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Martina Feldmayer

29.09.2026 Sitzungen 21/76

Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit überweisen wir den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD für ein Gesetz zur Auflösung der verfassten Studierendenschaft an den dafür zuständigen Ausschuss. CDU Ich rufe dann Tagesordnungspunkt 6 auf: vom Erste Lesung Gesetzentwurf echtes Landesregierung Schmitz Hessisches Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz mir (HAGGewHG) finde – Drucks. 21/5219 – aus Der Gesetzentwurf wird von der zuständigen StaatsminisStück terin Frau Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, Juder gend und Soziales, eingebracht. Bitte schön. Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, Juvon gend und Soziales: sagen, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Rund jede alles dritte Frau erfährt einmal in ihrem Leben körperliche oder sexualisierte Gewalt. Nach den Daten des BKA wurden im Jahr 2024 über 130.000 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. 132 Frauen wurden im Jahr 2024 sogar durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet. Aber, meine Damen und Herren, hinter diesen Zahlen – damit ist noch nicht das Dunkelfeld gemeint, das noch um ein Vielfaches höher ist – stecken menschliche Schicksale und Biografien. Ich erinnere an Jasmin, die sich durch Beratung, durch einen Frauenhausplatz, durch entsprechende Hilfe nach jahrzehntelangem Terror in der Ehe – ihr Mann hat ihr gedroht, dass er, wenn sie ihn verlassen würde, sie und die Kinder umbringen würde – befreien konnte und sich mit ihren Kindern selbstbestimmt ein eigenes Leben aufbauen konnte. Meine Damen und Herren, Fakt ist auch, dass die Zahl dieser Fälle weiter zunimmt. Gewalt gegen Frauen und Kinder findet überall statt. Gewalt findet nicht nur im Park statt, im öffentlichen Raum, sondern, was besonders schlimm ist, auch dort, wo man es erst einmal nicht vermutet. Dort, wo sich Frauen am sichersten fühlen müssten, nämlich im eigenen Zuhause, im eigenen Umfeld, findet oft Gewalt statt. Meine Damen und Herren, deshalb ist es genau richtig, dass der Bundesgesetzgeber mit dem Gewalthilfegesetz einen Meilenstein verfasst hat, dass mit diesem Bundesgesetz, das wir jetzt ausführen, das wir in Hessen umsetzen, endlich ein Paradigmenwechsel in unserem Land eingeläutet wird. (Beifall CDU und SPD) Wir wollen nämlich, dass keine Frau mehr Angst hat, wenn sie sich von ihrem Ex-Partner trennt, dass sie dann Gewalt erfährt, dass sie verfolgt wird, dass sie in Tyrannei leben muss. Wir wollen nicht, dass eine Frau mit ihren Kindern Gewalt erfährt, terrorisiert wird und in Angst lebt. Wir wollen, dass Frauen in unserer Gesellschaft gewaltfrei, selbstbestimmt und sicher leben können. Wir wollen, dass sie, wenn sie Hilfe und Schutz brauchen, diese Hilfe auch zuverlässig bekommen. Meine Damen und Herren, deshalb bringen wir dieses Gesetz heute in den Hessischen Landtag ein. (Beifall CDU und SPD) Deshalb ist es mit diesem Gesetz auch ein historischer Tag für dieses Parlament und für Hessen. Denn wir haben ab dem Jahr 2027 den sogenannten Sicherstellungsauftrag. Das heißt, so sieht es das Bundesgesetz vor, wir müssen ausreichende Schutz- und Fachberatungsangebote zur Verfügung stellen. Aktuell ist es so, dass viele Frauen, die Schutz suchen – auch mit ihren Kindern –, diese Plätze leider noch nicht in ausreichender Art und Weise vorfinden. Das ist Fakt. Deshalb legen wir, so wie der Bund es vorsieht, eine Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung vor, um erst einmal zu ermitteln: Welche Schutzlücken gibt es im System? – Ja, es ist richtig, dass Hessen in den letzten Jahren über 10 Millionen Euro – Mittel in historischer Höhe – in das System hineingegeben hat. Wir haben in den letzten Jahren Mittel auf einem Rekordniveau investiert. Meine Damen und Herren, wahr ist aber auch: Das reicht noch nicht aus. Die richtige Veränderung werden wir erst und endlich mit diesem Gesetz und dessen Vollzug sowie dem Ausbau erreichen. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, das ist ein Kraftakt. Einerseits ist es ein Kraftakt finanzieller Art. Sie wissen, dass wir in finanziell knappen Zeiten leben. Trotzdem ist es richtig und wichtig, dass wir jetzt den Sicherstellungsauftrag umsetzen – ab dem Jahr 2032 gilt der Rechtsanspruch jeder Frau auf Schutz und Beratung –, dass wir jetzt in historischem und außergewöhnlichem Maße die Betriebskostenfinanzierung von aktuell 11 Millionen Euro auf 30 Millionen Euro entsprechend erhöhen. Das ist ein finanzieller Kraftakt, der aber richtig und wichtig ist. (Beifall CDU und SPD) Des Weiteren haben wir in den nächsten Jahren zusätzlich jeweils 5 Millionen Euro eingeplant, um Frauenhausplätze aus- und neu zu bauen. Auch das ist eine massive Steigerung im Vergleich zu den vorigen Jahren. Meine Damen und Herren, trotz all der Anstrengungen, die wir jetzt unternehmen, und auch der Umstellung des bisherigen Finanzierungssystems sage ich hier ganz deutlich: Für diese große Kraftanstrengung und diesen massiven Ausbau von Frauenhausplätzen sowie von Beratungs- und Interventionsstellen, um ein lückenloses Schutzsystem zu bekommen, brauchen wir alle Ebenen. Was heißt das konkret? Wir brauchen dafür zum Beispiel Bundesmittel. Der Bund hat jetzt ein Programm angekündigt. Wir brauchen natürlich die eigenen Landesmittel, aber auch die weitere Verantwortungsübernahme durch die Kommunen. Ich sage an dieser Stelle, weil wir mit diesem Gesetz die Kommunen jetzt natürlich erst einmal entlasten, aber ganz deutlich und auch an die kommunale Ebene gerichtet: Wir brauchen sie weiter in der Verantwortung, damit das Schutzsystem lückenlos aufgebaut werden kann. Wir brauchen alle Ebenen. (Beifall CDU und SPD)

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