kulturreferat in Witzenhausen bis hin zum großen mit 603 bzw. 806 Quadratmetern in Darmstadt. Die Studierendenschaften bieten kostenlose Rechtsberatungen. Sie organisieren den Verleih von Mietwagen für den ersten eigenen Umzug, das Leihfahrrad in der neuen Stadt. (Zuruf Dr. Frank Grobe (AfD)) Die ganzen Call-a-Bike-Angebote, die Sie überall in den Studierendenstädten finden, sind durch die ASten mit entstanden, oder die studentischen Läden für Materialbedarf in der Architektur. Auch hier gilt: Das ist deutlich mehr, als die AfD im Hessischen Landtag zur Hochschulpolitik beisteuert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Matthias Körner (SPD)) Sie stellen die verfasste Studierendenschaft als linksextremistisches Risiko für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dar. Fällt Ihnen etwas auf als Partei, die selbst vom Verfassungsschutz beobachtet wird? (Zuruf Andreas Lichert (AfD)) Wenn wir darüber sprechen, wer hier durch extremistische Bestrebungen auffällt, dann reden wir sicher nicht in erster Linie von Studierendenschaften. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage nicht, dass es keine Probleme in den Studierendenschaften gibt. Es ist eine Herausforderung, in einer politisch gewählten Vertretung stabile Mehrheiten für eine Regierung zu finden; das sollte gerade uns als Politikerinnen und Politikern einleuchten. Auch die Führungsverantwortung im Ehrenamt für bis zu 200 Beschäftigte ist nicht immer einfach. Aber die Antwort darauf ist doch nicht: „Wir schaffen euch ab“, sondern die Antwort muss doch sein: „Wir regeln die Rechtsaufsicht und die Kompetenzen klar“. Das haben wir im Übrigen in der letzten Hochschulgesetznovelle gemeinsam mit der CDU getan. Im Austausch mit den Präsidien erlebe ich, dass die Rechtsaufsicht seitdem sehr viel bewusster ausgeübt wird. (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Wir lösen das mit den gewählten Verantwortungsträgerinnen und -trägern. In der letzten Legislaturperiode haben wir versucht, über die Goethe-Universität eine zentrale Fortbildung zu etablieren. Das hat leider nicht geklappt. Daraus sollten wir lernen und ins Gespräch kommen, wie wir dezentrale Schulungen und Beratung für Studierendenschaften insbesondere bei rechtlichen Fragestellungen schaffen können. Lassen Sie uns unter den demokratischen Fraktionen darüber sprechen, was wirklich sinnvoll für eine lebendige Demokratie in den Hochschulen ist, für gut aufgestellte Studierendenschaften und Fachschaften, die sich im Sinne der Studierenden in das Campusleben einbringen. Da dieser Gesetzentwurf die Demokratie in den Hochschulen nicht stärkt, sondern sie schwächt, lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Martina Feldmayer

Nächster Redner ist der Abgeordnete Schmitz von der CDU-Fraktion. Bitte sehr.

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Lucas Schmitz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren der AfDFraktion, ich habe Ihnen einmal einen Gefallen getan: Ich habe mir nämlich ernsthaft die Arbeit gemacht, mir in Vorbereitung auf diese Rede diesen Gesetzentwurf durchzulesen, weil Sie auch die Junge Union an dieser Stelle zitieren, und in der Regel ist das, was von der JU kommt, bekanntermaßen gut. (Vereinzelte Heiterkeit) Aber diese Arbeit hätte ich mir sparen können. Ich hätte mir diese Arbeit erneut sparen können; denn, wenn ich mir diesen Gesetzentwurf anschaue, dann muss ich feststellen, dass dieser Gesetzentwurf technisch schlecht ist. (Vereinzelter Beifall CDU) Er ist unausgegoren, und vor allem – das ist das entscheidende Argument –, er trägt wieder nichts, aber auch gar nichts zum Erfolg dieses Wissenschaftsstandortes in Hessen bei. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf erneut ablehnen. (Beifall CDU und SPD) Aber ich werde Ihnen natürlich nicht den Gefallen tun, alles schönzureden. Selbstverständlich haben wir an unseren Hochschulen Probleme mit den Studierendenschaften. Selbstverständlich haben wir Probleme mit den Geldern, die dort – das sage ich ganz bewusst – auch zweckentfremdet werden. (Beifall René Rock (Freie Demokraten) – Dr. Frank

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Grobe AfD

Dann tun Sie doch etwas dagegen!) Aber das ist der entscheidende Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist der entscheidende Punkt zwischen Ihnen und uns: Wir stellen nicht die Systemfrage. Wir stellen nicht die Systemfrage, so wie Sie sie an Stelle wiederholen. (Dr. Frank Grobe (AfD): Die sollen da nur ren!) Wenn es beispielsweise, ganz einfach formuliert, in Haus oben reintropft, stelle ich auch nicht das Fundament infrage, und das Fundament ist dadurch nicht schon griffen. Was Sie mit diesem Gesetzentwurf machen, die Demokratie an unseren Hochschulen infrage zu Das ist die Systemfrage, die wir an dieser Stelle sicherlich nicht zulassen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, SPD und Lara Klaes (BÜNDNIS DIE GRÜNEN) – Zuruf Andreas Lichert (AfD)) Selbstverständlich ist es ein Problem, dass wir eine beteiligung, wie Sie sagen, an der Goethe-Universität Frankfurt am Main von nur knapp 16 % haben. Selbstverständlich wünschen wir uns auch mehr Legitimation die Studierendengruppen vor Ort. Aber das kann uns nicht zu der Frage führen, die Hochschuldemokratie, wie wir sie haben, ganz grundsätzlich abschaffen zu len, sondern wir müssen doch versuchen, im bestehenden System Anreize zu schaffen, wie sich die Wahlbeteiligung am Ende wieder steigern lassen kann. Das ist an der Stelle der ganz entscheidende Unterschied zwischen uns, den ich nur wiederholen kann: Sie chen, das System disruptiv zu verändern. Sie versuchen, alles das auf den Kopf zu stellen, was Ihnen nicht und das werden wir sicherlich nicht zulassen, meine geehrten Damen und Herren. (Vereinzelter Beifall CDU – Zurufe AfD) Das bringt uns an der Stelle auch zu der entscheidenden Frage. Schauen Sie sich einmal das Wort Toleranz im den an. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das kennen die nicht! – Gegenrufe AfD) – Das kennen sie nicht so, ich weiß. Das müssen sie schlagen. (Zurufe AfD: Oh!) – Schlagen Sie es nach. – Dort steht als Beschreibung Wortes Toleranz: „aushalten, ertragen, dulden“. Ich das ist tatsächlich etwas, was unsere Demokratie am sehr gut beschreiben kann: es auszuhalten, zu ertragen zu dulden, wenn jemand einmal eine andere Meinung (Zurufe AfD) Glauben Sie denn, dass uns als CDU-Fraktion alles an seren Hochschulen gefällt? Selbstverständlich nicht. wir sind aufrechte Demokraten. Wir halten es aus, ertragen es, und wir versuchen, es mit unseren demokratischen Mitteln am Ende zu ändern. (Zuruf Dr. Frank Grobe (AfD)) Deswegen sage ich, Sie sind eine Partei, die das Toleranz noch nie gehört hat und auch nie irgendwie nerlichen wird. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kollegin senhardt hat es schon aufgegriffen: Schauen wir uns jeder einmal an, was Sie in dieser Legislaturperiode in diesem Hohen Hause zum Wissenschaftsstandort beigetragen haben. Ich weiß nicht, ob Sie es selbst noch wissen oder ob studiees Ihnen an der einen oder anderen Stelle vielleicht auch peinlich und zum fremdschämen ist. Sie haben die Bologna-Prozesse kritisiert, und Sie wollen automatisch zum einem Diplom und zum Master zurück. Sie wollen das Staatsexange- amen abschaffen. ist, (Dr. Frank Grobe (AfD): Das nennt man Demokrastellen. tie!) Sie versuchen, die Hochschulautonomie abzuschaffen, indem Sie nur noch konkrete politische Forschung nach Ih90/ rem Gusto zulassen. Das sind die Anträge, die von der AfD an dieser Stelle kommen. Dazu sagen wir ganz klar: Nein, Wahldas wollen wir nicht. Selbstverständlich gefällt uns nicht alles, aber diese politisch gesteuerte Forschung, Lehre und Wissenschaft werden wir sicherlich nicht zulassen. für doch (Vereinzelter Beifall CDU, SPD und Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) so wolDas bringt mich am Ende im Grunde genommen zu allem, was wir heute schon zusammengefasst haben; wir müssen die Redezeit wirklich nicht ausreizen. Demokratie bedeutet, dass wir das Ergebnis aushalten, auch wenn es einmal anders kommt. Wir stellen nicht die Systemfrage. Wir verversu- suchen, innerhalb des bestehenden Systems das zu ändern, was schlecht läuft. Es läuft einiges schlecht, passt, (Dr. Frank Grobe (AfD): Dann ändern Sie es doch!) sehr wir müssen an der Stelle die Rechtsaufsicht besser walten lassen. Aber wir stellen nicht die demokratische Systemfrage. Das machen nur Sie, weil Sie wissen, wenn es diesem Land schlecht geht, geht es Ihnen gut, und das werden Duwir Ihnen niemals durchgehen lassen. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD – Dr. Frank Grobe (AfD): Wer hat denn das Land vor die Wand gefahren? – nach- Gegenruf Stephan Grüger (SPD): Niemand hat das Land vor die Wand gefahren! – Weitere Zurufe)

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Martina Feldmayer

des finde, Für die Landesregierung spricht Staatsminister Gremmels, Ende Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kulund tur. Bitte schön. hat.

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Timon Gremmels

Aber Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Dawir men und Herren! Dieser Gesetzentwurf der AfD ist ein Anschlag auf die Demokratie an unseren Hochschulen. (Widerspruch AfD) Wort Das sage ich so klar und deutlich, weil die Selbstverwalverintung ein hohes Gut ist. Es ist gut, wenn die Studierenden ihre Interessen selbst organisieren, selbst verwalten und dort auch viel für die Demokratie, die Partizipation und die 90/ Teilhabe lernen. Insofern ist das als solches ein Mehrwert. Darüber hinaus muss man auch deutlich sagen, dass die Ei- verfasste Studierendenschaft viele Innovationen gebracht doch hat. Ich erinnere mich selbst an meine Zeit Mitte der Neunzigerjahre in Marburg als Mitglied der verfassten Studierendenschaft, als wir dort das Semesterticket eingeführt haben. Kein anderer hätte das getan. Es war nicht der NVV, nicht der RMV, nicht die Bahn, nicht das Universitätspräsidium, nicht die Landesregierung, nicht der Landtag. Es haben Studierende selbst in die Hand genommen, dort zu verhandeln und Verträge auszuhandeln, um etwas richtig Gutes zu schaffen, nämlich die Studierendentickets, die hinterher auch Muster für die Landestickets oder jetzt auch das Deutschlandticket waren. (Beifall SPD) Das kam aus der Studierendenschaft, und das ist ein positives Signal. Dass Studierende ihre Interessen, sei es wirtschaftlich, sei es sozial oder sei es auch wissenschaftlich, bündeln und zum Ausdruck bringen, ist ein Mehrwert. Es ist schon deutlich gemacht worden, was die verfasste Studierendenschaft so alles organisiert, veranstaltet und plant. Die Orientierungswochen sind zum Teil das Beste am Studium, und daran haben die Studierendenschaften, der AStA und die Fachschaften einen großen Anteil. Sie tun so, als ob das hier alles ein rechtsfreier Raum wäre. Auch dazu lassen Sie mich deutlich sagen: Die Rechtsaufsicht hat das Unipräsidium, und der kommt es auch nach. Wenn es Hinweise gibt, dass aus Ihrer Sicht Gelder nicht ordnungsgemäß genutzt werden oder dass sich allgemeinpolitisch geäußert wird, kann man sich an die Unipräsidien wenden. (Dr. Frank Grobe (AfD): Funktioniert doch nicht!) Die gehen auch den Sachen nach. (Dr. Frank Grobe (AfD): Die machen doch nichts!) Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Das tun sie, weil ich hinterher die Beschwerden der verfassten Studierendenschaft auf meinem Schreibtisch habe. Es gibt kein allgemeinpolitisches Mandat, und deswegen muss die Uni gegen alles vorgehen, was dagegen verstößt. Das tut sie auch, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich sage Ihnen deutlich: Was die finanziellen Aspekte angeht, ist es so, dass der Rechnungshof auch die verfassten Studierendenschaften und auch die ASten prüfen kann. Auch das ist möglich, auch das ist vorgesehen und wurde schon praktiziert. Auch da wird genau hingeschaut. Ehrlich gesagt, wenn Sie jetzt das Argument anbringen, die Wahlbeteiligung würde ein Gremium infrage stellen: Ich kenne auch Bürgermeister- und Landratsdirektwahlen, wo wir Wahlbeteiligungen von unter 30 % hatten. Da ist keiner auf die Idee gekommen, das infrage zu stellen. Ich finde, hier wird wirklich ein komisches Maß angelegt. (Beifall SPD) Also, ich bin dafür, dass wir die verfasste Studierendenschaft stärken, dass wir die Selbstbestimmung im Rahmen der geltenden Gesetze wahren und dass wir jungen Leuten ermöglichen, sich für ihr eigenes Interesse auf der Grundlage der in Hessen geltenden Gesetze einzusetzen, sich zu engagieren, sich einzubringen, Interessen zu bündeln, zu artikulieren und nach vorne zu tragen. Deswegen hat die selbst verfasste Studierendenschaft in Hessen eine Zukunft, und das soll auch so bleiben. – Ich danke Ihnen. (Beifall CDU und SPD)

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Martina Feldmayer

Jetzt hat sich für eine zweite Runde der Abgeordnete Roos von der AfD-Fraktion gemeldet. Drei Minuten, bitte schön.

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Jochen K. Roos AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich fange mit Ihnen an, Herr Staatsminister. Sie sagten gerade, dieser Gesetzentwurf sei ein Anschlag auf die Demokratie an den hessischen Hochschulen. Habe ich das richtig verstanden? Sie koalieren mit einer Partei, deren Jugendorganisation vor 15 Jahren exakt dasselbe gefordert hat, und sagen dann, das sei ein Anschlag auf die Demokratie an den hessischen Hochschulen? Das ist absurd. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Herr Schmitz, Sie sagten, Sie hätten sich wieder fremdgeschämt, das sei ja alles so schlimm. Und: Systemfrage. (Zuruf Lucas Schmitz (CDU)) Bei Ihren Auftritten frage ich mich manchmal auch, ob sich nicht bei Ihnen in der Fraktion auch einmal die Leute selbst fremdschämen; denn im Ausschuss sitzen Sie meistens am Handy und tippen darauf herum, aber wenn hier die Kameras laufen, dann nutzen Sie die Bühne, (Lautes Lachen Bijan Kaffenberger (SPD)) und dann machen Sie sich den Rücken gerade. (Heiterkeit und Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Dann zeigen sie einmal, wie die Christdemokraten kämpfen können. (Tobias Eckert (SPD): Von sich nicht auf andere schließen! – Weitere Zurufe – Glockenzeichen) Das ist wirklich absurd. Inhaltlich kam da wenig, muss ich sagen. Frau Eisenhardt, Sie sagten, wir wollten keine ausländischen Studenten in Hessen. Das ist ebenfalls völliger Unsinn. (Zuruf Bijan Kaffenberger (SPD)) Wo haben wir das jemals gefordert? Wir fordern nur das, was auch andere Universitäten im Ausland fordern, dass nämlich ausländische Studenten Semestergebühren entrichten. Wo ist das Problem? (Beifall AfD) Zum Schluss will ich noch einmal auf Sie eingehen, Herr Kaffenberger. Sie sagten eigentlich so gut wie gar nichts zu unserem Gesetzentwurf. Das wundert mich nicht, vielleicht haben Sie ihn auch gar nicht verstanden. Aber dann sprachen Sie von Sippenhaft. Ich möchte hier einmal etwas klarstellen. Welche Fraktion fällt denn hier oftmals auf, uns als AfD-Fraktion in Sippenhaft mit ganz anderen Personen zu nehmen? (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Dann sollten Sie vielleicht Ihren moralischen Kompass einmal neu norden. (Oliver Stirböck (Freie Demokraten): Der sitzt doch unter Ihnen! Der Flügel sitzt doch Ihnen! – Turgut Yüksel (SPD): Das stimmt!) – Ganz ruhig. Herr Stirböck ist jetzt getriggert. Eines zum Schluss: Uns hier vorzuwerfen, wir auf dem Rücken der Landtagspräsidentin irgendwo machen, (Turgut Yüksel (SPD): Ja!) ist eine absolute Unverschämtheit. Die weise ich hier meine gesamte Fraktion zurück. Wir haben unserer tagspräsidentin bereits auch Genesungswünsche telt. Diese Argumente hier ins Feld zu führen, (Lachen Bijan Kaffenberger (SPD)) ist so etwas von schäbig und armselig, Herr Kaffenberger, und zeigt nur, wie bankrott Sie und die SPD sind. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos))

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Martina Feldmayer

Es gibt eine weitere Wortmeldung, und zwar von Herrn Büger von der FDP-Fraktion. Bitte schön. Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Ich habe mich auch deshalb gemeldet, damit Herr nicht das letzte Wort in dieser Debatte hat. (Jochen K. Roos (AfD): Das ist okay!) Ich glaube, auch das ist klug. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt SPD BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will auch an der Stelle sagen: Ich finde, Ihr Beitrag gezeigt, dass Sie bei Ihrem Beitrag hier und als einfach stillos sind. (Widerspruch AfD) Das hat man auch in Bezug auf unsere Landtagspräsidentin gemerkt, der wir natürlich alles Gute wünschen. (Beifall Freie Demokraten, SPD, vereinzelt und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte aber klar sagen: Die Tatsache, dass Sie Stil und vom Inhalt her völlig überzogen hier hineingegangen sind, darf aber nicht davon ablenken, dass ein Problem da ist. Deswegen bin ich dem Kollegen dankbar, der nämlich wörtlich gesagt hat – ich habe es aufgeschrieben –: Es läuft einiges schlecht. – Das ich gut, Herr Kollege, dass Sie das hier von dem Pult auch gesagt haben. Ich finde, das zeigt auch ein weit Größe, nämlich, das hier auch als Abgeordneter Regierung einzugestehen. (Zuruf SPD: Regierung?) Diese Größe wiederum, Herr Staatsminister, habe ich der Landesregierung vermisst, wenn Sie nur einfach es sei alles unter Kontrolle. Ich verstehe: Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sind nicht für verantwortlich. Aber dann, bitte, erkennen Sie das Problem und lösen es an der Stelle. Flügel Aber einfach zu sagen, es sei alles unter Kontrolle, man unter könne es ja kontrollieren lassen? Wie sind dann die Beispiele? Die Biotoilette für den Dannenröder Forst ist mit Sicherheit nichts, was sich mit studentischer Selbstverwaltung an der Stelle rechtfertigen lässt. Da wären alle Konwürden trollmechanismen da. Und wir wissen genau – – Politik

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Martina Feldmayer

Herr Dr. Büger, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgefür ordneten – – LandübermitDr. Matthias Büger (Freie Demokraten): Leider nicht bei drei Minuten, weil es mir an dieser Stelle zu kurz ist. – Aber um es doch zu sagen: Gerade die Präsidien kontrollieren natürlich deswegen nicht genau, weil sie am Ende wissen, dass sie in sehr knapper Mehrheit in den Senaten sind und es um kleine Beträge geht. Sie sagen: „Lasst die doch an dieser Stelle laufen“, und unter vier Augen sagen mir das auch die Präsidenten und die Präsidentinnen. Dr. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Genau!) Das ist doch der Hintergrund davon. Dann bildet sich hier eine Art Subkultur, die mit Geldern einen Aktionismus betreibt, die die richtige demokratische Repräsentanz, die wir alle wollen – vielleicht die AfD nicht, aber wir wollen Herren! sie alle –, untergräbt. Gegen dieses Untergraben müssen Roos wir etwas tun. Deswegen bin ich Herrn Schmitz dankbar, dass er das hier genannt hat. Aber ich bitte auch die Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokraten und insbesondere das HMWK, hier endlich einmal tätig zu werden und uns etwas vorzulegen. – Vielen und Dank. (Beifall Freie Demokraten) hat Fraktion

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Martina Feldmayer

Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit überweisen wir den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD für ein Gesetz zur Auflösung der verfassten Studierendenschaft an den dafür zuständigen Ausschuss. CDU Ich rufe dann Tagesordnungspunkt 6 auf: vom Erste Lesung Gesetzentwurf echtes Landesregierung Schmitz Hessisches Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz mir (HAGGewHG) finde – Drucks. 21/5219 – aus Der Gesetzentwurf wird von der zuständigen StaatsminisStück terin Frau Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, Juder gend und Soziales, eingebracht. Bitte schön. Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, Juvon gend und Soziales: sagen, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Rund jede alles dritte Frau erfährt einmal in ihrem Leben körperliche oder sexualisierte Gewalt. Nach den Daten des BKA wurden im Jahr 2024 über 130.000 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. 132 Frauen wurden im Jahr 2024 sogar durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet. Aber, meine Damen und Herren, hinter diesen Zahlen – damit ist noch nicht das Dunkelfeld gemeint, das noch um ein Vielfaches höher ist – stecken menschliche Schicksale und Biografien. Ich erinnere an Jasmin, die sich durch Beratung, durch einen Frauenhausplatz, durch entsprechende Hilfe nach jahrzehntelangem Terror in der Ehe – ihr Mann hat ihr gedroht, dass er, wenn sie ihn verlassen würde, sie und die Kinder umbringen würde – befreien konnte und sich mit ihren Kindern selbstbestimmt ein eigenes Leben aufbauen konnte. Meine Damen und Herren, Fakt ist auch, dass die Zahl dieser Fälle weiter zunimmt. Gewalt gegen Frauen und Kinder findet überall statt. Gewalt findet nicht nur im Park statt, im öffentlichen Raum, sondern, was besonders schlimm ist, auch dort, wo man es erst einmal nicht vermutet. Dort, wo sich Frauen am sichersten fühlen müssten, nämlich im eigenen Zuhause, im eigenen Umfeld, findet oft Gewalt statt. Meine Damen und Herren, deshalb ist es genau richtig, dass der Bundesgesetzgeber mit dem Gewalthilfegesetz einen Meilenstein verfasst hat, dass mit diesem Bundesgesetz, das wir jetzt ausführen, das wir in Hessen umsetzen, endlich ein Paradigmenwechsel in unserem Land eingeläutet wird. (Beifall CDU und SPD) Wir wollen nämlich, dass keine Frau mehr Angst hat, wenn sie sich von ihrem Ex-Partner trennt, dass sie dann Gewalt erfährt, dass sie verfolgt wird, dass sie in Tyrannei leben muss. Wir wollen nicht, dass eine Frau mit ihren Kindern Gewalt erfährt, terrorisiert wird und in Angst lebt. Wir wollen, dass Frauen in unserer Gesellschaft gewaltfrei, selbstbestimmt und sicher leben können. Wir wollen, dass sie, wenn sie Hilfe und Schutz brauchen, diese Hilfe auch zuverlässig bekommen. Meine Damen und Herren, deshalb bringen wir dieses Gesetz heute in den Hessischen Landtag ein. (Beifall CDU und SPD) Deshalb ist es mit diesem Gesetz auch ein historischer Tag für dieses Parlament und für Hessen. Denn wir haben ab dem Jahr 2027 den sogenannten Sicherstellungsauftrag. Das heißt, so sieht es das Bundesgesetz vor, wir müssen ausreichende Schutz- und Fachberatungsangebote zur Verfügung stellen. Aktuell ist es so, dass viele Frauen, die Schutz suchen – auch mit ihren Kindern –, diese Plätze leider noch nicht in ausreichender Art und Weise vorfinden. Das ist Fakt. Deshalb legen wir, so wie der Bund es vorsieht, eine Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung vor, um erst einmal zu ermitteln: Welche Schutzlücken gibt es im System? – Ja, es ist richtig, dass Hessen in den letzten Jahren über 10 Millionen Euro – Mittel in historischer Höhe – in das System hineingegeben hat. Wir haben in den letzten Jahren Mittel auf einem Rekordniveau investiert. Meine Damen und Herren, wahr ist aber auch: Das reicht noch nicht aus. Die richtige Veränderung werden wir erst und endlich mit diesem Gesetz und dessen Vollzug sowie dem Ausbau erreichen. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, das ist ein Kraftakt. Einerseits ist es ein Kraftakt finanzieller Art. Sie wissen, dass wir in finanziell knappen Zeiten leben. Trotzdem ist es richtig und wichtig, dass wir jetzt den Sicherstellungsauftrag umsetzen – ab dem Jahr 2032 gilt der Rechtsanspruch jeder Frau auf Schutz und Beratung –, dass wir jetzt in historischem und außergewöhnlichem Maße die Betriebskostenfinanzierung von aktuell 11 Millionen Euro auf 30 Millionen Euro entsprechend erhöhen. Das ist ein finanzieller Kraftakt, der aber richtig und wichtig ist. (Beifall CDU und SPD) Des Weiteren haben wir in den nächsten Jahren zusätzlich jeweils 5 Millionen Euro eingeplant, um Frauenhausplätze aus- und neu zu bauen. Auch das ist eine massive Steigerung im Vergleich zu den vorigen Jahren. Meine Damen und Herren, trotz all der Anstrengungen, die wir jetzt unternehmen, und auch der Umstellung des bisherigen Finanzierungssystems sage ich hier ganz deutlich: Für diese große Kraftanstrengung und diesen massiven Ausbau von Frauenhausplätzen sowie von Beratungs- und Interventionsstellen, um ein lückenloses Schutzsystem zu bekommen, brauchen wir alle Ebenen. Was heißt das konkret? Wir brauchen dafür zum Beispiel Bundesmittel. Der Bund hat jetzt ein Programm angekündigt. Wir brauchen natürlich die eigenen Landesmittel, aber auch die weitere Verantwortungsübernahme durch die Kommunen. Ich sage an dieser Stelle, weil wir mit diesem Gesetz die Kommunen jetzt natürlich erst einmal entlasten, aber ganz deutlich und auch an die kommunale Ebene gerichtet: Wir brauchen sie weiter in der Verantwortung, damit das Schutzsystem lückenlos aufgebaut werden kann. Wir brauchen alle Ebenen. (Beifall CDU und SPD)

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Frank Lortz

Frau Ministerin, Sie denken an die Redezeit.

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Heike Hofmann

Meine Damen und Herren, ich bin zuversichtlich, dass wir mit diesem Gesetz unser Schutzsystem komplementieren und vervollständigen können und dass wir den Frauen und ihren Kindern, die von Gewalt betroffen sind, das zugestehen können, was sie brauchen, nämlich ein sicheres und selbstbestimmtes Leben ohne Gewalt führen zu können. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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Frank Lortz

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Das Wort hat die Abgeordnete Nadine Gersberg, SPD-Fraktion. Bitte sehr, Nadine.

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Nadine Gersberg SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Geschlechtsspezifische Gewalt und häusliche Gewalt ein strukturelles gesamtgesellschaftliches Problem massiven Auswirkungen für die Betroffenen und für Gesellschaft als Ganzes. Neue Gewaltphänomene auf. Der Frauenhass nimmt zu, befeuert durch das In Hessen wurden im Jahr 2025 insgesamt 13.189 von häuslicher Gewalt erfasst, eine Zunahme von gegenüber dem Vorjahr – 11 %. Deshalb haben Frauen lange darauf gewartet, Frauenpolitikerinnen dafür gekämpft: der Rechtsanspruch von en und Kindern auf Schutz vor Gewalt. Ab 2032 von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt fene Frauen einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreien Schutz und kostenfreie Beratung, dank des Gewalthilfegesetzes. Unser Sozialministerium unter Heike Hofmann hat starkes Ausführungsgesetz vorgelegt, das uns heute in ter Lesung vorliegt. (Beifall SPD und CDU) Das Land Hessen wird ab 2027 die vollständige finanzielle Verantwortung für den laufenden Betrieb des Frauenhilfesystems übernehmen. Bisher wurden die Frauenhäuser gemischt finanziert: durch Landesmittel, kommunale tel, Eigenmittel der Träger und oft auch Spenden. sich ausschließlich um die Frauen und Kinder kümmern zu können, war es sogar noch notwendig, Spendengalas und andere Projekte zu organisieren, um die Finanzierung sicherstellen zu können. Tatsächlich revolutioniert das Gewalthilfegesetz die zierung. Kein Bitten und Betteln mehr bei unterschiedlichen Geldgebern, die Finanzierung ist endlich gesichert. (Beifall SPD und CDU) Kolleginnen und Kollegen, bei der Umsetzung des setzes ist es wichtig, die Akteurinnen, Träger und in die Umsetzung einzubeziehen. Deshalb wurden Gespräche im Vorfeld geführt, eine Evaluation gestartet. Neben Heike Hofmann geht ein großes Lob auch an Fachabteilung im Ministerium für das große Engagement und die Arbeit unter Hochdruck in den letzten Monaten. (Beifall SPD und CDU) Kolleginnen und Kollegen, das Land Hessen muss folgerichtig mehr Geld in den Haushalt einstellen: 30 Millionen Euro, 2028 31 Millionen Euro, 8 Millionen Euro davon kommen vom Bund. Wo wir beim Thema Ausbau sind: 2024 mussten Frauenhäuser in Hessen in 1.725 Fällen Frauen abweisen. 1.394-mal waren Kinder betroffen. Zur Berechnung benötigten Plätze legen wir in Hessen die Angaben Istanbul-Konvention zugrunde. Danach soll pro Einwohner ein Familienplatz in einem Frauenhaus zur fügung stehen. Wir brauchen demnach 600 Plätze – genau wissen wir das mit Abschluss der Evaluation. reits im letzten Jahr wurden die Frauenhausplätze in bach mithilfe von Landesmitteln deutlich ausgebaut barrierearm saniert. Nun entstehen im Vogelsbergkreis im Landkreis Groß-Gerau zwei zusätzliche Frauenhäuser. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Wichtig bleibt, dass sich auch die Kommunen nicht aus der Gewaltbekämpfung herausziehen. Die kommunalen Netzwerke gegen Gewalt bleiben wichtig und ganz besonders sind auch die Arbeit von externen Gleichstellungsbeauftragten. mit Sie müssen weiter gestärkt werden, und sie müssen in den die Kommunen erhalten bleiben – genauso wie Präventionsantreten gebote und die Öffentlichkeitsarbeit. Internet. Fälle Kolleginnen und Kollegen, Frauen fühlen sich inzwischen 11 % unsicher, fast ohnmächtig ob der immer weiter zunehmenden Gewaltphänomene gegen sie: von der Manosphere-Bewegung über Deepfakes bis hin zu K.-o.-Tropfen usw. Polizeisprecher geben an, das Sicherste für Frauen sei, sich Fraunicht mehr auf Männer einzulassen. haben betrof- Das Gewalthilfegesetz ist deshalb nicht nur ein Meilenstein für Schutz und Beratung, es ist auch ein Meilenstein für das Vertrauen von Frauen in den Staat, der sie schützt. Ich freue mich auf die Anhörung und die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank. ein ers- (Beifall SPD und CDU)

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Frank Lortz

Vielen Dank, Frau Kollegin Gersberg. – Das Wort hat Frau Abgeordnete Nguyen, AfD-Fraktion. Mit- (Turgut Yüksel (SPD): Wir wissen, was Sie sagen Statt werden!)

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Anna Nguyen AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Finan- Eines vorweg: Es ist erstens rechtlich und zweitens sachlich geboten, die Vorgaben des Gewalthilfegesetzes in einem hessischen Ausführungsgesetz umzusetzen. Besonders der Ausbau von Frauenhauskapazitäten ist alternativlos. Da dürften sich hier alle einig sein. Man muss aber auch so ehrlich sein und zugeben können, dass ein massiver GeAusbau von Kapazitäten ein finanzieller und organisatoriStädte scher Kraftakt ist, der leider nicht von heute auf morgen viele zu erledigen ist. Aber anders wird der ebenfalls durch das Bundes-Gewalthilfegesetz implementierte Rechtsanspruch die auf kostenfreien Schutz, der 2032 in Kraft tritt, nicht umzusetzen sein. Meine Damen und Herren, werfen wir doch einmal einen Blick in die Zukunft. Selbst wenn wir es irgendwann nun schaffen, dass es ein ausreichendes Netz von Frauenhäu2027 sern gibt und keine Hilfe suchenden Frauen mehr abgewiesen werden müssen: Wäre das dann ein akzeptabler Zustand? – Genau diesen Eindruck könnte man leider gewinnen; denn eines blenden Sie in Ihrem Gesetzentwurf die wieder einmal völlig aus: die Täterseite. der (Beifall AfD) der 10.000 Das Gewalthilfegesetz des Bundes spricht aber davon; Ver- denn dort ist ausdrücklich niedergelegt, dass auch präventive Maßnahmen ergriffen werden sollen, die sich an Gewalt ganz Be- ausübende Personen richten. Ich sage Ihnen ganz deutlich, Offen- warum Sie dazu schweigen: weil Sie sonst darüber sprechen müssten, wer denn zu einem großen Teil eigentlich und und die Täter sind. (Beifall AfD – Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Männer! – Weitere Zurufe) Sie beschränken sich doch immer wieder auf die so triviale wie oberflächliche Erkenntnis, dass es sich bei den Tätern meist um Männer handelt. (Turgut Yüksel (SPD): Das stimmt! – Lisa Gnadl (SPD): Weil es so ist!) Was für eine Erkenntnis. Allerdings hört man von Ihnen nie ein Wort darüber, warum in Hessen seit Jahren die Fallzahlen steigen – zuletzt im Jahr 2025 auf über 13.000 Fälle. Von Ihnen hört man auch nie ein Wort darüber, aus welchen Kulturkreisen ein großer Teil der Täter stammt. (Zuruf: Aus dem Umfeld der AfD! – Gegenruf AfD: Das ist unverschämt!) Von Ihnen hört man nie ein Wort darüber, welche patriarchalen Strukturen von welchen Bevölkerungsgruppen dafür verantwortlich sind, dass fragwürdige Ehrbegriffe immer noch als Grund für Gewalttätigkeiten angesehen werden. Nur ein kleiner Tipp: AfD-Wähler sind es nicht. (Beifall AfD) Bereits im Jahr 2024 war in der bundesweiten Frauenhausstatistik zu lesen, dass fast 70 % der dort aufgenommenen Frauen nicht in Deutschland geboren waren. Noch deutlicher wird die Situation, wenn man sich einige Ergebnisse der Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ vor Augen führt; denn diese zeigen unter anderem, dass die Fünfjahresprävalenz bei körperlicher Gewalt in Partnerschaften bei Personen mit Migrationshintergrund fast doppelt so hoch ist wie bei Personen ohne Migrationshintergrund. (Beifall AfD – Dr. Frank Grobe (AfD): Hört, hört!) Laut der Studie fallen unter körperliche Gewalt beispielsweise Taten wie Schläge oder Tritte bis hin zu Würgen, Verbrennungen (Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Haben Sie sich das einmal auf dem Oktoberfest angeschaut?) und Verletzungen mit Gegenständen oder einer Waffe. (Bernd Erich Vohl (AfD): Hören Sie doch einmal zu! – Weitere Zurufe – Glockenzeichen) Dreimal dürfen Sie raten, wie es bei diesen Taten laut PKS im Jahr 2025 in Hessen aussah. Richtig: Ausländer sind laut PKS in diesen Deliktsbereichen, gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung, massiv überrepräsentiert. (Beifall AfD – Zuruf (Turgut Yüksel (SPD)) Meine Damen und Herren, wenn Sie jetzt wieder von Hass und Hetze oder Fake News reden, statt sich endlich einmal der unbequemen Wahrheit zu stellen, dann schauen Sie lieber vorher noch einmal in die Statistiken. Wenn man wirklich etwas für die Opfer tun will, dann kann man die Täterseite nicht einfach abkoppeln. (Beifall AfD) Ja, Sie haben in Hessen die Fußfessel nach spanischem Modell implementiert. Aber genau wie das Frauenhaus steht die Fußfessel am Ende der Eskalationsspirale. Bis dahin haben Frauen in vielen Fällen schon ein wahres Martyrium hinter sich. (Beifall AfD – Zuruf (Turgut Yüksel (SPD)) Ich sage Ihnen eines: Jede Frau, die nicht länger ins Frauenhaus flüchten muss, weil gewisse Männer erst gar nicht in unser Land gelassen werden oder schon längst im Flugzeug Richtung Heimat sitzen, würde es Ihnen danken, wenn Sie sich endlich einmal gerade machen würden. – Vielen Dank. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos))

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Frank Lortz

Vielen Dank, Frau Kollegin Nguyen. – Das Wort hat der Abgeordnete Max Schad, CDU-Fraktion.

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Max Schad CDU

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Als Mitgliedern eines Gesetzgebungsorgans begegnen uns zahlreiche Gesetzentwürfe. Oft sind es kleine Dinge, die geändert werden, und manchmal ist es noch nicht einmal das. Aber es gibt sie auch: die Initiativen, die echte Gamechanger sind, die Gesetzentwürfe, die einen echten Unterschied machen. Kolleginnen und Kollegen, einen solchen beraten wir heute in erster Lesung. Ich freue mich sehr, dass es heute zu dieser Einbringung kommt. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wir alle sind davon überzeugt: Häusliche Gewalt verlangt eine klare Antwort des Staates. Diese Antwort geben wir heute mit dem Gesetz; denn mit diesem Entwurf schaffen wir die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen, damit Frauen und Kinder verlässlich Schutz und Hilfe finden – flächendeckend, überall in Hessen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sollte auch im Vordergrund der Debatte stehen. Die Hilfeinfrastruktur – nicht irgendwelche verwirrten Wortbeiträge – (Sandra Weegels (AfD): Das hat nichts mit verwirrt zu tun!) ist unser Anliegen, um das es heute gehen soll. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Sandra Weegels (AfD): Zahlen und Daten!) Das Gewalthilfegesetz ist deshalb ein Meilenstein. Auch wenn es von den Finanzierungsmodalitäten des Bundes her in altbekannten Mustern daherkommt, ist es inhaltlich eine echte Errungenschaft. Frauen und ihre Kinder haben künftig einen kostenfreien, rechtlich gesicherten Anspruch auf Schutz und Beratung – unabhängig von ihrem Wohnort. Das Gesetz schafft verbindliche Mindeststandards, sichert Qualität und verbessert die Vernetzung zwischen Polizei, Justiz, Jugendhilfe, Gesundheitssystem und Beratungsstellen. Dies wird die Situation vor Ort erheblich verbessern. Vor allen Dingen werden wir in erheblichem Umfang neue Plätze schaffen, die dringend gebraucht werden. Hessen steht beim Gewaltschutz längst nicht am Anfang: Seit 2021 haben wir die Landesmittel für das Frauenhilfesystem fast verdoppelt. Wir bauen Frauenhäuser aus, auch für Frauen mit besonderen Bedarfen, wie etwa für Frauen mit Behinderungen. All das passiert bereits, um die Verpflichtung aus der Istanbul-Konvention zu erfüllen. Trotzdem wird die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes noch einen weiteren Schub geben: mehr Frauenhausplätze, Beratungsmöglichkeiten, bessere Erreichbarkeit, 24/7-Angebote, eine planbare Finanzierung und vieles mehr. alles stärkt die Frauen, die Schutz benötigen. Aus Sicht ist deshalb der gesamte Prozess dorthin eine größten sozialpolitischen Maßnahmen dieser Wahlperiode. (Beifall CDU und SPD) Kolleginnen und Kollegen, es ist angeklungen: Mit Ausführungsgesetz setzen wir bundesrechtliche Vorgaben in Hessen um. Wir schaffen verlässliche Zuständigkeiten, klare Verfahren und eine planbare Finanzierung. Damit ben wir den Betroffenen und auch den Einrichtungen, sie unterstützen, mehr Sicherheit. Da ist ein zentraler Baustein die regelmäßige Ausgangsanalyse. Zum ersten Mal soll sie zum Ende dieses erstellt und anschließend alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Das ist wichtig, weil Hilfsangebote nur dann geplant werden können, wenn wir die tatsächlichen nalen Bedarfe kennen. Dort, wo der Bedarf besteht, dieser Ausbau der Infrastruktur finanziert. Die Ministerin hat gesagt, dass es ein finanzieller Kraftakt ist. Dabei ziehen wir die Landkreise und die kreisfreien Städte drücklich mit ein. Ebenso wichtig ist uns die Einbindung der Träger Einrichtungen; denn sie verfügen über die praktische fahrung, und sie kennen auch die Herausforderungen Ort. Wir wissen, dass die Einrichtungen schon seit Jahren starke Arbeit leisten. Deshalb ist es unser Anliegen, die Stimme der Träger in den jetzt anstehenden Beratungen sehr ernst zu nehmen und genau zuzuhören. Ab dem Jahr 2029 wird die Finanzierung auf der Grundlage der Ausgangsanalyse, der Entwicklungsplanung und daraus entwickelten Finanzierungskonzepts fortgeführt. Dabei geht Hessen den nächsten Schritt: weg von tigen Einzelfallentscheidungen hin zu einer planmäßigen und langfristigen Finanzierung. Wir tun dies in finanziell angespannten Zeiten, und wir zeigen damit, dass uns walthilfe in Hessen ein echtes Anliegen ist. (Beifall CDU und SPD) In den kommenden beiden Jahren weist das Land Landkreisen und kreisfreien Städten Mittel für die ger zu. Die Auszahlung wird dann planbar erfolgen. hoffen, dass trotz des erheblichen Mehrengagements Landes auch die kommunale Ebene ihr Engagement terführt und bei der Stärkung der Infrastruktur vor mitzieht. Dies wäre für den Gesamtbestand in Hessen wichtig. Was ich ganz wichtig finde und was ich noch kurz nen möchte, ist die Perspektive der Kinder; denn sind von häuslicher Gewalt immer mit betroffen. ist es entscheidend, dass Hilfestrukturen eng abgestimmt sind. Hier haben wir gute Strukturen in Hessen, und auf können wir uns auch verlassen. Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, ein Gesetz beendet keine Gewalt. Aber ein gutes Gesetz schafft bindlichkeit, es verbessert Strukturen, und es gibt den antwortlichen einen klaren Auftrag. Gewalt gegen ist widerwärtig. Wir stellen mit diesem vorliegenden setzentwurf und den zahlreichen Initiativen aus dem und Justizbereich, über die wir heute nicht sprechen ten, allein schon aus Zeitgründen, ein starkes Paket gen. Darüber freue ich mich. – Herzlichen Dank. mehr (Beifall CDU und SPD) Das

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Frank Lortz

meiner der Vielen Dank, Kollege Max Schad. – Das Wort hat Frau Abgeordnete Wiebke Knell, FDP-Fraktion. dem Wiebke Knell (Freie Demokraten): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn eine Frau Gewalt durch ihren Partner oder geEx-Partner erlebt und den Entschluss fasst, ihr Zuhause die zu verlassen, dann braucht sie vor allem eines: die Gewissheit, dass sie einen sicheren Ort findet. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU, SPD Jahres und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gut Sie braucht keine Zuständigkeitsdebatte zwischen Land regiound Kommune. Sie braucht einen Platz in einem Frauenwird haus und professionelle Unterstützung. Genau daran müssen wir auch diesen Gesetzentwurf messen. beaus- Mit dem Gewalthilfegesetz des Bundes verändert sich die Grundlage unseres Frauenhilfesystems. Ab 2027 übernimmt das Land die Sicherstellungs- und Finanzierungsund verantwortung, ab 2032 haben gewaltbetroffene Frauen Erund ihre Kinder einen individuellen Rechtsanspruch auf vor Schutz und Beratung. Dass Hessen dafür jetzt ein Ausfühvielen rungsgesetz vorlegt, ist natürlich notwendig. Es ist auch richtig, dass das Land künftig Verantwortung für eine verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser und Beratungsstellen übernimmt. Die Einrichtungen brauchen Planungssicherheit, und die Frauen müssen darauf vertraudes en können, dass Hilfe nicht von der finanziellen Situation ihrer jeweiligen Kommune abhängt. Deshalb begrüßen wir kurzfrisFreie Demokraten die grundsätzliche Richtung dieses Gesetzentwurfs. Ge- Entscheidend ist aber natürlich, was am Ende bei den betroffenen Frauen ankommt. Derzeit gibt es 32 Frauenhäuser mit 364 Plätzen für Frauen sowie 25 Notplätze. Zwei weitere Frauenhäuser sind angekündigt, und gemeinsam den mit dem Ausbau bestehender Einrichtungen soll dann die Trä- Zahl der Frauenhausplätze auf 404 steigen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Das ist ein richtiger Schritt. Jeder zusätzWir des liche Schutzplatz ist wichtig. weiAber der Bedarf ist damit leider noch nicht automatisch Ort gedeckt. Nach Angaben der Landesregierung konnten im sehr Jahr 2024 rund 2.600 Schutz suchende Frauen nicht in den angefragten Einrichtungen aufgenommen werden. Deshalb brauchen wir zunächst einmal eine belastbare BestandserwähKinder und Bedarfsanalyse. Sie muss auch zeigen, wo VersorDeshalb gungslücken bestehen, welche zusätzlichen Kapazitäten benötigt werden und welche regionalen Unterschiede bedie rücksichtigt werden müssen. Frau Ministerin Hofmann, Sie haben angekündigt, dort allein prioritär auszubauen, wo die größten Lücken bestehen. DaVer- für sollen in den kommenden Jahren jeweils mindestens Ver- 5 Millionen Euro für den Aus- und Neubau von FrauenFrauen hausplätzen bereitstehen. Daran werden wir Sie natürlich Ge- auch messen; denn Versorgung bemisst sich nicht allein an Innen- der landesweiten Gesamtzahl. Gerade im ländlichen Raum, konn- aus dem ich komme, ist entscheidend, wie schnell Hilfe entge- erreichbar ist und ob eine Frau in der konkreten Gefahrensituation tatsächlich einen geeigneten Platz bekommt. Genauso wichtig sind die Fachberatungsstellen. Nicht jede Frau geht unmittelbar in ein Frauenhaus. Beratung und Krisenintervention können entscheidend dafür sein, überhaupt einen Weg aus dieser Gewaltsituation zu finden. Auch bei der Finanzierung müssen wir genau hinschauen. Für 2027 sind rund 30 Millionen Euro und für 2028 rund 31 Millionen Euro vorgesehen. Gleichzeitig werden die Kommunen durch die neue Systematik um rund 7,5 Millionen Euro jährlich entlastet. Das schafft zunächst mehr Verlässlichkeit. Aber höhere Landesausgaben bedeuten nicht automatisch zusätzliche Angebote. Entscheidend ist also nicht, wie stark ein Haushaltstitel wächst, sondern ob tatsächlich mehr Schutzplätze entstehen, weniger Frauen abgewiesen werden und Beratung flächendeckend erreichbar ist. (Beifall Freie Demokraten) Deshalb ist auch die Anhörung zu diesem Gesetzentwurf wichtig. Wir wollen von den Frauenhäusern und den Fachberatungsstellen wissen, ob die Finanzierung auskömmlich ist. Wir wollen von den Kommunen wissen, ob die Übergangsregelungen praktikabel sind. Und wir wollen wissen, ob Anerkennung, Finanzierung und Dokumentation funktionieren, ohne unnötige neue Bürokratie zu schaffen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz wird eine wichtige Grundlage für die kommenden Jahre geschaffen. Wir sollten das parlamentarische Verfahren nutzen, um genau hinzuschauen und dort nachzubessern, wo es notwendig ist. Für uns Freie Demokraten ist der Maßstab klar: Entscheidend ist nicht, welcher staatliche Akteur am Ende welchen Anteil finanziert. Entscheidend ist, ob eine Frau, die Schutz vor Gewalt sucht, diesen Schutz auch tatsächlich bekommt. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Keine Schutzsuche einer Frau darf am Ende daran scheitern, dass kein geeigneter Platz für sie zu finden ist. Daran werden wir natürlich auch diesen Gesetzentwurf und die weitere Entwicklung des Frauenhilfesystems messen. – Vielen Dank. (Beifall Freie Demokraten)

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Frank Lortz

Vielen Dank, Frau Kollegin Knell. – Das Wort hat Frau Abgeordnete Julia Herz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Julia Herz GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Zahlen heute schon ein paarmal gehört. Im Jahr 2024 mussten in Hessen knapp 1.700-mal Frauen und knapp 1.400-mal Kinder von hessischen Frauenhäusern wegen fehlender Platzkapazitäten abgelehnt werden. Das sind keine abstrakten Zahlen, sondern hinter jeder dieser Zahlen steckt eine Frau, die den Mut aufgebracht hat, sich aus einer Gewaltsituation zu lösen, ein Kind, das Gewalt miterlebt hat und einen sicheren Ort gebraucht hätte. 13.200 gemeldete Fälle von häuslicher Gewalt gab es 2025 in Hessen. Überwiegend betroffen davon sind Frauen. 13.200 Fälle im Jahr, das sind im Schnitt 36 Fälle pro Tag. Diese Zahlen zeigen, Gewalt gegen Frauen ist eines der größten sicherheitspolitischen Probleme in Hessen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ingo Schon (CDU) und Nadine Gersberg (SPD)) Ich denke, wir sind uns unter den demokratischen Fraktionen einig, dass der Schutz vor Gewalt nicht davon abhängig sein darf, ob gerade ein Platz in einem Frauenhaus frei ist. Beratung und psychosoziale Begleitung dürfen nicht davon abhängen, ob eine Fachberatungsstelle noch Kapazitäten hat. Hilfe darf nicht da enden, wo Finanzierungslücken bestehen. Daher begrüßen wir GRÜNE, dass der Bund mit dem Gewalthilfegesetz erstmals einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen hin zu einem verlässlichen Hilfesystem geschaffen hat. Die Verantwortung für die ausreichende Finanzierung der Frauenhäuser und Beratungsstellen liegt ab 2027 beim Land. Wenn man die Lücken im Hilfesystem wirklich angehen und es zu einem verlässlichen Hilfesystem ausbauen will, dann muss man auch liefern. Genau das erfolgt hier nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben in zahlreichen Pressemitteilungen erklärt, dass Sie nun die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen übernehmen. Dazu kann ich nur sagen, das ist Ihr bundesgesetzlicher Auftrag. Das machen Sie nicht freiwillig, sondern dazu hat der Bund Sie verpflichtet. Der Frau, die mit ihrem Kind vor der Tür des Frauenhauses steht, ist es am Ende vollkommen egal, ob das Land die Finanzierung alleine übernimmt oder wie bisher die Kommunen und Träger ebenfalls finanzieren. Wichtig ist nur, dass jemand die Tür aufmacht und dass es ausreichend Plätze gibt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte daher noch einmal darauf eingehen, wo nach der Ansicht von vielen Beratungsstellen und Frauenhäusern und auch von uns das größte Problem liegt. Mit Ihrem Gesetzentwurf und den für das Hilfesystem im Jahr 2027 angedachten 30 Millionen Euro und im Folgejahr 31 Millionen Euro formulieren Sie das Ziel, das bestehende Hilfesystem sicherzustellen. Es fehlen aber schon jetzt 700 Frauenhausplätze im Land. Den völlig unzureichenden Istzustand zum Ziel zu erheben, das ist nicht die Ambition, die wir in diesem Bereich brauchen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Nadine Gersberg (SPD)) Mit dem Gewalthilfegesetz gehen außerdem neue Anforderungen an die Hilfeeinrichtungen einher. Sie sollen Netzwerke aufbauen und pflegen, 24-Stunden-Rufbereitschaften anbieten, Kapazitäten erweitern und Prävention sowie Öffentlichkeitsarbeit leisten. Das finden wir ausdrücklich richtig, aber all das kostet Zeit und Personal, also am Ende Geld. Die Einrichtungen arbeiten schon heute vielfach an und über der Belastungsgrenze. Wenn Sie zusätzliche Aufgaben übertragen, ohne die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, dann schwächen Sie am Ende das Hilfesystem. Eine große Schwäche des vorgelegten Gesetzentwurfs sehen wir außerdem darin, dass vollkommen intransparent ist, welche Einrichtungen und Beratungsstellen zukünftig Förderungen über das Gesetz erhalten. Derzeit wird lich eine Liste mit den Einrichtungen und Beratungsstellen präsentiert, die 2027 und 2028 Geld erhalten sollen. che Kriterien dieser Liste zugrunde liegen, ist unklar. Im Ergebnis führt das dazu, dass wichtige Bereiche So erhält keine der 22 Fachberatungsstellen gegen lisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, die auch beraten, die in Kindheit, Jugend oder im Erwachsenenalter sexualisierte Gewalt erlebt haben, Geld über das Gesetz. Auch Einrichtungen der Täterarbeit, die eine unerlässliche Säule im Gewalthilfesystem bilden, sucht man vergeblich. Präventive Maßnahmen dürfen aber nicht aus der Finanzierung ausgeklammert werden; denn sie sind eine Säule der Gewaltprävention. Natürlich braucht es Frauenhausplätze. Auch die Fußfessel ist eine Maßnahme. Noch besser wäre es aber, wenn diese verhindert werden würde. Sie ziehen sich mit diesem Ausführungsgesetz auf das solut Notwendigste zurück. Das geht an den Bedarfen Gewaltschutz vorbei. Wir sind daher sehr gespannt auf Anhörung im Ausschuss und appellieren an Sie, Nachbesserungen vorzunehmen, damit wir die Menschen am wirklich vor Gewalt schützen können. – Danke. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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René Rock

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Herz. – Mir liegen weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs der desregierung für ein Hessisches Ausführungsgesetz Gewalthilfegesetz abgehalten, und wir überweisen Gesetzentwurf an den Arbeits- und Sozialpolitischen schuss. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Zweites Bürokratieabbaugesetz – Drucks. 21/5220 – gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Abschaffung von Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten (Effizienzgesetz) – Drucks. 21/5230 – Herr Staatsminister Manfred Pentz hat das Wort. Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund: Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und legen. Ich bringe heute das Bürokratieabbaugesetz II in Hessischen Landtag, in dieses Hohe Haus ein. Ich es ist gut, es ist richtig, und es ist wichtig. Deswegen ich um Ihre Unterstützung. (Beifall CDU und SPD) ledigMeine Damen und Herren, bei vielen Veranstaltungen werde ich immer wieder angesprochen nach dem Motto: Bei Weldiesem ganzen Eifer darf man nicht vergessen, woher die Bürokratie eigentlich kommt. Weswegen gibt es eigentlich fehlen. Bürokratie? – Wenn man international unterwegs ist, spürt man, wie in anderen Ländern die Handhabung ist. DeswesexuaFrauen gen will ich das hier einmal sehr klar sagen: Bürokratie kann Willkür begrenzen, Gleichbehandlung sichern und feststellen, wofür wer verantwortlich ist. Das ist ein sinnvoller und guter Grund für eine gute Bürokratie. (Vereinzelter Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, wir haben es aber – deswegen zentrale haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht – in den vermehr gangenen Jahren und Jahrzehnten übertrieben, insbesonderichtige re wir in Deutschland. Es ging immer bergauf in der WirtGewalt schaft. Die Standards sind immer mehr geworden. Jeder hat immer einen Grund gefunden, warum seine Idee zu dem damaligen Zeitpunkt oder zu dem jetzigen Zeitpunkt abgenau die richtige ist. Zusammengenommen haben wir im aber einen Berg an Bürokratie, den es jetzt sehr konsedie quent, klar und strukturiert abzubauen gilt. Ende Meine Damen und Herren, wir haben in den vergangenen Jahren viel über die Befristung von Gesetzen gesprochen. In jeder Partei gibt es den Ausspruch, man müsse der überbordenden Bürokratie Herr werden. Neuerdings gibt es Schlagworte wie „one in, two out“. Wann immer ich bei Unternehmern bin und das in den Saal gerufen wird, gehe ich ans Rednerpult und sage: Okay, lasst uns „one in, five keine out“ oder „one in, ten out“ machen. Die Frage ist aber doch, was das konkret bedeutet für den Lan- einzelnen Unternehmer, für seine Berichtspflicht, für seine zum Nachweispflicht, für seine Statistikpflicht, für das konkrete den Formular. Deswegen ist unser hessischer Weg, wie es unser Aus- Ministerpräsident immer gesagt hat: nicht zu viel versprechen, aber alles halten. Wir identifizieren gemeinsam mit den Verbänden und gemeinsam mit den Unternehmen, was Zeit kostet, was Geld kostet und was Nerven kostet. Lasst es uns identifizieren. Heute haben wir ein Paket vorgelegt, in dem wir wieder 168 Vorschriften abschaffen. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, Bürokratieabbau ist keine Symbolpolitik. Bürokratieabbau ist die Grundlage für wettbewerbsfähige Unternehmen. Bürokratieabbau ist die Grundlage dafür, dass es Vertrauen in die Institutionen, in unsere Demokratie gibt. Dieses Vertrauen brauchen wir, und deswegen liefern wir. Zu den einzelnen Punkten. Ich werde nicht alle 168 Punkte durchdeklinieren. (Zurufe: Oh!) Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU hat uns heute Morgen auf die Redezeit hingewiesen. Wenn du aber sagst, ich soll es tun, dann will ich es gerne tun. (Ingo Schon (CDU): Nein, nein!) Kolden glaube,

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René Rock

bitte Herr Pentz, bitte zügeln Sie sich. Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund: Ein Schwerpunkt ist die Infrastruktur, geschätzter Herr Präsident. Das betrifft schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Ich mache das nicht nur, damit der Finanzminister und der Wirtschaftsminister weiterhin gute Laune haben, sondern weil wir alle davon überzeugt sind. Erörterungstermine bei bestimmten Infrastrukturvorhaben werden nach diesem Gesetz in der Regel nicht mehr stattfinden. Das ist keine Abschaffung von Beteiligung, sondern das ist zum jetzigen Zeitpunkt genau richtig und wichtig. Regelkontrollen sollen in Zukunft nicht mehr auf diese Weise stattfinden. Wir möchten Stichprobenkontrollen. Warum muss immer jeder bei all den vielen kleinen Dingen alles dokumentieren? Warum muss auch noch alles kontrolliert werden? Ein weiterer Schwerpunkt ist die Berichts- und Dokumentationspflicht in vielerlei Hinsicht. Das geht vom Denkmalschutz bis hin zur Pflege. So haben wir es jetzt vorgelegt. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass die Kollegen von den GRÜNEN einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht haben. Ich bin sehr dankbar, dass auch die Kollegen von der FDP mit uns im Gespräch sind; und auch die Kollegen von der AfD sind herzlich eingeladen, wenn sie beim Thema Entbürokratisierung konkrete Punkte haben, diese auf den Tisch zu legen. Das ist kein Problem. Ich glaube, dass wir uns am Ende darin einig sind: Alles, was dazu beiträgt, dass die Unternehmen wettbewerbsfähig sind, dass die Demokratie gestärkt wird, kann und soll hier eingebracht werden. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, trotzdem will ich zum Gesetzentwurf der GRÜNEN so viel sagen: Lieber Mathias Wagner, wir haben ein Gespräch darüber geführt, warum mein Ansatz momentan ein anderer ist. Das heißt nicht, dass wir in Zukunft nicht auch über andere, übergreifende Ansätze oder noch größere Ansätze reden werden. Aber ich will nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir jetzt versprechen, in einem Federstrich alle Berichtspflichten vom Tisch zu fegen. Sonst wachen die Bürgerinnen und Bürger in NRW am 1. Januar 2027 auf und sagen – so wird es nämlich sein –: Moment mal, warum ist dies im Hygienerecht noch vorhanden, warum ist das im Steuerrecht noch da, warum ist dieses oder jenes noch in Kraft? – Das ist deshalb so, weil es – wie ich es vorhin dargestellt habe – notwendig ist. Es gibt Punkte, die notwendig sind; darüber sind wir uns einig. Deswegen möchte ich einen zweiten und dritten Punkt ansprechen. Wir haben in diesen Gesetzentwurf die Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse aufgenommen. Es wird künftig eine Genehmigungsfiktion geben, eine Fast Lane für Fachkräfte. Das hat nichts damit zu tun, dass der Ministerpräsident und ich in Indien gewesen sind. Im Übrigen: Das Freihandelsabkommen zwischen Indien und der Europäischen Union ist eine große Chance. – Es ist, meine Damen und Herren, aber auch gut und wichtig, zu erkennen: Eine Fachkraft wird nicht wertvoller, wenn ihre Anerkennung über längere Zeit in irgendeinem Aktenschrank liegt. Deswegen ist es ein guter – –

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René Rock

Lieber Herr Staatsminister, Sie überschreiten gerade Ihre Redezeit. Das als kleiner Hinweis. Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund: Das hätte ich nicht gedacht. – Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren. Wir haben auch den „Stand der Technik“, nämlich die Streichung pauschaler Verweise, mit aufgenommen. Warum? – Weil es auch mich immer wieder ärgert, wenn draußen die Frage gestellt wird: Wieso gibt es eigentlich so viele Vorschriften, zum Beispiel DIN-Vorschriften, warum gibt es einen Leiterbeauftragten, einen Treppenbeauftragten, einen Aufzugbeauftragten usw.? – In vielerlei Hinsicht gibt es dafür keine gesetzliche Grundlage. Deswegen nehmen wir diese Bestimmungen heraus und sagen sehr klar: Die Unternehmen müssen sich überlegen, welche Regeln sie sich selbst geben. Meine Damen und Herren, der Kulturwandel in den Verwaltungen ist gut, richtig und wichtig. Wir müssen im Kopf umparken. Lassen Sie mich deswegen zum Schluss sagen: Wir werden den Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeitern den Rücken decken. Wir ändern das Hessische Disziplinargesetz, weil wir sagen: Wer Vertrauen haben will, der muss auch Verantwortlichkeit ermöglichen. Das wollen wir, das werden wir, und das haben wir in dem Gesetzentwurf festgeschrieben. Deswegen möchte ich Sie alle bitten: Unterstützen Sie mich beim Zweiten Bürokratieabbaugesetz, und unterstützen Sie mich beim dritten Bürokratieabbaugesetz, das schon jetzt in der Pipeline ist: weniger Vorschriften, mehr Vertrauen. Am Ende bringt der Bürokratieabbau vor allem eines: mehr Zeit für das Wesentliche. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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René Rock

Vielen Dank, Herr Staatsminister Pentz. – Durch die leichte Überziehung der Redezeit durch die Landesregierung wachsen den Oppositionsfraktionen je drei Minuten Redezeit zu. Der Abgeordnete Wagner hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einbringung des Gesetzentwurfs der Fraktion das Wort. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten heute zwei Gesetzentwürfe betreffend den Bürokratieabbau. Um es vorweg zu sagen: Beide Entwürfe widersprechen sich nicht, sondern sie ergänzen sich eigentlich auf ganz wundervolle Art und Weise. Der Herr Staatsminister hat gerade den Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht, mit dem im Rahmen des Bürokratieabbaus 168 einzelne Vorschriften abgeschafft werden sollen. Wir haben uns noch nicht alle 168 Vorschriften im Detail angeschaut, aber das, was ich jetzt sagen kann, ist: Sie haben unsere prinzipielle Unterstützung, die Regelungen abzuschaffen. Wir werden die Anhörung auswerten. Wir werden uns anhören, was die Expertinnen und Experten sagen. Dieser Gesetzentwurf geht ausdrücklich in richtige Richtung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und zelt CDU) Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die dung für das Streichen eines Großteils der 168 Vorschriften „Stand der Technik“ lautet, dass es also nicht wirklich ganz neue Ideen sind, sondern die Streichungen auf ben Grundlage basieren. Aber Sie haben recht: Auch „Stand der Technik“ schafft unnötige Bürokratie. Das Regelungen, die der Hessische Landtag gar nicht beschlossen hat, die viele Verfahren aber aufwendiger als sie tatsächlich sein müssten. Der Gesetzentwurf Landesregierung hat, wie gesagt, unsere Sympathie. werden ihn uns im Detail anschauen. Ich darf Ihnen aber auch den Gesetzentwurf der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorstellen und den in den Landtag einbringen, weil wir der Meinung dass wir neben den vielen kleinen Schritten, die die desregierung geht, beim Bürokratieabbau auch einen ßen Schritt gehen können, gehen wollen und gehen sen. Dafür legen wir Ihnen heute unser Effizienzgesetz (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was bedeutet „Effizienzgesetz“? – Wir wollen sämtliche Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, die es im hessischen Landesrecht gibt, zum 31. Dezember 2027 auslaufen lassen – nicht von heute auf morgen, dern bis zum 31. Dezember 2027 bleiben sie in Nach diesem Datum bleibt nur noch das bestehen, was her geprüft wurde, was vorher erneut für sinnvoll wurde und was wir weiterhin brauchen. Ich glaube, ein klarer Schritt, zu sagen: Das, was wir an Bürokratie nicht mehr brauchen, läuft aus, und wenn wir feststellen, wir brauchen einen Teil der Bürokratie weiterhin, bleiben die entsprechenden Vorschriften selbstverständlich in Kraft. Auch hier haben Sie, Herr Staatsminister, verständlich recht: Nicht jede Bürokratie ist unnötig; rokratie schafft Rechtssicherheit, schafft Verlässlichkeit. Deshalb soll das erhalten bleiben, was es braucht, alles andere kann dann eben wegfallen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nach unserem Gesetzentwurf stellt sich also künftig ganz einfache Frage: Ist das nötige Bürokratie, oder das weg? – Wir glauben, die Umkehr der Beweislast, die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht bei Regelung einzeln sagen müssen: „Das ist eher behindernd, als dass es uns in der Arbeit unterstützt“, ist genau was wir jetzt brauchen. Das wäre ein großer Schritt Bürokratieabbau. Deshalb sollten wir tatsächlich den gehen, im Einzelfall nicht aufwendig zu begründen, dern generell zu sagen: Wir schaffen es ab, und nur was nach einer Prüfung durch die Verwaltung als erachtet wird, bleibt tatsächlich bestehen. – Ich denke, ist ein guter Weg, und wir hoffen, dass wir die Fraktionen in diesem Hause hiervon noch überzeugen nen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind sehr zuversichtlich, dass das gelingt. Der Staatsminister hat ja gesagt, er finde diesen durchaus spannend, und er könne sich am Ende auch Sicht der Landesregierung oder der die Regierung den Fraktionen als sinnvoll erweisen. die Wir sind im Übrigen in guter Gesellschaft, meine Damen und Herren. Nordrhein-Westfalen ist diesen Weg gegangen, Baden-Württemberg will diesen Weg gehen. Die vereinschwarz-rote Bundesregierung hat gesagt, dass sie diesen Weg ebenfalls gehen will. Also: Was da geht, das geht auch in Hessen. Da sind wir uns wirklich sehr sicher. Begrün- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dersel- Das geht in Hessen nicht nur, sondern es ist sogar geboten, der dass wir das in Hessen machen. Was passiert denn, wenn sind Nordrhein-Westfalen diesen mutigen Schritt beim Bürokratieabbau geht, wenn Baden-Württemberg diesen mutigen machen, Schritt beim Bürokratieabbau geht? Dann haben die Under ternehmen in Hessen schlicht einen Wettbewerbsnachteil, Wir weil in den beiden anderen Ländern die Bürokratie in großen Schritten abgebaut wird und bei uns eben nicht. Deshalb werben wir noch einmal für diesen Gesetzentwurf Fraktion und für die Zustimmung zu diesem Gesetz. Entwurf sind, Alle Parteien haben in den vergangenen Jahrzehnten BüroLankratie in unserem Land aufgebaut – auch das haben Sie grozu Recht gesagt, Herr Staatsminister –, nicht aus Bösartigmüskeit, sondern jede Regelung hatte zu ihrer Zeit auch immer vor. ihren Grund. Aber es ist jetzt an der Zeit, zu sagen: Durch alle diese Regelungen ist das Leben, sind die Abläufe in unserem Land zu kompliziert geworden, und wenn alle Parteien Bürokratie aufbauen konnten, dann können jetzt alle Parteien gemeinsam Bürokratie abbauen. Deshalb werbe ich um die Zustimmung für unseren Gesetzentwurf. – sonHerzlichen Dank. Kraft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vorerachtet es ist

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René Rock

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wagner. – Für die Frakdann tion der SPD erteile ich dem Abgeordneten Grüger das Wort. selbstBüStephan Grüger (SPD): aber Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 18. Dezember 1989 sagte Willy Brandt in seiner Rede auf dem SPD-Parteitag – ich war dabei –, sinngemäß: Die ganze Politik soll sich zum Teufel scheren, wo sie nicht eine dazu dient, Menschen in Bedrängnis das Leben leichter zu kann machen. dass jeder Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem heutigen Gesetzentwurf setzen die Landesregierung und der das, Landtag ihren erfolgreichen Weg fort, um das Leben und beim den Alltag der hessischen Bürgerinnen und Bürger zu erWeg leichtern. son- (Beifall SPD und CDU) das, sinnvoll Das Bürokratieabbaugesetz II ist ein weiterer wichtiger das Schritt zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie anderen von Unternehmen in Hessen. Dabei ist unsere Maxime könder Schutz und die Garantie von rechtsstaatlichen Beteiligungsrechten und von Bürgerrechten. Das Bürokratieabbaugesetz II baut auf dem Ersten Bürokratieabbaugesetz auf, das bereits ein entscheidender Meilenstein war. Herr Ansatz Es war vor allem deswegen ein entscheidender Meilenaus stein, weil es eine bestimmte Art der Bearbeitung von tragen- Bürokratieabbau gesetzt hat, nämlich sich in Einzelfragen sehr genau anzuschauen, wo es sinnvoll ist, etwas abzubauen, wo es sinnvoll ist, etwas zu verändern, etwas zu streichen, um nicht mit einer Pauschallösung das Kind mit dem Bade auszuschütten. Das setzt dieser Gesetzentwurf für das Bürokratieabbaugesetz II fort, und das ist unbedingt zu begrüßen. (Beifall SPD und CDU) 168 Vorschriften in 76 Gesetzen werden gestrichen oder vereinfacht. Turnusgemäße Routineberichte, die oft nur formalen Charakter haben, werden abgeschafft. Das spart Zeit, das spart Ressourcen und auch die Nerven aller Beteiligten. Weitere Berichts- und Nachweispflichten, die Ressourcen binden und keinen relevanten Mehrwert bilden, werden auch abgebaut. So wird in zahlreichen Gesetzen der Verweis auf den „Stand der Technik“ gestrichen, der stets zu einer vorauseilenden Übererfüllung technischer Vorgaben führte. Ebenso entfallen ärztliche Atteste bei Prüfungen, die erhebliche Ressourcen binden, ohne einen relevanten Mehrwert zu schaffen. Gleichzeitig vereinfachen wir Genehmigungsverfahren und beschleunigen sie durch die Einführung von Vollständigkeits- und Genehmigungsfiktionen, zum Beispiel bei der Prüfung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse. Lassen Sie mich das noch einmal unterstreichen. Genehmigungsfiktionen sind ein wesentliches Element von Bürokratieabbau, weil sie natürlich dafür sorgen, dass der- oder diejenige, der oder die einem Verwaltungsakt unterliegt und gegenüber der Verwaltung erwartet, dass er oder sie einen Bescheid bekommt, sicher sein muss, dass es zu einer bestimmten Frist auch geschieht. Wenn das nicht geschieht, dann gilt der Bescheid als erteilt. Das ist ein wichtiger Fortschritt und macht der einen oder anderen Verwaltung natürlich auch ein bisschen schnelle Füße. Dieses Gesetz setzt ein klares Signal. Bürokratieabbau ist kein Selbstzweck. Es geht um die Erleichterung des Alltags der Menschen und Unternehmen in Hessen. Wir unterstützen dieses Gesetz und wünschen der Gesetzesberatung einen erfolgreichen Verlauf. In diesem Sinne: Glück auf. (Beifall SPD und CDU – Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Alles Gute!)

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René Rock

Danke, Herr Abgeordneter Grüger. – Für die Fraktion der Freien Demokraten erteile ich Herrn Dr. Büger das Wort. Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten): Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus dem Sonett „Natur und Kunst“ von Goethe stammt die Zeile: „Und das Gesetz nur kann uns Freiheit geben.“ Damit sagt Goethe etwas Tiefsinniges. Persönliche Freiheit entsteht nicht durch regellose Beliebigkeit, sondern erst durch die bewusste Unterordnung unter feste Regeln. Auch für einen Staat heißt das, dass Despoten nur mit Regeln Grenzen gesetzt werden können und damit Freiheit möglich ist. Wenn wir heute in die Welt schauen, in Richtung Autokratie, dann sehen wir, wie wichtig das ist. Für den Gesetzgeber gilt aber noch eine weitere Botschaft. Ich habe mir erlaubt, am Ende eines solchen Plenartages noch einmal Goethe zu setzen, nämlich aus demselben Gedicht von Goethe. Darin steht auch der wichtige Satz: „In der Beschränkung zeigt sich erst der Meister.“ Als hätte Goethe hier geahnt, was aus einer Regelungswut entstehen könnte. Darum geht es hier und heute. Es geht um die Auswüchse von Gesetzen, um ein Zuviel an Regeln. Regeln, die eben keine Freiheit schaffen, sondern verhindern, indem sie alles und jedes regeln und kein Ermessen mehr zulassen. Diese Vielzahl von Regeln – ich glaube, es ist inzwischen klar geworden – lähmt uns: Bauvorhaben werden nicht mehr fertig, weil viel zu viel beachtet und geprüft, viel zu viele einbezogen, informiert und gefragt werden müssen. Skurrile Dinge entstehen. Ich nenne hier nur eine ganz kleine Auswahl; denn ich wusste ja noch nicht, dass mir drei Minuten zuwachsen. Warum darf man Wasser, das man in Wetzlar aus der Lahn entnimmt, nicht einfach in denselben Fluss zurückschütten? Warum muss man Erdaushub untersuchen lassen, wenn man ihn nur an derselben Stelle wieder einbringen will? Das ist Bürokratie, und sie macht das Leben schwer. Sie kostet Nerven, und sie kostet meist auch Geld. Deshalb ist es gut, und da bin ich sogar mit meinen Vorrednern einer Meinung, dass jetzt und hier zwei Gesetzentwürfe vorliegen, die Bürokratie verringern wollen. Das ist gut. Beim Gesetzentwurf der GRÜNEN geht es im Wesentlichen um Dokumentationspflichten. Das ist zwar gut gemeint, lieber Kollege Wagner (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auch gut gemacht!) – gut gemeint ist manchmal nicht dasselbe wie gut gemacht –, aber es ist viel zu unkonkret. Um welche Vorschriften handelt es sich? Wie viel Aufwand würde wirklich verringert? Nach welchen Kriterien sollen eigentlich die beizubehaltenden Berichte ausgewählt werden? Beim Gesetzentwurf der Koalition geht es um sage und schreibe 72 Einzelvorschriften und darin enthalten 168 Änderungspunkte; das wurde schon erwähnt. Keine Frage, all diese 168 Änderungen in den 72 Einzelvorschriften mögen Schritte in die richtige Richtung sein. Wir haben sie noch nicht alle im Detail geprüft. Das muss auch bei der ersten Lesung nicht sein. Allerdings bleiben Fragen, zum einen inhaltliche Fragen: Beseitigen die Änderungen wirklich die Bürokratietreiber? Sind das die richtigen Stellschrauben? Oder denken wir viel zu klein und lassen vielleicht große Punkte offen? Die Verfüllrichtlinie, die ich gerade angesprochen habe, die die VhU im Übrigen bereits seit Jahren kritisiert, habe ich zum Beispiel nicht in der Liste gefunden. Vielleicht müsste ich noch einmal genauer hineinschauen, und dann schauen wir auch dort. Auf jeden Fall bin ich auf die Anhörung gespannt, und genau dafür machen wir auch Anhörungen zu Gesetzen. Klar ist doch: Am Ende muss etwas ankommen bei den Menschen, bei den Bürgerinnen und Bürgern, bei den Unternehmen. Kosten müssen sinken, Fristen müssen sich verkürzen – das ist ein ganz wichtiger Punkt für meine Fraktion –, und Formulare müssen entfallen. Ein Normenkontrollrat, der überflüssige Regeln identifiziert und konkrete Entlastungen anregt, wäre meines Erachtens immer noch sinnvoll. Einen entsprechenden stoß der FDP haben Sie seinerzeit leider abgelehnt. Zweitens bleiben noch politische Fragen: Wie ernst Ihnen mit dem Bürokratieabbau? Denn die meisten die hier zur Disposition gestellt werden, haben Sie geschaffen. Ich bin das einmal durchgegangen: Der größte Teil der 72 Einzelvorschriften, die nun als zu kratisch verworfen werden sollen, ist unter Beteiligung CDU beschlossen worden. Im Übrigen sind über 20 sogar in den letzten beiden Wahlperioden von CDU GRÜNEN gemeinsam beschlossen worden. Lieber Wagner, die GRÜNEN, die sich so sehr gegen Berichtspflichten einsetzen, waren es doch gerade, die überall nau auf solche Pflichten gesetzt haben. Ich möchte auch darauf hinweisen – auch wenn ich dass das in Richtung Bund geht –, dass das größte rokratiemonster die Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist. (Zuruf Katy Walther (BÜNDNIS 90/DIE NEN)) Ich weiß gar nicht, wie viele Scrabble-Punkte das hätte. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem European Green Deal – da kommt auch die CDU wieder rein sie wurde über viele Jahre hinweg von den GRÜNEN gefordert und umgesetzt von der GroKo – was den NEN übrigens seinerzeit nicht weit genug ging. Nach Inkrafttreten dieses Gesetzes verteidigte die grüne tagsfraktion eben diese vehement gegen Abschaffungsund Aufweichungsversuche, die insbesondere die FDP Wirtschaftsverbände gefordert hatten. Wir wissen, gab es Kompromisse, und es wurde auch etwas geändert. (Zuruf Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE NEN)) Natürlich darf man klüger werden, das will ich jedem zugestehen. Aber ich bin mir nicht ganz sicher, ob CDU und GRÜNE das Thema nicht einfach nur Konjunktur hat oder ob sie es wirklich ernst meinen. Wir als sind beim Bürokratieabbau wenigstens das Original. (Beifall Freie Demokraten – Mathias Wagner nus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Deswegen habt ihr auch keinen Vorschlag vorgelegt!) Deshalb freue ich mich, dass das Thema nun – muss ich sagen – auf der Tagesordnung angekommen Ich freue mich auf die Anhörung. Das alleine reicht noch nicht. Deswegen rufe ich Ihnen zum Bürokratieabbau zu: Sie wissen doch genau, dass wir den Normenkontrollrat vorgeschlagen haben; damit waren doch unsere Vorschläge schon längst da, und das ist vielleicht besser, als einfach sagen: alle Berichte weg. (Beifall Freie Demokraten) Deswegen sage ich Ihnen aber auch zum Bürokratieabbau: Da reichen wir Ihnen, lieber Herr Staatsminister gerade die Hand. Ich rufe Ihnen aber am Schluss Rede noch einmal mit Goethe zu – und damit ich Ihnen die drei Minuten Redezeit, die mir zugewachsen sind: „Es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch – Vielen Dank. (Beifall Freie Demokraten) Vor- Vizepräsident René Rock: Vielen Dank, Herr Dr. Büger. – Für die Fraktion der AfD ist es erteile ich dem Abgeordneten Rohde das Wort. Regeln, selbst

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Christian Rohde AfD

allerbüroSehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen der und Herren! Nun ist es also endlich da, das mit SpanRegeln nung erwartete Zweite Bürokratieabbaugesetz. Nachdem und die Landesregierung das Erste Bürokratieabbaugesetz takHerr tisch geschickt so bescheiden ausfallen ließ, dass der Bürger geradezu nach einer qualitativen Steigerung lechzte, gedarf man sich nun umso mehr auf die Analyse des neuen Gesetzentwurfs freuen, zumal er ja auch mit viel Politweiß, Tamtam angekündigt wurde. Also piksen wir doch gleich Bü- beherzt in das Soufflé und machen den Realitätscheck, indem wir direkt mit der inhaltlichen Analyse beginnen. (Beifall AfD) GRÜDen Start macht Artikel 11 mit der Änderung des Hessischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes. Über die gegeben Webseite der Staatskanzlei ist eine Zusammenfassung des Gesetzentwurfs abrufbar. Eines ihrer Versprechen lautet: „Schneller in den Arbeitsmarkt“: –, „Wir führen eine Genehmigungsfiktion bei der Prüfung ausländischer Berufsabschlüsse ein. Drei MoGRÜnate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen dem gilt die Anerkennung als erteilt.“ BundesSchaut man dann aber in den Gesetzentwurf, springt einem der logische Widerspruch bei den neuen Änderungen förmund nachher lich ins Auge. Der Kernsatz lautet: „Der Eintritt der Fiktionswirkung entbindet die BeGRÜ- hörde nicht von einer Prüfung in der Sache.“ Gekoppelt mit der Pflicht, bei einer späteren Ablehnung hier über die Rücknahme der erfolgten Anerkennung zu entfür scheiden, konterkariert der Entwurf die Idee eines echten Bürokratieabbaus. Das Gesetz verlagert den bürokratischen FDP Prüfungsdruck lediglich von der Phase vor der Genehmigung in die Phase nach der Genehmigung. Hier wird Rechtssicherheit also nur simuliert und nicht geschaffen. (Tau- (Beifall AfD) Stellen Sie sich einmal vor, ein Antragsteller erhält nach endlich, Fristablauf ein Dokument, das ihm rechtlich die Anerkenist. nung bescheinigt. Er tritt eine Stelle an. Monate später aber prüft die Behörde den Fall doch noch zu Ende, stellt Mängel fest und nimmt die Anerkennung nach den Regeln des Verwaltungsverfahrensgesetzes wieder zurück. Für Arbeitgeber ist dieses Risiko bei der Einstellung von Fachkräften zu kaum kalkulierbar. Äußerst problematisch ist aber auch die extrem kurze Frist zur Vollständigkeitsprüfung. Ein Antrag gilt nämlich automatisch als vollständig, wenn die Behörde nicht innerhalb eines Monats Unterlagen nachfordert. Angesichts Pentz, chronisch überlasteter Behörden und komplexer, oft mehrmeiner sprachiger Dokumente aus Drittstaaten setzt diese Regeschenke lung Sachbearbeiter massiv unter Druck. Um zu verhindern, dass die Monatsfrist ungenutzt verstreicht, werden tun.“ Behörden im Zweifel pauschale Nachforderungen verschicken. Das führt zu mehr statt weniger Schriftverkehr und verzögert das Verfahren für den Antragsteller künstlich. Doch das Konstrukt fällt endgültig in sich zusammen, wenn es heißt, dass diese Fiktion nicht für Ausbildungsnachweise gilt. Das bedeutet, dass die Behörde auch nach Monaten noch behaupten kann, der Antrag sei unvollständig gewesen, wodurch die Frist für die automatische Genehmigung nie wirksam gestartet ist. Was, bitte sehr, ist das für ein Umgang mit den klassischen Lehr- und Ausbildungsberufen? (Beifall AfD) Halten wir also fest: Artikel 11 ist gnadenlos durch den Realitätscheck gerasselt. Nehmen wir nun ein weiteres Versprechen der Landesregierung unter die Lupe. Auf der Webseite der Staatskanzlei heißt es: „Schluss mit Verweisen auf den ‚Stand der Technik‘“. Mit „Stand der Technik“ sind die Regeln privater Normungsgremien, wie etwa das DIN gemeint, die gesetzesähnliche Wirkung besitzen und durch deren Weiterentwicklung sich auch die Anforderungen an die Unternehmen ständig verändern, was zu einer enormen bürokratischen Belastung führen kann. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass zum Beispiel in Artikel 18, Änderung der Abwassereigenkontrollverordnung, EKVO, alle Verweise auf den Begriff „Regeln“ bzw. „Stand der Technik“ gestrichen werden. Allerdings werden diese durch extrem starre, spezifische Verweise ersetzt, wie zum Beispiel „Arbeitsblatt DWA-A 102-2 (Stand April 2022)“, oder „Abschnitt 13 des Arbeitsblatts DWA-A 221 (Ausgabe Dezember 2019)“. Sie begründen das damit, dass nicht immer der „besonders fortschrittliche Standard zum Maßstab erhoben werden sollte“, sondern ein Maßstab, der das Anliegen in vernünftiger Weise erfüllt. Auch das klingt erst einmal nicht unvernünftig. Allerdings stellt sich hier die Frage, in welchen Intervallen dann wieder Gesetzesanpassungen notwendig würden. Diese Antwort bleibt zunächst offen. (Beifall AfD) Aber Artikel 18 räumt nebenbei ein weiteres Versprechen der Landesregierung ab, die Abschaffung von Berichtspflichten. In § 10 Absatz 7 Nr. 5 wird durch die Hintertür eine völlig neue kleinteilige Überwachungspflicht für EKVO-Laboratorien und -Überwachungsstellen eingeführt. Die Stellen müssen der Anerkennungsbehörde nämlich jeweils zum Ende eines Jahres namentlich berichten, welche Prüferinnen und Prüfer tätig waren, welche Herkunftsbereiche diese bearbeitet haben und in welcher exakten Anzahl. Auch dies ist ein Bürokratie-Paradoxon vom Feinsten. (Beifall AfD) Es wird Dokumentationsaufwand an einer Stelle weggenommen und an einer anderen Stelle wieder eingeschmuggelt. In den Behörden wird dringend benötigtes Personal für die Auswertung rein statistischer Daten gebunden. Das ist das absolute Gegenteil von Entlastung. (Beifall AfD) Werte Landesregierung, geschätzter Herr Minister Pentz, wir haben es hier teilweise also nicht mit einem Bürokratieabbaugesetz zu tun, sondern mit einem Bürokratieaufbaugesetz. Grobe handwerkliche Fehler dieser Couleur finden sich nämlich noch in weiteren Teilen des Gesetzestextes, wenngleich man tatsächlich anerkennen muss, dass es auch gute Ansätze gibt. Halten wir also fest: Das Versprechen von spürbar weniger Bürokratie ist auch in Ihrem zweiten Gesetzentwurf bereits erneut in Gefahr. Wir werden sehen, ob das Soufflé der Anhörung im Ausschuss standhält oder in sich zusammenfällt. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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René Rock

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Rohde. – Für die CDUFraktion erteile ich dem Abgeordneten Mikuschek das Wort.

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Christoph Mikuschek CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bürokratieabbau ist kein Projekt für Einzelkämpfer. Bürokratieabbau ist Mannschaftssport. Wer glaubt, wir könnten Jahrzehnte gewachsener Bürokratie mit einem einzigen Gesetz beseitigen, der unterschätzt die Aufgabe. Wir brauchen Ausdauer, wir brauchen Tempo, wir brauchen Mut, und vor allem brauchen wir eine Mannschaft, die bereit ist, immer wieder auch die eigenen Regeln auf den Prüfstand zu stellen. Deshalb muss die Frage bei uns eigentlich jeden Tag lauten: Brauchen wir das wirklich? Geht es einfacher? Geht es schneller? Oder kann es ganz weg? – Genau mit dieser Haltung gehen die Landesregierung und wir als Koalition an den Bürokratieabbau heran. Mit dem Ersten Bürokratieabbaugesetz haben wir begonnen. Wir haben das Kommunale Flexibilisierungsgesetz auf den Weg gebracht. Wir haben die Verfahren bereits an vielen Stellen vereinfacht. Heute beraten wir das Zweite Bürokratieabbaugesetz. Ich sage ganz ausdrücklich: Wir sind noch lange nicht fertig. (Beifall CDU und Lisa Gnadl (SPD)) Denn die Bürokratie ist über Jahrzehnte entstanden, und deshalb werden wir sie auch nicht mit einem einzigen großen Knall beseitigen. Wir müssen dranbleiben: Ressort für Ressort, Gesetz für Gesetz und Regel für Regel. Meine Damen und Herren, dabei geht dieses Zweite Bürokratieabbaugesetz ganz konkrete Dinge an. Wir wollen die Verwaltungsverfahren beschleunigen und vereinfachen. Wir verändern dafür unter anderem das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz. Gerade bei großen Infrastrukturvorhaben sollen die Verfahren schneller werden. Denn eines kann doch niemand ernsthaft wollen: dass wir Milliarden von Euro für die Infrastruktur bereitstellen und anschließend Jahre damit verbringen, uns selbst zu genehmigen, sie auszugeben. Wir brauchen einen Staat, der Entscheidungen trifft, einen Staat, der ermöglicht, und einen Staat, der Projekte auch tatsächlich auf die Straße bringt, der Gesetzentwürfe weitgehend mit den vorgesehenen Änderungen des Verwaltungsverfahrensrechts auf Bundesebene übernimmt und Bundes- und Landesrecht möglichst parallel entwickeln will. Ein zweites Beispiel zeigt sehr schön, worüber wir beim Bürokratieabbau eigentlich reden: der sogenannte „Stand der Technik“. Diese Formulierung findet sich in zahlreichen hessischen Vorschriften. Das klingt zunächst einmal vernünftig. Das Problem ist aber, über solche dynamischen Verweise können technische Standards privater Normungsorganisationen faktisch verbindlich werden: Standards, der Gesetzgeber selbst nicht beschlossen hat, Standards, bei denen für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen nicht immer transparent ist, welche Anforderungen gelten, und die teilweise nicht einmal frei verfügbar Deshalb gehen wir an diese Vorschriften heran. Dahinter steckt ein ganz wichtiger Grundsatz: Wenn Staat etwas verbindlich vorschreibt, dann muss der auch wissen, was er vorschreibt, und dafür die politische Verantwortung übernehmen. Genau deshalb werden Verweise in zahlreichen Vorschriften gestrichen oder konkrete gesetzliche Anforderungen ersetzt. Dann gehen wir weiter: Wir schaffen Routineberichte ab, die nur noch formalen Charakter haben. Wir ren Nachweispflichten. Wir vereinfachen Genehmigungsverfahren. Selbst dort, wo es im ersten Moment vielleicht nur nach einer kleinen Änderung klingt, müssen wir Denn Bürokratieabbau funktioniert nicht nur mit der ßen Schlagzeile. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, damit komme ich zum entwurf der GRÜNEN. Zunächst einmal will ich ausdrücklich sagen: Ich freue mich über jeden in diesem Haus, beim Bürokratieabbau mitmachen will. Das ist nicht gabe einer einzelnen Partei. Wenn die GRÜNEN Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten reduzieren wollen, dann reden wir zunächst einmal über dasselbe blem. Aber wir unterscheiden uns beim Weg. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN definiert ganze rien von Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten und sagt dann im Kern, zum 1. Januar seien diese Pflichten alle aufgehoben. Anschließend über eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Landtags geregelt, welche Pflichten aufgrund höherrangigen wichtiger öffentlicher Belange oder wegen Berichtspflichten gegenüber dem Landtag doch erhalten bleiben. Genau bei dieser Systematik unterscheiden wir uns. wir gehen bewusst Querschnittsthemen an. Aber wir ins konkrete Fachrecht. Wir benennen die Vorschrift, ändern sie, wir streichen sie. Dort, wo weiterhin eine notwendig ist, schaffen oder erhalten wir eine möglichst klare, schlanke Grundlage. Denn am Ende muss Bürokratieabbau nicht nur gut klingen, er muss funktionieren. Meine Damen und Herren, am Ende entscheidet sich erfolgreicher Bürokratieabbau ohnehin nicht allein an sem Gesetz. Er entscheidet sich an der Haltung: Haben den Mut, eine Regel auch einmal komplett zu streichen? Trauen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern etwas Trauen wir unseren Kommunen etwas zu? Trauen wir seren Unternehmen etwas zu? Sind wir als Gesetzgeber bereit, uns selbst immer wieder die unangenehme Frage stellen, ob wir das wirklich noch brauchen? Ich möchte, dass genau diese Mentalität in Hessen Standard wird, dass wir nicht zuerst darüber nachdenken, welche neue Vorschrift wir noch schaffen können, zuerst darüber, wie viel Staat an dieser Stelle tatsächlich notwendig ist. (Beifall CDU und SPD) Dafür braucht es eine Mannschaft, dafür braucht es Ausdauer, und dafür braucht es den Willen, immer weiterzudie machen, Meter für Meter, Regel für Regel, Gesetz für Gesetz. Ich sagte es bereits: Wir sind noch lange nicht fertig. Also machen wir weiter. – Herzlichen Dank. aktuell (Beifall CDU und SPD) sind.

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René Rock

der Staat Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mikuschek. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. solche Damit sind die erste Lesung des Gesetzentwurfs der durch Landesregierung für ein Zweites Bürokratieabbaugesetz, Drucks. 21/5220, sowie die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Abschaffung von Berichtsdokumentationsreduzieund Aufbewahrungspflichten, Drucks. 21/5230, abgehalten worden. heran. Nach meinem Kenntnisstand wird das jetzt an den Eurogropaausschuss überwiesen. Ich kann Ihnen mitteilen, dass im Anschluss an die Plenarsitzung eine Sitzung des Europaausschusses in Raum 204 M zwecks Beschlussfassung über eine mögliche Anhörung stattfindet. – So, dann maGesetz- chen wir das. Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 13: der Auf- Zweite Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Pro- Gesetz zur Neufassung des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes und zur Änderung einer weiteren Vorschrift Katego– Drucks. 21/5197 neu zu Drucks. 21/4531 – Änderungsantrag Fraktion der Freien Demokraten wird – Drucks. 21/5224 – Rechts, Änderungsantrag Fraktion der AfD – Drucks. 21/5225 – Auch Berichterstatter ist der Abgeordnete Bellino. Herr Bellino, gehen Sie haben das Wort. wir Regel Holger Bellino, Berichterstatter: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen mitteilen, dass sich der Innenausschuss auftragsgemäß mit dieser Thematik befasst hat. Er empfiehlt ein dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung diewir des Änderungsantrags Drucks. 21/5167 in zweiter Lesung anzunehmen. Dies wurde wie folgt im Innenausschuss vereinbart: CDU und SPD bei Enthaltung der anderen Fraktiozu? un- nen. zu

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René Rock

Herr Bellino, ich erteile Ihnen auch gleich das Wort. Dann zum machen wir gleich weiter. sondern

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Holger Bellino CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie bereits gesagt, beraten wir heute in zweiter Lesung das Sicherheitsüberprüfungsgesetz, welches einerseits die aktuellen bundesgesetzlichen Regelungen auf Hessen überträgt und aufgrund der hier durchgeführten Evaluierung zu einer Modernisierung führt. Bevor ich es vergesse: Aufgrund der Änderungsanträge beantragen wir auch die dritte Lesung. Nach der rechtsförmlichen Prüfung wurden noch redaktionelle Änderungen vorgenommen, deshalb unser Änderungsantrag. Diese wurden in die aktuelle Fassung genauso aufgenommen wie die redaktionellen Änderungen bzw. Konkretisierungen im Bereich des Standardbefreiungsgesetzes. Hier geht es darum, dass bei einer Zuständigkeitsverlagerung die betroffenen Behörden vorab eingebunden werden. (Unruhe) Bei der Änderung der HGO geht es um das Reparieren eines Versäumnisses bezüglich des Auszählverfahrens bei der Besetzung der kommunalen Ausschüsse. Das soll hier geheilt werden. Beim Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz geht es in erster Linie um die rechtssichere Abwicklung des Landestickets und anderer Maßnahmen oder Unterstützungen, die seitens des Landes als Arbeitgeber gegeben werden können. (Anhaltende Unruhe) Zurück zum ursprünglichen Gesetz. Im Kern modernisiert der Entwurf die Sicherheitsüberprüfung. Sicherheitsrisiken, wie wir wissen, entstehen heute nicht nur durch klassische Spionage, sondern auch durch finanzielle Angreifbarkeit, Erpressbarkeit, extremistische Bezüge, Kontakte zu terroristischen oder kriminellen Strukturen. – Schönen Gruß in die Bundeshauptstadt. Öffentlich sichtbare digitale Spuren können relevant sein. Deshalb werden Prüfmaßnahmen klarer geregelt. Ich verweise auf meine Ausführungen in der ersten Lesung, in denen dies deutlicher dargestellt wurde. (Unruhe – Glockenzeichen) Wichtig ist uns, dass es hier nicht um eine private Ausforschung geht, sondern um eine zweckgebundene Prüfung bei Personen, die mit besonders sensiblen Aufgaben betraut sind. Deshalb sind die Regelungen zum Landesamt für Verfassungsschutz besonders bedeutsam. Auch hier verweise ich auf das bereits Gesagte. Darüber hinaus wird die Funktionsfähigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission gesichert. Sie soll auch in den Übergangszeiten tagen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Fazit darf ich feststellen, dass der Gesetzentwurf den Geheimschutz und den Sabotageschutz stärkt, das Sicherheitsüberprüfungsrecht modernisiert und auf die veränderten Bedrohungslagen reagiert. Er ist rechtsstaatlich austariert. Deshalb unterstützen wir diesen ergänzten Gesetzentwurf und auch die im Innenausschuss vorgestellten Änderungen und Konkretisierungen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD – Tobias Eckert (SPD): Das war kurz, das ist die Benchmark!)

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René Rock

Danke, Herr Abgeordneter Bellino. – Für die Fraktion der Freien Demokraten erteile ich dem Abgeordneten Promny das Wort. Moritz Promny (Freie Demokraten): Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dort, wo der Staat sensible persönliche Daten erhebt, bewertet und weitergibt, braucht es im Wesentlichen zwei Dinge: wirksame Sicherheitsbehörden und klare Grenzen. Genau darum geht es heute. Menschen, die Zugang zu besonders sensiblen Bereichen und Verschlusssachen erhalten, müssen zuverlässig sein. Angesichts hybrider Bedrohungen, wachsender Spionagegefahren und ausländischer Einflussnahmen ist ein modernes Sicherheitsüberprüfungsrecht notwendig. Der Gesetzentwurf der Landesregierung geht hier auch die richtigen Schritte an. Trotzdem werden wir uns enthalten, nicht, weil wir die Modernisierung für falsch halten, sondern weil die Anhörung gezeigt hat, dass an mehreren Stellen die Rechtsklarheit und auch eine hinreichende, präzise rechtliche Begrenzung fehlen. Klare Regeln schwächen Sicherheitsbehörden nicht. Sie schaffen Handlungssicherheit, sie schaffen Rechtssicherheit, und sie schaffen Vertrauen. Unser Änderungsantrag setzt deshalb an fünf Punkten an: Erstens. Klare Zuständigkeit bei der Bundespolizei. Zweitens. Klare Grenzen bei Auslandsfragen. Drittens. Eine breitere Tatsachengrundlage bei der Ü3. Viertens. Sensible Daten sind nur abzurufen, wenn auch die entsprechenden Belege hinterlassen werden, sprich, die Protokollpflicht: Wer hat zugegriffen, wann und auf welche Daten? Fünftens. Klare Grenzen bei der Datenweitergabe. Meine Damen und Herren, deswegen ist es auch so, dass der Regierungsentwurf an dieser Stelle keine ausreichende Erheblichkeitsschwelle einzieht. Wir halten das für erforderlich und gehen deshalb auch davon aus, dass es einen klaren Maßstab braucht. Der Staat muss die Gefahren erkennen können, er muss sensible Bereiche schützen können, er muss dabei aber auch nach klaren und nachvollziehbaren Regeln handeln. Der Änderungsantrag der AfD bleibt aus unserer Sicht hinter den notwendigen gesetzlichen Verbesserungen zurück. Deshalb lehnen wir ihn ab. Beim Gesetzentwurf der Landesregierung werden wir uns enthalten. Er enthält zwar wichtige Modernisierungen, aber bei Rechtsklarheit, Verhältnismäßigkeit und Datenschutz sehen wir weiterhin Änderungsbedarf. – Vielen Dank. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU und SPD)

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René Rock

Danke, Herr Abgeordneter Promny. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90 GRÜNEN erteile ich der Abgeordneten Klaes das Wort.

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Lara Klaes GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung über die Neufassung des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes, ein Gesetz, das auf den ersten Blick technisch und trocken klingt, in der Sache aber die grundlegendsten Voraussetzungen staatlichen Handelns nämlich das Vertrauen darin, dass sensible Informationen in sicheren Händen sind. Sicherheitsüberprüfungen sind kein bürokratischer zweck. Wer Zugang zu Verschlusssachen erhält, ob in Behörde, bei der Polizei, beim Verfassungsschutz oder sicherheitsrelevanten Bereichen der Wirtschaft, übernimmt eine besondere Verantwortung, und die vergangenen re haben sehr deutlich gezeigt: Spionage, Sabotage hybride Bedrohungen sind längst keine abstrakte mehr, sondern konkrete Herausforderungen für staatliche Einrichtungen und ihre Beschäftigten. Ein Staat, der handlungsfähig bleiben will, muss wem er sensible Informationen anvertraut, und muss zeitig erkennen können, wo Risiken entstehen. ist der Grundgedanke dieses Gesetzentwurfs richtig unumstritten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Geheimschutz ist keine Frage von Misstrauen gegenüber Beschäftigten, sondern Schutz der Institutionen und endlich auch der Menschen, die bei ihnen arbeiten. Was regelt der Gesetzentwurf konkret? Im Kern legt fest, wer vor Übernahme einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit überprüft werden muss und mit welchen ren dies geschieht, von der einfachsten bis zur erweiterten Sicherheitsüberprüfung. Die Landesregierung will das bislang bis Jahresende befristete Gesetz nicht nur verlängern, sondern lich weiterentwickeln. Vorgesehen sind erweiterte bepflichten zur Verbindung mit extremistischen und roristischen Bestrebungen, die Möglichkeit einer gen Untersagung bei neuen sicherheitsrelevanten nissen zu bereits überprüften Personen, eine Einbeziehung öffentlich zugänglicher Internetquellen die Überprüfung sowie eine Anpassung des Verfassungsschutzkontrollgesetzes, die eine lückenlose parlamentarische Kontrolle auch über Wahlperiodenwechsel sicherstellen soll. So weit, so nachvollziehbar. Doch gerade weil dieses setz tief in die Persönlichkeitsrechte eingreifen kann, sich ein Blick auf die Änderungen. Genau darauf ich im Folgenden eingehen. Ich möchte mit dem Positiven beginnen. Wir begrüßen, dass hier nicht wie beim Bundesgesetz der Zeitraum, dem Personen ohne Sicherheitsüberprüfung in sensiblen Bereichen kurzfristig arbeiten dürfen, verdoppelt sondern es bei den vier Wochen verbleibt. Denn Zeitfenster stellt natürlich ein Risiko dar. Je länger Frist ist, desto mehr Zeit bliebe theoretisch, um zum spiel Daten zu sammeln, abzuzapfen oder gegebenenfalls zu sabotieren. Deshalb ist unsere Aufgabe auch, dafür sorgen, dass das Landesamt für Verfassungsschutz chend Kapazitäten für die Sicherheitsüberprüfung hat, mit dieses Zeitfenster und somit das Risiko so klein möglich bleiben. Ebenso begrüßen wir die Übergangsregelung im sungsschutzkontrollgesetz. Diese bedeutet, dass die der PKV auch in den Übergängen von einer Wahlperiode zur nächsten gesichert ist. Dies ist also eine Stärkung parlamentarischen Kontrolle. berührt, Kommen wir zu den kritischen Punkten. Ein Kritikpunkt des hessischen Datenschutzbeauftragten war, dass nun auch die Änderungen des Geschlechtseintrags angegeben werden sollen. Vor dem Hintergrund der anderen Angaben, Selbstdie gemacht werden müssen, darunter unveränderbare Aneiner gaben wie der Geburtsort, Datum und Name – diese sind in eigentlich ausreichend, um eine Person zu identifizieren –, ist dies aus Sicht des Datenschutzes problematisch. JahIn der Begründung der Gesetzesänderung hieß es zudem, und Gefahr die Änderung des Geschlechtseintrags lasse keine Rückschlüsse auf die sexuelle Orientierung einer Person zu. Der Datenschutzbeauftragte wies in seiner Stellungnahme jedoch genau darauf hin, dass dies sehr wohl der Fall ist. wissen, Auch wenn Sie diese Regelung so aus dem Bundesgesetz früh- übernommen haben, teilen wir die datenschutzrechtliche Insofern Kritik von Prof. Dr. Roßnagel. und Diese Regelung kann nämlich queere Menschen von Tätigkeiten, bei denen eine Sicherheitsüberprüfung notwendig ist, abschrecken. Die Mitteilung einer Änderung des Geschlechtseintrags ist, wie ich bereits aufgeführt habe, für eine eindeutige Identifizierung nicht erforderlich. Die Pflicht zur Angabe halten wir daher für falsch. letztWir begrüßen den Vorschlag der FDP zur elektronischen Protokollierung der Abfragen nach dem Sicherheitsüberer prüfungsgesetz. Wir teilen die Auffassung, dass dies automatisch möglich ist und daher keinen Aufwand darstellt. VerfahGleichzeitig führt diese Protokollierung zu einer verbesserten Datenschutzkontrolle. Gleiches gilt für die Einführung einer Erheblichkeitsschwelle bei der Weitergabe von Daten aus Sicherheitsüberprüfungen an Polizei und Staatsanwaltinhalt- schaft. Die Beschränkungen auf Straftaten von erheblicher Bedeutung scheinen uns eine angemessene Schwelle zu Angasein, die ebenfalls im Bundesgesetz existiert. tervorläufiIm Wesentlichen haben die Freien Demokraten im ÄndeErkenntrungsantrag die Stellungnahmen der Anzuhörenden aufgestärkere griffen, weshalb wir diesem Änderungsantrag auch zustimin men werden. Den Änderungsantrag der AfD werden wir selbstverständlich ablehnen. Er ist so gut wie inhaltslos und greift keine Anregung aus der Anhörung auf. hinweg Auch die Fraktionen von CDU und SPD haben mit einem Änderungsantrag nachgebessert. Das erkennen wir Geausdrücklich an und haben deshalb dem Änderungsantrag lohnt zugestimmt. Da jedoch weitere Änderungsbedarfe nicht möchte umgesetzt wurden, werden wir uns bei dem Gesetzentwurf enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und einen schönen Abend. in (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wurde, dieses Vizepräsident René Rock: diese Vielen Dank, Frau Abgeordnete Klaes. – Für die Fraktion Beider AfD erteile ich dem Abgeordnete Rohde das Wort. zu ausreiChristian Rohde (AfD): dawie Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal zu Ihnen, Frau Klaes. Unsere beiden Anregungen stammen aus der Anhörung. Insofern möchte ich Verfashier warnen: Desinformation von grüner Seite. Arbeit Aber zum Thema. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. der Das war in der ersten Lesung mein dezenter Hinweis an die Landesregierung. Beim wichtigen Thema der Sicherheitsüberprüfung sollte man nicht versuchen, mit Volldampf durch das Gesetzgebungsverfahren zu brettern; denn sonst rammt man schnell einen juristischen Eisberg und geht vor Gericht gegebenenfalls unter. Damit hier kein falscher Zungenschlag entsteht: Unsere Meinung, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung im Großen und Ganzen ausgewogen und sachgerecht ist, hat sich im Wesentlichen nicht geändert. Dennoch hat sich bestätigt, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung auch Schwächen aufweist. Sie erinnern sich vielleicht, dass wir als AfD schon in der ersten Lesung den einen oder anderen zumindest diskutablen Punkt identifiziert hatten. Vielleicht erinnern Sie sich auch noch, dass ich bereits damals hier im Plenum darauf gedrängt habe, dass unbedingt auch eine Anhörung im Ausschuss erfolgen sollte. Glücklicherweise haben Sie sich diesem Ansinnen nicht verschlossen, auch wenn Sie selbst – zumindest dem Anschein nach – keine Sachverständigen benannt haben. Gleichwohl haben die Sachverständigen einige Schwächen im Gesetzentwurf aufgedeckt, die die Koalition sodann in einem Änderungsantrag umgesetzt hat – aber leider nur teilweise, was vollkommen unverständlich ist. So haben Sie zwar die bislang fehlende Befugnis für Anfragen an ausländische Sicherheitsbehörden implementiert und zudem klargestellt, was mit einzureichenden Lichtbildern geschehen soll – beides Anregungen durch die Sachverständigen. Völlig hinweggegangen sind Sie aber über zwei Punkte, die wir in unserem Änderungsantrag nunmehr aufgegriffen haben – den zweiten Punkt im Übrigen auch die FDP. Punkt 1: Verwendung von Fake-Profilen. Die Landesregierung möchte die Internetrecherchen bei Sicherheitsüberprüfungen ausweiten. Nunmehr sollen nicht mehr nur öffentlich einsehbare eigene Seiten der Betroffenen und gegebenenfalls auch der einbezogenen Personen überprüft werden dürfen, sondern grundsätzlich alle allgemein zugänglichen Internetseiten und die öffentlichen Bereiche von sozialen Netzwerken. Das ist nachvollziehbar und war zumindest auch keiner fundamentalen Kritik ausgesetzt. Was durch eine juristische Sachverständige aber sehr wohl kritisiert wurde, war die Tatsache, dass sich die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf vollkommen darüber ausschweigt, ob – Zitat – „die Behörden zur Recherche eigene Profile erstellen dürfen“. Nun ist das Thema von Fake-Profilen kein neues, aber ein hoch umstrittenes. Denn leider liegt stets im Nebel der Geheimdienste verborgen, ob, wann und wie oft solche Profile durch hessische Sicherheitsbehörden eingesetzt werden. Ich erinnere hier an eine Kleine Anfrage unserer Fraktion, die diesen Nebel etwas lichten wollte. Die Antwort von Ihnen, Herr Staatsminister Poseck, in der Sie geradezu titanisch mit sich selbst rangen, welches Recht Sie höher gewichten möchten – den parlamentarischen Informationsanspruch oder die Geheimhaltungsinteressen des Verfassungsschutzes –, schlug dann aber doch sehr erwartbar in Richtung des Geheimdienstes aus. Dadurch tappen dieses Parlament und damit die Öffentlichkeit nach wie vor im Dunkeln, wenn es um den staatlichen Einsatz von FakeProfilen geht. (Beifall AfD) Der entscheidende Punkt ist aber der: Wenn, wie die Landesregierung beteuert, lediglich öffentlich zugängliche Bereiche des Internets und der sozialen Medien geprüft werden sollen, dann bedarf es auch nicht der Schaffung oder der Anwendung von Fake-Profilen. Man sollte also der wichtigen Anregung der Sachverständigen – Frau Klaes, Sie hören hoffentlich zu – folgen und klar sagen: Nein, Fake-Profile werden nicht eingesetzt. Kommen wir nun zu Punkt 2, der Informationsweitergabe an die Strafverfolgungsbehörden. Das ist tatsächlich ein Punkt, der nicht nur uns, sondern offenbar auch der FDP vollkommen unverständlich ist. Herr Staatsminister, Sie hatten in der ersten Lesung gesagt – ich zitiere –: „Von daher korrespondiert das, was wir in Hessen reformieren, auch mit dem, was auf Bundesebene bereits umgesetzt wurde.“ Wenn es um die Informationsweitergabe an die Strafverfolgungsbehörden geht, weichen Sie allerdings gehörig davon ab, Herr Staatsminister. (Beifall AfD) Nach Ihrem Willen sollen auch Bagatelldelikte an die Verfolgungsbehörden weitergegeben werden können und nicht nur Straftaten von erheblicher Bedeutung. Das verstehen wir nicht, das versteht die FDP nicht, und das hat insbesondere der Sachverständige der Forschungsstelle Nachrichtendienste nicht verstanden – Frau Klaes, wieder aufgemerkt –, der Sie sehr deutlich noch einmal darauf hingewiesen hat, dass Ihr Gesetzentwurf hier deutlich über das Ziel hinausschießt. Es ist tatsächlich überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum die Koalition diesen auch rechtssystematisch wertvollen und drängenden Hinweis schlichtweg übergangen hat. (Beifall AfD) Noch ein Wort zum Änderungsantrag der FDP. Auch hier könnten wir grundsätzlich mitgehen. Dass Sie aber den Behörden untersagen wollen, Änderungen des Geschlechts und Angaben zu den Eltern erheben und insbesondere an ausländische Behörden weitergeben zu können, ist weder angezeigt noch sachgerecht. Insbesondere, wenn man weiß, dass Angaben zu den Eltern in manchen Ländern für eine eindeutige Identifizierung durchaus notwendig sein können. Insofern scheitert Ihr Änderungsantrag in diesen beiden Punkten an der Realität, weshalb wir uns hier leider nur enthalten können. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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René Rock

Danke, Herr Abgeordneter Rohde. – Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Weiß das Wort.

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Marius Weiß SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Schöne bei einer zweiten Lesung ist, dass man zu dem inhaltlichen Teil auf die Ausführungen zur ersten Lesung verweisen kann. Das mache ich gerne. Ein Großteil der Änderungen dient der reinen Aktualisierung und Rechtsbereinigung unseres Gesetzentwurfs: Verweise werden angepasst, es wird redaktionell aufgeräumt und für Rechtsklarheit gesorgt, bestehende Regelungen werden lediglich in die aktuelle Zeit geholt. Ich freue mich darüber, dass sowohl der Gesetzentwurf auch der Änderungsantrag, den wir gestellt haben, im nenausschuss einstimmig beschlossen wurden, bei Enthaltungen. Das freut mich wirklich sehr, und das dass wir hier gut gearbeitet haben. Die Änderungsanträge, die jetzt von FDP und AfD legt wurden, haben in einigen Punkten noch einmal liche Dinge vorgebracht, die mit in den Gesetzentwurf gebracht werden sollen, denen wir so aber nicht zustimmen können. Die FDP möchte – das ist ein bisschen bemerkenswert, nachdem wir gerade in der Debatte vorher über rokratisierung gesprochen habe – zusätzliche Verfahrensschritte einführen, also gesonderte Zustimmungen, kollpflichten, engere Zweckbindungen und Ähnliches. verkompliziert aus unserer Sicht die Abläufe, ohne Mehrwert für die Sicherheit zu bringen. Als Zweites muss man anmerken, dass wir natürlich ein Gesamtgefüge haben mit dem HSOG, wo der FDP-Antrag punktuell einzelne Aspekte herausgreift, die nicht ganz zum Gesamtgefüge passen. Der letzte Punkt ist die Anhebung der Schwelle. Dazu Herr Rohde gerade auch gesprochen. Das ist ein der sowohl im FDP-Antrag als auch im AfD-Antrag die Straftaten von erheblicher Bedeutung. Wenn wir Schwelle entsprechend anheben würden, würde die tergabe von sicherheitsrelevanten Erkenntnissen an zei und Staatsanwaltschaft aus unserer Sicht unnötig schwert. Auch bei vermeintlichen Bagatellen können im Nachhinein größere Zusammenhänge zeigen. Die hung der Übermittlungsschwelle würde die Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft aus unserer ohne sachlichen Mehrwert schwächen. Deswegen wir das ab. Das Gleiche gilt für das pauschale Verbot von Tarnidentitäten, was die AfD beantragt. Unser Gesetzentwurf schränkt Internetrecherchen ausdrücklich auf allgemein gängliche Stellen und den öffentlich sichtbaren Teil ler Netzwerke. Ein pauschales Verbot von Tarnidentitäten ist daher nicht nötig und in der Praxis aus unserer auch eher kontraproduktiv. Deswegen lehnen wir die derungsanträge von FDP und AfD ab. – Herzlichen für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU)

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René Rock

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Weiß. – Für die Landesregierung erteile ich dem Staatsminister Poseck das Wort. Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für cherheit und Heimatschutz: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten und Herren Abgeordnete! Geheimschutz ist in der gen Zeit von zentraler Bedeutung. Es geht um unsere cherheitsinteressen. Diesen Sicherheitsinteressen trägt Gesetz zur Neufassung des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes angemessen nung. Dabei nehmen wir auch die aktuelle Sicherheitslage mit in den Fokus. Denn diese Sicherheitslage ist nun einmal angespannt. als Wir wissen, dass fremde Staaten bei uns aktiv sind – insbeIn- sondere Russland, das auch auf unserem Boden Sabotage, wenigen Spionage und Desinformation betreibt. Dabei beschränken zeigt, sich die Gefahren nicht allein auf Russland. Auch weitere Staaten haben Aktivitäten auf unserem Boden, zum Beispiel China und – wie heute ganz aktuell berichtet wurde – vorgeauch der Iran. zusätzein- Unsere kritische Infrastruktur wird immer wieder bedroht durch Drohnenüberflüge, durch den Drohnenangriff auf den Leipziger Flughafen. Wir erleben Cyberangriffe. Deshalb ist es wichtig, dass wir jetzt unsere Sicherheit stärken. Dabei geht es auch um den Schutz von Informationen und Entbüden Schutz von Geheimnissen. Geheimnisse dürfen nicht in die falschen Hände geraten. Das gilt in der heutigen Zeit Protoganz besonders. Nur so werden wir unsere Demokratie und Das unsere Handlungsfähigkeit wirksam schützen können. echten Deshalb ist der vorliegende Gesetzentwurf eine sinnvolle und wichtige Weiterentwicklung des bestehenden Geauch setzes, das Ende des Jahres auslaufen wird. Wir werden die Sicherheit steigern und die Risiken reduzieren. Wir so ergreifen angemessene Schutzmaßnahmen im Hinblick auf die eigene Mitarbeiterschaft, wobei wir sowohl den Sihat cherheitsinteressen als auch den Persönlichkeitsrechten der Mitarbeiter Rechnung tragen. Punkt, steht: Die Sicherheitsüberprüfung wird angepasst und weiterdiese entwickelt. Beispielsweise werden Internetrecherchen nunWeimehr auch im Gesetz ausdrücklich vorgesehen sein. DarPoliüber hinaus können auch weitere Angaben von den Mitarerbeitern erwartet werden. sich Erhö- Meiner Ansicht nach hat die Anhörung dem Gesetzentwurf ein durchaus insgesamt gutes Zeugnis ausgestellt. Die VerSicht fassungskonformität wurde nicht in Abrede gestellt. An der lehnen einen oder anderen Stelle sind in der Tat – das haben die zuvor Redenden schon deutlich gemacht – Verbesserungsvorschläge von den Sachverständigen unterbreitet worden. be- Diesen Änderungsbedarfen tragen die Regierungsfraktiozu- nen mit dem Änderungsantrag Rechnung, soweit es sachsozia- gerecht ist und erforderlich erscheint. Dabei geht es um Konkretisierungen und Klarstellungen, die von den SachSicht verständigen angemahnt wurden. ÄnFür die Landesregierung will ich darauf hinweisen, dass Dank wir den vorliegenden Änderungsanträgen der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD ablehnend gegenüberstehen. Zu dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion will ich sagen, dass meiner Ansicht nach kein Bedarf besteht. Denn die gegenwärtigen Regelungen sind schon hinreichend klar. Soweit Sie von der FDP-Fraktion mit Unterstützung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür plädieren, dass die Änderung eines Geschlechtseintrags nicht mitgeteilt werden muss, will ich dem inhaltlich widersprechen. SiDenn das Geschlecht ist durchaus ein Identifikationsmerkmal. Daher hat es in dem hier relevanten Teil durchaus Bedeutung. Damen heuti- (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat der SiDatenschutzbeauftragte gesagt!) das – Das hat der Datenschutzbeauftragte gesagt. Frau Klaes, Rech- wir als Landesregierung sehen das anders. Wir stellen die Sicherheitsinteressen voran. (Beifall CDU und Marius Weiß (SPD)) Zu dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion will ich deutlich machen, dass wir im Hinblick auf irgendwelche FakeSeiten überhaupt kein Problem sehen. Das Gesetz ist da klar. Es geht um allgemein zugängliche Seiten. Damit ist die Antwort auf die von Ihnen angegebenen Fake-Seiten in dem gegenwärtigen Gesetz sehr klar gegeben. Soweit Sie gemeinsam mit der FDP-Fraktion eine Änderung im Hinblick auf die Weitergabe von Informationen zu Straftaten vorschlagen, wollen wir auch das nicht aufgreifen. Das ist sowohl in dem Änderungsantrag der FDPFraktion als auch in dem der AfD-Fraktion enthalten. Ich will darauf hinweisen, dass die Weitergabe von Informationen zu Zwecken der Strafverfolgung schon jetzt unter besonderen Kriterien steht. Sie ist nämlich nur dann zulässig, wenn die Strafverfolgung auf andere Weise erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wäre. Da gibt es also bereits korrigierende Kriterien. Jetzt noch einen weiteren unbestimmten Rechtsbegriff in das Gesetz mit dem Kriterium einer erheblichen Straftat einzufügen, scheint unserer Ansicht nach jedenfalls nicht erforderlich zu sein. Von daher bitte ich das Hohe Haus um die Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Regierungsfraktionen, wobei ich dabei neben den Klarstellungen zum Ausgangsgesetz auch noch um die Zustimmung für die drei weiteren Punkte, die in dem Änderungsantrag enthalten sind, werben will. Es geht dabei um das digitale Landesticket, das eine Weiterentwicklung des vorliegenden Landestickets ist. Es geht dabei um eine Änderung des Standardbefreiungsgesetzes dahin gehend, dass die Abläufe bei Zuständigkeitsverlagerungen präzisiert werden. Darüber hinaus geht es um eine Änderung der Gemeindeordnung, um das Urteil des Staatsgerichtshofs zum Auswahlverfahren nach Hare/Niemeyer umfassend, nämlich auch auf die Bildung der Ausschüsse, umzusetzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)

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René Rock

Herr Staatsminister, vielen Dank. – Ich habe keine Wortmeldungen mehr vorliegen. Den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Neufassung des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes und zur Änderung einer weiteren Vorschrift, Drucks. 21/5197 neu zu Drucks. 21/4531, sowie die Änderungsanträge haben wir in zweiter Lesung beraten. Ich schlage vor, sie dem Innenausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Die dritte Lesung wurde beantragt. Zur Vorbereitung der dritten Lesung findet im Anschluss an diese Sitzung eine Sitzung des Innenausschusses in Raum 501 A statt. Ich habe von der Verwaltung die Bitte um drei Hinweise vorliegen. Teilweise habe ich sie schon gegeben. Ich sage es noch einmal: Im Anschluss an diese Plenarsitzung finden drei Ausschusssitzungen statt. Die Sitzung des Innenausschusses habe ich eben genannt. Sie findet in Sitzungsraum 501 A statt. Der Europaausschuss tagt in Sitzungsraum 204 M. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum tagt in Sitzungsraum 510 W. Damit sind wir am Ende der Tagesordnung angekommen. Ich schließe die Sitzung und freue mich, Sie alle morgen früh pünktlich um 9 Uhr hier wieder zu treffen. Ich wünsche noch einen schönen Abend. (Schluss: 19:46 Uhr) Anlage (Fragestunde – Drucks. 21/5148) Frage 347 – Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE NEN): Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen der desregierung und den Eigentümern des UKGM zu über den Zukunftsvertrag Plus hinausgehenden neuen derungen der Eigentümer? Antwort Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur: Wie bereits in der Fragestunde am 9. Juni 2026 tet, stand mein Haus auf Fachebene gemeinsam mit Finanzministerium in Gesprächen mit UKGM. Konkretes Ziel dieser Gespräche in den Arbeitsgruppen war bestehende Umsetzungshemmnisse zu analysieren und meinsam Lösungen zu entwickeln, damit die bereitgestellten Mittel in Zukunft zügig und vollständig zweckentsprechend eingesetzt werden können. In diesem Zusammenhang hat sich gezeigt, dass auch Eigentümer des UKGM in die Gespräche eingebunden werden müssen, da es UKGM nicht nur um die Beseitigung von Umsetzungshemmnissen geht, sondern ganz gezielt neue Forderungen gegenüber dem Land. Zu diesem Zweck haben sich Herr Staatssekretär Dr. bach, ein Vertreter der Staatskanzlei und ich uns September 2026 zu einem Gespräch mit den beiden schäftsführen von Asklepios sowie zwei Vertretern der schäftsführung des UKGM getroffen. Zum Verlauf kann sagen, dass ein konstruktives und nach vorne gerichtetes Gespräch geführt wurde und weitere Gespräche vereinbart wurden und dass alles Weitere der Vertraulichkeit liegt. (zurück zum Text auf Seite GRÜLanden Forberichdem es, gedie um KaesAnfang GeGeich unter5787)

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