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Martina Feldmayer

29.09.2026 Sitzungen 21/76

Für die Landesregierung spricht die zuständige Staatssekretärin für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, Frau Fröhlich. Bitte schön. Ines Fröhlich, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete des Hessischen Landtages! Wir haben jetzt schon viel darüber gesprochen, warum wir heute über das Thema sprechen, weshalb der Gesetzentwurf auf dem Tisch liegt. sen Sie mich das von unserer Seite kurz zusammenfassen. Wir kennen das Urteil des VGH Kassel aus dem Frau Kinkel, leider Gottes ist es nicht so, dass wir nur feststellen könnten: Wir haben das gemeint. – das sagt das Urteil: dass das nicht geht. Es geht um Wort „anteilig“. Der VGH legt ganz klar fest: So, wie es gemacht haben, geht es nicht. Er erwartet von uns steht es in der Begründung; die muss man leider auch sehr ausführlich lesen –, wir müssen pro Planungsregion diese 1,8 % festschreiben. Das sagt er. Er lässt keinen Hauch Zweifel daran. Deshalb ist der eingebrachte Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD Lösung, um in der Tat die Rechtssicherheit zu schaffen. Im Übrigen lassen Sie mich noch ganz kurz auf die nese des Hessischen Energiegesetzes, hier konkret § 1 satz 3a HEG, eingehen. Bei dem, was der Bundesgesetzgeber gemacht hat und was der VGH als Urteil nämlich die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, sind wir uns alle ziemlich sicher, dass der nicht wollte, Gutperformer nachträglich einzuschränken. Aber auch das hat das Gericht nicht gewürdigt. Insofern, sehr geehrter Herr Lichert, lassen wir doch bitte die richtsbarkeit handeln. Lassen Sie uns höchstrichterlich ren, was davon richtig ist und was nicht. Ich bin nicht sorgenvoll, wenn ein Gericht sich irgendwelche gelungen anschaut. Ich glaube immer, das sehr positiv sehen. Gerichte sorgen für Klarheit. Auch deshalb wir Revision eingelegt, und wir werden das Verfahren warten. Wir werden sehen, wie dieses Gericht es sieht, auch Sinne dessen, was eigentlich die Zielvorstellung Gesetzes war, nämlich den Ausbau der Windenergie beschleunigen und zu unterstützen. Ich glaube, da wir ganz gute Karten. Aber darüber unterhalten wir wenn das Bundesverwaltungsgericht geurteilt hat. Dennoch ist es richtig, dass wir jetzt für Rechtssicherheit sorgen. Die Punkte sind alle schon genannt. Nordhessen, Mittelhessen und Südhessen erhalten jeweils ein konkretes Teilflächenziel. Zusammen bleibt es bei den 1,89 % Landesfläche. Damit ist der erste Zielwert von 1,8 % reicht. Auch das ist völlig legitim und klargestellt. allen Dingen werden wir mit dieser Formulierung auch Erreichen des Zielwertes nach den Maßstäben des rechtssicher absichern, die so lange gelten, solange es ein anderes Urteil dazu gibt. Ein zweiter Punkt. Natürlich richtet der Gesetzentwurf gleichzeitig den Blick nach vorn; denn bis Ende muss Hessen den zweiten Flächenbeitragswert von 2,2 erreichen. Dazu wird in der Tat der LEP das maßgebliche Instrument sein. Hierzu finden Sie im neuen § 1 Absatz HEG ausdrücklich die Klarstellung, dass wir dort erneute Anpassung brauchen. Deshalb glaube ich, wir haben in Hessen frühzeitig plant. Herzlichen Dank all denen, die das ermöglicht ben. Es waren schwierige Prozesse, und es werden schwierige Prozesse sein. Wir werden aber immer, Hessen eben nicht gleich ist, den entscheidenden zu beachten haben, dass die Regionen unterschiedliche Voraussetzungen und auch unterschiedliche Möglichkeiten haben. Ich gehe hier auch von unterschiedlichen Potenzialen aus. Deshalb wird zukünftig nie gemeint sein, dass Region exakt denselben Prozentsatz ausweisen muss. Las- bekommen wir gar nicht hin. Aber das ist Landesplanungsrecht. Das schauen wir uns genau an. Februar. Wir haben, wie gesagt, jetzt eine Rechtssicherheit. Ich darf einfach daran erinnern, dass wir diesen Weg zum weiteren AusGenau bau der Windenergie mit unserem Gemeinde-Energie-Bedieses teiligungsgesetz unterstützen. Insofern schaffen wir einen wir klaren Weg bis zum Jahr 2032 mit 2,2 %. Ich wünsche – so mir, dass Sie diesem Gesetzentwurf der CDU und der SPD Gottes zustimmen. Damit haben wir Rechtssicherheit für Hessen auch in diesem wichtigen Punkt. – Herzlichen Dank. gar (Beifall CDU und SPD) die

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