Marius Weiß
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Schöne bei einer zweiten Lesung ist, dass man zu dem inhaltlichen Teil auf die Ausführungen zur ersten Lesung verweisen kann. Das mache ich gerne. Ein Großteil der Änderungen dient der reinen Aktualisierung und Rechtsbereinigung unseres Gesetzentwurfs: Verweise werden angepasst, es wird redaktionell aufgeräumt und für Rechtsklarheit gesorgt, bestehende Regelungen werden lediglich in die aktuelle Zeit geholt. Ich freue mich darüber, dass sowohl der Gesetzentwurf auch der Änderungsantrag, den wir gestellt haben, im nenausschuss einstimmig beschlossen wurden, bei Enthaltungen. Das freut mich wirklich sehr, und das dass wir hier gut gearbeitet haben. Die Änderungsanträge, die jetzt von FDP und AfD legt wurden, haben in einigen Punkten noch einmal liche Dinge vorgebracht, die mit in den Gesetzentwurf gebracht werden sollen, denen wir so aber nicht zustimmen können. Die FDP möchte – das ist ein bisschen bemerkenswert, nachdem wir gerade in der Debatte vorher über rokratisierung gesprochen habe – zusätzliche Verfahrensschritte einführen, also gesonderte Zustimmungen, kollpflichten, engere Zweckbindungen und Ähnliches. verkompliziert aus unserer Sicht die Abläufe, ohne Mehrwert für die Sicherheit zu bringen. Als Zweites muss man anmerken, dass wir natürlich ein Gesamtgefüge haben mit dem HSOG, wo der FDP-Antrag punktuell einzelne Aspekte herausgreift, die nicht ganz zum Gesamtgefüge passen. Der letzte Punkt ist die Anhebung der Schwelle. Dazu Herr Rohde gerade auch gesprochen. Das ist ein der sowohl im FDP-Antrag als auch im AfD-Antrag die Straftaten von erheblicher Bedeutung. Wenn wir Schwelle entsprechend anheben würden, würde die tergabe von sicherheitsrelevanten Erkenntnissen an zei und Staatsanwaltschaft aus unserer Sicht unnötig schwert. Auch bei vermeintlichen Bagatellen können im Nachhinein größere Zusammenhänge zeigen. Die hung der Übermittlungsschwelle würde die Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft aus unserer ohne sachlichen Mehrwert schwächen. Deswegen wir das ab. Das Gleiche gilt für das pauschale Verbot von Tarnidentitäten, was die AfD beantragt. Unser Gesetzentwurf schränkt Internetrecherchen ausdrücklich auf allgemein gängliche Stellen und den öffentlich sichtbaren Teil ler Netzwerke. Ein pauschales Verbot von Tarnidentitäten ist daher nicht nötig und in der Praxis aus unserer auch eher kontraproduktiv. Deswegen lehnen wir die derungsanträge von FDP und AfD ab. – Herzlichen für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU)
