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Timon Gremmels

29.09.2026 Sitzungen 21/76

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, auf der Grundlage des jetzt gültigen Hochschulgesetzes ist es möglich, dass sowohl die TU Darmstadt als auch die Goethe-Universität in Frankfurt dies eigenständig entscheiden können und das Ministerium lediglich in Kenntnis zu setzen haben.

Protokoll ↗