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Christoph Mikuschek

CDU 29.09.2026 Sitzungen 21/76

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bürokratieabbau ist kein Projekt für Einzelkämpfer. Bürokratieabbau ist Mannschaftssport. Wer glaubt, wir könnten Jahrzehnte gewachsener Bürokratie mit einem einzigen Gesetz beseitigen, der unterschätzt die Aufgabe. Wir brauchen Ausdauer, wir brauchen Tempo, wir brauchen Mut, und vor allem brauchen wir eine Mannschaft, die bereit ist, immer wieder auch die eigenen Regeln auf den Prüfstand zu stellen. Deshalb muss die Frage bei uns eigentlich jeden Tag lauten: Brauchen wir das wirklich? Geht es einfacher? Geht es schneller? Oder kann es ganz weg? – Genau mit dieser Haltung gehen die Landesregierung und wir als Koalition an den Bürokratieabbau heran. Mit dem Ersten Bürokratieabbaugesetz haben wir begonnen. Wir haben das Kommunale Flexibilisierungsgesetz auf den Weg gebracht. Wir haben die Verfahren bereits an vielen Stellen vereinfacht. Heute beraten wir das Zweite Bürokratieabbaugesetz. Ich sage ganz ausdrücklich: Wir sind noch lange nicht fertig. (Beifall CDU und Lisa Gnadl (SPD)) Denn die Bürokratie ist über Jahrzehnte entstanden, und deshalb werden wir sie auch nicht mit einem einzigen großen Knall beseitigen. Wir müssen dranbleiben: Ressort für Ressort, Gesetz für Gesetz und Regel für Regel. Meine Damen und Herren, dabei geht dieses Zweite Bürokratieabbaugesetz ganz konkrete Dinge an. Wir wollen die Verwaltungsverfahren beschleunigen und vereinfachen. Wir verändern dafür unter anderem das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz. Gerade bei großen Infrastrukturvorhaben sollen die Verfahren schneller werden. Denn eines kann doch niemand ernsthaft wollen: dass wir Milliarden von Euro für die Infrastruktur bereitstellen und anschließend Jahre damit verbringen, uns selbst zu genehmigen, sie auszugeben. Wir brauchen einen Staat, der Entscheidungen trifft, einen Staat, der ermöglicht, und einen Staat, der Projekte auch tatsächlich auf die Straße bringt, der Gesetzentwürfe weitgehend mit den vorgesehenen Änderungen des Verwaltungsverfahrensrechts auf Bundesebene übernimmt und Bundes- und Landesrecht möglichst parallel entwickeln will. Ein zweites Beispiel zeigt sehr schön, worüber wir beim Bürokratieabbau eigentlich reden: der sogenannte „Stand der Technik“. Diese Formulierung findet sich in zahlreichen hessischen Vorschriften. Das klingt zunächst einmal vernünftig. Das Problem ist aber, über solche dynamischen Verweise können technische Standards privater Normungsorganisationen faktisch verbindlich werden: Standards, der Gesetzgeber selbst nicht beschlossen hat, Standards, bei denen für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen nicht immer transparent ist, welche Anforderungen gelten, und die teilweise nicht einmal frei verfügbar Deshalb gehen wir an diese Vorschriften heran. Dahinter steckt ein ganz wichtiger Grundsatz: Wenn Staat etwas verbindlich vorschreibt, dann muss der auch wissen, was er vorschreibt, und dafür die politische Verantwortung übernehmen. Genau deshalb werden Verweise in zahlreichen Vorschriften gestrichen oder konkrete gesetzliche Anforderungen ersetzt. Dann gehen wir weiter: Wir schaffen Routineberichte ab, die nur noch formalen Charakter haben. Wir ren Nachweispflichten. Wir vereinfachen Genehmigungsverfahren. Selbst dort, wo es im ersten Moment vielleicht nur nach einer kleinen Änderung klingt, müssen wir Denn Bürokratieabbau funktioniert nicht nur mit der ßen Schlagzeile. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, damit komme ich zum entwurf der GRÜNEN. Zunächst einmal will ich ausdrücklich sagen: Ich freue mich über jeden in diesem Haus, beim Bürokratieabbau mitmachen will. Das ist nicht gabe einer einzelnen Partei. Wenn die GRÜNEN Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten reduzieren wollen, dann reden wir zunächst einmal über dasselbe blem. Aber wir unterscheiden uns beim Weg. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN definiert ganze rien von Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten und sagt dann im Kern, zum 1. Januar seien diese Pflichten alle aufgehoben. Anschließend über eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Landtags geregelt, welche Pflichten aufgrund höherrangigen wichtiger öffentlicher Belange oder wegen Berichtspflichten gegenüber dem Landtag doch erhalten bleiben. Genau bei dieser Systematik unterscheiden wir uns. wir gehen bewusst Querschnittsthemen an. Aber wir ins konkrete Fachrecht. Wir benennen die Vorschrift, ändern sie, wir streichen sie. Dort, wo weiterhin eine notwendig ist, schaffen oder erhalten wir eine möglichst klare, schlanke Grundlage. Denn am Ende muss Bürokratieabbau nicht nur gut klingen, er muss funktionieren. Meine Damen und Herren, am Ende entscheidet sich erfolgreicher Bürokratieabbau ohnehin nicht allein an sem Gesetz. Er entscheidet sich an der Haltung: Haben den Mut, eine Regel auch einmal komplett zu streichen? Trauen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern etwas Trauen wir unseren Kommunen etwas zu? Trauen wir seren Unternehmen etwas zu? Sind wir als Gesetzgeber bereit, uns selbst immer wieder die unangenehme Frage stellen, ob wir das wirklich noch brauchen? Ich möchte, dass genau diese Mentalität in Hessen Standard wird, dass wir nicht zuerst darüber nachdenken, welche neue Vorschrift wir noch schaffen können, zuerst darüber, wie viel Staat an dieser Stelle tatsächlich notwendig ist. (Beifall CDU und SPD) Dafür braucht es eine Mannschaft, dafür braucht es Ausdauer, und dafür braucht es den Willen, immer weiterzudie machen, Meter für Meter, Regel für Regel, Gesetz für Gesetz. Ich sagte es bereits: Wir sind noch lange nicht fertig. Also machen wir weiter. – Herzlichen Dank. aktuell (Beifall CDU und SPD) sind.

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