Holger Bellino
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie bereits gesagt, beraten wir heute in zweiter Lesung das Sicherheitsüberprüfungsgesetz, welches einerseits die aktuellen bundesgesetzlichen Regelungen auf Hessen überträgt und aufgrund der hier durchgeführten Evaluierung zu einer Modernisierung führt. Bevor ich es vergesse: Aufgrund der Änderungsanträge beantragen wir auch die dritte Lesung. Nach der rechtsförmlichen Prüfung wurden noch redaktionelle Änderungen vorgenommen, deshalb unser Änderungsantrag. Diese wurden in die aktuelle Fassung genauso aufgenommen wie die redaktionellen Änderungen bzw. Konkretisierungen im Bereich des Standardbefreiungsgesetzes. Hier geht es darum, dass bei einer Zuständigkeitsverlagerung die betroffenen Behörden vorab eingebunden werden. (Unruhe) Bei der Änderung der HGO geht es um das Reparieren eines Versäumnisses bezüglich des Auszählverfahrens bei der Besetzung der kommunalen Ausschüsse. Das soll hier geheilt werden. Beim Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz geht es in erster Linie um die rechtssichere Abwicklung des Landestickets und anderer Maßnahmen oder Unterstützungen, die seitens des Landes als Arbeitgeber gegeben werden können. (Anhaltende Unruhe) Zurück zum ursprünglichen Gesetz. Im Kern modernisiert der Entwurf die Sicherheitsüberprüfung. Sicherheitsrisiken, wie wir wissen, entstehen heute nicht nur durch klassische Spionage, sondern auch durch finanzielle Angreifbarkeit, Erpressbarkeit, extremistische Bezüge, Kontakte zu terroristischen oder kriminellen Strukturen. – Schönen Gruß in die Bundeshauptstadt. Öffentlich sichtbare digitale Spuren können relevant sein. Deshalb werden Prüfmaßnahmen klarer geregelt. Ich verweise auf meine Ausführungen in der ersten Lesung, in denen dies deutlicher dargestellt wurde. (Unruhe – Glockenzeichen) Wichtig ist uns, dass es hier nicht um eine private Ausforschung geht, sondern um eine zweckgebundene Prüfung bei Personen, die mit besonders sensiblen Aufgaben betraut sind. Deshalb sind die Regelungen zum Landesamt für Verfassungsschutz besonders bedeutsam. Auch hier verweise ich auf das bereits Gesagte. Darüber hinaus wird die Funktionsfähigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission gesichert. Sie soll auch in den Übergangszeiten tagen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Fazit darf ich feststellen, dass der Gesetzentwurf den Geheimschutz und den Sabotageschutz stärkt, das Sicherheitsüberprüfungsrecht modernisiert und auf die veränderten Bedrohungslagen reagiert. Er ist rechtsstaatlich austariert. Deshalb unterstützen wir diesen ergänzten Gesetzentwurf und auch die im Innenausschuss vorgestellten Änderungen und Konkretisierungen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD – Tobias Eckert (SPD): Das war kurz, das ist die Benchmark!)
