René Rock
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Weiß. – Für die Landesregierung erteile ich dem Staatsminister Poseck das Wort. Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für cherheit und Heimatschutz: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten und Herren Abgeordnete! Geheimschutz ist in der gen Zeit von zentraler Bedeutung. Es geht um unsere cherheitsinteressen. Diesen Sicherheitsinteressen trägt Gesetz zur Neufassung des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes angemessen nung. Dabei nehmen wir auch die aktuelle Sicherheitslage mit in den Fokus. Denn diese Sicherheitslage ist nun einmal angespannt. als Wir wissen, dass fremde Staaten bei uns aktiv sind – insbeIn- sondere Russland, das auch auf unserem Boden Sabotage, wenigen Spionage und Desinformation betreibt. Dabei beschränken zeigt, sich die Gefahren nicht allein auf Russland. Auch weitere Staaten haben Aktivitäten auf unserem Boden, zum Beispiel China und – wie heute ganz aktuell berichtet wurde – vorgeauch der Iran. zusätzein- Unsere kritische Infrastruktur wird immer wieder bedroht durch Drohnenüberflüge, durch den Drohnenangriff auf den Leipziger Flughafen. Wir erleben Cyberangriffe. Deshalb ist es wichtig, dass wir jetzt unsere Sicherheit stärken. Dabei geht es auch um den Schutz von Informationen und Entbüden Schutz von Geheimnissen. Geheimnisse dürfen nicht in die falschen Hände geraten. Das gilt in der heutigen Zeit Protoganz besonders. Nur so werden wir unsere Demokratie und Das unsere Handlungsfähigkeit wirksam schützen können. echten Deshalb ist der vorliegende Gesetzentwurf eine sinnvolle und wichtige Weiterentwicklung des bestehenden Geauch setzes, das Ende des Jahres auslaufen wird. Wir werden die Sicherheit steigern und die Risiken reduzieren. Wir so ergreifen angemessene Schutzmaßnahmen im Hinblick auf die eigene Mitarbeiterschaft, wobei wir sowohl den Sihat cherheitsinteressen als auch den Persönlichkeitsrechten der Mitarbeiter Rechnung tragen. Punkt, steht: Die Sicherheitsüberprüfung wird angepasst und weiterdiese entwickelt. Beispielsweise werden Internetrecherchen nunWeimehr auch im Gesetz ausdrücklich vorgesehen sein. DarPoliüber hinaus können auch weitere Angaben von den Mitarerbeitern erwartet werden. sich Erhö- Meiner Ansicht nach hat die Anhörung dem Gesetzentwurf ein durchaus insgesamt gutes Zeugnis ausgestellt. Die VerSicht fassungskonformität wurde nicht in Abrede gestellt. An der lehnen einen oder anderen Stelle sind in der Tat – das haben die zuvor Redenden schon deutlich gemacht – Verbesserungsvorschläge von den Sachverständigen unterbreitet worden. be- Diesen Änderungsbedarfen tragen die Regierungsfraktiozu- nen mit dem Änderungsantrag Rechnung, soweit es sachsozia- gerecht ist und erforderlich erscheint. Dabei geht es um Konkretisierungen und Klarstellungen, die von den SachSicht verständigen angemahnt wurden. ÄnFür die Landesregierung will ich darauf hinweisen, dass Dank wir den vorliegenden Änderungsanträgen der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD ablehnend gegenüberstehen. Zu dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion will ich sagen, dass meiner Ansicht nach kein Bedarf besteht. Denn die gegenwärtigen Regelungen sind schon hinreichend klar. Soweit Sie von der FDP-Fraktion mit Unterstützung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür plädieren, dass die Änderung eines Geschlechtseintrags nicht mitgeteilt werden muss, will ich dem inhaltlich widersprechen. SiDenn das Geschlecht ist durchaus ein Identifikationsmerkmal. Daher hat es in dem hier relevanten Teil durchaus Bedeutung. Damen heuti- (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat der SiDatenschutzbeauftragte gesagt!) das – Das hat der Datenschutzbeauftragte gesagt. Frau Klaes, Rech- wir als Landesregierung sehen das anders. Wir stellen die Sicherheitsinteressen voran. (Beifall CDU und Marius Weiß (SPD)) Zu dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion will ich deutlich machen, dass wir im Hinblick auf irgendwelche FakeSeiten überhaupt kein Problem sehen. Das Gesetz ist da klar. Es geht um allgemein zugängliche Seiten. Damit ist die Antwort auf die von Ihnen angegebenen Fake-Seiten in dem gegenwärtigen Gesetz sehr klar gegeben. Soweit Sie gemeinsam mit der FDP-Fraktion eine Änderung im Hinblick auf die Weitergabe von Informationen zu Straftaten vorschlagen, wollen wir auch das nicht aufgreifen. Das ist sowohl in dem Änderungsantrag der FDPFraktion als auch in dem der AfD-Fraktion enthalten. Ich will darauf hinweisen, dass die Weitergabe von Informationen zu Zwecken der Strafverfolgung schon jetzt unter besonderen Kriterien steht. Sie ist nämlich nur dann zulässig, wenn die Strafverfolgung auf andere Weise erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wäre. Da gibt es also bereits korrigierende Kriterien. Jetzt noch einen weiteren unbestimmten Rechtsbegriff in das Gesetz mit dem Kriterium einer erheblichen Straftat einzufügen, scheint unserer Ansicht nach jedenfalls nicht erforderlich zu sein. Von daher bitte ich das Hohe Haus um die Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Regierungsfraktionen, wobei ich dabei neben den Klarstellungen zum Ausgangsgesetz auch noch um die Zustimmung für die drei weiteren Punkte, die in dem Änderungsantrag enthalten sind, werben will. Es geht dabei um das digitale Landesticket, das eine Weiterentwicklung des vorliegenden Landestickets ist. Es geht dabei um eine Änderung des Standardbefreiungsgesetzes dahin gehend, dass die Abläufe bei Zuständigkeitsverlagerungen präzisiert werden. Darüber hinaus geht es um eine Änderung der Gemeindeordnung, um das Urteil des Staatsgerichtshofs zum Auswahlverfahren nach Hare/Niemeyer umfassend, nämlich auch auf die Bildung der Ausschüsse, umzusetzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)
