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Christian Rohde

AfD 29.09.2026 Sitzungen 21/76

allerbüroSehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen der und Herren! Nun ist es also endlich da, das mit SpanRegeln nung erwartete Zweite Bürokratieabbaugesetz. Nachdem und die Landesregierung das Erste Bürokratieabbaugesetz takHerr tisch geschickt so bescheiden ausfallen ließ, dass der Bürger geradezu nach einer qualitativen Steigerung lechzte, gedarf man sich nun umso mehr auf die Analyse des neuen Gesetzentwurfs freuen, zumal er ja auch mit viel Politweiß, Tamtam angekündigt wurde. Also piksen wir doch gleich Bü- beherzt in das Soufflé und machen den Realitätscheck, indem wir direkt mit der inhaltlichen Analyse beginnen. (Beifall AfD) GRÜDen Start macht Artikel 11 mit der Änderung des Hessischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes. Über die gegeben Webseite der Staatskanzlei ist eine Zusammenfassung des Gesetzentwurfs abrufbar. Eines ihrer Versprechen lautet: „Schneller in den Arbeitsmarkt“: –, „Wir führen eine Genehmigungsfiktion bei der Prüfung ausländischer Berufsabschlüsse ein. Drei MoGRÜnate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen dem gilt die Anerkennung als erteilt.“ BundesSchaut man dann aber in den Gesetzentwurf, springt einem der logische Widerspruch bei den neuen Änderungen förmund nachher lich ins Auge. Der Kernsatz lautet: „Der Eintritt der Fiktionswirkung entbindet die BeGRÜ- hörde nicht von einer Prüfung in der Sache.“ Gekoppelt mit der Pflicht, bei einer späteren Ablehnung hier über die Rücknahme der erfolgten Anerkennung zu entfür scheiden, konterkariert der Entwurf die Idee eines echten Bürokratieabbaus. Das Gesetz verlagert den bürokratischen FDP Prüfungsdruck lediglich von der Phase vor der Genehmigung in die Phase nach der Genehmigung. Hier wird Rechtssicherheit also nur simuliert und nicht geschaffen. (Tau- (Beifall AfD) Stellen Sie sich einmal vor, ein Antragsteller erhält nach endlich, Fristablauf ein Dokument, das ihm rechtlich die Anerkenist. nung bescheinigt. Er tritt eine Stelle an. Monate später aber prüft die Behörde den Fall doch noch zu Ende, stellt Mängel fest und nimmt die Anerkennung nach den Regeln des Verwaltungsverfahrensgesetzes wieder zurück. Für Arbeitgeber ist dieses Risiko bei der Einstellung von Fachkräften zu kaum kalkulierbar. Äußerst problematisch ist aber auch die extrem kurze Frist zur Vollständigkeitsprüfung. Ein Antrag gilt nämlich automatisch als vollständig, wenn die Behörde nicht innerhalb eines Monats Unterlagen nachfordert. Angesichts Pentz, chronisch überlasteter Behörden und komplexer, oft mehrmeiner sprachiger Dokumente aus Drittstaaten setzt diese Regeschenke lung Sachbearbeiter massiv unter Druck. Um zu verhindern, dass die Monatsfrist ungenutzt verstreicht, werden tun.“ Behörden im Zweifel pauschale Nachforderungen verschicken. Das führt zu mehr statt weniger Schriftverkehr und verzögert das Verfahren für den Antragsteller künstlich. Doch das Konstrukt fällt endgültig in sich zusammen, wenn es heißt, dass diese Fiktion nicht für Ausbildungsnachweise gilt. Das bedeutet, dass die Behörde auch nach Monaten noch behaupten kann, der Antrag sei unvollständig gewesen, wodurch die Frist für die automatische Genehmigung nie wirksam gestartet ist. Was, bitte sehr, ist das für ein Umgang mit den klassischen Lehr- und Ausbildungsberufen? (Beifall AfD) Halten wir also fest: Artikel 11 ist gnadenlos durch den Realitätscheck gerasselt. Nehmen wir nun ein weiteres Versprechen der Landesregierung unter die Lupe. Auf der Webseite der Staatskanzlei heißt es: „Schluss mit Verweisen auf den ‚Stand der Technik‘“. Mit „Stand der Technik“ sind die Regeln privater Normungsgremien, wie etwa das DIN gemeint, die gesetzesähnliche Wirkung besitzen und durch deren Weiterentwicklung sich auch die Anforderungen an die Unternehmen ständig verändern, was zu einer enormen bürokratischen Belastung führen kann. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass zum Beispiel in Artikel 18, Änderung der Abwassereigenkontrollverordnung, EKVO, alle Verweise auf den Begriff „Regeln“ bzw. „Stand der Technik“ gestrichen werden. Allerdings werden diese durch extrem starre, spezifische Verweise ersetzt, wie zum Beispiel „Arbeitsblatt DWA-A 102-2 (Stand April 2022)“, oder „Abschnitt 13 des Arbeitsblatts DWA-A 221 (Ausgabe Dezember 2019)“. Sie begründen das damit, dass nicht immer der „besonders fortschrittliche Standard zum Maßstab erhoben werden sollte“, sondern ein Maßstab, der das Anliegen in vernünftiger Weise erfüllt. Auch das klingt erst einmal nicht unvernünftig. Allerdings stellt sich hier die Frage, in welchen Intervallen dann wieder Gesetzesanpassungen notwendig würden. Diese Antwort bleibt zunächst offen. (Beifall AfD) Aber Artikel 18 räumt nebenbei ein weiteres Versprechen der Landesregierung ab, die Abschaffung von Berichtspflichten. In § 10 Absatz 7 Nr. 5 wird durch die Hintertür eine völlig neue kleinteilige Überwachungspflicht für EKVO-Laboratorien und -Überwachungsstellen eingeführt. Die Stellen müssen der Anerkennungsbehörde nämlich jeweils zum Ende eines Jahres namentlich berichten, welche Prüferinnen und Prüfer tätig waren, welche Herkunftsbereiche diese bearbeitet haben und in welcher exakten Anzahl. Auch dies ist ein Bürokratie-Paradoxon vom Feinsten. (Beifall AfD) Es wird Dokumentationsaufwand an einer Stelle weggenommen und an einer anderen Stelle wieder eingeschmuggelt. In den Behörden wird dringend benötigtes Personal für die Auswertung rein statistischer Daten gebunden. Das ist das absolute Gegenteil von Entlastung. (Beifall AfD) Werte Landesregierung, geschätzter Herr Minister Pentz, wir haben es hier teilweise also nicht mit einem Bürokratieabbaugesetz zu tun, sondern mit einem Bürokratieaufbaugesetz. Grobe handwerkliche Fehler dieser Couleur finden sich nämlich noch in weiteren Teilen des Gesetzestextes, wenngleich man tatsächlich anerkennen muss, dass es auch gute Ansätze gibt. Halten wir also fest: Das Versprechen von spürbar weniger Bürokratie ist auch in Ihrem zweiten Gesetzentwurf bereits erneut in Gefahr. Wir werden sehen, ob das Soufflé der Anhörung im Ausschuss standhält oder in sich zusammenfällt. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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